Es geht dabei nicht um Artikel 13 des Grundgesetzes. Es geht auch nicht um Artikel 13 der Düngeverordnung, die das Land nicht umgesetzt hat - darüber reden wir nachher noch. Es geht vielmehr um die alte Formulierung in der EU-CopyrightReform. Über 5 Millionen Menschen haben bereits Online-Petitionen gegen die EU-Copyright-Reform und Artikel 13 unterzeichnet. Tausende haben - auch in Niedersachsen - demonstriert. Wir Grüne freuen uns, dass sich so viele, insbesondere junge Menschen für ihre Rechte und ein freies Internet engagieren.
Anstatt sie als Mob zu beschimpfen, nur weil sie „niemals wieder CDU“ rufen, sollten wir den jungen Menschen zuhören und auf ihre Argumente eingehen. Wir Grüne sagen ganz klar Nein zu Artikel 13 und den darin indirekt verankerten Upload-Filtern.
Der Kollege Saipa hat angesprochen, wie eine solche Filterung gerade kleine Unternehmen und auch die Meinungsfreiheit im Netz einschränken wird. Bei jedem Foto von der heutigen Landtagssitzung, das eine Fraktion hochladen will, müsste z. B. über einen Filter geprüft werden, ob es nicht das Foto einer Presseagentur oder des NDR ist und eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Sie können sich vorstellen, was Facebook, Twitter und andere dann machen werden: Sie werden diese Fotos im Zweifel nicht hochladen. Auch ein Satz aus einer Zeitung, den wir zitieren, kritisieren, kommentieren etc., könnte herausgefiltert werden. Das könnten wir dann nicht mehr machen. Deshalb ist das eine massive Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit.
Herr Kollege Saipa hat es angesprochen: Das Ganze nützt den großen Digitalkonzernen, und es nützt übrigens auch den „großen“ Künstlerinnen und Künstlern. Denn die Konzerne werden z. B. mit Lady Gaga und Helene Fischer pauschal Ver
träge abschließen, damit deren Videos gepostet werden können. Aber bei den „kleinen“ Künstlerinnen und Künstlern, auch bei den kleinen Zeitungen und Medienschaffenden werden sich die großen Konzerne wie YouTube und Facebook sicherlich nicht daran halten, sondern die „Kleinen“ werden im Zweifel weggefiltert. Das ist eine massive Einschränkung im Internet.
Wir brauchen statt Filtern eine faire Bezahlung. Deshalb wollen wir die Rechte der Künstlerinnen und Künstler stärken und Facebook, Google und Co. endlich verpflichten, dass sie Künstlerinnen und Künstler über eine Abgabe fair bezahlen.
Solche Systeme gibt es in allen anderen Bereichen; sie fehlen nur für das Internet. Wenn ein Discjockey in einer Disco in Hannover Musik spielt, hat er auch nicht vorher mit allen Lizenzinhabern, mit jeder Musikgruppe einen Vertrag darüber abgeschlossen, dass er ihre Musik spielen darf. Aber er muss eine GEMA-Gebühr zahlen, und die Einnahmen daraus werden dann zurückverteilt. Im Printbereich gibt es die VG WORT. Deshalb fordern die Grünen und auch viele Künstlerinnen und Künstler, dass Google, YouTube usw. bezahlen, wenn entsprechendes Material hochgeladen wird, und die Einnahmen dann an die Künstlerinnen und Künstler in Europa zurückverteilt werden. Wir wollen eine faire Bezahlung statt einer Zensur durch Upload-Filter.
Auch im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD gegen Upload-Filter ausgesprochen. Diese würden das Internet, wie wir es heute kennen, grundlegend verändern. Für mich
hat die Meinungsfreiheit Vorrang. Diese Freiheit im Netz steht nun auf dem Spiel. Deswegen appelliere ich an das Europäische Parlament, die Richtlinie zurückzuweisen. Noch ist es nicht zu spät, Upload-Filter zu verhindern.
Ich habe jedenfalls keinen einzigen gefunden, der gegen die Richtlinie oder Artikel 13 gestimmt hat. Das ist schon sehr fatal, was Ihre Durchsetzungskraft angeht. Eigentlich hätte ich Sie gelobt, aber Sie sind ja leider an der Stelle umgefallen.
Schließlich noch zur AfD - denn ich kann Ihre Krokodilstränen zu dem Thema nicht mehr sehen -: Sie sagen, da wäre eine Zensur. Ich glaube, wenn Sie die Mehrheit hätten, würde viel mehr gefiltert und viel mehr Kritik wegzensiert werden.
Sie haben die Überschrift gewählt: „Der Artikel 13 und seine hässlichen Verwandten“. Ich frage Sie mal ganz konkret: Wen meinen Sie mit „hässlichen Verwandten“?
Meinen Sie damit Ihre AfD im Hochtaunuskreis, die Gewaltphantasien gegen Journalisten twittert? Ich zitiere:
„Zu Beginn einer Revolution haben die Staatsberichterstatter noch die Chance, sich vom System abzuwenden und die Wahrheit zu berichten! Bei uns bekannten Revolutionen wurden irgendwann die Funkhäuser sowie die Presseverlage gestürzt und die Mitarbeiter auf die Straße gezerrt.“
Oder meinen Sie mit „hässliche Verwandte“ die AfD in Sachsen, die schwarze Listen von Journalisten anlegt?
Meinen Sie die AfD in Bremen, welche Journalisten, die sich kritisch äußern, von Parteitagen ausschließt?
Ist das Ihre Zensur? Ist das der Upload-Filter der AfD, bei dem missliebige Berichterstattung unerwünscht ist?
Das sind, so glaube ich, Ihre hässlichen Verwandten, von denen Sie sich mit keinem Wort distanziert haben.
Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Für die CDUFraktion hat nun das Wort der Kollege Jens Nacke. Bitte sehr!
(Vereinzelt Beifall bei der CDU - Zuruf von den GRÜNEN: Jetzt mal die Ehre von Herrn Althusmann retten!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Internet ist der wesentliche Bestandteil der digitalen Revolution und hat das Leben aller Menschen nachhaltig verändert. Soziale Medien sind für die meisten Menschen ein tagtäglicher Kommunikationsweg. Die Google-Suche ist die ständige Informationsquelle. Die Geschwindigkeit, mit der Veränderungen stattfinden und neue technologische Angebote den Weg in den Alltag finden, ist immer wieder atemberaubend.
Die rechtliche Normierung dieser Bereiche hält mit dieser Entwicklung in der Regel nicht Schritt. Vorschriften für analoge Kommunikation und Verbreitung von Informationen auf Papier passen nicht zur digitalen Welt. Das Internet darf jedoch kein rechtsfreier Raum sein. Deswegen müssen wir die Regeln anpassen.
Niemand will ein Darknet, in dem schwere Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Pädophilie ermöglicht werden. Deshalb müssen wir unsere Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, diese Bereiche aufzuklären und die Täter zu ermitteln. Niemand will, dass verbotene Texte, Bilder oder Videos beispielsweise mit rassistischen, extremistischen oder menschenverachtenden Inhalten ungehindert hochgeladen werden.
Als Beispiel sei hier das Video von dem schrecklichen Anschlag auf zwei Moscheen in Neuseeland genannt. Allein auf Facebook wurde bis zum Freitagmorgen 1,2 Millionen Mal versucht, das Christchurch-Video hochzuladen. Inzwischen dürfte diese Zahl deutlich höher liegen. Dies wurde von der Plattform mit technischen Mitteln verhindert, also mit Upload-Filtern. Wir alle sind froh darüber, dass Facebook hier seiner Verantwortung gerecht wird.
Es bleibt die Frage nach dem Urheberrecht. Das ist der Bereich, der durch die vielen Proteste eine besondere Aufmerksamkeit erfahren hat. An dieser Stelle sage ich ausdrücklich: Ich finde es gut, wenn sich die Nutzer des Internets über Demonstrationen, E-Mail-Aktionen oder Ähnliches in den Willensbildungsprozesse einbringen. Das müssen politische Verantwortungsträger aushalten.
Ich selbst bin auf eine politische Frage erstmalig von meiner Tochter am Küchentisch angesprochen worden. Auch das muss ich aushalten.
Im Grunde sind wir uns hier aber einig: Ein Künstler, ein Autor, ein Interpret, ein Komponist, ein Fotograf, ein Journalist - man könnte die Liste weiter fortsetzen - schafft ein Werk. Er hat das Recht, selbst darüber zu bestimmen, wie dieses Werk verbreitet und von anderen genutzt werden darf, insbesondere dann, wenn er davon leben will, sein geistiges Eigentum zu vermarkten.
Im Moment ist es aber so, dass diese Werke häufig ohne Zustimmung des Rechteinhabers von jemand anderem bei einer Plattform hochgeladen werden. Die Attraktivität des Werkes wird von den Plattformen genutzt, um Daten über die Nutzer zu sammeln, die sich dieses Werk anschauen. Es ist das Geschäftsmodell der Plattformen, diese Informationen zu verarbeiten und zu verkaufen. Diese Unternehmen verdienen im Ergebnis Milliarden, auch durch das genutzte Werk.
Der Inhaber der Rechte geht leer aus oder muss seinen Anspruch auf kompliziertem Weg gegen diejenigen geltend machen, die sein Werk hochgeladen haben - wenn er sie denn überhaupt finden kann. Das ist nicht richtig! Es liegt aus meiner Sicht auf der Hand, dass die Unternehmen, die das Geld verdienen, für die Nutzung des Werkes bezahlen müssen.
Wir alle kennen dieses System übrigens von Streaming-Diensten oder Bezahlangeboten von Verlagshäusern. Der Unterschied liegt darin, dass diese Dienste nicht kostenfrei sind, weil das Geschäftsmodell nicht im Verkauf von Werbemöglichkeiten und im Informationshandel liegt. Aber bei der Beachtung des Urheberrechts kann es nicht auf die Motivation des Wirtschaftsunternehmens ankommen. Die Plattformen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind kein technischer Dienst. Sie sind eher mit Händlern und Veranstaltern zu vergleichen.
Die Behauptung dieser großen Unternehmen, sie könnten die neuen Regelungen nur umsetzen - hier ist das leider auch von Kollegen vorgetragen worden -, wenn sie vor einem Upload eine Überprüfung des Inhaltes vornähmen, halte ich für nicht zutreffend. Ich bin mir sicher, dass die Intermedialen ihre Geschäftsmodelle erhalten und entsprechende Vereinbarungen mit den Rechteinhabern abschließen werden.
Die großen Plattformen sind weltumspannende Unternehmen mit erheblichen finanziellen Mitteln und einer großen, aus meiner Sicht sogar bedenklichen Marktmacht. Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten machen nicht an Landesgrenzen halt. Es ist deshalb vernünftig, im Wirtschaftsraum der Europäischen Union gemeinsame Regeln für digitale Angebote zu haben. Die EU-Richtlinie setzt den Rahmen für die nationale Gesetzgebung, die nun erst folgen wird. Zensur durch Plattformen oder Overblocking wird es in Deutschland nicht geben!
Meine Damen und Herren, das Internet hat unser aller Leben verändert. Ein rechtsfreier Raum ist es nicht.