Ulf Thiele

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Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Zunächst möchte auch ich mich bei den Haushaltspolitikern aller Fraktionen und insbesondere auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien und der Landtagsverwaltung für diese sehr intensive, aber sehr konstruktive Haushaltsberatung und - das schließe ich an - für die vielen Beratungen, die wir in diesem Haushaltsjahr hinter uns haben, bedanken. Denn wir haben im Jahr 2020 ja auch schon zwei Nachtragshaushaltspläne beschlossen.
Mit den Nachtragshaushaltsplänen, die wir in diesem Jahr beschlossen haben, und mit dem COVID-19-Sondervermögen haben wir die strategische Entscheidung getroffen, dass wir sowohl die Bekämpfung der medizinischen Pandemie als auch die Bekämpfung ihrer wirtschaftlichen Folgen in diesem Sondervermögen und nicht im Haushalt 2020 und auch nicht im Haushalt 2021 abbilden. Trotzdem gebe ich meinem Fraktionsvorsitzenden recht: Der Haushalt 2021 ist insofern ein COVID19-, ein Pandemie-Haushalt, als auf der Einnahmenseite die Bremsspuren natürlich deutlich sind und wir deshalb in die Situation kommen, dass wir über die Entnahme aus dem Sondervermögen und eine zusätzliche im Rahmen des Konjunkturmechanismus vorgesehene Verschuldung erhebliche Kreditaufnahmen in diesem Haushalt wiederfinden.
Dieser Haushalt ist rezessionsgeprägt. Trotzdem hat er ein Volumen von 35,9 Milliarden Euro und liegt damit im Zielkorridor der ursprünglichen Mittelfristigen Planung. Meine Damen, meine Herren, dieser Normalhaushalt ist nämlich vor allen Dingen eines: Er ist ein Haushalt der Stabilität. Das ist vorhin einmal geringgeschätzt worden. Ich finde, das ist im Gegenteil ein ganz wichtiges Signal, das besagt: „Dieses Land bleibt in der Krise verlässlich“, das besagt: „Dieses Land bleibt in der Krise berechenbar“, das besagt: „Dieses Land bleibt in der Krise stabil“. In Zeiten der Krise ist Stabilität ein Wert an sich, meine Damen und Herren.
In genau dem gleichen Kontext steht auch die politische Liste von CDU und SPD. Das Ziel der Stabilität und Verlässlichkeit spiegelt sich in den Beschlüssen, die wir zum Haushalt 2021 nach der Landesregierung getroffen haben, in gleicher Weise wider. Wir wollen in dieser Krise Strukturen stabilisieren und verhindern, dass diese wegbrechen. Das gilt insbesondere fürs Ehrenamt. Einige Punkte sind genannt, ich will dennoch noch einmal erwähnen: das Investitionsprogramm für kleine und mittlere Kultureinrichtungen und Bühnen, die Förderung der Aidshilfe, die Unterstützung der Kunstschulen, die Stärkung der politischen Bildung,
der Täter-Opfer-Ausgleich, die Straffälligenhilfe, die Arbeit der Enquetekommission Ehrenamt, die wir auch mit diesem Haushalt unterstützen. Meine Damen, meine Herren, wir stabilisieren in diesen Bereichen trotz der Krisensituation Strukturen nachhaltig und sorgen dafür, dass sie durch die Krise nicht beschädigt werden.
Wir haben ein Zweites getan: Wir haben parlamentarische Beschlüsse dieser Periode, dieses Jahres, haushalterisch aufgegriffen, weil wir politisch glaubwürdig bleiben müssen. Das gilt beispielsweise und insbesondere für den Bereich des Kinderschutzes.
Nach den schlimmen Veröffentlichungen der letzten Monate war es dieser Koalition umso wichtiger, dass wir ein Signal setzen, dass wir es weiterhin ernst meinen mit der Prävention und mit dem Schutz unserer Kinder und Jugendlichen. Deshalb bauen wir im nächsten Jahr das fünfte Kinderschutzhaus, und deswegen unterstützen wir den Landespräventionsrat noch einmal verstärkt bei
der Arbeit für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch.
Nun habe ich mit einer gewissen Verwunderung festgestellt, dass die Grünen behauptet haben, dieser Haushalt leiste nichts für den Klimaschutz. Wir finanzieren mit diesem Haushalt - das bringt uns gerade erhebliche Kritik aus der Wirtschaft ein - mit verschiedenen, auch anstrengenden Maßnahmen u. a. den „Niedersächsischen Weg“,
eine Vereinbarung, die diese Landesregierung zwischen Landwirtschaft und Umweltverbänden vermittelt hat, verhandelt hat und die wir in Gesetzeskraft umgesetzt haben und natürlich mit diesem Haushalt auch finanzieren müssen, die eine tragfähige Grundlage dafür ist, dass wir eine Versöhnung von Agrarwirtschaft und Umweltschutz in diesem Land erleben werden.
- Frau Hamburg, das darf man bitte nicht geringschätzen.
Die Wahrheit ist, dass diese Landesregierung, anders als die Landesregierung, an der Sie beteiligt waren, erhebliche Summen in den Klimaschutz investiert. Und ja, das sind aus dem Sondervermögen und aus diesem Haushalt insgesamt eine Milliarde Euro. Das mag Ihnen nicht gefallen, aber das ist die Wahrheit.
Das ist eine Finanzierung in die Zukunft und nicht in die Vergangenheit.
Sie haben in Ihrer Arbeit in der Zeit, als Sie das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hatten, in diesem Bereich überhaupt nichts bestellt bekommen. Dass Sie neidisch auf uns sind, kann ich mir vorstellen. Aber kritisieren sollten Sie die Maßnahmen, bitte schön, nur begrenzt.
Meine Damen, meine Herren, ich komme zu den Haushaltsanträgen der FDP.
An einer Stelle bin ich irritiert, weil wir die ganze Zeit über von der selbst erklärten Wirtschaftspartei FDP erleben, dass sie die Stützungsmaßnahmen für viele der kleinen Unternehmen kritisiert, sogar die finanzielle Basis dafür mit ihrem Haushaltsantrag in Teilen entzieht, und gleichzeitig sehr laut, ähnlich wie die Grünen, die wirtschaftliche Unterstützung der großen, arbeitsplatzstarken Unternehmen in diesem Land kritisiert. Man hat zunehmend den Eindruck, dass die FDP wohlfeile Forderungen im allgemeinpolitischen Bereich aufstellt,
aber dann, wenn es hart auf hart kommt und darum geht, in einer Krise dafür zu sorgen, dass die wirtschaftlichen Strukturen unseres Landes stabil bleiben, sagen Sie lieber überall Nein, Nein und Nein, anstatt zuzugeben, dass man in so einer Situation, in einer wirklichen Ausnahmesituation auch mal mit einer breiten Förderung - ja, sogar für die Solarenergiewirtschaft, ja, auch für das Handwerk sowie den Tiefbau und den Hochbau, ja, für die gesamte Breite der niedersächsischen Wirtschaft - für Stabilität sorgen muss,
damit wir hinterher überhaupt noch Steuerzahler haben, die dafür sorgen, dass unser Haushalt nach dieser Krise wieder stabilisiert wird und die Schulden zurückgezahlt werden können.
Dann noch kurz zu diesem Niedersachsenfonds, den Herr Wenzel hier gerade noch einmal erwähnt hat: Mir gefällt das Wort nicht, weil es, offen gesagt, ja suggeriert, dass das etwas Gutes für Niedersachsen ist. Dabei ist es nichts anderes als ein Schattenhaushalt, den Sie aufstellen, weil Ihnen offenkundig die Mühsal der täglichen Haushaltspolitik ein bisschen über und zu viel ist; denn es ist eben anstrengend, Geld im Haushalt dafür zu suchen und zu finden, dass man eine Maßnahme X oder Y umsetzt.
- Frau Hamburg, Sie haben sich vorhin hierhin gestellt und gesagt, wir sparen das Land kaputt. Das sagen Sie zu einem Haushalt, der Rekordinvestitionen über das Sondervermögen und über den Haushalt selber mobilisiert. Ihre Position ist erstens unglaubwürdig, und zweitens muss ich Ihnen leider an dieser Stelle noch einmal sagen: Die Schuldenbremse, das Grundgesetz und die Verfassung gelten auch für die Grünen. Hier können Sie solche Forderungen aufstellen. Am Ende wissen Sie aber doch, dass sie, selbst wenn Sie sie umsetzen könnten, vom Staatsgerichtshof wieder eingesammelt werden müssten, weil diese Fraktion - und das garantiere ich - ganz sicher eines nicht tun wird, nämlich die Schuldenbremse wieder aus der Landesverfassung streichen. Sie steht da. Sie bleibt da. Wir halten sie für richtig.
Ich sage Ihnen auch, warum: weil sich die Schuldenbremse gerade in dieser Krise beweist. Wir erleben nämlich im Moment, dass sie uns, anders als häufig behauptet worden ist, nicht daran hindert, in dieser Krise die medizinisch notwendigen Maßnahmen zu finanzieren. Sie hindert uns nicht daran, die Impfzentren einzurichten. Sie hindert uns nicht daran, die Wirtschaft zu stabilisieren.
Sie hindert uns nicht daran, Schutzimpfungen durchzuführen. Sie hindert uns nicht daran, den Krankenhäusern zu helfen, beispielsweise die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie, die durch das Leerräumen der Intensivstationen in der ersten Welle entstanden sind, zu überstehen. Sie hindert uns an keiner einzigen Maßnahme, die notwendig ist, um die Krise zu bewältigen.
Sie gibt uns aber eine Aufgabe auf. Das haben wir ja mit dem zweiten Nachtragshaushalt schmerzlich beschließen müssen. Es ist ja nicht leicht, hier gleichzeitig zu sagen: „Jawohl, wir beschließen diese Maßnahmen und finanzieren sie aus Krediten; aber wir beschließen parallel dazu einen Tilgungsplan“,
was nichts anderes bedeutet, als dass dieser Landtag in Zukunft bei jeder Ausgabe, so wie wir alle das auch im privaten Leben übrigens machen würden, überlegen muss, ob wir eine Ausgabe, die wir in guten Zeiten tätigen, in schwierigen Zeiten
wie in einer Krise auch noch tätigen und finanzieren würden.
Weil diese Schuldenbremse uns diese Spielräume, aber gleichzeitig diesen Auftrag gibt, ist sie erstens Gold wert, und zweitens ist sie wirklich generationengerecht; denn sie sorgt dafür, dass jede Generation die Krisen, die sie bewältigen muss, am Ende auch selber finanziert.
Meine Damen, meine Herren, das ist ein sehr solider Haushalt. Ich danke dem Finanzminister dafür, dass er mit diesem Vorschlag, den wir ein bisschen ergänzt haben, dem Land in dieser Krise viel Stabilität gibt. Wir stimmen diesem Haushalt gerne zu und selbstbewusst zu. Wir halten es für richtig, diesen Weg zu gehen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Herr Bode, wissen Sie, was mir der Kollege Jörg Hillmer gerade zugerufen hat, als Sie hier die Mehrwertsteuerabsenkung so abschätzig kommentiert haben?
Dass wir jetzt der FDP erklären müssen, dass Steuersenkungen besser sind als staatliche Lenkungsmaßnahmen, ist, für sich genommen, schon bemerkenswert. - Recht hat der Kollege Hillmer!
Ich komme zu einem Satz von Ihnen, den ich mir aufgeschrieben habe: Der Staat verfügt nicht über die Finanzmittel, um alle Probleme lösen zu können. - Da haben Sie recht. Er zeigt natürlich, was für Volten die FDP in dieser Krise in den letzten siebeneinhalb Monaten schlägt. Denn Sie waren es, Herr Bode, der im Frühjahr dieses Jahres - zu Beginn der Krise - hier gestanden und die Forderung aufgestellt hat, dass das Land Niedersachsen bis zu 75 % der Umsatzausfälle der Unternehmen übernehmen soll. Ich habe mal ausgerechnet, was das bis heute bedeutet hätte.
- Einen 75-prozentigen Ausgleich der Umsatzausfälle haben Sie hier gefordert.
Das hätte für das Land Niedersachsen bedeutet, dass wir allein für diese Maßnahme in diesem Jahr 15 Milliarden Euro hätten auf den Tisch legen müssen.
Das ist Ihr staatswirtschaftlicher Ansatz. Die Volte, die Sie heute schlagen, besagt: All die staatlichen Maßnahmen in der Vergangenheit reichen nicht aus, sie alle sind nicht zielführend. Deshalb benötigen wir ganz andere Maßnahmen. - Ich komme gleich darauf, dass Sie in einem Punkt recht haben.
Herr Bode, mir mangelt es in Ihren Beiträgen ein bisschen - bei allen Haaren, die man in der Suppe finden kann - an Wertschätzung für die Leistungen, die viele - auch die Administration und auch die Politik - in den letzten Monaten in diesem Land zur Krisenbewältigung erbracht haben.
Allein der Bund hat mit einem Maßnahmenpaket, das über 50 Maßnahmen stark war, einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet - über Billigkeitsleistungen, Kreditprogramme, Vernetzung von Wissenschaft und Forschung, medizinische Programme -, dass wir diese Corona-Krise in Deutschland bisher ganz ordentlich beherrschen.
Das Land Niedersachsen hat, wie Sie wissen, über den ersten Nachtragshaushalt, über die Verwendung von Teilen des Jahresabschlusses und über den zweiten Nachtragshaushalt ein Gesamtpaket geschnürt, das ein Volumen von knapp 10 Milliarden Euro hat. Sie hatten massiv kritisiert, dass wir noch vor der Sommerpause den zweiten Nachtragshaushalt durchgesetzt haben. Sie haben gesagt, das alles müsse parlamentarisch beraten werden usw. usf. Es zeigt sich jetzt, dass es sehr klug war, dass wir diesen Nachtragshaushalt vor der Sommerpause auf den Weg gebracht haben, weil das dazu geführt hat, dass der Wirtschaftsminister nach der Sommerpause sehr schnell mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket auf den Markt gekommen ist. Viele der Richtlinien konnten inzwischen veröffentlicht werden und sind in Kraft getreten.
Ich will Ihnen das mal vorführen. Wir haben inzwischen auf dem Markt die niedrigschwelligen Investitions- und Innovationshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die genau in die Richtung zielen, die Sie gerade angesprochen haben, nämlich die Innovation zu fördern, um aus der Krise zu kommen.
Der Notfallfonds ist in Arbeit. Das Sonderprogramm Tourismus/Gastronomie ist teilweise schon veröffentlicht. Das Sonderprogramm Fährreedereien ist veröffentlicht. Das Sonderprogramm Zoos/ Tierparke ist veröffentlicht. Das Sonderprogramm Luftfahrt ist veröffentlicht. Das Sonderprogramm Häfen ist veröffentlicht. Das Sonderprogramm
Digitalisierung im Einzelhandel ist veröffentlicht. Das Sonderprogramm Flughäfen ist veröffentlicht. Das Sonderprogramm Digitalisierung Landesstraßenbauverwaltung ist veröffentlicht. Auch die Startup-Förderkulissen sind teilweise schon veröffentlicht. Die Liquiditätshilfen ÖPNV/SPNV sind veröffentlicht.
Die ÖPNV-Investitionsprogramme sind veröffentlicht. Die Elektromobilitätsrichtlinie kommt nächsten Monat - zumindest nach der Ankündigung, die wir alle bekommen haben. Die Erhöhung der Förderquoten Breitbandausbau ist in Arbeit und ist den Kommunen kommuniziert worden, damit diese entsprechend aufstocken können. Die Fahrradmobilitätsprogramme sind teilweise veröffentlicht. Der Niedersachsen-Schnellkredit ist veröffentlicht. Insgesamt werfen dieses Wirtschaftsministerium und dieser Wirtschaftsminister 29 Förderrichtlinien auf der Basis des zweiten Nachtragshaushaltes auf den Markt und sorgen so dafür, dass dieses Land stark durch die Krise kommt.
Weil ich gesagt habe, ich gebe Ihnen in einem Punkt recht: Es muss darüber hinaus - - -
Aber immer gern. Frau Viehoff, wenn Sie mir zusätzliche Redezeit verschaffen, bin ich immer dankbar.
- Sie haben nicht zugehört.
Wenn Sie in die Tabelle des Wirtschaftsministeriums gesehen hätten, hätten Sie gesehen, dass diese Förderrichtlinie für dieses Quartal angekündigt ist. Das ist eine der Förderrichtlinien, die kurzfristig kommen sollen, die aber wegen der Abstimmung mit den Förderrichtlinien des Bundes und des Wissenschaftsministeriums möglicherweise ein bisschen länger dauern.
Und wissen Sie was? - Ich kenne ja die Mitarbeiter im Wirtschaftsministerium, die an diesen Richtlinien arbeiten. Sie machen im Moment wirklich einen Knochenjob. Sie haben die Sommerpause durchgearbeitet. Jetzt, in dieser Situation, nachdem, was wir in den letzten Monaten erlebt haben und was wir an zusätzlichen Maßnahmen gesehen haben und an Geschwindigkeit bei der Veröffentlichung von Richtlinien und von Hilfsprogrammen und bei der Bearbeitung und Abarbeitung dieser, die wirklich viel Stabilität in die Wirtschaft in Niedersachsen und in die gesellschaftlichen Strukturen gebracht haben, sagen Sie noch: Das geht uns immer noch nicht schnell genug.
Frau Viehoff, das, was Sie da machen, finde ich ein bisschen billig.
Ach ja, gern.
Zunächst sage ich ausdrücklich: Ja, es läuft gut. Das Wirtschaftsministerium macht momentan
Kärrnerarbeit, um dafür zu sorgen, dass die Förderlinien nach den Soforthilfen jetzt so aufgebaut werden, dass insbesondere Strukturen stabilisiert werden, und zwar nicht kurzfristig, sondern mittelfristig. Dafür sind diese Förderrichtlinien gedacht.
Ich habe die Diskussion hier vorhin so verstanden, dass es genau diese Diskussion im Wirtschaftsausschuss gibt, dass dort unterrichtet wird, dass dort debattiert wird. Das machen Sie da doch.
Ich wundere mich immer. Hier zieht man sich auf Allgemeinplätze zurück, die Sie dreschen. Das ist zum Teil wirklich Phrasendrescherei, dass sich die Balken biegen. Und Sie tun hier immer so, als wenn im Wirtschaftsausschuss, in dem die Kärrnerarbeit geleistet werden soll, keine Debatte stattfindet, obwohl Sie gleichzeitig in Ihren Reden sagen, dass Sie diese Debatte dort führen. Ich habe doch die Protokolle gesehen, die Diskussionen werden dort doch geführt, vielleicht nicht immer in die Richtung, die Sie sich vorstellen, vielleicht nicht immer in die Richtung, Herr Schulze-Hendel, die Sie sich vorstellen.
Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass eine Regierung mit CDU-Beteiligung, mit einer so starken CDU-Fraktion und einem CDU-Wirtschaftsminister auf die Idee kommt, Richtlinien auf den Markt zu werfen, von denen die Grünen sagen: Das unterschreiben wir alles blind. - Dann wüssten wir, dass wir es falsch gemacht hätten.
Jetzt will ich zum Schluss, Herr Bode, Ihnen in einem Punkt recht geben: Es braucht nach den Soforthilfen und nach den strukturstabilisierenden Maßnahmen natürlich weitere Maßnahmen, und zwar die, die dieses Land mittel- und langfristig zu neuer Stärke führen, die insbesondere dafür sorgen, dass unsere Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird.
Darum danke ich dem Wirtschaftsminister ausdrücklich dafür, dass er im August einen 45Punkte-Katalog vorgelegt hat, der insbesondere darauf abzielt, dass Niedersachsen und der Bund entbürokratisieren. Ich spare es mir jetzt, das im Detail vorzutragen. Sie haben den Katalog gesehen. Wir freuen uns, dass sich Nordrhein-Westfalen gestern erklärt hat und wesentliche Teile dieses 45-Punkte-Katalogs unseres Wirtschaftsministers nachhaltig unterstützt und dann auch auf der Bundesebene entsprechend mit vertritt.
Das ist sehr wertvoll; denn wir werden alles dafür tun - übrigens auch im Steuerrecht -, dass die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes Niedersachsen mittel- und langfristig gestärkt wird, auch mit dem Antritt für eine Unternehmenssteuerreform, um die Steuersätze in unserem Land rechtsformunabhängig wieder auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu senken. Zielsetzung ist 25 % Steuerlast! Es ist die klar erklärte Zielsetzung der CDU/CSU, das hinzubekommen. Und wir, die CDU-Landtagsfraktion hier in Niedersachsen, legen großen Wert darauf. Wir werden das unterstützen.
Machen Sie sich keine Sorgen! Wir legen großen Wert darauf, dass Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes nachhaltig unterstützen, durchgesetzt werden. Wir stehen bereit dazu.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die bangen Blicke vieler Menschen richteten sich in den vergangenen Tagen auf alkoholisierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die am Ballermann Party feierten, als gebe es kein COVID-19-Virus. Virologen, Mediziner und Ökonomen warnen auch vor diesem Hintergrund vor den Konsequenzen einer möglichen zweiten Infektionswelle in Deutschland.
Allein dieser Hinweis macht deutlich, dass auch heute - mehr als ein halbes Jahr nach Beginn dieser Pandemie - nichts selbstverständlich und nichts planbar ist. Leider gilt das auch für die öffentlichen Haushalte.
So sehr wir uns die „alte“ Normalität zurückwünschen: In dieser weltweiten Corona-Krise ist es nicht möglich, verlässlich auch nur für den nächsten Monat zu planen. Deshalb geht es, Herr Birkner, beim besten Willen nicht um Wahlkampf. Wir konzentrieren uns auf das, was die Bevölkerung
von ihrem gewählten Parlament und ihrer Regierung in dieser Lage zuallererst erwarten darf: Wir helfen den Menschen, diese Krise mit vereinten Kräften zu meistern.
Meine Damen, meine Herren, unbestreitbar befindet sich unser Land in einer außergewöhnlichen Notsituation, die sich der Kontrolle durch den Staat entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt.
Vor diesem Hintergrund mussten und müssen alle staatlichen Ebenen zugleich - jeder in seiner Verantwortung, aber alle eng aufeinander abgestimmt - ständig neu abwägen und entscheiden, was zum Schutz der Gesundheit der Menschen nötig und was zum Schutz der Sozialstrukturen sowie der Unternehmen und Arbeitsplätze in unserem Land möglich ist.
Für die CDU-Fraktion möchte ich all denen, die in dieser Krise Verantwortung übernehmen, und den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf allen Ebenen der Verwaltung sowie der überwältigenden Mehrheit der besonnen handelnden Menschen in Niedersachsen von Herzen danken, dass wir diese Herausforderung bis hierher wirklich gut und mit Augenmaß gemeinsam meistern konnten.
Meine Damen, meine Herren, dieser zweite Nachtragshaushalt, über den wir heute abschließend beraten und entscheiden, gibt der Landesregierung die Möglichkeit, in kurzer Zeit eng verzahnt mit den Maßnahmen des Bundes Instrumente zu entwickeln, mit denen wir erstens die Verfolgung von Infektionsketten und den Schutz der Gesundheit der Menschen weiterhin sicherstellen, zweitens die dringend notwendige Leistungsfähigkeit des Staates und seiner Verwaltungsstrukturen sicherstellen, drittens gefährdete gesellschaftliche Strukturen stabilisieren und den Zusammenhalt in Niedersachsen stärken und viertens gemeinsam mit dem Bund die schwer getroffenen Strukturen unserer Wirtschaft stabilisieren.
Um mit Wirtschaftsminister Dr. Althusmann zu sprechen: Auf den Wumms des Bundes folgt ein Rumms des Landes!
Meine Damen, meine Herren, diesen Rumms für Wirtschaft und Arbeitsplätze wird meine Kollegin Mareike Wulf gleich näher erläutern. Darum möch
te ich anhand der kommunalen Säule des Maßnahmenpaketes aufzeigen, wie wir mit diesem niedersächsischen Kraftpaket die Krise bewältigen werden.
Unsere Kommunen tragen einen großen Teil der Last dieser Krise. Sie sind verantwortlich für die Gesundheitsversorgung vor Ort, die Durchsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen, die Rückkehr der Kitas in den Regelbetrieb, die Umsetzung des Digitalpaktes Schule, den ÖPNV, den schnellen Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie die Investitionen, Auftragsvergaben und einen relevanten Teil der wirtschaftlichen Tätigkeiten in unseren Städten und Gemeinden.
Deshalb sagen wir unseren Kommunen in ganz besonderer Weise Dank - insbesondere für ihr engagiertes und zupackendes Krisenmanagement der vergangenen Wochen und Monate.
Meine Damen, meine Herren, es ist dringend erforderlich, jetzt unsere Kommunen zu stärken. Dazu haben Finanzminister Hilbers und die Landesregierung ein insgesamt 1,5 Milliarden Euro starkes kommunales Kraftpaket entwickelt, das Frauke Heiligenstadt schon im Detail erläutert hat. Hinzu kommen weitere knapp 2,5 Milliarden Euro des Bundes in der Zeit der mittelfristigen Finanzplanung. Dieses kommunale Kraftpaket von insgesamt knapp 4 Milliarden Euro wird wesentlich dazu beitragen, der Krise schnell und effektiv entgegenzuwirken, die Strukturen vor Ort zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.
Meine Damen, meine Herren, Bund, Land, Kommunen und die Niedersachsen werden die COVID19-Krise gemeinsam meistern. Unsere Landkreise, Städte und Gemeinden haben dabei eine Schlüsselrolle. Daher ist es gut und richtig, sie jetzt zu stärken und zu unterstützen.
Meine Damen, meine Herren, es ist kritisiert worden, dass wir dieses Kraftpaket für die Kommunen, den Rumms für die Wirtschaft, das Schutzschild für das Gesundheitssystem, die Stärkung unserer Gesellschaftsstrukturen sowie die Stabilisierung der Leistungsfähigkeit des Landes innerhalb von nur knapp drei Wochen beraten und beschließen.
Ich gebe an einer Stelle denjenigen, die das thematisieren, ausdrücklich recht, Herr Birkner: Parlamentarisch war diese Haushaltsberatung sehr anspruchsvoll.
Sie war auf das Notwendige begrenzt. Und ja: Sie war für alle Beteiligten sehr anstrengend. Aber das können die Menschen von uns - von ihrem Parlament - in einer solchen Krise auch erwarten; denn es geht hier um nicht weniger als darum, auf Basis der Haushaltsbeschlüsse des Bundes aus dem Juni die Landesregierung schnellstmöglich handlungsfähig werden zu lassen, damit sie mit ihren Maßnahmen - insbesondere der Wirtschaftsminister, der Umweltminister und diejenigen, deren Maßnahmenpakete in die Wirtschaft hineinwirken -
den Menschen synchron zum Bund helfen können und nicht ein halbes Jahr später hinterherplätschern,
sodass mit den Milliarden, die wir jetzt in die Wirtschaft hineingeben, kein Effekt mehr erreicht wird.
Darum ist es richtig, dass wir das so schnell und kurzfristig gemacht haben. Darum ist es notwendig, dass wir das jetzt machen und nicht in vier, sechs, acht oder zehn Wochen, wie die FDP sich das vielleicht wünscht.
Daher haben wir diesen Nachtragshaushalt im Rahmen der Regeln der Geschäftsordnung schnell und zugleich gründlich, präzise und in großer Verantwortung für das Land und vor unserer Verfassung beraten. Das ist gelungen, meine Damen, meine Herren.
Wir haben insbesondere den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums und der gesamten Landesregierung, der Landtagsverwaltung, auch den Fraktionen mit ihren Mitarbeitern, dem Landesrechnungshof, den kommunalen Spitzenverbänden sowie dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zu danken. Denn wir beweisen gerade gemeinsam, wie handlungsfähig und schlagkräftig unsere parlamentarische Demokratie in dieser Krise ist, meine Damen und Herren.
Das war aller Ehren wert. Vielen Dank für diese Kraftanstrengung und für diese Leistung.
Meine Damen, meine Herren, um diese außerordentliche Notlage zu meistern, mobilisiert dieser Landtag mit dem ersten Nachtragshaushalt 2020, mit dem Errichtungsgesetz zum Corona-Sondervermögen und mit diesem zweiten Nachtragshaushalt insgesamt 9,788 Milliarden Euro und ein Bürgschaftsvolumen von noch einmal 3 Milliarden Euro. Dafür müssen wir die Neuverschuldung um bis zu 8,788 Milliarden Euro erhöhen. Die CDULandtagsfraktion gibt diese Kreditermächtigung nicht gerne; das können Sie mir glauben. Aber wir sehen in dieser Notlage keine andere Möglichkeit, die krisenbedingten Einnahmeausfälle und die notwendigen Mehrausgaben zu schultern.
Die aktuelle Notsituation beweist aber gerade auch, dass die Schuldenbremse tatsächlich funktioniert; denn sie hat vor der Krise die Haushaltsdisziplin gestärkt und gibt jetzt in der Krise klare Leitplanken für ein Handeln mit Maß und Mitte, für die Verpflichtung zu einem Tilgungsplan, der dafür sorgt, dass wir die jetzt aufzunehmenden Kredite innerhalb einer Steuerzahlergeneration wieder zurückzahlen. Die Schuldenbremse, meine Damen und Herren, bewährt sich gerade in dieser Krise.
Meine Damen, meine Herren, wir sind sehr klar der Auffassung, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Nettokreditaufnahme von der Ausnahmeregelung vom Verbot der Kreditfinanzierung in Artikel 71 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit Artikel 109 Abs. 3 des Grundgesetzes gedeckt ist. Die Ausschussdebatten zu den verfassungsrechtlichen Fragen kann und will ich hier nicht im Detail wiederholen; all das ist in den Protokollen nachzulesen.
Da das Parlament in dieser Frage aber seine Einschätzungsprärogative nutzen muss, möchte ich für die CDU-Landtagsfraktion die wichtigsten Argumente kurz zusammenfassen.
Erstens, Herr Birkner: Artikel 71 Abs. 4 NV verlangt eine inhaltliche und eine zeitliche Kausalität zur außerordentlichen Notlage. Dies stellen wir mit der
in Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes jetzt abschließend formulierten Zweckbestimmung des COVID-19-Sondervermögens und der Befristung des Sondervermögens selbst sicher.
Zweitens. Wir halten zudem die im Haushaltsgesetz und im vorgelegten Maßnahmenfinanzierungsplan vorgeschlagenen Maßnahmen für notwendig und auch für geeignet, in ihrer Summe sowie im Zusammenwirken mit den Maßnahmen des Bundes der außerordentlichen Notlage deutlich entgegenzuwirken.
Zudem - in der Debatte war das umstritten; es wurde gerade auch noch einmal angesprochen - gab es die Frage, ob die Nettokreditaufnahme in diesem Umfang erforderlich ist. Diese Frage, die im Wesentlichen der Landesrechnungshof aufgerufen hat, beantworten wir mit „ja“. Der Landesrechnungshof hat erklärt, dass sämtliche verfügbaren anderen Mittel des Landes eingesetzt werden müssen, bevor es zur Aufnahme zusätzlicher Kredite kommen darf.
Diese Auslegung der Verfassung ist unserer Auffassung nach von Sinn und Zweck der Schuldenbremse nicht gedeckt. Schon der Grundsatz der Vorherigkeit öffentlicher Haushalte kann nur zusammen mit vertretbaren Spielräumen bei der Veranschlagung künftiger Bedarfe und bei der Bewirtschaftung öffentlicher Mittel gedacht sein. In Krisenzeiten, in denen die Bandbreite möglicher Entwicklungen und die Heftigkeit einzelner Ausschläge unkalkulierbar sind, wäre es völlig sinnwidrig, uns jeglicher Reserve zu berauben.
Erstens halten wir es daher für geboten, die Rücklage des Landes nicht vollständig zu entleeren. Sie wird zur Risikovorsorge sowohl für weitere Unwägbarkeiten außerhalb dieser Krise als auch für die Stabilität der Landesfinanzen im weiteren Krisengeschehen benötigt. Daher belassen wir es bei der Rücklagenentnahme von 880 Millionen Euro in 2020.
Zweitens sind die Vorsorgemittel in Höhe von 500 Millionen Euro, die hier mehrfach kritisiert wurden und die im Finanzierungsplan zum Sondervermögen Corona vorgesehen sind, aus unserer Sicht erforderlich, um kurzfristig auf unerwartete Krisenentwicklungen wie eine zweite Infektionswelle reagieren zu können.
Drittens ist es selbstverständlich verfassungskonform, in dieser Notlage die Einnahmeausfälle des Landes von insgesamt ca. 4,4 Milliarden Euro durch Kreditaufnahmen auszugleichen. Damit stel
len wir die dringend notwendige Handlungsfähigkeit des Staates sicher.
Meine Damen, meine Herren, die Finanzierung der Bewältigung dieser außerordentlichen Notlage über die Bewirtschaftung eines Sondervermögens - auch das wurde kritisiert - ist aus unserer Sicht nicht nur zulässig, sondern - das sage ich ausdrücklich - sinnvoll. Diese Krise ist nicht am Ende des Haushaltsjahres vorbei. Daher müssen die Maßnahmen zur Krisenbewältigung mit hoher Verlässlichkeit auch überjährig wirken können. Zudem verschafft das Sondervermögen der Landesregierung mehr Flexibilität im Krisenmanagement und dem Parlament zugleich ein höheres Maß an Transparenz über den krisenbedingten Mitteleinsatz neben dem normalen Haushalt.
Meine Damen, meine Herren, mit diesem Haushalt und dem hinterlegten Maßnahmenpaket, mit Zusammenhalt und festem Willen bewältigen wir in Niedersachsen gemeinsam diese Krise und geben den Menschen in unserem Land neue Perspektiven. Im Interesse dieser Menschen bitte ich Sie, den Gesetzesvorlagen zum zweiten Nachtragshaushalt 2020 und zum Haushaltsbegleitgesetz zuzustimmen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Herr Wenzel, herzlichen Dank für die Möglichkeit, die Frage stellen zu können.
Ich möchte Sie nur fragen, ob Ihnen bewusst ist, dass Sie mit Ihrer Rede gerade eine frontale Gegenrede zur Rede der Vorsitzenden Ihrer eigenen Fraktion halten,
die hier im Landtag gerade einen Niedersachsenfonds gefordert hat,
der erstens analytisch nicht begründet ist - hier ist keine Analyse vorgestellt worden - und zweitens den Prinzipien von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit vollständig widerspricht.
- Ich habe gefragt, ob ihm das klar ist. Das ist also eine Frage.
Letzter Teil der Frage: Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass mit diesem Niedersachsenfonds, den gerade ja auch Sie beworben haben, die Landesverfassung mit der Kreditaufnahmeermächtigung, die Sie dafür vorsehen, gravierend gebrochen würde?
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Zunächst will ich mich ausdrücklich Frauke Heiligenstadt in einem Punkt anschließen. Es wird gerade der Eindruck erweckt, als seien die von Herrn Wenzel, von Herrn Birkner und von Herrn Grascha zum Teil hier im Detail gestellten Fragen offengeblieben - das ist ja wortwörtlich so gesagt worden - und nicht ausgiebig diskutiert worden. Die Wahrheit ist: Wir haben hier in diesem Raum in einer gemeinsamen Ausschusssitzung, die acht Stunden lang gedauert hat, jede auch nur erdenkliche Frage einmal nach vorne und nach hinten gedreht. Wir haben alle Fragen diskutiert, wir haben alle beantwortet bekommen. Das war möglicherweise nicht zu Ihrer Zufriedenheit, weil Sie vielleicht andere politische Ansätze verfolgen. Aber die Behauptung, dass das hier nicht beantwortet und nicht ordentlich beraten worden sei, ist nicht nur schlicht falsch, sondern ist zurückzuweisen. Das Gegenteil ist der Fall. Erstens.
Zweitens. Herr Wenzel, ich möchte die Gelegenheit nutzen, die von Ihnen hier angestoßene Debatte über diesen Niedersachsenfonds aufzugreifen, weil ich schon finde, dass Sie sich jetzt mal entscheiden müssen. Sie haben im Ausschuss gebetsmühlenartig das Sondervermögen angegriffen, weil es angeblich unparlamentarisch und nicht transparent sei. Die FDP hat hier gerade das Gleiche getan.
Auf der anderen Seite springen Sie auf den Zug dieses Niedersachsenfonds, den die Gewerkschaften auf das Gleis gesetzt haben, auf - ziemlich populistisch, wie ich finde - und sagen: Das ist jetzt der Königsweg. - Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen. Wenn Sie einen solchen Fonds auflegen, dann nehmen Sie gravierende, und zwar dauerhaft gravierende Teile, nämlich den investiven Teil, den wir bisher als Haushaltsgesetzgeber in einer jährlichen Haushaltsgesetzgebung - nicht Corona-bedingt - hier zu diskutieren und zu entscheiden haben, aus dem Haushalt heraus und übertragen ihn in einen Fonds. Das wird nur aus einem einzigen Grund vorgeschlagen - weil Sie damit die Schuldenbremse umgehen wollen. Das funktioniert aber nicht.
Es tut mir leid, den Grünen das sagen zu müssen: Die CDU steht für eine Änderung der Verfassung, für die Streichung der Schuldenbremse nicht zur Verfügung. Das bedeutet für Sie automatisch, dass auch Sie sich in der Haushaltsgesetzgebung in Zukunft an diese Schuldenbremse werden halten und die Verfassung werden einhalten müssen.
Sehr gern.
Frau Viehoff, Sie haben ausdrücklich nicht Recht. Diese Fragen sind diskutiert und beantwortet worden. Sie sind nicht so beantwortet worden, wie Sie es gerne hören wollen.
Das ist richtig, weil das Ministerium in der Debatte nämlich deutlich gemacht hat, dass diese Frage in wesentlichen Teilen aus den bestehenden Haushaltstiteln, die dafür zur Verfügung stehen, geklärt werden konnte und dass mit den Erwachsenenbildungseinrichtungen entsprechende Pakete geschnürt wurden. Und es ist Ihnen erläutert worden, dass unter Verzicht auf den normalen Abrechnungsmodus die dafür zur Verfügung stehenden Mittel ohne die Durchführung von Kursen den Ein
richtungen zur Verfügung gestellt wurden und damit die Finanzen stabilisiert wurden.
Diese Frage ist hinreichend diskutiert und beantwortet, meine Damen und Herren.
Mit Verlaub, wir sind jetzt in der Verlängerung, und wir befinden uns nicht in der Fragestunde zwischen den Abgeordneten. Herr Bode, bei allem Verständnis, wir haben das hier schon ein paar Mal gemacht. In diesem Fall würde ich jetzt bitte gerne noch kurz zu den Anwürfen der FDP mit Bezug auf den Landesrechnungshof Stellung nehmen.
Mir ist wichtig, noch einmal deutlich zu machen, dass wir hier auf Sicht fahren, Herr Grascha. Wir fahren hier weiterhin auf Sicht. Wir haben hohe, unkalkulierbare Risiken. Allein die September- und die November-Steuerschätzung können für uns ein böses Erwachen bringen bei der Frage, wie die Finanzausstattung des Bundes, der Länder und der Kommunen möglicherweise in der - - -
- Lassen Sie mich bitte einmal ausreden! Ich antworte gerade auf Ihren Einwurf. Sie tun immer so - und zwar die ganze Zeit -, als wenn es keine Antwort darauf gebe, und wiederholen gebetsmühlenartig Ihre Position, weil Sie nämlich nicht bereit sind, die andere Position zur Kenntnis zu nehmen.
- Nein, das ist so.
Wir befinden uns in einer Lage, in der wir nicht einmal wissen, ob der Einbruch bei den Steuereinnahmen, der jetzt schon mit round about 4 Milliarden Euro für das Land prognostiziert ist, plus ca. 1 Milliarde Euro für Kommunen, sich am Ende des Jahres tatsächlich so darstellt oder ob es nicht
noch viel dramatischer wird, weil die Situation der Wirtschaft sich ja nicht schnell stabilisiert. Das ist doch die Wahrheit.
Nicht einmal für eine kurzfristige Reaktionsmöglichkeit, für einen Ausgleich einer zweiten Welle oder was auch immer in Höhe von einer halben Milliarde Euro, zu der wir im Haushaltsausschuss ja sagen sollten, geben Sie Ihr Okay.
Sie wollen, dass hier weiterhin im Monatsrhythmus Nachtragshaushaltspläne diskutiert und beraten werden, um sich dann gleichzeitig darüber zu beklagen, dass Ihnen die Zeit dafür fehlt, es ordentlich zu machen.
Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen: Entweder einmal eine längerfristige Perspektive mit Beinfreiheit für die Landesregierung, oder wir machen das hier weiter im Monatsrhythmus wie in der ersten Jahreshälfte.
Dann dürfen Sie sich aber nicht beklagen, dass Sie für die Beratung immer nur drei bis vier Wochen Zeit haben.
Herzlichen Dank.
Doch, ich möchte in diesem Fall aber, weil ich Herrn Wenzel das, Frau Präsidentin, nicht durchgehen lassen werde. Wir haben im Haushaltsausschuss schon mehrfach erlebt, dass er so auftritt. Ich weiß, dass er auch in Göttingen so auftritt.
Er tut so, als ob die letzte Regierungszeit, in der seine Kollegin Frau Heinen-Kljajić, Partei Die Grünen, die zuständige Ministerin war, nicht existiert hätte. Wissen Sie, Sie haben - - -
- Kann es sein, dass ich da gerade einen wunden Punkt getroffen habe, weil gerade ein Ameisenhaufen auseinandergeflogen ist?
Ich finde es ja interessant, dass Sie die Abschaffung der Studiengebühren in einen Zusammenhang mit der European Medical School in Oldenburg und deren Finanzierung oder der Finanzierung des Sondervermögens für die Universitätsmedizin bringen. Das sind nämlich die Themen, über die wir geredet haben.
Die Wahrheit ist - um mal zum Sondervermögen und zur Universitätsmedizin zurückzukommen -: Sie haben das Sondervermögen eingerichtet und gerade ein bisschen anfinanziert.
Sie haben überhaupt keine Strukturen aufgebaut, die dazu führen könnten, dass diese beiden Projekte in Göttingen und Hannover erfolgreich durchgeführt werden konnten.
Da war gar nichts.
Sie haben im Gegenteil diese beiden Hochschulen bei der Planung eines Milliardenprojektes alleingelassen. Und dieser Minister hat Strukturen ge
schaffen, die dafür sorgen, dass das jetzt überhaupt erfolgreich stattfinden kann. - Erstens.
Zweitens. Dieser Minister und dieser Finanzminister haben die gesamte Summe, die für diese Legislaturperiode zugesagt ist, im letzten Jahr in das Sondervermögen eingelegt.
Wir haben die gesamte Periode durchfinanziert. Sie tun hier so, als hätten wir das nicht getan.
Drittens. Mit Verlaub - - -
Wenn Ihnen die European Medical School so wichtig wäre, wie Sie das hier gerade vorgetragen haben und in Oldenburg suggerieren, dann frage ich Sie: Warum haben Sie in den letzten Jahren keine einzige Professorenstelle finanziert, als Sie Verantwortung getragen haben, und warum haben Sie keinen einzigen Eurocent in den Haushalt eingestellt, damit da ein Bau entstehen kann?
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will, weil es bisher nicht angesprochen wurde, zwei Dinge vorweg sagen:
Mit diesem Artikelgesetz regeln wir neben der Errichtung eines Sondervermögens zwei weitere Dinge. Wir halten nämlich Wort gegenüber dem Wissenschaftsminister und gegenüber dem Umweltminister, weil wir die aus ihren Haushalten entnommenen 400 Millionen Euro und 19,5 Millionen Euro in diese zurückführen. Damit sind wir worttreu.
Im Übrigen machen wir etwas, was in anderen Zeiten in diesem Landtag für erhebliches Aufsehen sorgen würde, wir führen nämlich dem Wirtschaftsförderfonds des Wirtschaftsministers die Rekordsumme von 150 Millionen Euro zu. Damit versetzen wir die Landesregierung bzw. den Wirtschaftsminister in die Lage, in einer wirtschaftlich sehr anspruchsvollen Zeit Innovationsförderung und Wachstumskräfte zu stärken und damit auch dafür zu sorgen, dass über das Sondervermögen, das wir errichten, nicht nur Reparaturbetrieb gespielt werden muss, sondern gleichzeitig auch neue Impulse in die Ökonomie, in die Wirtschaft gegeben werden können. Damit setzen wir ein starkes Zeichen für eine starke Wirtschaft und insbesondere für einen starken Mittelstand in Niedersachsen, meine Damen und meine Herren.
Immer gern.
Die Erklärung für eine solche Verausgabung liegt natürlich auch bei diesem Sondervermögen zunächst einmal auf der Regierungsseite. Aber Sie können im Sondervermögensgesetz zum Wirtschaftsförderfonds, Allgemeiner Teil, sehr gut nachlesen, welche Möglichkeiten der Wirtschaftsminister zum Einsatz dieser Mittel hat. Da geht es ganz insbesondere um die Förderung von Startups, um die Förderung von Innovationskräften in diesem Land, in Teilen auch um Investitionsförderung, die er aus diesem Sondervermögen leisten kann, und das in einer Zeit, in der unsere Wirtschaft das nötiger hat als in den letzten zehn Jahren, zumindest soweit man das überschauen kann.
Meine Damen, meine Herren, der vierte Punkt, der ja bisher auch im Mittelpunkt dieser Diskussion stand, ist die Errichtung eines Sondervermögens zur Bekämpfung der Folgen der COVID-19Pandemie in einer Größenordnung von 480 Millionen Euro. Ich will am Rande erwähnen, dass wir über die Zuführung der 400 Millionen Euro und dieser 480 Millionen Euro fast zwei Drittel des Jahresabschlusses 2019 - eines sehr guten Wirtschaftsjahres - schon jetzt für die Bekämpfung der Pandemie und damit nicht für allgemeinpolitische Themen einsetzen, und zwar mit dem Beschluss, den wir heute fassen werden. Das ist mir sehr wichtig.
Meine Damen, meine Herren, die Koalition aus CDU und SPD wird - das ist unser fester Wille - alles Erforderliche tun, um diese historische Krise gesellschaftlich, medizinisch und ökonomisch
bestmöglich zu meistern, mit so wenig Opfern und mit so wenig gesundheitlichen, aber auch mit so wenig gesellschaftlichen und ökonomischen Schäden wie möglich.
Ich will den Mitgliedern des Haushaltsausschusses, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesrechnungshof und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst an dieser Stelle ausdrücklich meinen Dank sagen, weil uns die sehr kurze Debatte im Haushaltsausschuss dennoch ermöglicht hat, eine wesentliche Güterabwägung zu leisten. Dabei ging es im Kern um drei Fragen. Erstens hatten wir zunächst die Frage zu beantworten - sie ist ja auch gerade wieder aufgeworfen worden -: Bedarf es dieses Gesetzes eigentlich zum jetzigen Zeitpunkt? Und die ehrliche Antwort ist: Wir wissen
es nicht, weil wir nach wie vor nicht wissen, wie sich die pandemische Lage in Niedersachsen entwickelt und was in den nächsten Tagen und Wochen an Maßnahmen erforderlich ist, mit denen kurzfristig reagiert werden können muss.
Das ist im Kern der Grund, warum wir sagen: Ja, wir stellen jetzt diese zusätzlichen Mittel der Landesregierung zur Verfügung, weil wir nicht möchten, dass wir, nachdem ein wesentlicher Teil der Mittel, die wir im März-Plenum über den Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt haben, inzwischen entweder belegt oder reserviert ist, bei einer neuen außergewöhnlichen Lage kurzfristig plötzlich in die Situation kommen, dass die Landesregierung finanziell handlungsunfähig ist. Deswegen beantworten wir diese Frage mit Ja.
Die zweite Frage, die wir zu beantworten hatten: Ist es sinnvoll, die durch COVID-19 bedingten Ausgaben des Landes in einem überjährigen Sondervermögen abzugrenzen? - Auch diese Frage beantworten wir mit Ja. Warum? Weil sich ein Sondervermögen eben besser als ein normaler Haushalt dafür eignet, überjährige Ereignisse abzubilden. Das bedeutet in diesem Fall zusätzlich - das ist mir besonders wichtig -, dass, wenn wir später eine Analyse des Geschehens vornehmen, die Maßnahmen betrachten, auch die Kosten betrachten, dies im Rahmen des Sondervermögens besser möglich sein wird als in einem jährlichen Haushaltsplan, in dem man im Zweifel die Maßnahmen gar nicht differenzieren kann.
Der dritte Punkt - das scheint mir in der Debatte jetzt entscheidend zu sein: Die schwierigste Frage, die wir zu beantworten hatten, ist die nach der Abwägung der Beteiligung des Parlaments bei der Bewirtschaftung der Mittel des Corona-Sondervermögens bei einer zugleich sehr weit gefassten Zweckbestimmung. Hier gab es klare Hinweise - das ist vom Landesrechnungshof angesprochen worden - und es gab auch eine Einordnung durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst.
Das Dilemma ist leicht beschrieben. Wir fahren - ich habe es gerade gesagt - weiterhin auf Sicht. Der Verlauf der Pandemie ist auch in Niedersachsen völlig ungewiss. Deshalb ist eine konkretere Zweckbestimmung des Sondervermögens kaum möglich. Das hat in der Abwägung auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zugestanden. Wir verstehen die Position und teilen sie auch, dass das Parlament Herr der Lage bleiben muss und insbesondere die Regierung kontrollieren muss. Zugleich ist uns aber weiterhin wichtig, dass
wir auf kurzfristige Lagen auch kurzfristige Reaktionen durch die Landesregierung sehen wollen, weil wir möchten, dass - wenn ein Problem entsteht - es zeitnah gelöst wird und den Menschen sofort geholfen werden kann.
Vor diesem Hintergrund danken wir dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für seinen Vorschlag für eine Güterabwägung, bei dem es notwendigerweise bei der relativ unbestimmten
Zweckbestimmung bleibt, die Parlamentsrechte und Kontrollmöglichkeiten jedoch durch den bereits nach zwei Monaten vorzulegenden Finanzierungsplan sowie zusätzliche Berichtspflichten deutlich gestärkt werden.
Das ist nach unserer Auffassung ein tragfähiger Kompromiss in der Abwägung dieser beiden Güter, den wir in Artikel 2 § 4 des Gesetzentwurfes verankern. Ausdrücklich hinweisen möchte ich darauf, dass der Vorschlag der Grünen, der uns heute unterbreitet wurde, schon in der Ausschussberatung vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst als verfassungswidrig dargestellt wurde, weil dieser Landtag kein Entscheidungsrecht auf einen einzelnen Ausschuss übertragen kann. Das geht verfassungsrechtlich nicht. Darum werden wir - schon aus diesem Grund - den Änderungsvorschlag der Grünen ablehnen.
Meine Damen, meine Herren, mit diesem Gesetz sichern wir die Krisenbewältigung durch die Landesregierung für die kommenden Monate finanziell solide ab, und wir geben Wirtschaftsminister Bernd Althusmann die Möglichkeit, zusätzliche Innovationen und Investitionen in Niedersachsens Wirtschaft zu fördern. Wir leisten damit einen weiteren Beitrag dafür, dass unser Land stark durch die Krise kommt.
Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Jetzt haben wir zwei Bommel zusätzlich verbraucht.
Herr Wenzel, wir sind uns in der Frage, dass wir selbstverständlich die Verfassung einhalten müssen, völlig einig. Wir haben offensichtlich eine unterschiedliche Sichtweise darüber, ob wir das mit diesem Gesetzentwurf tun oder nicht. Wir sind der Auffassung - und deswegen folgen wir auch dem Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes -, dass wir das in der Güterabwägung mit dem Beschlussvorschlag, den wir dem Landtag vorgelegt haben, tun.
Wenn Sie sich erinnern: Wir hatten die Diskussion im Ausschuss, ob Ihr Vorschlag verfassungskonform ist oder nicht. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat uns ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, dass der Landtag eine Entscheidungsbefugnis bei solchen Fragen auf einen Ausschuss delegiert. Es gibt einen anderen Fall, in dem das mal passiert ist, historisch bedingt. Wenn das einer hinterfragt, dann ist das Thema weg. Das haben wir auch diskutiert.
Ich will aber deutlich machen, dass Ihr Änderungsantrag in Wahrheit genau das Dilemma beschreibt. Sie haben sich nämlich auch nicht getraut, zu sagen, dass der Landtag das Entscheidungsrecht haben soll, weil Sie genau wissen, dass dann die notwendige Beinfreiheit - wir sind uns wohl einig, dass das die schwerste Krise ist, die dieses Land seit vielen Jahren erlebt hat und erlebt, wir sind längst noch nicht durch -, die eine Regierung in einer solch schweren Krise braucht, um auch mal schnell entscheiden zu können, weg ist, wenn jedes Mal ein Landtagsbeschluss notwendig ist.
Wenn es aber nicht geht, was Sie wollen - nämlich, dass der Ausschuss es macht -, weil es verfassungswidrig ist, dann bleibt nur der Weg der Kontrolle, so wie wir das jetzt in der Beschlussempfehlung niedergelegt haben. Darum werden wir in der Abwägung dieser Güter diesen Weg gehen, so wie der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst es vorgeschlagen hat.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Zur Zweckbestimmung, lieber Christian Grascha, habe ich vorhin schon ausgeführt. Es ist ein Widerspruch, dass man auf der einen Seite sagt, man will das in einem Nachtragshaushalt in den Titelgruppen sehen, auf der anderen Seite aber weiß und auch erklärt, dass die Landesregierung in einer solchen Situation, in einer Krisenlage, wie wir sie momentan immer noch haben - das kann man sich wegwünschen; aber sie ist doch da und ist mit den Händen zu greifen -, Beinfreiheit braucht und schnelle Entscheidungen treffen können muss. Insofern beißen sich an der Stelle sowohl Ihr Anliegen zum Nachtragshaushalt als auch Ihr Anliegen zur detaillierten Aufführung der darin enthaltenen Maßnahmen.
Das Einzige, was ginge, wäre die Fortsetzung dessen, was wir haushaltspolitisch im März gemacht haben. Das kann aber überhaupt nicht im Sinne des Erfinders sein, weil das noch unkonkreter in der Zweckbestimmung ist als das, was wir im Sondervermögen immerhin machen können. - Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Herr Wenzel, Politik neben Corona muss möglich bleiben, auch wenn Ihnen und Herrn Grascha das nicht gefällt. Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass es auch weiterhin einige wenige politische Prioritäten geben muss, auf die eine Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen Wert legen.
Ich will das an zwei Beispielen deutlich machen.
Wenn wir Ihnen folgen würden, dann könnten wir dem Wirtschaftsminister keine Mittel an die Hand geben, so wie wir es jetzt tun, 150 Millionen Euro in den Wirtschaftsförderfonds zu legen, um Innovationsförderung zu betreiben, um Investitionen anschieben zu können, um neue Wachstumskräfte in diesem Land anregen zu können. Das ist doch genau das, was unsere Wirtschaft, was unser Mittelstand in so einer Lage brauchen. Das ginge nicht, weil wir dann nur noch Reparaturbetrieb spielen würden.
Das zweite Beispiel ist: Wir waren uns vor wenigen Monaten in diesem Haus einig, dass wir etwas für den Wald tun müssen, dass wir nach dem, was wir jetzt zwei Jahre lang an Schäden in unseren Wäl
dern erlebt haben, das in Ordnung bringen müssen. Dabei geht es um Substanz- und Werterhalt unseres eigenen Landesvermögens. Selbstverständlich investieren wir in diese Maßnahmen. Aber das könnten wir nicht, wenn wir Ihnen folgen würden.
Dritter Punkt. Ehrlich gesagt, Herr Wenzel, an der Stelle platzt mir dann langsam der Kragen. Mir ist sehr bewusst, dass die Meyer-Werft am Standort Papenburg den Grünen ein Dorn im Auge ist.
Aber glauben Sie es mir: Ich wohne in der Region. Wir haben in den letzten Jahren viel gemacht. Wir haben gemeinsam einen Masterplan auf den Weg gebracht, um die Ems in Ordnung zu bringen.
Das hat in der Region viel Kraft gekostet. Hanne Modder weiß, was das für mich in meiner Kreistagsfraktion bedeutet hat.
- Ja, natürlich, waren Sie daran beteiligt.
Und gleichzeitig kommen immer wieder diese Attacken gegen diese Werft, von der in der Region 10 000 und mehr Menschen, deren Arbeitsplätze und Familien abhängen. Kinders noch mal!
Es muss doch möglich sein, dass in Ihrer Rhetorik ein solcher Industriebetrieb genauso fair behandelt wird wie jeder Mittelständler auch.
Das ist ein Familienbetrieb. Wenn die, Herr Wenzel, auf einen ganz normalen Standard-KfW-Kredit zurückgreifen, ist das nicht intransparent, sondern deren Möglichkeit, die denen rechtlich zusteht, und das werden wir denen nicht beschränken, auch wenn sich die Grünen das noch so sehr wünschen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Herr Wenzel, ich danke Ihnen für die Möglichkeit, diese Zwischenfrage zu stellen, auch wenn sie für Sie unangenehm ist. Denn ich möchte Sie fragen, warum Sie hier in diesem Hohen Haus offensichtlich wider besseres Wissen den Eindruck erwecken, dass diese Werft ihre Steuern nicht an den Standorten bezahlt, an denen sie produziert, obwohl sie mehrfach öffentlich er
klärt hat, dass sie genau dieses tut. Warum erwecken Sie diesen falschen Eindruck und verhetzen damit einen der wichtigsten Industriearbeitgeber in unserem Land?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es gleich zu Beginn zu sagen: Wir finden den Weg, den die FDP mit diesem Entwurf eines Infektionsschutz-Entschädigungsgesetzes einschlägt, sehr bedauerlich. Weite Teile der Bevölkerung kämpfen auch nach Wochen der Einschränkungen immer noch mit viel Disziplin und Einsatz gemeinsam mit den Menschen im Gesundheitssystem und in der Wissenschaft sowie den öffentlichen Stellen darum, dass dieses Virus bei uns - anders als in anderen Teilen Europas und der Welt - nicht die Gesundheitssysteme überlastet und nicht zu deutlich höheren Zahlen von Infizierten und auch von Toten führt.
In dieser Lage legt die FDP einen Gesetzentwurf vor, der den um ihre Existenz bangenden Unternehmen und ihren Mitarbeitern gegenüber den Eindruck erweckt, der Staat sei verantwortlich für die Kompensation aller Einkommens- und Vermö
gensschäden, die durch diese schlimme weltweite Corona-Pandemie verursacht werden.
Bei diesem Gesetzentwurf wird damit sinnlogisch zugleich das Abwenden eines Schadens für Leib und Leben der Menschen zur Ursache eines wirtschaftlichen Schadens umetikettiert. Meine Damen, meine Herren, dieser Gesetzentwurf suggeriert den Menschen, die aktuell große Sorgen um ihre Unternehmen und um ihre Existenz haben, nicht das Virus, sondern schuldhaftes staatliches Handeln habe sie und uns alle in diese schwierige Lage gebracht. Er fordert, deshalb müsse und könne der Staat den daraus entstehenden Schaden ausgleichen.
Beabsichtigt oder nicht, Herr Bode: Damit untergräbt dieser Gesetzentwurf die Handlungsfähigkeit des Staates in einer solchen Seuchenlage und leider auch die Solidarität und das Vertrauen der Menschen, welche wir für die Seuchenbekämpfung in einer solchen Lage dringend brauchen.
Meine Damen, meine Herren, man muss einen solchen Gesetzentwurf natürlich auch danach beurteilen, ob das Land die von der FDP unterstellte Regelungskompetenz überhaupt hat. Um es kurz zu machen: Anders als Herr Bode kommen wir nach erster Prüfung zu der Auffassung, dass die Länder sie nicht haben, da die Entschädigungsregelungen in § 56 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes laut der damaligen Gesetzesbegründung ausdrücklich abschließend getroffen worden sind.
Auf die handwerklichen Fehler hat mein Fraktionsvorsitzender Dirk Toepffer vorhin schon hingewiesen. Deshalb muss ich sie hier nicht mehr ausführlicher beschreiben. Aber die FDP - es ist mir wichtig, das zu betonen - verspricht hier möglicherweise, nein, aus unserer Sicht offenkundig, ohne dass es eine Zuständigkeit des Landes für die Entschädigung gibt, diese den Unternehmen und lässt die Finanzierbarkeit und die Belastung künftiger Generationen dabei einmal mehr völlig offen. Hier werden Unternehmen in Not unkalkulierbare Zahlungen in Aussicht gestellt, die alle bisherigen Dimensionen sprengen, ohne aber zu verraten, woher diese Mittel eigentlich kommen sollen.
Meine Damen, meine Herren, damit ist dieser Gesetzentwurf nicht mehr seriös. Er widerspricht allem, was die FDP in ihren haushaltspolitischen Reden von Schuldenabbau, Sparsamkeit und Generationengerechtigkeit immer zu vertreten vorgibt. Wie Sie diesen Gesetzentwurf mit der Schuldenbremse in Einklang bringen wollen, ist mir ein völliges Rätsel.
Meine Damen, meine Herren, damit das klar ist: Wir wissen auch und gerade als Christdemokraten um die Sorgen und Existenznöte, die viele Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre Beschäftigten sowie deren Familien momentan haben. Wir teilen diese Sorgen. Das ist der Grund, warum Europäische Union, Bund, Länder und Kommunen gerade mit erheblichem personellen und finanziellen Einsatz in nie gekannter Weise versuchen, die ökonomischen und sozialen Folgen der CoronaPandemie zu mildern.
Sie entwickeln dafür in bemerkenswert kurzer Zeit Förder- und Stützungsinstrumente, und wir wissen, dass sie damit niemals allen denkbaren Ansprüchen gerecht werden können.
Die Kommunen stunden Gewerbesteuervorauszahlungen; sie schultern erhebliche Steuerausfälle - Uwe Schünemann hat vorhin darauf hingewiesen.
Niedersachsen hat einen Nachtragshaushalt -
darüber haben wir hier vor einem Monat diskutiert - in einer Größenordnung - inklusive Bürgschaftsrahmen - von 4,4 Milliarden Euro beschlossen.
Wir gehen - vorsichtig geschätzt - von Steuereinnahmeausfällen in einer Größenordnung von noch einmal 2 Milliarden Euro aus.
Wir haben bereits jetzt über herabgesetzte Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen, Minderung der Umsatzsteuersondervorauszahlungen, Stundungen und Aussetzung der Umsatzsteuernachzahlungen etc. pp. 1,2 Milliarden Euro - das sind die letzten Zahlen, die wir bekommen haben - über unsere Steuerverwaltung rückerstattet bzw. auf die entsprechenden Zahlungen verzichtet.
Der Bund hat ein Gesamtpaket in einer Größenordnung von 500 Milliarden Euro aufgelegt.
Die EU-Hilfsmaßnahmen haben das gleiche Volumen. Das EZB-Notfallprogramm hat ein Volumen von 750 Milliarden Euro.
Ja. - Ich will nur abschließend ausführen, dass bei all diesen Volumina ein Mehr, so, wie die FDP es
fordert - zum jetzigen Zeitpunkt allemal -, aus unserer Sicht völlig unangemessen ist. Der Vorschlag der FDP, dass sämtliche Anordnungen einer Rechtsverordnung entschädigungspflichtig werden sollen, konterkariert den behördlichen Seuchen- und Infektionsschutz.