Protokoll der Sitzung vom 12.09.2019

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, die Deichschäfereien sind ja zum einen in besonderem Maße betroffen, und zum anderen stellen sie eine herausragende Bereicherung für unser Land da, indem sie die Menschen vor Hochwasser und Deichbrüchen schützen, und Sie haben gesagt, in diesen Bereichen müsse die Entnahme im Vordergrund stehen, aber dann haben Sie gesagt, der Wolf solle dort nicht bejagt werden. Dazu hätte ich gern Aufklärung von Ihnen. Wir müssen ja irgendwann einmal von diesen Diskussionen wegkommen und handeln, auch und gerade dort. Ein Verzug ist überhaupt nicht akzeptabel, weil es um die Sicherheit der Menschen geht. Was, meinen Sie, soll konkret an den Deichen passieren, an denen wir ja gar nicht zäunen können, weil es ins Wasser hineingeht usw. - das muss ich Ihnen nicht erklären -? Was soll da passieren, wie sollen die Herden geschützt werden?

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Herr Minister Lies antwortet.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Grupe, ich werde das jetzt aufklären. Wenn wir darüber diskutieren, ob der Wolf eigentlich ins Jagdrecht gehört, dann verbirgt sich für mich dahinter nicht die grundsätzliche Frage, ob man den Wolf - wie wir das bei anderen Arten auch machen - direkt bejagen könnte, sondern für mich geht es darum, dass am Ende die erteilten Ausnahmegenehmigungen oder Verordnungen die Grundlage dafür liefern, dass wir die Jäger als Partner haben, um diese Aufgabe umzusetzen.

Das Problem, das wir heute zu bewältigen haben, ist ja, dass die Jäger zu Recht sagen: Dafür sind wir gar nicht zuständig. - Wenn ich die Jäger bitte, das zu tun, dann bekomme ich, glaube ich, im Rahmen aller Möglichkeiten jede Unterstützung, aber die werden sicherlich nicht sagen: Ich mache das für dich.

Neben der rechtlichen Frage kommt hinzu, dass jeder Jäger auch Sorge hat, welche Konsequenzen das eigentlich für ihn, für seine Familie und sein Umfeld haben wird. Das meinte ich vorhin mit einer „übertrieben emotionalen Debatte“. Wenn wir als Staat eine Ausnahmegenehmigung erteilen, und wenn jemand Drittes - es wäre ja gut, wenn wir das so lösen könnten -, also die Jäger, dann diese Aufgabe übernimmt, dann vollzieht er das, was der Staat will. Ich finde, das muss die Gesellschaft auch akzeptieren, und die Jäger dürfen keine Angst vor Restriktionen haben.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Da sind wir gerade. Wir werden schon aus technischen Gründen nicht - zumindest nicht in den nächsten Jahren; ich beschreibe ja sozusagen die Situation - in der Lage sein, an den Deichen Schutz zu gewährleisten im Sinne von 1,20 m Untergrabschutz durch Strom. Das wird nicht gehen. Wir prüfen in dem Modellprojekt Alternativmaßnahmen; das werden wir aber auch nicht flächendeckend machen. Ich bin mir da auch mit meinem Kollegen Jan Philipp Albrecht aus SchleswigHolstein einig; der sagt: Wir können von der Seeseite gar nichts machen.

Wir haben die Probleme an bestimmten Stellen, und das ist dann in der Verordnung zu regeln. Darum geht es ja. Wenn ein Zaun, der im Rahmen der Möglichkeiten, die ich an der Küste habe, errichtet wurde und daher vielleicht nur 90 cm hoch ist und keinen durchgehenden Untergrabschutz hat, zweimal überwunden wird, dann muss ich für diese Ausnahmegenehmigung die gleiche Voraussetzung haben.

Ich habe gesagt, es geht mir nicht darum, den Wolf direkt zu bejagen. Es geht mir nicht um eine Bestandsregulierung, wie wir sie irgendwann mal brauchen, wenn der günstige Erhaltungszustand erreicht ist, sondern darum, dass wir künftig in der Lage sind, einzelne Tiere eines Rudels, die gerissen haben, zu entnehmen. Die Jäger werden dann perspektivisch hoffentlich die Aufgabe übernehmen, diese einzelnen Tiere schrittweise - so ist es derzeit im Gesetz vorgesehen - aus dem Rudel zu entnehmen. Das ist damit gemeint.

Es ist nicht die klassische Jagd und eine Bestandsregulierung gemeint; die können wir erst durchführen, wenn wir tatsächlich den günstigen Erhaltungszustand haben. Bis dahin muss es um die Erteilung von einzelnen Ausnahmegenehmigungen gehen, sodass wir professionelle und kompetente Unterstützung in Anspruch nehmen können, die

aus meiner Sicht durch die Jäger, die vor Ort tätig sind und die Entnahme durchführen, gegeben ist. Deswegen sind die Begriffe „Entnahme“ und „Jagen“ ein bisschen schwierig, ohne dass ich sie in irgendeiner Form diffamieren will.

Das ist der Unterschied, den ich damit versuche, anzudeuten.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Dirk Toepffer [CDU])

Danke sehr, Herr Minister Lies. - Für die CDUFraktion stellt Herr Kollege Dr. Frank Schmädeke eine Zusatzfrage.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stehe hier vorne, weil ich eine ganze Reihe von Fragen von Betroffenen direkt aus dem Revier des Rodewalder Wolfs mitgebracht habe. Einige Fragen, Herr Lies, sind beantwortet worden, allerdings nicht zufriedenstellend; denn die Leute brauchen und fordern sofort Hilfe von uns.

(Zustimmung bei der CDU)

Viele Nutztierhalter auch bei uns haben inzwischen einen Antrag auf Förderung des Zaunbaus gestellt. Viele von ihnen haben bisher keine Zusage bekommen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Frage! - Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Einige haben den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zwar angedeutet bekommen; daraus können sie aber keinen Anspruch auf Förderung ableiten. Viele warten immer noch vergebens.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Wann wollen Sie denn eine Frage stellen?)

Kleinen Moment, Herr Dr. Schmädeke!

Jetzt kommt die Frage.

Aber das Parlament sollte jetzt doch etwas ruhiger sein.

Die Frage lautet: Was soll ich zu Hause den enttäuschten und frustrierten Antragstellern hinsicht

lich einer ausstehenden Zusage zur Förderung eines wolfssicheren Zaunes sagen? Was soll ich denen sagen, die meinen, es habe sowieso keinen Zweck, einen Antrag zu stellen, und bereits die Flinte ins Korn geworfen haben, die sagen, sie lassen das mit dem Antrag ganz sein? - Darauf brauche ich Antworten.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: So ist es! Sehr gute Frage!)

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Minister Lies antwortet.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schmädeke, tatsächlich liegt uns eine große Zahl von Anträgen vor; es sind zurzeit 508. Das ist der Stand von, ich glaube, vorgestern. Bei 500 Anträgen ist eine Eingangsbestätigung ergangen, sodass klar ist, dass der Antrag eingegangen ist - das ist der andere Teil der Verunsicherung. Bisher sind 116 der eingegangenen Anträge bewilligt; bei 100 Anträgen ist eine Auszahlung erfolgt, und die anderen sind in der Bearbeitung.

Das ist tatsächlich ein sehr aufwendiger Prozess; denn im Moment - so war es in der Vergangenheit auch - müssen, wenn die Bewilligung erfolgt, Vergleichsangebote vorgelegt und geprüft werden. Dann muss die Schlussfolgerung gezogen werden, ob die Zahlung so erfolgen kann. Es muss sogar unterschieden werden - das macht die Sache auch schwierig -, ob es um einen wolfsabweisenden Zaun mit festem Untergrabschutz oder mit einem Elektrodraht als Untergrabschutz geht. Das ist also aufwendig.

Wir sind dabei - in einer sehr engen Zusammenarbeit mit Landwirtschaftsministerium und Landwirtschaftskammer -, die Abwicklung zu vereinfachen und zu übergeben. Wir müssen aber den Stand einmal abgearbeitet haben. Ich kann der Landwirtschaftskammer schlecht sagen: Nun macht das mal! - Wir sind parallel dabei, die Zuständigkeitsverordnung zu ändern, damit die Landwirtschaftskammer diese Aufgabe übernehmen kann. Auch das erfolgt jetzt.

Unser Ziel bleibt weiterhin, dass wir zum Ende des Jahres unsere Punkte abgearbeitet haben, damit

die Landwirtschaftskammer einen Neustart vornehmen kann. Ob die Antragsverfahren in der derzeitigen Form bestehen bleiben, muss man sich auch gut überlegen. In anderen Ländern gibt es inzwischen Beispiele dafür, anders zu verfahren.

Diejenigen, die einen Antrag gestellt und einen Bescheid zum vorläufigen Maßnahmebeginn bekommen haben, können anfangen. Aber ein vorläufiger Maßnahmebeginn ersetzt nicht die Bewilligung. Diese kann erst erfolgen, wenn geprüft ist, wie viele Tiere vorhanden sind, wie groß die Fläche ist, wie lang der Zaun sein muss, der zu errichten ist, ob konkrete Angriffe vorliegen usw. Das ist ein extremer Aufwand. Ich glaube, wir wären gut beraten, zu überlegen, ob man nicht pauschalere Lösungen finden könnte,

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Machen!)

um dem gerecht zu werden, und das, sehr geehrter Herr Birkner, dann auch zu machen.

(Hermann Grupe [FDP]: Super Idee!)

Danke schön, Herr Minister Lies. - Für Bündnis 90/Die Grünen stellt jetzt Herr Kollege Christian Meyer eine weitere Frage.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage angesichts der Tatsache, dass der Umweltminister zu Recht mehr Sachlichkeit in der Debatte gefordert und eben die Kooperation mit der Landesjägerschaft angesprochen hat, wie die Landesregierung die Aussagen des Präsidenten der Landesjägerschaft und CDU-Abgeordneten, Herrn Dammann-Tamke, beurteilt, dass die Untersuchungsergebnisse mit Blick auf den „bestialisch“ getöteten Wolf in Gifhorn - die Aussage des Ministers war ja, dass der lebende Wolf grausam gequält worden sei; die Untersuchungsergebnisse haben dies ja bestätigt - falsch seien. Er meinte ja, das alles sei eine Fälschung; er habe keine Qual erkennen können. War das Ihrer Meinung nach ein Beitrag zur sachlichen Debatte? Wie bewertet das die Landesregierung?

(Beifall bei den GRÜNEN - Jörg Hill- mer [CDU]: Fragen Sie doch Herrn Dammann-Tamke! - Helmut Dam- mann-Tamke [CDU]: Was hat das mit der eigentlichen Fragestellung zu tun? Aber schön, dass Sie meine Presse- äußerungen lesen!)

Herr Minister Lies möchte sich auch dazu äußern.

Ich bin ja gefragt worden.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Meyer, ich glaube, es steht jedem in seiner Funktion frei, sich inhaltlich zu positionieren. Wir haben uns darauf verständigt: Wenn alle Ergebnisse vorliegen, schauen wir uns die zusammen an. Dann können wir, glaube ich, ganz genau sagen, was da passiert ist.

Eines will ich aber auch sagen - da sind wir uns auch einig; da gibt es keinen Zweifel -: Wir brauchen in einem Rechtsstaat die Sicherheit, dass der Staat die Verantwortung übernimmt und Lösungen sucht. Wir sind uns beide darin einig, dass alles andere nicht zulässig ist. Den Rest schauen wir uns gemeinsam an, wie es sich gehört.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Christian Meyer stellt für Bündnis 90/Die Grünen eine weitere Zusatzfrage.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht ja in der Debatte um die Frage, warum der Rodewalder Wolf bislang nicht gefunden wurde. Der Kollege Dammann-Tamke hat gegenüber der HAZ ja gesagt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium würden die Weisungen des Ministers nicht umsetzen. Herr Staatssekretär Doods hat gegenüber der HAZ davon gesprochen, dass Herr Dammann-Tamke die Mitarbeiter des Hauses verunglimpft habe. Deshalb frage ich, ob es die Meinung der gesamten Landesregierung ist, dass dieser CDU-Abgeordnete die Mitarbeiter des Ministeriums mit seinen Aussagen, sie würden nicht loyal zum Minister stehen, verunglimpft hat.

(Beifall bei den GRÜNEN - Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Geht es hier um den Wolf oder um Dammann- Tamke? - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das ist manchmal nicht zu trennen!)

Herr Minister Lies wird antworten.