Meine Damen und Herren, das Internet hat unser aller Leben verändert. Ein rechtsfreier Raum ist es nicht.
Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Für die Fraktion der FDP hat sich nun der Kollege Jan-Christoph Oetjen gemeldet. Bitte sehr!
Ganz herzlichen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eines ist klar: Es war höchste Zeit, dass sich die Europäische Union mit einem modernen, dem Internetzeitalter angepassten Urheberrecht auseinandersetzt; da haben Sie absolut recht, Herr Kollege Nacke. Das aktuelle Urheberrecht stammt aus dem Jahr 2000, und damals gab es Facebook, YouTube, Twitter usw. noch nicht. Die jetzt vom EU-Parlament beschlossene Richtlinie wird jedoch bedeuten, dass unser Alltag im Internet nicht mehr so sein wird, wie er bislang war.
Wir als Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass wir vernünftige Lösungen brauchen, damit Künstler und Kreative für ihre Inhalte fair und gerecht bezahlt werden. Zugleich müssen wir aber die großen Plattformen wie Facebook, Twitter und Instagram besser als bisher regulieren. Für die
Die nun gefundene Lösung verfehlt aber dieses Ziel. Die Reform bringt in ihrer vorliegenden Fassung weit mehr Schaden als Nutzen für die Menschen in Europa. Im Grunde begeht die EU den gleichen Fehler wie die Bundesregierung mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz; denn die Entscheidung darüber, welche Inhalte gelöscht werden, wird in die Hände der Plattformbetreiber gelegt. Um ihr Haftungsrisiko zu minimieren, werden diese im Zweifel vorsorglich Inhalte löschen. Das ist dann das, was man Overblocking nennt.
Sehr geehrter Herr Kollege Nacke, man wird ein Overblocking nicht verhindern können, wenn man Upload-Filter einsetzt. Das ist doch das große Problem an dieser Sache.
Artikel 13 formuliert, wie Plattformen diese Urheberrechtsverletzungen verhindern sollen. Die Betreiber müssen danach sicherstellen, dass rechtlich geschützte Inhalte nicht unerlaubt ins Netz gehen können. Bislang gilt: Stellt ein Nutzer ein urheberrechtlich geschütztes Video beispielsweise bei YouTube ein, muss die Plattform es auf Beschwerde hin löschen. Weil aber nicht jede Prüfung manuell durchgeführt werden kann, werden diese Upload-Filter notwendig, und die Reform kann nur wirksam umgesetzt werden, wenn die Upload-Filter eingesetzt werden.
Es wird schier unmöglich sein, das, was Sie gefordert haben, sehr geehrter Herr Kollege Nacke, in die Tat umzusetzen. Sie sagen, es müssten Lizenzvereinbarungen mit allen Künstlern und Kreativen getroffen werden, damit die Plattformen den Betroffenen das Geld auszahlen können. Das hieße ja, dass die im Grunde mit jedem eine Lizenzvereinbarung haben müssten. Das ist doch schier unmöglich, verehrter Herr Kollege - abgesehen davon, dass Mischformen, also das Verändern von vorhandenen Inhalten, eine Grauzone darstellen, in der man solche Lizenzfragen gar nicht richtig klären kann. Ich halte das, was Sie, sehr geehrter Herr Nacke, hier gerade gefordert haben, für ein Ding der Unmöglichkeit.
Für uns Freie Demokraten ist das ein unhaltbarer Angriff auf die Meinungs- und Informationsfreiheit und auch eine neue Form der Zensur. Wir meinen, Europa kann es sich nicht leisten, Bildung, Be
schäftigung, Familienleben, Kreativität, Unterhaltung, Wirtschaft, Protest und Politik fehleranfälligen Filterprogrammen auszuliefern. Upload-Filter werden legale Meinungsäußerungen und kreative Werke blockieren. Das wird passieren; denn die vorgesehenen Schutzmaßnahmen sind eben nicht ausreichend, um das zu verhindern.
Unsere Vorstellung von Europa ist, dass es ein freies Internet als Hort der Meinungsvielfalt gibt und dass die Meinungsfreiheit geschützt wird. Wir wollen das Wettbewerbs- und Kartellrecht reformieren, damit Urheber und Verwerter mit Plattformbetreibern wieder auf Augenhöhe über Lizenzen verhandeln können und von Internetusern nutzergerierte Inhalte nicht blockiert werden.
Als Befürworter einer vielfältigen Medienlandschaft kämpfen wir für die Meinungsfreiheit und für das geistige Eigentum gleichermaßen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. In unserem Europa werden neue Medien und Technologien nicht überreguliert, sondern Innovationen werden gefördert. Das muss doch der Ansatz sein. Wenn wir im Konzert in der Welt mithalten wollen, wenn wir wollen, dass es nicht nur amerikanische Unternehmen in diesem Bereich gibt, dann müssen wir als Europa diesen Innovationen Raum geben. Die Richtlinie aber tut genau das Gegenteil.
Wir Freien Demokraten werden jetzt dafür kämpfen, dass Upload-Filter nicht in deutsches Recht umgesetzt werden. Frau Barley, die EU-Spitzenkandidatin der SPD, hat im EU-Ministerrat zugestimmt. Später war sie dagegen, weil man bei Protesten dazu neigt, sich dann dagegen auszusprechen.
Aber - das möchte ich an dieser Stelle einmal sagen - sie ist mitverantwortlich dafür, dass jetzt Upload-Filter in dieser Richtlinie enthalten sind. Wir werden jetzt ein Augenmerk darauf legen, dass die Bundesregierung das einhält, was sie zuvor gesagt hat, dass nämlich Upload-Filter nicht in deutsches Recht umgesetzt werden; denn das wäre ein Katastrophe für das freie Internet und für die Meinungsfreiheit.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Für die Landesregierung hat sich nun Frau Ministerin Havliza gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abgesehen vom Brexit beschäftigt die Menschen in Deutschland wohl kaum ein Thema so sehr wie die Reform des Urheberrechts. Insbesondere die junge Generation ist um die Freiheit des Internets besorgt. Auch mein jüngstes Kind, mein 25-jähriger Sohn, hat mich mehrfach auf diese geplante Reform angesprochen. Er hat die Sorge seiner Generation geäußert, dass die lebendige und lebende Internetkultur durch das neue Urheberrecht zerstört werden könnte. Allein in Hannover sind am vergangenen Samstag rund 3 000 Menschen auf die Straße gegangen, um gegen sogenannte Upload-Filter zu demonstrieren. Bundesweit waren es mehrere Zehntausend.
Angesichts dieser Umstände halte ich es für dringend geboten, dass sich die Politik ernsthaft mit den Sorgen und Ängsten all dieser Menschen auseinandersetzt. Daher begrüße ich es, dass sowohl die Oppositions- als auch die Regierungsfraktionen Entschließungsanträge zu den sogenannten Upload-Filtern in das parlamentarische Verfahren eingebracht haben.
Wie so häufig in diesen Tagen gibt es auch bei der Frage, wie die Urheber für ihre Werke in der digitalen Welt eine faire Vergütung erhalten sollen, kein nur schwarz und auch kein nur weiß, kein nur richtig und auch kein nur falsch.
Richtig ist, dass die freie Meinungsäußerung ein sehr hohes Gut ist, das unbedingt geschützt werden muss. Richtig ist aber auch, dass die Urheberrechte der Künstler, Kulturschaffenden und sonstigen Inhaber ebenfalls hohe Güter sind, die geschützt werden müssen. Richtig ist, dass es bei der Einführung von Upload-Filtern zu einem sogenannten Overblocking kommen kann, dass also das Hochladen von Material, das keine Urheberrechte verletzen würde, verhindert wird. Richtig ist aber auch, dass infolge der ungehinderten Internetznutzung die Musik-, Film-, Zeitungs- und Buchbranche enorme finanzielle Einbußen erlitten haben, die sie bislang noch nicht angemessen kompensieren konnten. Und richtig ist auch, dass immer noch kein wirksames Instrument geschaffen worden ist, das die massenhafte Verletzung von
Es gibt aber gute Beispiele, wie auf die neuen Probleme der Informationsgesellschaft angemessen reagiert werden kann. Anders als es der Ausdruck „hässliche Verwandte“ im Antrag der AfD zur Aktuellen Stunde suggerieren möchte, kann z. B. - das ist vorhin schon einmal kurz in anderem Kontext angesprochen worden - das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein hilfreiches Instrument sein, um Hassbotschaften und andere strafrechtlich relevante Diskriminierungen einzudämmen. Dieses ist zum 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Es verfolgt zwar eine andere Zielrichtung als die Urheberrechtsreform und dient allein der verbesserten Bekämpfung von Hasskriminalität und strafbaren Falschnachrichten in sozialen Netzwerken. Das ist aber ebenfalls eine wichtige Aufgabe und deshalb nicht zu vernachlässigen. Andere Verletzungen des geltenden Rechts, wozu auch die Verletzungen von Urheberrechten gehören, werden von diesem Gesetz aber eben nicht erfasst.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nur dazu dient, der gesetzlichen Verpflichtung, rechtswidrige Inhalte zu löschen oder zu sperren, schnell und umfassend nachzukommen. Hierin liegt jedoch kein weitergehender Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Denn das Gebot, rechtswidrige Inhalte im Internet sich nicht weiter verbreiten zu lassen und sie zu löschen oder zu sperren, ergibt sich schon aus allgemeinen Gesetzen.
Auch bei den Vorgaben der Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt handelt es sich nicht um einen weitergehenden Eingriff. Es geht darum, dem bereits bestehenden Schutz des geistigen Eigentums im Internet zu größerer Wirksamkeit zu verhelfen. Im Rahmen der Debatte über das Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union zum Urheberrecht sind sich daher alle im Grundsatz einig: Autoren, Künstler, Kreative, Musiker und andere Urheber haben auch in der digitalen Welt einen Anspruch darauf, dass ihr geistiges Eigentum geschützt und sie angemessen vergütet werden. Auf der anderen Seite soll eine Absicherung von Urheberrechten unstreitig nicht dazu führen, dass das freie Internet eingeschränkt, dass also letztlich das Hochladen von Inhalten blockiert und damit in das hohe Gut der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt eingegriffen wird.
Ob genau dies aber die Folge der am Dienstag in Straßburg beschlossenen Reform des Urheberrechts sein wird, wird mit Sicherheit auch weiterhin sehr stark diskutiert werden. Die Sorgen und die Kritik an dem EU-Richtlinienentwurf nehme ich jedenfalls sehr ernst. Sie sollten bei der anstehenden Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht immer bedacht und möglichst berücksichtigt werden.
Der Fraktion der AfD sei noch mit auf den Weg gegeben, dass der Begriff „Schranken“ im Urheberrecht für die Rechte der Urheber verwendet wird. Diese Schranken sollen einen uferlosen Missbrauch ihrer Rechte, einen Gebrauch ohne angemessene Vergütung, verhindern. Diese Schranken sind also keine „hässlichen Verwandten“, wie die AfD meint. Für unsere Wissensgesellschaft, die auf Kreativität und Ideen eines jeden von uns fußt, sind solche Schranken im Urheberrecht überlebensnotwendig. Wer das nicht verstanden hat, ist auch nicht in der Lage, den Wohlstand unserer Gesellschaft zu erhalten oder gar in Zukunft zu fördern.
Die Landesregierung wird sich dafür starkmachen, dass nach der nationalen Umsetzung der Richtlinie für die Plattformen kein Anlass besteht, UploadFilter einzusetzen, so wie es auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart worden ist.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Zur inhaltlichen Beratung liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich habe allerdings eine Wortmeldung des Kollegen Klaus Wichmann zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 GO erhalten. Ich darf diesen Paragrafen kurz vorlesen:
Einem Mitglied des Landtages, das sich zu einer persönlichen Bemerkung zu Wort gemeldet hat, ist das Wort auch nach Schluss der Besprechung zu erteilen. Das Mitglied des Landtages darf in der persönlichen Bemerkung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen es gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen. Es
„Spricht ein Mitglied des Landtages länger als zulässig, so entzieht ihm die Präsidentin oder der Präsident nach einmaliger Mahnung das Wort.“
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Meyer, Sie haben in Ihrem Wortbeitrag am Ende den Begriff „hässliche Verwandte“ auf meine Fraktion angewendet und damit auch auf mich.
Ich weise diesen Angriff auf meine Verwandtschaft ausdrücklich zurück. Meine Verwandtschaft ist nicht hässlich.
Sie ist meistens wohlgeraten, viele von ihnen hübsch anzusehen. Darüber hinaus verfügen viele von ihnen sogar über eine recht ausgeprägte Kinderstube. Und das ist etwas, was ich von Ihnen heute nicht behaupten kann.