Protokoll der Sitzung vom 14.05.2019

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit Änderungen anzunehmen und den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP abzulehnen.

Wird das Wort zur Einbringung des Antrages gewünscht?

(Eva Viehoff [GRÜNE]: Ich mache gleich beides zusammen!)

Dann hat sich zunächst der Kollege Burkhard Jasper zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die CDU hat der Sonn- und

Feiertagsschutz eine sehr große Bedeutung. In der kollektiven Arbeitsruhe liegt die gesellschaftliche Dimension dieses besonderen verfassungsrechtlichen Gutes. Die CDU will auch in Zukunft die Sonn- und Feiertage schützen und als Tage der Arbeitsruhe erhalten,

(Zustimmung bei der CDU)

zumal diese Regelungen auch Auswirkungen auf andere Grundrechte haben. Ich nenne die körperliche Unversehrtheit, weil diese Tage der Erholung dienen, Ehe und Familie, weil sich dann die Familie trifft, die Vereinigungsfreiheit, weil gemeinsame Freizeitaktivitäten wie in den Bereichen Sport und Kultur ermöglicht werden, und die Religionsfreiheit, weil Gottesdienste besucht werden können.

Andererseits muss festgestellt werden, dass auch an Sonn- und Feiertagen Einkaufsmöglichkeiten genutzt werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird in einem begrenzten Umfang auch in Zukunft für bestimmte Orte, Sortimente und Anlässe der Einkauf an Sonn- und Feiertagen ermöglicht.

Zu Beginn der Gesetzesberatung wurden verschiedene Forderungen aufgestellt: Das Verfahren sollte zügig beendet werden, es sollte für Rechtssicherheit gesorgt werden, einfache Regelungen sollten beschlossen werden, und der Sonn- und Feiertagsschutz sollte gewährleistet werden.

Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf haben wir diese Ziele erreicht. Die Landesregierung hat Ende Dezember 2018 den Gesetzentwurf vorgelegt. Nach zügiger und sorgfältiger Beratung kann der Landtag nun schon nach fünf Monaten beschließen.

Weshalb die Grünen ihre Vorschläge nicht in dieses Verfahren eingebracht haben, erschließt sich mir nicht. Wollen die Grünen das Gesetzgebungsverfahren jetzt verzögern? - Ich habe den Eindruck, dass sie von der zügigen und sorgfältigen Beratung überrascht waren und nun noch einen Arbeitsnachweis benötigten. Was diese verspäteten Aktivitäten sollen, verstehe ich nicht. Hilfreich ist das jedenfalls nicht. Wir haben konkrete Verbesserungsvorschläge eingebracht, Sie von den Grünen leider nicht. Die meisten Forderungen Ihres Antrages sind übrigens im Gesetzentwurf berücksichtigt.

(Beifall bei der CDU)

Ich komme nun zur Rechtssicherheit. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig klargestellt, dass ein rein wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Einkaufsinteresse potenzieller Kunden nicht ausreichen, um eine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsschutz zu machen. Darüber hinaus müssen Ausnahmen für die Öffentlichkeit auch als solche erkennbar bleiben. Deshalb ist im Gesetzentwurf nun geregelt, dass nur bei einem besonderen Anlass, bei einem öffentlichen Interesse oder bei einem sonstigen rechtfertigenden Sachgrund die Öffnung von Verkaufsstellen auf Antrag genehmigt werden kann. Es muss somit ein Abwägungsprozess durch die Genehmigungsbehörde erfolgen. Für die Kommunen bedeutet dieser Gesetzentwurf eine Orientierungshilfe.

Der Paragraf ist so gefasst, dass bisherige und künftige Gerichtsentscheidungen berücksichtigt werden können. Mehr Rechtssicherheit erscheint nicht möglich, weil eine Überprüfung durch die Gerichte immer ermöglicht werden muss.

Eine Jahresplanung soll zur Rechtssicherheit beitragen. Zudem wird im Gesetzentwurf auf § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes hingewiesen, damit die betroffenen Organisationen rechtzeitig beteiligt werden. Kurzfristige Absagen haben zu viel Verärgerung bei Kunden, Geschäftsinhabern, Arbeitnehmern und Interessenverbänden geführt. Wir wollen hierdurch nun für mehr Transparenz sorgen.

In den Beratungen haben wir uns die Frage gestellt, wie wir das Gesetz vereinfachen und praxisgerechter gestalten können. Aufgrund dieser Überlegungen schlagen wir vier Änderungen gegenüber dem geltenden Recht und dem Gesetzentwurf der Landesregierung vor.

Der erste Änderungsvorschlag bezieht sich auf Gärtnereien. Es gab immer viel Unverständnis darüber, dass man zwar die Topfblume, aber keinen einzelnen Übertopf kaufen konnte oder dass man ein Gesteck mit Kerzen erwerben konnte, aber die Kerzen einzeln nicht. Wir haben nun das Ergänzungssortiment zugelassen und sind damit einem Vorschlag unseres Kollegen Jens Nacke nachgekommen.

(Beifall bei der CDU)

Für Bäckereien und Konditoreien wird die Verkaufszeit auf fünf Stunden erweitert. Das war ein Vorschlag des Landesinnungsverbandes der Konditoren. Wir wollen inhabergeführte Bäckereien auf

diese Weise stärken. Ich glaube, damit wird Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen Handwerksbetrieben einerseits und Discountbäckern sowie Tankstellen andererseits hergestellt.

Der Gesetzentwurf sah vor, dass vier Sonntagsöffnungen auf Antrag genehmigt werden sollen und Sonntagsöffnungen in zwei Ortsbereichen an weiteren zwei Sonntagen genehmigt werden können. Abweichend davon ist eine Unterscheidung zwischen einer Soll- und einer Kannregelung nun nicht mehr vorgesehen. Dadurch konnten wir einen ganzen Absatz streichen.

Viele hatten den Gesetzentwurf kritisiert, weil sie diese Bestimmung falsch interpretiert hatten. Nun ist das Gesetz verständlicher.

Übrigens hätte eine Sollregelung nicht zu mehr Rechtssicherheit geführt. Sie hätte nur scheinbar Sicherheit geboten. Sie hat nicht dazu geführt, dass Gerichte Sonntagsöffnungen nicht untersagt haben.

In jeder Gemeinde dürfen höchstens an sechs Sonntagen je Kalenderjahr die Geschäfte öffnen; in jedem Ortsbereich maximal vier Mal. Diese Höchstgrenzen sind nicht nur einfacher als der Gesetzentwurf dieser Landesregierung, sondern auch gerechter als der Gesetzentwurf der rotgrünen Landesregierung in der vergangenen Wahlperiode. Denn diese Höchstgrenzen gelten für alle Städte und Gemeinden; in den Großstädten und auch im ländlichen Raum. Diese Regelung bietet genug Flexibilität, um in ganz Niedersachsen auf unterschiedliche Gegebenheiten reagieren zu können.

(Beifall bei der CDU)

Nun komme ich zu der wichtigen Forderung, den Sonn- und Feiertagsschutz zu gewährleisten. Der Schutz ist verbessert worden. Das möchte ich nun begründen.

Erstens. Wer regelmäßig am Sonntag öffnet, muss dies im Eingangsbereich einsehbar kennzeichnen. Wer das nicht einsehbar kennzeichnet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. So ist eine bessere Überprüfung möglich.

Zweitens. Nach 14 Uhr ist jetzt wie an Heiligabend, an Silvester ein Verkauf nicht mehr erlaubt.

Drittens. Durch die Einführung der Kannregelung wird das Regel-Ausnahme-Gebot deutlich. Die Sonntagsöffnung ist eine Ausnahme. Dies ist eine Forderung von Kirchen, Gewerkschaften, Verbän

den und dem Landessportbund. Dem sind wir gefolgt.

Viertens. Im Gesetz ist nun klar geregelt, dass ein rechtfertigender Sachgrund vorliegen muss. Nur dann dürfen Geschäfte sonntags öffnen.

Fünftens. Nicht zugelassen werden dürfen Geschäftsöffnungen jetzt an allen Feiertagen, also, über die bisherige Regelung hinausgehend, am Neujahrstag, am 1. Mai, am 3. Oktober und am Reformationstag. Da der Nationalfeiertag einbezogen wird, folgen wir der Forderung aus der in die Beratung einbezogenen Eingabe, die damit erledigt ist. Zusätzlich werden der 27. Dezember, wenn er auf einen Sonntag fällt, und der Palmsonntag geschützt, der zu dem höchsten Feiertag der Christen führt. Ich freue mich sehr darüber, dass mein Vorschlag berücksichtigt und so die Bedeutung von Ostern hervorgehoben wird.

Somit werden insgesamt bis zu sechs Tage in einem Jahr im Vergleich zum bisherigen Gesetz zusätzlich geschützt.

Sechstens. Durch die Höchstzahlen wird dem Grundsatz von maximal vier Sonntagsöffnungen entsprochen. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass mit Zustimmung der jetzigen Grünen-Abgeordneten Meyer und Wenzel die rot-grüne Landesregierung dem Parlament der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zugeleitet hatte, nach dem in einer Stadt an bis zu 23 Sonntagen die Geschäfte hätten geöffnet werden dürfen. Insofern ist Ihr jetziger Antrag nach meiner Ansicht wenig glaubwürdig.

(Beifall bei der CDU)

Mit diesem Gesetz wird als Ausnahme die Öffnung von Geschäften am Sonntag ermöglicht und werden die Sonn- und Feiertage geschützt. Ich bitte um Zustimmung!

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Johanne Modder [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege Jasper. - Für die AfDFraktion erhält jetzt das Wort Herr Stephan Bothe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen, nach dem sehr sachlichen und richtigen Bericht des

Kollegen Jasper möchte ich etwas grundsätzlicher werden.

„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

So steht es in Artikel 140 unseres Grundgesetzes. Die Rechtslage ist hiermit grundsätzlich klar.

Doch die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und die Entwicklung im gesellschaftlichen Leben haben die Sonntagsruhe in den vergangenen Jahren immer mehr unterhöhlt. Allein das Arbeitszeitgesetz listet in § 10 mittlerweile 16 Bereiche auf, in denen das Arbeitsverbot am Sonntag gerade nicht gilt. Werte Kollegen, hier treten Ausnahmegenehmigungen beispielsweise für Ausflugsregionen und Tourismusregionen und weitere Sonderfälle wie Volksfeste hinzu. Das heißt, dort, wo Bedarf und Nachfrage herrschen, oder wo zumindest gemeint wird, dass Nachfrage herrscht, gibt es bereits gesetzliche und verwaltungstechnische Möglichkeiten, die Läden am Sonntag zu öffnen.

Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion hingegen würde zu einer vollkommen ungehemmten Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen führen;

(Christian Grascha [FDP]: Haben Sie ihn gelesen?)

ein Ansinnen, das wir als AfD zum Wohle der Bürger entschieden ablehnen.

(Jörg Bode [FDP]: Das steht gar nicht darin!)

Wir stehen uneingeschränkt zum grundgesetzlichen Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe und werden diese auch weiterhin verteidigen. Denn, Herr Kollege Grascha, als Rückzugsraum aus der stressigen Welt des Berufsalltages ist gerade der Sonntag ein Fixpunkt im Leben von Familien. Daran darf nicht und auch nicht im Grundsätzlichen auch nur einen Millimeter gerüttelt werden.

Fakt ist aber auch, dass in einer Welt der Digitalisierung und im Zeitalter von Amazon und Zalando und Co der deutsche Einzelhandel zunehmend unter Druck gerät und er in die Enge getrieben wird. 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag bieten die Onlinehändler ihre Dienste an. Hier mitzuhalten, erfordert viel geschäftliche Kreativität. Dies hat in der Vergangenheit leider schon unzählige Unternehmen und kleine Geschäfte in den Ruin getrieben.