Protokoll der Sitzung vom 27.02.2019

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Kollegin Viehoff. - Für die AfDFraktion erhält nun Herr Stefan Henze das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir beraten hier abschließend über die Anträge der FDP-Fraktion in den Drucksachen 18/30 und 18/1625. Der Antrag, die uneingeschränkte Gebührenfreistellung bei allen Aufstiegsfortbildungen des dualen Systems einzuführen, stammt schon vom Dezember 2017 und ist bereits am 14. Dezember 2017 beraten worden. Wäre der Antrag ein Mann, trüge er einen sehr langen Bart.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass sich der Entschließungsantrag einer Reihe von Landtagsinitiativen aus der fast schon grauen Vorzeit anschloss, die sich mit ganz ähnlichen Sachverhalten beschäftigte. Der Antrag, dauerhaft Mittel für „Meisterprämien“ in den Landeshaushalt einzustellen, ist dagegen ein richtiger Frischling, stammt er doch vom September 2018.

Ich sage es ganz deutlich: Wir müssen an der einen oder anderen Stelle mehr auf das Gaspedal drücken. Unsere Mitbürger erwarten, dass gerade auch die Initiativen der Oppositionsfraktionen mit dem gebührenden Respekt - dazu gehört auch Geschwindigkeit - abgearbeitet werden.

Was ist nun aus den vorgelegten und durchaus mit eigenem Profil beschlagenen Anträgen im Laufe der parlamentarischen Prozesse hier geworden? - Eine Beschlussempfehlung des Ausschusses mit der Drucksachennummer 18/2715! Meine Fraktion wird zustimmen. Inhaltlich wandelt die Beschlussvorlage die präzise formulierten Entschließungsanträge der FDP aber derart um - sie schleift sie geradezu ab -, dass kaum mehr davon übrig bleibt als ein weichgespültes Handtuch: bequem, aber weitgehend konturlos.

Wir sind aber der Auffassung, dass insbesondere die Bitte unter Nr. 2, wie es in der Beschlussempfehlung - großkoalitionär formuliert - lautet, ein Hoffnungsschimmer ist. Damit wird nämlich zumindest die Chance eröffnet, dass die Meisterprämie im Handwerk auch über das Haushaltsjahr 2019 hinaus für Niedersachsen erhalten bleibt.

Die im Moment ausgeschüttete Prämie in Höhe von 4 000 Euro ist unserer Forderung nach sogar weit über das Jahr 2020 hinaus über den Landes

haushalt zu finanzieren, sofern der Bund, der hierüber noch nicht abschließend beraten hat, tatsächlich nicht einspringt. Dies hatten wir bereits im Rahmen der Haushaltsdebatte 2019 im Dezember sowie in den Ausschussberatungen gefordert und entsprechend in den Haushalt eingebracht.

Natürlich lagen wir mit dieser Forderung goldrichtig und außerdem ganz im Trend, wie Ihnen der Bundesratsbeschluss vom 15. Februar 2019 zu Drucksache 464/18 auf Initiative des Bundeslands Bayern beweist. Dieser Beschluss fordert teilweise die Rückkehr zur Meisterpflicht. Bayern stellte zunehmend Qualifikationsdefizite bei den Gewerken und Mitarbeitern sowie bei den Betriebsführungen durch Nicht-Meister fest.

Gute Ausbildungsqualität kostet aber Geld und ist ohne Zweifel staatlich zu fördern, liebe Landesregierung. Hundertfach haben Sie den vorhandenen und sich demografiebedingt noch verstärkenden Fachkräftemangel beschworen. Lippenbekenntnisse gab es bereits in der 17. Wahlperiode genug, wie sich dem Protokoll der Plenarsitzung vom 14. Dezember 2017 - ab Seite 226; da kommen dann einige Seiten dazu - eindrucksvoll entnehmen lässt.

Jetzt handeln Sie endlich, und fördern Sie aus- und weiterbildungswillige Mitbürger aller Qualifizierungs- und Ausbildungsstufen konsequent! Das gibt die abschließende Beschlussempfehlung freilich noch nicht in Gänze her. Sie ist aber zumindest, wie schon gesagt, ein Silberstreif am Horizont. Wir werden mit dafür Sorge tragen, dass er nicht verglüht wie ein Komet beim Eintritt in die Erdatmosphäre.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke, Herr Henze. - Nun hat sich der Wirtschaftsminister, Dr. Bernd Althusmann, gemeldet.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Unzweifelhaft: Die Meisterprämie in Niedersachsen ist ein Erfolg. Um es mit einem Satz dem Grunde nach zu beschreiben: Dieses Erfolgsmodell für Niedersachsen wird fortgesetzt.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Inzwischen haben elf Bundesländer eine vergleichbare Regelung erzielt. Sie haben sich zum Teil an unserem Bundesland Niedersachsen orientiert. Vor einiger Zeit hat Hamburg mal freudestrahlend verkündet, jetzt endlich eine Meisterprämie in Höhe von 1 000 Euro auf den Weg gebracht zu haben. Hamburg hatte offensichtlich übersehen, dass Niedersachsen diese schon eingeführt hatte. Aber es sei gegönnt.

Wir haben inzwischen über 2 300 Meister, die diese Prämie in Anspruch genommen haben. Wir haben in unserem Bundesland bis Ende 2018 rund 8,5 Millionen Euro dafür investiert.

Meine Damen und Herren, das ist an sich zunächst einmal ein sehr positives Signal. Aber vergewissern und erinnern wir uns, warum wir diese Meisterprämie eigentlich eingeführt haben! Wir haben sie nicht nur angekündigt, wir haben sie in dieser Legislaturperiode tatsächlich umgesetzt. Die Meisterprämie wurde eingeführt, weil die Zahl der abgeschlossenen Meisterprüfungsverfahren von 1990 bis 2017 von 4 319 auf nur noch 2 133 zurückgegangen ist, da es in Deutschland im Jahr 2003 im Hinblick auf den Meister eine Veränderung der Ausbildungsordnung gab. Diese Veränderung hat sich am Ende nicht bewährt.

Deshalb darf ich für die Niedersächsische Landesregierung - ich denke, auch für das gesamte Parlament - sagen: Die Meisterprämie, der Meister an sich und die Qualität der Meisterausbildung in Deutschland sind ein hohes Gut. Manche Veränderungen im Jahr 2003 waren vielleicht gut gemeint, aber in der Sache falsch gemacht. Sie haben nicht die Effekte erzielt, die man sich damals davon erhofft hat.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Insbesondere die Veränderung der Meisterordnung des Jahres 2003 sollte angeblich eine Steigerung der Betriebszahlen nach sich ziehen.

(Unruhe)

Herr Dr. Althusmann, kleinen Moment mal! - Kolleginnen und Kollegen, es ist einfach viel zu laut.

Ein Blick in die Statistik zur Entwicklung der Betriebszahlen in Niedersachsen zwischen 2003 und 2017 zeigt aber einen Rückgang von über 56 000 Betrieben auf 49 000 Betriebe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer von der Gleichwertigkeit der allgemeinen und der beruflichen Bildung spricht, der muss auch deutlich dafür einstehen, dass der Bachelor und die Meisterqualifikation gleichwertig sind. Und genau das muss sich auch bei Finanzierung der Aufstiegsfortbildung widerspiegeln.

Deshalb hat Niedersachsen im letzten Jahr eine Bundesratsinitiative gestartet und den Bund aufgefordert, 100 % der Kosten der Aufstiegsfortbildung zu übernehmen. Mittlerweile hat der Bund eine Novelle angekündigt, derzufolge er voraussichtlich 75 % jener Kosten übernehmen wird. Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz nicht vor 2020, sondern vermutlich erst im Frühjahr 2020 in Kraft treten wird. Leider sieht es nur die Übernahme von 75 % der Kosten vor. Es wird allerdings deutliche Verbesserungen beim Unterhaltszuschuss, beim Erfolgsbonus, bezüglich der Familienfreundlichkeit sowie eine Erhöhung des Zuschusses zu den Lehrgangskosten geben.

Meine Damen und Herren, genau aus diesem Grund, weil der Bund bis Frühjahr 2020 voraussichtlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht geschaffen haben wird, habe ich entschieden, dass die Meisterprämie und die entsprechende Förderrichtlinie jetzt unmittelbar für die kommenden Jahre bis 2022 fortgesetzt werden. Ich stehe zu dem Landtagsbeschluss, der heute gefällt wird, ohne Wenn und Aber. Wir werden auch eine Lösung mit Blick auf die IHK-Berufe entwickeln.

Ich selbst kann nur feststellen: Das Handwerk lobt die effiziente, die unbürokratische, die digitale Abwicklung der Meisterprämie, und die Meisterinnen und Meister, die Meisterabsolventinnen und -absolventen in unserem Bundesland Niedersachsen, betrachten fast durch die Bank weg, nein, ich glaube, sie alle betrachten diese von uns in Niedersachsen eingeführte Meisterprämie als eine ausgesprochene Wertschätzung ihnen gegenüber und gegenüber dem Handwerk in unserem Bundesland. Die Meisterprämie in Niedersachsen wird fortgesetzt, und ich bin stolz und dankbar, dass die Koalitionsfraktionen hier gemeinsam mit anderen Parteien ein eindeutiges entsprechendes Signal setzen werden.

Vielen Dank für die Unterstützung. Es geht weiter mit der Meisterprämie in Niedersachsen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Althusmann.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die Anträge der Fraktion der FDP in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. - Gibt es Enthaltungen? - Das ist ebenfalls nicht der Fall.

So kommen wir schon zum

Tagesordnungspunkt 11: Zustimmung des Landtages gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung zur Ernennung des Ministerialdirigenten Michael Markmann, Niedersächsisches Kultusministerium, und des Ersten Kreisrats Dr. Eckart Lantz, Landkreis Stade, zu Mitgliedern des Landesrechnungshofs - Antrag der Landesregierung - Drs. 18/2814 - Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl und der Zustimmung des Landtages nach Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung - Drs. 18/2919

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich ganz herzlich die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Frau Dr. Sandra von Klaeden, Herrn Vizepräsidenten Thomas Senftleben und die weiteren Senatsmitglieder sowie Herrn Michael Markmann und Herrn Dr. Eckart Lantz, die bereits in der Loge auf der von mir aus gesehen rechten Seite Platz genommen haben.

(Lebhafter Beifall)

Zur abschließenden Beratung des eingangs erwähnten Antrags liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl und der Zustimmung nach Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung in der Drucksache 18/2919 vor.

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen,

a) der Ernennung des Ministerialdirigenten Michael Markmann und

b) der Ernennung des Ersten Kreisrats Dr. Eckart Lantz, Landkreis Stade,

zu Mitgliedern des Landesrechnungshofs zuzustimmen. Nach § 56 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung finden eine Berichterstattung und eine Aussprache nicht statt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich lasse über die beiden Personalvorschläge getrennt abstimmen.

Wer der Ernennung von Herrn Ministerialdirigenten Michael Markmann zum Mitglied des Rechnungshofs zustimmen und insoweit dem Antrag der Landesregierung in der Drucksache 18/2814 wie auch der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu Buchstabe a folgen will, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gegenstimmen von den Grünen. - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zu Buchstabe b. Wer der Ernennung des Ersten Kreisrats Dr. Eckart Lantz zum Mitglied des Rechnungshofs zustimmen und insoweit dem Antrag der Landesregierung in der Drucksache 18/2814 wie auch der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu Buchstabe b folgen will, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. - Gibt es Enthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall.

Somit gratuliert der Landtag Ihnen beiden sehr, sehr herzlich zu Ihrer Ernennung.

(Starker, anhaltender Beifall - Abge- ordnete aller Fraktionen sprechen Glückwünsche aus)

(Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz übernimmt den Vorsitz)