Protokoll der Sitzung vom 14.05.2019

Herr Limburg, zunächst vielen Dank für Ihre wirklich sachliche Kurzintervention. Wir haben an dieser Stelle keine gemeinsame Linie. Aber ich glaube, dass man das sachlich auseinanderdividieren kann.

Wie kompliziert diese Sachfrage ist, will ich an einem Beispiel deutlich machen. Es gibt einen Gesetzentwurf - ich glaube, von den Grünen und der FDP, aber zumindest von den Grünen -,

(Helge Limburg [GRÜNE]: Von bei- den!)

eingebracht zum Thema Minderheitenrechte, in dem verschiedene Punkte abgehandelt werden, u. a. auch dieses Thema. Dazu wird von Ihren beiden Fraktionen der Vorschlag gemacht, in der Verfassung nicht nur ein Quorum als Anteil von Mitgliedern des Landtages zu regeln, sondern auch ein Quorum in dem Sinne einzuführen, dass eine Fraktion dieses Recht ausüben können solle.

Der GBD, die Landtagsverwaltung oder beide zusammen

(Helge Limburg [GRÜNE]: Der GBD!)

haben uns recht deutlich gemacht, dass das - ich will es einmal vorsichtig sagen - verfassungsrechtlich bedenklich sein könnte - Herr Onay würde in anderen Zusammenhängen von einer schlichten

Verfassungswidrigkeit sprechen, aber so weit will ich nicht gehen -,

(Belit Onay [GRÜNE]: Nein, es ist doch alles okay! Das haben wir doch dazugelernt!)

weil damit die Gleichwertigkeit der Mandate hier im Niedersächsischen Landtag nicht mehr gegeben wäre, weil erst eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten möglicherweise ein Recht geltend machen könnte, was mit einer geringeren Anzahl an Abgeordneten, die innerhalb einer Fraktion verbunden sind, auch geltend gemacht werden könnte. Daran sehen Sie, wie kompliziert dieses Gebilde ist.

Ich sage Ihnen deshalb noch einmal: Wir machen bei den Minderheitenrechten mit. Es gibt auch die politische Zusage, das zu machen, wenngleich wir an der Ausgestaltung, auch miteinander, noch etwas Redebedarf haben. Aber diese Zusage gilt eben gerade nicht für die Normenkontrollklage.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Christian Meyer [GRÜNE]: In dieser Periode ein rechtsfreier Raum!)

Danke sehr, Herr Siebels.

(Gegenruf von Wiard Siebels [SPD]: Ein rechtsfreier Raum? Das ist eine Wortmeldung, dazu fällt einem nichts mehr ein!)

- Herr Kollege Meyer, vielleicht klären Sie diese Frage mit dem Kollegen Siebels draußen.

Jetzt hat sich für die Landesregierung der Innenminister Herr Boris Pistorius gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Sicherheit in Niedersachsen,

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Aber nicht für die Verfassung!)

und der heutige Tag ist ein guter Tag für die Wahrung von Freiheit und gleichzeitig die Gewährleistung von Sicherheit. Ich freue mich, im Besucherbereich Herrn Schilff, den Landesvorsitzenden und stellvertretenden Bundesvorsitzenden der GdP, zu sehen.

Meine Damen und Herren, mit dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz setzen wir einen Meilenstein für die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Wir bekommen ein neues verfassungsmäßiges - jawohl: ein verfassungsmäßiges! -, modernes und zeitgemäßes niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz.

(Zustimmung von Thomas Adasch [CDU])

Meine Damen und Herren, es ist unverzichtbar, dass wir gerade in Sicherheitsfragen immer auf der Höhe der Zeit bleiben. Genau darum geht es in diesem Gesetzentwurf.

Die letzte große Novellierung des niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes stammt aus dem Jahre 2007. Ob es uns gefällt oder nicht: Die Welt hat sich seitdem rasant verändert.

(Belit Onay [GRÜNE]: Das Grundge- setz gab es auch damals schon!)

Nur zur Erinnerung: 2007 war das Jahr, in dem das erste iPhone auf den Markt kam. Welche Rolle etwa soziale Medien, Messenger-Dienste, Internettelefonie einmal spielen würden - und heute spielen -, war überhaupt nicht absehbar. Es liegt auf der Hand, dass dieser enorme Wandel in allen Bereichen unserer Gesellschaft - durch die Digitalisierung - auch unsere Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen stellt. Es wäre unverantwortlich, unsererseits darauf nicht zu reagieren. Denn es ist klar - ich hoffe, wenigstens darüber sind wir uns einig -: Auch die digitale Welt darf kein rechtsfreier Raum sein, meine Damen und Herren, kein Raum, in dem die Regelungen unseres Rechtsstaates nicht gelten oder womöglich nicht durchgesetzt werden.

Wir reagieren mit dem heutigen Gesetzesbeschluss aber keineswegs und ausschließlich nur auf die Anforderungen der Digitalisierung. Dieses Gesetz ist auch eine Reaktion auf die anhaltend hohe abstrakte Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus, auf technische Neuerungen bei den Einsatzmitteln und Methoden und nicht zuletzt - das ist in der heutigen Debatte bislang komplett untergegangen, wenn ich das richtig verfolgt habe - auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die sich weiterentwickelt und stärker ausdifferenziert hat, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem BKA-Gesetz.

(Belit Onay [GRÜNE]: Davon hat sie sich doch entfernt!)

Meine Damen und Herren, wir haben es uns bei diesem Gesetzentwurf nicht leicht gemacht. Das wäre diesem Thema auch nicht gerecht geworden. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit haben wir in diesem Gesetz gewahrt. Die SPD, meine Damen und Herren, ist die Partei des Miteinanders, und sie ist auch die Partei des Nebeneinanders von Freiheit und Sicherheit.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die zentralen Fragen der inneren Sicherheit bewegen viele Menschen in unserem Land. Das hat auch die Debatte heute Morgen mehr als deutlich gemacht. Das zeigen auch die langen und intensiven Beratungen im Innenausschuss, die Anhörungen von Expertinnen und Experten, aber auch die Kundgebungen und Demonstrationen sowie die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Ich habe da sehr genau hingehört und auch hingesehen.

In diesem Zusammenhang bin ich dem Landtagskollegen Karsten Becker sehr dankbar für seinen ersten Wortbeitrag heute. Er hat in außerordentlicher Gelassenheit und Distanziertheit zu den einzelnen Fragen dargelegt, worum es in diesem Gesetz tatsächlich geht, und damit den Blick von dem abgelenkt, was andere glauben, was in diesem Gesetz steht. Vielen Dank dafür!

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Dirk Toepffer [CDU] - Glocke der Präsidentin)

Ich habe in den vergangenen Monaten eines immer wieder betont: Es ist gut und notwendig, über ein so wichtiges Gesetz wie dieses ausgiebig und öffentlich zu diskutieren. Davon profitiert der gesamte politische Meinungsbildungsprozess.

Einigermaßen befremdlich finde ich es aber, wenn - ob bewusst oder unbewusst - in dieser Diskussion Tatsachen verdreht oder schlicht falsche Behauptungen aufgestellt werden. Gerade bei einem so wichtigen Thema sollte es allen Beteiligten am Herzen liegen, die Debatte zu versachlichen und nicht etwa zu pauschalieren oder Ängste zu schüren. Ich möchte hier als Beispiel den Taser nennen. Dabei gehe ich aber nicht auf das ein, was die AfD gesagt hat. Sie ignoriert offenbar die Pressemeldungen der letzten Tage, wonach ein Diabetiker in Hessen nach dem Einsatz eines Tasers ums Leben gekommen ist. Das wäre bei jedem milderen Mittel nicht passiert, meine Damen und Herren. - Das ist die eine Seite der Medaille.

Die andere Seite sind diejenigen da draußen, die uns permanent - obwohl ständig richtiggestellt - unterstellen, wir würden den Taser flächendeckend für die Polizei einsetzen. Man wundert sich manchmal, auf welchem Niveau Diskussionen geführt werden. - Das steht nicht im Gesetz, und das wird nicht passieren. Das gilt heute, und das gilt in den nächsten Jahren. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

(Beifall bei der SPD)

Ein anderes Beispiel ist die angekündigte Klage gegen das Gesetz im Hinblick auf die automatische Kennzeichenlesung. Ich wundere mich, dass das ehemalige Mitglied der Landesregierung von Christian Wulff und David McAllister später gegen eine Regelung im Polizeigesetz klagt, das die eigene Landesregierung 2008 auf den Weg gebracht hat. Das ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, zumal deutlich geworden ist, dass die Frist, die uns zur Anpassung dieser gesetzlichen Regelung eingeräumt worden ist, noch nicht abgelaufen ist. Es wäre gut, wenn Sie der Öffentlichkeit in solchen Debatten nicht permanent Sand in die Augen streuen und einen Eindruck erwecken würden, der schlicht falsch ist.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Freiheit und Sicherheit bedingen sich gegenseitig. Das Wissen darüber und die Überzeugung, dass das so ist, haben uns bei diesem Gesetz geleitet. Beides bedingt sich gegenseitig. Ohne Sicherheit kann es keine Freiheit geben, weil niemand sie wirklich leben kann. Aber Sicherheit ohne Freiheit ist nur eine leere Hülle.

Wir brauchen eine ausgewogene rechtliche Grundlage für unsere Sicherheitsbehörden, um uns adäquat vor Gefahren schützen zu können. Das ist uns mit dem Gesetzentwurf in dieser Fassung gelungen. Mit diesem Entwurf erhält die Polizei neue Befugnisse, die es im Gesetz bislang nicht gab. Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverbote, die sogenannte elektronische Fußfessel sollen die Polizei in die Lage versetzen, den Handlungsspielraum von Gefährdern einzuschränken und diese Personen besser im Blick zu halten.

Auch an dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen - auch das ist in der öffentlichen Debatte oft genug bewusst falsch dargestellt worden -, dass diese Instrumente ausschließlich bei Personen eingesetzt werden können, bei denen es konkrete

Anhaltspunkte gibt, dass sie einen Terroranschlag planen. Außerdem ist immer wieder zu betonen, dass alle diese Maßnahmen unter Richtervorbehalt gestellt sind.

Das gilt auch und gerade für die Möglichkeit, terroristische Gefährder länger als bisher in Präventivgewahrsam zu nehmen. Hier habe ich mich und haben sich andere dafür eingesetzt, dass die im Entwurf vorgesehene Höchstdauer noch einmal reduziert wird; sie wurde von bisher maximal 74 Tage auf nun maximal 35 Tage gekürzt. Auch diese Maßnahme - das kann nicht oft genug betont werden - muss ausdrücklich von einem Gericht angeordnet werden und nach jeweils 14 Tagen erneut geprüft werden.

Mehr Schutz von Freiheit und Bürgerrechten geht nicht, meine Damen und Herren!

(Dr. Stefan Birkner [FDP] und Belit Onay [GRÜNE]: Doch!)

Das ist ein ausgewogener Kompromiss, der das Sicherheitsbedürfnis und die Freiheitsrechte der Menschen gleichermaßen berücksichtigt.

(Belit Onay [GRÜNE]: Nein!)

Hier wurde mehrmals der Fall der beiden Männer aus Göttingen angesprochen. An dieser Diskussion merkt man, wie alles entweder mangels Kenntnis oder mit Absicht durcheinandergeht. Keiner der beiden Männer hatte einen deutschen Pass. Wir haben das Instrument des Unterbindungsgewahrsams angewandt. Dieses Instrument ist übrigens keine Erfindung dieses Polizeigesetzes, sondern das gibt es seit Jahrzehnten in allen deutschen Polizeigesetzen für verschiedene Fallkonstellationen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Aber nicht in dieser Dauer!)

- Darauf gehe ich gleich ein, lieber Herr Kollege Limburg!

Wie gesagt, dieses Instrument des Unterbindungsgewahrsams hat es immer schon gegeben. Wir haben es angewandt, aber es reichte nur für zehn Tage. Wenn wir in diesem Fall nicht die Möglichkeit gehabt hätten, diese beiden Männer bis zur Abschiebung in Abschiebehaft zu nehmen,