Dazu gehört auch, dass Förderschullehrkräfte ab dem nächsten Schuljahr an allgemeinbildenden Schulen eingestellt bzw. dorthin versetzt werden können. Das findet erstmals statt. Über 450 Lehrkräfte haben in Niedersachsen einen solchen Antrag gestellt. Ich finde, das ist eine gute Zahl und ein richtiger weiterer Schritt.
Zu den verbesserten Rahmenbedingungen gehört auch, dass wir die sonderpädagogische Expertise an den Schulen besser verfügbar machen. Wir haben geklärt, dass alle beteiligten Lehrkräfte sonderpädagogische Beratung bekommen können. Wir werden 2019 dafür sorgen, dass es ein landesweit vergleichbares Angebot an sonderpädagogischer Unterstützung gibt. Genauso ist die Ein
richtung von mittlerweile 35 RZI in den Landkreisen eine weitere gute Ergänzung. Die RZI leisten mit ihrer Beratungskompetenz und der Organisation des sonderpädagogischen Personals einen wichtigen Beitrag.
Nicht zuletzt arbeiten wir daran, dass die Schulen noch besser von den Mobilen Diensten profitieren können und müssen.
Wir haben also 2019 viel vor, und es wird auch in den Jahren danach genauso intensiv weitergehen müssen; das ist dringend nötig.
Die Inklusion wird zunehmend besser gelingen, wenn wir uns weiterhin den Herausforderungen stellen und mit der gebotenen Sorgfalt Lösungen erarbeiten. Genau das machen wir. Ich wünsche mir, dass wir das beibehalten, weil Inklusion ein Menschenrecht ist.
Vielen Dank. - Zur Aktuellen Stunde der Fraktion der FDP liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit schließen wir die Aktuelle Stunde für diesen Tagungsabschnitt.
Es liegen drei Dringliche Anfragen vor. Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus. Ich weise, wie üblich, besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind.
Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
a) Spitzentreffen im Vatikan zu sexualisierter Gewalt, Ermittlungsskandale in Lügde: Was unternimmt die Landesregierung zur Prävention, Strafverfolgung und Unterstützung der Op
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Spitzentreffen im Vatikan zu sexualisierter Gewalt, Ermittlungsskandale in Lügde: Was unternimmt die Landesregierung zur Prävention, Strafverfolgung und Unterstützung der Opfer im Bereich sexualisierter Gewalt?
„Papst Franziskus hat am Ende des historischen Spitzentreffens im Vatikan die ‚Abscheulichkeit‘ des sexuellen Missbrauchs aufs Schärfste verurteilt. Konkrete Maßnahmen für die Weltkirche benannte er zunächst aber nicht. Die katholische Kirche müsse aus ihrer Abwehrhaltung zu ihrem eigenen Schutz herauskommen, forderte der Pontifex zum Abschluss des Antimissbrauchsgipfels am Sonntag. Er kündigte ein hartes Durchgreifen gegen Täter und ein Ende der Vertuschung an. Kein Missbrauch dürfe jemals - ‚wie es in der Vergangenheit üblich war‘ - vertuscht oder unterbewertet werden.“
„In Deutschland kam eine Studie im Herbst 2018 zum Schluss, dass in den Jahren 1946 bis 2014 mindestens 1 670 katholische Kleriker 3 677 meist männliche Minderjährige in Deutschland missbraucht haben“.
Am 15. Oktober 2018 berichtete die ARD unter dem Titel „Die Story im Ersten: Meine Täter, die Priester“ u. a. über den Priester Peter R. aus dem Bistum Hildesheim. Dieser wurde nach Bekanntwerden von Vorwürfen sexualisierter Gewalt demnach nach Chile versetzt und soll dort ebenfalls straffällig geworden sein.
Sehr geehrter Kollege Herr Limburg, ich muss Sie kurz unterbrechen. - Ich bitte darum, bei dieser Dringlichen Anfrage Ruhe einkehren zu lassen, sich hinzusetzen und die Zweiergespräche - manchmal auch Dreiergespräche - zu beenden
oder draußen fortzuführen. Ansonsten wird das diesem Themenkomplex wirklich nicht gerecht. - Ich danke Ihnen.
In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen werden nach und nach die Ausmaße eines Skandals um sexualisierte Gewalt gegen Kinder auf einem Campingplatz in Lügde öffentlich. In dem Rahmen werden auch mögliche Versäumnisse und Fehler des Jugendamts des Landkreises Hameln-Pyrmont diskutiert.
1. Welche Maßnahmen ergreifen die Landesregierung oder niedersächsische Staatsanwaltschaften, um Straftaten niedersächsischer Täter in anderen Ländern, wie z. B. Chile, aufzuklären?
2. In welcher Weise unterstützt die Landesregierung die strafrechtlichen Ermittlungen zu den Verbrechen im nordrhein-westfälischen Lügde?
3. Was unternimmt die Landesregierung zur Prävention sexualisierter Gewalt und zur Unterstützung der Opfer?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Limburg, Strafverfolgung, Prävention, Unterstützung von Opfern im Bereich sexueller Gewalt sind mir wie Ihnen allen ein besonderes Anliegen. Dazu habe ich gerade im Rahmen der Aktuellen Stunde ausführlich Stellung genommen - auch dazu, was wir im Allgemeinen dafür in unserem Bereich tun. Ich will das hier nicht wiederholen; ich kann es nur noch einmal betonen.
Zu Frage 1: Strafverfolgung ist grundsätzlich Sache der Staaten, in denen die Straftaten begangen werden bzw. wurden. An diesen Grundsatz, den
man juristisch „Territorialprinzip“ nennt, müssen sich alle Strafverfolgungsbehörden aus völkerrechtlichen Gründen halten. Sie hatten Chile angesprochen.
Der darin verbürgte Respekt vor der Souveränität des ausländischen Staates verbietet es grundsätzlich, die eigene Strafverfolgung weiter auszudehnen, als dies im Interesse des Schutzes inländischer Rechtsgüter unbedingt erforderlich ist. So wie wir von den übrigen Staaten die Achtung unserer Souveränität erwarten, gilt das in gleicher Weise in umgekehrter Hinsicht.
Unter besonderen Voraussetzungen, u. a. bei Auslandsstraftaten mit besonderem Inlandsbezug, kommt auch bei Straftaten im Ausland ein eigenständiges Ermittlungsverfahren in Deutschland in Betracht. Bei bestimmten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist dies dann möglich, wenn der Täter zum Zeitpunkt der Tat Deutscher ist.
Die Erhebung von Beweismitteln aus dem oder im Ausland ist dabei allerdings nur im formellen Wege der Rechtshilfe möglich. Das bedeutet konkret, dass die verfahrensführende deutsche Staatsanwaltschaft die zuständige ausländische Stelle um Vornahme der entsprechenden Ermittlungshandlungen ersuchen muss.
Es kommen auch polizeiliche Rechtshilfeersuchen wie Ersuchen um Identitätsfeststellung oder um Auskünfte über die tatsächlichen Verhältnisse oder Vorkommnisse im In- oder Ausland oder Ersuchen zur Vorbereitung eines ausgehenden justiziellen Ersuchens in Betracht. Für solche Ersuchen sind strafprozessuale Zwangsmaßnahmen allerdings ausgeschlossen, wenn ihnen nicht stattgegeben wird.
Zu Frage 2: In welcher Weise unterstützen wir die Ermittlungen in Lügde? - Die Durchführung der strafrechtlichen Ermittlungen obliegt den örtlich und sachlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Soweit die mit dem Verfahren befassten Stellen in Nordrhein-Westfalen dabei die Unterstützung niedersächsischer Gerichte und Behörden benötigen, werden sie diese in eigener Verantwortung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbstverständlich leisten.
Im Hinblick auf mögliche Opferbetreuungsmaßnahmen und psychosoziale Prozessbegleitung wurden bereits länderübergreifend die notwendigen Abstimmungen auf Polizei- und Justizebene getroffen.
Zu Frage 3: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist selbstverständlich eines der zentralen Anliegen der Kriminalprävention. Wie bereits in der Aktuellen Stunde vorhin erwähnt, ist auf meine Anregung hin eine Expertenkommission zur Prävention des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch den Landespräventionsrat in Niedersachsen eingerichtet worden. Die Mitwirkung dieser mehr als 30 Institutionen und Experten aus Niedersachsen stimmt mich insoweit zuversichtlich, als dass wir bis Ende 2019 fundierte Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis erhalten werden.
Prävention muss aber auch vor Ort vorkommen und dort ankommen. Eine besonders wichtige Rolle nehmen in Niedersachsen die rund 200 kommunalen Präventionsräte ein. Auch sie leisten durch entsprechende Projekte einen wichtigen Beitrag zur Prävention sexualisierter Gewalt. Es ist mir deshalb ein ganz wichtiges Anliegen, dass wir die kommunale Prävention durch die Arbeit der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates Niedersachsen weiterhin stärken und fördern.
Wenn dennoch eine Straftat geschehen ist, müssen wir gewährleisten, dass die Geschädigten rasch und unbürokratisch Hilfe erhalten. Dies geschieht u. a. durch die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen - ich hatte sie heute Vormittag schon erwähnt -, die die Opfer berät und in vielfältiger Weise unterstützt.
Eine dieser Maßnahmen ist die psychosoziale Prozessbegleitung, die in Niedersachsen allen Opfern von Straftaten kostenlos zur Verfügung steht. Außerdem steht die Fachstelle Opferschutz im Landespräventionsrat zur Verfügung, die neben ihren koordinierenden Aufgaben auch ein breites Internetangebot vorhält. All dies habe ich vorhin schon ausgeführt.
Selbstverständlich aber leisten auch andere Stellen wichtige Beiträge zur Prävention und zum Opferschutz. Das Niedersächsische Kultusministerium hat etwa am 16. August 2018 in Niedersachsen den Startschuss für die bundeweite Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ gegeben. Diese verfolgt das Ziel, dass die mehr als 30 000 Schulen in Deutschland Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt entwickeln.
Mit der Einrichtung einer Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in den Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder beim Kultusministerium setzt die Landesregierung zudem ihre Politik zum Schutz von Kindern und