Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Limburg, ich hatte mich eigentlich auf diese Debatte gefreut, aber dann war das doch ziemlich wenig, was ich von Ihnen gehört habe, vor allem vor dem Hintergrund, dass Sie es ja in der letzten Legislaturperiode hätten machen können. Es stand sogar im Koalitionsvertrag, dass die Koalition für ausscheidende Regierungsmitglieder eine Regelung analog zu § 41 Beamtenstatusgesetz festschreiben wird.
17. Wahlperiode - nichts passiert, kein Gesetzentwurf. Wir machen das jetzt in der 18. Wahlperiode. Und das ist nicht etwa völlig falsch, was ich sage; denn in der Zeit der letzten Wahlperiode - in den Jahren 2014, 2015, 2016 - haben auch andere Bundesländer gesetzliche Regelungen zur Karenzzeit verabschiedet. Wir sind also spät, und das liegt sicherlich nicht an der Fraktion, für die ich hier heute spreche.
Was hilft dieser Blick in die vergangenen Legislaturperioden? Er kann zumindest etwas einordnen, was der Kollege Siebels eben auch schon eingeordnet hat, nämlich diese öffentliche Positionierung. Die demonstrierte Empörung der Grünen hier in Niedersachsen bezüglich des möglichen Wechsels von Umweltminister Olaf Lies war am Ende nur etwas für das politische Schaufenster. Vielleicht musste diese Empörung auch stattfinden, weil am Ende eine grüne Bundestagsabgeordnete diesen Posten angetreten hat, eine Abgeordnete, die, wenn die Regelungen Ihres Gesetzentwurfs analog auf Bundesebene gelten würden, sicherlich eine negative Stellungnahme des Parlamentspräsidenten bekommen hätte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Niedersachsen - das wurde schon erwähnt - ist nicht das erste Bundesland, welches eine solche Karenzzeit gesetzlich festschreibt, sondern wir sind dann das siebte in der Bundesrepublik. Richtig ist, dass die Dauer der Karenzzeit in den einzelnen Bundesländern variiert, aber wir orientieren uns an der des Bundes und der der Europäischen Union. Wir befinden uns da in gutem Geleitzug mit den Regelungen in Hessen und Thüringen, die weitergehen als die Regelungen in Nordrhein-Westfalen.
Das ist aus meiner Sicht genau die richtige Abwägung, die wir hier zwischen Karenzzeit und dem Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen treffen. Jede Formulierung einer Karenzzeit ist ein solcher Eingriff in Freiheitsrechte und muss deswegen wohlüberlegt und abgewogen sein.
Die Sorge, dass Politiker bei einem Seitenwechsel Kontakte und Wissen, welches sie in ihrer Amtszeit hoffentlich angesammelt haben, für dann private oder unternehmerische Zwecke nutzen, ist übrigens zunächst eine Mutmaßung. Das ist weder wissenschaftlich noch faktisch bewiesen. Deswegen dürften wir auch ein bisschen mehr Vertrauen in unseren Berufsstand haben und dieses Vertrauen auch nach außen tragen.
Meine Damen und Herren, die CDU begrüßt die hier vorgelegte Gesetzesinitiative der Landesregierung. Sie ist ausgewogen und in der Lage, ein in der Öffentlichkeit seit Langem diskutiertes Feld der Abgrenzung zwischen öffentlichen und privaten Interessen klarer zu fassen. Sie schränkt die Freiheit des Einzelnen nicht im Übermaß ein, zeigt aber dennoch, dass gerade jene, die in der Landesregierung Verantwortung tragen, auch eine besondere Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Bundeslandes haben, ihre auf das Amt folgende Beschäftigung zu erklären.
Noch besser als eine gesetzliche Regelung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist übrigens die Selbstreflektion. Von jemandem, der die Ehre hat, als Mitglied der Landesregierung sich für das Allgemeinwohl einzusetzen, Entscheidungen ohne Ansinnen der Person zu treffen und für die Bürgerschaft als Ganzes einzutreten, kann auch verlangt werden, selber zu überlegen, welche beruflichen Schritte nach seiner Amtszeit vertretbar sind. Deswegen können wir lange streiten, welche Dauer für eine Karenzzeit nötig ist oder ob sie in ähnlicher Weise auch für Abgeordnete gelten sollte. Zumindest ist dieser vorgelegte Regelungsentwurf ein deutlicher Fingerzeig in der Abwägung zwischen sogenannter politischer Hygiene und der Freiheit des Einzelnen. Diese Abwägung müssen wir treffen, nicht nach dem Motto „Wer bietet mehr?“, sondern in einer verantwortbaren Abwägung unterschiedlicher Rechte.
Vor diesem Hintergrund ist der heute eingebrachte Gesetzentwurf eine gute Basis mit hinreichend klaren Aussagen und dennoch mit der nötigen Offenheit versehen. Er macht die eigene Befragung, was aus Sicht eines ehemaligen Mitglieds
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Mitglieder der Landesregierung, gleichzeitig muss ich Sie enttäuschen. Nicht alle von Ihnen werden diese Abwägung wohl treffen müssen, weil nicht alle von Ihnen einen Ruf in die Wirtschaft erhalten werden. Deshalb können Sie sich auch weiterhin in der überwiegenden Zahl sehr intensiv für das niedersächsische Gemeinwohl einsetzen.
Vielen Dank, Herr Kollege Calderone. - Ich konnte leider von hier oben nicht erkennen, ob es hier irgendwo enttäuschte Gesichter gegeben hat.
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Sie haben darauf hingewiesen, welches der Anlass für Sie war, diesen Gesetzentwurf einzubringen. Es ist schon bemerkenswert, dass Sie das Verhalten von Olaf Lies zum Anlass nehmen, zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen. Offensichtlich ist die innere Haltung innerhalb der Landesregierung bisher nicht so ausgeprägt, dass man auf eine solche gesetzliche Regelung verzichten könnte, sondern dieses Beispiel zeigt, dass es einer gesetzlichen Regelung bedarf, um die Mitglieder der Landesregierung zu einem angemessenen Verhalten zu bewegen. Das ist bemerkenswert und lässt ein bisschen in die Haltungswelt der Mitglieder der Landesregierung blicken.
Uns liegt also eine Lex Lies vor, die man hätte vermeiden können, wenn man zu einem ganz selbstbewussten, selbstbestimmten Verhalten gekommen wäre, was nicht zu einem Anstoß durch den Ministerpräsidenten oder innerhalb der Landesregierung geführt hätte.
Wir sind der Auffassung, dass wir nicht die Debatte führen sollten, ein Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft sei irgendetwas Anrüchiges. Aus unserer Sicht ist es vielmehr ein ganz normaler Vorgang - aus meiner Sicht übrigens auch ein gewollter Vorgang. Wir brauchen doch den Austausch zwischen Politik, zwischen Ministerämtern, Staatssekretärsämtern und dem normalen Wirtschaftsleben und der wirtschaftlichen Betätigung. Politik soll doch gerade kein abgekapseltes Milieu sein, sondern soll sich im Austausch mit anderen gesellschaftlichen Akteuren befinden, insofern gehört auch das dazu.
Wir sollten diese Diskussion auch nicht unter dem Vorzeichen einer Misstrauensdebatte führen, weil man meint, dass das Wissen, das man in der Politik gewonnen hat, für irgendwelche dunklen Machenschaften verwendet werden könnte. Wir sollten vielmehr allen Beteiligten zutrauen, verantwortungsvoll mit diesen Dingen umzugehen.
Gleichwohl können wir uns mit der Überlegung anfreunden, dass man für Regierungsmitglieder eine sogenannte Karenzzeit von bis zu 18 Monaten einführt, wobei man das allerdings als Obergrenze vorsehen sollte.
Allerdings sehen wir es anders als die Landesregierung in ihrem Entwurf. Nach unserer Auffassung ist das dann keine Entscheidung, die die Landesregierung treffen sollte, sondern die - in geeigneten Gremien vorbereitet - durch den Landtag, also durch die Legislative, getroffen werden sollte, um hier zu einer Entscheidung zu kommen.
Allerdings können wir in der Frage überhaupt nicht mitgehen, dass diese Regelung auf Abgeordnete ausgeweitet werden soll; denn wir können nicht so richtig nachvollziehen, wo bei Abgeordneten die Problematik liegen soll. Wir haben doch eine öffentliche Kontrolle und öffentliche Diskussionen über das, was Abgeordnete tun! Das ist hier im Parlament der Fall, und das ist auch bei der Kollegin Andreae aus dem Deutschen Bundestag der Fall, was sie im Anschluss an ihr Mandat tut und welchen Tätigkeiten sie zuvor nachgegangen ist. Dieser öffentlichen Kontrolle und Debatte müssen wir alle uns stellen, und dann wird das politisch bewertet.
Das gilt für Abgeordnete, die gerade in der Öffentlichkeit wirken, worin ein Unterschied zu den Regierungsmitgliedern besteht, die vielfach an vertraulichen Sitzungen teilnehmen und dort auch
Kenntnisse erlangen, die nicht immer öffentlich und transparent zugänglich sind. Abgeordnete sitzen doch zu 99 % in öffentlichen Ausschuss- und Plenarsitzungen mit öffentlich zugänglichen Informationen. Jedes Wort ist über die Parlamentsdokumente nachvollziehbar. In diesem Fall gibt es also gar kein Transparenzdefizit.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass dieses Misstrauen, das man hier schon wieder kultivieren will, gänzlich unangebracht ist, weil es keinen Bereich gibt, den man zusätzlich ausleuchten müsste. Deshalb können wir eine solche Regelung im Ergebnis nicht mittragen.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Birkner. - Für die SPD-Fraktion hat sich nun die Kollegin Wiebke Osigus zu Wort gemeldet. Ihnen stehen noch zwei Minuten zur Verfügung, Frau Kollegin. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Integrität, Stabilität, Vertrauen - mit drei Schlagworten lässt sich die Kernbotschaft dieses Regierungsentwurfs umschreiben.
Herr Dr. Birkner, bereits seit 2005 gibt es genau zu diesem Thema eine Selbstverpflichtung. Erst gab es eine Selbstverpflichtung, und nun gibt es einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Karenzzeit, also einer Wartezeit vor Antritt einer neuen Beschäftigung. Hintergrund ist, dass während der Regierungszeit erlangtes Wissen und geknüpfte Kontakte nicht quasi brühwarm in die freie Wirtschaft übernommen werden sollen. Hintergrund ist auch der Schutz der Betroffenen vor Unsicherheiten und ungerechtfertigter Kritik. Im Kern geht es aber vor allem darum, eine bereits bestehende Haltung gesetzlich zu fassen.
Meine Damen und Herren, es besteht ein rechtliches Spannungsfeld zwischen den Interessen des einzelnen Mandatsträgers und dem politischen Vertrauen und ein Eingriff in Artikel 12, der auch die berufsbezogene Persönlichkeitsentfaltung und die Existenz des Einzelnen sichert. Dies werden wir mit Blick auf den Verfassungsrang abwägen.
Meine Damen und Herren, 18 oder 36 Monate, alle Abgeordneten oder nur Minister? Der Regierungsentwurf differenziert in erkennbarem Maße und unter Nennung der entscheidenden Eckpunkte. Es
wird auch darum gehen, nicht über das Ziel hinauszuschießen. Insbesondere wird das Thema Entschädigung unbedingt zu berücksichtigen sein. Differenzierende Regelungen wie diese dienen der Sache, das Munkeln über Skandale als Grundlage härterer Regelungen allerdings nicht.
Jeder Mensch, der mehr Erfahrung als ein Berufsanfänger hat, hat auch Hintergrundwissen. Hier wird es um die Knüpfung vieler themenbezogener Kontakte gehen. Diese sind gut und wichtig für die politische Arbeit und nicht pauschal missbrauchsanfällig. Es ist nicht nie verwerflich, durch gute Arbeit aufzufallen, meine Damen und Herren, und auch dies ist geradezu ein Kompliment für das politische Wirken.
In Richtung der Grünen: Was allerdings weder gut noch richtig ist, ist die polemische Skandalisierung von beruflichen Perspektiven, wie mein Kollege Wiard Siebels gerade richtig dargestellt hat. So gut wie alle Mandatsträger - Männer wie Frauen - leisten wertvolle Arbeit für diese Demokratie. Aber genau dieses Überzeichnen, insbesondere gegenüber Olaf Lies, führt zu Missgunst, Spaltung und letztlich zu Politikverdrossenheit und wird diesem traditionsreichen Haus und dem partnerschaftlichen politischen Miteinander hier in Niedersachsen nicht gerecht, meine Damen und Herren. Insofern ist das ein guter und richtiger Entwurf.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Helge Limburg das Wort. Ihnen stehen noch zweieinhalb Minuten Redezeit zur Verfügung. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Birkner, natürlich haben Sie recht: Bei Abgeordneten ist die Arbeit eine andere als bei Ministerinnen und Ministern. Auch der Umfang, in dem in geheime oder vertrauliche Informationen Einblick erlangt wird, ist natürlich ein sehr viel geringerer. Deswegen schlagen wir ja auch nicht vor, einfach die Regelung für Ministerinnen und Minister für Abgeordnete zu übernehmen, sondern wir differenzieren sehr wohl.
Aber auch Abgeordnete haben - das wissen Sie aus Ihrer langjährigen Tätigkeit - natürlich über vertrauliche und nicht öffentliche Sitzungen Einblick in Informationen, die der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt und zugänglich sind. Abgeordnete können sich in vertraulichen Sitzungen äußern, können aber auch Informationen entgegennehmen, die potenziell weitergetragen werden können.
Es geht nicht ums Skandalisieren. Überhaupt nicht! Aber es geht in unserem Vorschlag darum, die Transparenz an dieser Stelle zu erweitern.
Herr Kollege Calderone, es tut mir natürlich immer leid, wenn ich die mutmaßlich hohen Erwartungen an meine Rede nicht erfüllen konnte. Aber ich kann Ihnen vielleicht im Gegenzug versichern: Ich wiederum freue mich sehr, dass Sie eine Initiative, die wir uns für die 17. Wahlperiode vorgenommen hatten, die aber nicht zum Abschluss gekommen ist, aufgegriffen haben. Ich möchte Ihnen nur anempfehlen, Herr Calderone: Machen Sie das auch mit weiteren unserer Initiativen aus der 17. Wahlperiode.
Mehrfach ist das Wort „künstliche Empörung“ gefallen - sowohl seitens der SPD als auch seitens der CDU. Das weise ich noch einmal zurück. Es hat seitens der Grünen keine künstliche Empörung gegeben; nichts! Wir haben den angedachten Wechsel nie an sich und grundsätzlich kritisiert. Natürlich wäre es legitim gewesen, dorthin zu wechseln. Aber wir haben von vornherein gesagt, dass es, wenn ein solcher Wechsel erfolgt, eine Karenzzeit geben muss. Es ist ja schon bemerkenswert, dass Sie uns diese Kritik als Empörung vorwerfen und hinterher genau das einführen, was wir vorher eingefordert haben.