Skabies, die Krätze, muss bekämpft werden. Dies kann auf der einen Seite nur durch direkte Infos an die Bürger geschehen, und auf der anderen Seite muss Skabies auch in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden, damit Erkrankungen, die vom Hausarzt erkannt werden, gemeldet werden können und entsprechende Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Nur mit diesem gesamten Maß
Aber das wollen Sie nicht. Nein, Sie hoffen, dass sich dieses Problem irgendwann in Luft auflösen wird und Sie sich in der Landespolitik nicht mit so niederen Themen befassen müssen.
In wenigen Jahren wird uns alle dieses Thema einholen, und dann können Sie den Bürgern erklären, warum Sie im Jahr 2019 nicht gehandelt haben.
Ich sagte in meiner letzten Rede, dass wir von der AfD-Fraktion Ihnen eine Steilvorlage gegeben hätten. Heute wissen wir, dass Sie sie nicht genutzt haben, und das zum Schaden der Menschen in Niedersachsen.
Vielen Dank, Herr Kollege Bothe. - Jetzt ist für die SPD-Fraktion Kollegin Dr. Thela Wernstedt an der Reihe. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Herr Bothe, ich bin ja versucht, die Rede, die ich im letzten Plenarabschnitt gehalten habe, einfach noch einmal zu halten, damit ich mit den Legenden aufräume, die Sie hier zum zweiten Mal versuchen zu verbreiten.
Denn die Worte des Herrn Dr. Feil aus dem Gesundheitsministerium, der uns wie immer sehr kundig und sachlich unterrichtet hat, haben bei mir einen anderen Informationswert hinterlassen als offensichtlich bei Ihnen.
Es gibt gut gestaltete Informationsbroschüren für Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Krätze tatsächlich vorkommen kann, weil enger körperlicher
Kontakt zwischen Kindern in Kindergärten und in ähnlichen Einrichtungen besteht. Diese Informationsbroschüren liegen in vielen Sprachen dieser Erde vor. Das ist auch der Grund - so hat es Herr Dr. Feil berichtet -, weshalb das niedersächsische Gesundheitsministerium nicht angefangen hat, selber neue Flyer zu gestalten, weil es schon gute gibt, die auch von jedem abrufbar sind.
Die Gesundheitsämter sowohl auf kommunaler Ebene wie auf Landesebene stehen für alle Gemeinschaftseinrichtungen und andere - Ärztinnen und Ärzte, Bürgerinnen und Bürger - zur Verfügung, um ihr Wissen über diese Erkrankung weiterzugeben. Das funktioniert auch. Sie werden nachgefragt. Über die lokale Meldepflicht ist es dann, wenn ein solcher Krankheitsausbruch in Gemeinschaftseinrichtungen da ist, möglich, ihn über ein gutes Gesundheitsmanagement wieder einzudämmen.
Das sind alles laufende Verfahren, die seit Jahren gut angewendet und von der Bevölkerung und den Profis gut angenommen werden.
Die Fachleute sehen es als nicht zielführend an, für die Krätze eine bundesweite Meldepflicht einzuführen. Denn wenn sie ausbricht, ist es ein lokales Phänomen, das in den Einrichtungen auch gut beherrscht werden kann. Man muss dann auch nicht Steuergelder für Dinge ausgeben, die man anderweitig verwenden kann.
Insofern bleibt es bei unserer Einschätzung, dass wir Ihre Vorschläge für überflüssig halten und gutes Vertrauen in unsere Ärztinnen und Ärzte, in die Gesundheitsämter und in die Betreiber von Gemeinschaftseinrichtungen haben, dass sie mit einem Ausbruch von Krätze gut umgehen, um die Betroffenen zügig davon zu befreien.
Danke schön, Frau Dr. Wernstedt. - Jetzt ist für die CDU-Fraktion die Kollegin Petra Joumaah an der Reihe. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es hat im Sozialausschuss tatsächlich eine sehr ausführliche Unterrichtung durch die Landesregierung stattgefunden, und es ist mir völlig schleierhaft, wie aus einer Unterrich
tung so unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen werden, und zwar so unterschiedliche, dass ich, verehrter Kollege Bothe, das Gefühl habe, dass Sie das, was Sie eben vorgetragen haben, schon aufgeschrieben hatten, bevor im Sozialausschuss dazu unterrichtet wurde; denn anders kann ich mir Ihre Schlussfolgerungen nicht erklären.
Nach dieser Unterrichtung ist es ganz klar - Frau Dr. Wernstedt hat das angedeutet -, dass es hier in Niedersachsen keiner weiteren Maßnahmen bedarf. Dieser Erkrankung wird hier wirklich mit sehr adäquaten Mitteln begegnet.
Menschen, die an Skabies erkrankt sind oder unter dem Verdacht stehen, daran erkrankt zu sein, dürfen in Einrichtungen, in denen sich Säuglinge, Kinder oder Jugendliche aufhalten, keinerlei Tätigkeiten ausüben. Das ist bereits in § 34 des Infektionsschutzgesetzes geregelt.
Das Gleiche gilt für die in den Einrichtungen betreuten Kinder und Jugendlichen. Sie müssen der Einrichtung so lange fernbleiben, bis ein ärztliches Attest bestätigt hat, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Tritt Skabies in einer Gemeinschaftseinrichtung für Kinder auf - auch das wurde ganz klar gesagt -, ist die Leitung bereits jetzt verpflichtet, das örtliche Gesundheitsamt zu informieren. Dies leitet dann alle nötigen Maßnahmen ein. Beispielsweise werden die Eltern der Erkrankten in Kenntnis gesetzt und über die Krankheit ganz genau informiert.
Genau diese Verfahren gelten schon seit 2017 auch für ganz viele andere Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalten, Obdachlosenheime, Pflegeheime, weitere Gemeinschaftsunterkünfte. Durch diese Verfahren werden alle Menschen, die dort leben, über die Erkrankung aufgeklärt, und der Rest der Bevölkerung wird vor der Erkrankung an Skabies geschützt.
Des Weiteren wurde eben schon durch Frau Dr. Wernstedt angerissen, dass das Niedersächsische Landesgesundheitsamt mit den kommunalen Gesundheitsämtern wirklich Hand in Hand arbeitet. Bei Bedarf können die Gesundheitsämter übrigens rund um die Uhr - das ist wörtlich zu nehmen; es gibt immer Rufbereitschaften - die Hilfe des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes in Anspruch nehmen, das dann beratend zur Seite steht und beim Ausbruchsmanagement unterstützen kann.
schen Landesgesundheitsamt, den niedersächsischen Gesundheitsämtern, verschiedenen Ärzteverbänden und Vertretern der Krankenkassen gegeben. Zusätzlich wird auf der Webseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes ausführlich über die Erkrankung an Skabies informiert.
Darüber hinaus gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - die ist ja für die Aufklärung der Bevölkerung zuständig; Frau Dr. Wernstedt hat es gesagt - mehrsprachige „Erregersteckbriefe“, die dann auch von den Gesundheitsämtern weitergeleitet werden.
Für das Personal in Gemeinschaftseinrichtungen bzw. in Pflegeeinrichtungen liegt ein Ratgeber des Robert Koch-Instituts vor.
Des Weiteren gibt es Informationsschriften des NLGA wie „Skabies in Alten- und Pflegeheimen: Fragen - Antworten - Arbeitshilfen“.
Meine Damen und Herren, anhand dieser Aufzählung können Sie feststellen, dass es wahrhaftig bereits umfangreiche seriöse Informationsquellen zum Thema Skabies gibt.
Auch zur Frage der Übermittlungspflicht bei Krankheitsausbrüchen von den Kreisgesundheitsämtern an das NLGA sehen wir keinen Bedarf. Denn die Verantwortung beim Ausbruchsmanagement liegt vor Ort. Ich habe es ja eben schon erwähnt: Es kann jederzeit die Hilfe und Unterstützung des NLGA in Anspruch genommen werden.
Zu Ihrer Frage in Bezug auf Statistiken: Aktuell erhält das Robert Koch-Institut Diagnosestatistiken der KVen.
Zusammenfassend ist also festzuhalten: Niedersachsen ist im Kampf gegen Skabies gut aufgestellt. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gemeinschaftseinrichtungen, den Gesundheitsämtern und dem Landesgesundheitsamt funktioniert wunderbar. Es gibt keinen Handlungsbedarf. Daher ist der vorliegende Antrag abzulehnen.
Da ich noch ein paar Sekunden Redezeit habe: Wenn wir jetzt eine höhere Diagnosestellung bei Skabies haben, ist das sicher auch darauf zurückzuführen, dass die Ärzteschaft zunehmend gut über das Krankheitsbild informiert ist.
Vielen Dank, Frau Joumaah. - Es spricht jetzt die Abgeordnete Meta Janssen-Kucz für Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich an dieser Stelle auch im Namen meiner Fraktion beim Landesgesundheitsamt für die Beratung und Unterstützung insbesondere unserer Kommunen und bei den örtlichen Gesundheitsämtern bedanken. Das funktioniert hervorragend.
Das Schöne ist doch auch, dass all die Erfahrungen des Landesgesundheitsamtes, die so gesammelt werden, in den Ratgeber des Robert KochInstituts einfließen. So geschieht das auch, sehr geehrter Kollege Bothe, bei Skabies, bei der Krätze.
Die Bürgerinnen und Bürger werden geschützt. Das Know-how des öffentlichen Gesundheitsdienstes, des Landesgesundheitsamtes und des Robert Koch-Instituts fließen zusammen und sorgen dafür, dass sich Erkrankungen nicht stärker ausbreiten, dass wir sehr viel früher sensibilisiert sind und man beim Erkennen sehr viel früher agiert.
Durch die Sensibilisierung in Form von Fortbildung und die kooperative und wirklich gute Zusammenarbeit, die vielfältigen Aufklärungsoptionen und den kurzen Draht zwischen dem örtlichen Gesundheitsdienst sowie den Einrichtungen vor Ort sind die Wege kurz. So kann wirklich schnell reagiert und damit auch agiert werden. Ich glaube, manchmal ist es einfach schlau, wirklich auf die Fachleute zu hören, auch bei einer Anhörung voll und ganz dabei zu sein - statt dort zu sitzen und immer das Haar in der Suppe zu finden - und das Ganze zu betrachten.
Seit Juni 2017 haben wir auf Initiative der Bundesländer eine gesetzliche Regelung, sodass bei Auftreten von Krätze in Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften die zuständigen Gesundheitsämter informiert werden. Wir haben also eine lokale Meldepflicht. Die funktioniert schnell und zügig vor Ort. Wir brauchen wirklich keine landes- und bundesweite Meldepflicht nach den §§ 6 und 7. Damit schießt man wirklich über das Ziel hinaus.