Klaus Wichmann
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Vielen Dank, Herr Präsident. - Dann stelle ich hiermit den Antrag auf sofortige Abstimmung bzw. zweite Beratung.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich unterstütze die Anträge von Herrn Dr. Birkner und Herrn Limburg ausdrücklich. Ich empfehle dringend, den Herr Ministerpräsidenten herbeizuzitieren. Ich sehe keine andere Möglichkeit mehr, diesem Vorgehen endlich einen Riegel vorzuschieben.
Wir erleben es nicht zum ersten Mal, dass zuerst die Medien informiert werden und dann das Parlament, und dann oft auch nur halb. Das kann so nicht weitergehen, meine Damen und Herren. Wir leben nicht in einer Mediendemokratie. Das Parlament hat den Auftrag, die Regierung zu überwachen.
(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Davon, dass man etwas Falsches sagt, wird es nicht richtiger! Wenn Sie das verhindern, indem Sie uns perma- nent vor vollendete Tatsachen stellen, (Johanne Modder [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!)
obwohl Sie wussten, Frau Modder, dass dieser Plan fertig ist und heute veröffentlicht werden soll,
dann nenne ich das Täuschung des Parlaments.
Ich möchte, dass der Herr Ministerpräsident heute hier erscheint und dazu Stellung nimmt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ton in dieser Debatte ist noch relativ ruhig. Ich glaube, das wird sich spätestens dann ändern, wenn wir in Niedersachsen tatsächlich die ersten Fälle haben. So war es auch bei Corona.
- Ja, ja, da waren wir relativ ruhig; so lange, bis wir den ersten Fall hatten, Herr Watermann. Genau so war das.
300 Millionen Euro Schaden für Deutschland pro Monat ist die Prognose, die eintreten kann, wenn der Virus der Afrikanischen Schweinepest hierherkommen sollte.
Das kostet unzweifelhaft Existenzen. Darüber sollten wir alle uns im Klaren sein. Der Schweinepreis ist bereits jetzt, seit Jahresbeginn, um 30 % gefallen, und die ersten Schweinezüchter überlegen ernsthaft, aufzuhören.
Südkorea - wir haben es gehört - hat ein Einfuhrverbot verhängt, Japan hat sich angeschlossen, China prüft. China und die asiatischen Staaten insgesamt sind bei so etwas nicht besonders zimperlich.
Wir verhandeln darüber, dass nur Einfuhrverbote über einzelne Regionen in Deutschland verhängt werden sollen, um noch etwas zu retten. Aber der Zug ist auf dem Gleis, und er fährt, und wir müssen jetzt gegensteuern.
Wir sollten kreativ bleiben, wir sollten überlegen, was wir noch tun können, um die Afrikanische Schweinepest wenigstens einzudämmen. Dazu gehört auch, dass wir darüber nachdenken, eventuell die Raststätten, die wegen der dort weggeworfenen Speisereste bekanntlich ein großer Problempunkt sind - auch das haben wir gehört -, besser zu sichern. Vielleicht macht es wirklich Sinn, einmal darüber nachzudenken, ob wir Raststätten mit Zäunen versehen, um zumindest teilweise einen Zugriff zu verhindern. Vielleicht macht es wirklich Sinn, darüber nachzudenken, dass wir die Abfallkörbe vermehrt schweinesicher machen.
Vielleicht macht es auch wirklich Sinn, darüber nachzudenken, Grünbrücken zu sperren, was in einzelnen Bundesländern zumindest bereits diskutiert wird, um die zugegeben geringen Wanderbewegungen der Wildschweine noch weiter einzuschränken.
Die Reduzierung des Wildschweinbestandes allerdings dürfen wir nicht aufgeben. Der Kollege Dammann-Tamke hat es eben nach seiner Rede am Platz noch einmal betont: 25 % höhere Abschussraten haben wir bereits durch die Prämien. Das ist ein Fortschritt, den Sie nicht von der Hand weisen können. Das sollten wir weiterbetreiben, darin sollten wir nicht nachlassen.
Das Saarland z. B. prüft das Aufstellen einer Suchhundestaffel, die allgemein auf die Suche nach Schwarzwild abgerichtet wird. Auch das ist eine kreative Möglichkeit. Nicht jede wird durchgreifen. Aber wir sollten jetzt wirklich kreativ sein. Wenn die Schweinepest erst einmal da ist, könnte es durchaus zu spät sein. Jetzt ist die Zeit der Vorsorge!
Die möglichen Seuchengebiete müssen vorab definiert werden. Das ist eine Aufgabe, die mithilfe von Forstämtern, Veterinärämtern, Landeigentümern, Jagdpächtern usw. gemeinsam anzugehen ist.
Insgesamt gilt: Jetzt ist der Zeitpunkt, um wirklich alle Gedanken, die wir haben, auf den Tisch zu legen, um nachher nicht das Nachsehen zu haben.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Herr Nacke recht hat, hat er einfach recht. Vor vier Tagen - wenn ich das richtig mitver
folgt habe - ist der Brand im Lager Moria erfolgt. Vier Tage hatten Sie Zeit, um mit allen Fraktionen Gespräche zu führen. Vier Tage hatten Sie Zeit, um irgendeinen Weg zu finden, um dieses Thema hier im Plenum zu besprechen. Und Sie haben diese Zeit nicht genutzt.
Sie überraschen uns jetzt in der Mittagspause mit einem Antrag. Sie hätten auch jetzt noch in der Mittagspause mit uns sprechen können, so wie das üblich ist. Selbst damals bei der Türkei-Resolution haben Sie uns tatsächlich vorab gebeten, der Erweiterung der Tagesordnung zuzustimmen. Das haben Sie diesmal nicht getan.
Deswegen sehe ich mich jetzt auch nicht in der Lage, Ihrer Bitte zu entsprechen, und deswegen lehnen auch wir aus den genannten, von Herrn Nacke bereits ausgeführten Gründen die Erweiterung der Tagesordnung ab.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, so ist das mit den Grünen: Da wird über Corona unterrichtet, und am Ende reden wir über Flüchtlinge.
- Aber Sie sind ja lernfähig.
Ich möchte einen Gedanken aufgreifen, den Herr Dr. Birkner und auch Herr Limburg bereits angesprochen haben. Allerdings ging er am Ende bei Herrn Limburg doch wieder ein bisschen unter.
Herr Ministerpräsident, auch ich danke Ihnen für die Unterrichtung und bitte Sie trotzdem, darauf zu achten, dass jetzt nicht bei vielen Menschen der Eindruck mangelnder Verhältnismäßigkeit entsteht. Großveranstaltungen sind also wieder möglich - das ist eine gute Nachricht -, gleichzeitig sind aber viele Kleine, etwa Selbstständige, nicht in der Lage, z. B. Unterricht in der gewohnten Manier zu
geben. Solange man beim privaten Klavierunterricht nicht auf demselben Klavier spielen kann, ist Unterricht nur sehr eingeschränkt möglich.
Das ist nur eines von vielen Beispielen. Ich bitte Sie dringend, immer wieder den Blick darauf zu richten, ob nicht auch bei den Kleinen, die keine Lobby haben, weitere Öffnungen möglich sind.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jeder Fall von Kindesmissbrauch ist einer zu viel - so endet der Antrag der ganz großen Koalition, und in diesem Fall bin ich froh darüber, dass es eine ganz große Koalition ist.
Bereits 2019 habe ich für meine Fraktion im Plenum eine Expertenrunde gefordert. In leicht veränderter Form soll diese nun eingerichtet werden. Auch meine damalige und heutige Hauptforderung, genau hinzusehen, wo es konkrete Schwächen im System des Kinderschutzes gibt, finde ich im Antrag wieder.
Schwächen im System zeigen sich z. B. bei einem Verdacht in Cuxhaven, der nach einem Umzug des Verdächtigen in den Harz dort unbekannt bleibt und möglicherweise einen Missbrauch - also durch staatliches Versagen - erst weiter ermöglicht. Das ist nur eine von vielen möglichen Schwachstellen. Die Analyse dieser Schwachstellen hielt ich bereits 2019 und halte ich nach wie vor für die richtige Vorgehensweise. Ich bin dankbar dafür, dass sich viele, viele Punkte in diesem Antrag genau darauf beziehen.
Zu kritisieren habe ich, dass es viel zu lange gedauert hat, bis diese Kommission endlich ihre Arbeit aufnehmen kann. Und ich kritisiere weiter, dass im Aufgabenheft der Kommission auch aus meiner Sicht überflüssige Arbeiten stehen. Eine Prüfung, welche Strafverschärfungen im Bereich Kindesmissbrauch helfen könnten, brauchen wir nicht durchzuführen - die Strafen sind bereits jetzt verschärft.
Das Einzige, was Kinder effektiv schützt, ist die Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit. Ich werde nicht müde, das zu betonen. Wer befürchten muss, entdeckt zu werden, wird dadurch effektiv von Straftaten abgehalten. Wenn Sie das noch immer nicht glauben, lassen Sie uns, bitte, in der Kommission Kriminalwissenschaftler dazu hören.
Und weil das so ist und ich es heute vielleicht noch nicht oft genug gesagt habe, sage ich es zur Sicherheit lieber noch einmal: Entdeckungswahrscheinlichkeit. Entdeckungswahrscheinlichkeit.
Entdeckungswahrscheinlichkeit. Die bestmögliche Entdeckungswahrscheinlichkeit sicherzustellen,
ohne das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu verletzen und ohne in eine Totalüberwachung abzugleiten - das sehe ich als zentrale Aufgabe dieser Kommission.
Leider ist einiges, was Sie der Kommission als Aufgabe geben, nicht zielführend. Solche Aufgaben fressen aber Zeit und Ressourcen, sie stehen ja nun einmal im Aufgabenheft. Mir ist natürlich klar, dass jeder darauf achtet, sein Steckenpferd unterzubringen, wenn sich vier Fraktionen auf einen Kompromiss einigen müssen, und ich glaube Ihnen ehrlich auch, dass Sie jeweils davon überzeugt sind, dass ein solches Thema beim Kinderschutz hilfreich sein kann.
Davon ab ist der Antrag aber völlig richtig, und er wird von uns natürlich unterstützt. Natürlich. Und nur für den Fall, dass Sie meinem Vortrag bisher nicht folgen konnten, weil Sie abgelenkt oder zwischendurch mal draußen waren, Hauptsache Sie nehmen diese Botschaft mit: Entdeckungswahrscheinlichkeit.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vieles in diesem Entschließungsantrag halte ich tatsächlich für unbelegt, manches sogar für falsch.
Von einer zweiten oder dritten Krankheitswelle ist da etwa die Rede. Krank ist man jedoch erst dann, wenn man wenigstens geringe Symptome zeigt. - Eine übliche Definition beschreibt Krankheit als Störung der normalen Funktion eines Organs oder Körperteils, auch des geistigen und seelischen Wohlbefindens. Wenn Sie von einer Infektion nichts merken, dann sind Sie also - nach dieser Definition jedenfalls - nicht krank. So geht es - Gott sei Dank! - der überwiegenden Mehrzahl der positiv auf Corona Getesteten. Ich sehe bei objektiver Betrachtung der Infektionszahlen noch nicht einmal eine klare zweite Welle bei den Infektionen.
Als beim Fleischbetrieb Tönnies in NRW Hunderte von Infektionen auftraten, war die Berichterstattung sofort im Panikmodus. Aber wie viele der dort positiv Getesteten sind dann auch erkrankt? Wie viele haben Symptome gezeigt? - Sehen Sie: Das weiß gar niemand.
Trotzdem halte ich es nicht für falsch, sich als Gesellschaft generell auf mögliche Katastrophen vorzubereiten, sei es ein flächendeckender Blackout, eine Flutkatastrophe oder - wie hier - eine Pandemie.
Diese Kommission soll nun vor allem begutachten, inwiefern die getroffenen Maßnahmen eine nützli
che Wirkung entfaltet haben; Herr Siebels hat es schon ausgeführt. Das begrüße ich, sofern wir offen an die Analyse herangehen und alle miteinander ehrlich sind, wenn wir feststellen, dass eine Maßnahme eben keine sinnvolle Auswirkung hatte. Ich bin nämlich sicher: Da wartet noch die eine oder andere Überraschung auf uns.
Ich möchte aber auch sichergestellt wissen, dass die wirtschaftlichen Aspekte - gerade für die Menschen mit geringem Einkommen - sehr genau analysiert werden. Ich rege daher an, die Fragen „Gab es eine besondere Belastung von Menschen mit geringem Einkommen durch die Maßnahmen der Politik? Wenn ja, welche? Und waren diese Maßnahmen dringend erforderlich?“ als eigenen Untersuchungspunkt in den Auftrag des Sonderausschuss aufzunehmen.
Denn dieser Punkt steht leider nicht im Antrag - was mich doch sehr wundert. Wir wissen doch alle, dass die Menschen von den Maßnahmen der Regierung auch in finanzieller Hinsicht sehr unterschiedlich betroffen sind. Für Beamte oder Abgeordnete läuft alles weiter wie bisher. Für den kleinen Selbstständigen hingegen heißt die Überschrift über das nächste Lebenskapitel: Ohne jedes eigene Verschulden möglicherweise Hartz IV.
Ich halte die Untersuchung dieses Punktes deshalb auch für ein Zeichen an das Volk: Wir sind für euch in diesem Parlament. Wir kümmern uns um eure Belange. Wir lassen die großen Verlierer dieser Corona-Maßnahmen nicht allein und nicht aus dem Blick. Wir wollen sie wenigstens bei einem späteren Pandemiegeschehen nur genau so weit belasten, wie es zwingend erforderlich ist.
Wenn dieser Sonderausschuss nicht nur für die Regierung arbeiten will - denn man könnte durchaus sagen, eine solche Evaluierung sei Regierungsaufgabe -, dann darf er seine Aufgabe nicht losgelöst von den Menschen definieren, die dieses Parlament gewählt haben.
Das ist meine dringende Bitte. Dann fällt mir meine Zustimmung zu diesem Antrag noch um einiges leichter.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident - - - Nein, zuerst Herr Kollege Toepffer! Ihre Regierungserklärung hat mir besser gefallen. - Dies soll ein wenig ausdrücken, dass ich heute zwei Regierungserklärungen gehört habe. Aber dazu komme ich gleich noch.
Herr Ministerpräsident, das waren vorhin schöne 20 Minuten, in denen Sie in der Ihnen eigenen, fast schon staatsmännischen Art zum Thema Corona das unternahmen, was ein hiesiges Politikjournal im Titel führt: einen Rundblick.
Infektionsgeschehen, Anti-Corona-Demos, Schulen und Wirtschaft hoch und tief, links und rechts - bei allen Bereichen blieben Sie in dem Ihnen eigenen ruhigen - manche würden sagen: beruhigenden - Tonfall. Ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht, warum. Aber vielleicht ist Ihre Gelassenheit ja auch eine Frage der Persönlichkeit. So schien es mir jedenfalls, als Ihnen aus Protest gegen Ihre veranstalterfeindliche Verbots- und Vorschriftenpolitik die Schirmherrschaft über diverse niedersächsische Jobmessen gekündigt wurde und aus der Staatskanzlei der folgende Kommentar dazu zu
hören war: Der Ministerpräsident trage es mit Fassung.
Das nenne ich mal tiefenentspannt. Respekt! Da kämpft eine Branche um ihr Überleben und Hunderte, vielleicht Tausende und Abertausende Arbeitsplätze im ganzen Land sind bedroht, da geht es um Existenzen - und der Ministerpräsident trägt es mit Fassung! Na, da bin ich aber froh. Nicht, dass die wirtschaftliche Not so vieler Mitbürger Sie noch beunruhigt.
Herr Ministerpräsident, vielleicht erzählen Sie den verantwortlichen Mitarbeitern in Ihrer Staatskanzlei in der Ihnen eigenen Gelassenheit einmal, dass sich so etwas nicht gehört, dass so etwas zynisch wirkt.
Mich erinnert das ein wenig an: Das Volk schreit: „Wir haben kein Brot!“, und Marie Antoinette antwortet: „Ja, dann sollen sie doch Kuchen essen.“ Herr Ministerpräsident, vielleicht entschuldigen Sie sich mal bei den Veranstaltern für eine solche völlig unangemessene Flapsigkeit!
Sie merken, ich bin nicht glücklich mit dem Wirtschaftsteil dieser Regierungserklärung. Sie erklären darin zwar, dass wir uns in einer harten Wirtschaftskrise befänden, aber nur, um dann zu erläutern: Ernährung, Bau, einige Dienstleister seien mehrheitlich zufrieden. Und dann stellen Sie die negativen Konsequenzen der Krise als Befürchtungen einzelner Branchen dar.
Oh ja, einige Automobilzulieferer produzierten derzeit bei 70 %. Aber wenn Sie das vortragen, dann klingt das wie die Schilderung einer leichten Magenverstimmung: Hier zwickt es ein bisschen, da tut es ein bisschen weh, und hier habe ich die eine oder andere Befürchtung.
70 % bei manchen Autozulieferern. Bei der Gastronomie sind es seit Monaten 0 %. Bei den Veranstaltern - wir haben es gehört - ist es genauso. Bei den Künstlern ist es so, bei den Jobvermittlern im Zeichen der Kurzarbeit, bei den Reisebüros, bei den Flughäfen - Sie haben es eben angesprochen, Herr Toepffer - und, und, und. Aber wo kamen diese Branchen in Ihrer Regierungserklärung vor? Oder gilt da auch: Der Ministerpräsident trägt es mit Fassung.
Ich höre von Ihnen maximal: „Wir arbeiten daran.“ Aber was haben Sie denn bisher gemacht? Herr Ministerpräsident, was ist mit den sogenannten Zombie-Firmen, also den Firmen, die längst insol
vent sind, aber - weil man die Insolvenz in CoronaZeiten nicht mehr anzeigen muss - fleißig weiter Waren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die sie nie bezahlen werden, was weitere Firmen in die Insolvenz treibt? Dass Sie dazu keine Zahlen haben: geschenkt. Aber dass Sie die Gefahr in Ihrem Rundblick noch nicht einmal erwähnen, tragen Sie wahrscheinlich auch wieder mit Fassung.
Herr Ministerpräsident, dass Sie weiter von einem gefährlichen Infektionsgeschehen ausgehen, dass Sie zumindest davor warnen, will ich Ihnen zugestehen. Dass Sie nicht als Bruder Leichtfuß dastehen wollen, wenn doch etwas passiert, verstehe ich. Aber man kann - das wurde auch bereits gesagt - mit Geboten durchaus mehr erreichen als mit Verboten, Strafandrohungen und Bußgelder, für die Sie bis heute stehen. Und das umso mehr, als Ihr Parteifreund Hauke Jagau, Regionspräsident Hannover, mehr Lockerungen verlangt, so wie es die FDP - Entschuldigung, die FDP auch, aber vor allen Dingen die AfD - seit einiger Zeit anmahnt.
Oder gar der Präsident der Kassenärztlichen Vereinigung; der sagt, man solle den Panikmodus nun ausschalten. Auch diese Stimmen lassen Sie bei Ihrem Rundblick komplett außen vor. Bei Ihnen sind Corona-Kritiker allesamt Verschwörungstheoretiker und Rechtsextremisten. Ich hoffe, dass Hauke Jagau diese netten Bezeichnungen auch mit Fassung trägt.
Herr Ministerpräsident, ein ruhiger, besonnener Tonfall ist oft die beste Wahl für einen feierlichen Anlass. Diese Zeit aber benötigt etwas anderes - sie benötigt Ehrlichkeit, Offenheit und Engagement. Und deswegen hat mir Ihre „Regierungserklärung“, Herr Toepffer, besser gefallen.
Die Menschen müssen jetzt wissen, dass sie nicht allein gelassen werden. Sie brauchen keine Ankündigungen mehr, sondern Taten. Und Sie brauchen auch keine Hilfen, deren Anträge kein Mensch ohne anwaltliche Hilfe ausfüllen kann.
Das Wichtigste, Frau Modder, ist: Sie brauchen endlich wieder die Freiheit, eigenes Geld zu verdienen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man dem Herrn Minister zugehört hat, hat man festgestellt, dass gar nicht viel passiert. Alles notwendig! Alles verhältnismäßig!
Schauen wir uns das mal an: Beim Auskunftsanspruch erfolgt eine Abkehr vom Mehraugenprinzip. Der Vorbehalt des Abteilungsleiters bei volumenstarker, aber eingriffsschwacher Auskunft zu Bestandsdaten wird aufgehoben. Es soll nun eben nicht mehr von mehreren Mitarbeitern auf unterschiedlichen Ebenen geprüft werden. Das klingt harmlos. Es geht nur um eingriffsschwache, aber volumenstarke Fälle.
Aber wer definiert diese Begriffe? Das ist meine Frage.
Bis wann ist ein Fall eigentlich eingriffsschwach? In einem Rechtsstaat definieren letztlich Gerichte solche Begriffe. Sie tun das aber nicht einfach so, weil sie gerade nichts zu tun hätten, sondern dann, wenn genau zu einem solchen Punkt über eine Klage zu entscheiden ist, aber nicht vorher.
Bis dahin - richtig? - entscheidet ausschließlich die Behörde. Vielleicht ist es am Ende sogar eingriffsschwach, wenn der V-Mann nur ein bisschen zugehört hat, wenn nur ein bisschen abgehört wurde. Nein! So etwas muss man tatsächlich präziser fassen.
Es geht weiter: Ein Auskunftsanspruch soll nur noch dann gegeben sein, wenn ein konkreter Sachverhalt vorgetragen wurde. Auf Deutsch: Die allgemeine Auskunftspflicht des Verfassungs
schutzes, wie sie jetzt im Gesetz steht, wird mit einem Federstrich abgeschafft. Und wieder ein Bürgerrecht kassiert!
Von mir wieder die Frage: Wer definiert, was ein konkreter Sachverhalt ist? Reicht die Teilnahme an einer Demo? Reicht die Teilnahme an einer Demo, auf der irgendwelche Spinner irgendwelche versponnenen Flaggen gezeigt haben? Reicht es, Jäger zu sein, also Waffen zu haben? Reicht es aber nicht, Bogenschießen als Sport zu betreiben, also auch Waffen zu haben?
Eine Behörde, die so viele Möglichkeiten zum Eingriff in die Grundrechte hat, muss auskunftspflichtig sein. Denn was ist, wenn ich erst Jahre später erfahre, dass ich beobachtet wurde, und dann der konkrete Sachverhalt vielleicht nicht mehr gegeben ist? Dann erhalte ich keine Auskunft mehr? - Das ist Willkür, meine Damen und Herren! Das ist die Aufgabe von Bürgerrechten völlig ohne Not.
Und es geht weiter: Die Sperrung und Löschung von Daten soll nun erst nach fünf Jahren erfolgen, statt, wie bisher, nach drei Jahren. Das ist fast eine Verdoppelung der Zeit, in der der Verfassungsschutz Daten von Bürgern für alle Fälle mal aufheben kann.
Wenn man Bürgerrechte aufhebt, wenn man Bürgerrechte einschränkt, wenn man Bürger rechtlich schlechterstellen will, dann muss man schon einen sehr guten Grund dafür haben. Angabe von Gründen zur Verdoppelung dieser Zeit in der Gesetzesvorlage? - Keine! Dabei stellt dies eine erhebliche Schlechterstellung der Betroffenen hinsichtlich ihrer Rechtsposition dar. Was ist denn mit Personen, die zu Unrecht beobachtet werden? Was ist denn, wenn der Verfassungsschutz - es tut mir
leid - mal wieder schlampt und harmlose Bürger für Extremisten hält? Ich will nicht in Wunden rühren, aber wir hatten diesen Fall zuletzt in unserem Land laut HAZ erst im Juni dieses Jahres.
Eine Löschung nach fünf Jahren? Ich bitte Sie! Das ist nun wirklich völlig unverhältnismäßig.
Aber es geht noch weiter: Der Einsatz von Vertrauenspersonen soll nun nicht mehr ausschließlich bei Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt oder aus anderen vergleichbaren erheblichen Gründen erlaubt sein. Diese Liste wird erweitert. Nun sollen Vertrauenspersonen auch eingesetzt werden dürfen bei besonderer ideologischer Bedeutung, besonderer Strahlkraft, besonderer Finanzstärke, erheblicher Größe und bei Vergleichbarem.
Wer definiert diese Begriffe? - Bis auf Weiteres die Behörde. Hier in Niedersachsen ist der Verfassungsschutz nach wie vor keine eigenständige Behörde, sondern eine Abteilung des Innenministeriums. Im Zweifel bestimmt also der Innenminister über diese Abteilung.
Wer definiert also im Ergebnis die Begriffe? - In Wahrheit die Politik, und zwar je nach aktueller Bedürfnislage.
Selbst wenn ein Minister keinen Einfluss nimmt, steht die Behörde da und rätselt, was eine erhebliche Größe ist: „Bei Verein X haben wir 100 Personen als erhebliche Größe angesehen. Ach, dann gehen auch 95!“
Was hier erfolgen soll, ist doch keine redaktionelle Änderung! Das ist eine massive Aufweichung der Bindung der Behörde an klare Einsatzvoraussetzungen!
Und was ist, wenn Mischformen vorliegen? Ach ja, nicht unerhebliche Finanzstärke, immerhin 80 Mitglieder, und dreimal wurden deren Beiträge auf Facebook sehr erfolgreich geteilt, Strahlkraft! - Reicht dann auch so eine Gesamtschau? - Alles ungeklärt!
Meine Damen und Herren, man spielt nicht mit den Grundrechten. Das zeichnet einen Rechtsstaat aus. Aber diesem Spiel mit Grundrechten werden hier Tür und Tor geöffnet.
Übrigens: Selbst wenn ich Auskunft erhalte, bekomme ich nach dieser Gesetzesänderung nur Auskunft über den konkreten Sachverhalt, den ich zur Begründung der Auskunft sowieso erst einmal vortragen muss. Wie soll denn der Antragsteller wissen, wegen welches konkreten Sachverhalts er
möglicherweise beobachtet wird, wenn er den schon bisher gerade erst durch eine Anfrage erfahren konnte? Und ja, die Behörde hat nach diesem Gesetzentwurf ein Ermessen, auch mehr zu berichten, aber ein Ermessen an dieser Stelle halte ich für falsch. Das Auskunftsrecht der Bürger muss so weitgehend sein, wie es die Funktionsfähigkeit des Dienstes zulässt.
- Ja, dann müssen Sie es aber anders begründen und nicht so schwach.
Meine Damen und Herren, unter dem Gesetzentwurf steht die ohne Zweifel wichtige Auskunft „Auswirkungen auf die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Keine“. Da hätte aber auch stehen müssen: „Auswirkungen auf Bürgerrechte und Bürgerfreiheiten. Katastrophal“. Ich weiß nicht, wer sich bei Ihnen so etwas ausdenkt. Wir werden die bürgerlichen Freiheiten, wir werden das Verhältnismäßigkeitsprinzip und damit das Grundgesetz verteidigen. Darauf können Sie sich verlassen.
Vielen Dank.
Herr Kollege Lechner, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage.
Entnehme ich Ihren Ausführungen, dass Sie ausschließlich in diese Richtung blicken wollen, oder möchten Sie das noch ergänzen?
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist bereits viel gesagt worden, und alles war richtig. Einer Verlängerung der Möglichkeit zur Durchführung von Ausschusssitzungen auf digitalem Wege können wir nur zustimmen. Es handelt sich ja nur um eine Möglichkeit, und sie wird auch nur genutzt werden - davon bin ich überzeugt -, wenn es gar nicht anders geht. Nach meiner Einschätzung haben alle Fraktionen ein Interesse daran, Ausschusssitzungen als Präsenzsitzungen durchzuführen. Die Regelung ist also reine Vorsorge, und das ist besser als Nachsorge. Also: Zustimmung, ganz klar.
Der weitere Antrag der Grünen fordert die Möglichkeit einer öffentlichen Sitzung des Ältestenrats; wir
haben es gehört. Wir begrüßen diesen Vorschlag; denn in der Tat kann - theoretisch jedenfalls - die Situation eintreten, dass der Ältestenrat zu einer Art zentraler Corona-Ausschuss oder, wie Herr Limburg sagte, Notparlament wird - auch wenn das Infektionsgeschehen - auch das wurde gesagt, und ich möchte es noch einmal deutlich sagen - seit Wochen, ja, seit Monaten immer weniger Anlass dazu gibt. Aber wir wissen nicht, was die Zukunft bringt. Dazu ist wieder zu sagen: Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Trotzdem ist es nur eine kleine Änderung. Es gibt keinen Automatismus, der aus den Sitzungen öffentliche Sitzungen macht. Internes bleibt auch weiterhin intern. Im Übrigen könnte man eine Sitzung auch in einen nicht öffentlichen und einen öffentlichen Teil aufteilen. Das leben andere Ausschüsse schließlich bereits vor. Das geht aber nur dann, wenn wir diesem Antrag der Grünen tatsächlich zustimmen. Das klingt für mich sinnvoll, und sinnvollen Anträgen stimmen wir zu, also auch hier.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Allermeiste ist gesagt. Ich kann mich dem Allermeisten anschließen. Mord ist das schlimmste Verbrechen, das wir kennen. Politischer Mord ist doppelt sinnlos und furchtbar. Er muss selbstverständlich aufgeklärt werden. Aber wenn keine Sachgründe vorliegen und andere Rechte dem entgegenstehen, können wir dem Antrag nicht zustimmen. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Wir werden diesem Antrag zustimmen. Lassen Sie mich trotzdem ein, zwei Anmerkungen zu diesem neuen § 47a machen.
Dort heißt es, wie wir gerade schon gehört haben: Die Befragung des Ministerpräsidenten tritt an die Stelle der Mündlichen Kleinen Anfrage. - Was heißt das? Das ist mir ein bisschen zu unscharf. Fällt dann die Mündliche Kleine Anfrage aus? Wir wissen doch, dass das bisher nach dem RevolverPrinzip funktioniert hat, und es fair wäre, wenn die Mündliche Kleine Anfrage ein Plenum nach hinten verschoben würde. Das ist hier nicht geregelt. Das finde ich unnötigerweise unscharf. Wenn vier PGF zusammensitzen, hätte ich mir gewünscht, dass das ein bisschen schärfer gefasst wird, Herr Siebels.
Ein weiterer Punkt ist ebenfalls unnötig unscharf: Nach der vorgeschlagenen Regelung stellt eine Fraktion erst alle vier Fragen - darauf könnte man zumindest kommen, wenn man das liest -, und
danach antwortet der Ministerpräsident, und zwar drei Minuten pro Frage maximal. Wenn Sie wirklich erst alle vier Fragen stellen lassen wollen, wie wollen Sie dann sicherstellen, dass der Ministerpräsident wirklich drei Minuten zur Beantwortung jeder Frage aufwendet? Soll da jemand mit der Stoppuhr stehen? Das ist unpraktisch.
Da hilft auch nicht der Verweis auf § 47 Abs. 3; denn der regelt nur die Frage einer Anfrage und nicht von mehreren. - Ich will ja nur auf hohem Niveau ein bisschen meckern und möchte anregen, dass das beim nächsten Mal vielleicht ein kleines Quäntchen präziser gelingt.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wenzel, Sie haben gerade mit Blick auf meine Fraktion und damit auch auf mich behauptet: Sie lassen sich schmieren. - Das weise ich ausdrücklich zurück. Ich bitte darum, dass Sie solche Behauptungen im Nachgang belegen oder sich dafür entschuldigen, weil Sie sich im Ton ver
griffen haben. Das ist ein Straftatbestand: üble Nachrede.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Strafrecht verschärfen - Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen!“ lautet der Titel des Antrags der CDU zu dieser Aktuellen Stunde. Das ist eine Forderung, der ein ganz besonders wichtiger Gedanke zugrunde liegt: Unsere Kinder sollen selbst über ihre Sexualität bestimmen und nicht von anderen, von Älteren, von Erwachsenen missbraucht werden.
Diesen Grundgedanken teilen wir, so vermute ich einmal, alle hier, auch wenn die eine oder andere Partei auf dem Weg zu dieser Erkenntnis ein wenig länger gebraucht hat.
Kinder schützen, das will der Antrag - genauer gesagt, Kinder besser schützen. Das Strafrecht ist aber nur ein Instrument. Meistens ist es das Instrument, welches einem am ehesten dazu einfällt, weil wir alle glauben, dass höhere Strafen auch stärker abschrecken. Schauen wir allerdings in andere Länder, sehen wir, dass selbst die Todesstrafe Täter nicht davon abhält, Verbrechen zu begehen. Ich bin da tatsächlich skeptisch.
Die Kriminalwissenschaften lehren uns seit ewigen Zeiten: Die Menschen werden fast ausschließlich von zwei Dingen davon abgehalten, Verbrechen zu begehen, nämlich von den eigenen Moralvorstellungen und der Entdeckungswahrscheinlichkeit. Die Moralvorstellungen der Menschen können wir nicht ändern - jedenfalls nicht kurzfristig -, die Entdeckungswahrscheinlichkeit hingegen schon.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal klarstellen, dass der Umgang mit den Verbrechen von Lügde in meinen Augen ein Armutszeugnis darstellt. Da bekommen wir durch Lügde glasklar
vor Augen geführt, woran es hapert; da sehen wir, was wir eigentlich überprüfen und verändern müssen. Und was passiert? Ich sehe keine Offensive für eine Steigerung der Entdeckungswahrscheinlichkeit. Ich sehe eine Menge sogenannter Experten, die sich im Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtages eben nicht hinsetzen und mit offenem Blick das untersuchen, woran es z. B. in der Kommunikation zwischen den Behörden hapert, wo Zuständigkeiten ungeklärt sind, wo der Datenschutz höher gewichtet wird als das Kindeswohl und wo oft genug die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut, wo also jede Menge Verbesserungspotenzial für Entdeckungswahrscheinlichkeiten wäre.
Wir haben deshalb an dieser Stelle bereits einen grundlegenden Antrag auf Überprüfung all dieser Schwachstellen und Schnittstellen mit dem einen Ziel, die Entdeckungswahrscheinlichkeiten zu erhöhen, gestellt. Und was bekamen wir für eine Antwort von einem sogenannten Experten aus dem Ausschuss? - Ich zitiere: „Wir brauchen nicht noch eine Notfallnummer“ - die gar nicht Bestandteil des Antrages war!
Ich hoffe sehr, dass wenigstens der derzeit diskutierte Sonderausschuss zu Lügde penibel herausarbeitet, was derart schiefgelaufen ist, dass die Täter sich so lange so sicher wiegen konnten. Denn das, meine Damen und Herren, ist der eigentliche Skandal und lässt die Täter immer weiter machen.
Doch zurück zum Antrag der CDU: Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie eine Einstufung von jedem Kindesmissbrauch als Verbrechen. Schauen wir uns das mal an! Das Gesetz unterscheidet bislang zwischen dem schweren sexuellen Missbrauch, der bereits ein Verbrechen ist, und dem sonstigen Missbrauch, der bisher als Vergehen eingestuft ist. Was sind die Unterschiede?
Der augenfälligste Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen ist normalerweise die Höhe der Strafandrohung - hier aber nicht wirklich. Beim sexuellen Missbrauch des § 176 StGB liegt der Strafrahmen bereits jetzt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Die von Ihnen erwähnten drei Monate kommen da zumindest nicht infrage. In den schweren Fällen liegt der Strafrahmen zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Der Unterschied ist also nicht besonders groß.
Wenn ich dann noch weiß, dass höhere Strafen Täter nicht abhalten, frage ich mich: Warum machen wir das jetzt hier und unternehmen nicht
stattdessen mindestens genauso viel zur Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit?
Nächster Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen: Die Strafbarkeit einer versuchten Tat ist bei einem Verbrechen stets gegeben. Das zündet hier aber auch nicht so richtig, da gemäß § 176 Abs. 6 in den allermeisten Fällen der Tatbegehung der Versuch auch jetzt schon strafbar ist, auch wenn es sich nur um versuchte Taten handelt.
Ein letzter markanter Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen ist, dass es sich bei einem Verbrechen immer um den Fall einer notwendigen Verteidigung handelt, hier also ein Beschuldigter einen Pflichtverteidiger erhält. Das wird aber sicher nicht das Hauptmotiv für diesen Antrag sein.
Wissen Sie, ich werde mich Forderungen nach Strafverschärfungen bei Kindesmissbrauch mit Sicherheit nicht in den Weg stellen. Das werde ich auch nicht bei der Vorratsdatenspeicherung tun. Man kann über all das reden. Aber wenn man glaubt, damit sei alles getan, oder auch nur, damit sei ein wesentlicher Beitrag zur Lösung des Problems geleistet, sage ich Ihnen: Nein. Wachen Sie dabei bitte endlich auf!
Sinnvoll finde ich Vorschläge, die Verjährungsfristen solcher Taten anzupassen. Dazu bringen wir im Laufe dieses Plenums übrigens einen eigenen Antrag ein. Ich bin sehr gespannt, ob Sie dann selbst das Kindeswohl ablehnen, wenn es von der AfD geschützt werden soll. So langsam müssen sich doch zumindest die Klügeren unter Ihnen bei dieser völlig intelligenzbefreiten Ablehnungsstrategie ein wenig unwohl fühlen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor neun Tagen, am 4. Mai 2020, verkündete Bundesgesundheitsminister Spahn laut Medienberichten eine Bestellung von drei Millionen neuartiger Antikörpertests der Firma Roche aus
der Schweiz mit dem Namen „Elecsys Anti-SARSCoV-2“. Diese sollen laut diesen Presseberichten noch im Mai an die Gesundheitsämter ausgeliefert werden. Für die kommenden Monate seien je fünf Millionen Antikörpertests für Deutschland geordert. Die Firma Roche selbst gab an, der Test erreiche ein „völlig neues Qualitätsniveau“. Es würden mit diesem Test 100 % aller Infektionen erkannt; die Trefferquote in Bezug auf richtige Testergebnisse liege bei 99,8 %.
Im Sozialausschuss teilte die niedersächsische Gesundheitsministerin Reimann mit, dieser Test werde zunächst durch ihr Haus untersucht. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Von wann bis wann wird die Untersuchung des neuartigen Tests durch das Ministerium dauern?
2. Gibt es für den Einsatz des Tests in Niedersachsen ein Konzept der Landesregierung, oder muss dieses erst noch erstellt werden?
3. Stellt die Landesregierung sicher, dass alle eng am Menschen arbeitenden Gruppen wie medizinisches Personal, Polizei und Pflegekräfte, um nur einige zu nennen, sowie Risikogruppen diesen Test zeitnah ohne Diskussion um die Kosten erhalten, oder ist jeder Einzelne darauf angewiesen, dass seine Krankenkasse diesen Test bezahlt mit der Konsequenz, dass je nach Krankenkasse Einzelne diesen Test möglicherweise gar nicht erhalten?
Vielen Dank.
Zunächst einmal vielen Dank für die Antwort, Frau Ministerin.
Ich bin jetzt doch ein bisschen irritiert. Durch Ihre Antwort bekam ich den Eindruck, dass der Test wissenschaftlich komplett neu durchgecheckt werden muss. Aber Bundesgesundheitsminister
Spahn hat 3 Millionen Exemplare sofort geordert und wird ab jetzt monatlich 5 Millionen ordern. Was passt da denn nicht zusammen? Weiß Niedersachsen da mehr als der Bund oder der Bund mehr als Niedersachsen? Wieso ist die Neuprüfung erforderlich, wenn der Bund das bereits ordert?
Ich bitte um Verzeihung, dass es so rübergekommen ist, als seien es mehrere Fragen gewesen. Es war in der Tat nur eine Frage gemeint.
Vielen Dank. - Vielen Dank auch für diese Antwort, Frau Ministerin.
Wann ist denn überhaupt aus Ihrer Sicht damit zu rechnen, dass dieser Roche-Test - ich habe explizit nach dem Roche-Test und nicht nach anderen Tests gefragt -zum Einsatz kommt? Gibt es aus Sicht der Landesregierung überhaupt eine Perspektive?
Vielen Dank auch für diese Antwort, Frau Ministerin.
Jetzt frage ich mich: Wann ist denn mit der Fertigstellung eines Konzeptes aus dem niedersächsischen Gesundheitsministerium zu rechnen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank auch wiederum für die Antwort, Frau Ministerin.
Meine letzte Frage betrifft wiederum ein Schutzkonzept. Ich erinnere mich, dass Sie vor etwa drei Wochen im Gesundheitsausschuss gesagt haben, Sie wollten das Schutzkonzept bezüglich des PCRTestes - sprich: des Antigen-Testes - ändern. Gibt es denn da mittlerweile Fortschritte oder sogar Ergebnisse?
Vielen Dank.
Herr Minister - - -
- Er hört gerade nicht zu. Das ist ein Problem. Er muss zuhören, er muss ja die Frage hören.
- Na, er ist keine Frau.
Herr Minister, laut einer Branchenumfrage kämpfen drei Viertel der Betriebe im Hotelgewerbe derzeit ums Überleben. Haben Sie eine Vorstellung davon und können Sie uns mitteilen, wie hoch die Umsatzeinbußen dieser Betriebe grob - in Prozent oder wie auch immer ausgedrückt - von März bis
Ablauf der ersten Hälfte des Mai waren? - Das ist meine erste Frage.
Meine zweite Frage: Sie haben vorhin ausgeführt, dass ein Teil der Betriebe bei der Durchführung der 50-%-Regel gar nicht wird aufmachen können, weil er dann mehr Verluste einfahren würde, als wenn er zumacht. Was erwarten Sie, wie hoch der Anteil der Betriebe im Hotelbereich sein wird, die unter diesen Voraussetzungen überhaupt öffnen werden?
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man möchte meinen: Endlich entdeckt auch die CDU nicht nur den Lockdown, sondern - wenn auch verspätet und halbherzig, wie manche sagen - Gastgewerbe und Tourismus in Niedersachsen.
- Es ist schön, dass Sie die CDU verteidigen, Frau Hamburg. Dazu sehe ich Sie immer wieder gerne berufen. Die Klagen der Branchenvertreter hören wir schon eine ganze Weile, und wir alle wissen, sie sind berechtigt. Es geht für viele Betriebe um die nackte Existenz, und das gilt selbstverständlich auch für alle Beschäftigten dort.
Die AfD hat sich dieses Themas sehr früh angenommen. Nach meiner Kenntnis waren wir die ersten, die hier mit unserem Entschließungsantrag 18/6299 mit seinen Punkten 1 und 2 dieses Thema in den Landtag eingebracht haben. Wie üblich wurde der Antrag natürlich abgelehnt. Es war ja ein AfD-Antrag. Aber wie üblich wird ein solcher Antrag dann einige Wochen später - zumindest in einigen Punkten leicht verändert - unter eigenem
Namen erneut eingebracht. Jetzt ein Fünf-StufenPlan. Die Öffnung findet statt. Gott sei Dank!
Zu welcher Schlussfolgerung führt mich das immer wieder: AfD wirkt. Man muss also nur fleißig AfD wählen, und dann kommt auch Bewegung in die Politik.
In unserem Antrag hatten wir u. a. gefordert, Gastronomie und Tourismus unter Beachtung der Abstandsregelung und Vorlage eines Hygienekonzeptes sofort wieder zu öffnen. Wir wollten also das wieder zulassen, ohne das in der Gesellschaft verantwortliches Handeln gar nicht möglich ist: die Eigenverantwortung. Auch das haben wir heute schon einige Male gehört.
Schon damals sagte der Kollege Hillmer von der CDU, ich zitiere: Die vorliegenden Anträge sind eine gute Beratungsgrundlage, die in unterschiedlichen Akzentuierungen vieles von dem aufgreifen, was der CDU wichtig ist. - Das werte ich als Lob. Umso mehr freuen wir uns, dass diesem Lob nun auch Taten folgen und sich durchaus - ich sagte es schon - einige Vorschläge aus dem letzten Plenum in Ihrem Plan wiederfinden. Denn der Fünf-StufenPlan - wir haben es schon gehört - ist nun verkündet, wenn auch für die Stufen 4 und 5 noch gar keine Termine genannt wurden. Erst wollte ich sogar eigentlich noch anmerken: Wenn das alles so ist, dann ist doch alles gut. Wofür brauchen wir dann diese Fragestunde? Ich dachte schon: Vielleicht reicht Ihnen die Aufmerksamkeit, die der Fünf-Stufen-Plan bisher bekommen hat, nicht aus. Vielleicht war auf der Landespressekonferenz zu wenig los.
Nun bin ich aber doch ganz froh, dass wir hier darüber sprechen; denn dieser Plan zeigt eben auch seine Schwächen. Fakt ist erst einmal: Sie haben zunächst die gesellschaftliche und wirtschaftliche Notbremse selbst gezogen, und Sie müssen deswegen auch für die politischen Konsequenzen den Kopf hinhalten. Umso wichtiger ist es jetzt aber, bei der Öffnung nicht schon wieder dieselben Fehler zu machen, die die Regierung in dieser Krise so häufig gemacht hat, nämlich heute etwas anderes zu erzählen als gestern, alle im Unklaren zu lassen und übermorgen das Gegenteil zu behaupten. Allzu oft war diese Regierung in der Vergangenheit nur eine Führungssimulation.
Meine Damen und Herren, ich kann nur hoffen, dass dieser Fünf-Stufen-Plan nun verlässlicher ist
als all die vielen kleinen Regierungsverlautbarungen der letzten Wochen. Wenn ich die von Ihnen veröffentlichten Zahlen über Neuinfektionen und Erkrankungen ernst nehme, dann habe ich außer einer Befürchtung, dass es wieder schlimmer werden könnte, keinen handfesten Grund, gerade den Tourismusbetrieben und der Gastronomie in Niedersachsen eine Öffnung nur wieder derart pauschal eingeschränkt zu gestatten. Dieser Furcht kann man u. a. - Sie erwähnten es schon - durch die Einhaltung von Hygienevorschriften und Abstandsregelungen begegnen.
Wir sollten an dieser Stelle eines ganz sicher nicht tun: wieder mit pauschalen Regelungen arbeiten, ohne die Modalitäten vor Ort zu beachten. Das ist unfair, und es verstärkt letztendlich nur den wirtschaftlichen Schaden. Wir sollten eines also ganz sicher nicht tun: ganze Branchen ohne echten Sachgrund faktisch weiter stilllegen. Das, meine Damen und Herren, wäre spätestens jetzt nicht mehr verantwortungsvoll.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kein Zweifel: Wir brauchen mehr LkwParkplätze an unseren Autobahnen, und wir brauchen digitale Parkleitsysteme für Lkw-Parkplätze, um unnötige Parkplatzsuchfahrten und die damit verbundenen Verletzungen der Lenk- und Ruhezeiten zu vermeiden. Schon damit wäre allen Beteiligten ein ganzes Stück geholfen.
Die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung des Baustellenmanagements und der Verkehrssicherheit insbesondere entlang der A 2 sind ebenfalls notwendig.
Wir brauchen auch die Möglichkeit, von Fahrern ausländischer Logistikunternehmen begangene
Abstandsverstöße oder Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten konsequenter zu ahnden. Eine Möglichkeit dazu wäre das Einziehen einer Sicherheitsleistung vor der Weiterfahrt bei einem solchen Verstoß. Denn das tatsächliche Eintreiben verhängter Strafen sowohl im inner- als auch im außereuropäischen Ausland ist oft schwer bis unmöglich. Auch das ist unterm Strich ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Spediteure.
Meine Damen und Herren, alle derzeit zugänglichen Prognosen zeigen einen deutlichen Anstieg des Güterverkehrs auf der Straße. Das nehmen auch eigentlich alle zur Kenntnis, nur die Grünen nicht. Wieder einmal zeigt sich hier, was wir schon alle wissen: Bei den Grünen gibt es erst die Antwort, und dann wird geguckt, wie man das Problem so beschreiben kann, dass die ideologisch gewollte Antwort am Ende doch irgendwie passt. Ja, selbst ein Antrag zum Lkw-Verkehr kann am Ende ein Lackmustest für politische Vernunft sein.
Weil die politische und planerische Vernunft es erfordert, stimmen wir diesem Antrag natürlich zu.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehen Sie es mir nach, dass ich - fachfremd, wie ich bei diesem Thema nun einmal bin - bei der Überschrift „autonome Binnenschifffahrt“ im ersten Moment dachte, dass die Antifa nunmehr auch über Marinestreitkräfte verfügt.
Zumindest die - das war mir der blöde Witz wert - würden wir hoffentlich nicht aus öffentlichen Mitteln finanzieren.
Es geht um die Erprobung von autonomer Schifffahrt, also von Schifffahrt, bei der Computersysteme das Schiff steuern. Dazu soll ein Testfeld eingeführt werden, um zu lernen: Wie geht das? Was muss man beachten? Was für Probleme treten auf? Vielleicht liegt es wiederum daran, dass ich Fachfremder bin, aber da fällt mir auf, wie sinnvoll so ein Ausprobieren ist. Das würde ich mir auch mal für unsere Bildungspolitik wünschen - gerade für unsere Bildungspolitik!
Vorgeschlagen als Testfeld war zunächst die Mittelweser, nunmehr ist es ein Stichkanal. Ein solcher Wasserstraßenabschnitt eignet sich deshalb besonders, da hier regelmäßig nur ein einschiffiger Verkehr stattfinden kann. Ein solches Testfeld wird sicher nur der erste Schritt sein, es werden weitere Testfelder danach benötigt, um die Systeme in komplexeren Verkehrssituationen zu testen, z. B.
in fließenden Gewässern. Am Ende steht aber möglicherweise ein System, das mehr Verkehr auf unseren Wasserstraßen ermöglicht. Das wäre eine wichtige Voraussetzung für weiteres Wachstum.
Wir finden also diese Forderung sinnvoll, und was sinnvoll ist, das unterstützen wir.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber die Erinnerung an die Zeit vor Corona verblasst schon fast ein wenig. Man kann sagen: Die Welt ist binnen weniger Monate eine andere geworden, und bis zur Entwicklung eines wirksamen Impfstoffs - Sie haben es heute schon gehört - wird die Welt auch eine andere bleiben.
Fast alles, was dieses Virus betrifft, ist uns derzeit nicht mit letzter Sicherheit oder sogar gar nicht bekannt:
Gibt es nur eine Tröpfcheninfektion oder auch eine Aerosolinfektion, wie manche Meldungen aus China nahelegen? - Wir wissen es nicht.
Kommt es nach der Genesung zu einer Immunität, und wie lange hält diese an? - Wir wissen es nicht. Wie Berichte aus Südkorea und China von Genesenen, die sich erneut infizierten, nahelegen, kann es durchaus sein, dass es nicht zu einer anhaltenden Immunität kommt.
Gibt es gesundheitliche Folgeschäden bei einer Erkrankung an COVID-19? Wenn ja, welche? - Wir wissen es nicht.
Wie weit ist unser Volk bereits jetzt durchinfiziert? - Wir wissen es nicht; denn wir testen nicht genug.
Wie viel testen wir eigentlich in Niedersachsen? - Selbst das wissen wir nicht.
Was wir aber wissen, ist, dass wir die strengsten Einschränkungen von Wirtschaft und Gesellschaft nicht auf Dauer ohne schweren Schaden aufrechterhalten können. Wir wissen auch, dass wir Grundrechte nur so lange einschränken dürfen, wie es zwingend erforderlich ist.
Deswegen begrüßen wir die zuletzt erfolgten Lockerungen des Stillstands grundsätzlich und sind dennoch unzufrieden mit einer ganzen Reihe von Aspekten.
Lassen Sie mich mit diesem ominösen 800-m²Kriterium beginnen, das sozusagen vom Baurecht in das Gesundheitsrecht überführt wurde. Läden bis zu 800 m² können nun unter Einhaltung der
Schutzvorschriften öffnen. Gleichzeitig bleiben aber Gottesdienste und Sportausübung mit mehreren Beteiligten verboten.
Und warum ist das, ehrlich gesagt, ein Skandal? Wenn Sie meinen Vorrednern aufmerksam zugehört haben, werden Sie es schon erahnen: Es ist ein Skandal, weil diese weitere Einschränkung des Lebens eigentlich nur einem Ziel dienen darf: dem Schutz vor Ansteckungen. Und wozu dient die 800-m²-Grenze? - Das erschließt sich niemandem wirklich. Dabei kommt es hierbei überhaupt nicht auf die Grundfläche an. Es kommt nur darauf an, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden können oder nicht. Das lässt sich auf 1000 m² genauso gut wie auf 200 m² realisieren. Entscheidend sind dabei andere Dinge, nämlich: Wie viele Leute sind gleichzeitig im Laden? Gibt es ein System, das zu überwachen? Ist die Kasse geschützt usw.?
Die Größe der Grundfläche spielt dabei überhaupt keine Rolle, und deswegen ist die Festlegung auf 800 m² nur eines: Willkür. Vollends willkürlich ist es dann, im selben Zusammenhang andere Veranstaltungen pauschal weiter zu verbieten und damit permanent weiter Grundrechte einzuschränken. Wir haben es schon gehört: Warum soll kein Gottesdienst bei Einhaltung entsprechender Abstände stattfinden dürfen? Warum soll der Leichtathlet im Freien bereits dann nicht mehr trainieren dürfen, wenn 10 m entfernt sein Trainer steht und die Zeit misst? Und warum soll der private Klavierlehrer keinen Unterricht erteilen dürfen, wenn er die Schutzvorschriften einhält und z. B. über zwei Klaviere verfügt?
Vollends absurd wird es dann, wenn Sie selbst, liebe Landesregierung, die Nichtöffnung bestimmter Läden damit begründen, dass in ihnen der Mindestabstand nicht einzuhalten sei wie z. B. in Tattoostudios. Das ist ja richtig, aber dort wenden Sie auf einmal das Kriterium Abstand an, und Gottesdienste oder Sport verbieten Sie ohne eine entsprechende Begründung pauschal.