Protokoll der Sitzung vom 20.06.2019

(Beifall)

Herr Limburg hat heute Morgen die Frage gestellt, ob es beim Fall der Ermordung von Dr. Lübcke auch Bezüge nach Niedersachsen gibt. Dass der Innenminister hierüber nicht ausführlich berichtet hat, ist klar. Aber dennoch muss das so schnell wie möglich aufgeklärt werden. Es muss die Antwort gegeben werden, ob es Bezüge zu Neonazis in Niedersachsen gibt, und wenn es schon in den Medien berichtet wird, muss auch schnell aufgeklärt werden, ob es Bezüge nach Bad Nenndorf gibt. Gibt es weitere Reaktionen der rechtsextremistischen Szene in Niedersachsen, und welche Erkenntnisse haben Polizei und Verfassungsschutz?

Meine Damen und Herren, aus alledem ergibt sich allerdings auch für den Niedersächsischen Landtag Handlungsbedarf. Schon im Januar 2018 hat die CDU mit einer Aktuellen Stunde und anschließend die Koalition mit einem Entschließungsantrag auf Drohungen, Hass und Gewalt gegen Entscheidungsträger, insbesondere kommunale Entscheidungsträger, aufmerksam gemacht. Ich habe damals selbst von dieser Stelle aus einen FünfPunkte-Plan gefordert. Wie groß das Problem ist, haben wir damals nur geahnt. Eine Anhörung im Innenausschuss bestätigte leider das, was einen weiteren traurigen Höhepunkt in dem Mord an Walter Lübcke gefunden hat.

Meine Damen und Herren, für uns alle gilt: Extremismus ist in keiner Form hinnehmbar - weder Links- noch Rechtsextremismus, noch Islamismus. Nehmen wir uns das zu Herzen, und wirken wir darauf hin, dass auch die Menschen in unserem Umfeld sich dies zu Herzen nehmen! Treten wir Rechtsextremismus einig und entschlossen entgegen - immer und überall!

(Lebhafter Beifall)

Versuchen wir, den Menschen Lösungen zu bieten, damit sie den rechten Rattenfängern nichts ins Netz gehen! Streiten wir also konstruktiv, den Lösungswillen immer im Blick!

Meine Damen und Herren, auch politisch können sich Handlungsbedarfe ergeben. Ich formuliere sie - anders als Herr Dr. Genthe - bewusst als Frage; denn es ist noch zu früh, um jetzt und hier Forderungen zu platzieren. Ich weiß aus den bitteren Erfahrungen um den NSU, dass es in einer solchen Situation erlaubt sein muss, Fragen zu stellen, damit, wenn die Erkenntnisse da sind, auch schnell Antworten gegeben werden können.

Sind unsere Sicherheitsbehörden - das ist auch schon thematisiert worden - gut aufgestellt? Genügt das Personal, und hat es die richtige Qualifikation? Genügt die Ausstattung? Reichen die rechtlichen Befugnisse der Sicherheitsbehörden gerade bei der Beobachtung und Verfolgung von Extremismus im Netz? Ist die Steuerungsfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz hinreichend? Müssen wir angesichts der offenbar neuen Qualität des Extremismus nach dem feigen Mordanschlag auf Regierungspräsident Lübcke die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz neu bewerten? Ist die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz im Bereich PMK weiterhin zielführend? Sind die Aktenaufbewahrungsfristen bei den Sicherheitsbehörden in

Bezug auf Extremisten, die sich bereits gewaltbereit gezeigt haben, dann aber abtauchen, ausreichend bemessen? Welche Maßnahmen können wir ergreifen, damit uns gewaltbereite „Schläfer“ eben nicht durch das Netz gehen?

Meine Damen und Herren, wir müssen alles tun, damit keine Form von Extremismus und insbesondere nicht der Rechtsextremismus in unserem Niedersachsen an Boden gewinnt. Dazu müssen die Strukturen aufgedeckt, Täter mit aller Konsequenz verfolgt werden, Radikalisierung durch einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz verhindert werden.

Meine Damen und Herren, es ist an uns allen, den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken. Dazu gehört gegenseitiger Respekt. Lassen Sie uns innehalten und unseren ganz persönlichen Beitrag dazu leisten!

(Starker Beifall)

Meine Damen und Herren, uns liegen keine weiteren Wortmeldungen zur Unterrichtung und zur Besprechung vor. Damit schließe ich die Besprechung.

Wir kehren jetzt zur Tagesordnung zurück. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 34: 14. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben -

Drs. 18/3940 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/3988

Da sich die Fraktionen darüber verständigt haben, die unter Nr. 2 aufgeführte Eingabe 0583/11/18 zunächst erneut im Petitionsausschuss zu behandeln, erübrigt sich die Abstimmung über diese Eingabe und den entsprechenden Änderungsantrag.

Wir kommen jetzt zur Behandlung der unstrittigen Eingaben. Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 14. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/3940 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Wir kommen hier zur Abstimmung.

Wer der Ausschussempfehlung zu diesen Eingaben zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthal

tungen? - Den Empfehlungen wurde einstimmig gefolgt.

Wir kommen nunmehr zu der strittigen Eingabe. Ich rufe die Eingabe auf, zu der erwähnte Änderungsantrag vorliegt. - Ich sehe dazu keine Wortmeldung. Deshalb kommen wir direkt zur Abstimmung.

Ich rufe auf die lfd. Nr. 1 der Eingabenübersicht: Eingabe 00479/11/18 betr. Änderung des Kindertagesstättengesetzes - gebührenfreie Betreuung für unter dreijährige Kinder in Kindergärten.

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Die Fraktion beantragt, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Änderungsantrag, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen, zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Einsender der Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Ich bitte um Handzeichen, wer für die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage votiert. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass mehrheitlich beschlossen wurde, den Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.

Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt abgearbeitet.

Wir machen jetzt weiter beim

Tagesordnungspunkt 35: Große Anfrage: Stand und Weiterentwicklung der Inklusion in den niedersächsischen Schulen - Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -

Drs. 18/1502 - Antwort der Landesregierung - Drs. 18/3259 - Ergänzende Antwort der Landesregierung - Drs. 18/3948

Wir kommen zur Besprechung. Ich rufe die Kollegin Julia Hamburg, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf. Bitte, Frau Hamburg!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Elf Jahre ist es nun her, dass die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert wurde. Sieben Jahre ist es her, dass unsere Schulen per Schulgesetz inklusive Schulen sind. Wir haben gedacht: Es ist Zeit für eine Bestandsaufnahme. Kein Großprojekt bringt man ohne eine vernünftige Datengrundlage auf den Weg, ohne eine vernünftige Evaluation. Vor diesem Hintergrund haben wir die Große Anfrage eingebracht.

Als Allererstes möchte ich hier, wie es üblich ist, meinen Dank für seine Arbeit an das Kultusministerium richten. Denn eine solche Anfrage zu beantworten, ist immer auch viel Arbeit. Insofern herzlichen Dank dafür!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gleichzeitig muss ich aber meine Ernüchterung zum Ausdruck bringen. Als wir die Antwort bekamen, waren wir etwas irritiert, weil ein Großteil der Fragen überhaupt nicht beantwortet wurde. Wir mussten zahlreiche Rückfragen stellen, und selbst dann wurde die Anfrage nicht ordentlich beantwortet. Man fragte sich: Warum machen Sie solch eine Geheimniskrämerei? Oder warum besitzen Sie die Daten nicht, die wir abgefragt haben? - Wir konnten es uns schlichtweg nicht erklären.

Viele Fragen konnten Sie nicht beantworten, etwa die Frage, ob der sonderpädagogische Förderbedarf an unseren Schulen von Lehrkräften mit dem Lehramt Sonderpädagogik gedeckt wird oder aber von regulären Lehrkräften. Ich frage mich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wie wollen Sie den Fachkräftemangel an dieser Stelle beheben, wenn Sie nicht einmal eine Datengrundlage haben, um das Ganze in den Blick zu nehmen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gleichzeitig konnten Sie uns nicht sagen, wie viele der Lehrerstunden für die sonderpädagogische Grundversorgung tatsächlich in die sonderpädagogische Unterstützung von Klassen sowie Schülerinnen und Schülern gehen.

Auch weitere Daten, etwa von den mobilen Diensten, wollten oder konnten Sie uns nicht nennen.

Ich sage Ihnen ganz deutlich: Inklusion gestaltet man nicht im Blindflug. Herr Minister, hier müssen Sie deutlich nacharbeiten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Darüber hinaus muss ich Ihnen auch ganz deutlich sagen, dass es ja wohl nicht sein kann, dass die Antwort auf unsere Große Anfrage weniger Daten enthält, als Sie dem Landesrechnungshof gegeben haben. Ich musste nämlich beim Landesrechnungshof querlesen, um zu schauen, was Sie mir eigentlich nicht beantwortet haben. Wie kann das sein, Herr Minister? Was ist das für ein Umgang mit dem Parlament? Ich finde das unangemessen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der FDP)

Aber die Antwort zeigt trotzdem deutlich die Handlungsbedarfe, die wir in Niedersachsen haben:

Noch immer gibt es große regionale Unterschiede bei der Umsetzung der Inklusion. Hier wird es darum gehen, den Regionen Unterstützung zu geben, Beratung zu geben, gemeinsam mit den Regionen Zielperspektiven zu entwickeln, die RZIs deutlich auszubauen und zu stärken. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht unser Anspruch sein, das die Frage einer guten inklusiven Beschulung in Niedersachsen am Wohnort hängt. Davon müssen wir wegkommen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch der Fachkräftemangel muss behoben werden. Auch das zeigt die Antwort sehr deutlich. Es fehlen immer noch viele Fachkräfte in Niedersachsen. Da brauchen wir endlich eine vernünftige Bedarfsplanung in Niedersachsen. Wir brauchen ausreichend Studienplätze. Die Aufrechterhaltung der Förderschule Lernen - auch das kann man absehen - verschärft den Mangel deutlich. Elternwahlfreiheit bedeutet, gut ausgestattete inklusive Schulen anzubieten. Das geht nur mit entsprechendem Personal.

Vor diesem Hintergrund ist es auch absolut unverständlich, warum Sie die Qualifizierungsmaßnahme gestrichen haben, die es Lehrkräften ermöglicht, sich im Bereich der Sonderpädagogik weiterzubilden. Herr Minister, ich sage Ihnen deutlich: Führen Sie diese Maßnahme wieder ein! Wir brauchen jeden Sonderpädagogen und jede Sonderpädagogin, die Niedersachsen finden kann.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der FDP)

Noch ein weiteres Thema ist hier relevant: Es wird deutlich, dass die Ressourcen in Niedersachsen weder zielgenau noch gerecht verteilt sind. Wir haben an anderer Stelle hier im Landtag darüber