Sie haben die Landkreise angesprochen. Es gibt mehrere Landräte, die vom Sozialministerium entschieden Erlasse einfordern, damit sie endlich handeln können.
Gucken Sie sich diese Wohnwagen an! Es kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Sie meinen, dass irgendeiner davon die Standards, die Sie gerade angesprochen haben, erfüllt. Nein, Ihnen ist es egal, und das ist das Schlimme daran.
Herr Bothe, jedes Mal, wenn ich aus dem Landtag komme, fahre ich an diesen Autos vorbei. Ich sehe vom Äußeren her - drin gewesen bin ich noch nicht, das ist wohl wahr, aber das sollte ich vielleicht einmal tun, das wäre interessant -, dass die bei uns in einem einwandfreien Zustand sind.
Ich weiß nicht, welche Sie meinen. Aber wenn mir die Ordnungsbehörden, die auch wirklich kontrollieren - unsere Polizei hat gerade in der letzten Woche eine Großkontrolle, auch bei diesen Wohnwagen, gemacht -, bestätigen, dass da kein Hand
Danke schön, Frau Kollegin Pieper. - Für die FDPFraktion bekommt jetzt die Kollegin Sylvia Bruns das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir geht es so wie Frau Pieper. Ich erinnere mich an die Anhörung und daran, dass wir uns ausführlich mit diesem Problem beschäftigt haben.
Herr Bothe, Sie reden ständig über die Prostituierten in den Lovemobilen. Sie zitieren Alice Schwarzer oder Gleichstellungsbeauftragte. Aber Sie sollten auch einmal mit den Menschen sprechen, die darin arbeiten. Ich habe das getan - anders als Sie, die Sie immer nur von außen sprechen. Ich habe mir im Rahmen des Runden Tisches Prostitution die Lovemobile angeguckt. Ich habe auch Laufhäuser und anderes gesehen und habe auch mit den Prostituierten gesprochen. - Das hilft bei der Urteilsfindung enorm weiter.
Nun zu Ihrem Antrag. Er enthält einen Widerspruch. Sie reden einerseits über die Sicherheit der Frauen und fordern andererseits, Sperrgebiete an allen Landstraßen auszuweisen - was aber, wie die Kollegin Pieper richtig ausgeführt hat, nicht verfassungsgemäß und auch nicht leistbar wäre. Die Polizeidirektionen sehen in einem solchen Fall Verdrängungseffekte: Wenn Sie die Landstraßen zu Sperrgebieten machen, werden die Lovemobile noch weiter nach außen gestellt. Aber das kann doch nicht in Ihrem Sinne sein; denn Sie sprechen ja davon, dass Sie für die betroffenen Frauen Sicherheit schaffen möchten. - Das ist also ein Widerspruch in Ihrem Antrag.
Ich kann auch gerne noch einmal die Polizeidirektion Hannover zitieren. Die hat damals sehr ausführlich auf die Frage geantwortet, ob es aus polizeilicher Sicht ratsam ist, eine Sperrgebietsverordnung in der Form zu erlassen, dass die Prostitution in Lovemobilen praktisch flächendeckend verboten ist: Wir sind ganz klar der Meinung, dass das keinen Sinn machen würde. Der Verdrängungseffekt
ist hier schon angesprochen worden. Wir wissen aus Gesprächen mit den Prostituierten bzw. haben konkret festgestellt, dass sie neben ihrer Tätigkeit in den Lovemobilen oftmals auch noch Tätigkeiten auf dem Straßenstrich bzw. in den Laufhäusern ausführen. Wenn wir ihnen diese Möglichkeit zur Prostitution nehmen, können wir nach den Gesprächen mit den Prostituierten vorhersagen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit an anderen Orten Möglichkeiten suchen, der Tätigkeit nachzugehen. - Reden Sie mit der Polizeidirektion Hannover, der Polizeidirektion Lüneburg!
Es wurde angesprochen, dass man eine solche Verordnung flächendeckend erlassen könne, aber das ist meines Erachtens rechtlich nicht möglich. Auch die Polizei hat mit den Betroffenen gesprochen. - Wie gesagt, das hilft bei der Urteilsfindung weiter.
Zu dem zweiten Punkt hat Frau Pieper schon ausgeführt, dass wir uns damals auch recht ausführlich mit den Hygienestandards in den Lovemobilen beschäftigt haben. Ich würde aber auch gerne einmal den Verein Phoenix zitieren. Dort könnten Sie sich ja einmal melden und sich das alles angucken. Phoenix hat zu den Lovemobilen folgende Stellungnahme abgegeben: Es gibt in den Lovemobilen Wasserbehälter, es gibt Waschgelegenheiten, und es gibt Chemieklos. Sie sind schon so ausgestattet, dass man dort sexuelle Dienstleistungen anbieten kann, und zwar nicht unter menschenunwürdigen Bedingungen.
Ein dritter Punkt, den ich unbedingt noch ansprechen möchte. Der Straßenstrich und die Lovemobile sind diejenigen Prostitutionsstätten in Niedersachsen, die am besten kontrollierten werden - weil die Polizei dort nämlich ständig vorbeifährt.
Herr Bothe, Sie schütteln mit dem Kopf. Gucken Sie in das Protokoll der Anhörung! Da steht das alles drin. Wahrscheinlich müssten Sie das erst einmal lesen und verstehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich meinen beiden Kolleginnen nur anschließen.
Bei diesem Antrag dachte ich mir wieder einmal: Typisch! Der Titel lautet „Menschenwürde bewahren - Frauen vor Gefahren in sogenannten Lovemobilen schützen“, und das klingt ja erst einmal ganz gut. Aber direkt unter Nr. 1 fordern Sie, dass die Prostituierten verdrängt werden und aus unserem Sichtbereich verschwinden. Aber das ist doch genau das Gegenteil von dem, was Sie in der Überschrift fordern!
Die Einzigen, die Sie damit schützen, sind die Freier, die dann nämlich unbehelligt mit ihrem Auto ins Waldgebiet oder sonst wohin fahren können, wo niemand sie sieht.
In einem Punkt gebe ich Ihnen allerdings recht: Prostitution ist etwas, bei dem wir nicht wegschauen dürfen und was auf jeden Fall thematisiert werden muss. Aber ein Punkt kommt mir dabei immer viel zu kurz, und das ist das Thema Freier. Wer geht denn zu Prostituierten? Und wem ist es denn offensichtlich egal, dass sich einige Frauen ganz offensichtlich in einer Zwangslage befinden, dass einige Frauen das aus Armutsgründen machen, dazu gedrängt werden, in Behausungen zu leben, in denen wir uns nicht vorstellen könnten, zu leben, oder nicht mal richtig Deutsch sprechen und dementsprechend gar nicht mitteilen können, was sie wollen und was nicht? Wem ist das egal?
Es gibt anscheinend immer noch Männer, denen das nicht nur egal ist, sondern die so etwas - das wird zum Teil in Befragungen zugegeben, und das finde ich besonders beängstigend - sogar suchen bzw. explizit wollen. Denn Prostitution ist in einigen Fällen auch mit einer Form von Machtausübung verbunden. Das ist doch das entscheidende Problem, das vor uns liegt. Denn Geschlechterstereotype und die ungleiche Machtverteilung zwischen Männern und Frauen haben beim Thema Prostitution ganz besonders schlimme Auswirkungen.
Insofern wäre meine Bitte auch bei diesem Thema: Ja, wir müssen über Prostitution reden, aber wir müssen auch über das Frauenbild in der Gesellschaft reden. Und wir müssen über Machtverhält
nisse reden. Wir müssen den Frauen helfen und dürfen sie nicht noch weiter verdrängen, so wie die AfD das hier fordert.
Danke schön, Frau Byl. - Für die SPD-Fraktion hat sich nun die Kollegin Dr. Thela Wernstedt zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was die AfD mit ihrem Antrag tut, nennt man in der Politik wohl klassischerweise, sich hinter einen fahrenden Zug zu schmeißen.
Meine Kolleginnen haben es schon ausführlich dargelegt: Wir haben uns vor inzwischen sechs Jahren sehr ausführlich mit diesem Thema beschäftigt - damals vor dem Hintergrund eines CDUAntrags. Wir haben als Schlussfolgerung einen Runden Tisch gegründet, bei dem die zuständigen Ministerien - Innenministerium, Sozialministerium und auch das für Steuerfragen zuständige Finanzministerium - mit den Lobbyvertretern von Bordellen und mit Beratungsstellen wie Phoenix zusammengekommen sind und sich sehr ausführlich mit einzelnen Aspekten der Prostitution in Niedersachsen und in Deutschland auseinandergesetzt haben.
Unter anderem - Frau Bruns hat es schon ausgeführt - haben wir uns auch in solche Stätten hineinbegeben und uns jenseits fantasievoller Ausschmückungen, wie sie Herr Bothe in seiner Rede dargeboten hat, mit der Realität bzw. einem Ausschnitt der Realität, den man bei solchen Begehungen nur sehen kann, beschäftigt.
Die Realität sieht an solchen Stellen dann sehr viel undramatischer aus. Das schließt aber nicht aus, dass dort - das wissen wir auch - Verbrechen und auch grauenvolle Dinge passieren und es dort organisierte Kriminalität gibt. Aber es gibt auch regulierte Bereiche. Die Prostitutionsschutzgesetze von 2002 und 2017 haben das explizite Ziel, den Bereich der Prostitution zu regulieren, sichtbar zu machen und den Schutzstatus der Frauen immer weiter auszubauen und sie in eine geregelte Prostitutionstätigkeit zu überführen.
Das gelingt schrittweise, und ich glaube, das ist der richtige Weg. Wie wir gehört haben, sind alle Fraktionen bis auf die AfD dieser Ansicht.
Über die Sperrbezirke ist hier schon ausführlich gesprochen worden. Auch die SPD-Fraktion hält nichts davon. Auch wir denken, dass das rechtlich nicht abbildbar und auch nicht sinnvoll ist, weil die Prostituierten dadurch in dunkle Bereiche abgedrängt werden.
Die übrigen Forderungen, die die AfD zu Mindestanforderungen an Hygiene und Sicherheit für die Prostituierten richtigerweise aufgestellt hat, werden bereits in zwei Arbeitsgruppen des Ministeriums umgesetzt, in denen mit Betreiberinnen und Betreibern und Beratungsstellen realistische, realitätsnahe Lösungen für all diese Fragen gesucht werden. Zum Teil sind die Forderungen schon umgesetzt, zum Teil sind sie in der Umsetzung begriffen. Insofern schmeißen Sie sich auch da hinter einen fahrenden Zug.
Die Prostitutionsschutzgesetze wollen die Bereiche für die Prostituierten und auch für die Kunden sicher gestalten. Das betrifft Hygieneanforderungen, aber auch Sicherheitsanforderungen. Wir stehen dahinter, dass das in ordentlicher Weise ausgeführt wird. Wahrscheinlich wird die Landesregierung uns das gleich noch ausführen. Der Antrag ist aus unserer Sicht abzulehnen.
Vielen Dank, Dr. Wernstedt. - Auf Ihren Beitrag hat sich der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Herr Wichmann, zu einer Kurzintervention gemeldet.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte zu beachten, dass in dem Antrag die Prüfung der Einrichtung von Sperrgebieten gefordert wird und nicht deren Einrichtung. Alternativ dazu wird vorgeschlagen, die Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern.
Ich bitte auch zur Kenntnis zu nehmen, dass der Vorschrift hinsichtlich der Möglichkeit eines Notrufes nach derzeitiger Rechtslage höchstwahrscheinlich dann entsprochen sein dürfte, wenn man über
ein Handy mit Empfang verfügt. Ich bitte aber auch zu bedenken, dass das Opfer eines Angriffs, vielleicht sogar durch jemanden, der körperlich überlegen ist, eventuell nicht mehr die Möglichkeit hat, auf dem Handy eine Nummer zu wählen. Deshalb sollte doch mindestens dieser Punkt - die Möglichkeit, mit einem einzelnen Knopfdruck Hilfe zu holen - sehr wohl einer vernünftigen Diskussion zugänglich sein.