Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

Dafür hätten wir gerne auch die in der Landeshaushaltsordnung vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Ich bin gespannt, ob das noch in Ihren Zeitplan passt, Herr Hilbers. Das ist jedenfalls nach der Landeshaushaltsordnung vorgeschrieben. Sie kennen diese ja seit der Diskussion über das Vergaberecht sehr gut. Also erwarten wir, dass das hier auf Punkt und Komma umgesetzt wird, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Kita-Beitragsfreiheit - alles sehr interessant. Aber wo bleibt das Thema „Qualität“? Darüber habe ich bisher nichts gelesen.

Beim Thema „Innere Sicherheit“ geht es wohl eher um gefühlte Sicherheit. Hier interessiert uns: Müssen wir mehr Polizeibeamte haben? Müssen wir mehr Sozialarbeiter haben? Müssen wir mehr Richter oder mehr Staatsanwälte haben? Wo muss wirklich investiert werden, um hier entsprechend Vorsorge zu treffen?

(Beifall bei den GRÜNEN - Glocke der Präsidentin)

Nichts gehört habe ich von Ihnen - letzter Satz - zu Haushaltsrisiken, angefangen bei der Regulierung von Kernkapital über Zins, Versorgung und Konjunkturrisiken. Auch dazu hätten wir gerne dezidierte Aussagen.

Ich danke Ihnen herzlich fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wenzel. - Herr Bode hat nach § 71 Abs. 3 noch einmal um das Wort gebeten. Herr Bode, Sie haben zwei Minuten, da Herr Finanzminister Hilbers deutlich überzogen hat.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Aber nichts gesagt!)

Danke, Frau Präsidentin. - Nein, der Finanzminister hat schon etwas gesagt, Herr Meyer. Er hat nämlich deutlich gemacht, dass die Frage des Haushaltsrechts für diese Landesregierung scheinbar keine große Bedeutung hat. Es gibt im Landeshaushalt keine Haushaltsstelle „What ever it takes“. Es gibt auch kein Sondervermögen mit dem Titel „Wir zahlen alles, was Althusmann will“. Das gibt es schlicht und ergreifend nicht.

(Beifall bei der FDP, bei den GRÜ- NEN und bei der AfD)

Wenn Sie meinen, eine schwarze Wahlkampfkasse für die CDU von 500 Millionen Euro, versteckt unter dem Tarnmantel Digitalisierung, quasi eine Schatulle, aus der von Herrn Althusmann verteilt werden darf, in das Haushaltsgesetz aufnehmen zu wollen, kann ich Ihnen nur sagen: Das geht nun wirklich nicht. Das ist schlicht und ergreifend nicht zulässig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Bode, lassen Sie eine Frage des Kollegen Thiele zu?

Ja, sehr gerne doch.

Bitte!

Verehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege Bode, ich denke, Sie sind durchaus in der Lage gewesen, genau zu lesen, was die Landesregierung bzw. der Finanzminister erklärt hat, tun zu wollen. Dazu gehörte u. a. die Ankündigung, ein Gesetz zur Bildung des Sondervermögens auf den Weg zu bringen, das, wie Sie wissen sollten, im Detail abbilden wird, welche Aufgaben aus diesem Sondervermögen wahrzunehmen sind, sodass das alles im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Haushaltsgesetze abläuft.

Ich bitte Sie, die Frage zu beantworten, ob Sie die gesetzlichen Grundlagen zur Bildung eines Sondervermögens kennen und das entsprechend auch für dieses Sondervermögen so einschätzen.

Vielen Dank, Herr Thiele. - Bitte, Herr Bode!

Sehr geehrter Herr Thiele, danke für die zusätzliche Redezeit, die Sie mir jetzt gegeben haben. - Ich kann das, was der Minister noch nicht geschrieben hat, natürlich nicht bewerten und beurteilen. Ich kenne aber die rechtlichen Grundlagen, die dafür bestehen. Wir werden ihn daran messen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ob er sich daran hält.

Er hat hier den schönen Satz gesagt - und das hat er dem Parlament für die Landesregierung gesagt -: Whatever it takes; wir zahlen alles, was Althusmann aufschreibt. - So geht Haushalt in Niedersachsen heute aber nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP, bei den GRÜ- NEN und bei der AfD)

Schauen wir uns Ihre Pläne zur Digitalisierung einmal genau an. Sie haben gar keine Ahnung, was Sie mit diesen 500 Millionen Euro machen wollen. Sie sagen hier nur: Wir haben 500 Mil

lionen Euro, die in diesem Jahr tatsächlich verfügbar sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die LTE-Förderung braucht Minister Althusmann aber eine Haushaltsstelle, damit er nächste Woche nach Brüssel fahren kann. Er braucht dafür die Notifizierung einer Förderrichtlinie, weil es heutzutage nicht möglich ist, so etwas ohne EU-Genehmigung zu machen. Dafür muss schlicht und ergreifend die Arbeitsgrundlage geschaffen werden. Sie wollen das jetzt allen Ernstes auf den Herbst nächsten Jahres verlagern.

Für den Breitbandausbau und die Glasfaserverlegung muss man zunächst einmal, wenn man es selber machen will, wie die FDP vorgeschlagen hat, einen Netzplan erstellen, in dem festgehalten wird, wo wir denn tatsächlich ausbauen müssen. Dafür brauchen wir Planungskosten. Damit müssen wir heute anfangen - und nicht erst im Herbst, wenn ein Masterplan von einem Staatssekretär, der heute schon benannt, aber erst nächstes Jahr berufen werden soll, tatsächlich vorliegt und ein neuer Personalkörper eingearbeitet ist.

Das dauert alles viel zu lange. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir so weitermachen, wie Sie planen, kann ich nur sagen: Sie erwarten, dass 500 Millionen Euro schon Digitalisierung sind. Ein Euroschein alleine digitalisiert in diesem Land aber gar nichts.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der AfD)

Wir müssen Leitungen verlegen. Wir müssen tatsächlich an die Köpfe der Menschen heran, und zwar heute; denn sonst fördern Sie Geschwindigkeiten, die morgen das ISDN von heute sind.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Für die Landesregierung hat Herr Finanzminister Hilbers noch einmal um das Wort gebeten. Bitte, Herr Minister!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens. Herr Wenzel, zu Ihrer Aussage zum Ausschuss: Die Landesregierung hat gestern eine entsprechende Kabinettsvorlage beschlossen und einen Beschluss zum Fahrplan für den Nachtragshaushalt gefasst. Folglich konnte

am 7. Dezember dieses Jahres noch nicht darüber informiert werden, wann ein Nachtrag kommt und wie er vorgelegt wird.

Zweitens. Herr Bode, zu Ihren Einlassungen zum Sondervermögen will ich Folgendes sagen: Das größte Sondervermögen, das das Land Niedersachsen hat, haben Sie doch in all den Jahren verwaltet, nämlich den Wirtschaftsförderfonds. Er war einmal mit 50 Millionen Euro jährlich dotiert. Dann ist er etwas abgeschmolzen worden. Sie haben ihn doch als Sondervermögen gehabt. Dort haben Sie auch nicht von vornherein genau gewusst, wofür Sie was ausgeben. Vielmehr haben Sie das Ganze für Wirtschaftsförderung zur Verfügung gehabt.

(Zuruf von Jörg Bode [FDP] - Christi- an Meyer [GRÜNE]: So war das also bei CDU/FDP! Schwarze Kassen bei CDU/FDP!)

Wir stecken jetzt den Rahmen ab, beginnen mit 500 Millionen Euro und sagen, dass es in den nächsten Jahren 1 Milliarde Euro werden sollen. Wir werden im Gesetzgebungsverfahren ganz genau begründen, dass dieses Sondervermögen, das wir ja nur für besondere Aufgaben einrichten können, für die besondere Aufgabe der Digitalisierung unseres Landes notwendig ist.

Dann werden wir Ihnen den Gesetzentwurf vorlegen. Das Parlament wird das Gesetz zu beschließen haben. Dann wird das Parlament es auf den Weg bringen. Das wird die Grundlage dafür sein, dass in die Digitalisierung investiert werden kann. Dabei wird das Innenministerium übrigens genauso eng mit eingebunden wie das Wirtschaftsministerium. Genau so ist das im Kabinett beschlossen worden.

Ich kann nicht ganz nachvollziehen, wie z. B. die in Ihrem Gesetzentwurf aufgeführten reinen Planungskosten für Breitbandausbau/Glasfaserausbau die Digitalisierung weiter nach vorne bringen sollen als unser Sondervermögen.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das hat er gerade erklärt! Dann müssen Sie mal zuhören! - Anja Piel [GRÜNE]: Haben Sie nicht zugehört?)

Außerdem führen Sie darin ein Förderprogramm LTE auf. Dahinter verbirgt sich auch nicht viel darüber, wie Sie diese Mittel ausgeben können.

(Jörg Bode [FDP]: Was?)

Wir stecken den Rahmen ab, dass für die Digitalisierung in den nächsten Jahren 1 Milliarde Euro zur Verfügung stehen. Das ist deutlich mehr, als Sie hier vorgelegt haben. Was Sie vorgelegt haben, ist mit weniger Inhalt gefüllt als das, was wir Ihnen schon nach wenigen Tagen hier ankündigen, ausführen zu wollen.

(Lachen bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Insofern: Warten Sie es ab! Die Gesetzentwürfe werden auf Sie zukommen. Dann werden wir genau an dieser Stelle miteinander zu diskutieren haben, wie es im Einzelnen werden wird. Ich sage Ihnen, dass wir schon im kommenden Jahr mit der Digitalisierung in unserem Land erheblich vorangekommen sein werden. Es kommt darauf an, dass wir etwas voranbringen. Diese Koalition will, dass wirklich etwas passiert und nicht nur etwas aufgeschrieben wird, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Nun hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch einmal Herr Kollege Wenzel nach § 71 Abs. 3 für zweieinhalb Minuten das Wort. Bitte, Herr Wenzel!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Finanzminister, die Verfassung ist an dieser Stelle glasklar. Sie sagt, dass die Landesregierung verpflichtet ist, den Landtag über die Vorbereitung von Gesetzen frühzeitig zu informieren.

Wir haben am letzten Mittwoch im Haushaltsausschuss nicht danach gefragt, was in Ihrem Gesetzentwurf steht, sondern uns lediglich nach einem Terminplan erkundigt, um zu wissen, wann wir damit rechnen können, dass die entsprechenden Gesetzesvorlagen den Landtag erreichen.

Das ist eine verfassungsrechtlich ganz klar zulässige Frage. Wir erwarten, dass der Landtag in Zukunft entsprechend frühzeitig informiert wird, wenn es solche Überlegungen in der Landesregierung gibt.