Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es macht einen etwas sprachlos, wie hier mit diesem Thema umgegangen wird! Ich will Ihnen gleich sagen, wie andere ein solches Thema angehen. Bei Herrn Domeier hatte man das Gefühl, es sei etwas ganz Neues auf den Tisch gekommen.
Meine Damen und Herren, die Agrarministerkonferenz hat im März 2017 gefordert, man solle diese Korrektursignale für Agrarbetriebe kostenlos zur Verfügung stellen. Das haben dann im Sommer 2017 die Länder Rheinland-Pfalz und Bayern gemacht. Wir haben dann - das will ich einfließen lassen - am 6. Juni 2017 - Sie haben es dankenswerterweise erwähnt - einen sehr umfangreichen Antrag zur Digitalisierung gestellt, der dann zu der erwähnten Anhörung geführt hat. Wir alle sind uns einig, dass wir bei dem gesamten Thema vorankommen müssen.
Sie haben jetzt einen von zehn Punkten herausgefischt. Während andere gehandelt haben - nämlich auch die Länder Schleswig-Holstein, SachsenAnhalt, Berlin, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und jetzt Hessen; insgesamt acht Länder haben das bis jetzt also eingeführt -, wird hier geredet. Lieber Herr Kollege Mohrmann, es gibt nichts zu diskutieren, ob man das kostenlos zur Verfügung stellt oder nicht. Das macht man, oder man lässt es sein!
Meine Damen und Herren, Sie brüsten sich mit einem Digitalisierungsprogramm im Umfang von 1 Milliarde Euro. Und Sie kriegen hier nicht die kleinste Kleinigkeit auf die Kette! Hier wird geredet, es wird verschleppt! Jetzt nehmen Sie einen von zehn Punkten aus unserem Antrag heraus, und anstatt dass die Ministerin handelt und das endlich macht, stellen Sie hier einen Show-Antrag zu etwas, worüber es nichts mehr zu diskutieren gibt.
Frau Ministerin, bitte kommen Sie jetzt nicht wieder mit der Geschichte, Christian Meyer habe das Geld schon anderswo vergraben!
Sie sagen doch, dass Sie da 1 Milliarde Euro zur Verfügung haben. Was Sie hier in der Landwirtschaft abliefern, ist aber jämmerlich, meine Damen und Herren.
Die Kollegin Staudte hat es ja angedeutet: Wir haben in dieser Anhörung sehr wertvolle Hinweise bekommen. Sie wissen ja ebenso, wie das Gesamtkonzept aussieht. Wir brauchen Geodaten! Wir müssen darüber beraten, ob wir an der Stelle vielleicht mal an die Spitze gehen und diese den Landwirten zur Verfügung stellen. Wir brauchen agrarmeteorologische Daten. All das kann man machen, um das voranzutreiben. Wir haben eine Ahnung davon bekommen, welche Einsatzmöglichkeiten sich in Zukunft vielleicht mit Drohnen ergeben. Es gibt also eine große Vielzahl von Maßnahmen.
Wir müssen uns Sorgen machen, ob wir überhaupt die Netze haben, damit wir diese Technologie einsetzen können; denn in unseren ländlichen Regionen wird darüber diskutiert, ob die Netze überhaupt bis zu letzten Milchkanne reichen müssen. Hier sind wir uns ja wohl einig: Der Minister hat ja gesagt, dass sie bis zur letzten Ackerfurche reichen müssen.
Wann wird es endlich hier in Niedersachsen von der Regierung umgesetzt? Oder haben Sie auch noch andere Dinge, dank derer Sie die Zeit weiter verstreichen lassen können, ohne dass wirklich etwas getan wird?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag laufen Sie in meinem Haus offene Türen ein. Im Sommer 2018 hat das ML ein Positionspapier zur Digitalisierung erstellt
und auch veröffentlicht. Wir setzen uns u. a. für einheitliche, kostenfreie und offene Datenformate ein.
Auch im Masterplan Digitalisierung, in der Digitalisierungsstrategie unserer Landesregierung, wird dem Thema Open Data ressortübergreifend eine ganz wichtige Rolle zugewiesen. Die Digitalisierung und die auf ihr basierende Präzisionslandwirtschaft bieten für die Agrar- und Ernährungswirtschaft große Chancen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Tierschutz, aber auch im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und Verbraucherschutz.
Die ökologischen Vorteile des Smart Farmings resultieren vornehmlich daraus, dass durch die Zusammenführung von Wetter-, Maschinen-, Sensor- sowie gegebenenfalls weiteren Daten in Echtzeit z. B. Bodenbearbeitungs- und Ernteverfahren zeitgleich genau abgestimmt sowie Wirtschaftsdünger, Mineraldünger, Pflanzenschutzmittel und Beregnungswasser bedarfsgerechter und zielgerichteter ausgebracht werden können.
Ohne das durch SAPOS bereitgestellte RTKKorrektursignal können ebendiese Potenziale für mehr ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit nur unzureichend genutzt werden. Vor diesem Hintergrund ist das ML in intensiven Gesprächen mit den beteiligten Ressorts, um diese Freischaltung des Korrektursignals so schnell wie möglich vorzubereiten.
Lieber Hermann Grupe, mein Wunsch ist, dass das alles zur Frühjahrsbestellung auf den Weg gebracht ist. Daran arbeite ich. Eine Zustimmung des Landtages zum vorliegenden Antrag würden wir natürlich als Bestätigung für den von uns eingeschlagenen Weg empfinden.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/1851 unverändert annehmen will, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Wir kommen zum nächsten und für heute letzten Tagesordnungspunkt. Wie Sie beschlossen haben, werden wir heute noch diesen Punkt behandeln.
Tagesordnungspunkt 35: Erste Beratung: 40 Jahre Erfolgsgeschichte - Niedersächsische Jugendwerkstätten nachhaltig stärken - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/2580
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jugendlichen muss eine Perspektive geboten werden. Niemand darf zurückgelassen werden! Jeder jungen Frau und jedem jungen Mann muss die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben eröffnet werden. Genau da haben die Jugendwerkstätten vor 40 Jahren angesichts der steigenden Jugendarbeitslosigkeit angesetzt und große Erfolge für viele junge Menschen erzielt. Denn sie bieten Jugendlichen, die es aus verschiedenen Gründen schwer haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, die Möglichkeit, berufliche Grundkenntnisse zu erwerben.
der Jobcenter und der Agentur für Arbeit hinaus. Ihr Alleinstellungsmerkmal ist der ganzheitliche Ansatz, der die Lebensrealität von Jugendlichen abdeckt, ihr soziales Umfeld und die Strukturen vor Ort. Konkrete Hilfe, beispielsweise bei der Wohnungssuche, bei Suchterkrankungen oder Verschuldungen, und die Förderung der individuellen Stärken, die jeder junge Mensch mitbringt - das bieten Jugendwerkstätten und mit ihnen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen ich an dieser Stelle für ihr unermüdliches Engagement ganz herzlich danken möchte.
Sie geben den jungen Menschen das Rüstzeug für ein eigenständiges Leben mit, eine Tagesstruktur, Lernbereitschaft und Verlässlichkeit.
Nach 40 Jahren Erfolgsgeschichte der Jugendwerkstätten ist die Jugendarbeitslosigkeit deutlich zurückgegangen. Ihre Notwendigkeit schmälert dies jedoch nicht; denn wir sehen uns neuen Herausforderungen gegenüber. Wir alle befassen uns täglich damit. Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel, und die Anforderungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wachsen. Junge Menschen mit steinigem Bildungs- und Lebensweg brauchen mehr Unterstützung denn je.
Auch junge Geflüchtete brauchen eine ganz individuelle und sozialpädagogische Betreuung, damit ihnen in der neuen Heimat der Start in das Leben gelingt und sie nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Nicht zuletzt brauchen wir als Gesellschaft jeden einzelnen jungen Menschen in Arbeit, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und unseren Wohlstand zu sichern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fördern zurzeit 95 niedersächsische Jugendwerkstätten und 44 Pro-Aktiv-Center, weil wir von ihrem unabdingbaren Nutzen überzeugt sind. Wir tun dies mit 15 Millionen Euro im Jahr. Hinzu kommen 14 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Wir unterstützen damit unsere kommunalen Jugendämter, die für die Jugendhilfe verantwortlich sind. Wir stehen aus voller Überzeugung hinter den Jugendwerkstätten, den Pro-Aktiv-Center und vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Trotz hoher Anerkennung sehen viele Jugendwerkstätten einer vielfältigen Ungewissheit entgegen, erstens durch eine sich verändernde Rechtslage - denn sie sind ein Jugendhilfeangebot nach SGB VIII an den Schnittstellen zu SGB II, der Grundsicherung, und SGB III, der Arbeitsförderung -, zweitens durch das Wegfallen eines Förderbausteins aufgrund der verschiedenen Förderer, EU, Land, Kommune, Jobcenter.
Im Jahr 2020 endet die Förderperiode der EU. Klar ist, dass ohne diese Mittel der Fortbestand nicht gesichert ist. Die Träger und Trägerinnen der Jugendwerkstätten und der Pro-Aktiv-Center und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehnen sich zu Recht endlich nach Planungssicherheit. Die Sorge ist groß - ich weiß, dass viele Kolleginnen und Kollegen Gespräche vor Ort in ihren Wahlkreisen geführt haben -; denn es ist eben unklar, ob die Arbeitsplätze gesichert sind oder nicht und ob
die gute Arbeit mit den Jugendlichen fortgesetzt werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass wir über ein langfristiges Konzept zur Sicherung der Arbeit der Jugendwerkstätten nachdenken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem ersten Entwurf für die Förderperiode 2021 bis 2027 hat die EU-Kommission im Mai letzten Jahres bereits eine noch stärkere soziale Ausrichtung signalisiert. Doch wir wollen Klarheit für die vielen Jugendlichen und Angestellten, und wir haben uns bereits in unserem Koalitionsvertrag klar dafür ausgesprochen, Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Center weiterhin als erste Priorität zu betrachten.
Deshalb bitten wir die Landesregierung mit unserem Antrag, erstens mit einem Konzept auch über das Jahr 2020 hinaus für Planungssicherheit für die niedersächsischen Jugendwerkstätten zu sorgen - denn wir brauchen Verlässlichkeit -, zweitens angesichts der verschiedenen Fördertöpfe für die Jugendwerkstätten zu prüfen, inwiefern längere Laufzeiten ermöglicht werden können, drittens die Förderzeiträume zugunsten der Planungssicherheit zu synchronisieren und eine Poolfinanzierung in Niedersachsen sowie rechtsübergreifende Angebote zu prüfen, viertens einen Rechtsanspruch auf Jugendsozialarbeit für erwerbstätige junge Menschen zu prüfen und sich auf Bundesebene dafür einzusetzen. Denn die Eingliederung von Jugendlichen in die Arbeitswelt sollte eindeutig über die Jugendhilfe im Rahmen der Jugendarbeitslosigkeit zu regeln sein.
Damit bekämpfen wir soziale Ausgrenzung und schaffen Integrationschancen für die vielen jungen Menschen, die andernfalls vielleicht durch alle Netze fallen würden. Das dürfen wir nicht zulassen. Wir sind an ihrer Seite und werden den Antrag in den Ausschüssen behandeln. Ich freue mich auf die gemeinsame Beratung mit Ihnen.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! „40 Jahre Erfolgsgeschichte - Niedersächsische Jugendwerkstätten nachhaltig stärken“. Frau Glosemeyer, ich antworte auf Ihre Rede, indem ich jetzt einfach sage: Sie haben mit allem, was Sie gesagt haben, recht gehabt.
Hinter dem Antrag verbirgt sich der Wunsch nach Finanzierung und Planungssicherheit. Beides ist dringend notwendig, beides ist begrüßenswert. Eine langfristige Planungssicherheit der Jugendwerkstätten sollte angesichts der Kassenlage hier in Niedersachsen auch kein Problem sein, zweifellos auch, weil es sich bei den niedersächsischen Jugendwerkstätten um ein Projekt handelt, das einen großen Mehrwert für die Gesellschaft und für die Jugend im Land Niedersachsen bereithält.
Wenn wir uns den Antrag noch einmal vor Augen führen, so gibt es allerdings eine Sache, die zu kritisieren oder, sagen wir einmal, eine Anmerkung wert ist. Das ist das Wort „Erfolgsgeschichte“. Wenn man sich nämlich etwas näher mit den Zahlen und den Statistiken rund um die Jugendwerkstätten befasst, so sieht man sehr schnell, dass das Wort „Erfolg“ relativ zuversichtlich verwendet wird.