37 Mandate werden von Externen wahrgenommen. Machen Sie sich einmal die Mühe, und schauen Sie in die einzelnen Gremien: Es ist nämlich nicht so, dass dort immer nur Politiker sitzen, die sich selbst bedienen, sondern dort sind auch Unternehmensberater und Unternehmensvertreter vertreten. Im Aufsichtsrat der NORD/LB haben wir eine Unternehmerin nachbesetzt, und zu unserer Regierungszeit hatten wir schon eine Unternehmensberaterin eingesetzt.
Schauen Sie einfach hinein! Es geht um die Kombination. Sie müssen alles dabei haben. Sie müssen sicherstellen, dass in diesen Gremien externer Sachverstand vertreten ist, dass aber auch die Interessen des Landes vertreten werden, die wir in besonderer Weise zu wahren haben.
Unser Beteiligungsmanagement stellt sicher, dass die besonderen Interessen des Landes berücksichtigt werden. Dazu gehören z. B. Standortinteressen, wie der Kollege Henning eben ausgeführt hat. Dazu gehören aber auch Interessen, die unsere Wirtschaftsstruktur insgesamt betreffen. Dazu gehören Verkehrsinteressen und andere Dinge, die wir bei uns zu verwirklichen haben. In der Regel schauen wir sehr genau, dass die Entsendungen in die Aufsichtsräte der Landeshaushaltsordnung entsprechen und auf die Interessen des Landes Niedersachsen abzielen.
Wenn Sie nur extern besetzen, garantiere ich Ihnen, dass Sie eine Entfernung von der Landespolitik und von den Landesinteressen erfahren. Dann werden Sie nicht die Möglichkeit haben, die Beteiligung strategisch für die Interessen des Landes einzusetzen. Und vor dem Hintergrund der Verschwiegenheitspflicht werden Sie auch keine besseren Auskünfte bekommen, wenn Sie Externe nehmen statt der vielen, die wir aus dem Landesdienst rekrutieren. Die Ministerinnen und Minister können Sie jedenfalls hier im Plenum oder auch in vertraulichen Sitzungen des Haushaltsausschusses befragen, meine Damen und Herren.
Wir haben die Beteiligungsverwaltung in unseren Häusern auch optimiert. Wir haben zusätzliches Personal eingestellt und ein Reporting aufgebaut. Vierteljährlich werden mir Kennzahlen zu den wichtigsten Beteiligungen vorgelegt, sodass wir unsere Beteiligungen sehr intensiv steuern.
Wahrscheinlich werden Sie überrascht sein, wie viele Gedanken und Regelungen aus dem Antrag bereits in unserem eigenen Kodex enthalten sind. Dazu gehört auch die Frage, wie viel Zeit man aufzuwenden hat. Dort heißt es:
„Stellt das Mitglied fest, dass es an weniger als der Hälfte der Sitzungen eines Geschäftsjahres teilnehmen kann oder konnte, informiert es den Gesellschafter.“
Wir haben also Überwachungsmechanismen, die sicherstellen, dass die entsprechende Präsenz in den Sitzungen vorhanden ist. Im Übrigen ist es selbstredend, dass wir unseren Aufgaben dort gewissenhaft nachkommen, meine Damen und Herren.
Das, was Sie hier veranstalten, soll den Anschein erwecken, als wäre das Beteiligungsmanagement nur politisch ausgerichtet und diene nur dazu, Versorgungsposten zu schaffen.
Das Gegenteil ist der Fall. Das Beteiligungsmanagement muss nah an der Landesregierung sein, damit wir das, was in der Landeshaushaltsordnung gefordert ist, auch erreichen können, nämlich so auf die Beteiligungen Einfluss zu nehmen, dass sie den Interessen und den fortlaufenden Entwicklungen unseres Landes dienen. Das ist in unserem Land sichergestellt.
Alle machen eine engagierte Arbeit. Dies werden wir auch so fortsetzen, weil die Beteiligungen Werkzeuge der Landespolitik und Bestandteil unserer integrierten Konzepte sind, wie wir Niedersachsen zukunftsfähig machen und nach vorn bringen. Und da werden wir uns auch nicht beirren lassen, meine Damen und Herren.
Herr Dr. Birkner hat zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung beantragt. Sie haben 90 Sekunden. Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hilbers, eines muss ich deutlich zurückweisen: Es geht nicht darum - das ist mit keiner Silbe gesagt worden, und das steht auch nirgends -, dass sich irgendwer bereichern wolle. Sie haben den Ein
druck erweckt, als wenn das eine Motivlage für uns wäre. Das ist es nicht, sondern uns geht es um eine effiziente und effektive Organisation des Beteiligungsmanagements.
Sie bleiben aber nach wie vor eine Antwort schuldig - ich finde, das hat auch etwas mit Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft von Politik zu tun - und weichen genauso aus wie Ihr Kollege von der CDU-Fraktion, der vorhin gesprochen hat. Wieso spielt die Forderung, die Ihr Spitzenkandidat Bernd Althusmann im Wahlkampf vor sich hergetragen und sehr prominent auch in dem Fernsehduell mit Stephan Weil, dem Ministerpräsidenten, vorgetragen hat - dass man mindestens einen Experten im Aufsichtsrat von VW haben müsste -, eigentlich gar keine Rolle mehr? Wieso gehen Sie darüber einfach so hinweg?
Ihre damalige Forderung zeigt doch, dass Sie als CDU-Fraktion diesen Bedarf, den wir in unserem Antrag beschrieben haben, doch auch selber gesehen haben. Und jetzt tun Sie so, als wenn Sie damit nie etwas zu tun gehabt hätten! Nun kann man zwar seine Meinung ändern. Aber bitte machen Sie nachvollziehbar deutlich, warum Sie jetzt zu einer anderen Einschätzung gekommen sind und warum Sie vielleicht dazugelernt haben! Das sollte selbst Ihnen möglich sein, Herr Hilbers; das sollte man jedenfalls nicht ausschließen.
Wenn Sie das transparent und nachvollziehbar machen, dann können Sie wieder glaubwürdig Politik machen. Aber immer nur darüber hinwegzugehen und zu sagen, so, wie es ist, ist alles super - obwohl Sie vorher das Gegenteil gesagt haben -, ist alles andere als überzeugende Politik. Treten Sie in einen echten, fairen Dialog darüber ein, wie man das gestalten kann, aber gehen Sie nicht einfach so darüber hinweg! Damit überzeugen Sie die Menschen nicht, dass das bei Ihnen in guten Händen ist.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/2025 ablehnen will, den bitte
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um 16.27 Uhr am heutigen Tag, also parallel zu unserer laufenden Plenarsitzung, ist eine Presseinformation des Innenministeriums herausgegeben worden, die die Überschrift trägt: „Bund und betroffene Länder einigen sich auf Lösung für Flüchtlingsbürgen“. Im Folgenden wird Herr Minister Pistorius zitiert.
Herr Minister Pistorius, wir haben erst gestern auf Antrag der Grünen über dieses Thema gesprochen. Insofern möchte ich zur Sache nur noch einmal grundsätzlich sagen, dass wir es natürlich begrüßen, dass es endlich eine Lösung gibt, wie wir sie lange gefordert haben. Wir hätten es allerdings ausdrücklich besser gefunden, wenn die Landesregierung, wenn sie eine für das Land so wichtige Nachricht parallel zum laufenden Plenarbetrieb herausgibt, von sich aus und proaktiv eine Unterrichtung des Plenums und eine parlamentarische Befassung ermöglicht hätte. Das haben Sie leider zum wiederholten Male nicht getan.
Insofern beantragen wir, hier und jetzt eine Unterrichtung zu dem Tagesordnungspunkt durch die Landesregierung: durch den Innenminister oder durch den Finanzminister - weil es möglicherweise auch um Landeshaushaltsmittel geht - oder durch beide. Jedenfalls muss die Landesregierung dieses Parlament unterrichten und eine öffentliche Debatte darüber ermöglichen.
Wenn ich das Zeichen des Ministers richtig interpretiere, würde er jetzt, an dieser Stelle unterrichten, bevor wir in den nächsten Tagesordnungspunkt einsteigen. Bitte, Herr Minister!
Außerhalb der Tagesordnung: Unterrichtung des Innenministers über eine Vereinbarung mit dem Bund bezüglich der Flüchtlingsbürgen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte gestern erläutert, dass wir in engen Gesprächen mit anderen Ländern und dem Bundesarbeitsministerium stehen. Der Bund hatte angeboten, das Problem der Inanspruchnahme aus Verpflichtungserklärungen nach Flüchtlingsanerkennung endgültig und kurzfristig zu lösen, indem er seine Weisungslage gegenüber der Bundesagentur für Arbeit verändert.
Erwartet hatte der Bund für die Lösung allerdings eine Kostenbeteiligung der Länder. Leider haben sich nicht alle Länder bereit erklärt, den Kompromiss mitzutragen. Deswegen haben wir den Bund nachdrücklich gebeten, die Lösung auch dann zu akzeptieren, wenn sich nunmehr nach Niedersachsen auch Nordrhein-Westfalen und Hessen bereitgefunden haben, die Kosten zur Hälfte zu tragen. Daraufhin habe ich grünes Licht aus dem BMAS erhalten.
Der Bund wird also seine Weisungslage gegenüber der Bundesagentur für Arbeit ändern. Die Jobcenter werden angewiesen, bei der Heranziehung aus im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme abgegebenen Verpflichtungserklärungen, die vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes abgegeben wurden, immer von einem atypischen Fall auszugehen und bei der Ermessensausübung bestimmte Kriterien wie z. B. Irrtümer und finanzielle Überforderung zu beachten. Nach dieser Anwendung dürfte es grundsätzlich nicht mehr zu einer Erstattungspflicht der Bürgen kommen.
Wir haben zwar immer darauf hingewiesen, dass es eine unterschiedliche Rechtsauffassung zur Erstattungspflicht gibt. Trotzdem freue ich mich heute darüber, dass die immense finanzielle Belastung und die Sorge über die drohenden finanziellen Schwierigkeiten Einzelner abgewendet werden konnten.
Mein Dank gilt ausdrücklich all denjenigen, die sich damals privat engagiert haben, um Schutzsuchenden eine sichere Einreise zu ihren Verwandten nach Niedersachsen zu ermöglichen, natürlich auch für das damit verbundene finanzielle Enga
Mein Dank gilt im Übrigen auch denjenigen, die sich über viele Monate redlich darum bemüht haben, eine Lösung im Sinne der Verpflichtungsgeber zu erzielen. Ich sagte gerade, NordrheinWestfalen und Hessen sind mit dabei. Ich habe eben auf der Mailbox einen Anruf von meinem schleswig-holsteinischen Kollegen erhalten, wonach sich Schleswig-Holstein ebenfalls bereit erklärt hat, an diesem Kompromiss mitzuarbeiten, sodass die hauptbetroffenen Bundesländer beteiligt sind. Ich begrüße diese Einigung.
Gestern habe ich gesagt - daran werden Sie sich erinnern -, dass die Verhandlungen tatsächlich auf der Zielgeraden sind, und hinzugefügt, dass Hessen und Nordrhein-Westfalen wohl auch dabei sind. Das hat sich in den letzten 24 Stunden bestätigt.
Da die ersten Tickermeldungen bereits laufen, hielt ich vor dem Hintergrund eine unmittelbare Unterrichtung des Parlaments nicht für zwingend erforderlich. Ich bitte um Nachsicht, wenn das eine Falscheinschätzung war. Ich habe die Unterrichtung gerne auf den Antrag der Grünen hin nachgeholt.
Uns liegen dazu Wortmeldungen vor. Der Minister hat knapp vier Minuten gesprochen. Für die sogenannten kleinen Fraktionen bedeutet das jeweils zwei Minuten und für die Regierungsfraktionen vier Minuten Redezeit.