Das wäre ein nachhaltiger Weg, aber nicht der Ausschluss der Dieselfahrzeuge durch die Blaue Plakette. - Deswegen gibt es jedoch trotzdem keine Blaue Plakette - falls jetzt ein Missverständnis entstanden sein sollte.
Also, billige Lösung: Blaue Plakette. Nachhaltige Lösung: Investitionen in Mobilität in unserem Land.
Zu Frage 3: Das Bundesverwaltungsgericht wird im Frühjahr 2018 über die Sprungrevision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf verhandeln. Dabei wird es um die Frage gehen, ob Fahrverbote durch zur Verfügung stehende Verkehrszeichen mit Zusatzschildern bewirkt werden können, völlig losgelöst von der Blauen Plakette. Man würde möglicherweise Dieselfahrzeuge oder Fahrzeuge mit bestimmten Emissionen ausschließen wollen. Diese Entscheidung kann nicht durch geplante Maßnahmen der Landesregierung bzw. durch Ministerpräsident Stephan Weil beeinflusst oder gar verhindert werden.
Aus Sicht der Landesregierung sind insbesondere folgende Maßnahmen zur Reduktion der Stickstoffoxidbelastung geplant:
Erstens. Um Schadstoffemissionen des Kraftfahrzeugverkehrs möglichst gering zu halten, ist es notwendig, den Verkehrsfluss so weit wie möglich zu verstetigen. Gerade Stauungen, aber auch das vermehrte Anfahren und Abbremsen führen zu erheblich höheren Emissionen als ein homogener Verkehrsfluss.
Nach den straßenrechtlichen Regelungen können insbesondere die Schaltprogramme der Lichtsignalanlagen in vielen Kommunen durch die Schaltung von grünen Wellen oder durch Pförtnerampeln optimiert werden. Zuständig dafür sind in Niedersachsen die Verkehrsbehörden; das sind die Landkreise, die kreisfreien und die großen selbstständigen Städte, die selbstständige Gemeinden sowie die Region Hannover.
Zweitens. Des Weiteren können Verkehrsbeeinflussungsanlagen zu einer Verbesserung der Luftqualität beitragen. In Niedersachsen kommen aktuell an der A 2, der A 7 sowie am Messeschnellweg Verkehrsbeeinflussungsanlagen zum Einsatz. Diese dienen der Verstetigung des Verkehrsflusses, sodass weniger NO2 in die Luft abgegeben wird als beispielsweise bei einem Stau. Diese schon vorhandenen Verkehrsbeeinflussungsanlagen haben vermutlich bereits heute einen positiven Einfluss auf die Luftqualität in der Region Hannover.
Drittens. Nach den neuesten Änderungen im europäischen Typgenehmigungsrecht soll das Abgasverhalten bereits zugelassener Fahrzeuge im realen Verkehr - Real Driving Emissions - mit portab
len Messeinrichtungen auf Einhaltung der Grenzwerte kontrolliert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits derartige Messsysteme angeschafft und wird voraussichtlich die Messungen für den deutschen Markt durchführen. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, sollen nach der noch nicht verabschiedeten neuen EU-Typgenehmigungsverordnung Maßnahmen gegenüber dem Hersteller ergriffen werden.
Am 8. Juni 2016 ist eine Förderrichtlinie zum Aufbau von Infrastruktur für alternative Treibstoffe - u. a. auch Ladestrom für Elektroautos - in Kraft getreten. Die Förderung erfolgt im Rahmen der neuen EU-Strukturförderperiode. Dies bedeutet, dass bis 2023 gefördert werden kann. Anträge können seit dem 8. Juni 2016 gestellt werden. Wegen der Bundesförderung für Ladestationen für Pkw ist dieser Programmteil seit März 2017 nicht mehr Teil der Förderung. Deswegen wird die Richtlinie zurzeit überarbeitet. Weiterhin gefördert werden aber z. B. Ladestationen für Elektrobusse.
Die Fortentwicklung des ÖPNV und der verstärkte Einsatz von Elektromobilität im ÖPNV sind ein weiterer ganz entscheidender Baustein. Das Land fördert Verkehrsunternehmen durch Zuwendungen für die Beschaffung von Omnibussen, sodass auch Fahrzeuge mit CO2-freiem Antrieb gefördert werden. Hierfür werden erhöhte zuwendungsfähige Ausgaben aufgrund der hohen Anschaffungsinvestitionen anerkannt. Die Förderquote beträgt dabei 40 %.
Das Land fördert Bürgerbusvereine durch Zuwendungen für die Beschaffung von neuen Bürgerbusfahrzeugen. Hierfür werden ebenfalls erhöhte zuwendungsfähige Ausgaben aufgrund der hohen Anschaffungsinvestitionen für Fahrzeuge, die einen CO2-freien Antrieb haben, anerkannt.
Außerdem gewährt das Land Zuwendungen für die Beschaffung von Ladegeräten für Elektrofahrräder und Elektroautos an Park-and-ride- und Bike-andride-Anlagen und ÖPNV-Stationen in Niedersachsen.
Der fünfte wichtige Punkt ist das Mobilitätsmanagement mit dem Ziel, die notwendigen motorisierten Fahrten im Individualverkehr zugunsten abgasärmerer Alternativen zu reduzieren. Im Rahmen der EFRE-Förderung von Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes, insbesondere für städtische Gebiete, einschließlich der Förderung
einer nachhaltigen, multimodalen städtischen Mobilität und klimaschutzrelevanter Anpassungsmaßnahmen werden Ausgaben im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Mobilitätszentralen nach einer entsprechenden Förderrichtlinie unterstützt.
Mobilitätszentralen bieten als Serviceeinrichtung Informationen und Dienstleistungen rund um die Mobilität an und bündeln diese verkehrsmittelübergreifend. Damit wird ein flächendeckendes, übersichtliches und nahtlos nutzbares Mobilitätsangebot geschaffen mit dem Ziel, den motorisierten Individualverkehr zugunsten einer verstärkten Nutzung von CO2-armen Mobilitätsangeboten zu reduzieren und mit dieser Nutzung durch alternative Energien betriebener Verkehrsmittel den Emissionsausstoß zu reduzieren. Obwohl hier im Vordergrund steht, den CO2-Ausstoß zu verringern, wird gleichzeitig ein Beitrag zur Verminderung der Stickstoffdioxidbelastung geleistet.
Der sechste Punkt: Auch der Radverkehr stellt einen wichtigen und wachsenden Anteil am Verkehrsaufkommen in Niedersachsen dar und liefert durch die Verlagerung vom Pkw aufs Fahrrad positive Effekte für die Umwelt. Der größte Teil des Radverkehrs findet in den Kommunen statt. Damit liegen viele Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs im kommunalen Wirkungskreis. Sie wirken sich aber auch direkt in den Kommunen emissionsreduzierend aus.
Das Land ist für die straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen zuständig und investiert in den Neubau und die Erhaltung dieser Radwege. Außerdem fördert das Land kommunale Radwege durch das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sowie Bike-and-rideAnlagen in den Kommunen.
Besonders hervorzuheben ist die mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 eingeführte Förderung von Radschnellwegen. Mehrere Kommunen in Niedersachsen haben bereits Machbarkeitsstudien dazu erarbeitet, wie man einzelne urbane Bereiche im städtischen Zulauf radtechnisch optimieren kann. Durch dieses Angebot soll vor allem der Alltagsradverkehr gefördert und sollen Berufspendler motiviert werden, das Fahrrad als echte Alternative zum Auto zu begreifen.
Im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität entstand in Göttingen der erste niedersächsische Radschnellweg. Schon kurz nach seiner Inbetrieb
nahme hat sich gezeigt, dass das der richtige Weg ist. Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von guten und gut ausgearbeiteten Projekten, gerade auch für Regionen wie Braunschweig/Wolfsburg, wo es ein erhebliches Verkehrsaufkommen und eine erhebliche Verkehrsbelastung gibt.
Mit der Gründung der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V. (AGFK) ist in Niedersachsen ein wichtiges Netzwerk für den Radverkehr entstanden. Daher hat das Land die Gründung des Vereins eng begleitet und unterstützt den Verein in den ersten Jahren finanziell. Die Schirmherrschaft wurde von Minister Dr. Bernd Althusmann übernommen. Die Mitgliedskommunen haben die Möglichkeit, sich als fahrradfreundliche Kommune in Niedersachsen zertifizieren zu lassen. Das Zertifikat gilt zunächst für fünf Jahre.
Die Arbeitsgemeinschaft ist zwischenzeitlich ein sehr aktives Netzwerk mit vielen eigenen Aktionen geworden. Dadurch werden viele Initiativen zur Förderung des Radverkehrs in der Breite der niedersächsischen Kommunen ausgelöst, und die Fahrradfreundlichkeit wird niedersachsenweit gesteigert. Darüber hinaus arbeitet das Land derzeit an einem Fahrradmobilitätskonzept. Mit dem Fahrradmobilitätskonzept soll die Radverkehrsförderung auf Landesebene weiter ausgebaut und auf ein tragfähiges Fundament für die Anforderungen der Zukunft gestellt werden. Erklärtes Ziel ist, dass Niedersachsen Fahrradland Nummer eins wird. Für Anfang 2018 ist die Fertigstellung geplant.
Das Fahrradmobilitätskonzept wird dann die strategisch-konzeptionelle Grundlage für die Radverkehrsförderung in Niedersachsen bis zum Jahr 2025 und darüber hinaus bilden. Die Landesregierung will das Fahrradmobilitätskonzept schrittweise umsetzen und die notwendige Ausstattung vorhalten.
Nach dem Gesetz über die Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden in Verbindung mit den Richtlinien zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes können Radwege in kommunaler Baulast gefördert werden, sofern der Bedarf nachgewiesen wird, sie für den Radverkehr eine wichtige Funktion haben und z. B. in einem Generalverkehrsplan oder einem vergleichbaren Plan vorgesehen sind.
Voraussetzung für die Förderung eines kommunalen Bauvorhabens mit NGVFG-Mitteln ist nach den Richtlinien u. a. eine bau- und verkehrstechnisch
einwandfreie Planung. Dies ist grundsätzlich nur dann gegeben, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt werden, sprich: wenn auch die von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr anzuwendenden technischen Regelwerke beachtet werden.
Eine Förderung erfolgt u. a. dann, wenn seitens der Kommune der richtlinienkonforme Bedarf sowie die Dringlichkeit des Baus nachgewiesen werden können.
Die dem Land Niedersachsen nach dem NGVFG nicht nur für die Förderung des Radwegebaus zur Verfügung stehenden Mittel sind in ihrer Höhe begrenzt und reichen natürlich bei Weitem nicht aus, alle Wünsche der Kommunen zu bedienen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen anhand der Auflistung, dass es neben der viel zitierten Forderung, die auch - das will ich offen sagen - von grüner Seite auf den Verkehrsministerkonferenzen immer wieder genannt wurde, mit einer einfachen Lösung wie der Blauen Plakette Millionen von Berufspendlern auszuschließen und diejenigen, die das Vertrauen hatten, in ein Dieselfahrzeug zu investieren, zu bestrafen, alternative Lösungen gibt, die nachhaltige Mobilität in unserem Land wirklich sichern.
Ich bin davon überzeugt, dass auch die heutige Diskussion dazu beitragen wird, dass Niedersachsen diesen erfolgreichen Weg für die Zukunft gehen sollte.
Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Die erste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Kollege Bode. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Dringlichen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Wesentlichen um gesellschaftspolitische oder steuerrechtliche Fragestellungen und nicht um Beteiligungsfragen oder aktienrechtliche Fragen handelt und Sie in Ihrem ersten Antwortteil zunächst den Vorstandsvorsitzenden von Volkswagen verteidigt haben, frage ich Sie: Inwie
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bode, die Antwort entspricht eindeutig der Haltung der Landesregierung. Sie ist im Umweltministerium erarbeitet worden und sicherlich - wie sich das gehört - in der Ressortverantwortung abgestimmt worden. So gehört sich das, wenn man dem Parlament die richtige Auskunft geben will.
(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Jörg Bode [FDP]: Ist VW ein Res- sort? - Christian Grascha [FDP]: Die Frage ist aber nicht beantwortet wor- den!)
Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Kollegin Byl. Bitte!
ob Sie nachhaltige Mobilität, die Sie fördern möchten, wie Sie gesagt haben, wirklich durch die Einführung einer grünen Welle für Autofahrer fördern möchten, die Sie ja angekündigt haben. Das finde ich äußerst fragwürdig.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will das gerne beantworten. Zunächst einmal ist an einer grünen Welle ja im