Ich habe gerade gesagt: Die Spitzenverbände haben uns gebeten, dies aus dem Wohnraumschutzgesetz herauszulösen und es vorzuziehen, damit der Handlungsrahmen auch sehr früh da ist. Wir können in den Ballungsräumen, in den Hochschulstädten, im Hamburger Umland und auf den Inseln Bereiche definieren, die einen besonderen Druck haben, weshalb wir handeln und reagieren müssen.
Gerade dort haben wir mehrere Dinge: Wir haben das Thema der Ferienbeherbergung. Wir wissen, das sind attraktive Städte. Dort wird Wohnraum zum Zwecke der Ferienbeherbergung entzogen. Das bringt natürlich auch eine Rendite von viermal mehr, als es möglicherweise bei der Vermietung, bei der normalen Dauervermietung der Fall ist. Dadurch wird Dauerwohnen verdrängt. Wir haben damit das Problem, dass Baugrundstücke und Mieten nicht mehr bezahlbar werden. Wir haben, gerade wenn ich mir die Inseln ansehe, das Problem, dass sich die Menschen, die dort leben, den Wohnraum nicht mehr leisten können, und dass die Menschen, die dort arbeiten, gar keine Chance haben, auf der Insel zu wohnen. Das gilt aber auch für viele andere Bereiche.
Ich möchte noch einen zweiten Punkt aufgreifen, der ebenso spannend ist. Wir reden jetzt bei der Frage „Ich entziehe Wohnraum aus der Dauervermietung für die Ferienbeherbergung“ über das Thema „spekulativer Leerstand“. Denn natürlich kann es sehr attraktiv sein, Wohnungen zunächst einmal leerfallen zu lassen, um sie dann teurer am Markt zu verkaufen, oder ganz bewusst Wohnraum dem Markt zu entziehen, um am Ende spekulativ damit Gewinne zu machen. Das kann aber nicht unsere Vorstellung sein, wie bei einer Frage der Daseinsvorsorge, nämlich Wohnen, sichergestellt wird, dass die Menschen bezahlbaren Wohnraum haben, meine Damen und Herren.
Wir haben, glaube ich, in einem sehr abgewogenen Prozess dafür gesorgt - deswegen ist die Diskussion dazu auch zielgerichtet und gut gewesen -, dies nicht zu überziehen, weil selbstverständlich ein Eingriff in Eigentumsrechte vollzogen wird. Aber ohne dass wir diesen Weg gehen, können wir weder in der Frage der Zweckentfremdung noch in der Frage des Wohnraumschutzes etwas erreichen.
Wir haben aber auch die Dinge ausgenommen, die wir nicht wollen. Sie kennen den Begriff der „Messemuttis“ gerade hier in Hannover. Dabei geht es darum, dass für eine begrenzte Zeit ein Teil des Wohnraums, nämlich Zimmer, vermietet werden. Das bleibt weiterhin möglich.
Wir haben auch dafür gesorgt - das halte ich für einen ganz wichtigen Schritt -, dass die Kommunen vor Ort alle Informationen haben, die sie brauchen. Deswegen müssen gerade die Onlineportale verpflichtet werden, die Informationen auch an die
Behörden, an die Kommunen vor Ort weiterzugeben. Sonst ist ein solches Gesetz zwecklos. Das soll es gerade nicht sein. Wir wollen damit einen wichtigen Beitrag leisten, nämlich bezahlbaren Wohnraum für die Menschen sicherzustellen. Das Zweckentfremdungsverbot ist dafür ein wichtiger Baustein. Das Wohnraumschutzgesetz wird der nächste sein. Die Förderung insgesamt wird zeigen, wie sehr sich diese Landesregierung darum kümmert.
Der Abgeordnete Wiard Siebels möchte aber die Gelegenheit zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 unserer Geschäftsordnung nehmen. Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Kollege Siebels. Sie wissen, unter welchen Bedingungen das möglich ist. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wirtz, Sie haben mir in Ihren Ausführungen sinngemäß unterstellt, ich hätte den Bezug zur Realität verloren. Diesen Vorwurf muss ich in aller Deutlichkeit zurückweisen, um es deutlich zu sagen. Ich halte das, ehrlich gesagt, auch nicht für einen besonders angemessenen Umgang miteinander. Aber sei es drum.
Kurz zur Sache: Sie haben eine Drucksache in Umlauf gebracht, in der es um den Artikel 13 des Grundgesetzes ging.
Das ist die Drucksache 18/3310 gewesen. Es gibt eine Korrektur dieser Drucksache; das ist die 18/3310neu. Dort ist das mit dem Grundgesetz herausgenommen worden. Ich kann nicht eruieren, ob das Ihr Fehler war oder ob der Fehler an irgendeiner anderen Stelle entstanden ist. Aber jedenfalls gibt es zwei Drucksachen zu diesem Vorgang. Dazu habe ich eine Pressemitteilung gemacht. Das dürfen Sie inhaltlich kritisieren. Sie können das auch aufklären.
Im Übrigen halte ich es durchaus für normal, dass man selbst einen Fehler macht und dann dazu steht. Das mache auch ich jeden Tag. Das alles ist auf jeden Fall kein Grund, Kolleginnen und Kollegen hier zu unterstellen, sie hätten den Bezug zur Realität verloren.
Meine Damen und Herren, die Beratung ist damit endgültig geschlossen. - Ich darf um Aufmerksamkeit und Konzentration bitten.
Es geht insbesondere um den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dieser Antrag entfernt sich inhaltlich weiter vom ursprünglichen Gesetzentwurf als die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Nach § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Da der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weder an die Beschlussempfehlung noch an den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/2448 anknüpft, sondern auf eine eigenständige Fassung des Gesetzes zielt, stimmen wir über diesen Änderungsantrag in seiner Gesamtheit ab. So hat es mir der Antragsteller eben auf Nachfrage noch einmal bestätigt. Falls der Änderungsantrag abgelehnt wird - aber erst dann! -, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab.
Jetzt geht es um das Abstimmungsverfahren. Vom Kollegen Meyer wurde namentliche Abstimmung beantragt. Sie kennen die Regelung des § 84 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. Es ist die namentliche Abstimmung zum Änderungsantrag in der Drucksache 18/3280 beantragt worden. Dem Antrag ist zu entsprechen, wenn dies zehn Mitglieder des Landtages verlangen. Ich bitte daher ganz formal diejenigen um ein Handzeichen, die für die namentliche Abstimmung sind. - Das sind mehr als zehn. Möchte sich noch jemand anschließen? - Dann können wir die notwendige Unterstützung feststellen.
Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Das Verfahren für die namentliche Abstimmung ist in § 84 Abs. 2 und 4 unserer Geschäftsordnung geregelt. Danach ruft ein Mitglied des Sitzungsvorstands alle Mitglieder des Landtages in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem Namen auf. Die Auf
gerufenen geben ihre Stimme durch den Zuruf „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ab. Wer dem Änderungsantrag in der Drucksache 18/3280 zustimmen möchte, ruft dann also „Ja“, wer dagegen ist „Nein“ und wer sich der Stimme enthalten möchte „Enthaltung“. Ich bitte, so laut abzustimmen, dass es vom Sitzungsvorstand und auch vom Protokoll gut zu verstehen ist. Im Stenografischen Bericht wird dann vermerkt, wie jedes Mitglied des Landtages abgestimmt hat.
Wir beginnen mit der namentlichen Abstimmung. Frau Kollegin Eilers wird nun Ihre Namen in alphabetischer Reihenfolge verlesen. - Ich darf um Ruhe und um Konzentration bitten, und jeder am besten von seinem Platz aus.
(Schriftführerin Hillgriet Eilers verliest die Namen der Abgeordneten. Die Abstimmung verläuft wie folgt: Thomas Adasch (CDU) Nein Dirk Adomat (SPD) Nein Jens Ahrends (AfD) Nein Dr. Bernd Althusmann (CDU) Nein Dr. Gabriele Andretta (SPD) Nein Holger Ansmann (SPD) Nein Matthias Arends (SPD) Nein Martin Bäumer (CDU) Nein Karsten Becker (SPD) Nein Jochen Beekhuis (SPD) Nein Dr. Stefan Birkner (FDP) Nein Karl-Heinz Bley (CDU) Nein André Bock (CDU) Nein Jörg Bode (FDP) Nein Marcus Bosse (SPD) Nein Stephan Bothe (AfD) Nein Axel Brammer (SPD) Nein Christoph Bratmann (SPD) Nein Markus Brinkmann (SPD) Nein Sylvia Bruns (FDP) Nein Bernd Busemann (CDU) Nein Imke Byl (GRÜNE) Ja Christian Calderone (CDU) Nein Helmut Dammann-Tamke (CDU) Nein Dr. Karl-Ludwig von Danwitz (CDU) Nein Jörn Domeier (SPD) Nein Uwe Dorendorf (CDU) Nein Thomas Ehbrecht (CDU) Nein Christoph Eilers (CDU) Nein Hillgriet Eilers (FDP) Nein Christopher Emden (AfD) Nein Petra Emmerich-Kopatsch (SPD) Nein
Björn Försterling (FDP) Nein Rainer Fredermann (CDU) Nein Christian Fühner (CDU) Nein Dr. Marco Genthe (FDP) Nein Immacolata Glosemeyer (SPD) Nein Christian Grascha (FDP) Nein Hermann Grupe (FDP) Nein Dana Guth (AfD) Nein Julia Willie Hamburg (GRÜNE) Ja Thordies Hanisch (SPD) Nein Karl Heinz Hausmann (SPD) Nein Frauke Heiligenstadt (SPD) - Tobias Heilmann (SPD) Nein Karsten Heineking (CDU) Nein Frank Henning (SPD) - Stefan Henze (AfD) Nein Bernd-Carsten Hiebing (CDU) Nein Reinhold Hilbers (CDU) Nein Jörg Hillmer (CDU) Nein Eike Holsten (CDU) Nein Gerda Hövel (CDU) Nein Gerd Hujahn (SPD) Nein Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) Ja Burkhard Jasper (CDU) Nein Petra Joumaah (CDU) Nein Rüdiger Kauroff (SPD) Nein Alptekin Kirci (SPD) Nein Stefan Klein (SPD) Nein Veronika Koch (CDU) Nein Horst Kortlang (FDP) Nein Dunja Kreiser (SPD) Nein Deniz Kurku (SPD) Nein Clemens Lammerskitten (CDU) Nein Sebastian Lechner (CDU) Nein Dr. Silke Lesemann (SPD) Nein Kerstin Liebelt (SPD) Nein Dr. Dörte Liebetruth (SPD) Nein Olaf Lies (SPD) Nein Peer Lilienthal (AfD) entsch. Helge Limburg (GRÜNE) Ja Karin Logemann (SPD) Nein Oliver Lottke (SPD) Nein Bernd Lynack (SPD) Nein Christian Meyer (GRÜNE) Ja Volker Meyer (CDU) Nein Anette Meyer zu Strohen (CDU) Nein Axel Miesner (CDU) Nein Johanne Modder (SPD) Nein Matthias Möhle (SPD) Nein Dr. Marco Mohrmann (CDU) Nein Hanna Naber (SPD) Nein Jens Nacke (CDU) Nein Dr. Esther Niewerth-Baumann (CDU) Nein Frank Oesterhelweg (CDU) Nein
Jan-Christoph Oetjen (FDP) Nein Belit Onay (GRÜNE) Ja Wiebke Osigus (SPD) Nein Dragos Pancescu (GRÜNE) Ja Dr. Christos Pantazis (SPD) Nein Anja Piel (GRÜNE) Ja Gudrun Pieper (CDU) Nein Boris Pistorius (SPD) Nein Christoph Plett (CDU) Nein Stefan Politze (SPD) Nein Guido Pott (SPD) Nein Ulf Prange (SPD) Nein Philipp Raulfs (SPD) Nein Laura Rebuschat (CDU) Nein Thiemo Röhler (CDU) Nein Harm Rykena (AfD) Nein Dr. Alexander Saipa (SPD) Nein Uwe Santjer (SPD) Nein Marcel Scharrelmann (CDU) Nein Oliver Schatta (CDU) Nein Jörn Schepelmann (CDU) Nein Dr. Frank Schmädeke (CDU) - Heiner Schönecke (CDU) Nein Andrea Schröder-Ehlers (SPD) Nein Doris Schröder-Köpf (SPD) Nein Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Ja Uwe Schünemann (CDU) Nein Claudia Schüßler (SPD) Nein Susanne Victoria Schütz (FDP) Nein Annette Schütze (SPD) Nein Uwe Schwarz (SPD) entsch. Kai Seefried (CDU) Nein Volker Senftleben (SPD) Nein Wiard Siebels (SPD) Nein Dr. Stephan Siemer (CDU) Nein Miriam Staudte (GRÜNE) Ja Ulf Thiele (CDU) Nein Björn Thümler (CDU) Nein Sabine Tippelt (SPD) Nein Dirk Toepffer (CDU) Nein Eva Viehoff (GRÜNE) Ja Ulrich Watermann (SPD) - Stephan Weil (SPD) Nein Stefan Wenzel (GRÜNE) Ja Lasse Weritz (CDU) Nein Dr. Thela Wernstedt (SPD) Nein Editha Westmann entsch. Klaus Wichmann (AfD) Nein Stefan Wirtz (AfD) Nein Mareike Wulf (CDU) Nein Sebastian Zinke (SPD) Nein)
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Ich darf fragen: Befindet sich jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? - Frau Heiligenstadt!
Ich frage noch einmal: Hat jemand von den Anwesenden noch nicht abgestimmt? - Das ist nicht der Fall.
Dann schließe ich die Abstimmung und bitte Sie, sich einen Moment zu gedulden. Ich denke, dass wir das Ergebnis der Abstimmung in Kürze vorliegen haben werden.
Meine Damen und Herren, bitte nehmen Sie wieder Platz. Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Abgestimmt haben 131 Mitglieder des Landtags. Davon haben 12 mit Ja gestimmt, 119 mit Nein. Niemand hat sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung des Gesetzentwurfs auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. - Auch hier ist Konzentration erforderlich.
§ 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer sich dieser anschließen möchte, der hebe bitte die Hand. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
§ 2. - Auch hier gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer sich dieser anschließen möchte, hebe die Hand. - Gegenprobe! Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
§ 3. - Auch hier gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
§ 4. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
§ 5. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer der Änderungsempfehlung die Stimme geben möchte, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
§ 8. - Hierzu gibt es wieder eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer sich der anschließen möchte, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine. Das Erste war die Mehrheit.
Wer dem Gesetzentwurf unter Einbeziehung der Änderungsempfehlungen des Ausschusses - wie eben beschlossen - seine Zustimmung geben möchte, der möge aufstehen. - Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen? - Keine. Damit ist das Gesetz mit der Mehrheit von SPD und CDU so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Die Hälfte der Macht den Frauen! - Enquetekommission für ein niedersächsisches ParitéGesetz - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/3244