Protokoll der Sitzung vom 10.09.2019

(Beifall bei den GRÜNEN)

In Wahrheit wissen Sie, dass wir mit dieser Kritik recht hatten.

(Wiard Siebels [SPD]: Das ist weit hergeleitet, Herr Kollege!)

- Herr Kollege Siebels, danke für die gelungene Überleitung.

Weit hergeleitet war Ihr Beitrag hier, bei allem Respekt. Ich gönne Ihnen ja den Spaß und die Freude an der Empörung. Oh! CDU und SPD vereint!

(Wiard Siebels [SPD]: Ich war nicht empört! Das waren Sie!)

Auf diesen Moment haben Sie und der Ministerpräsident sich vermutlich seit drei Wochen gefreut, und das gönne ich Ihnen.

(Wiard Siebels [SPD]: Das gebe ich zu!)

Aber, Herr Siebels, Ihre Argumentation hat einen Logikfehler. Eingangs erklären Sie, bei Abgeordneten sähen Sie überhaupt keinen Handlungsbedarf, und hinterher empören Sie sich über die Kollegin Andreae.

(Wiard Siebels [SPD]: Das haben wir nicht gesagt!)

Anschließend empören Sie sich hier wortgewaltig darüber und stellen das mit Applaus dar. Das ist doch ein Logikfehler!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn - was wir in der Tat meinen, Herr Siebels - es auch für Abgeordnete bestimmter Regelungen bedarf, dann seien Sie doch zumindest offen für Gespräche!

(Jörg Hillmer [CDU]: Die Empörung ist doch bei Ihnen!)

Unser Gesetzentwurf kann hierfür, meinen wir, die Ausgangslage sein.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Limburg.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen hierzu nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Der Gesetzentwurf soll an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen werden. Wer möchte dem so zustimmen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/4471

Zur Einbringung hat sich Herr Minister Tonne gemeldet.

Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes vorzulegen. Der Gesetzentwurf verfolgt drei wesentliche Ziele:

Erstens geht es um die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes des Bundes durch das Einbeziehen in das Schulgesetz.

Zweitens geht es um die weitere Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung.

Drittens geht es um die Anpassung und Weiterentwicklung schulrechtlicher Vorschriften.

Zum ersten Punkt: Zunächst werden die neuen Pflegeschulen nach dem Pflegeberufegesetz des Bundes in das Schulgesetz insgesamt mit einbezogen. Hierdurch sollen die Ausbildung in der Kranken- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege zusammengelegt, dabei gleichzeitig modernisiert und an die veränderten Anforderungen angepasst werden.

Die bisherigen schulisch geregelten Altenpflegeschulen, die nicht schulisch geregelten Kinderkrankenpflegeschulen sowie Krankenpflegeschulen werden dafür zusammengeführt und als neue Pflegeschulen in das Schulgesetz einbezogen. Die Aufnahme der Pflegeausbildung in das Schulgesetz bedeutet damit auch Rückenwind für die gesellschaftliche Anerkennung der Pflegeberufe. Die Wertschätzung zeigt sich auch darin, dass in Niedersachsen erhebliche finanzielle Mittel für die Durchführung eines berufsübergreifenden Unterrichts in der Pflegeausbildung aufgewendet werden. Das ist ein gutes Signal an die Pflegeausbildung.

Zugleich eröffnen wir den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, höherwertige Bildungsabschlüsse zu erreichen. Darüber hinaus bauen wir Zugangshürden wie das Schulgeld ab.

Die Investitionskosten für das Vorhalten der für die Pflegeausbildung erforderlichen Räumlichkeiten werden wir den privaten Pflegeschulen zusätzlich pauschal erstatten.

Die Kosten für die Erteilung von Unterricht in allgemeinbildenden Fächern werden den privaten Pflegeschulen ebenfalls erstattet. Uns ist es wichtig - da es sich um berufliche Bildung handelt -, dass auch in dieser Ausbildung neben fachspezifischer Bildung Allgemeinbildung stattfinden kann.

Meine Damen und Herren, die zweite wichtige Zielsetzung des Gesetzentwurfes ist die Änderung der datenschutzrechtlichen Regelungen im Schulgesetz. Durch die beabsichtigten Änderungen werden notwendige neue Rechtsgrundlagen geschaffen, zum einen für die Verarbeitung und Übermittlung besonders geschützter personenbezogener Daten, wie sie z. B. bei einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung anfallen, zum anderen für den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel sowie die Möglichkeit, internetbasierte Lern- und Unterrichtsplattformen, sogenannte Schulclouds, zu schulischen Zwecken einzusetzen. Wir schaffen also eine rechtliche Grundlage für das, was wir im Rahmen des Lernens mit digitalen Medien im Unterricht inhaltlich vorantreiben wollen. Auch das ist ein wichtiger und notwendiger Schritt.

Meine Damen und Herren, über die genannten wesentlichen Ziele des Gesetzentwurfes hinaus möchte ich zwei weitere Regelungen besonders hervorheben:

Mit der Neuregelung der Berufseinstiegsschule ermöglichen wir z. B. Schülerinnen und Schülern, die an Maßnahmen der Einstiegsqualifikation nach dem SGB III teilnehmen, den Besuch der Berufseinstiegsschule in Form von Teilzeitunterricht. Mit dieser Regelung überführen wir die erfolgreichen Projekte SPRINT und SPRINT-Dual, mit denen wir neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene erfolgreich in die Schul- und Berufswelt integriert haben, in den Regelbetrieb und sichern sie damit stabil und dauerhaft ab - ein gutes Beispiel, wie aus einem gelungenen Projekt eine dauerhafte Lösung für berufsbildende Schulen geschaffen werden kann.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Mareike Wulf [CDU])

Ferner setzen wir einen weiteren Punkt aus meinem im Januar dieses Jahres vorgestellten ElfPunkte-Plan zur Entlastung von Lehrkräften und Schulleitungen mit der Gesetzesnovelle um: Mit der Änderung des Schulgesetzes wollen wir festlegen, dass an Schulkonferenzen, die ausschließlich einzelne Schülerinnen und Schüler betreffen - wie z. B. bei Ordnungsmaßnahmen -, zukünftig nur noch die sie tatsächlich unterrichtenden Lehrkräfte teilnehmen müssen. Auch hier wird der Plan also Punkt für Punkt abgearbeitet, sodass die Entlastung tatsächlich ankommt.

Ich freue mich auf die Beratungen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Tonne. - Für die FDPFraktion hat sich nun der Kollege Björn Försterling gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wahrscheinlich gab es selten einen so - zum Teil - emotionslosen Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes. Wahrscheinlich werden die Beratungen ähnlich emotionslos sein.

Der Entwurf besteht aus vielen Einzelregelungen. Auf drei Themen, zu denen sich doch eine intensive Diskussion entwickeln dürfte, möchte ich hinweisen:

Erstens. Es ist richtig, dass die Pflegeschulen jetzt ins Schulgesetz überführt werden und damit auch die Zuständigkeit für die Schulgeldfreiheit ins Kultusministerium wechselt. In den Gesetzesberatungen werden wir uns aber intensiv mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die vorgesehenen Beträge ausreichen, um die Pflegeausbildung in Niedersachsen nachhaltig zu finanzieren - auch vor dem Hintergrund, dass auf Bundesebene gerade über eine Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes beraten wird, die die Finanzierung derjenigen Pflegeschulen betrifft, die in der Trägerschaft von Krankenhäusern stehen.

Die Änderung wird zur Folge haben, dass Krankenhäuser ihren Pflegeschülern künftig eine Ausbildungsvergütung zahlen können und diese rückvergütet bekommen. Schulen in freier Trägerschaft

werden das nicht machen können. Das heißt, in diesem sowieso schon knappen Markt werden die Auszubildenden darauf setzen, einen Platz an einer Pflegeschule zu bekommen, die von einem Krankenhaus getragen wird - denn dort wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt -, und nicht einen Platz an einer Schule in freier Trägerschaft.

Ob wir diesen Wettbewerb hinnehmen können, obwohl wir eigentlich wollen, dass insgesamt mehr junge Menschen ausgebildet werden, darüber müssen wir intensiv diskutieren. Wir müssen die Frage klären, ob die vorgesehenen Vergütungssätze ausreichen.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Zweitens. Im Hinblick auf die vom Minister kurz angesprochenen Regelungen zu den Schulen in freier Trägerschaft werden wir intensiv über die Abgrenzung zwischen Präzisierung und Gängelung beraten müssen: Sind diese Regelung wirklich nur eine notwendige Präzisierung der Rahmenbedingungen für Ersatzschulen, oder sind sie punktuell nicht eher eine Gängelung von Schulen in freier Trägerschaft?

Drittens. Sehr intensiv werden in den Gesetzesberatungen auch die Datenerhebungen und Datenspeicherungen zu besprechen sein. Ja, es ist richtig, auch das Schulgesetz jetzt endlich an die Datenschutz-Grundverordnung anzupassen.