Protokoll der Sitzung vom 27.03.2019

Dieses billige Brüssel-Bashing bringt uns überhaupt nicht weiter. Das mag Ihnen gefallen, aber inhaltlich ist es hier nicht angebracht.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Ich bin wirklich niemand, der sagt, alles, was von der EU, was aus Brüssel kommt, ist toll. Aber bitte lassen Sie die Kirche im Dorf! Lassen Sie uns die Kritik dort anbringen, wo sie notwendig ist und wo

man Dinge verbessern kann. Auch wir Freie Demokraten legen ja Vorschläge dafür vor, wie man die Politik in Brüssel verbessern kann. Aber lassen Sie bitte dieses Brüssel-Bashing sein! Bei der Datenschutz-Grundverordnung hat die Mehrheit im Deutschen Bundestag die Entscheidungen getroffen, die jetzt den Vereinen das Leben schwermachen. Das war nicht Brüssel, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Kollege Oetjen. - Herr Kollege Ahrends möchte offensichtlich nicht antworten. Dann hat für die Landesregierung der Herr Innenminister das Wort. Bitte sehr, Herr Minister Pistorius!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In unserer digitalisierten Gesellschaft hat der Datenschutz eine hohe Bedeutung. Daran kann und darf es keinen Zweifel geben. Klar ist aber auch: Die Anforderungen an den Datenschutz dürfen nicht zu einer übermäßigen Belastung für die Menschen in unserem Land führen, die z. B. ehrenamtlich tätig, die für uns alle in ganz Niedersachsen eine unverzichtbare Arbeit vor allem in den Vereinen leisten. Der vorliegende Entschließungsantrag trägt daher zahlreichen Hinweisen aus vielen Bereichen der Gesellschaft Rechnung.

Dabei wurde gefordert, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung für bestimmte Bereiche abzumildern. In dem Antrag geht es konkret darum, zunächst die Bestimmungen im Datenschutzrecht zu identifizieren, die insbesondere das Ehrenamt in seinem Alltag belasten. In einem nächsten Schritt sollen dann auf Bundesebene oder auch auf europäischer Ebene gezielt Änderungen zur Verbesserung der Situation angestoßen werden.

Der Entschließungsantrag ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der ausgeprägten und vielfältigen Vereinslandschaft, über die wir uns in Niedersachsen alle sehr freuen können. Dieses aktive Vereinsleben wäre ohne den großen ehrenamtlichen Einsatz vieler Vereinsmitglieder nicht denkbar.

Es ist deshalb auch langfristig notwendig, kleine und mittelgroße Vereine von übermäßigen Vorgaben im Datenschutz zu entlasten.

(Zustimmung von Sebastian Lechner [CDU])

Zwar können z. B. die Bestellungen von Datenschutzbeauftragten und die Führung von Verarbeitungsverzeichnissen durchaus sinnvolle Hilfsmittel sein, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Entscheidend ist aber, dass diese Pflichten mit dem nötigen Augenmaß auferlegt werden. Inwiefern bestimmte Bereiche von bestehenden datenschutzrechtlichen Vorgaben ausgenommen werden sollten, wird bereits intensiv diskutiert. Ganz aktuell war das etwa im Herbst 2018 im Rahmen des zweiten DatenschutzAnpassungsgesetzes des Bundes der Fall.

Auch das Land Niedersachsen hat sich im Bundesrat für Erleichterungen insbesondere für Vereine eingesetzt. Das war und bleibt richtig. Allerdings war eine Mehrheit zum damaligen Zeitpunkt leider nicht erreichbar. In der Diskussion wurde jedoch bereits deutlich, dass genau geprüft werden muss, wer in welcher Form zu entlasten ist, um eine gerechte und vertretbare Umsetzung der DSGVO sicherzustellen.

Darüber hinaus wird es nötig sein, genau hinzuschauen, wenn es um die Frage geht, wer bei datenschutzrechtlichen Verstößen eigentlich haftet. Das gilt insbesondere, weil ein Ausschluss der Haftung die eine Seite zwar begünstigt, auf der anderen Seite aber den Geschädigten schlechterstellen würde. Die DSGVO hat seit ihrem Inkrafttreten im Mai vergangenen Jahres bereits für eine weitreichende und auch notwendige Sensibilisierung beim Thema Datenschutz und dem dahinterstehenden Recht auf informationelle Selbstbestimmung gesorgt.

Es muss aber auch allen klar sein, dass sich der Umgang mit der - wenn auch nur teilweise - neuen Rechtslage erst einmal einspielen muss. Wir müssen jetzt Erfahrungen mit der Anwendung der DSGVO und des ergänzenden nationalen Rechts machen, diese dann auswerten und die richtigen Schlüsse ziehen. Sofern dann konkreter Änderungsbedarf besteht, können wir erforderliche Maßnahmen, z. B. Gesetzesänderungen, initiieren und werden das auch tun. Die Aufforderung des Entschließungsantrags, diesbezüglich tätig zu werden, wird von der Landesregierung daher ausdrücklich begrüßt.

Es braucht natürlich Zeit für eine beurteilungsfähige Praxis. Ein erster Schritt wird die Evaluation der DSGVO sein, die von der Europäischen Kommission, dem Parlament und dem Rat bis zum 25. Mai 2020 vorzulegen ist.

Zum jetzigen Zeitpunkt, meine Damen und Herren, ist entscheidend, dass wir den Vereinen und anderen Einrichtungen konkrete Hilfe durch Beratung und Schulungen anbieten können. Hier werden die Vereine und auch andere Institutionen nicht alleine gelassen. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz hat zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer bereits eine Vielzahl von Handreichungen auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Stärkung des Ehrenamts ist uns allen ein gemeinsames wichtiges Anliegen. Der Datenschutz als Zukunftsthema für eine zunehmend digitale Gesellschaft ist dies aber ebenso. Lassen Sie uns beide Anliegen vernünftig miteinander verbinden! Dazu ist es notwendig, mit der gebotenen Gründlichkeit und Genauigkeit die Situation auszuwerten und die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Dieser Entschließungsantrag ist daher ein wichtiger Baustein, um langfristig die Situation für die Vereine zu erleichtern und gleichzeitig dem Datenschutz der Menschen gerecht zu werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich weiter vom ursprünglichen Antrag als die Beschlussempfehlung. Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Falls er abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab.

Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/3191 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Dem Änderungsantrag wurde also nicht gefolgt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde mit großer Mehrheit gefolgt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratung: a) Den Missbrauch von K.-o.-Tropfen verhindern - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/327 - b) Missbrauch von psychoaktiven Substanzen verhindern: Durch zielgerichtete Aufklärung vor K.-o.-Mitteln schützen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/3182 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/3208

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen erstens, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU unverändert anzunehmen, und zweitens, den Antrag der Fraktion der AfD abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Das Wort hat der Kollege Bothe von der AfD-Fraktion. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Themen wie das heute hier im Plenum behandelte lassen sich wunderbar theoretisch - über die Köpfe der Betroffenen hinweg - diskutieren. Doch den Opfern hilft es wenig. Ihr immenses Leid muss immer wieder öffentlich gemacht werden. Lassen Sie mich deshalb einen Ausschnitt aus einer Reportage der Augsburger Allgemeinen zitieren:

„An jenem Tag also war sie auf einer Party in ihrer alten Heimat gewesen. In der heilen Welt, wie sie sagt. Bekannte hatten eingeladen, es kamen Freunde und jeder brachte noch jemanden mit. Rund 200 Menschen feierten. Anna mixte sich einen schwachen Whiskey Cola, weil sie nur kurz bleiben und dann zu ihrem Freund wollte. Sie unterhielt sich mit alten Freundinnen, sie hatte ihr Glas

nicht immer im Blick, sie lachte viel, die Stimmung war gut - und dann, etwa 30 Minuten nach ihrer Ankunft, beginnt ihr Filmriss, von dem sie erst am Sonntagnachmittag bei Freunden erwachte, mit handtellergroßen Wunden an den Knien, mit blauen Flecken an Brüsten, an den Innenseiten der Oberschenkel und am Rücken. Ihr tat alles weh. Sie wusste zunächst nicht, was war. Hingefallen, dachte sie, als sie ihre kaputte Strumpfhose auszog. Dass ihr jemand etwas in den Drink getan haben musste, war ihr sofort klar. So fühlt man sich nicht nach einem einfachen Whiskey Cola. Was dieser Jemand aber noch getan haben muss, das schwante ihr erst, als ein paar Tage später die Albträume anfingen.“

Solche und ähnliche Erlebnisberichte findet man zuhauf im Internet.

(Vizepräsident Bernd Busemann über- nimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, derlei Beispiele erschüttern. Sie sind ein Auftrag an uns als Politik, die Weichen umzustellen. Der hinterhältige Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen gegen wehrlose Opfer ist ein reales Problem, dem wir uns stellen müssen.

Daher begrüßen wir außerordentlich den Antrag der Großen Koalition, der ja im Grunde ein Änderungsantrag zu dem Antrag der AfD ist. AfD wirkt halt auch bei Ihnen.

Aber zurück zum Thema! Was sind K.-o.-Tropfen eigentlich? Darunter fällt eine Vielzahl chemischer Substanzen. Die zwei verbreitetsten sind unter den Kürzeln GBL und GHB bekannt.

GHB-Tropfen sind im Medizinhandel erhältlich. Sie fallen seit 2002 aber als Droge unter das Betäubungsmittelgesetz. Besitz, Kauf, Handel sowie Abgabe und Verabreichung sind dadurch strafbar.

GBL ist ein chemischer Wirkstoff, der in der Industrie als Reinigungs- und Lösungsmittel Anwendung findet und daher sehr weit verbreitet ist. Er kann vollkommen legal und bequem über das Internet bestellt werden. Im menschlichen Körper wird GBL in GHB umgewandelt.

GHB ist vollkommen geschmacklos. GBL hat einen Eigengeschmack, der aber nach Vermischung mit Getränken nicht mehr wahrzunehmen ist. In einer Disko ein paar Tropfen GBL in einen Drink gemischt, und schon wird das Opfer innerhalb kür

zester Zeit benommen, wehrlos und je nach Dosierung sogar bewusstlos. Die Betroffenen erinnern sich dann oftmals nicht mehr.

Meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das eingangs geschilderte Beispiel und die genannten Wirkmechanismen von K.-o.-Tropfen zeigen eines auf: Der vorgelegte Antrag der Großen Koalition ist zwar gut gemeint, greift aber viel zu kurz. Einige Anmerkungen und Anregungen dazu:

Erstens. Konsequenterweise - ein genauerer Blick in unseren Antrag hätte da gereicht - muss auch GBL in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden.

Zweitens sollte GBL trotz Ihrer Vorbehalte nur noch in vergällter Form - also als vergälltes Präparat - verkauft werden. Eine Beimischung der Bitterstoffes Denatonium würde - so auch Dr. Michael Rath von der Suchtabteilung des Zentrums für Psychiatrie in Bad Schussenried - jedes Getränk nach Beigabe geringster Mengen GBL sofort ungenießbar machen.

Die beiden Punkte würden außerdem eine stark abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter ausüben. Wenn der Erwerb und die Anwendung derart stark eingeschränkt würden, wäre bereits viel gewonnen. Denn der größte Nährboden für Missbrauchs- und Vergewaltigungsfälle in Verbindung mit K.-o.-Tropfen ist die Möglichkeit der anonymen Beschaffung und Anwendung. Daher gilt es, genau hier anzusetzen und konsequent weiterzumachen. - Aber weiter im Text!

Drittens. Der GroKo-Antrag begrüßt die „bestehenden Präventionsmaßnahmen in Schulen (und) Ausbildungsstätten“. Das ist schön und gut. Nur habe ich leider trotz intensiver Recherche kein einziges proaktives Präventionsprogramm für Niedersachsen in diesem Bereich gefunden - immer nur Flyer zum Downloaden auf unbekannten Seiten. Andere Bundesländer sind hier wesentlich weiter.

Viertens. Auch begrüßen Sie vollkommen zu Recht die „Ermittlungsarbeit der Polizei“. Nur vergessen Sie, hier zu erwähnen, dass die Verwendung von K.-o.-Tropfen im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten statistisch nicht standardisiert erfasst wird - mit der fatalen Folge, dass Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Ministerien hier komplett im Dunkeln tappen. Das ist ein unzumutbarer Zustand in der heutigen Zeit.

Fünftens und letztens: GBL sei, so Ihr Antrag, nur einer von vielen möglichen Gefahrenstoffen. Dem halte ich vehement entgegen: GBL ist der billigste und derzeit am leichtesten zu beschaffende Stoff in diesem Segment. Verdeutlichen Sie sich eines: 50 000 t GBL produziert allein der deutsche Chemieriese BASF pro Jahr. Aus diesem Stoff werden dann frei erhältliche Arzneimittel, Pflanzenschutz- und Reinigungsmittel hergestellt und auf den Markt geworfen. Eine Vergällung würde natürlich die Produktion verteuern. Und wer legt sich hier schon gerne mit dem Wirtschaftsriesen BASF an? So weit gehen Ihr Mut und Ihre Courage dann leider doch nicht, zum Leidwesen der Opfer.

Meine Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen, wie ich aufzeigte, kratzt der Antrag der Großen Koalition leider nur an der Oberfläche dieses großen Problems. Den notwendigen Wandel im Umgang mit K.-o.-Tropfen, insbesondere GBL, wird er nicht einleiten können - ein Grund, warum wir als AfD uns bei Ihrem Antrag enthalten werden.

Es sei aber noch einmal daran erinnert, dass wir es waren, die bereits letztes Jahr dieses Problem mit einem Antrag in die Debatte einbrachten und hier weitgehende Lösungsvorschläge unterbreiteten - Lösungswege, die Sie heute ablehnen werden, die es aber ermöglichen würden, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um Frauen besser vor dieser heimtückischen Waffe schützen zu können. Denn uns als AfD ist das Wohl der Frauen wichtiger als Wirtschaftsinteressen und halbgare Schaufensteranträge.