Protokoll der Sitzung vom 23.10.2019

Ich wollte Ihnen erläutern - und das werde ich auch noch -, was der qualitative Unterschied ist und warum es bei dem, was wir hier machen, keines Richtervorbehalts bedarf, während wir im Polizeigesetz bei allen notwendigen Maßnahmen, die wir dort eingeführt haben, einen Richtervorbehalt vorgesehen haben. Aus meiner Sicht sind dortige Verfahren und auch die Konsequenzen, die wir da haben, verfassungsgemäß und völlig richtig.

Ich fahre fort.

In der ganzen Diskussion wird ferner verkannt, dass wir das machen, um die Grundrechte, die, wie Sie zu Recht sagen, auf der einen Seite eingeschränkt werden, auf der anderen Seite zu schützen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird durch den Scanner erst einmal eingeschränkt. Aber die Intention, die dahinter steht, ist: Wir schützen die Daten in unserer Landesverwaltung vor Infiltrierung, und damit schützen wir auch den einzelnen Bürger davor, dass diese Daten, die er der öffentlichen Verwaltung gegeben hat, infiltriert werden.

Dieser Charakter wurde auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannt. Das wird in der Vorlage des GBD im Übrigen auch ausgeführt, und deswegen ist es mitnichten so, wie hier behauptet wird. Der GBD hat zu allen diesen Stufen das Urteil abgegeben, dass es ein verfassungsrechtliches Risiko gibt - welches aus Sicht des GBD aber überschaubar ist. Das heißt, dass wir uns auf einem verfassungsrechtlich sicheren Fundament bewegen.

(Beifall bei der CDU - Jörg Bode [FDP]: Das wurde bei der „Titanic“ damals auch gesagt! - Heiterkeit bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Ich frage mich auch, was Ihre Alternative ist. Was wir hier machen, ist Stand der Technik. Würden wir das nicht machen, wären die Gefahren für den Datenschutz aus unserer Sicht noch viel größer. Außerdem haben wir bei der Einführung dieser Instrumente ein sehr gutes Augenmaß bewiesen. Insofern glaube ich, dass wir auf dieser Basis in den nächsten zwei Jahren - da wird es sich auch erweisen - einen guten Erfolg für die IT-Sicherheit in Niedersachsen erzielen können.

Die zweite gute Sache in diesem Gesetzentwurf ist die Einführung der sogenannten Zentralstelle für Informationssicherheit. Wir schaffen eine zentrale Anlaufstelle, an die alle Sicherheitsvorfälle gemeldet werden sollen. Sie erstellt ein strategisches Lagebild über die Cybersicherheit und verfolgt dann in Zusammenarbeit mit dem IT.N die operative Cybersicherheit. Das entspricht in etwa dem, was wir auf Bundesebene mit dem BSI haben.

Diese Struktur begrüßen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich. Aus unserer Sicht muss sie in Zukunft noch durch einen landesweiten Cyberabwehrrat und ein Cyberabwehrzentrum ergänzt werden, mit dem wir dann auch die Koordinierung zwischen Verfassungsschutz, LKA und Zentralstelle für Informationssicherheit gewährleisten. Wie gesagt, dann hätten wir die gleichen Strukturen wie auf Bundesebene und könnten uns hervorragend untereinander austauschen. Im Hinblick darauf denke ich, dass wir mit diesem Gesetz einen guten ersten Schritt machen.

(Zustimmung bei der CDU)

Ein Letztes, worauf wir stolz sein können: Dieses Gesetz bietet - auch durch den Änderungsvorschlag, den wir zusammen mit der SPD-Fraktion eingebracht haben -, Niedersachsen als erstem Land in Deutschland eine Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem BSI. Das bedeutet, dass wir die Daten nicht nur mit der eigenen Landestechnik scannen können, sondern auch mit der Technik, über die das BSI verfügt. Das ist ein wesentlicher Fortschritt. Das BSI hat mehr Ressourcen und mehr Möglichkeiten, Schadsoftware zu erkennen. Dadurch, dass wir uns auf Basis dieses Gesetzes künftig der Mithilfe des BSI bedienen und deren Technik nutzen können, erzielen wir einen echten Sicherheitsgewinn gegenüber anderen Ländern. Das ist ein ganz großer Erfolg.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen.

Alles in allem freue ich mich, dass dieser Gesetzentwurf heute verabschiedet wird. Nach meiner Überzeugung haben wir das gut gemacht und schaffen damit eine gute Basis für den IT-Schutz in Niedersachsen und für die Digitalisierung unserer Verwaltung. Ich bin mir sicher, dass wir allen Unkenrufen zum Trotz in zwei Jahren beweisen kön

nen, dass wir mit diesem Gesetz einen tollen Erfolg in Niedersachsen erzielt haben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Lechner.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus dem Plenum liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Landesregierung hat auch schon gesprochen und will nicht noch einmal das Wort ergreifen.

Daher können wir in die Abstimmung eintreten, und zwar in die Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer sich dieser Änderungsempfehlung anschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die klare Mehrheit. Die Änderungsempfehlung ist angenommen.

Artikel 2. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch hier war das Erste die Mehrheit. Die Änderungsempfehlung des Ausschusses ist angenommen.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer nunmehr dem Gesetzentwurf als Ganzem mit den beschlossenen Änderungsempfehlungen des Ausschusses zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Das Erste war mit den Fraktionen von SPD und CDU die eindeutige Mehrheit. Das Gesetz ist somit beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/3742 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/4846 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/4868

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Wir treten in die Beratung ein. Eine erste Wortmeldung liegt mir aus der SPD-Fraktion von unserer Kollegin Hanna Judith Naber vor. Frau Naber, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Niedersachsen und besonders darüber, dass sich etwas Grundlegendes ändert. Mit dem BTHG verschiebt sich nämlich im Vergleich zum bisher gültigen Sozialgesetz

buch XII die Definition des Behinderungsbegriffs. Menschen sind nicht mehr behindert, sondern sie werden es - durch ideelle und materielle Barrieren, die es abzubauen gilt. Das ist der maßgebliche Grund, warum die Eingliederungshilfe nicht zum SGB XII, sondern zum SGB IX - Rehabilitation - gehört.

Lassen Sie uns daher auch über unsere Haltung sprechen. Besonders wir als Abgeordnete, aber auch jede und jeder andere müssen klar kommunizieren, dass Menschen mit Behinderungen inklusiver Teil unserer Gesellschaft sind.

Wir als humanistische Demokratinnen und Demokraten müssen laut genug sein und ableistischen Einstellungen entschieden entgegentreten. Wir müssen z. B. auch laut sein, wenn im Restaurant am Nebentisch behindertenfeindliche Kommentare abgelassen werden, so wie kürzlich in Bayern im Landgasthof Lahner. Eine Frau, die regelmäßig ins Restaurant kommt, hat geäußert, dass Menschen mit Behinderungen kein Recht haben sollten, hier am Tisch zu sitzen. Sie würden in ein Heim gehören, um - Zitat - „da zu verrotten“. Später schrieb sie noch eine E-Mail an den Besitzer. In dieser hieß es, „man solle bitte in Zukunft darauf achten, welche Klientel man sich ins Haus hole. Wenn so was öfters da ist, kommen wir nicht wieder“ - so der Wortlaut. Der Besitzer des Landgasthofs reagierte mit einem öffentlichen Facebook-Beitrag wie folgt:

„NEIN, Sie brauchen auch nicht wiederkommen, ich schmeiße Sie sowas von raus, das glauben Sie mir gar nicht, wenn ich merke, Sie besuchen uns noch einmal.

Wir beziehen hier klar Stellung, wer sowas äußert, egal, in welchem Bereich, wer irgendein Problem mit einer Person, die an

ders ist, hat. Dann bitten wir Sie, gehen sie woanders hin. Lassen Sie uns einfach das etwas ANDERE Restaurant sein.

Ihr anderen, die Ihr anders seid oder einfach normal seid und Euch Individualität nicht stört, kommt weiter her zu uns. Ihr seid herzlich willkommen.“

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

In den über 3 000 Kommentaren gibt es sehr viele positive Reaktionen: „Herzlichen Dank für diese Haltung.“ „Ich ziehe mein‘ Hut.“ „Sehr mutig, sehr klar“, heißt es u. a. - Lange Rede, kurzer Sinn: Ideologien der Ungleichwertigkeit menschlichen Lebens haben keinen Platz in diesem Land.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU sowie Zustimmung bei den GRÜNEN)

Dafür steht die SPD seit 1863. Dafür steht unser Grundgesetz seit 1949. Diese Werte müssen wir hochhalten und verteidigen. Dazu gehört auch, den Blickwinkel dahin gehend zu ändern, dass Menschen mit Behinderungen von ihrer Umwelt behindert werden und wir begreifen, dass Inklusion ein Menschenrecht und daher nicht verhandelbar ist.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der FDP)

Kommen wir nach diesen grundsätzlichen Anmerkungen zur Umsetzung des BTHG. Sieben wichtige Weichenstellungen enthält das BTHG für aktuell etwa 93 000 leistungsberechtigte Menschen in Niedersachsen:

Erstens frühzeitige Intervention bei drohender Erwerbsunfähigkeit.

Zweitens vereinfachte klientenzentrierte Antragsverfahren bei Reha-Maßnahmen.

Drittens Bereitstellung einer unabhängigen Beratung zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.

Viertens wird zur Verbesserung der Teilhabe in Bildung und Arbeit ein Budget für Arbeit sowie das Recht auf Assistenzleistungen im Studium geschaffen.

Fünftens Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen und Werkstätten.

Sechstens Verbesserung der Einkommens- und Vermögensanrechnung für die Menschen mit Be

hinderungen, damit die Herkunftsfamilien und Ehepartner nicht mehr mitbezahlen müssen.

Siebtens Stärkung der Qualitätskontrolle gegenüber Leistungserbringern.

Diese Mammutaufgaben können nur dann gemeistert werden, wenn alle Vertreterinnen und Vertreter des sozialrechtlichen Dreiecks an einem Strang ziehen - und das auch noch in die gleiche Richtung.