Jens Nacke

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Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Meyer, ich möchte darauf hinweisen, dass Sie gerade in Ihrem Redebeitrag im Eifer einen Zwischenruf eines Kollegen der ehemaligen AfD-Fraktion der CDU zugeordnet haben. Falls Sie das nicht wahrgenommen haben sollten, weil Sie sich auf Ihren Redebeitrag und auf die Beschimpfung der CDU konzentriert haben: Dieser Zwischenruf kam von dem Kollegen Bothe. Ich möchte, dass Sie hierher kommen und sich dafür entschuldigen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es deutlich zu sagen: Ich halte die Entscheidung des Ministerpräsidenten Haseloff, den
Staatsvertrag in Absprache mit den dortigen Koalitionspartnern CDU, SPD und Grüne im Landtag von Sachsen-Anhalt nicht zur Abstimmung zu stellen, für inhaltlich falsch.
Selbstverständlich kann man am öffentlich
rechtlichen Rundfunk Kritik üben, und natürlich ist das erlaubt. Man kann die Größe des öffentlichrechtlichen Rundfunks kritisieren, man kann die Anzahl der Sender oder Programme, man kann die Gehaltsstruktur, die Pensionen oder auch die teuren Rechte an Sportveranstaltungen thematisieren.
Man kann natürlich genauso gut ins Feld führen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk all das, was er bringt, auch bringen soll. Und das könnte man an der großen Zustimmung, die er in Deutschland erfährt, festmachen und an der exzellenten journalistischen Leistung, die uns gerade jetzt in den Zeiten der Pandemie noch einmal vor Augen geführt wurde, an den wichtigen Informationen, auf die die Menschen vertrauen könne, und auch an der hochwertigen Unterhaltung - ein Tatort beispielsweise findet 12 Millionen Zuschauer und ist eben kein Produkt, das von niemandem gesehen werden will. Aber das, meine Damen und Herren, ist eine Diskussion über den Auftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks.
Hier, in dem Staatsvertrag, geht es um die Ausfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und das ist keine Kleinigkeit. Das sind nicht - wie es manchmal rüberkommt - 86 Cent, sondern es sind 86 Cent pro Haushalt und Monat, und das bedeutet in vier Jahren ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro.
Ich denke, ich tue hier niemandem unrecht, wenn ich sage, dass niemand in diesem Hause ernsthaft beurteilen kann, welcher Betrag der richtige Betrag ist, um den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausfinanzieren. Deswegen gibt es dafür ein Verfahren.
Dieses Verfahren ist so gelaufen, wie es auch in all den anderen Jahren gelaufen ist: Zunächst gab es eine Mittelanmeldung durch die Sender; die war - das hat der Kollege Meyer gerade ausgeführt - deutlich höher als das, was am Ende tatsächlich festgestellt wurde. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs prüfte diese Mit
telanmeldung und kam abschließend zu einem Vorschlag.
Dieser Vorschlag bedeutet im Übrigen auch ganz erhebliche Einschnitte in die Pläne des NDR. Diesen Vorschlag haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in ihren Staatsvertragsentwurf übernommen. Er steht heute hier zur Abstimmung, und die CDU wird ihm zustimmen.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann das eben auch anders sehen, und die Kollegen von der CDU Sachsen-Anhalt sehen das anders. Ihnen war das auch so wichtig, dass sie das in den Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt haben schreiben lassen.
Die Intendanten, die Ministerpräsidenten - auch Herr Haseloff -, die Landtage, die Medienausschüsse - alle haben das gewusst, weil die CDU und weil Sachsen-Anhalt diese Position immer sehr offen und transparent dargestellt hat.
Und es ist nun einmal Ländersache. Wie jeder andere Staatsvertrag bedarf auch dieser Staatsvertrag der Zustimmung aller 16 Vertragspartner. Es ist schon etwas bemerkenswert, dass der Umstand, dass Parlamentarier hier jetzt Wort halten und Koalitionspartner vertragstreu sind, auf eine derart scharfe Kritik trifft. Ich kann da nur den Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Dirk Toepffer, zitieren, der in einem Pressegespräch gesagt hat: An sich hätte nicht nur Herr Haseloff darauf hinweisen müssen, dass sein Landtag noch zustimmen muss; eigentlich hätten alle Ministerpräsidenten diesen Vorbehalt erklären müssen.
Die Folge ist nun - daran haben die Sender keinen Zweifel gelassen -, dass sie vor dem Verfassungsgericht die erforderlichen Mittel einklagen werden. Das ist relativ deutlich geworden und war keine Überraschung; denn auch dies wurde in den Gremien der Rundfunkanstalten sehr offen und transparent besprochen.
Aber eines muss uns schon deutlich werden: Das Scheitern des Staatsvertrages, das nun offenkundig geworden ist, zeigt, dass das System sich als untauglich erwiesen hat.
Die Medienlandschaft ändert sich rasant. Zum Beispiel geht, wie - von mir jedenfalls - erwartet, die Bedeutung der linearen Angebote sowohl im
Fernsehen als auch im Radio zurück. Die Zukunft gehört den Mediatheken und Plattformen. Ist in einer solchen Konstellation ein Vollprogramm tatsächlich noch erforderlich, wenn es im Wesentlichen gar nicht mehr als ausgestrahltes Programm nachgefragt wird, sondern die einzelnen Angebote auf Plattformen abgefragt werden? Ist die neue Medienlandschaft auch eine Chance und ein Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sich regional tiefer zu verwurzeln und mehr Berichte beispielsweise auch aus der niedersächsischen Landschaft zu generieren und online zu stellen?
Jedenfalls ist das System, wie es derzeit besteht, für die Sender kein Anreiz zur Veränderung. Denn es lässt gerade nicht zu, dass der Sender sagt: An dieser Stelle gebe ich kein Geld mehr aus; das eingesparte Geld nutze ich an anderer Stelle für etwas Neues, etwas anderes.
Diese Möglichkeit hat der Sender nur beschränkt. Er kann nur sagen: Dafür brauche ich kein Geld mehr. - Und dann sagt die KEF: Na ja, dann brauchen wir das nicht mehr auszufinanzieren, und wir können insgesamt etwas abziehen.
Ein „Weiter so!“ ist also keine Option.
Jawohl, ich komme zum Schluss.
Das gilt für die Intendanten, das gilt für die Ministerpräsidenten, und das gilt auch für den parlamentarischen Diskurs in diesem Haus. Unser Auftrag ist, neue Formen des Ausgleichs der Interessen und neue Formen der parlamentarischen Beteiligung zu finden.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Deutschen Bundestag ist das Thema heute - es ist gerade gesagt worden - von der Bundeskanzlerin im Rahmen der Haushaltsaussprache angesprochen worden. Das ist zunächst einmal auch das richtige und zuständige Parlament, weil das Infektionsschutzgesetz ein Bundesgesetz ist. Die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes obliegt den Ländern. Insofern ist der Appell der Bundeskanzlerin, hier möglicherweise neue und andere Maßnahmen zu ergreifen und diesen Ball aufzunehmen, dann auch an die Ländergemeinschaft zu richten. Dass der Willensbildungsprozess dazu innerhalb eines Landes tatsächlich noch nicht abgeschlossen ist, ist doch offenkundig.
Ich bedaure ein wenig, dass wir uns hier zusammengesetzt haben. Wir haben doch versucht, bei dem Erstellen und bei dem Inkraftsetzen dieser Verordnung einen gemeinsamen Weg zu finden, wie wir eine angemessene, ordentliche parlamentarische Beteiligung, eine Beteiligung der Ausschüsse, in die vorher Impulse eingebracht werden können, und eine vernünftige Beratung im Parlament, erreichen können.
Sie haben sich dieser gemeinsamen Vereinbarung entzogen. Sie haben bisher darauf nicht reagiert. Das steht nach wie vor aus.
Das müssen Sie sich vorhalten lassen. Das heißt, dieses Verfahren ist von Ihnen offensichtlich so nicht gewollt.
Bitte unterlassen Sie es aber doch jetzt, wieder eine Unterrichtung über Zwischenschritte einzufordern, mit einem einzigen Zweck, nämlich den permanenten Eindruck zu erwecken, als wolle diese Landesregierung das Parlament nicht beteiligen.
Sie wissen, dass das nicht richtig ist, und Sie wissen, dass Sie trotzdem immer wieder diesen Eindruck erwecken. Damit tun Sie genau das Gegenteil von dem, was Sie in den Raum stellen. Dadurch torpedieren Sie die Akzeptanz dieser Verordnung und werden Ihrer Verantwortung nicht gerecht.
Deswegen wird es diese Aussprache, die offenkundig beantragt wird, zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben können.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Corona hat natürlich auch für die Medien eine besondere Herausforderung mit sich gebracht. Ich glaube, uns allen ist noch einmal sehr bewusst geworden, dass Aufklärung durch Informationen im Wesentlichen durch die Medienangebote stattgefunden hat und dass die Menschen in sehr hohem Maße auf glaubwürdige Quellen zurückgegriffen haben. Diese glaubwürdigen Quellen haben sie in den Fernsehsendern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und auch in den Zeitungen gefunden.
Aber Corona hat, wie gesagt, auch Herausforderungen für die Medien mit sich gebracht. Beispielsweise waren geringere Werbeeinnahmen zu beklagen, aber auch ein geringeres Gebührenaufkommen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Auch wenn die Medienpolitik im Haushalt keine sehr entscheidende Rolle spielt, ist sie ein landespolitisch wichtiger Bereich. Insofern finde ich es etwas schade, dass Sie ihn so gering geschätzt haben. Aber wir werden den Austausch über die Gebühren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - das war vermutlich der Hintergrund Ihrer Äußerungen - ja morgen an prominenterer Stelle führen können.
Trotzdem kann Niedersachsen stolz auf seine Medienlandschaft sein: auf die privaten Radiosender wie radio ffn, Antenne Niedersachsen oder Radio 21, um die drei großen hier zu nennen - dass Bundesländer eine solche Vielfalt der privaten Radiosender haben, ist nämlich nicht selbstverständlich -, auf die großen Verlagshäuser, die uns durch wichtige lokale und regionale Titel mit Informationen versorgen; auf die Bürgersender genauso wie auf die lokalen privaten Rundfunksender. Neu hinzugekommen sind digitale Wege, über die auch lokale Angebote - die ihren Ausspielweg im Internet gefunden haben - von zum Teil hoher Qualität gemacht werden. Nicht zuletzt muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk erwähnt werden, allen voran der NDR als der Sender Niedersachsens.
Meine Damen und Herren, sie alle zeichnet Qualitätsjournalismus aus. Und damit sind sie das Gegengewicht zu falscher Information oder dem merkwürdigen Austausch in internen Gruppen, die andere Meinungen und Sichtweisen nicht zulassen.
Aber die gut recherchierten Artikel, das Gesamtkunstwerk Zeitung - unabhängig davon, ob es als Papierausgabe oder digital abgerufen wird -, das lineare Fernsehen und das lineare Radio stehen in einem starken Wettbewerb. Dieser Wettbewerb findet nicht unter ihnen statt, sondern mit der schnellen, wahren, richtigen Tickermeldung, dem Podcast, den Streamingangeboten und der Playlist.
Deswegen haben die Regierungsfraktionen sich gemeinsam mit der Landesregierung vorgenommen, 2021 eine Reform des Mediengesetzes durchzuführen. Wir wollen es überprüfen, weil wir alle Behinderungen im Wettbewerb beseitigen wollen, weil wir unfaire Ungleichbehandlung an dieser Stelle beenden wollen.
Denn das Mediengesetz atmet nach wie vor die Sorge vor Monopolen der Verlagshäuser. Aber diese Gefahr durch die Medienschaffenden besteht ja gar nicht mehr, weil die Sicherung der lokalen und regionalen Vielfalt nicht mehr erforderlich ist. Stattdessen lauert die Gefahr eher in den Monopolen von Plattformen oder in der Sorge, dass die Auffindbarkeit im Internet für die seriösen Medienangebote besonders schwer gestaltet wird.
Ich möchte ausdrücklich einen Dank an die Niedersächsische Landesmedienanstalt richten, insbesondere auch an den bisherigen Direktor Andreas Fischer, der die Arbeit der Medienanstalt
über viele Jahre geprägt hat. Und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Christian Krebs, dem ich an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich zu seiner Wahl zum neuen Direktor der Landesmedienanstalt gratulieren möchte.
Ein Ziel der Änderung des Mediengesetzes ist es, die NLM zu einer modernen Behörde weiterzuentwickeln, ihre Ideen, wie man ihre Arbeit möglicherweise noch ändern und erleichtern kann, aufzugreifen, damit sie weiterhin eine sorgsame Aufsicht über die Medienanstalten führen kann.
Wir wollen ausdrücklich Qualitätsjournalismus
fördern. Eines unserer Ziele soll es sein, diejenigen zu unterstützen, die sich die Mühe machen, ernsthafte, wichtige journalistische Ansprüche zu erfüllen, und trotzdem das Spannungsfeld aufzulösen, indem wir als Staat keinen Einfluss auf die Berichterstattung nehmen wollen.
Ein abschließender Dank - wie von den Kollegen vor mir - an dieser Stelle auch an die nordmedia. Auch die Filmförderung hat es in diesem Jahr - das ist angesprochen worden - nicht ganz leicht gehabt. Auch dort werden wir im nächsten Jahr genau hinschauen müssen, inwieweit ihre Arbeit durch uns noch weiter unterstützt werden kann. Dass wir an der Stelle die Mittel verändert haben, ist angesprochen worden.
Alles in allem glaube ich, dass es ein spannendes Jahr wird, ein Jahr der Veränderung in den Medienlandschaften, wie wir hier schon öfter besprochen haben. Insofern glaube ich, dass wir uns in eine interessante Beratung des Mediengesetzes begeben werden. Ich freue mich darauf.
Ich möchte mich an dieser Stelle abschließend für die gute Zusammenarbeit insbesondere mit dem Chef der Staatskanzlei bedanken - Herr Ministerpräsident, ich hoffe, das sehen Sie mir an dieser Stelle nach -, weil er unser unmittelbarer Ansprechpartner ist. Ich bedanke mich ausdrücklich für den guten Austausch, den wir an dieser Stelle pflegen und der viele Themen abdeckt - ich nenne an dieser Stelle nur den NDR-Staatsvertrag. Wir tauschen uns gut und sehr intensiv aus. Herzlichen Dank, dass Sie jederzeit ansprechbar sind.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne auf die einzelnen Wortbeiträge
der fraktionslosen Abgeordneten zu sprechen kommen, die hier gerade vorgetragen wurden, und zwar indem ich aus den „Regeln“ - damit meinen Sie wohl die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - gerne zwei Passagen zitieren möchte.
Zum einen § 72 Abs. 1. Dort heißt es:
„Die Rednerinnen und Redner sprechen grundsätzlich in freiem Vortrag.“
Und zum anderen § 73 Abs. 1. Dort heißt es:
„Die Präsidentin oder der Präsident kann Rednerinnen und Redner, die vom Verfahrensgegenstand abschweifen, ‚zur Sache‘ rufen.“
Beide Regeln gelten auch für fraktionslose Abgeordnete. Ich darf darum bitten, diese Regeln auch einzuhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was Sie hier gemacht haben, ist eine verkappte Wortmeldung zur Geschäftsordnung und bezieht sich auf ein relativ langes Schreiben, das Herr Kollege Wichmann in Ihrem Namen an den Ältestenrat gerichtet hat.
Ich darf Ihnen hier berichten, dass sich der Ältestenrat in seiner nächsten Sitzung mit diesem Schreiben befassen wird. Dann werden wir Ihr Anliegen beraten. Sie können sich darauf verlassen, dass alle Rechte hinreichend berücksichtigt werden, die Ihnen als Abgeordneten zustehen. Sie sollten nicht den Eindruck erwecken - den Sie auf Ihrem Parteitag schon hinreichend bestätigt haben -, dass Sie letzten Endes eher auf Klamauk als auf angemessene parlamentarische Beratung aus sind.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bewältigung der Corona-Pandemie stellt unser Land vor eine Herausforderung, die sich ihm so noch nie gestellt hat. Die Corona-Pandemie ist eine echte Bewährungsprobe für unser Gemeinwesen. Sie ist eine Bewährungsprobe für den Parlamentarismus. Sie ist eine Bewährungsprobe für den Föderalismus. Sie ist eine Bewährungsprobe für den Staat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie es mich für die CDU-Fraktion gleich zu Beginn ganz klar sagen: Deutschland und Niedersachsen haben diese Bewährungsproben bislang gut bestanden. Wir können froh sein, dass mit Angela Merkel eine erfahrene und besonnene Kanzlerin das Heft des Handelns in der Hand hält.
Wir können froh sein, dass die Länder ihre Verantwortung übernehmen. Es ist das Zusammenspiel der gemeinsamen Absprache und der föderalen Verantwortung für die Umsetzung, das unser Land bislang besser durch die Krise kommen lässt als alle anderen Staaten Europas.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es für diese These noch eines Beleges bedurft hätte, zitierte ich gern den ersten Satz aus der Begründung der Grünen für eine ganze Menge ihrer Anträge. Dort heißt es:
„Die Entscheidung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 28.10.2020 zur Verschärfung
der Corona-Schutzmaßnahmen war grundsätzlich richtig und notwendig.“
Insofern ist auch die Niedersächsische CoronaVerordnung vom 30. Oktober 2020 grundsätzlich angemessen.
Und ich zitiere auch aus dem Antrag der FDP:
„Auf gesundheitspolizeiliche Ge- und Verbote kann nicht gänzlich verzichtet werden.“
Und später:
„Die Bewältigung der Pandemie wird auch künftig wesentliche Eingriffe in Grundrechte notwendig machen.“
Dem ist nicht viel hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren, das Lob für die Maßnahmen der Regierung durch FDP und Grüne ist verständlich. Schließlich tragen diese Parteien außerhalb Niedersachsens in dem einen oder anderen Bundesland Regierungsverantwortung. Dort haben sie die Maßnahmen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes des Bundes schnell umgesetzt. Die Bedenken der niedersächsischen Opposition hinsichtlich einer fehlenden Parlamentsbeteiligung werden offensichtlich von deren Parteifreunden in Regierungsverantwortung nicht geteilt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ich will an dieser Stelle gern einräumen, dass Sie die richtigen Fragen stellen,
Fragen, die auch die CDU-Fraktion bewegen, Fragen, die das ganze Land bewegen. Die wichtigsten sind wohl: Ist es richtig, landesweit ganze Branchen zu schließen, damit die Menschen keinen Anreiz haben, das eigene Haus zu verlassen, damit sie nur wenig Kontakte haben, obwohl die einzelne Einrichtung alles getan hat, das Infektionsrisiko zu minimieren? Ist es richtig, Kontaktregeln aufzustellen, die es einzelnen Menschen sehr schwer machen, mit anderen Menschen Zeit zu verbringen? Ist es richtig menschliche Bedürfnisse
nach Kultur und Geselligkeit deutlich hinter Arbeit, Produktivität und Schulpflicht zurückzustellen? Und vor allem: Ist es genug, um die Ausbereitung der Krankheit einzudämmen und Menschenleben zu schützen?
Aber weil Sie in Niedersachsen eben nicht regieren, belassen Sie es bei den Fragen. Ihre Antworten bleiben im Unklaren. Ihre Forderungen sind beliebig. Mal fordern Sie ein schnelles Handeln ein, mal wollen Sie ein umfassenderes Beteiligungssystem. Mal wollen Sie mehr Kontrolle der Einhaltung der Verbote, mal mehr Eigenverantwortung der Bürger.
Mal sollen Einrichtungen wieder geöffnet werden, mal andere geschlossen werden.
Meine Damen und Herren, die Art und Weise, wie wir heute hier im Parlament diese Frage diskutieren, finde ich gut. Aber ich will einräumen: Die mediale Wucht, mit der Sie Ihre Beteiligung an Entscheidungen der Landesregierung einfordern, steht in einem merkwürdigen Widerspruch zu Ihren unkoordinierten und wenig durchdachten Vorschlägen.
Ich will Ihnen Beispiele nennen:
Der Gesetzentwurf der Grünen stellt bei der Corona-Verordnung eine umfassende Beteiligung sämtlicher betroffener Verbände, Vereinigungen und religiösen Körperschaften in Aussicht. Das ist eine Forderung, meine Damen und Herren, die wir nicht einmal bei umfassenden Gesetzesvorhaben erfüllen. Seriös ist das nicht.
Die FDP will Corona-Schnelltests einsetzen, damit die Schulen, die Kitas, die Krankenhäuser, die Senioren- und Pflegeheime, die Dienstleistungsbranche, die Veranstaltungsbranche, die Reisebranche, die Sportbranche und die Kulturbranche für jeden offengehalten werden können. Machbar ist das nicht.
Die FDP weiß das auch selbst. Eine Änderung der derzeit geltenden Beschränkungen wird wohlweislich von Ihnen nicht gefordert.
Die Grünen wollen beispielsweise Alleinerziehende gegenüber Singles benachteiligen. Die einen sollen sich mit vier Haushalten treffen dürfen, die anderen nur mit Personen aus einem Haushalt. Gerecht ist das nicht.
Die FDP will für das Schuljahr 2020/2021 in den Herbstferien freiwilligen Unterricht anbieten, obwohl diese seit dem 29. Oktober vorbei sind. Ihr Antrag ist vom 4. November.
Die Grünen wollen die verpflichtende Einzelunterbringung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Schlachthöfen,
selbst wenn sie miteinander verheiratet sind. So sicherlich nicht gewollt, aber es ist so gefordert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen - - -
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so kernig die Forderungen der Opposition beim flüchtigen Lesen auch klingen mögen - da, wo es schwierig wird, drückt sie sich vor konkreten Vorschlägen, wo es weh tun könnte, da zuckt sie zurück.
Die FDP fordert eine Strategie für die bestmögliche Versorgung aller erkrankten Menschen, die ohne die Schließung von Lebensbereichen auskommt. Aber sie sagt nicht, wie diese Strategie aussehen soll.
Die Grünen wollen ein Ballen von Schülerinnen und Schülern in Bussen verhindern. Eine gute Idee! Wie das aber gehen soll, überlassen sie lieber den Kommunen.
- Das steht in Ihrem Antrag!
Die FDP will, dass die Schulen technisch, organisatorisch und personell jederzeit Distanzunterricht und digitales Lernen anbieten können. Aber sie sagt nicht, wie das gehen soll. Gleichzeitig sollen übrigens die Schulen Präsenzunterricht aufrechterhalten.
Die Grünen wollen Freilichtmuseen öffnen, die Gebäude aber geschlossen halten. Wie die Museumsbetreiber im umsatzschwächsten Monat November ein solches Angebot leisten sollen, sagen sie nicht.
Die FDP will pauschale Schließungen verhindern, stattdessen abgestuft nach regionalen Inzidenzwerten - so steht es noch in Ihrem Antrag; eben haben Sie etwas anderes gefordert - reagieren. Wo diese aber liegen sollen und was dann wann geschlossen wird, sagt sie nicht.
Und schließlich, meine Damen und Herren, fordern die Grünen tatsächlich, der Landtag möge feststellen, dass gerade dort, wo sich im öffentlichen Raum viele Menschen versammeln, die Einhaltung der Corona-Maßnahmen von besonderer Bedeutung sei. Diese Erkenntnis richtet sich an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie an Landrätinnen und Landräte und an deren Gesundheitsämter. - Glauben Sie mir, meine Damen und Herren, die kommunalen Verantwortungsträger sind darauf schon ganz allein gekommen. Warum der Landtag eine solche Feststellung treffen soll, wollen Sie in der Begründung mündlich nachliefern. Ich bin gespannt. Das haben Sie hier nicht ausgeführt.
Meine Damen und Herren von der Opposition, die Fraktionen von CDU und SPD haben Ihnen einen Vorschlag gemacht, wie die parlamentarische Beratung der Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie organisiert werden kann. Wir sind bereit, mit Ihnen über konkrete Vorschläge zu diskutieren. Wir sind bereit, diese Vorschläge hier im Parlament sofort abzustimmen und auf eine Überweisung in die Ausschüsse zu verzichten. Wir wollen gerne mit Ihnen über die Corona
Verordnung im Sozialausschuss diskutieren, bevor sie in Kraft tritt. Unser Angebot steht. Wir sind dazu bereit.
Aber ich sage auch: Wenn Sie eine ernsthafte Debatte über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wollen, dann müssen Sie auch ernsthafte Anträge stellen. Diesem Anspruch sind Sie in dieser Debatte nicht gerecht geworden. Wir werden Ihre Anträge in die Ausschüsse überweisen müssen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben recht, Herr Kollege Limburg, ich habe den Antrag zu Zoos und Tierparks nicht angesprochen. In diesem Antrag fällt insbesondere auf, dass es dort einen Satz gibt, der sich besonders mit der kreativen Arbeit von Menschen in Vereinen und Verbänden befasst. Dieser Satz findet sich zunächst in der Einleitung, und er findet sich nachher in der Forderung noch einmal wortgleich wieder. Er ist da wohl per „copy and paste“ mit hineingeraten. Daran kann man schon merken, wie wenig durchdacht und bearbeitet diese Anträge sind. So sind sie natürlich nicht abstimmbar.
Zur inhaltlichen Frage räume ich ein, dass ich ein wenig Bedenken habe, einen so attraktiven Anziehungspunkt wie einen Zoo zu öffnen; denn die einzelnen Tiergehege sorgen durchaus dafür, dass sich an der Stelle eine ganze Menge Leute versammeln. Darüber muss man sicherlich konkret nachdenken. Hier hätte ich Bedenken hinsichtlich einer Öffnung. Diesen Punkt möchte ich gerne äußern.
Ich habe nicht sehr viel Zeit, aber ich möchte noch sagen: Herr Kollege Birkner, es liegt in der Natur der Sache, dass Regierungsfraktionen das Regierungshandeln in der Regel deutlich unterstützen und mittragen.
Denn die Debatten und die Diskussionen, die wir dazu geführt haben, finden im Vorfeld der Entste
hung von politischen Entscheidungen statt. So ist das nun mal in einer Demokratie. Das wissen Sie auch ganz genau. Deswegen liegt es in der Natur der Sache, dass Sie hier Kritik an der Regierung vortragen und wir darauf reagieren. Ich finde, die Form und die Art der Debatte, wie wir sie hier geführt haben, sind ganz ordentlich. Wenn Ihre Anträge noch deutlich konkreter werden, dann sehe ich auch eine gute Chance, dass wir direkt darüber abstimmen können.
So wie Sie es bisher gemacht haben, ist es aus unserer Sicht unzureichend.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte noch keine Gelegenheit, den Bericht in der HAZ zu lesen - bis auf die Überschrift und die ersten Zeilen -, weil auf diesem Gerät die Zugangsdaten nicht gespeichert sind, sodass ich die Sperre, die die HAZ zu Recht auf diesen Artikel gelegt hat, noch nicht überwinden konnte. Ich werde das gleich im Büro nachholen.
Aber wenn ich es richtig sehe, geht es hier um eine Frage, die wir hier doch schon einmal diskutiert haben. Wenn eine Landesregierung ankündigt - und das hat sie getan -, dass zum 1. Oktober neue Regeln in Kraft treten sollen, dann ist es doch klar, dass es dazu vorbereitende Papiere gibt, die das interne Regierungshandeln steuern - die aber noch keinen abgeschlossenen Meinungsbildungsprozess der Landesregierung darstellen.
Wenn ein Meinungsbildungsprozess der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist, Papiere bzw. interne Dokumente aber, wie wir es ab und an erleben - Herr Wenzel, auch Sie haben das schon erlebt, und auch ich habe hier schon solche Dokumente hochgehalten und mich darüber gefreut -, den Weg nach außen gefunden haben, dann ist das gleichwohl immer noch ein interner Willensbildungsprozess einer Landesregierung.
Und unsere Verfassung sieht vor, dass solche internen Willensbildungsprozesse hier nicht in der Breite erörtert werden müssen, damit ein solcher Willensbildungsprozess in aller Ruhe abgeschlossen werden kann. Erst dann unterliegt die Landesregierung auch einer Unterrichtungspflicht mit Blick auf dieses Haus.
Das wissen Sie ganz genau. Sie versuchen gleichwohl, es immer wieder zu skandalisieren. Aber dieses scheint mir ausdrücklich ein solcher interner Prozess zu sein. Daraus macht die Hannoversche Allgemeine Zeitung auch überhaupt gar keinen Hehl.
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! - Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um meinen Wortbeitrag von vorhin zu ergänzen. Herzlichen Dank an die fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CDU-Fraktion, die mich nun mit dem vollständigen Text aus der HAZ versorgen konnten. Darin wird über die möglichen Änderungen berichtet, die ab dem 1. Oktober geplant sein sollen.
Herr Kollege Limburg, dass es zum 1. Oktober die Absicht gibt, die Corona-Regeln nachhaltig zu verändern, ist mehrfach berichtet worden und wird auch an Ihnen nicht vorbeigegangen sein.
Sie können das auch nicht mit der Unterrichtung verwechseln, die der Ministerpräsident gestern hier vorgenommen hat. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hat der Ministerpräsident gestern sehr deutlich ausgeführt, dass die Chefs der Staatskanzleien aus den unterschiedlichen Bundesländern sich untereinander verständigt haben und dass in dieser Verständigung auch der Chef der Staatskanzlei für das Land Niedersachsen eine Position eingenommen hat. In dem Moment ist natürlich ein Willensbildungsprozess innerhalb des Landes zumindest in einem einzelnen Punkt, nämlich Sport-Großveranstaltungen, abgeschlossen. Sonst könnte der CdS so etwas nicht nach außen vertreten. In dem Moment haben Sie jedes Recht - und diesem Recht ist der Ministerpräsident gestern unverzüglich nachgekommen -, dieses nicht aus
der Berichterstattung zu erfahren, sondern hier die Unterrichtung zu erhalten und darüber die Aussprache zu führen.
Hier aber veröffentlicht die Hannoversche Allgemeine Zeitung ein internes Dokument. Dort heißt es ausdrücklich: „Das geht aus dem Entwurf der ‚Herbststrategie“ hervor“.
Ein „Entwurf“ ist vorbereitendes Regierungshandeln. Herr Siebels hat daher völlig recht: Wenn Sie jetzt sagen, dass dann doch zumindest der Ministerpräsident und nicht die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorne kommen und das sagen soll,
dann folgt das mit Verlaub natürlich nur der Strategie, dass Sie genau wissen: In dem Moment, in dem der Ministerpräsident Ihnen diesen einen Satz sagt, wird hier die Aussprache eröffnet. Das ist Ihr Ziel.
Es ist Ihr Ziel, die Aussprache über etwas zu eröffnen, was internes Regierungshandeln ist.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir Ihnen da nicht auf den Leim gehen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die schrecklichen Bilder, die uns aus Griechenland, von Lesbos, erreicht haben, haben natürlich eine intensive politische Debatte im ganzen Land ausgelöst.
Ich gebe zu, dass es uns an dieser Stelle etwas überrascht hat - - -
- Dann sage ich es etwas lauter.
Ich verwies gerade, Herr Kollege, auf die schrecklichen Bilder, die uns aus Griechenland und von Lesbos erreichen und die uns alle zu einer intensiven politischen Debatte angehalten haben: Wie geht man mit Menschen um, die derartiges erleiden?
Ich gebe aber auch zu, dass es uns überrascht hat, dass keine Fraktion im Niedersächsischen Landtag die Gelegenheit genutzt hat, dieses Thema auf diese Tagesordnung zu setzen.
Vor diesem Hintergrund überrascht es ein wenig, Herr Kollege Limburg, jetzt mit einem Antrag um die Ecke zu kommen. Der Kollege hat mir gerade noch kurz zugeflüstert, dass er verschickt worden sei. Ich kenne ihn nicht; erreicht hat er mich auch noch nicht. Ich bitte tatsächlich um Nachsicht, dass ich nicht jede Sekunde auf E-Mails von Ihnen warte.
Ich hätte mich gefreut, wenn Sie zumindest der üblichen Praxis in diesem Haus Folge geleistet hätten und in der Mittagspause kurz auf mich zugekommen wären, um dieses Anliegen an mich heranzutragen.
Unter diesen Umständen können wir es im Moment nicht beurteilen. Deswegen muss ich für den jetzigen Zeitpunkt diesen Antrag ablehnen. Ich schlage Ihnen vor, dass Sie der Präsidentin empfehlen, noch heute den Ältestenrat zusammenzurufen, damit wir über ein vernünftiges Verfahren beraten können.
So gehen wir hier üblicherweise nicht miteinander um. Wenn Sie dies zur politischen Stimmungsmache nutzen wollen, dann stehen wir dafür jedenfalls nicht zur Verfügung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Finanzminister, es ist ja bekanntlich das Los der CDU in dieser Legislaturperiode, erst dann zum Haushalt sprechen zu dürfen, wenn der Finanzminister Reinhold Hilbers und auch die Fraktionsvorsitzende unseres nahezu gleichgroßen Koalitionspartners bereits alles gesagt haben.
Ich gebe zu, heute kommt mir das Ganze entgegen, weil sich der Kollege Toepffer, unser Fraktionsvorsitzender, der eigentlich hier jetzt das Wort ergriffen hätte, heute aufgrund einer Erkältung leider entscheiden musste, zu Hause zu bleiben, und auch der Kollege Thiele entschuldigt ist. Es ist das passiert, was dann immer passiert: Wenn man nicht mehr genau weiß, wer zuständig ist, dann sind die Parlamentarischen Geschäftsführer dran.
Vor einem Jahr hätte ich wohl an dieser Stelle gesagt: Bitte haben Sie Verständnis, dass der Kollege Toepffer seine Viren heute lieber in der Familie verteilt! Aber auch dieser Witz ist etwas aus der Zeit gefallen, also werde ich ihn heute nicht bringen.
Aber ich möchte mich nicht nur mit den bloßen Zahlen beschäftigen und hier an die Haushaltsreden anknüpfen, die der Fraktionsvorsitzende hier an dieser Stelle schon gehalten hat.
Der Haushalt ist gewohnt gründlich präsentiert worden. Und es ist nicht so, dass diese Zahlen und dieser Haushalt nicht wichtig wären. Ganz im Gegenteil! Die öffentlichen Mittel sind Geld, welches die Menschen in unserem Land erarbeitet und an den Staat abgeführt haben. Sie haben ein Recht darauf, dass wir sorgsam damit umgehen.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei unserem Finanzminister Reinhold Hilbers und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung bedanken. Sehr oft steht der Finanzminister alleine jenen gegenüber, die berechtigte und gewünschte Ausgaben an ihn herantragen. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit, Herr Finanzminister!
Ich möchte mich bereits an dieser Stelle ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen unseres Haushaltsausschusses bedanken, deren wichtige und häufig kleinteilige Arbeit hier nur eher selten zur Sprache kommt. Ich schließe ausdrücklich die Vertreter der Opposition mit ein.
Die Arbeit der Mitglieder des Haushaltsausschusses, diesen Haushalt auf Herz und Nieren zu prüfen und im nächsten Jahr seine Ausführung zu überwachen, erfüllt unsere Pflicht gegenüber den Menschen, die dieses Geld erarbeitet haben.
Wenn ich mich gleichwohl nicht allein mit den bloßen Zahlen beschäftige, dann deshalb, weil diese Zahlen allein niemals die Geschichte erzählen können, die sich hinter einem Landeshaushalt verbirgt - eine Geschichte, die so noch nie erzählt wurde.
Es ist die Geschichte von einer in unserem Land beispiellosen Gesundheits- und Gesellschaftskrise, in der CDU und SPD den Wert jedes einzelnen Menschen über den Wert der Wirtschaft gestellt haben, weil es ohne Menschen keine Wirtschaft und erst recht keine Zukunft gibt, für die es sich zu streiten lohnt.
Es ist die Geschichte von einer in unserem Land beispiellosen Wirtschaftskrise, in der CDU und SPD den unzähligen kleinen und mittelständischen Betrieben überall im Land unter die Arme gegriffen haben und das aufgrund der laufenden Hilfsprogramme mit enormen Haushaltsmitteln bedarfsgerecht weiter tun.
Es ist die Geschichte großer Herausforderungen und eines entschlossenen und zuversichtlichen Umgangs damit. Ich finde, wir dürfen für das Vertrauen dankbar sein, welches die Menschen in die Regierung und die Verwaltungen in unserem Land haben. Dieses Vertrauen ist ein hohes Gut, denn es versetzt die Bundes- und die Landesregierung überhaupt erst in die Lage, beherzt und wirkungsvoll einschneidende Maßnahmen zu ergreifen.
Ein Blick in die Welt zeigt, dass in der Krise jene scheitern, denen es an Vertrauen in der Bevölkerung fehlt. Das gilt in gleichem Maße für totalitäre Unterdrückungssysteme wie für gewählte Populisten.
Ich finde, dass die Krise deutlich gemacht hat, wie leistungsfähig unser Staat ist. Ich finde auch, dass die Krise deutlich gemacht hat, wie leistungsstark der Föderalismus in unserem Land ist und wie wirkungsvoll die Bundesländer ihre Aufgaben erfüllt haben. Und ich finde, Herr Kollege Wenzel, dass auch deutlich geworden ist, dass die kommunale Selbstverwaltung in unserem Land ein besonderes Gut ist, die ihre Leistungsstärke unter Beweis gestellt hat.
Deswegen - ich spreche Sie direkt an - ist es gerade nicht richtig und nicht der Wunsch der Kommunen gewesen, Programme auf den Weg zu bringen, um kommunale Aufgaben zu unterstützen, sondern die Kommunen haben den Wunsch an den Finanzminister herangetragen, mit finanziellen Mitteln ausgestattet zu werden, um ihre Aufgaben
selbstständig und eigenverantwortlich erfüllen zu können. Genau dieser Wunsch ist den Kommunen erfüllt worden.
Meine Damen und Herren, die Berichterstattung über die Themen unserer Zeit ist schnelllebig. Viel zu sehr geraten inzwischen die Berichte über Demonstrationen von Menschen in den Vordergrund, deren Meinung offensichtlich auf Verschwörungen, Unwahrheiten, Hass und Vorurteilen beruhen. Diese Menschen fordern für sich Meinungsfreiheit ein. Das Problem dieser Menschen ist aber nicht, dass sie ihre Meinung nicht sagen dürfen, deren Problem ist, dass ihre Meinung hanebüchener Unsinn ist. Ein echtes Problem wird daraus erst, wenn sich diese Leute aufgrund dieser Meinung so verhalten, dass sie sich und andere gefährden.
Meine Damen und Herren, die CDU werden Sie an der Seite dieser Leute nicht finden. Die CDU finden Sie an der Seite der Menschen, die sich um sich und um ihre Angehörigen kümmern, die sich um ihr Unternehmen und dessen Mitarbeiter sorgen, die Kranken und Bedürftigen helfen und sie pflegen, die in diesen Zeiten das Ehrenamt hochhalten und die für Ordnung und Fürsorge in diesem Land sorgen - an deren Seite finden Sie die CDU-Fraktion.
Deswegen komme ich noch einmal auf den Parteitag der AfD zu sprechen. Meine geehrten Kollegen von der AfD, Ihr Parteitag hat uns zwei Dinge gezeigt: Erstens steuert die Mehrheit der Mitglieder, die auf dem Parteitag waren, offensichtlich auf einen rechtsextremen Kurs zu. Deshalb hat diese Mehrheit einen extrem rechten Parteivorsitzenden gewählt.
Zweitens zeigen die Bilder, dass Sie gegen Hygienekonzepte und Gesetze verstoßen, sich und andere gefährden und damit keinesfalls die Partei für Rechtsstaat, Ordnung und Fürsorge sein können.
Meine Damen und Herren, betrachtet man diesen Landeshaushalt in einem großen Zusammenhang mit den Nachträgen der letzten Monate, erzählt er aber auch die Geschichte weiterhin bestehender großer Risiken und Unwägbarkeiten: eine Geschichte der Hoffnung auf eine Konjunktur, die sich nicht nur zum Wohle der Steuereinnahmen, sondern vor allem zum Wohle der Menschen schnell
erholen möge, eine Geschichte von richtungsweisenden Entscheidungen über unsere politischen Schwerpunkte in den nächsten zehn, wenn nicht gar 20 Jahren.
Hinter uns liegen zwei Nachtragshaushalte, die erstens notwendig waren, um den medizinischen Folgen der Pandemie zu begegnen und ihrer Ausbreitung Einhalt zu gebieten, und die zweitens in einem weit größeren Maße notwendig und unabdingbar waren, um eine Vielzahl bedrohter Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen zu retten. Der Umfang dieser Nachtragshaushalte und die absehbaren Zusatzbelastungen der nächsten Jahre führen das Land an die Grenzen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit.
Die eigentliche Herausforderung im Zusammenhang mit der historischen Neuverschuldung liegt aber nicht in der Kreditaufnahme selbst. Es ist zugegebenermaßen einfach, Schulden aufzunehmen, um Sonderprogramme für die betroffenen Branchen aufzulegen. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, die Mittel richtig einzusetzen - richtig einzusetzen! - und auch in Zukunft die richtigen Prioritäten zu setzen.
Das Geld, welches wir zusätzlich aufgewandt haben und weiterhin aufwenden werden, um die Gesundheit und die Existenz unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen, ist für diesen Zweck von unserer Generation aufgenommen worden. Wir fühlen uns verpflichtet, dass es zumindest ganz überwiegend von unserer Generation auch zurückgezahlt werden muss.
Deswegen sage ich ganz deutlich: Weder die erheblichen sozialen Verwerfungen, die wir im Zusammenhang mit Corona erlebt haben, noch die Forderung nach zusätzlichen staatlichen Ausgaben für den Klimaschutz dürfen eine Rechtfertigung dafür sein, dass wir die Verantwortung für solide Finanzen und politische Handlungsfähigkeit schlicht an die nächste Generation weiterreichen.
Solide Haushaltspolitik zahlt sich aus - das hat sie auch im Zusammenhang mit der Corona-Krise bereits getan. Wir in Niedersachsen haben anders als andere Bundesländer bereits vor der Pandemie die haushaltspolitischen Weichen so gestellt, dass überhaupt erst Handlungsspielräume entstehen konnten.
Der soliden Finanzpolitik der letzten Jahre, die maßgeblich auf das Betreiben der CDU-Landtagsfraktion und unseres Finanzministers Reinhold Hilbers zurückzuführen ist, ist es zu verdanken,
dass wir uns von einem relativ niedrigen Niveau aus zusätzlich verschulden konnten.
Die Schuldenbremse, verehrter Herr Kollege Limburg, die manche politische Kraft im Lande für Teufelswerk hält, wird mittel- und langfristig der Grund dafür sein, dass politische Handlungsspielräume weiterhin bewahrt und neu eröffnet werden.
Genau für eine solche Ausnahmesituation, wie wir sie jetzt erleben, haben wir auf die verfassungsrechtliche Verankerung der Schuldenbremse gedrungen. Sie hat sich in der Corona-Krise bewährt. Denn in absoluten Ausnahmesituationen wie der jetzigen erlaubt sie uns die notwendige Schuldenaufnahme. Gleichzeitig zwingt sie uns zu einer Ausgabenpolitik, die sich auf das Notwendige und das Wirkungsvollste konzentriert. Sie verhindert Exzesse, Ausgabenwut und Gießkanne, und sie nötigt uns ab, klare Prioritäten zu setzen.
Die Landesregierung wird mit dem Haushalt 2021 ebenso wie mit den beiden Nachtragshaushalten dieses Jahres ermächtigt und nicht verpflichtet, finanzielle Mittel in Milliardenhöhe auszugeben. Sie wird diese Mittel vernünftigerweise dort einsetzen, wo sie den besten Effekt bei der Erhaltung von Wirtschaftsstrukturen, Arbeitsplätzen und unternehmerischen Existenzen versprechen.
Die schnelle, breit gestreute Hilfe war eine wichtige, richtige und angemessene erste Reaktion auf den Ausbruch und die möglicherweise rasche Ausbreitung der Pandemie.
Jetzt verlangt es unsere Verantwortung allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes gegenüber, dass wir genauer hinschauen und prüfen, welche Unternehmen unverschuldet durch die Pandemie in Not geraten sind und welche sich auch ohne die Krise in einer finanziellen Schieflage befunden haben und die nächsten Jahre wirtschaftlich nicht überlebt hätten.
Priorisierung ist auch deshalb wichtig, weil wir uns nicht darauf verlassen dürfen, dass die Konjunktur über alle Branchen hinweg schnell wieder anziehen und auf das Vorkrisenniveau zurückkehren wird. Der Arbeitskreis Steuerschätzung hat in der vergangenen Woche zwar erklärt, dass die Steuereinnahmen für das Jahr 2020 für die Länder nicht so dramatisch einbrechen werden, wie noch im Mai erwartet, er hat aber auch sehr deutlich gemacht, dass die konjunkturelle Erholung nicht den erhofften Verlauf nehmen, sondern deutlich mehr Zeit erfordern wird.
Über den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 werden nach einer ersten Einschätzung des Finanzministers zusätzliche Mindereinnahmen von 700 Millionen Euro zu verkraften sein. Deshalb ist es erforderlich, dass wir weiterhin intensiv in einen Wirtschaftsaufschwung investieren.
Ich bin etwas irritiert; sind das schon zwölf Minuten gewesen?
Ja, ich sehe es schon. Ich will noch einen Schlusssatz sagen.
Die solide Haushaltspolitik der vergangenen Jahre hat die Spielräume, die wir bei diesen Entscheidungen haben, ermöglicht und vergrößert. Wir werden bei den Investitionen in Zukunft nicht mit der Gießkanne durch das Land ziehen, aber wir werden auch nicht mit dem Rasenmäher über die einzelnen Haushaltsposten fahren.
Politische Priorisierung erschöpft sich nicht im Aufstellen von Wunschlisten. Bei ihr geht es nicht nur darum, festzulegen, was neu hinzukommt. Es geht heute mehr denn je darum, sich einzelne Ausgaben genau anzuschauen und zu entscheiden, wo sie noch nötig und sinnvoll sind.
Wir laden auch die Opposition ein, dies gemeinsam mit uns zu tun. Wir sind gespannt, ob Ihnen das gelingt. Bislang haben wir nicht gesehen, dass Sie tatsächlich eine Priorisierung vorgenommen haben. Bislang haben Sie sich in Kritik erschöpft.
Wir sind auf die Haushaltsberatungen gespannt und freuen uns auf die Beratungen in allen Ausschüssen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe noch versucht, dieses Zitat zu googeln - ich bin mir nicht ganz sicher; ich mei
ne, es ist von Armin Laschet -, aber habe es so schnell nicht gefunden. „Wenn man alles wüsste!“ Ich weiß, es klingt nach Helmut Schmidt; aber ich glaube, es ist von Armin Laschet.
Ich freue mich, dass wir diesen gemeinsamen Antrag der vier Fraktionen hier auf den Weg gebracht haben und dass wir jetzt einen solchen Ausschuss bekommen werden, weil ich glaube, dass ein Sonderausschuss für diese Frage tatsächlich das richtige Instrument ist. Denn es geht nicht darum - das sollte man an dieser Stelle vielleicht einmal deutlich machen -, dass dieser Sonderausschuss nun die Aufgabe hätte, etwas Kritikwürdiges an der Landesregierung zu beleuchten und im Nachhinein entsprechend aufzuklären. Das ist nicht - so nehmen wir es jedenfalls wahr - seine vorrangige Aufgabe. Wir sind sehr zufrieden damit, wie die Landesregierung in der Corona-Krise reagiert hat und wie in diesem Land die entsprechenden Regelungen getroffen worden sind.
Und doch ist es aus meiner Sicht ein Satz in der Begründung, der für mich diese Aufgabe des Ausschusses noch am ehesten beschreibt. Dort heißt es - ich zitiere aus der Begründung des Antrags -:
„Für die Bewältigung einer Pandemie als dauerhafte Krise braucht es mehr und andere Entscheidungs-, Kommunikations- und Partizipationswege als für einen Terrorakt oder ein Hochwasser. Die etablierten Verfahren im Katastrophenschutz sind dafür bisher nicht ausgerichtet.“
Das ist richtig. Im Katastrophenfall - ich nehme einmal ein Hochwasser als Beispiel - muss man ganz schnell reagieren, und eine Landesregierung muss sagen: Jetzt müssen wir schnelle Entscheidungen treffen; jetzt brauchen wir einen Krisenstab, und den setzen wir auch ein. - Wenn eine Kommune nachfragt, sie könnte helfen, habe dies und habe das, und ob ihr die Kosten erstattet werden, dann muss es bestenfalls einen Telefonanruf dauern, bis die Antwort ja oder eben nein lauten kann - im besten Fall natürlich ja.
Das muss schnell gehen. Insofern haben wir diesen Mechanismus, der eingeübt ist, auch in dieser Krise eingesetzt, und das war ganz zu Anfang sicherlich auch in Ordnung und richtig. Wenn sich aber eine Krise schon über sechs Monate hinzieht - das ist ja unbestreitbar so -, dann sind Krisenstäbe möglicherweise nicht mehr die richtige Reaktion.
Die Erkenntnissen, die jetzt noch frisch sind, wollen wir bewahren und Lehren aus ihnen ziehen, indem wir in diesem Ausschuss beleuchten, wie ein Krisenstab zu Anfang arbeitet, wie Mitbeteiligungen beispielsweise im Kabinett organisiert sind, wie das Parlament begleiten und mitentscheiden kann und was zu welchem Zeitpunkt die richtigen Ansätze sind, um in einer vergleichbaren Krise, die erkennbar über einen längeren Zeitraum anhalten wird, Entscheidungsprozesse so zu organisieren, dass wir beim nächsten Mal an der Stelle besser vorbereitet sind.
Das ist aus meiner Sicht die Aufgabe und das, womit sich dieser Ausschuss beschäftigen soll. Dazu benötigen wir natürlich die Unterlagen und Erkenntnisse der Landesregierung. Ich stelle mir daher auch vor, dass dieser Ausschuss insbesondere auch diese Fragestellung beleuchtet und mit den Kabinettsmitgliedern, mit den wesentlichen Entscheidungsträgern der Landesregierung, an dieser Stelle ins Gespräch kommt, die Akten sorgfältig sichten kann, damit wir sehen können, wie Entscheidungen getroffen wurden. Das bedeutet aber nicht, dass man, nachträglich betrachtet, oder womöglich gar mit dem Wissen von heute sagt: Was ihr 14 Tage nach Auftreten des ersten Falls in Niedersachsen entschieden habt, hätte sich vielleicht in dieser Tiefe und als Notwendigkeit gar nicht ergeben müssen. - Das wäre einfach.
Hartmut Möllring hat einmal zu einer vergleichbaren Frage in der ihm eigenen Art, die er als Finanzminister an den Tag gelegt hat, gesagt: Der Pathologe ist immer der Klügste. Er weiß es am besten, aber er kommt eben immer zu spät.
Das darf uns nicht passieren. Als Ergebnis dieses Ausschusses wollen wir einen Bericht haben, der eine Form von Blaupause für die Strukturen bieten kann, welche wir jetzt oder in Zukunft schaffen wollen, damit für den Fall einer langandauernden Krisensituation die richtigen Instrumente und die richtigen Beteiligungsformen, auch was das Parlament angeht, zur Verfügung stehen und wir angemessen reagieren können.
Wenn der Ausschuss dies zeitnah leistet, also jetzt, wo noch alle Erkenntnisse frisch sind und alle Beteiligten noch wissen, wie sie reagiert haben und warum, dann ist das eine gute Sache. Dieses Parlament fällt einen guten Beschluss, wenn es einen solchen Ausschuss jetzt ins Leben ruft.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zur Geschäftsordnung gemeldet, um diesen Punkt, Herr Kollege Bothe, noch mal aufzugreifen. Bei der Gelegenheit kündige ich zugleich an, dass das Ganze sicherlich auch Thema im Ältestenrat dieses Hauses sein wird.
Die Bilder, die wir von Ihrem Parteitag sehen mussten, zeigten eindeutig, dass die Partei möglicherweise bemüht war, Hygieneregeln einzuhalten - vielleicht wollten Sie das hier zum Ausdruck bringen -, dass faktisch aber Hygieneregeln in keiner Weise durchgesetzt wurden. Die Bilder zeigten eindeutig, wie viele Leute in engen Gruppen zusammenstehen, sich mit Handschlag und Umarmung begrüßen, wie geschrien und gerufen wurde. Das hatte eindeutig nicht die Form, wie
Corona sie voraussetzt. Was auf Ihrem Parteitag passiert ist, war eindeutig hochgefährlich.
Ich darf Ihnen sagen, dass bei uns in der CDUFraktion - - -
Ich erläutere, Herr Präsident, warum dieser Vorgang im Ältestenrat zur Sprache kommen wird. Diesen Antrag habe ich gerade gestellt.
Ich darf Ihnen sagen, dass wir heute in der Fraktion beraten haben und es Wortmeldungen gegeben hat, die sehr ernsthaft Sorgen zum Ausdruck gebracht haben, dass aus Ihren Reihen Gefahr in dieses Haus hineingetragen wird. Sie dürfen diese Verantwortung normalerweise nicht tragen. Alle, die auf diesem Parteitag dabei waren, müssten heute normalerweise zu Hause bleiben.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich den Vorrednern insoweit an, dass wir die Frist hinsichtlich der gesonderten Möglichkeiten für Ausschüsse, auch digital oder als Videokonferenz zu tragen, verlängern sollten.
Kurzzeitig gab es die Überlegung, wie lange man das machen sollte bzw. ob man damit ein Signal, wie lange Corona noch dauern kann, setzt. Ich denke, dass das nicht der Fall ist, weil wir letzten Endes ja ein Parlamentsrecht einführen, das wir nicht nutzen müssen. Es werden keine Belastungen eingeführt. Insofern denke ich, dass die Sommerpause im nächsten Jahr ein richtiger Zeitpunkt ist, um über diese Regelung nachzudenken, und dass einer Verlängerung bis dahin nichts im Wege steht.
Zum Antrag der Grünen: Hier muss man, glaube ich, etwas vorsichtiger sein. Die Grünen haben einen relativ schlanken Antrag mit einem einzigen Satz gestellt, der da lautet:
„Der Ältestenrat kann öffentlich tagen.“
Das soll § 97 angefügt werden. Damit ist völlig unklar, wer denn jetzt eigentlich bestimmen soll, ob der Ältestenrat öffentlich tagt oder nicht; denn eine Kannregelung muss natürlich in irgendeiner Form ausgestaltet sein.
Es kann nur so sein, dass der Ältestenrat selbst mit Mehrheit entscheidet, dass er öffentlich tagt.
Und damit führt man hier ein Mehrheitsrecht ein, das an dieser Stelle aus meiner Sicht systematisch völlig ungeeignet ist; denn gerade der Ältestenrat schützt Minderheitenrechte und nimmt sie wahr. Das ergibt sich insbesondere aus § 4 unserer Geschäftsordnung. Dort werden die Rechte des Ältestenrates beschrieben. Es heißt dort - das ist, glaube ich, der entscheidende Satz -:
„Er nimmt die Aufgaben eines Geschäftsordnungsausschusses wahr.“
Ein Geschäftsordnungsausschuss regelt schon sehr unmittelbare interne Angelegenheiten eines Parlaments. Es ist aus gutem Grund so geregelt, dass der Austausch über solche internen Angelegenheiten der Geschäftsordnung und der Abgeordneten in nicht öffentlicher Sitzung stattfindet.
Mit Verlaub, das ist nicht so gemeint gewesen, das will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen, Herr Kollege Limburg. Denn in der Begründung sagen Sie deutlich, dass Sie das eigentlich nur für den letzten Endes sehr ungewöhnlichen Fall, den die Verfassung vorsieht, wollen, dass der Ältestenrat, wenn man so will, an die Stelle des Parlaments tritt. Formuliert indes ist es - sagen wir mal - juristisch unsauber, und zwar so, dass der Ältestenrat
selbst mit Mehrheit entscheiden kann, ob er in diesem Moment öffentlich tagt oder auch nicht.
Das ist aus unserer Sicht so nicht gewollt Das ist hier gerade auch ausdrücklich noch einmal so nicht vorgetragen worden. Das ist auch nicht klug.
Deswegen wäre es klug gewesen - diesen Wunsch haben wir auch an Sie herangetragen -, diesen Geschäftsordnungsantrag, der ja - bei Corona geht alles eben recht schnell - inzwischen aus der Zeit gefallen ist, doch jetzt in dieser Form zurückzuziehen, um das zu tun, was wir ja gerade geplant haben, nämlich einen eigenständigen Ausschuss einzuführen, der sich mit diesen Fragestellungen befasst und dessen Gegenstand wir in den Verhandlungen ausdrücklich auf die Fragestellung erweitert haben, wie im Falle einer solchen Pandemie Parlamentsrechte sinnvoll gewahrt werden können. Das ist ja auch Gegenstand der Arbeit dieses Ausschusses.