Protokoll der Sitzung vom 28.03.2019

Nun zu Ihren Forderungen.

Zu 1: Wir werden uns aus den vorgenannten Gründen kein Beispiel am Freistaat Bayern nehmen. Zeitnah ist so etwas eben auch nicht umzusetzen.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ja, weil Sie seit sechs Jahren zumachen!)

Zu 2: Ob es Vertragsnaturschutzmaßnahmen geben wird, wo es geht, ist in den Managementplänen zu erarbeiten und zu entscheiden.

Zu 3: Die Arbeitshilfen des Landes, aber auch des NLT werden mit Sicherheit nicht aufgehoben. Gerade diese Hilfen haben dazu geführt, dass die Arbeit vor Ort im Jahre 2018 sehr viel effektiver lief.

Meine Damen und Herren der FDP, ich habe es eben schon gesagt: Es gibt zum derzeitigen Zeitpunkt wohl keinen Antrag im laufenden Verfahren, der so entbehrlich ist wie der uns vorliegende über die Grundschutzverordnung. Deshalb werden wir ihn heute ablehnen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Brammer. - Es gibt eine Kurzintervention. Das Wort hat der Kollege Hermann Grupe. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Lieber Herr Kollege Brammer, Sie haben ja gemeint, wir dürften die unteren Naturschutzbehörden nicht kritisieren, und es würden auch keine scharfen Verordnungen gemacht. Dazu will ich Ihnen einmal ein konkretes Beispiel aus meinem Landkreis Holzminden nennen.

Wir haben dort mit der Landwirtschaft und der unteren Naturschutzbehörde zusammengesessen - das ist über zehn Jahre her - und einvernehmlich eine Landschaftsschutzgebietsverordnung erarbeitet. Die war kurz vor der Veröffentlichung. Aber dann gab es den politischen Wechsel, und Rot-Grün war dran. Christian Meyer lacht schon; er weiß, was kommt. Er hat dann nämlich da z. B. reingeschrieben: kein Gebäude über 4 m, weil der Rotmilan, der geschützt werden sollte, da nicht rüberkäme. Dazu hat es auch eine Stellungnahme aus dem Umweltministerium gegeben.

Wir als Landwirtschaft haben dann keinen anderen Weg mehr gesehen, als dagegen zu klagen - und haben im Dezember 2018 nach allen Regeln der Kunst gewonnen. Auch das Umweltministerium wurde für seine Stellungnahme abgewatscht. Es hatte nämlich gemeint, dass es wohl nicht um den Rotmilan, sondern um das Landschaftsbild im Allgemeinen ginge. Dafür wurden absolut krasse Verbote erlassen, und es weiß nun wirklich jedes Schulkind, dass das nicht möglich ist.

Ich sage Ihnen klipp und klar: Nicht die Menschen draußen im Lande sind schuld, sondern die, die politisch solche Verordnungen durchdrücken wollen.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Kollege Grupe. - Der Kollege Brammer antwortet. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Grupe, ich glaube, zu dem, was Sie gerade vorgetragen hat, kann Herr Meyer, der sicherlich gleich noch reden wird, mehr erzählen.

(Hermann Grupe [FDP]: Das würde mich interessieren!)

Ich kann Ihnen das nur - - -

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das ist Ihre Politik gewesen! Das war Rot-Grün!)

- Herr Dr. Birkner, ich habe eben auch zugehört.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ich höre zu!)

- Dann lassen Sie es jetzt mal!

(Zustimmung bei der SPD)

Ich kann Ihnen aus meinem Landkreis sagen, dass wir dort, wo es Schwierigkeiten gab, zusammengesessen und eine Einigung erzielt haben. Das kriegt man hin. Wenn man mit den Betroffenen am Tisch sitzt, weiß jeder, worum es geht, und jeder kennt die Ängste des anderen. Genau darum geht es, und das kriegen wir vor Ort einfach besser hin.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von Hermann Grupe [FDP])

Vielen Dank, Herr Kollege Brammer. - Jetzt ist er auch schon dran, der Kollege Christian Meyer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will jetzt nicht die Urteile analysieren, die es zu einzelnen Fällen gegeben hat. Aber so, wie es der Kollege Grupe dargestellt hat, ist es eben nicht. Vielmehr ging es darum, dass die Verwaltung Formfehler begangen hat, was Bekanntmachungen und Karten anging. Sie können das Urteil des OVG ja mal lesen!

Ich will darauf hinweisen - das hat der Kollege Brammer auch gesagt -, dass das, was Ihr Vorbild Bayern macht, nämlich eine Grundschutzverordnung, von der EU massiv gerügt wurde - weil es die Vorgaben der FFH-Richtlinie eben nicht erfüllt. Von daher ist Ihr Antrag, jetzt eine Kehrtwende zu vollziehen, ein völliger Rückschritt. Das hätte Strafzahlungen in Millionenhöhe zur Folge: für Deutschland, aber dann auch Niedersachsen, weil die Bundesregierung gesagt hat, dass die Ebene, die verantwortlich ist, die Strafe zahlen muss. Und die Strafe beträgt mindestens 300 Millionen Euro pro Jahr bis hin zu dem Tag, zu dem die Schutzgebiete insgesamt umgesetzt worden sind.

Und wenn Herr Kollege Grupe schon aus Holzmindener Kreistagen berichtet: Wir hatten da eher andere Fälle. Im Dezember wollten wir, die Frist noch einhaltend, zwei Schutzgebiete beschließen. Die Verwaltung hatte alles vorbereitet, und wir waren mit den Anhörungen durch.

Herr Kollege Meyer, Entschuldigung! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Birkner?

Ja, gerne.

Bitte schön, Herr Dr. Birkner!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Meyer, Sie sagten gerade, dass Sie der Auffassung seien, dass die bayerische Grundschutzverordnung europarechtswidrig sei. Ist Ihnen bekannt, dass auch die niedersächsischen Schutzgebietsverordnungen, die Sie als den richtigen Weg befürworten, von der Europäischen Kommission gerügt werden, weil sie nämlich die Schutzzielerhaltungszustände nicht hinreichend beschreiben? Insofern trifft das, was Sie für die bayerische Schutzgebietsverordnung beschrieben haben, exakt auch für die Schutzgebietsverordnung in Niedersachsen zu, und zwar in systematischer Art und Weise.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer.

Das kann ich so nicht teilen. Ein Schutzgebiet beschreibt zunächst einmal nur die Verbote und Gebote in einem Gebiet. Richtig ist aber, dass die Maßnahmen, die darüber hinausgehen - Fördermaßnahmen und finanzielle Zuwendungen, um die Erhaltungsziele im jeweiligen Gebiet zu erreichen, also die Arten und Biotope zu schützen -, eine große Herausforderung darstellen und dass hier in fast allen Bundesländern die Hausaufgaben nicht gemacht werden.

Deshalb sagt die EU, dass Niedersachsen zwar gute Schutzgebietssatzungen beschließt, dass aber die Managementpläne fehlen. Es muss vom Umweltministerium zusammen mit den Landkreisen eben auch erarbeitet werden, was im jeweiligen Gebiet zur Wiederherstellung von bedrohten Arten geregelt wird. Diesbezüglich haben wir noch einigen Nachholbedarf. Nur, Ihre Position geht eben rückwärts!

Um auf den Kreistag Holzminden zurückzukommen: Es lagen zwei fertige Schutzgebietssatzungen vor, um die Vorgaben zu erfüllen und Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Aber dann hat sich im Kreistag eine Mehrheit von CDU, FDP und AfD gebildet, und Herr Schünemann und

Herr Grupe behaupten dort gegen den SPDKoalitionspartner und gegen den Umweltminister, dass man keine Schutzgebiete ausweisen müsse.

(Uwe Schünemann [CDU]: Das ist völ- liger Quatsch!)

Deshalb sind im Dezember im Kreistag mit den Stimmen der AfD zwei Schutzgebiete nicht beschlossen worden.

(Uwe Schünemann [CDU]: Land- schaftsschutzgebiete, nicht Natur- schutzgebiete! - Weitere Zurufe von der CDU)

- Sie können noch öfter dazwischenrufen!

(Uwe Schünemann [CDU]: Was Sie sagen, ist schlichtweg falsch!)

- Sie saßen doch dort. Schauen Sie sich die Protokolle an!

Die beiden Schutzgebiete sind im Dezember nicht beschlossen worden. Eines haben Sie von der Tagesordnung genommen, und ein anderes haben Sie einfach nicht beschlossen. Damit hat der Landkreis Holzminden seine Verpflichtungen im Hinblick auf zwei Schutzgebiete nicht erfüllt. Das ist Fakt, und das hat das Umweltministerium bestätigt.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Unglaub- lich!)

Ich freue mich, dass - weil bei Ihnen einige gefehlt haben - der Kreistag Holzminden im März diese beiden Schutzgebiete endlich beschlossen hat,

(Beifall bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Sehr gut!)

übrigens mit 20 Stimmen von Rot-Grün und Unabhängigen gegen CDU, AfD und FDP, die zum Glück in der Minderheit waren.