Es ist ein Hohn, dass den Abiturienten quasi eine minderwertige Leistung vorgeworfen wurde. Ich bin froh über jeden Abiturienten und jede Abiturientin, die in diesem Jahr das Abitur geschafft haben, gratuliere ihnen dazu herzlich und weise aufs Schärfste zurück, was Herr Rykena gesagt hat.
Federführend soll der Kultusausschuss sein, mitberatend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer das beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 37: Erste Beratung: Qualifizierte Leichenschau - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/3921
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor der Mittagspause kommen wir noch zu einem wirklich sehr ernsten Thema. Dem Krankenhausreport der AOK zufolge sterben in jedem Jahr bis zu 18 800 Menschen in Krankenhäusern und Altenpflegeheimen aufgrund von Behandlungsfehlern. Durch Fehlmedikation sollen nach einer Studie der Universität Witten/Herdecke bis zu 58 000 Menschen im Jahr ihr Leben verlieren. Dann gibt es noch die Fälle, in denen Menschen schlicht und ergreifend ermordet werden.
Niedersachsen ist insoweit durch die Mordserie des Niels Högel besonders betroffen. Aufgrund dieser Mordserie hat dieser Landtag einen Sonderausschuss zur Stärkung der Patientensicherheit eingesetzt. In seinem Abschlussbericht formuliert der Ausschuss ganz klare Empfehlungen. So sollen die Todesfeststellung und die äußere Leichenschau entkoppelt werden. Die Leichenschau soll durch entsprechend qualifizierte Ärzte vorgenommen werden, die nicht in dem betreffenden Krankenhaus arbeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Landtag hat u. a. mit einer Änderung des Bestattungsgesetzes nur zu einem kleinen Teil auf diese Empfehlungen reagiert. Die FDP-Fraktion möchte an dieser Stelle aber nicht stehen bleiben.
Wir schlagen daher vor, verbindlich zu regeln, wer eine qualifizierte Leichenschau vornehmen darf und wie sie durchzuführen ist. Sie soll durch spezielle Experten erfolgen, welche den Leichnam spätestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes untersuchen. Nur innerhalb dieses Zeitraums ist eine zweite Untersuchung überhaupt sinnvoll. Kernstück der Untersuchung ist eine Plausibilitätsprüfung der Umstände des entsprechenden Sterbefalls. Sie umfasst die Diagnose, die gegebenen Medikamente, Komplikationen und die Überlegung, ob der Todesfall unter diesen Umständen zu erwarten war oder eben nicht. Wenn nicht, ist die Staatsanwaltschaft zu informieren.
Diese Begutachtung soll durch einen Leichenschaudienst vorgenommen werden. Insoweit ist das Projekt im Krankenhaus Delmenhorst, das bereits seit zwei Jahren läuft, von großem Interesse und kann als Vorbild dienen.
Meine Damen und Herren, uns ist bewusst, dass diese Neuerungen eine große Umwälzung des gesamten Systems bedeuten. Aus diesem Grund haben wir diesen Antrag ganz bewusst zunächst auf die Krankenhäuser und Altenheime beschränkt. In diesen Einrichtungen sind besonders viele hilflose Menschen. Die Neuerungen sind also an dieser Stelle ganz besonders wichtig. Wenn dort ein entsprechendes System implementiert werden konnte, kann es auf den ambulanten Bereich ausgedehnt werden.
Meine Damen und Herren, es ist sicher eine der wichtigsten Aufgaben des Staates, das Leben seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dazu gehört auch, intensiv aufzuklären, wenn die Umstände des Todes eines Bürgers mindestens zweifelhaft sind. Es ist daher an der Zeit, sich auf den, zugegeben, langen und schwierigen Weg der Professionalisierung der ärztlichen Leichenschau zu machen.
Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Für die CDUFraktion hat sich nun Herr Kollege Christian Calderone zu Wort gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beantwortung der Frage, wie wir nach dem Lebensende eines Menschen in Niedersachsen als Regelaufgabe ein Fremdeinwirken ausschließen oder eine natürliche Todesursache annehmen können, bleibt eine riesige Aufgabe der Politik, und dies gerade in Niedersachsen als dem Bundesland, welches durch die Pflegemordserie in Delmenhorst und Oldenburg eindrücklich und erschreckend vor Augen geführt bekam, welche Folgen eine nur oberflächliche Leichenschau oder auch ein gewisses Desinteresse im Umgang mit möglichen Todesursachen haben können.
Insofern herzlichen Dank der FDP-Fraktion, dass sie dieses Thema noch einmal zur Debatte hier im Landtag und zur Betrachtung in den Fachausschüssen aufgerufen hat. Ich kann diesem Entschließungsantrag der FDP emotional tatsächlich sehr viel abgewinnen.
Als Vorsitzender des Sonderausschusses zur Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes erinnere ich mich noch sehr gut an die Befassung des Sonderausschusses gerade mit diesem Themenkomplex der qualifizierten Leichenschau. Der Sonderausschuss hat in seinem Abschlussbericht zu diesem Themenfeld Folgendes formuliert - ich zitiere -:
„Es bedarf einer Professionalisierung der äußeren Leichenschau. Hierzu sollte entweder eine spezifische Fortbildungspflicht (mit Praxisteil) für alle Ärztinnen und Ärzte geschaffen oder eine spezifische Zusatzqualifikation für spezielle „Leichenschauärzte“ etabliert werden, sodass sich die allgemeine ärztliche Aufgabe auf die Todesfeststellung beschränken würde. In jedem Falle bedürfte es bei Sterbefällen in Krankenhäusern einer Übertragung der äußeren Leichenschau auf externe Ärztinnen und Ärzte sowie allgemein einer besseren Honorierung. Bedenkenswert ist darüber hinaus die Implementierung einer ‚Leichennachschau‘ durch rechtsmedizinische Institute als qualitätssichernde Maßnahme.“
Allerdings formulierte der Abschlussbericht auch, dass die Einrichtung einer verpflichtenden Fortbildung ein entsprechendes Tätigwerden der Ärztekammer zur Voraussetzung habe und dass die Einführung eines spezifischen Arztvorbehalts eine Änderung des niedersächsischen Bestattungsgesetzes erforderlich mache. Auch setzt eine zufrie
denstellende Klärung der Honorarfrage eine entsprechende Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte voraus.
Alleine diese wenigen Punkte verdeutlichen, dass die Landespolitik nicht alleine unterwegs sein kann, sondern auch auf das Mittun der Selbstverwaltung der Ärzteschaft angewiesen ist, und sie verdeutlichen, dass sich der Landtag und der federführende Ausschuss sicherlich gut weitere Expertise über eine mündliche Anhörung verschaffen können. Dies sollte dann auch den Umsetzungsstand der zitierten Passagen aus dem Abschlussbericht des Sonderausschusses umfassen.
Das Projekt in Delmenhorst hat der Kollege Genthe schon genannt. Bereits 2015 haben die Krankenhäuser in der Stadt Delmenhorst vor dem Hintergrund der Patientenmordserie die qualifizierte Leichenschau - tatsächlich als erste Krankenhäuser in der Bundesrepublik - als Regelfall ins Leben gerufen.
Bremen hat als erstes und einziges Bundesland 2017 die qualifizierte Leichenschau eingeführt. Jeder Verstorbene wird dort von Rechtsmedizinern äußerlich untersucht.
Interessant ist, von den Praktikern zu erfahren, welcher Erkenntnisgewinn tatsächlich aus diesen beiden Projekten erzielt werden konnte. Ausweislich eines Artikels im Delmenhorster Kurier vom 8. Juni 2018 vertreten die Rechtsmediziner aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen wohl die Auffassung, das Entscheidende sei nicht, sich die Leiche anzuschauen, sondern insbesondere, eine Plausibilitätsprüfung vorzunehmen. Auch darauf nimmt der FDP-Antrag Bezug. Wir sollten auf die Erfahrungen dieser Rechtsmediziner im Ausschuss tatsächlich zurückgreifen.
Schließlich hat der Landtag bekanntlich im letzten Jahr durch die Novelle des niedersächsischen Bestattungsrechts bereits Schritte in Richtung von mehr Qualität im Bereich der Leichenschau getätigt. Es geht darum, diese Schritte mit den Erfahrungen aus den Projekten in Bremen und Delmenhorst gemeinsam zu betrachten und zu bewerten.
Diese Chance bietet auch der Antrag der FDP - genauso, wie er für uns als Legislative die Chance bietet, zu prüfen, ob die Novelle des Bestattungsrechts in Niedersachsen dem Ziel gerecht wird, bisher unentdeckte Fälle von Fremdeinwirkung oder mangelnder Natürlichkeit eines Todes zu entdecken. Auch das ist aus meiner Sicht eine
wichtige Frage, die wir unvoreingenommen betrachten sollten. Schließlich ist das menschliche Leben das höchste Gut, das wir als staatliches Gemeinwesen zu verteidigen haben.
Meine Damen und Herren, liebe Kollegen der FDP, wir als CDU-Fraktion gehen unvoreingenommen in die Debatte. Wir sind wissbegierig und freuen uns auf die weitere Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank, Herr Kollege Calderone. - Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Ulf Prange das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich bin der FDP dafür dankbar, dass sie heute diesen Entschließungsantrag hier einbringt. Ich glaube, dass es auch der richtige Zeitpunkt ist. Wir haben ja gerade den Abschluss des Verfahrens vor dem Landgericht Oldenburg. In diesem Verfahren hat der Vorsitzende in der Urteilsbegründung sehr deutliche Worte gefunden. Der Verfahrensabschluss ist noch einmal eine Zäsur in der schrecklichen Mordserie des Niels Högel. Da sind wir es den Opfern, aber auch den Angehörigen schuldig, dass wir uns noch einmal damit beschäftigen, wie wir bei dem Thema Leichenschau besser werden können.
Herr Kollege Genthe hat eben Studien angeführt. Es liegen unterschiedliche Zahlen vor. Aber alle Rechtsmediziner sind sich einig, dass es eine große Anzahl von unentdeckten Tötungsdelikten gibt. Die Größenordnung wird in der Tat kontrovers diskutiert. Aber bundesweit wird auch von Rechtsmedizinern gefordert, die Leichenschau zu reformieren.
Das hat die Justizministerkonferenz bereits 2011 beschäftigt. Seinerzeit wurde eine Projektgruppe eingesetzt, die Reformvorschläge zur Leichenschau vorgelegt hat. Eine zentrale Forderung war die Entkopplung von Todesfeststellung und äußerer Leichenschau, also das sogenannte Vieraugenprinzip, das ja auch Gegenstand Ihres Antrags ist. Seinerzeit war das zunächst auf Krankenhäuser und Heime beschränkt worden. Diese Beschränkung greifen Sie hier auch noch einmal auf.
Dass Tötungsdelikte unentdeckt bleiben, kann unterschiedliche Ursachen haben. Es gibt sicherlich Überforderungssituationen bei Ärzten und auch Ausbildungsdefizite. Aber es gibt auch systemische Gründe. Das hat die Mordserie in Oldenburg und Delmenhorst noch einmal sehr eindrücklich gezeigt.
Das ist die größtmögliche Rechtsgutverletzung, die es gibt. Der Landtag war ja nicht untätig. Das ist eben angeklungen. Wie Kollege Calderone gesagt hat, haben wir uns mit dem Bestattungsgesetz beschäftigt. Wir haben uns aber auch mit dem Krankenhausgesetz beschäftigt und im Rahmen beider Gesetzesnovellen Maßnahmen beschlossen. Im Bestattungsgesetz haben wir Meldetatbestände neu eingefügt, insbesondere im Zusammenhang mit ärztlichen und pflegerischen Behandlungen. Wir haben Unterrichtungs- und Dokumentationspflichten gestärkt. Im Krankenhausgesetz ist ein Fehlermeldesystem eingeführt worden, in dem in einem anonymen Verfahren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unregelmäßigkeiten melden können. Ansprechen will ich auch die Einführung von Mortalitäts- und Morbiditätskonferenzen sowie das Vorhalten von Stationsapothekerinnen und -apothekern.
Dieses Bündel von Maßnahmen, das wir auf den Weg gebracht haben, sollten wir uns noch einmal anschauen - auch im Sinne einer Evaluierung. Dafür sind wir ausdrücklich offen.
Richtig ist, dass die qualifizierte Leichenschau seinerzeit nicht mit auf den Weg gebracht worden ist, obgleich der Sonderausschuss diese Forderung in den Raum gestellt hatte. Das hat Herr Calderone eben schon gesagt. Wenn ich mich an die Gesetzesberatungen richtig erinnere, war der Grund, dass schlichtweg nicht in ausreichendem Maße Rechtsmediziner zur Verfügung stehen, um das sofort umzusetzen.
Das ist auch meine Kritik, lieber Kollege Dr. Genthe. Sie hatten ja schon im Zusammenhang mit den Beratungen rund um das Bestattungsgesetz einen Gesetzentwurf angekündigt. Jetzt kommt ein Entschließungsantrag, den ich mit großer Aufmerksamkeit gelesen habe. Wir haben an dieser Stelle kein Erkenntnisproblem, glaube ich, sondern das Problem, welche Strategie wir verfolgen wol