Was ich an dieser Stelle aber sagen kann, ist, dass das, was wir in Deutschland mit unserem Berufsstand gerade durchexerzieren, auch schon in vielen anderen Ländern der EU passiert ist. Die Niederlande, Dänemark und auch Frankreich haben vor einigen Jahren an ihrem Wirtschaftsdüngerproblem arbeiten müssen. Damals sind Maßnahmen vollzogen worden. Die Pflicht, die wir in Deutschland haben, was Wasser und Boden angeht, haben auch andere Länder in der EU.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt es eine weitere, die zweite und letzte Frage. Kollegin Staudte hat das Wort. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, mich würde interessieren, was eigentlich die Gründe dafür sind, dass die Landesregierung noch immer keine sogenannten roten Gebiete, also Problemgebiete, konkret ausgewiesen und dann verschärfte Maßnahmen angeordnet hat.
Herr Präsident! Verehrte Frau Staudte, die Umsetzung hätte ich mir persönlich auch einfacher vorgestellt und gewünscht. Der Entwurf einer Landesverordnung, § 13 Abs. 6, also die Meldepflichten für Nährstoffvergleiche und Düngebedarf, befindet sich momentan in der Ressortabstimmung zwischen unseren beiden Ministerien, MU und ML. Der Entwurf einer Landesverordnung, § 13 Abs. 2, ist im Moment nach wie vor in der Erarbeitung und Abstimmung.
Ganz ehrlich: Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen sind wir derzeit dabei, alle fachlichen, aber auch juristischen Fragen noch einmal gründlich zu prüfen. Danach werden wir uns in der Ressortabstimmung befinden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die CDU-Fraktion stellt eine weitere Frage der Kollege Dr. Frank Schmädeke. Bitte sehr!
Frau Ministerin, wie unterstützt die Landesregierung die Landwirte bei der Umsetzung der Aufgaben, die ihnen mit dem Düngerecht ins Haus stehen?
Herr Präsident! Lieber Herr Schmädeke, mit Eintreten des jetzt geltenden Düngerechts bei uns in Deutschland und damit auch in Niedersachsen gab es bereits Schulungen durch die Landwirtschaftskammer, an denen Hunderte von landwirtschaftlichen Betrieben teilgenommen haben. Es gab auch viele Beratungen.
Die Schulungen und Beratungen haben gezeigt, dass viele Unsicherheiten bestehen. Bei den Gemüsebetrieben, bei den Ökobetrieben waren viele Fragen offen. In der ganzen Szene gab es viele Unklarheiten aufgrund des neuen Gesetzes.
Daraus ist ein ellenlanger Frage-Antwort-Katalog entstanden, der ständig aktualisiert wird. Es kommen immer neue Fragen hinzu. Wir nehmen die Betriebe ernst und auch mit.
Wir haben aufgrund der Trockenheit im Jahr 2018 einen Erlass zum Umgang mit nicht verschuldeten Ernteausfällen im Nährstoffvergleich herausgegeben. Wir überarbeiten derzeit das Verwertungskonzept, um eine Verfahrensbeschleunigung hinzubekommen.
Ein schönes gemeinsames Projekt zwischen MU und ML ist das „Praktikernetzwerk Wirtschaftsdünger - Nährstoffmanagement für Wasserschutz in der Modellregion Oldenburger Münsterland“. Das ist ein sehr guter Baustein zur kurzfristigen Schließung von Lücken bei überregionalen Nährstoffkreisläufen. Im Mittelpunkt steht dabei natürlich die Weiterentwicklung von Separations- und Aufbereitungsmöglichkeiten.
Also, da tut sich seit einem Jahr ziemlich viel. Deswegen macht es mir persönlich sehr viel Mut, dass wir in Niedersachsen dieses Problem auch in den Griff bekommen werden.
Ich eröffne die Aussprache und weise darauf hin, dass jede Fraktion vier Minuten zur Verfügung hat. Die Landesregierung, Frau Ministerin, hat noch eine Redezeit von 1:55 Minuten. Alles, was darüber hinausgeht, wird, zeitlich gesehen, den Fraktionen zusätzlich zugestanden.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die landwirtschaftlichen Strukturen in Niedersachsen sind langfristig historisch entstanden. Auch die Viehhaltung in unseren Betrieben hat sich über längere Zeiträume aufgebaut. In Regionen, in denen die Menschen nicht allein vom Ackerbau leben konnten, wurde verstärkt auf die Viehhaltung gesetzt. Dies wurde von der Politik unterstützt und gefördert. Solche Prozesse sind auch nur mittel- und langfristig zu verändern, will man die Betriebe nicht in den Ruin treiben, meine Damen und Herren.
Die EU-Kommission erwartet nun aber kurzfristige, schnell wirksame Maßnahmen zur Senkung der Nitratbelastung - in den Problemregionen, nicht über das ganze Land verteilt. Möglich sind vom Grundsatz her zwei Wege: Entweder schränke ich die Viehhaltung in den Regionen, in denen sie sich sehr stark entwickelt hat, kurzfristig drastisch ein - dann hätte ich ein Höfesterben ohnegleichen -, oder ich verbringe die Nährstoffüberfrachten verstärkt in die vieharmen Regionen, in denen Mineraldünger sinnvoll ersetzt werden kann. Dadurch sinkt der Gesamtstickstoffeinsatz in Niedersachsen, und die Betriebe in den vieharmen Regionen können ihre Bodenfruchtbarkeit verbessern und ihren Humushaushalt in den Böden stabilisieren. Das wäre eine absolute Win-win-Situation.
Was aber haben nun Sie, Frau Ministerin - oder vielmehr Ihre Kollegin in Berlin -, durch die Düngeverordnung bewirkt? - Genau das Gegenteil! Das haben wir Ihnen aber auch von Anfang an prognostiziert.
Die Verbringung in die vieharmen Regionen Südniedersachsens ist durch Ihr Bürokratiemonster namens Düngeverordnung um ein Drittel zurückgegangen. Und wenn Sie die Düngeverordnung schon verteidigen, dann kann ich nur darum bitten, zumindest bei der Bürokratie Erleichterungen dort zu schaffen, wo Regelungen völlig unnötig sind. Sie haben das Ventil einer besseren Verteilung im Land und einer sinnvollen Nutzung der Nährstoffe verstopft, und jetzt wird der Druck in den Überschussregionen auf die Betriebe verschärft.
Aber nicht nur das, liebe Frau Ministerin! Aufgrund einer abenteuerlichen Definition - anders kann man es nicht nennen - werden 60 % des Landes zu roten Gebieten erklärt, und wir haben bisher keine klaren Aussagen von Ihnen dazu, ob und wie Sie denn diese Gebiete wirklich einschränken wollen.
Wir wissen, dass wir nur in 16 bis 18 % der Brunnen überhöhte Werte haben. Auf die müsste man sich konzentrieren - und nicht die übrigen Gebiete verunsichern und, wie wir es jetzt ständig aus der Praxis hören, Aufnahmeregionen für organischen Dünger zu roten Gebieten erklären, was fachlich überhaupt nicht nachvollziehbar ist.
Das Landvolk bescheinigt Ihnen, dass durch diese Regelungen Tausende von Betrieben in den wirtschaftlichen Ruin getrieben werden können. Der Deutsche Bauernverband sagt Ihnen, die Glaub
würdigkeit der deutschen Politik ist gefährdet, wenn ohne eine fundierte Bewertung des geltenden Düngerechts und vor der Vorlage des nächsten Nitratberichts 2020 die Grundlagen des Düngerechts erneut geändert werden. Aber da sind wir uns ja offensichtlich einig. Wir können Ihnen nur die Daumen drücken, dass Sie das gegenüber Ihrer Parteikollegin in Berlin durchsetzen.
Meine Damen und Herren, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen spricht von fachlich nicht gerechtfertigten Änderungen, die weder für den Gewässerschutz hilfreich sind noch der Praxis dienen, die also völlig realitätsfern sind. Aber wenn Sie all denen schon nicht glauben - was aber zumindest bei der CDU in der Vergangenheit einmal anders war -, dann hören Sie bitte auf den Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft. Der sagt nämlich, dass nur diejenigen Betriebe einer strengen Regulierung unterliegen sollten, die für die Hauptlast der Nitrateinträge in unsere Gewässer verantwortlich sind. - Und wörtlich:
„Solche landwirtschaftlichen Betriebe, die nicht dazu zählen, dürfen nicht durch zusätzliche Dokumentations- und Produktionsvorschriften gegängelt werden.“
Herr Minister, für den Biolandbau und für die konventionelle Landwirtschaft gilt: Wir brauchen Entlastung in den Gebieten, in denen aufgenommen werden kann.
Die Landwirte werden sich am 4. April in einer Großdemo in Münster gegen diese Maßnahmen wehren. Sie haben viel erduldet, aber still sterben werden unsere Berufskollegen nicht.
Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Von „Herr Präsidentin“ bis „Herr Minister“ ist heute alles drin. Ich bin gespannt, wie es weiterläuft.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, die bestehende Düngeverordnung, aber auch die bisherigen Vorschläge zur Änderung der Düngeverordnung reichen der EU-Kommission nicht aus. Die Bundesregierung hat bis Ende März Zeit, der Kommission mitzuteilen, welche weiteren Schritte geplant sind, um den Nitratgehalt im Grundwasser zu senken. Uns drohen Strafen in Milliardenhöhe. Wir müssen die Nitratkonzentration auf Dauer senken. Und das nicht nur, weil wir gegen die EU- Nitratrichtlinie verstoßen oder Strafzahlungen zu erwarten haben, sondern weil wir unsere Lebensgrundlage gefährden.
In Niedersachsen überschreiten 38 % der Messstellen des Teilmessnetzes Landwirtschaft den Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter. Wie im Ausschuss berichtet wurde, handelt es sich bei diesem Messnetz um unstrittig von der Landwirtschaft verursachte Einträge. In tieferen Grundwasserstöcken sieht die Situation mit 16 % momentan entspannter aus. Trotzdem: Überschreitungen sind Überschreitungen. Wir müssen dafür sorgen, dass unser Grundwasser an keiner Stelle übermäßig belastet ist.
Es gehört zur Wahrheit dazu, dass die Düngeverordnung und die bevorstehenden Verschärfungen niedersächsische Landwirte genauso vor Herausforderungen stellen wie die Dürre, der Lebensmitteleinzelhandel, die Verordnungen zum Tierwohl und zum Verbraucherschutz. Unsere Landwirte sind strapaziert.