Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

Diesem Anspruch sollten Haushaltsgesetzentwürfe der Opposition im Übrigen auch genügen.

Daher werden wir - das ist eine Ankündigung - die Initiativen und Haushaltsanträge der Oppositionsfraktionen konsequent mit Blick daraufhin auf den Prüfstand stellen, ob ihre politischen Forderungen den Ansprüchen finanzpolitischer Seriosität genügen. Daran werden wir Sie messen - Haushalt für Haushalt, Antrag für Antrag. Darauf können Sie sich verlassen!

(Beifall bei der CDU - Heiterkeit bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Machen Sie das auch rück- wirkend für Ihre eigenen Anträge, Herr Kollege?)

In dieser Hinsicht - es tut mir leid, lieber Stefan Birkner - fällt der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion für einen Nachtragshaushalt 2018 gnadenlos durch.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das braucht Ihnen nicht leid zu tun! Alles gut!)

Einerseits ist der Entwurf bemerkenswert perspektivlos bei der Digitalisierung. Während die neue Landesregierung plant, einen Fonds bzw. ein Sondervermögen in einer Größenordnung von schon im ersten Schritt einer halben Milliarde Euro aufzu

legen, möchte die FDP hier gerade mal 110 Millionen Euro haushalterisch darstellen.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Wir spre- chen von 2018, Herr Kollege! - Chris- tian Grascha [FDP]: Da ist noch kein Glasfaserkabel verlegt!)

Ihr Entwurf ist mutlos in der inneren Sicherheit. Während wir zusätzliche Stellen in der Verwaltung und bei der Polizei in einer Größenordnung von 750 zusätzlichen Stellen darstellen, kommen Sie gerade mal auf 350.

(Christian Grascha [FDP]: Das ist das, was die CDU in der letzten Legislatur- periode auch gefordert hat!)

Und der Entwurf ist - Entschuldigung, Herr Grascha! - fahrlässig bei der Unterrichtsversorgung, weil Sie vergessen haben, die Entfristung von 1 000 Lehrerstellen darzustellen, die sonst wegfallen würden. Ich kann die Botschaft nur so verstehen: Die Unterrichtsversorgung hat bei der FDP-Landtagsfraktion keine Bedeutung mehr.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Thiele, Kollege Bode bittet darum, eine Zwischenfrage stellen zu können.

Der Kollege Bode, der kürzlich noch durch die Forderung nach einer durchgreifenden Digitalisierungsinitiative aufgefallen ist, die sich im Haushaltsgesetzentwurf leider nicht wiederfindet! Bitte schön!

(Christian Grascha [FDP]: Wir reden über 2018!)

- Das ist mir klar.

Sehr geehrter Herr Kollege Thiele, genau dazu wollte ich gern etwas fragen. Wir haben in den Gesetzentwurf für den Nachtragshaushalt 2018 an unterschiedlichen Haushaltsstellen solche Mittel für die Digitalisierung eingeplant, die auch im Jahr 2018 ausgegeben werden können. Sie haben gesagt, Sie planen einen Fonds von anfänglich 500 Millionen Euro. Können Sie mir bitte sagen, wie viele Millionen dieser 500 Millionen Euro Ihres neuen Fonds - dessen Ausgestaltung wir noch nicht kennen - im Haushaltsjahr 2018 konkret verausgabt werden?

Vielen Dank, die Frage ist angekommen. - Bitte, Herr Thiele!

Ich kann Ihnen vor allen Dingen sagen, dass sich unser Entwurf nicht auf drei Haushaltsstellen beschränken wird, wie es bei Ihnen der Fall ist, sondern dass er die Grundlage für eine umfassende Digitalisierungsinitiative der Landesregierung in den nächsten Jahren sein wird.

Herr Birkner, Sie werden in der politischen Realität erleben, dass wir die Grundlage für eine umfassende Digitalisierung des Landes Niedersachsen legen, die der neue Wirtschaftsminister des Landes Niedersachsen, Bernd Althusmann, mit Verve vorantreiben wird.

(Beifall bei der CDU - Jörg Bode [FDP]: 1 Million oder 2 Millionen?)

Meine Damen und Herren, der FDP-Gesetzentwurf leidet andererseits darunter, dass er haushalterische Zwangsläufigkeiten einfach unterschlägt:

Die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes - vergessen!

Die Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs 2018 und die Verbundabrechnung 2017 im kommunalen Finanzausgleich - vergessen!

Die Anwendung der neuen Sterbetafeln und damit höhere Versorgungsausgaben, die das Land zwangsläufig tätigen muss - vergessen!

Die steigenden Beihilfeausgaben, die das Land zwangsläufig tätigen muss und zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind - vergessen!

Die Größenordnung der Zwangsläufigkeiten, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf unterschlagen haben, schätzen wir auf round about 400 Millionen Euro. Diesen Betrag haben Sie in Ihrem Nachtragshaushaltsentwurf 2018 schlicht und ergreifend vergessen oder unterschlagen. Mit diesem Defizit verliert der Gesetzentwurf der FDP jeden Anspruch auf Seriosität.

Meine Damen, meine Herren, der Gesetzentwurf ist eine politische Wunschliste, die der Realität nicht standhält. Umso mehr ist das Eckpunktepapier, das unser neuer Finanzminister Reinhold Hilbers gestern durch die Landesregierung hat beschließen lassen, zu loben.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ist klar!)

Denn dieses Eckpunktepapier bildet die Grundlage für einen Nachtragshaushalt 2018, den wir Ende Januar, Anfang Februar - so ist es angekündigt - vorgelegt sehen werden und im Detail diskutieren können. Und dieser Nachtragshaushalt wird eine seriöse Grundlage für die neue Politik der neuen Koalition im Jahr 2018 darstellen.

(Beifall bei der CDU)

Lieber Reinhold Hilbers, die CDU-Landtagsfraktion dankt dem neuen Finanzminister für dieses erste Eckpunktepapier. Wir freuen uns darauf, den Nachtragshaushalt 2018 gemeinsam mit Ihnen - gerne auch strittig mit den Oppositionsfraktionen - zu diskutieren.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ich denke, das soll schnell durchgezogen wer- den! - Christian Grascha [FDP]: Das soll doch gar nicht diskutiert, sondern durchgezogen werden!)

Wir wollen mehr für die Sicherheit der Menschen investieren, wir wollen eine Priorität für bessere Unterrichtsversorgung, und wir wollen die Grundlage für eine umfassende Digitalisierung Niedersachsens schaffen. Das werden wir im Februar 2018 im Detail beraten. Aber keine Sorge, Herr Birkner! Es wird alle Möglichkeiten der parlamentarischen Beteiligung geben. Insofern wundere ich mich über Ihre Einlassung von gerade. Sie haben heute die Möglichkeit gehabt, mit Ihrem Haushaltsgesetzentwurf darzustellen, welche Punkte Sie gerne im Nachtragshaushalt 2018 abgebildet sehen möchten. Das werden wir selbstverständlich im Rahmen der Beratung des Nachtragshaushaltsentwurfs, den die Landesregierung vorlegen wird, breit und intensiv diskutieren können. Es wird alle Möglichkeiten geben, die man sich in einem parlamentarischen Verfahren wünscht. Insofern machen Sie sich da keine Sorgen! Die Demokratie in Niedersachsen steht nach wie vor auf stabilen Füßen, und das wird auch für diesen Nachtragshaushalt gelten.

Meine Damen, meine Herren, dieser Nachtragshaushalt wird einen Richtungswechsel in der Politik des Landes Niedersachsen abbilden. Darauf können Sie sich verlassen. Er wird die Handschrift der CDU-Fraktion tragen,

(Johanne Modder [SPD]: Was? - Wi- ard Siebels [SPD]: Die Handschrift der SPD!)

die Handschrift einer neuen Koalition in diesem Land. Unser Anspruch an diesen Nachtragshaus

halt ist: Wir wollen und werden unser Land nach vorne bringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Thiele. - Für die Landesregierung hat nun das Wort Herr Finanzminister Hilbers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf, den die FDP vorgelegt hat, enthält politische Projekte, die durchaus in der Diskussion sind und auf der Tagesordnung stehen. Aber - das hat der Kollege Thiele eben erwähnt - er erfüllt nicht die Voraussetzungen, was Seriosität und Ganzheitlichkeit angeht, die man an ein Haushaltsaufstellungsverfahren stellt.

Das Kabinett hat gestern die Eckpunkte für einen zügig umzusetzenden Nachtragshaushalt beschlossen. Dabei geht es nicht darum - wie der Kollege Birkner gesagt hat -, das Parlament auszuhebeln und Debatten nicht zuzulassen, oder gar darum, dass wir Angst vor den eigenen Leuten hätten. Nein, die Absicht ist, die neuen Ziele der Politik und die Spielräume, die sich ergeben, nicht erst zur Mitte des Jahres einfließen zu lassen bzw. zu nutzen. Wir wollen die wichtigen Eckpunkte, die wir politisch umsetzen wollen, auf die die Menschen in unserem Land warten und wozu es Klarheit geben muss, bereits in den ersten 100 Tagen in die Beratungen einfließen lassen und möglichst noch vor Ostern vom Parlament verabschieden lassen, meine Damen und Herren. Das ist das Ziel, das dahinter steht.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Deswegen ist der Nachtrag ambitioniert und beschränkt sich auf Schwerpunkte der Politik, weil im Anschluss sofort - von uns sehr ehrgeizig angestrebt - das Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2019 und die mittelfristige Finanzplanung auf den Weg gebracht werden.

Die Koalition hat vereinbart, nachhaltige Finanzpolitik zu betreiben, keine neuen Schulden zu machen, die Schuldenbremse in die Verfassung zu schreiben und nur Dinge anzustoßen, die dauerhaft finanzierbar sind und nachhaltig abgesichert werden können. Vor diesem Hintergrund wird der FDP-Gesetzentwurf auch der aktuellen Lage nicht

gerecht. Offensichtlich hat der einseitige Blick auf die Steuermehreinnahmen das Bild bei der FDP etwas getrübt.

Wenn der Gesetzentwurf von uns im Januar respektive Anfang Februar vorgelegt wird, bin ich gespannt, welche der Punkte, die dieses Parlament bereits beschlossen hat - z. B. die Meisterprämie -, Sie wieder von der Liste absetzen und nicht durchführen wollen. Den Steuermehreinnahmen von 680 Millionen Euro stehen nämlich zwangsläufige Mehrausgaben von 500 Millionen Euro gegenüber, und damit engen sich die Spielräume schon einmal ein.

Sie von der FDP haben beispielsweise - das hat der Kollege Thiele erwähnt - mal eben den kommunalen Finanzausgleich unterschlagen. Zusammen mit der Steuerverbundabrechnung 2017, die im Jahr 2018 finanziert werden muss, und mit Mehrausgaben im kommunalen Finanzausgleich aus den Steuermehreinnahmen im Jahr 2018 geht es um eine Summe von 270 Millionen Euro. Ich glaube, spätestens diese Summe macht deutlich, dass beispielsweise Ihre Ansätze für die Tilgung auf tönernen Füßen stehen und nicht sehr seriös durchfinanziert sind.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Möllring konnte das!)

Der Ansatz für die Unterhaltsvorschüsse muss um 70 Millionen Euro erhöht werden. Aber auch die Dinge, die der Kollege Thiele bezüglich der Beamtenversorgung und der Pensionslasten genannt hat, sind hier anzusprechen.