Protokoll der Sitzung vom 23.10.2019

Diese Mammutaufgaben können nur dann gemeistert werden, wenn alle Vertreterinnen und Vertreter des sozialrechtlichen Dreiecks an einem Strang ziehen - und das auch noch in die gleiche Richtung.

Bis zum 1. Januar 2020 müssen die Ausführungsgesetze und möglichst auch die Rahmenverträge in den Ländern stehen. Wir in Niedersachsen stimmen heute rechtzeitig ab. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken. Ich hoffe, dass die neu eingeführte Beteiligungsstruktur fortgeführt wird und mit dem Motto des Bundesteilhabegesetzes „Nichts über uns ohne uns“ nicht nur Papier bedruckt wird, sondern dass wir es tatsächlich weiter mit Leben füllen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Naber. - Es folgt jetzt die Kollegin der CDU-Fraktion Gudrun Pieper. Bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Hanna Naber, Sie haben schon einiges zum BTHG ausgeführt. Insofern kann ich mich in hoffentlich vereinfachter Sprache relativ kurz fassen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes - kurz BTHG genannt - begehen wir einen Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik. Mit diesem Gesetz wollen wir die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. Damit setzen wir natürlich auch das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - kurz UN-BRK - um.

Diese Reform ist die größte sozialpolitische Umstrukturierung seit Jahrzehnten und stellt uns alle - Bund, Land, Kommunen, Träger und Betroffene - vor große Herausforderungen. Ziel des Gesetzes ist es, die Eingliederungshilfe besser und moderner zu gestalten. Gerade Menschen mit Behinde

rungen soll im Rahmen der Inklusion eine Teilhabe in der Gesellschaft ermöglicht werden. Sie sollen mehr Selbstbestimmung erhalten. Sie sollen so leben können wie Menschen ohne Behinderungen. Sie sollen z. B. selbst entscheiden können, wie sie wohnen möchten oder wie sie arbeiten gehen wollen.

Dafür soll jeder Mensch mit Behinderungen die Unterstützung erhalten, die er braucht. Erfahrungen, auf die man zurückgreifen kann, gibt es noch nicht; denn die Zuständigkeiten in der Sozial- und Eingliederungshilfe werden mit diesem Gesetz neu geregelt. Das heißt, dass die Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen getrennt werden. Dadurch wird die Unterstützung individueller. Das führt zu mehr Gleichberechtigung.

Hinzu kommt, dass die Einkommens- und Vermögensanrechnung neu gestaltet und neu geregelt wird. Das führt nicht nur zu einer finanziellen Verbesserung, sondern kann gerade auch den Menschen mit Behinderungen helfen, kleine Ersparnisse anzulegen und u. a. mehr von ihrem Arbeitslohn zu haben.

Genauso werden die Teilhabe und das Gesamtplanverfahren mit dem neuen Gesetz mit eingeführt. Das ermöglicht mehr Mitbestimmung.

Bessere Teilhabe am Arbeitsleben wird ermöglicht. Es gibt mehr Möglichkeiten, dass Menschen mit Behinderungen eine Arbeitsstelle bekommen.

Zu guter Letzt: Das Recht zu Verträgen zwischen den Einrichtungen bzw. Diensten und den Leistungsträgern wurde überarbeitet. Es wird jetzt die Möglichkeit geben, die Unterstützung für behinderte Menschen besser darauf zu prüfen, ob sie gut ist.

Nach der neuen Regelung sind jetzt die Kommunen für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum Ende der Regelbeschulung zuständig. Das Land ist für den gesamten Erwachsenenbereich zuständig.

Auch die Zuständigkeiten für die Bereiche des SGB XII, d. h. Hilfen zur Pflege, Grundsicherung usw., und des SGB IX sind mit diesem Ausführungsgesetz analog geregelt worden.

Das führte zu erheblichen Finanzverwerfungen, die wir sehr umfassend im Fachausschuss, aber auch parallel hierzu eingehend mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung diskutiert haben. Denn eines war uns als CDU-Fraktion

und als regierungstragende Fraktionen von SPD und CDU wichtig: Die Kommunen mussten finanziell so gestellt sein und bleiben, dass sie diese große Aufgabe bewerkstelligen können. Auch musste die Frage der Konnexität gelöst sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist uns gemeinsam gelungen. Wir möchten uns an dieser Stelle sowohl bei der Landesregierung, insbesondere bei Herrn Finanzminister Hilbers und bei Frau Ministerin Dr. Reimann, wie auch bei den kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden dafür bedanken, dass auch unter den schwierigen Vorbedingungen eine gemeinsame Lösung gefunden wurde.

Wir möchten uns zudem beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die sehr konstruktive Zuarbeit bedanken, die eine relativ zügige Beratung des Gesetzentwurfes ermöglicht hat.

Aber auch die Träger benötigten ihre Planungssicherheit. Insofern begrüßen wir es sehr, dass erstens die vom Bundesgesetzgeber geforderte Bedarfsermittlung Niedersachsen - kurz B.E.Ni genannt - entwickelt worden ist und dass zweitens mit der getroffenen Übergangsregelung die vertraglichen Regelungen im Landesrahmenvertrag für den Bereich der über 18-Jährigen unterzeichnet wurde und ab 1. Januar 2020 gelten wird. Die inhaltliche Ausgestaltung ist jetzt in der Verhandlung. Doch wir sind sehr zuversichtlich, dass sie in den nächsten Monaten in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen dem Ministerium, den Trägern und den kommunalen Spitzenverbänden gelingen wird.

Lassen Sie mich abschließend anmerken: In den nächsten zwei Jahren werden wir das Bundesteilhabegesetz weiterhin im Auge haben müssen; denn die Evaluation wird bereits jetzt festgeschrieben. Wie ich eingangs erwähnt hatte, ist das Ausführungsgesetz ein Systemwechsel. Erfahrungen liegen nicht vor. Es gibt aber eine große Bereitschaft, dass es uns gemeinsam gelingt, im Sinne der behinderten Menschen gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie in der Teilhabe und Selbstbestimmung gestärkt werden.

Vielen Dank an alle Fraktionen, die konstruktiv mitgearbeitet haben und die auch mehrheitlich diesem Gesetz zustimmen werden. „Nicht ohne uns über uns“: Das sollte uns leiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD sowie Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper. Sie haben die Redezeit super eingehalten. Eine Sekunde war noch übrig. - Es spricht jetzt für die AfD-Fraktion Herr Kollege Stephan Bothe. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Niedersachsen ist das letzte Bundesland, welches ein solches Gesetz beschließen wird. Niedersachsen ist also Schlusslicht, und es wird demnach höchste Zeit, dass wir dieses Ausführungsführungsgesetz heute be

schließen und verabschieden.

Frau Kollegin Pieper hat eben etwas ganz Interessantes, aber auch Richtiges gesagt. Sie hat von einem Paradigmenwechsel gesprochen und gesagt, dass wir noch keine Erfahrungen damit haben. Ich bin auch ganz dankbar, dass Sie eben noch gesagt haben, dass die nächsten zwei, drei Jahre relativ spannend werden, weil wir in diesem Bereich einfach keine Erfahrungen haben.

Vor diesem Hintergrund und dem Hintergrund der zur Verfügung gestellten Mittel des Landes ist es doch sehr verwunderlich und auch nicht nachvollziehbar, warum Sie keine konsequente Kontrollfunktion in dieses Gesetz mit eingezogen haben. Unser Änderungsvorschlag wäre hier absolut richtig gewesen; denn wenn wir analog beispielsweise den Pflegebereich betrachten, in dem es eine absolute Kostenkontrolle des Trägers sowie der Kassen gibt, dann wird hier der doch noch große Nachholbedarf deutlich.

Nichtsdestotrotz ist dieses Gesetz wichtig. Es ist wichtig, Menschen mit Behinderung die Würde, aber auch die Selbstständigkeit durch dieses Gesetz zu geben. Deswegen werden wir diesem heute zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege.

(Jens Nacke [CDU]: Das scheint so wichtig zu sein, dass Sie sich bei der Abstimmung im Ausschuss enthalten haben!)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat noch das Wort. Frau Kollegin Piel, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Inklusion ist ein Menschenrecht. Wir haben seit drei Jahren, also seit 2016, als es im Bund umgesetzt wurde, in den Ländern daran gearbeitet, es auch in Landesregelungen umzuwandeln. Wir sind an der Stelle eines der Schlusslichter. Das hat bei den 90 000 Menschen im Land für ein bisschen Unruhe gesorgt.

Ich muss mich aber tatsächlich den Worten der Kollegin Naber anschließen. Es hat eine große Einigkeit in dem Ausschuss gegeben, trotz Zeitdrucks miteinander zu Ergebnissen zu kommen, um diesen 90 000 Menschen im Land Sicherheit zu geben, damit sie wissen, was sie an Leistungen zu erwarten haben.

Für die Grünen geht mein Dank auch an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Wir hätten das ohne dieses Tempo auf allen Ebenen nicht schaffen können. Deswegen geht mein Dank an die beteiligten Fraktionen sowie an die Landtagsverwaltung für diesen Marathon, den wir da geleistet haben, um das rechtzeitig zu verabschieden.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD sowie Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Bei aller Freude und bei aller Erleichterung darüber, dass wir dieses Gesetz heute beschließen werden, bleibt trotzdem auf meiner Seite das Gefühl, dass wir diesen Menschen auch noch mehr schuldig sind. Es ist ein Paradigmenwechsel, aber es ist auch ein Anfang. Es ist ein Anfang, der sicherlich auch noch Luft nach oben lässt. Wir werden bei vielen Punkten der Regelung im Land noch einmal prüfen müssen - seien es die Personalschlüssel, sei es die Beratung der Menschen -, ob das, was wir uns im Ausschuss überlegt haben, der Evaluation standhält. Für mich wäre besonders wichtig, dass wir die betroffenen Menschen am Ende noch einmal fragen, ob das alles wirklich so aufgegangen ist, wie es aufgehen sollte.

Ich wünsche mir für die Beratungen zum Behindertengleichstellungsgesetz, dass wir uns mehr Zeit nehmen, damit wir schauen können, was wir als Land tun können, um in Sachen Inklusion wirklich eine Vorreiterrolle zu übernehmen.

Wie gesagt, Inklusion ist ein Menschenrecht. Wir können mehr. Ich denke, wir haben auch im Sozialausschuss die sichere Absicht, da weiter nach vorn zu kommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Zu- stimmung bei der SPD und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Piel. - Es fehlt uns noch die FDP. Kollegin Bruns, bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu allererst möchte ich gern der Kollegin Naber danken, weil sie es tatsächlich emotional genauso wiedergegeben hat, wie ich und wie auch wir das empfinden. Vielen Dank für die deutlichen Worte.

Zu den weiteren Punkten: Ja, wir sind das letzte Bundesland. Aber ich habe die Beratungen als sehr konstruktiv empfunden. Ehrlicherweise hatten wir auch eine besonders schwere Umsetzung, weil wir das komplette quotale System umstellen mussten. Das hat zuerst fürchterliche Verwerfungen in den Landkreisen und in den Kommunen mit sich gebracht. Ich finde, da kann man allen Beteiligten nur danken, dass es, obwohl es so schwierig war, so gut und noch so schnell geklappt hat.

Ich möchte aber auch nicht mit Kritik am Bund sparen. Wenn man schon im März das erste Reparaturgesetz auf den Weg gebracht hat und letzte Woche das zweite Reparaturgesetz im Bundestagplenum besprochen hat, dann wissen wir alle, dass wir uns relativ schnell wieder mit dem Thema beschäftigen müssen. Da ist die Politik, wie ich finde, einfach zu sehr losgelöst vom Land. Da wird in Berlin ein Gesetz beschlossen, das über die Länder ausgekippt wird. Dann wird gesagt: Seht zu, wie ihr damit klarkommt. - Ich finde, wir alle haben das trotzdem sehr gut gemacht. Vielen Dank auch an den GBD und an alle anderen Beteiligten.

Wir waren in einigen Punkten etwas unterschiedlicher Meinung. Aber ich finde es wichtig, dass wir uns auch bei dem Thema einem Kompromiss nähern. Wir hätten es z. B. schöner gefunden, wenn die Zuständigkeit ganz beim Land bliebe und nicht ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wechseln würde. Aber es ist wichtig, dass wir das Gesetz jetzt

verabschieden. Ich finde, das ist auch kein Punkt, an dem man so eine Abstimmung scheitern lassen sollte. Selbstverständlich stimmen wir dem Gesetz zu, möchten aber weiter an dem Thema arbeiten.