Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

Der Ansatz für die Unterhaltsvorschüsse muss um 70 Millionen Euro erhöht werden. Aber auch die Dinge, die der Kollege Thiele bezüglich der Beamtenversorgung und der Pensionslasten genannt hat, sind hier anzusprechen.

Wir wissen weder, was in Berlin in Bezug auf eine neue Koalition vereinbart wird - auch in Bezug auf mögliche Steuerentlastungen -, noch wissen wir, welche Weichenstellungen sich insgesamt ergeben, die wir in Bezug darauf treffen müssen, dass der Bund-Länder-Finanzausgleich auch die Verteilungssymmetrie zwischen den Kommunen einerseits und dem Land andererseits betreffen wird.

Deswegen haben wir uns in der Koalitionsvereinbarung für diese Wahlperiode darauf verständigt, dass wir unsere Maßnahmen schrittweise umsetzen werden. Sie können sich darauf verlassen, dass wir diese wichtigen Dinge, die wir uns vorgenommen haben, mit einer klugen Finanzpolitik zusammenbringen werden. Das ganze Vorhaben werden wir nachhaltig gestalten, meine Damen und Herren.

Dazu werden wir Ihnen Schwerpunkte vorlegen. Das ist die Beitragsfreiheit im Kindergarten für das

erste und das zweite Kindergartenjahr. Da sie zum August umgesetzt werden soll, werden Sie Verständnis dafür haben, dass dieses Nachtragshaushaltsplanverfahren zügig durchgeführt werden muss.

750 Stellen bei der Polizei werden die innere Sicherheit stärken.

Der Kollege Thiele hat es ebenfalls angesprochen: Knapp 1 000 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer, die befristet sind, müssen verlängert werden. Ansonsten würden Sie der Unterrichtsversorgung ab August einen Bärendienst erweisen, wenn Sie diese nicht weiter finanzieren wollten.

Wir werden den Krippenausbau voranbringen, und wir werden auch die übrigen Notwendigkeiten, die gegeben sind, die ich Ihnen aber im Detail ersparen möchte, finanzieren.

Die Digitalisierung wird eine ganz große Schwerpunktaufgabe dieser Landesregierung sein. Deswegen werden wir dafür ein Sondervermögen einrichten. Ja, wir werden das aus dem Abschluss mit 500 Millionen Euro speisen,

(Zustimmung bei der CDU)

weil dann, whatever it takes, daraus bezahlt werden kann. Das heißt, wir werden zur Digitalisierung das, was im Masterplan durch das Wirtschaftsministerium unter Dr. Bernd Althusmann erarbeitet wird, aus diesem Betrag umsetzen können, weil nämlich nicht das Jährlichkeitsprinzip dahintersteht. Diese halbe Milliarde wird bereits im ersten Jahr der Regierungszeit für diese Digitalisierungsaufgabe zur Verfügung stehen, meine Damen und Herren. Das sind Zukunftsinvestitionen!

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Bode zu?

Ja, gerne.

Bitte!

(Unruhe)

Hast du eben die Frage gestellt?

Nein, aber ich hatte vorhin schon dem Kollegen Thiele die Frage gestellt. Mich interessiert das, weil Herr Thiele gesagt hat, die Ansätze im FDPEntwurf für einen Nachtrag für die Digitalisierung, die nur für das Jahr 2018 vorgesehen sind, seien zu gering und mit dem eben von Ihnen erwähnten Fonds würde wesentlich mehr erfolgen.

Jetzt meine Frage: Da Herr Thiele nicht wusste, wie viele Millionen Euro von dem Sondervermögen, das Sie im Haushaltsjahr 2018 bilden wollen, konkret in Ihrer Planung verausgabt werden sollen, frage ich Sie, ob Sie mir sagen können, wie viele Millionen Euro konkret im Haushaltsjahr 2018 aus diesem Sondervermögen verausgabt werden sollen und ob das im Vergleich zu den Haushaltsansätzen für Digitalisierung im FDP-Antrag mehr ist oder weniger.

Vielen Dank. Das ist angekommen. - Bitte, Herr Minister!

Ich kenne Sie als einen klugen Menschen. Sie werden, glaube ich, selbst nachvollziehen können, dass 500 Millionen Euro, die wir durch das Sondervermögen bereitstellen, erheblich mehr sind, als Sie in Ihren Antrag hineingeschrieben haben.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Wie viel wollen Sie ausgeben? - Unruhe - Glo- cke der Präsidentin)

Diese Summe ist im Rahmen des Masterplans sofort verfügbar, und die Mittel können abgerufen werden. Entscheidend sind dann die Projekte, die auch laufen. Es geht doch nicht um Symbolpolitik, wie es in Ihrem Antrag steht.

(Christian Grascha [FDP]: Entschei- dend ist, was abfließt, und nicht, was im Sondervermögen ist!)

Es geht darum, dass dieses Geld in Niedersachsen, in der Fläche, in der Wirtschaft, in den Behörden, in den Strukturen unseres Landes ankommt. Wir stellen sofort die haushaltstechnischen Mittel bereit, damit sie sofort zur Verfügung stehen und das Wirtschaftsministerium mit der Digitalisierungsoffensive beginnen kann, Herr Kollege.

Wir werden die Dinge sorgfältig finanzieren. Sie werden einen Nachtragshaushalt bekommen, über den Sie umfangreich diskutieren können. Die Schwerpunkte sind dort abgebildet. Was den Ab

schluss 2017 angeht - Herr Kollege Henning hat es vorgelesen -, hat sich diese Landesregierung, diese Koalition, zur Maßgabe gesetzt, Investitionen zu stärken, sie nach vorne zu bringen, Investitionsbedarfe abzuarbeiten. Gleichzeitig ist die Absicht bekundet worden, in die Tilgung einsteigen zu können.

Ich habe mir vorgenommen, dass ich versuchen werde, das mit dem Jahresabschluss 2017 darzustellen. Das wird nicht Bestandteil des Nachtragshaushalts sein, aber das wird nachhaltig aus den Mehreinnahmen finanziert, die wir 2017 zur Verfügung haben, wenn sich das darstellen lässt.

Die Schlussfolgerung ist: Wir modernisieren, wir investieren in diesem Land und machen das alles nachhaltig.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Und kein Schuldenabbau!)

Das ist die Botschaft dieser Landespolitik, dieser Koalition, und damit werden wir Erfolg haben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Hilbers. - Nun hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Wenzel das Wort. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Hilbers, ich war heute Morgen dann doch etwas verwundert. Wir haben am letzten Mittwoch im Haushaltsausschuss mehrfach und intensiv nachgefragt, wann denn diese Landesregierung ihren Nachtragshaushalt vorzulegen gedenkt. Die Landesregierung war vor sieben Tagen nicht in der Lage, dazu eine Auskunft zu erteilen. Heute bekommen wir per Rundblick mitgeteilt, dass das am 23. Januar 2018 im Kabinett behandelt wird. Ist das denn erst in den letzten fünf Tagen zwischen Ihnen beiden besprochen worden? - Das kann doch nicht sein.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der FDP und bei der AfD)

Artikel 25 der Landesverfassung empfehle ich Ihnen hier noch einmal zur Lektüre, Herr Hilbers: Der ist glasklar formuliert, und er fordert, dass der Landtag umfassend und frühzeitig über Gesetzesvorhaben der Landesregierung informiert wird. Das erwarten wir in Zukunft.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der FDP und bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, Herr Finanzminister, ich war doch erstaunt, als ich Ihren Koalitionsvertrag gelesen habe, dass man auf 137 Seiten sage und schreibe 131 Ankündigungen findet. Wir haben in einer Anfrage auf die umfangreichen Mehrausgaben, die mehrfach angekündigt werden, hingewiesen. An gerade einmal drei Stellen finden wir Einsparvorschläge oder Mehreinnahmen, die dort verzeichnet sind. Das ist schon ungewöhnlich.

Herr Hilbers, ich fand es auch interessant, dass Ihr alter Bündnispartner, der Bund der Steuerzahler, hier große Sorge hegt, dass diese Koalition dem Steuerzahler teuer zu stehen kommt, und dass gefürchtet wird, dass die begonnene Sanierung, die Rot-Grün in der letzten Wahlperiode eingeleitet hat, zum Stillstand kommt oder sich sogar ein Rückschritt ergibt.

Wir haben ja in den vergangenen Jahren gelernt: Große Koalition heißt nicht unbedingt immer große Taten. Jetzt wird in Berlin sogar über eine KoKo nachgedacht. Ich frage mich, ob das „Kommerzielle Koordinierung“ heißt.

(Beifall und Heiterkeit bei den GRÜ- NEN und bei der FDP)

Den Begriff kennen wir ja aus einer ganz anderen Zeit. Allein die letzten zwei, drei Stunden hier in diesem Plenum haben dazu geführt, dass ich das Gefühl habe, die Finanzpolitik wird viel spannender, als ich bislang gedacht hatte.

(Heiterkeit bei der CDU, bei der FDP und bei der AfD)

Wenn hier auf offener Bühne darüber verhandelt wird, ob es künftig einen Einstieg in die Tilgung gibt oder nicht, und man sich hier auf offener Bühne gegenseitig den Koalitionsvertrag vorlesen muss, meine Damen und Herren,

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜ- NEN und bei der FDP sowie Zustim- mung bei der AfD)

dann scheint das wirklich der Einstieg in die kommerzielle Koordinierung zu sein. Das ist wahrscheinlich hier der Testlauf für Berlin - so schätze ich mal -, dass man hier die eine oder andere Erfahrung vorab machen will. Aber das sei Ihnen vorbehalten. Das können Sie natürlich gerne machen.

Nehmen wir mal die Digitalisierung. Auch da frage ich mich: Wozu ein Sondervermögen? Sie können das ganz normal im Haushalt veranschlagen. Gucken Sie sich mal an, Herr Hilbers, was der Bundesrechnungshof gestern zum Thema „Sondervermögen“ aufgeschrieben hat: hohes Maß an Intransparenz, große Gefahr, dass Haushaltsgrundsätze verletzt werden. - Der Bundesrechnungshof fordert, von diesem Instrument nur in Ausnahmefällen Gebrauch zu machen. Bislang gibt es, glaube ich, drei Sondervermögen beim Land. Wir haben zunächst den Landesimmobilienfonds. Dann haben wir zwei Sondervermögen geschaffen, bei denen es immer darum ging, in Immobilien, in Eigentum des Landes zu investieren.

Aber bei der Digitalisierung geht es um alles Mögliche, auch um Zuschüsse an Dritte. Vor allen Dingen geht es darum, erst einmal zu klären, wie künftig die Regulierung aussehen soll. - Das Handelsblatt vom 12. Dezember schreibt: Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit Anreize gesetzt, die mehr bremsen als fördern. - Und dann wird dort das ganze Defizit der Großen Koalition im Bereich der Digitalisierung aufgeschrieben.

Meinen Sie, das wird besser, wenn man noch mehr Geld hinterherschmeißt? Ich glaube, Sie sollten sich zunächst um eine vernünftige Regulierung kümmern und sich dann noch einmal die Landeshaushaltsordnung - §§ 6 und 7 - angucken. Dort sind nämlich die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit niedergelegt, und dort ist auf „Erfüllung von Aufgaben des Landes“ abgestellt. Wir sind nicht dafür, hier etwas zum Ausgleich von Defiziten des Bundes zu machen, sondern wir investieren in Aufgaben des Landes.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der FDP)