Protokoll der Sitzung vom 29.03.2019

Zur Einbringung hat sich für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Stephan Bothe gemeldet.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen!

„[Wir hören] jedoch von der Polizei, dass der Straßenstrich und die ,Lovemobileʼ, diese vergammelten Wohnwagen am Straßenrand, das Gefährlichste sind für die Frauen. Sie sind isoliert, niemand kennt sie, es gibt keine Gesundheitskontrollen etc. Und sie sind der Gewalt der marodierenden Zuhälterbanden ausgeliefert, die heute häufig aus Osteuropa kommen.“

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen, das Zitat stammt nicht von mir, sondern von der Frauenrechtlerin Alice Schwarzer aus dem Jahr 2013.

Sechs Jahre später sind wir trotz Inkrafttretens des Prostitutionsschutzgesetzes aus dem Jahr 2017 in der Sache Lovemobile nicht wirklich weiter gekommen - vor allem nicht in Niedersachsen. An den Landstraßen sieht man sie landauf, landab. Sie sind bei uns allgegenwärtig.

Werte Kollegen, wie meine Kleine Anfrage vom Anfang dieses Jahres aufzeigt, gibt es derzeit in Niedersachsen ca. 100 Lovemobile, von der Dunkelziffer mal ganz zu schweigen. Im genannten Prostitutionsschutzgesetz werden unter § 19 die Mindestanforderungen für Prostitutionsfahrzeuge aufgestellt. Damit werden diese Liebesfahrzeuge gesetzlich auch legitimiert. Aus Gewohnheitsrecht und gesellschaftlicher Akzeptanz wurde somit ein legalisierter Ist-Zustand.

Man mag hier und heute oder generell zum Thema Prostitution stehen wie man will. Dennoch sollte uns doch eines mahnen: Das ist die Sicherheit und die Gesundheit derjenigen, die diesen wahrlich gefährlichen Beruf ausüben: der Frauen. Hier springen als Gefahrenherd vor allem diese Lovemobile hervor. Unter menschenunwürdigen Bedingungen und erheblichem Druck von kriminellen Zuhältern müssen diese Frauen an den Straßenrändern Niedersachsens ausharren, um ihren Le

bensunterhalt zu verdienen - und dies unter immensen Gefahren für Leib und Leben.

Mag mit dem Prostitutionsschutzgesetz im Jahr 2017 ein durchaus richtiger Schritt gemacht worden sein, gibt es doch gerade in Anbetracht dieser Lovemobile noch einen erheblichen Verbesserungsbedarf. Und dem trägt unser Antrag Rechnung.

Schauen wir uns Punkt 1 an! Es ist einfach eine Forderung aus der Praxis, wenn wir sagen, die Landesregierung soll die Einrichtung eines vollständigen Sperrgebietes an Landstraßen für die Ausübung der Prostitution in Prostitutionsfahrzeugen prüfen.

Diese Forderung hat bereits Anne Behrends, damals wie heute Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Stade, aufgestellt und zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg einen Brief an den damaligen und heutigen Innenminister Boris Pistorius geschrieben, um ein Verbot der mobilen Vergnügungsstätten durch eine Sperrverordnung zu erreichen.

Einige Monate zuvor hatte jene Frau Behrends in der Süddeutschen Zeitung wörtlich erklärt:

„Es ist unerträglich, wie die Zahl der Lovemobile wächst. Der Minister muss handeln.“

Greift unser Punkt 1 bereits eine praxisorientierte Forderung auf, so haben wir für den Punkt 2 sogar prominente Unterstützung.

„Wenn ich eine Würstchenbude am Straßenrand aufstelle, steht in wenigen Minuten das Gewerbeaufsichtsamt auf der Matte, für Lovemobile fühlt sich aber niemand zuständig.“

Diese Worte sind vom werten Kollegen Heiner Schönecke, der heute leider nicht anwesend ist, aus dem Jahr 2013, nachzulesen im Wochenblatt. Somit müssten wir zumindest eine Stimme für unseren Antrag bekommen. Aber nach der Posse von Herrn Meyer und Herrn Schünemann bin ich mir da nicht mehr so sicher.

(Volker Meyer [CDU] zeigt auf Christi- an Meyer [GRÜNE]: Sie meinen den Herrn Meyer?)

- Ja, natürlich: den Herrn Meyer.

Aber zurück zum Thema: Die Einhaltung von § 19 des Prostitutionsschutzgesetzes muss durch Politik, Behörden, Polizei und letztlich auch Justiz sichergestellt und überwacht werden. Wie unser

Antrag vorsieht, gibt es praxisbezogene Anpassungen für Gesundheit und Sicherheit, um die Arbeitsbedingungen in diesen sogenannten Lovemobilen zu verbessern.

Wir fordern drei einfache Maßnahmen, die diese Felder abdecken sollen. Erstens, der Sanitärbereich muss über fließend Wasser verfügen. Zweitens, das Fahrzeug muss über ein Notrufsystem verfügen, bei dem durch einen einzelnen Knopfdruck Hilfe geholt werden kann. Und drittens, es muss eine ausreichende Heizung vorhanden sein.

Dies klingt nach Selbstverständlichkeiten, meine Damen und Herren, doch wer einmal aufmerksam durch Niedersachsen fährt, dem fallen diese schäbigen, verdreckten, heruntergekommenen Wohnmobile am Straßenrand sofort auf. Dort werden offenbar die einfachsten Grundbestimmungen des § 19 des Prostitutionsschutzgesetzes nicht eingehalten. Die Kommunen und das Land schieben sich den schwarzen Peter zu, und keiner fühlt sich wirklich zuständig.

Frauen müssen an dunklen Straßenrändern in abgehalfterten Wohnmobilen erniedrigende Arbeit verrichten, und wir als Politik schaffen es nicht einmal, Mindeststandards wie Heizung und fließend Wasser vorzugeben. Das muss ein Ende haben!

Wir müssen Verantwortung übernehmen und den Prostituierten Schutz und Hilfe geben, aber auch die Kommunen und Kreise dabei unterstützen, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überwachen zu können. Denn, werte Kollegen, die Würde der Frau wird in Wirklichkeit nicht daran gemessen, ob in den Parlamenten irgendwelche realitätsfernen Quotenregelungen eingeführt werden oder gendergerechte Sprache in den Städten vorhanden ist. Nein! Die Würde der Frau muss genau dort verteidigt werden, wo die Frau als Objekt männlicher Begierde degradiert und ausgebeutet wird.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von Imke Byl [GRÜNE])

Denn die sogenannten Lovemobile sind in Wahrheit keine Orte der Liebe, sondern Orte der Gewalt, der Verrohung und der Entmenschlichung.

(Glocke der Präsidentin)

Das, meine Damen und Herren - erlauben Sie mir einen letzten Satz -, kann in einem zivilisierten Land nicht länger geduldet werden. Das Ausnutzen von Nischen rechtlicher Räume darf nicht län

ger geduldet werden. Wir als Landespolitik stehen in der Pflicht, diese überfällige Debatte zu führen. Unser Antrag ist hierfür ein erster Schritt, und ich bitte Sie um Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke, Herr Bothe. - Für die CDU-Fraktion hat sich die Kollegin Gudrun Pieper zu Wort gemeldet.

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Als ich die Überschrift des Antrags gelesen habe, habe ich mich in die Jahre 2013/2014 zurückversetzt gefühlt. In diesen beiden Jahren haben wir uns im Vorfeld der Novellierung des Prostitutionsschutzgesetzes im Bundestag ausgiebig mit dieser Problematik auseinandergesetzt.

Die CDU-Fraktion hat in der vergangenen Wahlperiode gefordert - nachzulesen in der Drucksache 17/453 -, erstens eine umfassende Untersuchung über das Ausmaß der Wohnmobilprostitution und die soziale Situation der Straßenprostituierten in Niedersachsen in Auftrag zu geben, zweitens zu prüfen, in welchem Umfang Sperrgebietsverordnungen nach Artikel 297 des Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch veranlasst werden können, und drittens zu prüfen, wo eine weitere gewerbe-, sozial- oder steuerrechtliche Regulierung der Prostitution unterstützt werden kann. - Sie sehen, eine sehr umfangreiche Fragestellung, in der natürlich auch vieles beleuchtet wurde.

In einer großen mündlichen Anhörung am 14. November 2013 haben wir Fraktionen uns mit diesen Fragen dezidiert auseinandergesetzt. Herr Bothe, wenn Sie das Protokoll gelesen hätten - das gibt es noch -, hätten Sie festgestellt, dass Sie mit Ihren Forderungen viel zu spät dran sind.

(Beifall bei der CDU, bei den GRÜ- NEN und bei der FDP)

Sie hätten auch festgestellt, dass sich im Nachgang zu dieser Anhörung ein Runder Tisch zusammengefunden hat, um die spätere Novellierung des Prostituiertenschutzgesetzes - und hier insbesondere des § 19 - zu bearbeiten. - Mithin ist das alles längst erledigt.

Jetzt komme ich zu Ihrem Antrag.

Sie fordern unter Nr. 1, die Einrichtung eines vollständigen Sperrgebietes an Landstraßen zu prüfen. Schauen Sie einmal in das Protokoll bzw. unterhalten Sie sich mit den zuständigen Polizeidirektionen! Die Landkreise - die auch heute noch betroffen sind - und die Polizei - die auch heute noch dafür zuständig ist - haben ausgeführt, dass Sperrgebietsverordnungen nur im städtischen Bereich sinnvoll sind und ansonsten Verdrängungseffekte zu befürchten sind. Auch in gängigen Gerichtsurteilen - beispielsweise in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Aktenzeichen 6 C 28.13 - wird darauf hingewiesen, dass Sperrgebietsverordnungen teilweise überhaupt keinen Sinn machen.

Unter den Nrn. 2 a bis c fordern Sie, bestimmte Hygienestandards für die Lovemobile vorzuschreiben. Ich lese Ihnen einmal vor, was bereits in den Ausführungsbestimmungen zu § 19 des Prostituiertenschutzgesetzes steht:

Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, in denen sexuelle Dienstleistungen erbracht werden. Bei den Fahrzeugen muss u. a. gewährleistet sein, dass sie über einen für das vorgesehene Betriebskonzept ausreichend großen Innenraum und über eine dafür angemessene Innenausstattung verfügen, dass sie den zum Schutz der dort tätigen Prostituierten erforderlichen allgemeinen Anforderungen genügen, dass die Türen des Bereiches, in dem die Prostitution ausgeübt wird, jederzeit von innen geöffnet werden können, dass während des Aufenthalts im Innenraum jederzeit Hilfe per Notruf erreichbar ist, dass eine angemessene sanitäre Ausstattung vorhanden ist und dass die Fahrzeuge eine gültige Betriebszulassung haben und in technisch betriebsbereitem Zustand sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund dieser Sachlage kommt Ihr Antrag fünf oder sechs Jahre zu spät. Dies wird von der Polizei, den Landkreisen und den Ordnungsbehörden - ich habe mich gerade erst am Montag mit ihnen unterhalten - auch immer wieder bestätigt. Herr Bothe, informieren Sie sich vor Ort!

Natürlich ist mein Landkreis betroffen, und natürlich bereitet es mir keine Freude, diese Lovemobile zu sehen. Aber wir sind immer wieder dabei - auch mit der Arbeitsgemeinschaft im Sozialministeri

um -, zu überprüfen, wie das nach und nach erneuert bzw. novelliert und dann im Sinne der dort tätigen Damen umgesetzt werden kann.

Eigentlich müsste Ihr Antrag zurückgezogen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Danke schön, Frau Pieper. - Auf Ihren Beitrag hat sich Herr Bothe zu einer Kurzintervention gemeldet.

Frau Kollegin Pieper, ich muss sagen: Ich bin schockiert. Uns geht es um die reale Situation der Frauen in diesen schäbigen Wohnwagen - und Sie kommen hier mit Protokollen und Verordnungen! Diese angeblichen Verordnungen werden doch überhaupt nicht umgesetzt. Deswegen geht es uns um einen Erlass des Sozialministeriums.

Sie haben die Landkreise angesprochen. Es gibt mehrere Landräte, die vom Sozialministerium entschieden Erlasse einfordern, damit sie endlich handeln können.