Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit dem Ziel „Berücksichtigung“ vor. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer stimmt „Sach- und Rechtslage“ zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit haben wir „Sach- und Rechtslage“ beschlossen.
Jetzt kommen wir zu der Eingabe unter der Nr. 14 der Eingabenübersicht, nämlich zu der Eingabe 03291/11/17 betr. Abschaffung der Hundesteuer.
Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor, die „Berücksichtigung“ beantragt. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer stimmt „Sach- und Rechtslage“ zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit stellen wir hier „Sach- und Rechtslage“ fest.
Wir kommen jetzt zu der Nr. 15 der Eingabenübersicht, nämlich zu der Eingabe 03293/11/17 betr. Windkraftanlagen, Auswirkung auf Tourismus und Gesundheit.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit dem Ziel „Berücksichtigung“ vor. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit haben wir bei dieser Petition „Sach- und Rechtslage“ festgestellt.
Wir kommen jetzt zu der Nr. 16 der Eingabenübersicht, zu der Eingabe 03321/11/17 betr. erhöhte Hundesteuer für bestimmte Hunderassen.
Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit dem Ziel „Berücksichtigung“ vor. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit haben wir mehrheitlich „Sach- und Rechtslage“ festgestellt.
Wir kommen jetzt zu der Nr. 17 der Eingabenübersicht, zu der Eingabe 03331/11/17 betr. erhöhte Hundesteuer für bestimmte Hunderassen.
Dazu liegt ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion vor, die „Erwägung“ beantragt. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit haben wir „Sach- und Rechtslage“ festgestellt.
Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Rahmen der Fragestunde habe ich eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, die ich jetzt vortrage. Sie lautet wie folgt:
Tragende Säule der Energiewende ist die Windenergienutzung zu Land und auf See. Laut dem Windmonitor des Fraunhofer-Instituts hat Niedersachsen die höchste installierte Nennleistung bei Onshoreanlagen: „Die nördlichen Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind aufgrund ihrer windhöffigen Standortbedingungen traditionell führend beim Ausbau im Ländervergleich. Im Jahr 2016 wurde in Niedersachsen mit 894 MW erstmals die größte Windleistung bundesweit installiert. Dahinter folgt SchleswigHolstein mit 631 MW, Nordrhein-Westfalen mit 588 MW und Brandenburg mit 477 MW.“
Ein Ausbau dieser Führungsrolle könnte zukunftssichere Arbeitsplätze und Wert-schöpfung in Niedersachsen generieren. In einem Artikel auf ndr.de vom 26. Oktober 2017 heißt es:
„Experten sind sich sicher: Die Zukunft der Stromerzeugung liegt auf dem Meer. Denn die Windverhältnisse rund um die sogenannten Offshore-Windparks sind deutlich besser als an Land. Windenergieanlagen … können dort fast doppelt so viel Strom erzeugen. Die … Ziele der Bundesregierung sehen vor, dass im Jahr 2030 die deutschen OffshoreWindanlagen 15 Gigawatt Strom erzeugen und damit rein rechnerisch die Jahresleistung von rund zwölf Atomkraftwerken ersetzen.“
Seit dem 1. Januar 2017 gelten für Windenergieprojekte neue Rahmenbedingungen: Um eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten zu können, müssen sie sich einem Ausschreibungssystem stellen.
Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergie an Land, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergie auf See, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niedersachsen liegt bundesweit an der Spitze bei installierter Onshorewindkraft und bei Arbeitsplätzen im Sektor der erneuerbaren Energien. Diese Spitzenstellung gilt es zu halten, und zwar aus Klimaschutz- und volkswirtschaftlichen Gründen. Für Niedersachsen ist die Windenergie eine der tragenden Säulen der Energiewende; denn Windenergie ist kostengünstig und klimafreundlich und hat auch wirtschaftspolitisch eine hohe Bedeutung erlangt. Niedersachsen ist das Land mit Energie.
Niedersachsen ist Windenergieland Nummer eins; denn in keinem anderen Bundesland produzieren so viele Windenergieanlagen Strom. Von den Ende 2016 etwa 27 300 bundesweit installierten Anlagen stehen rund 5 900 - also jede fünfte Anlage - in Niedersachsen. Allein 2016 konnten brutto 312 Anlagen mit einer Leistung von 900 MW hinzugebaut werden.
In der Zeit von Januar bis September 2017 sind 1 039 MW Windenergieleistung in Niedersachsen an Land neu in Betrieb genommen worden. Bundesweit beliefen sich die Neuinstallationen im selben Zeitraum auf knapp 4 000 MW.
Meine Damen und Herren, diese rekordverdächtigen Ausbauzahlen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um den Ausbau handelt, der auf der Grundlage des alten Systems erfolgt ist. Durch den Übergang auf das Ausschreibungssystem nach dem EEG 2017 wird jetzt schon
Zu Frage 1: Alle drei Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen an Land im Jahr 2017 waren von einem regen Wettbewerb geprägt und deutlich überzeichnet. Die Grundidee der Ausschreibung wäre also an der Stelle erfüllt. Der weit überwiegende Teil der Zuschläge in den beiden ersten Ausschreibungsrunden in 2017 ging an Bürgerwindparkprojekte, die noch nicht über die zur Realisierung erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung verfügen. Für sie gilt eine erweiterte Realisierungsfrist von maximal 54 Monaten. In der Grundidee ist das so weit richtig, weil man sich überlegt hat, wie man es schaffen kann, auch Bürgerwindprojekte zu realisieren, wenn es auf der anderen Seite Ausschreibungsmodelle gibt.
Insgesamt wurden von der Bundesnetzagentur in den drei Ausschreibungsrunden 198 Zuschläge erteilt, davon gingen 40 nach Niedersachsen. Lediglich 12 der niedersächsischen Projekte verfügen bislang über eine Genehmigung. Keines der Projekte steht unmittelbar vor der Realisierung.
Sonderregelungen für Bürgerenergie, die zur Unterstützung von wünschenswertem bürgerschaftlichen Engagement gedacht waren, wurden somit in einem Ausmaß genutzt, das unerwartete Probleme hervorruft. So ist mit den bisherigen Ausschreibungen, entgegen dem Ziel der Bundesregierung, die Akteursvielfalt zu erhalten, vielmehr eine Konzentration der Ausschreibungsmengen auf relativ wenige Akteure erfolgt.
Da Bürgerwindparkprojekte ohne eine Genehmigung an den Ausschreibungen in 2017 teilnehmen konnten und die erforderlichen Genehmigungsverfahren erst noch durchlaufen müssen, besteht die berechtigte Sorge, dass ein erheblicher Teil dieser Projekte nicht realisiert werden könnte. Bürgerenergieprojekte haben ferner eine um zwei Jahre verlängerte Frist zur Realisierung, was zu einer Delle beim Ausbau der Windenergie insbesondere in den Jahren 2019 und 2020 führen kann. Der Ausbau entsprechend den Zielen des EEG wird dadurch gefährdet. Für die Hersteller- und Zulieferbranche, die ja für Niedersachsen eine besonders große Bedeutung hat, insbesondere für die mittelständischen Akteure, bedeutet das signifikante wirtschaftliche Risiken.
Der Bund hat auf eine von Niedersachsen mitgetragene Entschließung des Bundesrates reagiert und zumindest für die ersten beiden Ausschreibungsrunden im Jahr 2018 das Vorliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur generellen Teilnahmevoraussetzung für alle Bietenden erklärt.
Ferner hat die Bundesnetzagentur ihre Kompetenz genutzt, den zulässigen Höchstwert für Gebote den veränderten Teilnahmeregeln anzupassen. Ich will nur daran erinnern: Ohne diesen Punkt hätten wir 5 Cent als Höchstgebot gehabt. Reale Kosten würden aber bei mindestens 5,6 Cent liegen. Die Bundesnetzagentur hat, finde ich, völlig richtigerweise den Höchstpreis zumindest auf 6,3 Cent festgesetzt. Der Ausschreibungswettbewerb sorgte dann dafür, am Ende den Preis festzulegen. Dafür sind wir wirklich sehr dankbar. Mit dem bisher genannten Höchstpreis von 5 Cent hätten wir, glaube ich, ein Riesenproblem, dass überhaupt Anlagenhersteller aus Niedersachsen eine Chance hätten, sich an einem vernünftigen Wettbewerb zu beteiligen.
Das allein genügt aber noch nicht, um zu vermeiden, dass es zu einem Auftragsmangel in den Anlagen- und Zulieferbetrieben und damit schlimmstenfalls zu einem industriepolitischen Fadenriss und zu Beschäftigungsverlusten kommt. Es scheint daher dringend geboten, durch Sondermengen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 in den nächsten Ausschreibungen die drohende Delle abzumildern.
Für die Bürgerenergie bedarf es künftig einer zielgenauen Definition, die auf die tatsächlich schutzwürdigen, lokal verankerten Bürgerenergiegesellschaften abstellt. Zudem sollten die Privilegien bei der künftigen EEG-Ausschreibung entweder dauerhaft angepasst oder bei separaten Ausschreibungssegmenten für Bürgerenergieprojekte geschaffen werden.
Zu Frage 2: Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen auf See durchgeführt, die in dem sogenannten Übergangsmodell von 2021 bis 2025 in Betrieb gehen. Teilnahmeberechtigt waren ausschließlich bestehende, d. h. genehmigte bzw. erörterte Projekte. Es wurden insgesamt 1 490 MW des 1 550 MW umfassenden Ausschreibungsvolumens bezuschlagt.
Die erzielten Zuschlagswerte sind über alle Erwartungen hinaus extrem niedrig ausgefallen. Drei von vier der bezuschlagten Projekte sollen somit ohne
eine monetäre Förderung nach dem EEG umgesetzt werden, d. h. allein aus den künftigen Strommarkterlösen refinanziert werden. Beachtlich niedrige Zuschlagspreise wurden zuvor auch bei Ausschreibungen in den Niederlanden und in Dänemark erzielt.
Das, meine Damen und Herren, zeigt, dass erneuerbare Energien und gerade erneuerbare Energien auf See die Energieversorgung sind, die zukünftig nicht nur emissionsfreie Energie zur Verfügung stellt, sondern auch bezahlbare Energie sichert; denn das wäre ansonsten mit anderen fossilen Energieträgern auf Dauer nicht zu gewährleisten.