Protokoll der Sitzung vom 18.06.2019

Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor. Allerdings wird es mit der Reduzierung der Zahl der Ausführungen wahrscheinlich nicht so schnell gehen, weil in dem Gesetzentwurf eben auch andere Regelungen vorgenommen worden sind: zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung, zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes - das Urteil stammt aus dem Sommer des letzten Jahres; das ist auch schon wieder fast ein Jahr her - und zur Umsetzung der JI-Richtlinie.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann und das muss schneller gehen! Wir sind uns doch alle darüber einig, dass die Reduzierung der Zahl der Ausführungen absolut geboten ist. Sie hat keinen therapeutischen Erfolg gezeigt, und sie belastet die Justizvollzugsbeamten intensiv. Ich habe in der letzten Debatte zu diesem Thema bereits dargestellt, welchen Aufwand jede einzelne Ausführung bedeutet. Hinzu kommt die immer vorhandene Gefährdungslage, weil man nie weiß, ob der Auszuführende nicht eventuell die Chance der Flucht ergreift oder ob durch ein konspiratives Zusammenwirken z. B. von Familienangehörigen, Freunden oder ähnlichen Personen die Vollzugsbeamten nicht auf einmal überwältigt werden, um dem Auszuführenden die Flucht zu ermöglichen.

All das sind Dinge, die wir unseren Justizvollzugsbeamten nicht länger zumuten können - vor allem, wenn man bedenkt, dass sie keinerlei Nutzen haben. Deshalb müssen wir schleunigst - ich sage es noch einmal: schleunigst! - Maßnahmen ergreifen und diese Reduzierung vornehmen.

Wir befinden uns aber erst in der ersten Beratung. Zu Recht wurde von mehreren Vorrednern bereits angesprochen, dass es noch einigen Beratungs

bedarf im Ausschuss gibt. Ich hoffe, dass diese Beratung intensiver ausfallen wird als bei dem Gesetzentwurf zur Medienbeteiligungsbeschränkung. Und wenn dem so sein sollte, gehen weitere Monate ins Land.

Aber muss das wirklich sein, wenn wir hinsichtlich der Reduzierung der Zahl der Ausführungen doch alle das Gleiche wollen? Fassen Sie sich ein Herz, und unterstützen Sie eventuell auch einmal einen Ansatz der AfD-Fraktion, der insofern pragmatisch ist - der entsprechende Gesetzentwurf liegt seit über einem Jahr vor -, als dass wir diesen von uns allen geforderten und überfälligen Schritt sofort gehen und alles Weitere später auf den Weg bringen können.

Zu dem Punkt „alles Weitere“: Es sind ein paar richtige Sachen im Gesetzentwurf angesprochen worden, es gibt aber durchaus noch Nachbearbeitungsbedarf. Ich stelle bereits jetzt in Aussicht, dass wir auch insofern einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen werden.

Es gibt noch mehrere Punkte, die zu besprechen wären. In der verbleibenden Zeit kann ich das aber nicht alles tun; das wird dann in der Ausschussberatung geschehen. Das betrifft insbesondere den Bereich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Dem stehe ich grundsätzlich positiv gegenüber, aber es muss natürlich rechtswirksam und verfassungskonform sein, und da bin ich bei dem einen oder anderen Punkt der Gesetzesvorlage noch skeptisch. Wir werden das in der Beratung maßgeblich unterstützen. Denn auch wir wollen, dass wir hier ein moderneres Justizvollzugsgesetz bekommen. Ich sage es noch einmal: Das ist längst überfällig.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Emden.

Wir sind jetzt am Ende der Beratung und können zur Ausschussüberweisung kommen.

Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein, mitberaten sollen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie der Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das ist ebenfalls nicht der Fall. Die Überweisung ist somit beschlossen.

Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 11 und 12, die vereinbarungsgemäß zusammen aufgerufen werden:

Tagesordnungspunkt 11: Erste und abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/3923

Tagesordnungspunkt 12: Erste und abschließende Beratung: Bestätigung der Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 und der Aufwandsentschädigung gemäß § 7 Abs. 1 a des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/3938

Zu dem Gesetzentwurf und zu dem Antrag finden die ersten Beratungen statt. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass die Fraktionen sich im Ältestenrat darüber einig waren, beide Beratungsgegenstände heute auch gleich abschließend zu behandeln. Die entsprechenden Verfahrensfragen klären wir im Anschluss an die erste Beratung.

Wir kommen zur Einbringung zu Tagesordnungspunkt 11 sowie zu Tagesordnungspunkt 12. Zu Wort gemeldet hat sich Kollege Wiard Siebels für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde meinen Redebeitrag zweiteilen, weil wir in dieser Beratung über zwei einzelne Bestandteile sprechen.

Zum Ersten geht es darum, dass die mit der Einigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 2. März dieses Jahres verbundenen Änderungen schlicht in das Abgeordnetengesetz überführt werden sollen, weil für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Abgeordnetengesetz und keine andere Rechtsgrundlage gilt.

Zum Zweiten geht es darum, dass das auf Bundesebene erlassene Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung, mit dem eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungsbei

träge umgesetzt wurde, in den Rechtszustand hier in Niedersachsen übertragen werden soll.

Zum Dritten gibt es innerhalb dieses Gesetzentwurfes - ich würde das mit dem Stichwort „Technik“ umschreiben - ein Verbot der Doppelalimentation und andere Dinge.

Das dürfte ein im Wesentlichen unstrittiger und, wie ich meine, auch im Wesentlichen unkritischer Gesetzentwurf sein.

Viel relevanter, auch für die öffentliche Wahrnehmung, dürfte der zweite Teil sein, in dem es um die Grundentschädigung - mit anderen Worten: um die Diäten für uns Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag - geht. Das Abgeordnetengesetz sieht vor, dass immer zum 1. Juli eine Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung erfolgt, die im letzten Jahr hier in Niedersachsen eingetreten ist. Maßstab ist die Veränderung des Nominallohnindexes für Niedersachsen. Dieser statistische Wert beträgt 2,9 %. So sind die Löhne in der Bevölkerung gewachsen. Ich finde es ausdrücklich richtig, die Abgeordnetendiäten an die Lohnentwicklung zu koppeln.

Natürlich ist klar, dass es hierzu wieder öffentliche Kritik gibt. Ich will die weder als berechtigt noch als unberechtigt bezeichnen. Aber aus meiner Sicht müsste jeder, der diese Bemessungsgrundlage für die Alimentierung der Abgeordneten ablehnt, eine neue Bemessungsgrundlage benennen, an die die Abgeordnetendiäten in Zukunft gekoppelt werden sollen.

Ich glaube, das Verfahren, das wir im Niedersächsischen Landtag gewählt haben - eine Orientierung am Nominallohnindex -, ist angemessen. Es koppelt die Grundentschädigung an die Einkommensentwicklung in der Bevölkerung.

Ich darf mich für die sachlichen Diskussionen bedanken, die es zu diesem Punkt im Vorfeld gegeben hat.

Der zweite Punkt in diesem Antrag betrifft die Aufwandsentschädigung. Ich will noch einmal darauf hinweisen - in der Vergangenheit ist das auch im Landtag diskutiert worden -, dass die Aufwandsentschädigung, die Abgeordnete bekommen, ein Ersatz ist für den Steuerabzug von Werbungskosten, der bei den Abgeordneten eben nicht stattfindet. Hier geht es um eine gewogene Maßzahl, weil verschiedene Bestandteile in die Aufwandsentschädigung hineinspielen. Deshalb beträgt die statistische Erhöhung hier genau 1,5 %.

Auch bei der Aufwandsentschädigung haben wir in Niedersachsen, finde ich, ein moderates, angemessenes, nachvollziehbares und transparentes Bemessungsverfahren gefunden.

Ich darf mich für die sachliche Diskussion bedanken.

Nach meinem Kenntnisstand soll sich die zweite Beratung heute direkt anschließen. Wenn alle Fraktionen damit einverstanden sind, möchte ich diese Worte als Antrag darauf verstanden wissen. Dann könnten wir heute direkt im Anschluss abstimmen. Falls das nicht der Fall ist, hätte ich natürlich auch kein Problem mit einer anschließenden Ausschussberatung.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie Zustim- mung bei der CDU und von Christian Grascha [FDP])

Danke sehr, Kollege Siebels. - Für die AfD-Fraktion bekommt nun Herr Peer Lilienthal das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Siebels, der zweiten Beratung steht nichts entgegen. Ich vermute, wenn mein Redebeitrag durch ist, sind alle Argumente ausgetauscht. Jedenfalls sehen auch wir keinen Bedarf, uns damit im Ausschuss fachlich weiter zu befassen.

Wir stimmen der Drucksache 18/3923 zu - Sie haben es schon ausgeführt: Das ist im Wesentlichen eine technische Geschichte, die sich mit den Mitarbeitern befasst -, lehnen allerdings die Anpassung der Grundentschädigung ab.

Sie haben völlig recht: Wenn wir das Verfahren an sich kritisieren würden - also die Anpassung an den Nominallohnindex -, müssten wir einen Gegenvorschlag bringen. Wir kritisieren aber nicht das Verfahren an sich, sondern wollen hier ein politisches Zeichen setzen.

(Christian Grascha [FDP]: Populis- mus!)

In Zeiten, in denen die Haushaltslage einfach schlechter wird, möchten wir als Abgeordnete mit gutem Beispiel vorangehen - das soll auch ein Zeichen in die Gesellschaft hinein sein - und für ein Jahr die Abgeordnetendiät nicht erhöhen. Deshalb stimmen wir dagegen.

Dabei ergibt sich folgendes Problem: Wir werden wahrscheinlich die einzige Fraktion sein, die dagegen stimmt. Es wäre unangemessen oder auf jeden Fall unehrlich, das Geld dann trotzdem anzunehmen. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, dass jeder unserer neun Abgeordneten den Differenzbetrag aus alter Entschädigung und neuer Entschädigung - abzüglich Steuern und Abgaben und der Mandatsträgerabgabe -

(Lachen bei den GRÜNEN)

für ein Jahr an einen Verband zu spenden, der Menschen mit Lernbehinderung und deren Angehörigen hilft, hier an den Landesverband Niedersachsen. Näheres dazu kann der Pressesprecher ausführen.

Ich denke, wir haben da eine vernünftige Regelung gefunden. Hier dagegen zu stimmen und das Geld dann doch selber zu behalten, das wäre irgendwie unehrlich.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke sehr. - Wir stellen fest: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Beratung abgeschlossen.

Zum weiteren Verfahren gebe ich folgende Hinweise:

Nach § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung kann der Landtag einen Gesetzentwurf am Ende der ersten Beratung an einen Ausschuss überweisen. Eine Überweisung an einen Ausschuss gilt dann als beschlossen, wenn mindestens 20 Mitglieder des Landtages dafür stimmen.

Ich frage daher zunächst für beide Beratungsgegenstände - den Gesetzentwurf und den Antrag -, ob ein Quorum von 20 Mitgliedern des Landtages eine Ausschussüberweisung beantragt. - Das ist nicht der Fall. Eine Ausschussüberweisung wird nicht von der erforderlichen Zahl von Abgeordneten verlangt. Zu einer Ausschussüberweisung kommt es folglich nicht.

Nach § 29 Satz 1 unserer Geschäftsordnung beginnt die zweite Beratung frühestens am zweiten Tag nach Schluss der ersten. Über § 39 Abs. 3 Satz 1 gilt diese Regelung auch für Anträge nach § 38 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung, in diesem Fall also den Antrag auf Bestätigung der Anpassung der Grundentschädigung und der Aufwandsentschädigung. Die zweite Beratung kann früher