Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Emden, es ist genau anders herum richtig. Ich bin manchmal unsicher, ob das bei Ihnen Strategie ist oder ob Ihre Wahrnehmung wirklich so ist, wie Sie das hier darstellen. Wenn ich das Verhalten der Vertreter Ihrer Partei auf Bundesebene betrachte, dann wirkt es in der Tat doch wie eine Strategie.
Erst wird sozusagen verbal attackiert. Sie haben in Ihrer ersten Rede von Altparteien gesprochen. Und Sie haben pauschal davon gesprochen, dass es den Politikerinnen und Politikern nur um ihre eigenen Interessen geht. Und Sie haben Ähnliches gesagt. Wenn ich in der Debatte darauf reagiere und diese Attacke Ihrerseits zurückweise, dann stellen Sie sich hier vorne hin und sagen: Herr Limburg, dass Sie uns hier so angreifen, das kann doch nicht sein. Wir müssen über die Sache reden.
Lieber Herr Emden, im Forstland Niedersachsen gilt: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Sie müssen sich, wenn Sie Ihre Rede zum Wahlalter von 16 Jahren so starten, schon gefallen lassen, dass man darauf antwortet.
Für diesen Antrag soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen federführend und der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mitberatend tätig werden. Wer für diese Ausschussüberweisung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich schlage vor, dass wir uns um 14.40 Uhr wieder hier treffen.
Meine Damen und Herren! Wir hatten vereinbart, die Mittagspause um 14.40 Uhr zu beenden. Ich hoffe, Sie alle hatten eine gute Mittagspause, und ich freue mich über diejenigen, die jetzt schon hierher zurückgekehrt sind.
Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/154
Vielen Dank. - Hochverehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Straßenunterhaltung ist eine kommunale Aufgabe. Wenn Straßen kaputtgehen, dann werden von der Kommune Firmen beauftragt oder der kommunale Bauhof kommt, und die Straßen werden repariert. Dies ist eine originäre Aufgabe der Kommunen und kostet die Anlieger keinen Cent.
Wenn Kommunen aber an der Straßenunterhaltung sparen und Straßen nicht ordentlich unterhalten werden, dann gehen sie Stück für Stück kaputt. Irgendwann sind sie dann so kaputt oder so alt, dass sie grundsaniert werden müssen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Straßen grundsaniert werden, können Kommunen Straßenausbaubeiträge von den Anliegern ziehen. Bei Anliegerstraßen sind dies bis zu 90 % der umlagefähigen Kosten; bei Durchgangsstraßen ist es entsprechend weniger.
Ich möchte ganz kurz um ein bisschen mehr Konzentration und mehr Ruhe bitten, damit dem Redner gelauscht und zugehört werden kann. - Danke, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, viele Bürger empfinden das als ungerecht. Sie haben das Gefühl, dass die Kommune auf Kosten der Anlieger an der Straßenunterhaltung spart. Wenn Beiträge fällig werden, dann werden nicht selten fünfstellige Summen aufgerufen, manchmal auch mehr als 100 000 Euro pro Anlieger, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte Sie sehr herzlich bitten: Versetzen Sie sich bitte einmal in die Situation eines Ehepaares!
Dieses Ehepaar hat das ganze Leben gearbeitet, um das eigene Häuschen abzubezahlen. Es hat nur eine kleine Rente, und dann flattert für die Sanierung der Straße und deren Ausbau eine Rechnung von 50 000, 80 000 oder sogar mehr als 100 000 Euro ins Haus. Solche Situationen sind keine Einzelfälle, sondern die gibt es zuhauf. Diese Familien stehen vor dem Ruin, sind zum Teil sogar gezwungen, ihre Häuser zu verkaufen, in denen sie eigentlich ihren Lebensabend verbringen wollten. Sie müssen sich eine Wohnung zur Miete
Solche Situationen, meine Damen und Herren, sind eben keine Einzelfälle. Sie sind für uns Freie Demokraten der Antrieb, Ihnen heute die Streichung der Straßenausbaubeiträge und der wiederkehrenden Beiträge aus dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz vorzuschlagen.
Herr Althusmann, erinnern Sie sich noch an Gisela Langlotz aus Barsinghausen? - Sie fragte Sie während einer Radiosendung des Norddeutschen Rundfunks am 11. Oktober letzten Jahres - also vier Tage vor der Wahl -: Wann werden die Straßenausbaubeitragssatzungen abgeschafft? - Gute Frage. - Sie antworteten: Das ist eine staatliche Aufgabe. Bund, Land und Kommunen sitzen hier in einem Boot. Ich strebe an, Straßenausbausatzungen in Niedersachsen ersatzlos zu streichen.
Meine Damen und Herren, Straßenausbaubeiträge belasten die Mitte unserer Gesellschaft über Gebühr, und das für Baumaßnahmen, die eigentlich staatliche Aufgabe sind. Sie sind ungerecht, unsozial und gehören deshalb abgeschafft.
Warum aber gibt es überhaupt Straßenausbaubeiträge? - Historisch: weil eine Wertsteigerung für ein Grundstück durch Straßenbau erreicht wurde. Das ist auch heute noch so. Dafür gibt es Erschließungsbeiträge. Das heißt: Wenn ein Baugebiet eingerichtet und erschlossen wird, dann wird für die Ersterschließung eines Grundstücks ein Beitrag fällig. Diesen Beitrag, meine Damen und Herren, will auch niemand abschaffen. Aber ich frage Sie: Welche Wertsteigerung gibt es für einen Anwohner in der Schölischer Straße in Stade, in der Bebelstraße in Hannover-Ricklingen oder an der Ortsdurchfahrt in Gadenstedt in der Gemeinde Ilsede? - Es gibt keine. Sie wird theoretisch konstruiert, ist praktisch aber nicht vorhanden. Ganz praktisch müssen Bürger aber für eine virtuelle Wertsteigerung zum Teil Zehntausende Euro Straßenausbaubeitrag zahlen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das gehört abgeschafft.
Viele Kommunen in Niedersachsen haben das Problem erkannt. Sie haben diese Satzungen bei sich vor Ort schon abgeschafft. Das ist bereits ein Drittel der Kommunen. Auch andere sehen das Problem, schrecken aber vor der Abschaffung zurück, weil sie meinen, dass sie es sich finanziell nicht leisten können.
Für diese Kommunen wurden in der letzten Wahlperiode von Rot-Grün nach dem Vorbild anderer Bundesländer die wiederkehrenden Beiträge in das Kommunalabgabengesetz eingeführt. Diese wiederkehrenden Beiträge erfordern aber einen hohen bürokratischen Aufwand, und viele Kommunen schrecken vor eben diesem hohen bürokratischen Aufwand zurück.
Wir schlagen Ihnen vor: Lassen Sie uns die §§ 6 und 6 b im Kommunalabgabengesetz streichen, mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine Kompensation im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs verhandeln und dadurch die finanziellen Verluste auf kommunaler Ebene ausgleichen! Das, meine Damen und Herren, wäre eine Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Kommunen in Niedersachsen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht erst seit heute und auch nicht erst seit dieser noch jungen Legislaturperiode ist das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz ein nicht unumstrittenes Regelwerk, über das man trefflich streiten und diskutieren kann.
Wie Sie alle wissen, ist in diesem Gesetz geregelt, dass auf kommunaler Ebene Steuern, Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren sowie Beiträge eigenständig von den Kommunen erhoben werden können. Es geht einher mit der kommunalen Organisationshoheit und nicht zuletzt mit dem Konnexitätsprinzip, welches besagt, dass Aufgaben und Finanzverantwortung jeweils zusammengehören.
Deshalb ist das Gesetz auch keineswegs Dutzende Seiten lang. Nein, mit nur 23 zum Teil sehr knappen Paragrafen wird vielmehr der wesentliche
Rahmen geregelt, und zwar ganz bewusst; denn inhaltliche Ausgestaltung und Auslegung sollen in weiten Teilen den Kommunen überlassen bleiben. Das ist in meinen Augen, meine Damen und Herren, durchaus kommunale Selbstverwaltung.
Wenn wir heute den Antrag der FDP ins Auge fassen, dann sehen wir, dass insbesondere die Möglichkeiten der Straßenausbaubeiträge und der wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen nach den §§ 6 und 6 b Stein des Anstoßes sind. Das waren sie auch durchaus häufig. Es ist auch nicht so, dass dabei nur Freude aufkommen kann. Herr Kollege Oetjen, Sie haben ja durchaus Beispiele gebracht, bei denen man auch von hohen Belastungen einzelner sprechen kann. Das ist durchaus nicht erfreulich.
Tatsächlich ist gerade dieses Thema hochemotional, weil es im Einzelfall stark belastend für die betroffenen Bürger sein kann und das System keine Antwort auf soziale Ungleichgewichte gibt, es sei denn, dass das Instrument der Stundung oder der Ratenzahlung angewandt wird. Das können die Kommunen, wenn sie es denn wollen.
- Zahlen müssen die Bürger trotzdem. Wenn das Land zahlen würde - was ja sehr angenehm wäre -, dann müssten Sie aber auch sagen, Herr Oetjen, von welcher Stelle das Geld kommen muss. Das fällt ja nicht vom Himmel.