Protokoll der Sitzung vom 12.09.2019

a) Zerstört die Erdgasförderung den Nationalpark und das Weltnaturerbe Wattenmeer? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/4539

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Kollegin Meta Janssen-Kucz zu Wort gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zerstört die Erdgasförderung den Nationalpark und das Weltnaturerbe Wattenmeer?

Bereits 2009 hat die UNESCO-Welterbe-Organisation festgestellt, dass die Öl- und Gasförderung mit dem Schutzstatus nicht vereinbar ist. Daraufhin wurden Flächen, die für die Förderung bzw. Erkundung von Öl und Gas vorgesehen waren, von der Schutzgebietskulisse ausgenommen.

Jetzt plant ein Konsortium der Unternehmen Hansa Hydrocarbons Ltd. und Oranje-Nassau Energie B. V. die Errichtung einer Gasförderplattform und Tiefbohrungen im Nationalpark Wattenmeer, rund 15 km vor der ostfriesischen Insel Borkum, nur 500 m vor der deutschen Grenze. Die Lagerstätte selbst dehnt sich 2 bis 3 km nordwestlich von Borkum auf deutschem Gebiet aus. Von der Plattform aus sollen auch die unterirdischen Gaslagerstätten auf der deutschen Seite mitgefördert werden.

Aktuell läuft unter Federführung des niederländischen Ministeriums für Wirtschaft und Klima das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben. In das Verfahren ist auch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eingebunden. Es koordiniert als zuständige Behörde das Beteiligungsverfahren auf deutscher Seite und soll über einen entsprechenden Antrag entscheiden.

In ihren Stellungnahmen haben die Ostfriesischen Inseln bereits darauf verwiesen, dass das Vorhaben zur Störung geschützter Tierarten und zur Störung und Beeinträchtigung von Natura-2000Lebensräumen führt. Zu erwarten sind allmähliche und abrupte Bodensenkungen über der Gaslagerstätte und die Verunreinigung des Meereswassers durch anfallende Bohrschlämme.

Ministerpräsident Weil hat sich bei seinem Besuch auf Borkum bei seiner Sommerreise 2019 öffentlich gegen das Vorhaben ausgesprochen. Umweltminister Olaf Lies hat sich ebenfalls dagegen ausgesprochen und den Ostfriesischen Inseln Unterstützung zugesagt.

Zum Inseldialog am 4. September berichtete die Nordwest-Zeitung am 5. September 2019:

„Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) lehnt die Pläne zur Förderung von Erdgas in der Nähe der Nordseeinsel Borkum ab. Er sicherte den Borkumern Unterstützung zu und versprach, deren Interessen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Großprojekt einzubringen. ‚Es gibt über die Umweltverträglichkeitsprüfung sehr wohl Möglichkeiten Niedersachsens, darauf einzuwirken‘, sagte Althusmann bei der Konferenz der Inselbürgermeister und Landräte. … Weil das geplante Fördergebiet auf niederländischer Seite liegt, könne man das niederländische Wirtschaftsministerium freilich nur bitten, die deutschen Belange zu berücksichtigen.“

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Frau Kollegin, eine Sekunde! - Wir werden so lange nicht fortsetzen, bis die Gespräche beendet sind. Mittagspausen werden sowieso überbewertet. - Vielen Dank.

Fahren Sie bitte fort!

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Folgen kann das beantragte Vorhaben zur Gasförderung für Klima, Flora, Meereslebewesen, Wasserqualität, Nationalpark Wattenmeer, Weltnaturerbe, Fischerei, Schifffahrt, Tourismus, Bodensenkungen und mögliche Erdbeben haben?

2. Welche rechtlichen Prüfungen hat das Land Niedersachsen bisher eingeleitet bzw. veranlasst, um auf die geplante Erdgasförderung im Wattenmeer vor Borkum einzuwirken und die Ostfriesischen Inseln zu unterstützen?

3. Plant die Landesregierung vor dem Hintergrund der Klimakrise und der Förderrisiken, wie sie in Emlichheim und Bothel auftreten, einen Ausstieg

aus der Öl- und Gasförderung in Niedersachsen, gegebenenfalls wann?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Dr. Althusmann zu Wort gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zerstört die Erdgasförderung den Nationalpark und das Weltnaturerbe Wattenmeer?

Wir Niedersachsen sind eng verbunden mit der Küste und natürlich auch mit unserem Wattenmeer. Deshalb sind wir sehr wachsam, schon seit Jahren, was dort geschieht. Das niederländische Förderunternehmen ONE-Dyas B. V. plant zur Gewinnung von Erdgas, im niederländischen Teil der Nordsee - etwa 20 km nördlich von Borkum - eine Bohr- und Förderplattform zu errichten. Die Bohrungen liegen zum Teil im niederländischen Erdgasfeld N05-A. Sie sollen aber auch Erdgasressourcen in benachbarten Erdgasfeldern auf deutschem Hoheitsgebiet erschließen.

Ich gehe davon aus, dass aufgrund der unmittelbaren Nähe der Förderplattform zur deutschen Grenze - nur ca. 500 m Abstand - Umweltauswirkungen auf den deutschen Sektor nicht gänzlich auszuschließen sind. Vor diesem Hintergrund kann ich die Bedenken und die Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger sehr gut nachvollziehen, insbesondere die Sorgen derjenigen, die auf Borkum und damit in Sichtweite der geplanten Förderplattform leben. Ich teile diese Sorgen und Bedenken ausdrücklich. Vor allem die Belange des Umwelt- und Naturschutzes im angrenzenden sensiblen Wattenmeer sowie der Fischerei sind hochschützenswerte Güter, die durch ein solches Vorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen. Ich denke im Übrigen darüber hinaus auch an den wichtigen Bereich des Tourismus auf unseren Inseln.

Meine Damen und Herren, das Unternehmen ONE-Dyas hat dem niederländischen Wirtschaftsministerium als verfahrensführender Behörde mitgeteilt, dass für die geplante Erdgasförderung und die damit verbundenen Erkundungsaktivitäten das vollständige Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchlaufen wird. Diese Mitteilung ist der erste Schritt in dem komplexen Genehmigungsverfahren.

Es ist festzuhalten, dass hierzu noch keine Entscheidung getroffen worden ist. Es müssen auch die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden des Nachbarlandes die Möglichkeit zur Stellungnahme bei einem Projekt mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen erhalten, also wir. So liegt aktuell die Mitteilung zur Umweltverträglichkeitsprüfung in der Stadt Borkum und in der Gemeinde Krummhörn zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Damit können die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig ihre Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen gegenüber der niederländischen Genehmigungsbehörde einbringen.

Letztendlich - und das muss uns allen bewusst sein - handelt es sich bei diesem Vorhaben natürlich um eines auf niederländischem Hoheitsgebiet, über dessen Genehmigungsfähigkeit die Niederlande auf der Grundlage niederländischen Rechts und natürlich unter Beachtung europäischer Vorgaben zu entscheiden hat. Daher ist es notwendig, die niedersächsischen Interessen in das Genehmigungsverfahren einzubringen - das werden wir tun - und deutlich zu artikulieren. Zu diesem Zweck wird die Landesregierung Kontakt mit den Behörden auf niederländischer Seite aufnehmen.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen der Dringlichen Anfrage wie folgt:

Zur Frage 1: Welche Folgen kann das beantragte Vorhaben zur Gasförderung für Klima, Flora, Meereslebewesen, Wasserqualität, Nationalpark Wattenmeer, Weltnaturerbe, Fischerei, Schifffahrt, Tourismus, Bodensenkungen und mögliche Erdbeben haben?

Die geplante Gasförderplattform grenzt unmittelbar an das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer und den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Diese Gebiete sind ebenfalls Natura-2000-Gebiete. Daher wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen sein, welche Einflüsse auf die Natur und die Umwelt in den Schutzgebieten durch das Vorhaben zu erwarten sind.

Dies betrifft zunächst sowohl den Bau als auch den Betrieb einer solchen Anlage. In der Bauphase sind Lärmeinwirkungen und Veränderungen der Geomorphologie nicht auszuschließen. Insbesondere durch die notwendigen Rammarbeiten können die besonders geschützten Schweinswale und Robben innerhalb der Schutzgebiete und auch außerhalb gestört werden. Des Weiteren haben die notwendigen Bodenbewegungen am Meeresboden Auswirkungen auf den Lebensraum von Muscheln, Fischen und diversen Kleinlebewesen. Vor diesem

Hintergrund wird im Genehmigungsverfahren geprüft werden müssen, ob ein Ziel der europäischen Meeresstrategierahmenrichtlinie gefährdet wird, nämlich die Ressourcen des Meeres nachhaltig und schonend zu nutzen.

Darüber hinaus wird im Rahmen des Verfahrens zu prüfen sein, ob durch die Förderaktivitäten eine Absenkung des Bodens stattfindet. Bei einer Nutzung der Lagerstätte 2 bis 3 km nordwestlich von Borkum wird im Genehmigungsverfahren zudem die morphologische Entwicklung der benachbarten Bereiche betrachtet werden müssen. Dies gilt auch für die Frage, ob die benachbarten Inselvorstrände und Watten in Zukunft noch ausreichend mit Sediment versorgt werden können.

Eine weiterführende Beurteilung der vorhabenbedingten Auswirkungen ist natürlich erst nach Vorlage der Antragsunterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung möglich. Der Umweltverträglichkeitsbericht mit den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung wird nach Unternehmensangaben voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2019 vorgelegt. Deutschland wird in diesem Verfahren dann erneut beteiligt werden.

Zur Frage 2: Welche rechtlichen Prüfungen hat das Land Niedersachsen bisher eingeleitet bzw. veranlasst, um auf die geplante Erdgasförderung im Wattenmeer vor Borkum einzuwirken und die Ostfriesischen Inseln zu unterstützen?

Die geplante Gasförderplattform soll auf niederländischem Hoheitsgebiet errichtet werden. Nur von dieser - und damit von den Niederlanden aus - können Bohrungen niedergebracht werden; das ist wichtig. Ein Antrag auf eine Bohrung oder auf Ablenkung einer Bohrung in den deutschen Bereich der Nordsee liegt dem LBEG bisher nicht vor.

Die Lagerstätte, aus der das Erdgas gefördert werden soll, auf die sich die Dringliche Anfrage bezieht, befindet sich zum Teil auch auf deutschem Hoheitsgebiet. Lediglich für diesen Bereich ist eine Zuständigkeit des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie gegeben.

Derzeit liegen dem LBEG seitens des Unternehmens zwei Anträge vor, die sich auf weitere Aspekte beziehen: Zum einen wird die Erteilung einer Bewilligung beantragt, zum anderen wird die Zulassung eines Betriebsplans zur Durchführung akustischer Untersuchungen beantragt. Beide Fälle werden durch das LBEG anhand der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ergebnisoffen

geprüft. Diese Vorschriften sind weitestgehend bundesrechtlich vorgegeben.

Die Bewilligung gewährt im Gegensatz zu der dem Unternehmen bereits seit Längerem erteilten Erlaubnis - das gesamte Verfahren läuft seit 2015 - das ausschließliche Recht, Bodenschätze nicht nur aufzusuchen, sondern auch gewinnen zu dürfen. Weder die Erlaubnis noch die Bewilligung genehmigen jedoch Aufsuchungs- oder Gewinnungstätigkeiten. Diese werden auch nicht präjudiziert.

Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens hat das LBEG nach § 15 des Bundesberggesetzes die nachfolgend genannten betroffenen Behörden beteiligt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie, die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, die Deutsche Telekom AG Seekabel.

In Bezug auf die Bewilligung ist nach den bundesrechtlichen Vorgaben zu prüfen, ob ein Versagungsgrund nach den §§ 11 und 12 des Bundesberggesetzes vorliegt. Sollte dies der Fall sein, ist die beantragte Bewilligung eindeutig zu versagen, andernfalls ist sie zu erteilen. Eine Versagung kommt somit für den Inhaber einer Erlaubnis nur in Betracht, wenn die Stellen, an denen die Bodenschätze entdeckt worden sind, nicht genau angegeben werden, das Feld nicht ordnungsgemäß eingetragen ist, der Antragsteller nicht nachweist, dass die entdeckten Bodenschätze gewinnbar sind, oder der Antragsteller kein Arbeitsprogramm zur technischen Durchführung und Dauer der Genehmigung vorlegt.

Ob einer der genannten Versagungsgründe gegeben ist oder nicht, wird derzeit durch das Landesamt geprüft. Im Anschluss an diese Prüfung wird eine dem Gesetz - bundesrechtliche Vorschriften - entsprechende Entscheidung getroffen.

Mit dem vorgelegten Betriebsplan zur Durchführung einer akustischen Sicherheitsuntersuchung - das betrifft den zweiten Teil des Antrags - möchte das Unternehmen die optimale Lage möglicher Aufsuchungsbohrungen exakt bestimmen und mögliche Risiken durch oberflächennahe Erdgasvorkommen ausschließen. Einen entsprechenden, sich also nur auf diese technischen Erkundungsmaßnahmen beziehenden und erstreckenden Betriebsplan hat die ONE-Dyas B. V. am 1. Juli 2019 beim LBEG eingereicht.

An dem Zulassungsverfahren für diesen Betriebsplan zur Durchführung akustischer Untersuchungen wurden nachfolgende Stellen beteiligt: das Bundesamt für Naturschutz, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Die eingegangenen Stellungnahmen werden dann vom LBEG berücksichtigt.

Der Betriebsplan zur akustischen Untersuchung ist gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 Bundesberggesetz zuzulassen, wenn die im § 55 Abs. 1 Satz 1 bis 13 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen u. a. der Nachweis der erforderlichen Bergbauberechtigung, der Nachweis von Zuverlässigkeit und Fachkunde der Verantwortlichen, Maßnahmen zur Vorsorge gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern, Beschäftigter und Dritter im Betrieb, der Nachweis der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung, der Nachweis, dass gemeinschädliche Einwirkungen der Aufsuchung oder Gewinnung nicht zu erwarten sind, sowie speziell bei diesem Offshoreprojekt der Nachweis, dass der Betrieb und die Wirkung von Schifffahrtsanlagen und -zeichen nicht beeinträchtigt werden - auch das ist nicht ganz unwichtig -, der Nachweis, dass durch die Benutzung der Schifffahrtswege und des Luftraumes die Schifffahrt, der Fischfang und die Pflanzen- und Tierwelt nicht unangemessen beeinträchtigt werden - auch wichtig -, sowie die Sicherstellung, dass sich die schädigenden Einwirkungen auf das Meer auf ein möglichst geringes Maß beschränken.

Beide der soeben genannten Prüfungen sind also anhand bundesrechtlicher Vorgaben vorzunehmen. Anhand der Darstellung merken Sie, wie kompliziert dieses Verfahren ist. Sie eröffnen der zuständigen Behörde keinen Ermessensspielraum. Sind die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, liegen also keine Versagungs- und Ablehnungsgründe vor, so sind die gestellten Anträge nach geltendem deutschem Recht positiv zu bescheiden, so wie das in der Vergangenheit bei anderen Maßnahmen auch der Fall war. Ich weise aber noch einmal darauf hin, dass weder mit der Erteilung einer Bewilligung noch mit der Zulassung eines Betriebsplans zur Durchführung akustischer Untersuchungen der Beginn von Fördertätigkeiten verknüpft ist und insoweit auch keinerlei Vorentscheidung getroffen wird.

Über die vorstehenden Prüfungen hinaus ist das LBEG in das unter Federführung des niederländischen Ministeriums für Wirtschaft und Klima stehende Planfeststellungsverfahren eingebunden. Das LBEG ist auf deutscher Seite die zuständige Behörde für das Beteiligungsverfahren und nimmt als solche eine koordinierende Funktion wahr. Weitergehende rechtliche Prüfungen hat das Land Niedersachsen nicht eingeleitet und bisher auch nicht veranlasst.

Zu Frage 3: Plant die Landesregierung vor dem Hintergrund der Klimakrise und der Förderrisiken, wie sie in Emlichheim und Bothel auftreten, einen Ausstieg aus der Öl- und Gasförderung in Niedersachsen, gegebenenfalls wann?

Die Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgasvorkommen unterliegt dem Bundesberggesetz. Das Bundesberggesetz ist Bundesrecht. Um Vorhaben und Maßnahmen zur Erdöl-/Erdgasförderung generell zu unterbinden, fehlt es der Landesregierung an einer Rechtsgrundlage, auf deren Basis ein genereller Ausstieg aus der Erdöl-/ Erdgasförderung veranlasst werden könnte. Eine einseitige Entscheidung der Landesregierung kann daher nicht in rechtmäßiger Form erfolgen, da die Landesregierung an die verfassungsmäßige Ordnung in Bund und Land sowie an Recht und Gesetz gebunden ist.

Im Übrigen handelt es sich vor allem bei Erdgas angesichts der derzeit laufenden Umstellung auf ein völlig klimaneutrales oder -schonendes Energiesystem um eine wichtige Zwischen- oder aber Brückenlösung, die die Folgen des geplanten Kohleausstiegs mit Blick auf eine preisgünstige, aber auch versorgungssichere Energieversorgung abzufedern hilft. Gleichwohl nimmt die Landesregierung die Auswirkungen der Erdöl-/Erdgasförderung sehr ernst und ist sich ihrer Verantwortung für die Menschen und die Umwelt in Niedersachsen bewusst. So werden die derzeit geltenden Umwelt- und Sicherheitsstandards von der Landesregierung stetig fortentwickelt, um ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Erdöl-/Erdgasgewinnung zu gewährleisten. Dazu zählen beispielsweise folgende Maßnahmen:

a) Um das bestehende hohe Schutzniveau für Grund- und Trinkwasserressourcen zu evaluieren, prüft die Landesregierung, ob ein generelles Verbot der Förderung von Erdöl und Erdgas in allen Zonen von Wasserschutzgebieten oder ein Verbot zukünftiger Fördervorhaben in die landesweite Wasserschutzgebietsverordnung aufgenommen werden kann.