Mit der Einrichtung einer Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in den Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder beim Kultusministerium setzt die Landesregierung zudem ihre Politik zum Schutz von Kindern und
Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fördert zur Prävention sexualisierter Gewalt und zur Unterstützung der Opfer eine Vielzahl von Maßnahmen, Beratungsangeboten und Projekten. Die Website www.kinderschutz-niedersachsen.de enthält eine Rubrik „Rat und Hilfe bei sexuellem Missbrauch“. Hier sind sowohl für die Zielgruppe von Kindern und Jugendlichen als auch für Eltern und Bezugspersonen weiterführende Informationen eingestellt. Über eine Adressdatenbank können betroffene Kinder und Jugendliche unkompliziert Beratungsangebote in Niedersachsen finden.
Unter der Federführung des Landeskriminalamtes Niedersachsen wurde zudem im Jahr 2013 die bundesweite Initiative „Missbrauch verhindern!“ des Programms „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ erarbeitet und in der Folge bundesweit umgesetzt. Darüber hinaus greift die Internetseite der polizeilichen Kriminalprävention für Kinder und Jugendliche www.polizeifürdich.de das Thema „sexueller Missbrauch“ in zielgruppengerechter Form auf.
Daneben gibt es bei der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zu den Themenfeldern „sexueller Missbrauch“ und „allgemeine Gewaltprävention“ auch auf örtlicher Ebene zahlreiche Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen.
Seit dem 1. Oktober 2007 wird in Niedersachsen ferner zur Verringerung des Rückfallrisikos von Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern, die unter Führungsaufsicht stehen, und zu deren Resozialisierung die „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern in Niedersachsen“ umgesetzt.
Sehr bedeutend ist auch die Sensibilisierung für die Gefahren von sogenanntem Cyber-Grooming - also die Internet-Anbahnung - sowie die Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen. Die Polizeibehörden und Dienststellen betreiben zudem zahlreiche Initiativen und Projekte zum Thema Mediensicherheit.
Vielen Dank. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herr Abgeordneter Limburg, bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Justizministerin, vor dem Hintergrund Ihrer Antworten wäre ich geneigt, zu fragen, wer Ihnen die Antworten zu den Fragen 1 und 2 aufgeschrieben hat und ob eine ausreichende Kenntnis der Landesverfassung in Ihrem Hause besteht.
Wir haben unter den Fragen 1 und 2 konkrete Nachfragen zu Handlungen niedersächsischer Behörden - Staatsanwaltschaften - gestellt, die, wenn ich mich recht entsinne, der Justizministerin, also Ihnen, unterstellt sind. Sie haben darauf mit allgemeinen Ausführungen zum Völkerrecht geantwortet und gesagt: Wenn Bedarf an Unterstützung besteht, dann wird die sicherlich gegeben. - Das ist keine Beantwortung unserer Fragen.
(Jens Nacke [CDU]: Frau Präsidentin! Da vorne wäre es jetzt an der Zeit, aufzupassen! Das ist ein GO-Beitrag! - Zuruf: Ist das eine Frage?)
Herr Nacke, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund frage ich die Frau Justizministerin, ob ich Ihre Antworten auf die Fragen 1 und 2 so verstehen darf, dass es keinerlei Ermittlungsmaßnahmen der Ihnen nachgeordneten Staatsanwaltschaften zu Auslandsstraftaten oder zum Fall Lügde gibt. Habe ich Ihre Ausführungen da richtig verstanden?
Lieber Herr Limburg, ich möchte mit Blick auf die Beantwortung der Frage 1 noch einmal auf Ihre Fragestellung eingehen: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Straftaten niedersächsischer Täter in anderen Ländern, wie z. B. Chile, aufzuklären?
Die Antwort darauf habe ich gegeben. Ich habe gesagt: Das tun wir im Rahmen unserer Möglichkeiten, aber das Territorialprinzip hindert uns - - -
(Helge Limburg [GRÜNE]: Aber Sie haben keine einzige Maßnahme ge- nannt! - Zuruf von Miriam Staudte [GRÜNE] - Weitere Zurufe)
Herr Limburg, Frau Staudte, die Ministerin antwortet, und ich glaube, wir klären das hier dann auch.
Die Maßnahmen, die im Wege der Rechtshilfe erfolgen, habe ich durchaus genannt. Ich habe auch genannt, was ansonsten zu tun ist.
Die Frage, ob wir überhaupt nichts tun, auch im Hinblick auf Lügde, kann ich so beantworten: Zum Beispiel hat die niedersächsische Polizei die Vernehmungen bei den Erstanzeigen aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont durchgeführt. Diese Maßnahmen haben später durchaus zu den Verfahren beigetragen, die die nordrhein-westfälischen Behörden führen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Was können die Landeseinrichtungen für Opferhilfe und Opferschutz für traumatisierte Kinder tun?
Vonseiten der Fachstelle Opferschutz und der Koordinierungsstelle für psychosoziale Begleitung in meinem Haus wurde proaktiv Kontakt zur Opferschutzbeauftragten in NRW aufgenommen, damit betroffenen und möglicherweise traumatisierten Kindern Leistungen des Opferschutzes und psychosoziale Begleitung angeboten werden. Die Opferschutzbeauftragte in NRW wurde über sämtliche Kontakte und Unterstützungsmöglichkeiten in Niedersachsen unterrichtet, damit sie diese Informationen an die Betroffenen und deren Anwälte weitergeben kann. Das ist solch eine länderübergreifende Maßnahme.
Die Informationen wurden auch den mit den Vernehmungen beauftragten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Niedersachsen und in NRW übermittelt, sodass auch bei der Polizei jeder weiß, an wen man sich wenden kann, und darauf hinweisen kann.
Die Polizei hat - das habe ich vorhin schon gesagt - die Anzeigeerstatter- und die Opfervernehmungen durchgeführt, soweit Niedersachsen betroffen ist. Auch da hat sie mit NRW kooperiert.
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Frau Ministerin, Sie haben darauf abgestellt, dass beim Landespräventionsrat eine Expertenkommission zu sexuellem Missbrauch eingerichtet wurde. Sie fußt insbesondere auf der Missbrauchsstudie der katholischen Kirche. Wie trägt diese Expertenkommission dem Umstand Rechnung, dass sexueller Missbrauch zwar insbesondere ein Problem der Kirche - oder der Kirchen - ist, aber nicht nur dort stattfindet, sondern überall da, wo es Unterordnungs- und Abhängigkeitsverhältnisse gibt?
tung der Kommission, die gestern zum ersten Mal getagt hat, waren die Erkenntnisse der sogenannten MHG-Studie zu Umfang und Häufigkeit von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche. Deswegen begrüße ich so sehr, dass die Kirchen sich dieser Kommission angeschlossen haben und aktiv mitwirken möchten.
Da uns aber natürlich bekannt ist, dass sexueller Missbrauch viele Institutionen, in denen Kinder Erwachsenen anvertraut sind, tangiert - ich denke da an Sportvereine, Schulen, Kitas, Heime; es war mein Anliegen, dass das da mit aufgenommen wird -, haben wir den Fokus der Kommission bewusst viel breiter angelegt.
Es soll also nicht darum gehen, einzelne Akteure wie z. B. die Kirchen in den Fokus zu nehmen, sondern darum, übergreifend Ursachen für sexuellen Missbrauch in Institutionen zu analysieren und daraus Handlungsempfehlungen für die Praxis und natürlich auch für die Politik abzuleiten.
Es sollen also Lehren aus systemischen Problemen gezogen und dann Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, um den Schutz von Kindern zu verbessern.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sexuelle Gewalt ist häufig auch häusliche Gewalt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, wie sie mit dieser Problematik umgeht.
- Herr Dr. Birkner, Sie sind hier nicht gefragt, und Sie werfen hier auch keine Ziffern in den Raum!