Petra Joumaah
Sitzungen
Letzte Beiträge
Das wird erwartet. Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die Ausführungen meines Kollegen Volker Meyer noch ein ganz klein wenig ergänzen. Aber zuerst möchte ich mich natürlich auch ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialministeriums, bei Ihnen, Frau Ministerin, und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung bedanken. Das gilt - Volker Meyer hat es gerade gesagt - nicht nur für die Haushaltsberatungen, sondern wirklich für die Arbeit insgesamt. Wir haben eben gehört, dass dieser Sozialetat das zweitgrößte Volumen des Gesamtetats hat. Der Sozialausschuss hat die zweitgrößte Sitzungsdichte. Am vergangenen
Donnerstag hatten wir unsere 100. Sitzung. Was bedeutet das? Das bedeutet: Nicht nur wir Ausschussmitglieder sind ziemlich gut mit Arbeit ausgelastet, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und des Ministeriums.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Sozialausschuss werden die vielfältigsten Aufgabenfelder bearbeitet. Aber in den vergangenen Jahren und sicher auch zukünftig hat uns kaum ein Thema so beschäftigt wie die Situation in der Pflege. Wir alle wissen: Die Arbeits- und Rahmenbedingungen des Pflegepersonals müssen verbessert werden - inklusive tarifgebundene Bezahlungen.
Wir müssen den Pflegeberuf für junge Leute wieder attraktiv machen. Da bin ich sehr gespannt auf das Ergebnis des Modellprojekts „Freiwilliges Soziales Jahr Pflege“, welches in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege über einen Zeitraum von drei Jahren jungen Menschen in Niedersachsen die Möglichkeit gibt, ein Orientierungsjahr in der Pflege durchzuführen. Ich bin sicher, dass am Ende die eine oder der andere sagen wird: Ja, das ist mein Beruf.
Und immer wieder der Hinweis: Wir alle müssen die Arbeit unserer Pflegekräfte endlich ausreichend wertschätzen, immer, jeden Tag und ganz gewiss auch nach Corona. Ich denke, es würde unseren Pflegekräften guttun, wenn sie die menschliche Zuneigung und Wärme, die sie trotz hoher Arbeitsbelastung und teilweise Überlastung tagtäglich ihren Patientinnen und Patienten zukommen lassen, vielleicht auch einmal von uns erfahren würden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund des demografischen Wandels steigt die Zahl der Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf stetig an. All diese Menschen haben den großen Wunsch - der politisch vollumfänglich unterstützt wird -, so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung, in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu bleiben. Deshalb soll und wird das Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“ die nötigen Rahmenbedingungen für Wahlfreiheit beim Wohnen und bei der Pflege im Alter schaffen, gerne auch neue Wohnformen wie z. B. Alters-WGs, so lange es irgendwie geht. Diesen Wandel in der Pflege müssen wir im Blick haben. Das ist ausdrücklich ein Modell der Zukunft. In diesem Zusammenhang ist natürlich auch sehr zu begrüßen, dass die Senioren- und Pflegestützpunkte wieder berücksichtigt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema Pflege wird uns auch im nächsten Jahr intensiv beschäftigen, und wir werden im Ausschuss das fort
setzen, was wir bisher praktiziert haben: konstruktiv und kollegial miteinander arbeiten.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Bothe, als Mitglied des Sozialausschusses, das durchaus regelmäßig an den Sitzungen teilnimmt, sollten Sie unseren sozialpolitischen Sprecher Volker Meyer gut genug kennen, um nicht nur beurteilen zu können, dass er ein hochsozialer Mensch ist, sondern dass ihm insbesondere das Wohl der Kinder ganz besonders am Herzen liegt. Diese Bemerkung eben war völlig überflüssig.
Meine Damen und Herren, worum geht es in dem vorliegenden Antrag der AfD? - Es geht zum einen um das eben zitierte Informationsschreiben einiger Gesundheitsämter, in dem Eltern zu einer häuslichen Isolierung ihrer Kinder für die Zeit der angeordneten Quarantäne aufgefordert wurden, und zum anderen um den Hinweis, bei Zuwiderhandlung drohe schlimmstenfalls, die Betroffenen für den Zeitraum der Quarantäne in einer geeigneten geschlossenen Abteilung unterzubringen.
Dieses Anschreiben ist ein Musteranschreiben von der Webseite des Robert Koch-Instituts, welches unsere Gesundheitsämter wohl häufig verwenden.
Da das Infektionsschutzgesetz gleichermaßen für alle gilt - ob Erwachsene oder Kinder -, gelten natürlich auch die Quarantänemaßnahmen erst einmal grundsätzlich für jeden. Ich bin aber schon der
Meinung, dass man diese Musterbescheide an Eltern von zu isolierenden Kindern durchaus als misslich bezeichnen kann. Man hätte da vielleicht etwas differenzierter anschreiben sollen, um die betroffenen Eltern nicht unnötig zu beunruhigen.
Ich möchte im Übrigen darauf hinweisen, verehrter Herr Bothe, dass wir hier von einigen wenigen Fällen sprechen.
Ja.
Ich kann das nicht bewerten, aber ich kann Ihnen sagen, dass mir, wenn ich als Abgeordnete irgendwelche Anfragen hatte, diese immer beantwortet wurden. Versuchen Sie es auf der Website des Robert Koch-Instituts!
Ich fahre fort. Die überwiegende Mehrheit unserer für den Infektionsschutz zuständigen Gesundheitsämter hat bereits seit Beginn der Pandemie differenziert je nach Alter der Betroffenen agiert und Schutzmaßnahmen individuell abgestimmt. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamts wird während des Erstgesprächs mit den Betroffenen stets individuell geklärt, was von den gesetzlichen Vorgaben im Einzelfall während der Quarantäne umsetzbar ist.
Dabei spielen die unterschiedlichsten Faktoren eine Rolle, angefangen allein schon bei gegebenen räumlichen Wohnverhältnissen. In Bezug auf die Kita-Kinder wird die Situation selbstverständlich an dieser Stelle auch alters- und entwicklungsgerecht betrachtet. Es geht also keineswegs darum, Kinder bzw. Kleinkinder einfach komplett von ihren Eltern und Geschwistern zu trennen, sondern wo möglich und vertretbar Alternativen im täglichen Umgang miteinander zu finden, das Verhalten in Quarantänehaushalten so anzupassen, dass möglichst wenig Ansteckungsgefahr besteht.
Im Übrigen -und auch das wissen Sie - rufen die Beschäftigten des Gesundheitsamts alle unter Quarantäne stehenden Personen während der Quarantänezeit an, sodass in dieser individuellen Beratung jederzeit die Möglichkeit besteht, anstehende Probleme zu erörtern und gemeinsam Lösungen zu finden. Es bleibt also festzuhalten, dass es in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Willen des Gesetzgebers und der tatsächlich möglichen Umsetzung gibt.
Vor diesem Hintergrund können wir meiner Meinung nach feststellen, dass eine kindgerechte Quarantäne innerhalb der Familie, soweit irgend möglich, von allen Beteiligten nicht nur gewünscht, sondern auch ermöglicht wird.
Meine Damen und Herren, im vorliegenden Antrag wird gefordert, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, der „Zwangsentnahmen in jedem Falle ausschließt“. Sie wissen genau: Das ist nicht möglich.
Bei schwerwiegenden Ausnahmezuständen -
wenn bei einem Corona-Verdachtsfall eine akute Kindeswohlgefährdung droht - müssen Gesundheitsämter und Familiengerichte natürlich die Möglichkeit haben, Kinder in Obhut zu nehmen oder zu geben.
Abschließend noch eine Bemerkung zu der in Ihrem Antrag erwähnten Stellenanzeige der Diakonie Michaelshoven: Dieses Angebot wurde Anfang April geschaffen, auf Bitte des Kölner Jugendamts. Die Fachkraft, die gesucht wird, soll Kinder oder Jugendliche betreuen, die aufgrund häuslicher Gewalt oder vergleichbarer familiärer Umstände in eine betreute Wohngruppe aufgenommen werden sollen. Da nicht immer sichergestellt werden kann, dass diese Kinder nicht mit dem Virus infiziert sind, müssen sie in Quarantäne, um andere Bewohner der Wohngruppe nicht zu gefährden. Es geht weiterhin um die Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die bereits in einer Jugendhilfeeinrichtung
leben und bei denen der Verdacht einer CoronaInfektion besteht.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, der vorliegende Antrag ist unnötig und überflüssig.
Ich muss sagen - letzter Satz -: Mich beschleicht ein wenig der Verdacht, dass es Ihnen nicht wirklich um das Wohl der Kinder geht, sondern dass Sie mit diesem Antrag eher Ängste in der Bevölkerung, vor allem bei besorgten Eltern, schüren wollen, in der Hoffnung, einige von ihnen in Ihr Lager - bekanntermaßen Gegner der Corona-Maßnahmen - zu holen.
Vielen Dank.
Herr Bothe, Sie haben mir nicht richtig zugehört.
Erstens - Sie haben es gerade selbst gesagt - waren es nur drei Jugendämter.
Zweitens haben die anderen Gesundheitsämter - das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden; hier in Niedersachsen sind die Gesundheits
ämter zuständig - sofort reagiert, als z. B. vom Kinderschutzbund der Hinweis kam: Vorsicht, Leute! Wir wissen, dass es diese Maßnahmen geben muss. Aber geht, bitte schön, sensibel mit den Kindern um!
Es wurde sofort reagiert. Deshalb können wir mit Fug und Recht davon ausgehen, dass es das nicht mehr geben wird.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir eines in dieser Plenarwoche gelernt haben, dann dass die Corona-Pandemie noch lange nicht vorbei ist. Zwar ging die Zahl der Neuinfektionen zuletzt glücklicherweise kontinuierlich zurück, doch zeigen die aktuellen Hotspots, dass wir die Pandemie in Deutschland noch nicht unter Kontrolle haben. Viele seriöse Experten warnen vor einer möglichen zweiten Wel
le. Daher ist, da es derzeit weder eine sichere Therapie noch einen Impfstoff gibt, größte Vorsicht geboten. Wir müssen uns der Herausforderung stellen, die Balance zwischen der Rückkehr zur Normalität in möglichst allen Lebensbereichen und gleichzeitiger Bewältigung einer erneuten pandemischen Situation zu meistern.
Lassen Sie mich nun auf einige Forderungen im vorliegenden Antrag eingehen.
Es ist natürlich wichtig, dass weiterhin ausreichend Bettenkapazitäten und Beatmungsplätze für
COVID-19-Patienten vorgehalten werden.
Die Umstellung der medizinischen Versorgung auf die potenziell hohe Zahl von schwersterkrankten COVID-19-Patientinnen und -Patienten hat dazu geführt, dass viele Mitbürgerinnen und Mitbürger mit anderen Erkrankungen in den vergangenen Wochen und Monaten nur eingeschränkt untersucht und versorgt werden konnten. Daher ist es nun wichtig, alle Patientinnen und Patienten mit akuten und chronischen Erkrankungen wieder in die Versorgungssysteme zu integrieren und ihre Versorgung sowie Präventionsmaßnahmen unabhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie zu ermöglichen.
Aber zur Wahrheit gehört auch, dass die Deutschen Krankenhausgesellschaft damit rechnet, dass die Kliniken noch für Monate mit einem Betrieb im Krisenmodus rechnen. Ich verweise auf die dpa-Meldung vom 26. Juni 2020: Freigehaltene Personal- und Intensivkapazitäten seien weiterhin erforderlich. Eine Rückkehr zur Regelversorgung wie vor Corona sei bis weit ins nächste Jahr hinein sicherlich nicht möglich.
Natürlich muss gewährleistet sein, dass bei einem hoffentlich nicht eintretenden Notfall wieder ausreichend Behelfskrankenhäuser zur Verfügung stehen.
Zum Thema Testungen sei gesagt, dass sich die Teststrategien ständig verändern und dass immer häufiger getestet wird. Getestet wird natürlich generell beim Auftreten von Infektionen einschließlich aller Kontaktpersonen des Erkrankten. Weiter soll überall dort getestet werden, wo Menschen leben, die besonders gefährdet sind, an COVID-19 zu erkranken. In Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung soll bereits beim Auftreten von geringsten Symptomen eine Testung auf eine COVID-19-Erkrankung erfolgen.
Bei dem Angebot für präventive Tests konzentriert man sich in enger Abstimmung mit den Behörden vor Ort auf diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte, die eine hohe Sieben-Tages-Inzidenz von Infektionen aufweisen. Wird die Zahl von 35 Fällen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohners über einen Zeitraum von sieben Tagen überschritten, werden den Beschäftigten in sämtlichen Alten- und Pflegeheimen, in ambulanten Pflegediensten, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in den Kindertagesstätten zukünftig präventive Tests auf COVID-19 angeboten.
Und: Gerade im jetzigen Plenarabschnitt wurde mehrfach gefordert, alle Mitarbeiter in den
Schlachthöfen regelmäßig zu testen.
Ich denke also, es herrscht Einigkeit bei der Beurteilung, wie außerordentlich wichtig Testungen sind. Aber nach wie vor gilt: Der größte Schutz vor dem Coronavirus bietet die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Das gilt für uns alle, vor allem aber natürlich in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Meine Damen und Herren, wenn uns eines in den letzten Wochen und Monaten bewusst geworden ist, dann wie ungeheuer wichtig unser öffentlicher Gesundheitsdienst für unser Gesundheitssystem ist. Wir werden sehr intensiv erarbeiten, wie er gestärkt werden kann. Das geschieht übrigens gerade schon in unserer Enquetekommission.
Zum Thema Grippe. Natürlich ist es unerlässlich, sich auf die nächste Grippewelle vorzubereiten. Gerade in Zeiten von Corona sollte jede Grippeerkrankung verhindert werden. Wir brauchen sicherlich auch dringend eine großangelegte Impfkampagne; denn nur etwa 25 % der Bevölkerung lassen sich überhaupt jedes Jahr impfen. Aber genau aus diesem Grund - und das ist ein Fehler in Ihrem Antrag - gibt es auch keinen Mangel an Impfstoff und ist ein solcher auch nicht zu erwarten. Vielmehr muss in jedem Jahr ein großer Teil des Grippeimpfstoffs vernichtet werden, weil man in der Hoffnung auf eine höhere Impfbeteiligung - die dann leider nie eintritt - zu viel vorgehalten hat.
Der Mitarbeiterschutz gerade im Gesundheitswesen ist von enormer Bedeutung. Dies zeigen die Infiziertenzahlen der Beschäftigten im Gesundheitswesen im Vergleich zu den Infiziertenzahlen in der Gesamtbevölkerung. 11 % der Erkrankten waren in Kranken- und Pflegeeinrichtungen tätig. Deshalb ist die Sicherstellung von Produktions- und Lieferketten mit Blick auf Schutzausrüstung ganz wichtig.
Zum Aufbau telemedizinischer Angebote ist festzuhalten, dass die Zahl der Videosprechstunden von Ärzten mit Patienten stark zugenommen hat. Im ersten Quartal dieses Jahres haben sich bereits 2 111 Ärzte beteiligt. Grund für diese starke Zunahme ist sicher auch das erleichterte Zulassungsverfahren. Noch eine Zahl dazu: Im ersten Quartal dieses Jahres haben Hausärzte bereits über 13 000 Videosprechstunden durchgeführt. Im letzten Quartal 2019 waren es nur 75 Stunden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Ende. Es ist unabdingbar, die Corona-Pandemie weiter einzudämmen. Natürlich muss alles getan werden, um präventive Maßnahmen weiter auszubauen, sodass wir für eine weitere Infektionswelle bestmöglich aufgestellt sind.
Ich freue mich sehr auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nach neuer Regelung leider nur drei Minuten Redezeit. Ich muss aber trotzdem auf das, was meine Vorrednerin gesagt hat, kurz eingehen.
Ich habe nicht den Eindruck, dass die Pflegekräfte z. B. für nicht stattfindende Heimbesuche kritisiert werden - die auch ich persönlich sehr bedaure. Ich glaube, es gibt die eine oder andere Kritik an den Heimleitungen, nicht an den am Bett tätigen Pflegekräften.
Ich komme zum vorliegenden Entschließungsantrag.
Ich kann der Beschreibung der derzeitigen Situation in der ambulanten und stationären Pflege durchaus zustimmen. Es gibt schon seit Langem einen Pflegenotstand - das wissen wir alle -, der nicht nur die Pflegekräfte, sondern natürlich auch die Patientinnen und Patienten sehr stark belastet. In der Corona-Krise hat sich diese Lage nochmals ganz stark verschärft. Wir müssen sagen, unsere Pflegekräfte arbeiten wirklich am Limit.
Wir müssen dringend dem Fachkräftemangel entgegenwirken, zum einen, indem wir - so steht es auch im Antrag - viel mehr junge Menschen für den Pflegeberuf gewinnen, zum anderen, indem wir die Pflegekräfte, die inzwischen in anderen Bereichen arbeiten, zurückgewinnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, zum von Ihnen vorgelegten Maßnahmenkatalog sind aufgrund der Zeit nur einige kurze Anmerkungen meinerseits möglich.
Bei einigen Punkten herrscht durchaus Konsens, z. B. bei der Ausweitung der Testkapazitäten für pflegerisches und medizinisches Personal. Auch die Forderung nach der Einrichtung von universitären Pflegeprofessuren an unseren niedersächsischen Hochschulen ist zu unterstützen, genauso wie die Verankerung der Pflege in den Leitungsebenen der Krankenhäuser.
Andere im Antrag geforderte Maßnahmen sind bereits in Arbeit. Gerade Frau Janssen-Kucz als Mitglied unserer Enquetekommission weiß, dass wir dort z. B. die flächendeckende Digitalisierung im gesamten Gesundheitswesen einfordern wie
auch die personelle und finanzielle Stärkung des ÖGD, unserer Gesundheitsämter.
Unbedingt erwähnt - Thema Pflegegipfel - sei die Konzertierte Aktion Pflege, die KAP.Ni. Frau Ministerin Reimann hat hierzu im Plenum unterrichtet. Da geht es um mehr Unterstützung, um mehr Entlastung, um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, um eine Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll erleichtert werden. Eines der zentralen Themen dieser Konzertierten Aktion ist die Forderung nach deutlicher Verbesserung des Einkommens, einer wirklich attraktiven Vergütung für unser Pflegepersonal. Wir alle wissen, die Landesregierung befürwortet Lösungen auf Grundlage von Tarifverträgen.
Spannende Diskussionen wird es sicher bezüglich Ihrer Forderung einer auf sechs Monate befristeten Landeszulage von monatlich 500 Euro geben. Ich habe ausgerechnet: Gehen wir von nur 80 000 Pflegekräften aus, käme dabei ein Betrag von 240 Millionen Euro für lediglich sechs Monate zusammen. Eben haben Sie sogar noch die Rettungskräfte dazugeschlagen. Das kann ich nicht so schnell ausrechnen.
Meine Redezeit ist abgelaufen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Glosemeyer hat es gerade gesagt: Medizinprodukte sind immer lebenswichtig, aber eben ganz oft auch überlebenswichtig. Ich denke, deshalb gehen wir alle davon aus, dass es für diese hoch riskanten Produkte ein sehr effektives Kontroll- und Überwachungssystem gibt. Dem ist aber leider nicht so. Das wurde ja eben auch schon angesprochen.
Fakt ist, dass immer wieder in Menschen Produkte implantiert werden, die absolut unzureichend getestet worden sind. Die Folgen sind dramatisch: zerbröselnde Bandscheibenimplantate - wir erinnern uns an den Skandal in Leer, wo mehr als 100 Patienten „der Plastikschrott aus dem Körper entfernt werden musste“ -, geplatzte Brustimplantate - allein 2017 wurden bundesweit 3 170 Brustimplantate entfernt -, Herzschrittmacher, die nicht richtig sendeten, oder Hüftprothesen, die nach kurzer Zeit ausgewechselt werden mussten.
Diese fehlerhaften Medizinprodukte führten allein in Deutschland im Jahr 2017 bei mehr als 14 000 Patientinnen und Patienten zu schweren gesundheitlichen Komplikationen, bei einigen sogar mit Todesfolge.
Es gilt als absolut sicher, dass nur ein Bruchteil der Fälle gemeldet wird. Wir können und müssen also von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgehen.
Viele Fälle werden übrigens deshalb nicht publik, weil die Hersteller Entschädigungszahlungen an Verschwiegenheitsverpflichtungen der Betroffenen knüpfen. Das ist eine sehr fragwürdige Angelegenheit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden im Übrigen beim Geschäft mit diesen Medizinprodukten über einen Umfang von mehr als 280 Milliarden Euro weltweit. Allein deutsche Unternehmen setzen jährlich 30 Milliarden Euro mit diesen Produkten um.
Daher muss es das dringliche Ziel sein, die Zulassung von Medizinprodukten stärker zu reglementieren bzw. zu kontrollieren, den Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit zu geben. Genau dieses Ziel verfolgen wir mit dem vorliegenden Antrag.
Einige Forderungen - wir haben es eben gehört - sind schon auf den Weg gebracht worden. Die Europäische Medizinprodukte-Verordnung - kurz MDR - wird ab Mai 2020 in Kraft treten und trägt erfreulicherweise bereits zu einer verschärften
Kontrolle von Medizinprodukten bei. Dadurch wird eben auch eine höhere Sicherheit für die Patientinnen und Patienten gewährleistet.
Die Definitionen im Bereich der Medizinprodukte und implantierbaren medizinischen Geräte werden erweitert. Einzelne Produkte werden höher klassifiziert, und die Dokumentationsanforderungen werden verschärft. Diese entstehen dadurch, dass sich die Definition eines Vorkommnisses in der MDR ändert.
Zwar müssen schon jetzt Vorkommnisse bei Medizinprodukten ähnlich wie bei Nebenwirkungen von Arzneimitteln gemeldet werden. Doch derzeit versteht man unter einem Vorkommnis ein schwerwiegendes Ereignis oder eine Fehlfunktion, die für den Patienten lebensgefährlich sein oder ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen könnte.
Künftig werden unter dem Begriff „Vorkommnis“ alle unerwünschten Wirkungen beim Patienten sowie jegliche Mängel und Fehlfunktionen des Medizinproduktes subsumiert. Dazu gehört z. B. auch eine fehlerhafte Gebrauchsanweisung.
Es wird zudem ein Konsultationsverfahren eingeführt. Benannte Prüfstellen müssen ein Expertengremium in die klinische Bewertung von aktiven Produkten der Klasse IIb, die dem Körper Arzneimittel zuführen oder ableiten, und Implantaten der Klasse III - also Hochrisikoprodukte - einbeziehen.
Die Hersteller von Medizinprodukten müssen in ihrer Organisation mindestens eine qualifizierte Person benennen, die dafür zuständig ist, dass die Anforderungen der neuen Medizinprodukte
Verordnung erfüllt werden.
Des Weiteren wird eine neue zentrale Datenbank - EUDAMED - eingerichtet, die Überwachung und Rückrufe erleichtern und u. a. folgende Informationen enthalten soll: Hersteller, Produktionscode, Prüfbescheinigung, Vorkommnisse, klinische Prüfung, allerdings keine patientenbezogenen Daten.
Ein besonders wichtiger Punkt ist, dass die MDR eine Neuerung für die Produktionspflichtversicherung vorsieht. Das heißt: Die Hersteller sind zukünftig dazu verpflichtet, eine ausreichende Absicherung für den Haftungsfall vorzuweisen.
Diese Verordnungen gelten unmittelbar als EURecht. Die zweite Ebene wäre die Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Medizinprodukte-Verordnung. Das geschieht zurzeit auf Bundesebene. Wenn dieser Prozess auf Bundesebene abge
schlossen ist, müsste das Ganze auf Landesebene betrachtet werden.
Auch weiterhin muss sich Niedersachsen stark dafür machen, dass gesetzlich festgelegt wird: Hochrisikoprodukte, die in den Körper implantiert werden oder Arzneimittel in den Körper abgeben, wie z. B. Insulin-Pumpen, müssen einen zentralisierten Marktzugang analog zur Arzneimittelzulassung bekommen.
Dazu ist zu berichten - und das ist sehr zu begrüßen -, dass im April letzten Jahres das Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters Deutschland beschlossen wurde. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht das Implantateregister als einen wichtigen Schritt für mehr Patientensicherheit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Überschrift unseres Antrages muss weiterhin unser Ziel sein: Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten muss an erster Stelle stehen. Die Zulassung eines Medizinproduktes muss reformiert werden. Ebendiese darf nicht nur von der Eignung, sondern muss ganz besonders auch von der Wirksamkeit und Sicherheit des Produktes abhängig gemacht werden.
Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ungefähr einem Jahr hat uns alle der Missbrauchsskandal in Hameln bzw. Lügde in unseren Grundfesten erschüttert: jahrelanger schwerster sexueller Kindesmissbrauch einhergehend mit der Produktion und Verbreitung von Kinderpornografie. Fast 40 Kinder im Alter von 4 bis 13 Jahren waren von diesen Missbrauchsfällen betroffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, niemand von uns kann auch nur ansatzweise erahnen, welches unermessliche Leid diesen Kindern zugefügt wurde. Von Betroffenen, die inzwischen erwachsen sind, wissen wir, dass sie ihr ganzes Leben lang an den Folgen dieses Missbrauchs zu leiden haben.
Und angesichts dieses extremen Falles sei nicht zu vergessen, dass unfassbar viele Kinder überall und täglich sexueller Gewalt ausgesetzt sind - sehr häufig in der eigenen Familie, in verschiedensten Einrichtungen, aber durchaus auch über die Nutzung des Internets. Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet jährlich über 20 000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch und Missbrauchsabbildungen von Kindern, also Kinderpornografie. Hinzu kommen Tausende von Fällen, von denen wir keine Kenntnis haben, weil sie aus Angst, Scham oder Unwissenheit nicht zur Anzeige gebracht werden.
Meine Damen und Herren, die schrecklichen Ereignisse in Hameln bzw. Lügde haben viele, zum Teil schwere Versäumnisse sichtbar werden lassen. Frühe Hinweise wurden von Polizei und Jugendämtern ignoriert; von konstruktiver Zusammenarbeit konnte schon gar keine Rede sein, und was noch viel schlimmer war: Nachträglich sind sogar Akten manipuliert worden.
Welche Fehler in Hameln im Fall Lügde genau gemacht wurden, soll die vom niedersächsischen Innenministerium eingesetzte externe Expertin, Frau Frenzel, herausfinden. Diese hat, wenn ich richtig informiert bin, ihren Berichtsentwurf bereits an das Innenministerium weitergeleitet. Ich denke, wir werden bald eine Unterrichtung darüber bekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen also sehr schockiert realisieren, dass größter, allergrößter Handlungsbedarf bezüglich des Wohls unserer Kinder besteht. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, klagte gerade vor wenigen Tagen über unverändert hohe Fallzahlen und zog eine durchaus kritische Bilanz der bisherigen Anstrengungen gegen Missbrauch in Deutschland.
Ich darf ihn kurz zitieren.
„‚Die Gesellschaft muss erkennen, dass es sich um ein Megathema handelt, das uns alle angeht‘, sagte Rörig. Er sei immer wieder erschrocken darüber, mit welcher Gelassenheit sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von Teilen der Gesellschaft hingenommen werde. … Tausende Kinder würden jährlich Opfer von sexuellem Missbrauch, sexuellem Mobbing, Cybergrooming … sowie Kinderpornografie. ‚Wir brauchen klare Ziele, verbindliche Maßnahmen und ausreichend Geld, um Missbrauch aufzude
cken und Kinder endlich besser zu schützen.‘“
Sein zentrales Ziel ist die maximale Reduzierung der Fallzahlen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der uns vorliegende, sehr umfangreiche Entschließungsantrag „Gewalt gegen Kinder: Kinderschutz weiterentwickeln - Beratung stärken!“ ist sicherlich ein Baustein, um den Forderungen des Missbrauchsbeauftragten Taten folgen zu lassen und den Kinderschutz weiterzuentwickeln. Wir benötigen eine kritische Analyse der Schnittstellen und müssen dabei auch prüfen, wie die unterschiedlichen Zuständigkeiten für alle Kinder und Jugendlichen von null bis achtzehn Jahren optimiert werden können und eine verpflichtende Zusammenarbeit geregelt werden kann.
Die Kooperation von Kindergärten, Schulen, allen Beteiligten im Gesundheitswesen, der Jugendämter sowie der Ermittlungsbehörden muss so gestaltet werden, dass der Schutzauftrag zum Wohle der Kinder lückenlos erfüllt wird. Hier muss sicher geregelt werden, wie ein vernünftiger Datenaustausch gelingen kann.
Zudem ist es dringend erforderlich, dass das vielfältige, aber teilweise auch unübersichtliche Angebot von Anlauf- und Beratungsstellen im Land systematisch gebündelt und bekannt gemacht wird, damit für die Hilfesuchenden eine niederschwellige Inanspruchnahme ermöglicht wird.
Vielen von uns war vor diesem Antrag vielleicht gar nicht bewusst, dass wir hier bei uns in Niedersachsen bereits über vier Kinderschutzzentren, eine Kinderschutzambulanz, 21 Beratungszentren bezüglich Gewalt gegen Kinder und 43 Beratungszentren bezüglich sexueller Gewalt verfügen. Ich denke, wir sollten auch über eine - so nenne ich es einmal - Ansprechstelle für alle beim Landesjugendamt nachdenken.
Wir müssen unbedingt darauf achten, das Beratungsangebot mit den Augen der Kinder zu sehen. Ich glaube, es wird eine große Herausforderung sein, es ihnen auch zu ermöglichen, Hilfsangebote anzunehmen. Ich denke z. B. an ein Hilfetelefon mit einer einheitlichen Nummer, die in allen Schulen, Kindergärten usw. bekannt gemacht wird, aber heutzutage vielleicht auch an die Möglichkeit, eine WhatsApp-Nachricht direkt an eine Helferin oder einen Helfer zu schicken.
Darüber hinaus müssen die Themen Kinderschutz und Kindeswohl zum festen Bestandteil der aufeinander abzustimmenden Curricula in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, von Lehrkräften, Sozialpädagoginnen und -pädagogen und natürlich auch in den Gesundheitsberufen gemacht werden.
Auf Bundesebene geht es darum, sich für die Änderung des SGB VIII starkzumachen, die die Schaffung einheitlicher Standards bei Dokumentations- und Informationspflichten insbesondere auch zum Austausch zwischen den Bundesländern vorsieht und die anlassbezogene Kontrollmöglichkeit in Einrichtungen der Jugendhilfe ermöglicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Redezeit ist zu Ende. Ich habe nur einen Teil dessen vortragen können, was wir in unserem Antrag fordern. Ich denke, wir werden im Ausschuss sehr intensive Beratungen haben, auf die ich mich freue. Ich überlege, ob Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, an diesen Beratungen überhaupt teilnehmen möchten; denn seien Sie sicher: Das hier gilt für alle Kinder - auch für Kinder von Sinti und Roma.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, wie wichtig ein ausreichender Vorrat an Blutkonserven ist, um im Notfall Leben retten zu können. Die Fakten sind uns bekannt: Täglich werden in Deutschland über 14 000 Blutspenden benötigt. 80 % aller Bundesbürger benötigen mindestens einmal in ihrem Leben eine Blutkonserve.
Wir stellen fest, dass es immer wieder zu Engpässen bei der Blutversorgung kommt. Insbesondere in den Sommer- und in den Ferienmonaten sind diese teilweise sehr massiv. Das liegt zum einen daran, dass lediglich 2 bis 3 % unserer Bevölkerung überhaupt bereit sind, Blut zu spenden. Zum anderen stellen wir aber auch fest, dass aufgrund des demografischen Wandels sogar mit einer weiteren Verknappung der Blutspenden gerechnet werden muss. Die Anzahl aktiver Blutspender, die altersbedingt oder wegen Erkrankungen ausscheiden - wir reden immerhin von 100 000 in jedem Jahr -, ist eben höher als die Anzahl der neu hinzugekommenen Spenderinnen und Spender.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, daher können wir es uns unter gar keinen Umständen erlauben, auch nur auf einen einzigen Spender zu verzichten. Deshalb müssen Regelungen, die die Zahl der potenziellen Spender unnötig begrenzen, überprüft bzw. geändert werden.
Eine davon ist die von der Bundesärztekammer und dem Paul-Ehrlich-Institut sowie dem Bundesgesundheitsministerium erlassene Richtlinie Hämotherapie. Sie sollte insoweit geändert werden, als natürlich nach wie vor strenge Kontrollen bei Blutspenden stattfinden müssen - sowohl alle nur möglichen labortechnischen Untersuchungen als auch Befragungen nach risikobehaftetem Sexualverhalten, nach häufig wechselnden Sexualpartnern oder ungeschütztem Sexualverkehr. Individuelles Risikoverhalten soll und muss selbstverständlich auch zukünftig zum Ausschluss von der Blutspende führen. Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten, die eine Blutspende erhalten, hat natürlich immer oberste Priorität.
Wir benötigen also eine sichere medizinische Beurteilung bei der Gewinnung von Blut bzw. Blutbestandteilen. Und diese Beurteilung darf eben nicht von der sexuellen oder geschlechtlichen Identität abhängig gemacht werden.
Wir sagen: Strengste medizinische Kontrollen, um alle Risiken auszuschalten - ja! Diskriminierung potenzieller Blutspenderinnen und Blutspender aufgrund ihrer sexuellen bzw. geschlechtlichen Identität - nein! Zum einen, weil wir jeder Form von Diskriminierung entgegentreten müssen, zum anderen aber auch, weil wir keinen dieser Lebensretter verlieren dürfen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit meinen Ausführungen beginne: Mir kippt gerade die Stimme, weil ich die junge Dame, von denen ich Ihnen jetzt berichten möchte, sehr gut kenne. Unsere Landwirtschaftsministerin ist vor einer Stunde zum ersten Mal Großmutter geworden und hat jetzt eine kleine Lieke. Ich kann Ihnen versichern: Diese Enkeltochter wird einen ausreichenden und umfangreichen Impfschutz bekommen. Die Ministerin ist gerade nicht da; trotzdem herzlichen Glückwunsch!
Meine Damen und Herren, warum stehen wir hier und führen eine Diskussion über die Frage der AfD, ob Schülerinnen und Schüler bzw. kleinere Kinder aufgrund mangelnden Impfschutzes aus Schulen bzw. Kitas ausgeschlossen werden müssen?
Masernerkrankungen nehmen wieder zu, und zwar massiv. Europaweit wurden im Jahr 2018 weit über 12 000 Masernfälle registriert, in Deutschland in 2018 und bisher in 2019 - das Jahr ist ja fast um - mehr als 500.
Ganz besonders grausam fand ich das, was Dr. Feil im Rahmen einer Unterrichtung im Sozialausschuss berichtet hat: In Madagaskar sind innerhalb weniger Monate über 1 000 Kinder an einer Masernepidemie gestorben. Ich denke, diese Zahl macht uns fassungslos. Allein im Januar und Februar dieses Jahres sind in der Ukraine mehr als 25 000 Menschen aufgrund eines Masernausbruchs erkrankt.
Es muss noch einmal gesagt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen: Masern sind wirklich eine sehr, sehr schwerwiegende, hochansteckende Erkrankung, die ganz erhebliche Komplikationen, die Folgeerkrankungen mit sich bringen kann, die teilweise sogar den Tod zur Folge haben.
Im Grunde können wir uns vor einer Ansteckung mit dieser Erkrankung in keiner Weise schützen. Es reicht, wenn jemand, der erkrankt ist, neben uns steht und vielleicht niest - das ist die berühmte Tröpfcheninfektion -, dann stecken wir uns an. Es gibt nur einen einzigen Schutz. Das ist die Impfung.
Deshalb muss unser oberstes Ziel darin bestehen - das ist das oberste Ziel, und das verfolgen wir auch alle -, einen sehr guten Impfschutz bei unseren Kindern, aber auch bei vielen Erwachsenen zu erreichen. Wir alle wissen, dass eine bestimmte Gruppe von Erwachsenen als Kind einmal geimpft wurde. Das galt damals als ausreichend. Später hat man dann gemerkt, dass dieser Impfschutz nicht für ein ganzes Leben ausreicht, und dann eine zweite Impfung vorgenommen. Diese Menschen müssen unbedingt nachgeimpft werden.
Deshalb müssen wir intensiv über die Vorteile von Impfungen informieren, und wir müssen, was ich ganz wichtig finde, jeden von dieser segensreichen Möglichkeit überzeugen. Ziel muss es natürlich sein - das ist das erklärte Ziel unserer Landesregierung -, dass die Menschen sich freiwillig impfen lassen. An oberster Stelle steht: Überzeugen und aufklären, damit die Menschen sich freiwillig impfen lassen.
Wir haben vom Minister gehört, dass es dafür viele Initiativen und Kampagnen gibt, die sicherlich ihre Wirkung zeigen. Aber wir hören auch von Eltern, die nicht bereit sind, ihre Kinder impfen zu lassen, und eine Erkrankung riskieren. Sie riskieren, dass die erkrankten Kinder dann andere Menschen, z. B. Säuglinge, die nicht geimpft werden können, oder sehr alte Menschen anstecken. Das können wir nicht akzeptieren.
Also noch einmal: Wir müssen eine hohe Impfrate erreichen; optimalerweise auf freiwilliger Basis. Für die sehr, sehr wenigen Menschen, die Impfungen ablehnen, müssen wir eine Impfpflicht ins Gesetz schreiben. Ich denke, hier steht das Rechtsgut „Gesundheitsschutz für alle“ über dem Recht auf Selbstbestimmung Einzelner.
Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich wüsste gerne, was die Pflegekammer bisher schon getan hat, um die Interessen der Pflegefachberufe zu vertreten, und was weiter geplant ist.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kollegin Bruns, das sieht nach großer Einigkeit aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, wie wichtig ein ausreichender Vorrat an Blutkonserven ist, um im Notfall Leben zu retten. Ich war ganz überrascht, als ich die Zahlen des Deutschen Roten Kreuzes las: 80 % der Bundesbürger benötigen tatsächlich einmal im Leben eine Blutkonserve. Wenn ich mich so umgucke, dann kann es jeden von uns irgendwann in unserem Leben erwischen.
Wir haben in dem Antrag gelesen, dass in Deutschland etwa 14 000 Blutspenden benötigt werden, und zwar täglich. 14 000 Blutspenden täglich! Doch nur 2 bis 3 % unserer Bevölkerung spenden regelmäßig Blut. Deshalb kommt es regelmäßig, insbesondere aber in den Sommer- und Ferienmonaten, zu Engpässen in der Blutversorgung. Die Situation wird sich zukünftig vermutlich noch verschlechtern; denn die Anzahl der aktiven Blutspender, die altersbedingt oder durch Erkrankung ausscheidet, ist höher als die Anzahl der neu hinzukommenden Spenderinnen und Spender. Wir können es uns also überhaupt nicht leisten, auf nur einen einzigen Spender zu verzichten.
Doch leider gibt es Regelungen, die die Zahl der potenziellen Spender unnötig begrenzen. Zu lesen sind sie - Frau Bruns hat es eben schon erwähnt - in der Richtlinie „Hämotherapie“ der Bundesärztekammer oder auch im Transfusionsgesetz.
Wie im vorliegenden Antrag und von Frau Bruns eben auch erläutert, werden sowohl Männer, die Sex mit Männern haben, als auch transgeschlechtliche Menschen erst zu einer Blutspende zugelassen, wenn sie zwölf Monate lang keinen Sexualverkehr hatten. Diese Forderung ist schlichtweg lebensfremd. Darüber müssen wir überhaupt nicht diskutieren.
Würde das für jeden Blutspender zutreffen, hätten wir in einer Woche in ganz Deutschland keine Blutkonserven mehr.
Vor allem, auch das wurde vorhin schon erwähnt, ist das natürlich stark diskriminierend; denn ihnen wird allein aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität per se ein Risikoverhalten unterstellt. Die Behauptung, viele transsexuelle Menschen würden sich prostituieren - da teile ich deine Meinung, liebe Sylvia -, ist einfach nur empörend. Eine haltlose Verallgemeinerung!
Meine Damen und Herren, da das Empfangen von Blutspenden zweifellos mit Risiken behaftet ist, müssen diese Risiken einer Infektion selbstverständlich so weit wie nur irgend möglich minimiert werden, und es bedarf durchaus sehr strenger Kontrollen. Zum einen wird das bereits gespendete Blut nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen untersucht und auf viele Dinge wie Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis C, HIV und Syphilis getestet. Das geschieht. Zum anderen ist es natürlich unbedingt erforderlich, dass auch zukünftig Befragungen potenzieller Spender stattfinden, Befragungen nach risikobehaftetem Sexualverhalten, nach häufig wechselnden Sexualpartnern oder ungeschütztem Sexualverkehr, aber eben nicht nach sexueller Orientierung.
Individuelles Risikoverhalten soll und muss daher auch zukünftig zum Ausschluss von Blutspendern führen. Jedoch sollte die medizinische Beurteilung zur sicheren Gewinnung von Blut und Blutbestand
teilen heutzutage ganz sicher nicht mehr von der sexuellen oder geschlechtlichen Identität abhängig gemacht werden.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass das ein sehr einiger Antrag wird, und kann jetzt schon sagen, dass es bestimmt ganz gute, erfolgreiche Beratungen im Ausschuss sein werden. Dabei ist natürlich Platz für zusätzliche Anregungen, Herr Kortlang. Alles konnte in diesen Antrag ja nicht hineingeschrieben werden. Zwar ist man für die sterilen Operationsbestecke meines Wissens im Operationssaal zuständig. Aber sonst haben Sie schon recht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Grunde wurde es von meinen Vorrednern bereits gesagt. Bei allen Medizinprodukten, von denen wir sprechen - Insulinpumpen, Hüften, Bandscheiben und insbesondere Brustimplantaten -, gehen wir davon aus, dass sie einem ganz effektiven Kontroll- und Überwachungssystem unterliegen, weil sie Leben retten oder unsere Lebensqualität stark verbessern sollen. Wir haben gesehen - meine Vorredner haben es schon erwähnt -, dass das überhaupt nicht der Fall ist. Fakt ist, dass Menschen immer wieder Produkte implantiert bekommen, die absolut unzureichend getestet worden sind. Wir haben von den Vorrednern schon gehört, welch dramatische Folgen das teilweise hat.
Bei dem Skandal in Leer, von dem meine Kollegin gesprochen hat, reden wir von mehr als 100 Patienten. Ich möchte einmal den Chirurgen zitieren, der dann letztendlich alles reparieren musste. Er sagt - Zitat -, dass der Plastikschrott aus dem Körper entfernt werden musste. - Das ist so etwas von skandalös, dass wir es uns vorher nicht hätten vorstellen können.
Auch bei den Brustimplantaten, die entfernt werden mussten, macht einen die Zahl wirklich nachdenklich. 2017 waren es bei uns in Deutschland weit über 3 000. Von einer so hohen Zahl würde man eigentlich nicht ausgehen, denke ich. Auch in 2017 gab es bei mehr als 14 000 Patienten schwe
re gesundheitliche Komplikationen - wie wir gehört haben, bis hin zu Komplikationen, die zum Tode führten.
Ich glaube, wir alle ahnen, dass hier eine ganz hohe Dunkelziffer existiert, weil nur ein Bruchteil dieser Fälle gemeldet wird.
In diesem Zusammenhang hat mich eine Sache wirklich entsetzt. Wir sollten sie tatsächlich verfolgen. Bei ganz vielen Herstellern gilt nämlich folgende Praxis: Wenn sie gar nicht mehr darum herumkommen, Entschädigungszahlungen leisten zu müssen, verbinden sie diese Entschädigungszahlungen mit Verschwiegenheitsverpflichtungen der Betroffenen. Das heißt: Du bekommst deine Entschädigung und verpflichtest dich schriftlich, über diese ganze Geschichte nicht zu reden. - Im schlimmsten Fall müssen wir davon ausgehen, dass diese Produkte, die sich schon als fehlerhaft herausgestellt haben, weiterhin verwendet werden. Das ist also sehr fragwürdig.
Frau Glosemeyer hat bereits darauf hingewiesen, dass wir von einem wirklich riesigen Geschäft reden. Der Umsatz liegt weltweit bei 280 Milliarden Euro. Allein von deutschen Unternehmen werden über 30 Milliarden Euro mit diesen Produkten umgesetzt.
Wir haben gehört, dass der Hersteller entscheidet, wem er den Auftrag gibt, sein Produkt zu testen, und vor allem, wie das Produkt getestet wird. Damit muss Schluss sein!
Unsere Forderungen sind ja schon erwähnt worden. Beispielsweise müssen die Hochrisikoprodukte einen zentralisierten Marktzugang bekommen. Wir können das im Ausschuss noch erweitern. Was wir dort alles hineinschreiben, werden wir sehen.
Die Zulassung muss über die Europäische Arzneimittelagentur erfolgen. Es darf überhaupt nicht mehr die Möglichkeit geben, die Stelle selbst auszuwählen.
Außerdem brauchen wir ein staatliches ImplantateRegister. Sehr begrüßenswert finde ich, dass Anfang April dieses Jahres der Gesetzentwurf zur Errichtung eines Implantate-Registers Deutschland im Bundeskabinett beschlossen worden ist. Somit sehen wir Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auch auf unserer Seite.
Ich denke, dass der Überschrift des Antrags nichts mehr hinzuzufügen ist. Die Sicherheit des Patienten muss an erster Stelle stehen. Dafür werden wir
alle im Ausschuss sorgen, denke ich. Dafür werden wir uns einsetzen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich darf über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes berichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/3272 einstimmig, bei Stimmenthaltung des Mitglieds der AfD-Fraktion, den Gesetzentwurf mit drei Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dieser Empfehlung mit demselben Abstimmungsergebnis angeschlossen.
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU ist am 20. Februar 2019 direkt an die Ausschüsse überwiesen und am folgenden Tag im Sozialausschuss eingebracht worden. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich dazu auf Anfrage des Ausschusses schriftlich geäußert, aber keine Änderungen angeregt.
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist, dass sich der Bund laufend an den Kosten der Länder und Kommunen, die bei der Grundsicherung für Unterkunft und Heizung entstehen, sowie zeitlich begrenzt an deren Kosten für die Flüchtlingsintegration beteiligt. Die Beteiligung an den Integrationskosten war bislang bis 2018 befristet, ist aber im Dezember 2018 bundesgesetzlich um ein Jahr verlängert worden. Das Landesausführungsgesetz soll nun rasch an diese Änderung angepasst werden, damit die Mittel des Bundes auch in diesem Jahr alsbald an die Kommunen weitergeleitet werden können.
Außerdem wird mit dem Gesetzentwurf das Verfahren der Weiterleitung der Bundesmittel in zweifacher Hinsicht vereinfacht. In § 4 Abs. 2 Satz 6 soll der Zwischenschritt einer unterjährigen Verringerung der Abschlagszahlungen entfallen; nachträgliche Änderungen der Bundesbeteiligung werden dann ab 2019 nur noch in der Endabrechnung berücksichtigt.
Außerdem soll in § 4 Abs. 5 die bisherige Verordnungsermächtigung durch eine Regelung im Landesgesetz selbst ersetzt werden; damit wird ein weiteres Rechtssetzungsverfahren - also eine Verordnung - eingespart.
Der Ausschuss schlägt darüber hinaus redaktionelle Vereinfachungen in § 4 Abs. 1 Satz 1 sowie in § 4 Abs. 2 Sätze 5 und 6 vor. In Absatz 2 können die erledigten Regelungen für das schon abgerechnete Jahr 2017 wegfallen.
Außerdem empfiehlt der Ausschuss auf Anregung des Sozialministeriums in § 4 Abs. 5 Satz 1 eine etwas offenere Fassung, die einen geänderten Erkenntnisstand über die nächste Anpassung der Bundesbeteiligung berücksichtigt.
Auch über diese drei Änderungsempfehlungen war sich der federführende Sozialausschuss einig. Damit bitte ich nun im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es hat im Sozialausschuss tatsächlich eine sehr ausführliche Unterrichtung durch die Landesregierung stattgefunden, und es ist mir völlig schleierhaft, wie aus einer Unterrich
tung so unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen werden, und zwar so unterschiedliche, dass ich, verehrter Kollege Bothe, das Gefühl habe, dass Sie das, was Sie eben vorgetragen haben, schon aufgeschrieben hatten, bevor im Sozialausschuss dazu unterrichtet wurde; denn anders kann ich mir Ihre Schlussfolgerungen nicht erklären.
Nach dieser Unterrichtung ist es ganz klar - Frau Dr. Wernstedt hat das angedeutet -, dass es hier in Niedersachsen keiner weiteren Maßnahmen bedarf. Dieser Erkrankung wird hier wirklich mit sehr adäquaten Mitteln begegnet.
Menschen, die an Skabies erkrankt sind oder unter dem Verdacht stehen, daran erkrankt zu sein, dürfen in Einrichtungen, in denen sich Säuglinge, Kinder oder Jugendliche aufhalten, keinerlei Tätigkeiten ausüben. Das ist bereits in § 34 des Infektionsschutzgesetzes geregelt.
Das Gleiche gilt für die in den Einrichtungen betreuten Kinder und Jugendlichen. Sie müssen der Einrichtung so lange fernbleiben, bis ein ärztliches Attest bestätigt hat, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Tritt Skabies in einer Gemeinschaftseinrichtung für Kinder auf - auch das wurde ganz klar gesagt -, ist die Leitung bereits jetzt verpflichtet, das örtliche Gesundheitsamt zu informieren. Dies leitet dann alle nötigen Maßnahmen ein. Beispielsweise werden die Eltern der Erkrankten in Kenntnis gesetzt und über die Krankheit ganz genau informiert.
Genau diese Verfahren gelten schon seit 2017 auch für ganz viele andere Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalten, Obdachlosenheime, Pflegeheime, weitere Gemeinschaftsunterkünfte. Durch diese Verfahren werden alle Menschen, die dort leben, über die Erkrankung aufgeklärt, und der Rest der Bevölkerung wird vor der Erkrankung an Skabies geschützt.
Des Weiteren wurde eben schon durch Frau Dr. Wernstedt angerissen, dass das Niedersächsische Landesgesundheitsamt mit den kommunalen Gesundheitsämtern wirklich Hand in Hand arbeitet. Bei Bedarf können die Gesundheitsämter übrigens rund um die Uhr - das ist wörtlich zu nehmen; es gibt immer Rufbereitschaften - die Hilfe des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes in Anspruch nehmen, das dann beratend zur Seite steht und beim Ausbruchsmanagement unterstützen kann.
Bereits in den vergangenen Jahren hat es einen engen Austausch zwischen dem Niedersächsi
schen Landesgesundheitsamt, den niedersächsischen Gesundheitsämtern, verschiedenen Ärzteverbänden und Vertretern der Krankenkassen gegeben. Zusätzlich wird auf der Webseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes ausführlich über die Erkrankung an Skabies informiert.
Darüber hinaus gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - die ist ja für die Aufklärung der Bevölkerung zuständig; Frau Dr. Wernstedt hat es gesagt - mehrsprachige „Erregersteckbriefe“, die dann auch von den Gesundheitsämtern weitergeleitet werden.
Für das Personal in Gemeinschaftseinrichtungen bzw. in Pflegeeinrichtungen liegt ein Ratgeber des Robert Koch-Instituts vor.
Des Weiteren gibt es Informationsschriften des NLGA wie „Skabies in Alten- und Pflegeheimen: Fragen - Antworten - Arbeitshilfen“.
Meine Damen und Herren, anhand dieser Aufzählung können Sie feststellen, dass es wahrhaftig bereits umfangreiche seriöse Informationsquellen zum Thema Skabies gibt.
Auch zur Frage der Übermittlungspflicht bei Krankheitsausbrüchen von den Kreisgesundheitsämtern an das NLGA sehen wir keinen Bedarf. Denn die Verantwortung beim Ausbruchsmanagement liegt vor Ort. Ich habe es ja eben schon erwähnt: Es kann jederzeit die Hilfe und Unterstützung des NLGA in Anspruch genommen werden.
Zu Ihrer Frage in Bezug auf Statistiken: Aktuell erhält das Robert Koch-Institut Diagnosestatistiken der KVen.
Zusammenfassend ist also festzuhalten: Niedersachsen ist im Kampf gegen Skabies gut aufgestellt. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gemeinschaftseinrichtungen, den Gesundheitsämtern und dem Landesgesundheitsamt funktioniert wunderbar. Es gibt keinen Handlungsbedarf. Daher ist der vorliegende Antrag abzulehnen.
Da ich noch ein paar Sekunden Redezeit habe: Wenn wir jetzt eine höhere Diagnosestellung bei Skabies haben, ist das sicher auch darauf zurückzuführen, dass die Ärzteschaft zunehmend gut über das Krankheitsbild informiert ist.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Skabies, umgangssprachlich - wir haben es jetzt ja schon häufig gehört - auch Krätze genannt, ist eine infektiöse Hautkrankheit. Man muss ihr ganz sicher mit aller Entschiedenheit begegnen. Genau das wird in Niedersachsen auch getan.
Die Erkrankung ist für die betroffenen Patienten sehr unangenehm. Sie leiden unter starkem Juckreiz und müssen sich ständig kratzen, was auf der Haut natürlich Kratzspuren hinterlässt, die man übrigens auch noch sieht, wenn der Patient gar nicht mehr krank ist. Häufig kommt noch eine Pustelbildung dazu.
Ausgelöst - wir haben es eben gehört - wird Skabies durch die sogenannte Krätzmilbe, einen kleinen Parasiten, der nur durch längeren, engeren Hautkontakt übertragen werden kann. Die Inkubationszeit beträgt zwei bis sechs Wochen.
Die Behandlung verlangt den Betroffenen wirklich viel Geduld ab. Zum einen werden sie medikamentös behandelt. Zum anderen müssen aber - und das ist für die Betroffenen wirklich unangenehm - Bekleidung, Bettwäsche und Handtücher mindestens einmal täglich, manchmal sogar zweimal täglich gewechselt werden. Das ist mit einem großen Zeitaufwand verbunden und verlangt den Betroffenen im allgemeinen Tagesablauf einiges ab - zumal es sich bei Skabies um eine infektiöse Erkrankung handelt, sodass enge Kontaktpersonen eventuell mitbehandelt werden müssen und auch die ganzen Maßnahmen durchführen müssen, von denen ich eben gesprochen habe.
Meine Damen und Herren, Skabies lässt sich nicht - darauf bin ich schon kurz eingegangen - durch einen kurzen Körperkontakt wie z. B. ein einfaches Händeschütteln oder auch eine kurze Umarmung übertragen. Um Skabies zu übertragen, bedarf es eines mindestens 5- bis 15-minütigen Hautkontakts mit einem Betroffenen. Daher ist es übrigens auch nicht verwunderlich, dass insbesondere Familien mit Kleinkindern von Skabies betroffen sind; denn bei ihnen findet ja glücklicherweise noch viel intensiver Hautkontakt statt.
Skabies kann also, wie bereits aufgezeigt, nicht sonderlich leicht übertragen werden und ist in den allermeisten Fällen keine schwere Erkrankung. Ich betone noch einmal, dass sie sehr unangenehm ist und zeitraubende Maßnahmen erfordert. Sie ist aber wirklich nicht bedrohlich. Deshalb ist die Einführung einer Meldepflicht für Skabies aus meiner Sicht absolut nicht notwendig.
Zudem tritt das Land Niedersachsen dieser Erkrankung bereits jetzt mit sehr adäquaten Mitteln entgegen, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Menschen, die an Skabies erkrankt sind oder unter diesem Verdacht stehen, dürfen in Einrichtungen, in denen sich Säuglinge, Kinder und Jugendliche aufhalten, keine Tätigkeiten in den Bereichen Lehre, Erziehung, Pflege und Aufsicht ausführen. Dazu gilt bereits § 34 des Infektionsschutzgesetzes. Gleiches gilt für die in den Einrichtungen betreuten Säuglinge, Kinder und Jugendlichen. Es gilt, dass die Betroffenen den jeweiligen Einrichtungen fernbleiben müssen, bis ein ärztliches Attest bestätigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Tritt Skabies in einer Gemeinschaftseinrichtung für Kinder auf - Frau Bruns hat es schon erwähnt -, ist die Leitung dieser Einrichtung verpflichtet, das örtliche Gesundheitsamt zu informieren, das dann alle nötigen Maßnahmen einleitet. Beispielsweise werden die Eltern und die Erkrankten natürlich in Kenntnis gesetzt und aufgeklärt. Das gleiche Verfahren gilt seit 2017 auch für Justizvollzugsanstalten, Obdachlosenheime, Pflegeheime und weitere Gemeinschaftsunterkünfte. Durch dieses Verfahren werden Betroffene über die Erkrankung aufgeklärt, und der Rest der Bevölkerung wird vor der Erkrankung Skabies geschützt.
Mit den kommunalen Gesundheitsämtern arbeitet das Niedersächsische Landesgesundheitsamt beim Thema Skabies Hand in Hand zusammen. Bei Bedarf können die Gesundheitsämter in Niedersachsen natürlich jederzeit die Hilfe des NLGA in Anspruch nehmen, welches beraten und beim Ausbruchsmanagement unterstützen kann und wird. Bereits im vergangenen Jahr hat es einen sehr engen Austausch zwischen dem NLGA, den niedersächsischen Gesundheitsämtern, verschiedenen Ärzteverbänden und Vertretern von Krankenkassen gegeben.
Zusätzlich wird auf der Website des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes über die Erkrankung Skabies ausführlich informiert. Des Weiteren liegt bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - das ist die für die Bevölkerung zuständige Behörde - ein Erregersteckbrief für Skabies vor. Außerdem gibt es für das Personal in Pflegeeinrichtungen einen sehr ausführlichen Ratgeber des Robert Koch-Instituts.
Meine Damen und Herren, anhand dieser Aufzählung können Sie feststellen, dass es bereits sehr seriöse Informationsquellen zum Thema Skabies gibt.
- Ich komme zum Ende, Herr Präsident.
Zusammenfassend ist festzuhalten: Niedersachsen ist im Kampf gegen Skabies gut aufgestellt. Die Zusammenarbeit aller Ämter funktioniert. Falls es irgendwo noch einen Verbesserungsbedarf geben sollte, können wir darüber ja im Ausschuss beraten.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Jenseits des Themas Pflegekammer würde ich die Landesregierung gern nach weiteren Maßnahmen fragen, um die Situation in der Pflege zu verbessern. Gibt es da etwas?