Protokoll der Sitzung vom 28.03.2019

Im Zuge der Recherche zu diesem Antrag musste man feststellen, dass in ganz vielen Ländern rund um Deutschland und in Europa offensichtlich die Demokratie abgeschafft wurde. Religionsfreiheit gibt es nicht mehr in der Schweiz, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Island, Dänemark, Liechtenstein und Schweden. Sie alle haben nämlich das betäubungslose Schlachten verboten. Seltsamerweise haben dort aber nicht alle Muslime fluchtartig das Land verlassen, sondern sie haben sich schlicht und ergreifend mit den Gesetzen abgefunden.

Bevor Sie jetzt wieder das 17 Jahre alte Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervorkramen, möchte ich Ihnen sagen, dass sich auch in 17 Jahren gesellschaftliche Gegebenheiten verändern. Das zitierte Urteil stammt aus dem Januar 2002. Zu diesem Zeitpunkt war es juristisch nicht zu beanstanden, da Tiere im Gegensatz zur Religionsfreiheit nicht vom Grundgesetz geschützt waren. Die massive gesellschaftliche Empörung infolge dieses Urteils sorgte dafür, dass Anfang August 2002 der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Sollten wir jetzt also hier eine Entscheidung für Tiere treffen, steht es jedem frei, dagegen zu klagen. Dies würde den Weg zu einer erneuten juristischen Überprüfung unter aktuellen Bedingungen eröffnen.

Ich möchte Ihnen noch eines sagen: Egal, wie sehr Sie uns verabscheuen - haben Sie ein bisschen Mitgefühl mit unseren Mitgeschöpfen! Ersparen Sie den Opferlämmern in Niedersachsen dieses Jahr diese Tortur! - Ich weiß, das wird ein frommer Wunsch bleiben. Bereits im Ausschuss waren Sie wenig erfreut, sich erneut mit diesem Thema beschäftigen zu müssen. Frau Staudte versuchte sogar mit allen Mitteln, diesen Antrag zu verhindern. Ist die Angst vor dem eigenen Wähler so groß? Aber Sie können ja gerne wieder einen Stuhlkreis beantragen; vielleicht haben ja dieses Mal zwei religiöse Gemeinschaften Lust dazuzukommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke, Frau Kollegin Guth. - Für die CDU-Fraktion hat sich der Kollege Christoph Eilers gemeldet. Bitte schön!

(Beifall bei der CDU und vereinzelt Beifall bei der SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie von Frau Guth erwähnt, haben wir uns im letzten Jahr schon mit einem gleichlautenden Antrag der Fraktion der AfD beschäftigt. Für mich war es damals die zweite Rede in diesem Hause, und sie ist mir gut in Erinnerung geblieben.

Als Neuling habe ich mit großem Interesse feststellen müssen, wie die Gepflogenheiten der AfDFraktion im Umgang mit dem politischen Gegner ausfallen.

(Anja Piel [GRÜNE]: Genau!)

Über Facebook wurde ich auf ein Video mit emotionaler musikalischer Untermalung, Tierbildern, welche man sonst nur aus Kinderbüchern kennt, und der engelsgleich aus dem Off erklingenden Stimme von Frau Guth aufmerksam.

(Dirk Toepffer [CDU]: Engelsgleich? - Gegenruf von Christian Meyer [GRÜ- NE]: Darüber kann man streiten!)

Der Heimatfilm endet mit der Einspielung von Auszügen aus Redebeiträgen der anderen Fraktionen: Hermann Grupe, Karin Logemann, Christian Meyer und meine Person betreten die Bühne. Es folgen unsere aus dem Kontext gerissenen Aussagen, und im Hintergrund sieht man leicht verpixelte Bilder aus einem Schlachthof, zuckende Tiere und Viehblut. Es soll der Eindruck entstehen, dass Sie allein gegen das Schächten sind, und alle anderen dafür.

(Dana Guth [AfD]: So ist es!)

Aber dies war und ist mitnichten so.

(Lebhafter Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Ihre Kreativabteilung braucht diesen Beitrag jetzt nicht mehr zu ändern; denn wir werden heute keine anderen Aussagen treffen als im letzten Jahr. Das Ding ist im Netz und wird da so bleiben - so schade ich es als Neuling hier finde, dass so damit umgegangen wird.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Sehr geehrte Damen und Herren, auf Initiative unserer Kollegen von den Grünen und der FDP haben wir am 18. April gemeinsam dem Antrag „Aufgabe des betäubungslosen Tötens von Tieren anstreben - Dialog mit den Religionsgemeinschaften führen“ zugestimmt. Dieser hatte das Ziel, mit

entsprechenden Religionsgemeinschaften ins Gespräch zu kommen und für die Reduzierung bzw. Aufgabe des betäubungslosen Tötens aufgrund der Ausnahmeregelung zu werben. Die CDUFraktion begrüßt ausdrücklich, dass sich moderne Sichtweisen in den Religionsgemeinschaften durchsetzen, die das Schächten mit z. B. der Elektrokurzzeitbetäubung als vereinbar mit ihrer Religion ansehen.

Das Landwirtschaftsministerium - Sie haben es erwähnt - hatte eingeladen, und von den elf eingeladenen Religionsgemeinschaften ist leider nur eine erschienen. Das hat mich persönlich auch enttäuscht. Hier muss der Appell an die Religionsgemeinschaften gehen, diesen Dialog fortzuführen. Es war ein Termin festgesetzt worden; aber das heißt ja nicht, dass nicht noch weitere Termine zu diesem Thema folgen können.

Im Ergebnis hat dies dazu geführt, dass das Landwirtschaftsministerium die bestehende Erlasslage überprüft und den Fokus verstärkt auf die Darlegung des zwingenden Grundes der Religionsgemeinschaften richten wird. Die Ausgangssituation hat sich im Kern aber nicht verändert. Juristisch wird die Religionsfreiheit in unserem Grundgesetz höher eingestuft als das ebenfalls dort festgeschriebene Staatsziel „Tierschutz“.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes - und nicht die Fraktion der AfD in Niedersachsen.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Fragen der politischen Zweckmäßigkeit spielen für das Gericht keine Rolle. Es bestimmt aber den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann. Diese Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des modernen demokratischen Verfassungsstaates.

Ich bin Christ - auch das habe ich damals gesagt -, und das betäubungslose Schlachten ist mit meinen persönlichen Werten nicht vereinbar. Ich bin Christ und stehe zur verfassungsrechtlich garantierten Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Aber wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft mit unterschiedlichen Religionen. Und das ist gut so.

Es entsteht die Notwendigkeit, eine Abwägung zwischen der Religionsfreiheit und dem Staatsziel „Tierschutz“ durchzuführen. Durch den Genehmigungsvorbehalt aus § 4 des Tierschutzgesetzes wahrt man den Grundrechtsschutz der Religions

gemeinschaften, ohne dabei auf einen ethisch begründeten Tierschutz zu verzichten.

Sehr geehrte Mitglieder der AfD-Fraktion, entweder sind Sie zu bequem, um Ihre Anträge zu überarbeiten, oder Sie haben bei der letzten Debatte zu Ihrem Antrag nicht zugehört. Sie versuchen mit diesem Antrag wiederholt, unter dem Deckmantel des Tierschutzes den Islam zu diskreditieren.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP - Zu- ruf von der AfD: So ein Quatsch!)

Daran wird sich die CDU nicht beteiligen. Ihr Antrag ist ein gezielter Affront gegen die Religionsfreiheit. Wir haben den Antrag im letzten Jahr aus guten Gründen abgelehnt und werden dies als CDU-Fraktion heute erneut tun.

An die Landesregierung appelliere ich: Versuchen Sie weiterhin, mit den Religionsgemeinschaften ins Gespräch zu kommen! Wir alle streben eine Aufgabe des betäubungslosen Tötens von Tieren an.

Ich freue mich auf zielführendere Debatten zum Tierschutz als diese.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Eilers. - Zu einer Kurzintervention hat nun die Kollegin Guth das Wort. Bitte schön!

Lieber Kollege Eilers, wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätten Sie gehört, dass wir gesagt haben, dass muslimische Gemeinschaften mittlerweile durchaus nicht mehr einig darüber sind, ob man die Elektrokurzzeitbetäubung zulassen kann.

(Zuruf von den GRÜNEN: Das wissen wir!)

Wie Sie da herauslesen, dass wir hier per se Stimmung gegen Muslime machen wollen, weiß ich nicht. Beim betäubungslosen Schlachten geht es um eine kleine Gruppe Fundamentalisten.

Wenn Sie mit Ihrer Entscheidung den fundamentalistischen Islam unterstützen wollen, dann tun Sie das bitte!

(Beifall bei der AfD - Anja Piel [GRÜ- NE]: Das war ja sehr differenziert, oder?)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Herr Kollege Eilers möchte nicht antworten.

Nun hat für die FDP-Fraktion das Wort der Kollege Hermann Grupe. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs die Worte des Kollegen Christoph Eilers, was den Film und unser Mitwirken darin anging, vollumfänglich bestätigen und unterstreichen. Im ersten Moment habe ich gedacht: „Dagegen muss man sofort juristisch vorgehen“, aber diese Ehre wollte ich Ihnen nicht erweisen.

Es spricht für sich, wie Sie Politik machen. Ich bin jedenfalls - das können Sie schon mal für sich verbuchen - noch nie derart öffentlich verunglimpft und in ein falsches Licht gestellt worden. Von dem, was Sie da veröffentlicht haben, kann man sich nur in vollem Umfang distanzieren.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Schlachten ohne Betäubung ist in diesem Lande verboten. Es gibt die Möglichkeit, aus religiösen Gründen davon Ausnahmen zu machen. Ich will zitieren, was wir gemeinsam in der angesprochenen Entschließung zum Ausdruck gebracht haben:

„Der Landtag begrüßt, dass sich stattdessen mehrheitlich moderne Sichtweisen in den Religionsgemeinschaften durchsetzen, die das Schächten mit z. B. der Elektrokurzzeitnarkose als vereinbar mit ihrer Religion ansehen.“

Deswegen haben wir die Landesregierung aufgefordert, diese Dinge mit den Religionsgemeinschaften zu besprechen. Wir haben dann in der Unterrichtung - das wurde alles schon dargelegt - lange Ausführungen dazu gehört, wem man geschrieben hat und wen man noch einmal angerufen hat, und die hatten dann keine Lust zum Reden usw.

Wir sind da wohl zutiefst missverstanden worden. Wir wollten die Landesregierung nicht auffordern, mal irgendeinen Brief zu schreiben. Wir wollten, dass dieses Problem mit den Betroffenen geklärt wird; denn das ist ein gravierendes Problem! Wir werden morgen in unseren Anträgen - jedenfalls die beiden Fraktionen, die in der Mitte des Plenarsaals sitzen - klipp und klar zum Ausdruck bringen: Kein Tier darf der Schlachtung zugeführt werden, wenn es nicht betäubt ist! Das ist das Anliegen dieses Hauses.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN - Zuruf von der AfD: Ach!)