- Nein, darin steht ja, dass wir im Laufe der Legislaturperiode genau dieses Problem untersuchen und dem nachgehen wollen.
Ich kann Ihre Ungeduld gut verstehen. Sie haben auch schon seinerzeit bei dem Verwaltungsreformgesetz hier angefragt und darauf hingewiesen, dass wir ein bisschen unter Zeitdruck sind. Geduld gehört auch nicht gerade zu meinen Stärken. Von daher ist alles in Ordnung. Wir sind uns einig.
Aber ich muss Sie ein Stück weit enttäuschen: Wir sind nämlich schon ein bisschen in Vorleistung gegangen. Denn im aktuellen Haushalt des Landes Niedersachsen gibt es eine Verpflichtungsermächtigung im Bereich des Innenministeriums. Da
sind erste Mittel bereitgestellt, um eine Begutachtung genau dieser Problematik in Auftrag zu geben.
Ich gehe davon aus, dass das Innenministerium bereits daran arbeitet, dieses Problem näher zu untersuchen. Verabredet ist nämlich, dass dies im Laufe des kommenden Jahres passieren soll und dann auch abgeschlossen wird und wir dann zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden mögliche Konsequenzen prüfen können.
Eine vorschnelle Entscheidung, wie Sie sie jetzt durch Ihren Antragsentwurf fordern - vor allem vor dieser genauesten Begutachtung -, finde ich ein Stück weit fehl am Platze; denn viele Unbekannte, finde ich, müssen vorher noch ausgeschlossen werden:
Zweitens. Können Kommunen, die durch dieses Gesetz gegebenenfalls finanziell schlechter gestellt werden, einen finanziellen Ausgleich vom Land verlangen?
- Ja, Sie sagen das einfach so. Ich nenne das Stichwort „Konnexität“. Darüber müssen wir uns unterhalten.
Wie können dann eventuell etwaige Mehrausgaben gegebenenfalls auch vom Land gegenüber den Kommunen ausgeglichen werden? Die bloße Aussage in Ihrem Gesetzentwurf „keine finanziellen Auswirkungen“ liest sich erst einmal gut. Doch was ist genau mit den Kommunen, falls sie dann auf uns zukommen werden?
Alles das sind elementare Fragen, die gründlich geklärt werden müssen und auf gar keinen Fall ohne die Beteiligung der kommunalen Familie einseitig beantwortet werden dürfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Kern geht es um ein uraltes FDP-Thema, wenn ich Ihre Emotionen gerade ein Stück weit zu interpretieren versuche: das Senken von Steuern. Das ist mal wieder ganz, ganz klassisch.
Sie fordern hier eine Bremse der Grund- und Gewerbesteuer und begründen das mit vermeintlichen Fehlanreizen im Kommunalen Finanzaus
Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass diese These, die Sie hier aufstellen, sehr gewagt und beim besten Willen gar nicht belegt ist. Bei einem solch komplexen Konstrukt wie dem Finanzausgleich mit einer Vielzahl von Mechanismen und Wirkungsweisen sind wir alle gut beraten, nicht unbedingt Schnellschüsse zu wagen. Ich bezweifle, dass man es sich so einfach machen und sagen kann: Es gibt da genau diesen einen Grund, der genau diesen anderen Effekt auslöst. Abgesehen davon lässt sich ohne fundierte Überprüfung auch nicht belegen, dass es überhaupt eine stete Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer nach sich zieht, um davon im Finanzausgleich profitieren zu können. Deswegen, meine ich, ist es vollkommen richtig und angemessen, dass das Innenministerium Potenziale, Ursachen und Wirkungsweisen sachlich untersucht und danach die richtigen Rückschlüsse daraus gezogen werden.
Wenn sich dann auch die Notwendigkeit von Änderungen im Finanzausgleichssystem ergeben sollte, sollten wir das als Land nicht einfach so eben beschließen, sondern eng mit den kommunalen Spitzenverbänden beraten und zusammenarbeiten. Das, finde ich, macht nämlich eine gute Landespolitik für die Kommunen aus, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn wir uns den Finanzausgleich in seiner jetzigen Form anschauen, dann sehen wir dort viele gute und sinnvolle Mechanismen. Es war doch gewollt, dass der Finanzausgleich vergleichsweise sehr niedrige Steuersätze honoriert. Wir wollen doch gerade nicht, dass sich Kommunen mit den geringeren Steuersätzen gegenseitig die Betriebe und Anwohnerinnen und Anwohner abwerben. Gewerbetreibende und Grundstückseigentümer sollen ihren angemessenen Teil zahlen. Allerdings wollen wir dabei keinen ruinösen Wettbewerb zwischen den Kommunen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zu guter Letzt ist es auch wichtig, dass Städte und Gemeinden die nötigen Handlungsspielräume haben. Wir alle wissen, wie eng es mitunter in den kommunalen Haushalten sein kann, wie oft nur wenig Geld für die vielen Aufgaben bleibt. Dann ist es wichtig, dass die Kommunen ein eigenes wirksames Instrument der Einnahmegestaltung haben und es eben nicht nur auf das Kürzen von Ausgaben hinausläuft. In der Realität sehen wir doch, dass genau das der Grund ist, wenn Kommunen
ihre Steuersätze anheben. Wir tun gut daran, den Kommunen diesen Freiraum zu lassen und sie nicht noch weiter einzuschränken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, der Gesetzentwurf der FDP ist ein Schnellschuss, der sachlich unzureichend hinterlegt ist und auch nicht ausreichend begründet ist. Es drängt sich der Eindruck auf, dass es mal wieder nur darum geht, die Steuersätze zu senken. Die Koalition wird sich jedenfalls nicht darauf einlassen, sondern mit der angemessenen Ruhe und Gründlichkeit etwaige Schwachstellen des Finanzsystems prüfen und gegebenenfalls abstellen.
Mit einer vorschnellen Bremse für Grund- und Gewerbesteuer schaden wir den Kommunen in unserem Land - der öffentlichen Hand insgesamt natürlich auch -, wenn es darum geht, die wichtigen Aufgaben zu erfüllen.
Ich freue mich auf das Ergebnis der Untersuchungen und anschließend auf die Beratungen. Nachdem das Gutachten vorliegt, wird abgeschmeckt, Herr Grascha.
Danke schön, Herr Kollege. - Für die CDU-Fraktion hat sich nun der Kollege Jörn Schepelmann gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben meinem Landtagsmandat habe ich die große Ehre und Aufgabe übertragen bekommen, meiner Heimatgemeinde als Bürgermeister dienen zu dürfen. Als Kommunalpolitiker ist mir die bisherige Regelung im NFAG seit Jahren ein Dorn im Auge. Daher danke ich der FDP-Fraktion für diesen Gesetzentwurf.
Wir haben eine kommunale Steuererhöhungsspirale, die beendet werden muss. Wir haben sie, weil das bisherige System sie begünstigt.
Die Idee weg von der dynamischen Festsetzung hin zu einer gesetzlichen Festlegung des Nivellierungshebesatzes ist gut. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass der Nivellierungshebesatz sowohl für die Gelder aus dem Kommunalen Finanzausgleich für die Kommunen als auch für die Berechnung der zu zahlenden Samtgemeinde- und Kreisumlage von den Kommunen jährlich aufgrund des Landesdurchschnitts aller Kommunen neu festgelegt wird. Dies bedeutet, dass jede Erhöhung und - leider eher theoretisch - natürlich auch jede Senkung der Grundsteuer oder Gewerbesteuer in irgendeiner Kommune Niedersachsens dazu führt, dass sich der Landesdurchschnitt verändert.
„Fast jede fünfte Stadt oder Gemeinde in Niedersachsen hat nach Angaben des Steuerzahlerbunds in diesem Jahr den Hebesatz der Grundsteuer B angehoben. Bei der Steuer gibt es große regionale Unterschiede.“
Weiter hinten im Text werden dann Beispielkommunen genannt. So erhebt Gorleben im Kreis Lüchow-Dannenberg lediglich 250 Punkte, allerdings - um gleich eventuellen Unkenrufen zu begegnen - die Stadt Hitzacker, ebenfalls aus Lüchow-Dannenberg, gar 600 Punkte. Das ist eine Differenz von 350 Punkten bei der Grundsteuer innerhalb eines Landkreises!
Die Frage ist nun: Wer handelt richtig und wer falsch? - Beide Gemeinden werden gewiss gute Gründe für ihren Hebesatz haben. Das ist ja auch richtigerweise und Gott sei Dank eine Entscheidung innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung.
Nur, ist es richtig, wenn Steuererhöhungen einer Kommune dazu führen, dass wir finanziellen Druck auf andere Kommunen ausüben? - Ich finde, nicht. Meines Erachtens ist es richtig, einen Hebesatz für den kommunalen Finanzausgleich festzusetzen. Damit wird ein ungesunder Steuerwettbewerb nach unten insbesondere bei der Gewerbesteuer vermieden. Das wollen wir natürlich nicht.
Nur, wenn eine Gemeinde so gut wirtschaftet, dass Steuererhöhungen nicht notwendig sind, dann darf es nicht sein, dass sie über die Jahre und durch Erhöhungen anderer Kommunen im Land darunter leidet und am Ende Einkommensnachteile erfährt. Meine eigene Gemeinde Eicklingen hat vor wenigen Jahren trotz Rücklagen die Hebesätze erhöht. Einziges Argument war damals das Abrutschen unter den Landesdurchschnitt. Wir hatten es also finanziell nicht nötig. Wir haben es aber gemacht, damit wir unsere Rücklage nicht durch dieses meines Erachtens falsche System verlieren. Das kann man keinem normalen Menschen draußen erklären.
Das bisherige System zwingt irgendwann jede Kommune, die Steuern zu erhöhen. Das, meine Damen und Herren, kann es nicht sein.
Ich möchte Ihnen noch ein weiteres Beispiel aus meinem eigenen Wahlkreis nennen: Im Zuge der Diskussionen über die Straßenausbaubeiträge gehen manche Kommunen dazu über, die Satzungen abzuschaffen und in der Folge die Grundsteuer zur Finanzierung zu erhöhen. Die Gemeinde Winsen (Aller) beispielsweise hat sich für diesen Weg entschieden. Die Grundsteuer B wurde von 400 auf nun 560 Punkte erhöht. Man ist damit fast an der Spitze aller Gemeinden im Land.
Ich will jetzt gar nicht über den Sinn oder Unsinn einer solchen Entscheidung debattieren. Auch dies liegt richtigerweise weiterhin im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Sofern dies nur ganz wenige Kommunen im Land machen, ist es auch kein Problem. Nur, wenn diesem Beispiel mehr und mehr Kommunen im Land folgen und wir nichts am bisherigen System verändern, wird folgende Kausalkette eintreten: