Abschließend und fünftens möchte ich wissen, ob er mir bestätigen kann, dass der Rechtsweg in Niedersachsen, was diese Entnahme angeht, ausgeschöpft wurde und daher auch juristisch kein Zweifel daran besteht, dass wir hier in Niedersachsen auf dem richtigen Kurs sind.
Erstens handelt es sich in Schleswig-Holstein um einen anderen Fall. Ich habe Ihnen vorhin den Fall Kurti genannt. Die Begründung ist eine deutlich andere als hier. In Schleswig-Holstein handelte es sich nicht um ungeschützte Weidetiere, sondern dort wurden Schutzvorrichtungen übersprungen.
Der Rechtsweg führt erst einmal über die Ausnahmegenehmigung. Allerdings sollte Ihnen auch bekannt sein: Ob die EU-Kommission das alles akzeptiert, entscheidet nicht das OVG Lüneburg, sondern die EU-Kommission leitet gegebenenfalls ein Verfahren ein, und dann entscheidet der EuGH - er alleine kann EU-Recht interpretieren - und sagt am Ende, ob die EU-Artenschutzrichtlinie verletzt worden ist. Der EuGH kann klären, ob es rechtskonform ist. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass eine Verantwortung zu tragen ist, wenn es zu einem Fehlabschuss kommt. Dann muss es auch zu Verfahren kommen. Das ist zunächst noch eine rechtlich offene Frage.
Die haben Sie mir damals, im Jahr 2013, überreicht. Dies ist eine Broschüre der Landesjägerschaft, noch finanziert von Herrn Minister Sander. Sie kennen sie. Darin steht, wie viele Horrorgeschichten es über den Wolf gibt, dass der Wolf für den Menschen völlig ungefährlich ist.
Sie sind darin mehrfach abgebildet, Herr Dammann-Tamke. Das ist eine Broschüre der Landesjägerschaft aus dem Jahr 2013: „Willkommen Wolf!“
- Sie können jetzt gerne noch ganz viel schreien. Aber vielleicht sollten Sie sich auch mal damit auseinandersetzen, was Sie damals verbreitet haben und welche Horrorgeschichten Sie heute verbreiten.
(Jens Nacke [CDU]: Was für ein Glück, Herr Meyer, dass Sie in die- sem Land keine Verantwortung mehr tragen!)
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Wolf ist seit seiner Rückkehr nach Niedersachsen mit emotionalen Reaktionen verbunden. Insbesondere seitens des seinerzeit FDP-geführten Umweltministeriums herrschte große Freude über seine Rückkehr. Heute erfahren wir hier ganz andere Reaktionen. Wie sich die Zeiten doch ändern!
Viel schlimmer finde ich die Art und Weise, wie die Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern geführt wird. Wir brauchen, glaube ich, an dieser Stelle dringend eine emotionale und verbale Abrüstung.
Insbesondere die Anfeindungen - bis hin zu Bedrohungen! - sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern müssen unbedingt aufhören! Es kann nicht sein, dass sich beispielsweise unsere Wolfsberater Bedrohungen von beiden Seiten ausgesetzt sehen. Meine Damen und Herren, es handelt sich bei ihnen um Mitbürger, die dieses Amt ehrenamtlich ausüben. Wo bleibt da eigentlich die notwendige Wertschätzung?
Was für eine Gesellschaft sind wir eigentlich, in der sich Ehrenamtliche von einer Aufgabe freistellen lassen, weil sie den Druck und die Anfeindungen nicht mehr aushalten? Letztendlich sind auch wir hier im Hause mitverantwortlich. Es liegt an uns, wie sachlich wir die Debatte führen. Es liegt an uns, ob wir polarisieren oder ob wir gemeinsam nach Lösungen suchen; denn wir sind die Impulsgeber für die Debattenkultur vor Ort.
Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zur Art der Debatte um den Wolf sagen: Die Wolfsgegner sagen: Ja, der ursprünglich mit großer Freude begrüßte Wolf ist zwischenzeitlich unstrittig zum Problem geworden. Er kommt immer näher an unsere Häuser heran, und irgendwann fällt er unsere Kinder an. - Die Bilder, die wir im Ausschuss dazu gesehen haben, machen diese Ängste durchaus verständlich.
Die Wolfsbefürworter hingegen sagen: Nein, der Wolf ist kein Kinderfresser, wie die Brüder Grimm ihn beschrieben haben. - Sie sagen auch: Kinder sind durch schlecht beaufsichtigte Hunde stärker gefährdet als durch den Wolf. Hier hilft nur, dass Eltern ihre Aufsichtspflicht zuverlässig erfüllen. - Die Statistiken geben auch ihnen recht.
Meine Damen und Herren, für eines sorgt der Wolf: Wir werden dem Wald in Zukunft wieder mit dem nötigen Respekt begegnen müssen. Nicht jeder lässt dann seinen Fiffi während der Brut- und Setzzeit ohne Leine laufen.
Aber dennoch bleiben die mittlerweile auftretenden Probleme mit dem Wolf. Diese müssen wir natürlich lösen.
Tierschützer sagen: Wenn wir den Wolf töten, nehmen wir den armen Welpen Vater oder Mutter. - Wolfsgegner halten dem entgegen, dass der Wolf ja auch die Kinder von Schafen und Kühen reißt. Der eine oder andere Landwirt denkt da schon realistischer. Wenn der Wolf geschossen wird, kann ich die geretteten Kinder meiner Kühe nach ein paar Monaten verwursten. - So schräg ist diese Diskussion! Gefühle treffen auf Realitäten und sorgen damit für Emotionen.
Ihr Entwurf einer Wolfsverordnung ist ein orientierungsloser Schnellschuss. Sie haben es in der Begründung ja selbst erwähnt, dass diese Verordnung hinsichtlich ihres Regelungsgehalts an die Kormoranverordnung angelehnt ist.
Sie haben lediglich den Kormoran gegen den Wolf ausgetauscht, die ursprünglichen §§ 3 und 5 haben Sie ausgelassen. Mit dem Weglassen des § 3 machen Sie sogar deutlich, dass Sie eine Schonzeit für die Tiere gar nicht wollen. Sie wollen hier eine Politik fortsetzen, die von FDP-Umweltministern begonnen wurde, die notfalls auch schon mal persönlich zur Kettensäge gegriffen haben
und damit die mangelnde Wertschätzung gegenüber dem bestehenden Umweltrecht verdeutlicht haben. Diese Mentalität, mit unserer Umwelt umzugehen, ist seit 2013 beendet.
Minister Lies ist da, glaube ich, schon sehr viel weiter. Er hat in Brüssel und in Berlin deutlich gemacht, dass wir einen anderen, vor allem einen verlässlichen Rechtsrahmen brauchen. Erst dann können wir hier eventuell über Verordnungen reden, die sich an einem modernisierten und den heutigen Bedingungen Rechnung tragenden Rechtsrahmen orientieren.
Die Gerichtsentscheidungen in den vergangenen Wochen haben uns an der Stelle schon weitergeholfen. Ich hatte mich zunächst geärgert, dass eine Naturschutzvereinigung gegen diese Entscheidung des Ministers, einen Wolf zu entnehmen, geklagt hat. Ich hielt die Klage für überzogen und im Konflikt für wenig zielführend. Wie man sich doch täuschen kann! Die Gerichte haben dem Minister bescheinigt, dass er auf einem guten und vor allem auf einem richtigen Weg ist.
Wenn es dann erforderlich ist, bekommen wir irgendwann eine Verordnung, die zielführend und vor allem durchdacht ist, also eine Verordnung, die rechtlich haltbar ist. Ihr Verordnungsentwurf, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, ist das nicht.
Danke, Herr Kollege Brammer. - Jetzt hat sich abschließend zu Wort gemeldet der Minister für Umwelt.