Die CDU-Fraktion hat sich stets gegen eine Herabsetzung des Wahlalters ausgesprochen. Wichtigster Grund in der Diskussion innerhalb unserer Fraktion war, dass volle Bürgerrechte und volle Bürgerpflichten stets in zeitlichem Gleichschritt erlangt werden sollten.
Die Vollendung des 18. Lebensjahrs bedeutet das Erlangen der Volljährigkeit. Junge Menschen dürfen ab dann selbstständig Verträge schließen, ohne Begleitung Auto fahren, ohne Zustimmung Dritter heiraten und auch ganz einfach frei und ohne Beschränkung über ihre Abendgestaltung entscheiden - und sie erhalten das aktive und passive Wahlrecht für Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen.
Der Gesetzgeber hat das Alter 18 nicht willkürlich gewählt, sondern nach einem langen Entscheidungsprozess so beschlossen. Aus Jugendlichen sollen erst junge Erwachsene geworden sein, bevor sie die Rechte, aber auch die Pflichten unseres Rechtsstaats erhalten. Die Pubertät soll vorbei und eine gewisse geistige Reife vorhanden sein. Junge Menschen sollen zu selbstständiger und begründeter Willensbildung und Entscheidung fähig sein. Das, lieber Herr Birkner, ist nach unserer Auffassung eher mit 18 als mit 16 der Fall.
Gleichzeitig gibt es Ausnahmen. Die Möglichkeit zur Anwendung des Jugendstrafrechts bis zum Alter von 21 Jahren ist ein Beispiel; Sie haben es bereits angesprochen. Der Gesetzgeber gesteht also den 18- bis 20-Jährigen zu, dass strafbare Handlungen aufgrund geistiger Unreife geschehen können. Und gleichzeitig wollen Sie 16-Jährigen
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, mir fehlt in Ihrem Gesetzentwurf die Forderung, das Alter zum Erreichen der vollen Geschäftsfähigkeit und der vollen Strafmündigkeit ebenfalls auf 16 Jahre herabzusetzen.
Bei Ihnen ist noch nicht einmal von der Herabsetzung des Wahlalters für das passive Wahlrecht die Rede. Ist das vielleicht die Angst vor der Überforderung der Jugendlichen? Oder ist die Forderung eher symbolisch gemeint? Damit würden Sie Erwartungen wecken, aber schlussendlich für eine Enttäuschung der Jugendlichen sorgen.
Im Kern geht es in Ihrem Antrag darum, Jugendliche besser an politische Entscheidungsprozesse und Wahlen heranzuführen. Da, glaube ich, sind wir uns alle einig. Wir von der CDU-Landtagsfraktion sind davon überzeugt, dass wir dies durch mehr politische Jugendarbeit erreichen können. Dazu müssen die Nachwuchsorganisationen der Parteien stärker gefördert werden. Auch müssen wir die Kommunen dabei unterstützen, Jugendbeiräte und Jugendparlamente zu schaffen. Jugendliche lassen sich am besten für Politik begeistern, wenn sie das Gefühl haben, dass auch ihre Ideen wichtig sind, wenn sie sich von der Politik verstanden fühlen und sie selbst etwas zum Guten verändern können. Dazu gehört auch, dass wir alle regelmäßig in die Schulen und Jugendtreffs gehen, um mit den Jugendlichen über Politik zu diskutieren und sie für die Politik zu begeistern.
Die Shell Jugendstudie, die seit 1953 die Einstellungen, Werte und Gewohnheiten der Jugendlichen in Deutschland misst, fasst das Problem sehr gut zusammen:
„Immer mehr Jugendliche zeigen politisches Interesse. … Mit dem politischen Interesse ist die Bereitschaft zur Beteiligung an politischen Aktivitäten verbunden. Die etablierten Parteien profitieren davon jedoch nicht, denn die Politikverdrossenheit bleibt weiter hoch. Jugendliche bringen den Parteien wenig Vertrauen entgegen“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Jugendliche den Parteien kein Vertrauen entgegenbringen, dann wird auch eine Herabsetzung des Wahlalters wenig bringen. Die unterdurchschnittliche Wahlbe
teiligung in der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen führt uns das jedes Mal vor Augen. Vielmehr sind wir alle gefragt, um das Vertrauen junger Menschen zu gewinnen.
Das aktive und passive Wahlrecht mit dem Erreichen der Volljährigkeit zu verbinden, macht aus Sicht unserer Fraktion auch deshalb weiterhin uneingeschränkt Sinn.
Die CDU-Landtagsfraktion wird im Ausschuss sorgfältig über den Gesetzentwurf beraten, ihn aber vermutlich am Ende aus guten Gründen erneut ablehnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Scharrelmann. Das war Ihre erste Rede, wie vorhin bei Herrn Raulfs. Herzlichen Glückwunsch dazu!
Wir kommen jetzt zu dem Beitrag der Kollegin Immacolata Glosemeyer, die für die SPD-Fraktion sprechen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stehe heute nicht zum ersten Mal an diesem Rednerpult, um zum Wahlalter 16 zu sprechen. Meine Haltung und die Haltung meiner Fraktion ist unverändert: Wir sind für das Wahlalter 16.
Allerdings haben sich die Mehrheitsverhältnisse geändert, und wir stellen gemeinsam mit der CDU die Landesregierung.
Es ist kein Geheimnis - das hat der Kollege ja auch vorgetragen -, dass unser Koalitionspartner in dieser Frage eine andere Sichtweise hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion - vielleicht kann ich auch die Grünen dabei einbinden -, Sie haben schon zu Zeiten von Rot-Grün versucht, die Koalition auseinanderzubringen. Aber auch unter Rot-Schwarz müssen wir Sie enttäuschen. Wir bleiben bei den Vereinbarungen mit unserem Koalitionspartner; denn wir sind einem respektvollen Umgang mit dem Koalitionspartner verpflichtet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem sind wir nach wie vor der Auffassung: Zu einer vielschichtigen Partizipation junger Menschen zählt, ihnen die Möglichkeit zu geben, die eigene Zukunft mitzugestalten. Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Ihre Lebensumstände werden zunehmend durch Entscheidungen in den Kommunen, im Land und auch im Bund beeinflusst. Wieso also nicht über die eigenen Lebensumstände mitentscheiden?
Ein erster Schritt in diese Richtung war vor über 20 Jahren unter der SPD-geführten Landesregierung die Entscheidung, das kommunale Wahlrecht einzuführen. Wir geben den jungen Menschen damit nicht nur das Gefühl, ernst genommen zu werden, sondern wir trauen ihnen zu, eine eigene Entscheidung zu treffen. Der demografische Wandel führt dazu, dass immer mehr ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger über die Zukunft der jungen Menschen entscheiden. Die Bedeutung der Kinder- und Jugendpolitik droht, immer schwächer zu werden. Denn Politik orientiert sich immer mehr in Richtung der wachsenden Anzahl älterer Menschen.
Wäre es nicht fair, wenn wir mehr jungen Menschen das Wahlrecht geben und somit ein gesellschaftliches Gleichgewicht herstellen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in meiner Funktion als jugendpolitische Sprecherin der SPDFraktion nehme ich unsere Jugendlichen als offen, diskussionsfähig und präsent wahr. Denken Sie auch an die Diskussion zur Änderung des Schulgesetzes, als die Schülerinnen und Schüler vor unserem Haus demonstriert haben. Denken Sie an die Schülergruppen, die wir in jedem Plenum zu Besuch haben und die viel politisches Interesse mitbringen. Wer sich in sozialen Netzwerken bewegt, sieht, wie viele junge Menschen sich zum Thema Flüchtlinge, Europa und soziale Gerechtigkeit äußern. Sie engagieren sich in Sportvereinen und deren ehrenamtlichen Bereichen, wo sie sehr früh erfahren, was Gemeinwohl und demokratische Prinzipien bedeuten, sei es bei Vorstandswahlen, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder sei es das Engagement bei der Flüchtlingshilfe.
Junge Menschen sind politisch, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im Rechtsausschuss - jetzt komme ich zu dem Punkt, den die FDP angesprochen hat - hat es in der letzten Legislaturperiode eine Anhörung zum Wahlalter gegeben, in der sich überwiegend positiv dazu geäußert worden ist. Allerdings wurden auch Bedenken genannt, die von der CDU geteilt und hier auch noch einmal vorgetragen worden sind. Dem dürfen wir uns nicht verschließen; schon deshalb nicht, weil wir für eine Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigen. Deshalb muss unser Anliegen sein, die Kolleginnen und Kollegen mit unseren Argumenten zu überzeugen.
Welche Bedenken gab es denn? - Eine wesentliche Sorge war: Sind junge Menschen schon in der Lage, weitreichende Entscheidungen zu treffen? Sind sie sich der Tragweite der Entscheidung bewusst? Ebenfalls wurde hinterfragt, ob junge Menschen in diesem Alter nicht auch extrem leicht beeinflussbar seien. Es gibt durchaus Jugendliche in diesem Alter, die leicht beeinflussbar sind. Allerdings haben wir das auch schon bei Erwachsenen erlebt.
Es ist weniger eine Sache des Alters als der Persönlichkeit, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt. Die Lösung dafür kann eine gute Vorbereitung und Begleitung der jungen Menschen sein, um ihnen bewusst zu machen, welche Verantwortung und welche Konsequenzen ihr Wahlrecht hat. Dabei sind alle Akteure aus dem politischen Umfeld der jungen Generation gefordert. Schulische und außerschulische Institutionen müssen begleitende Instrumente schaffen und wirksam umgesetzt werden. Dazu gehören z. B. auch die Jugendverbände und der Landesjugendring. Eine wichtige Institution ist die Landeszentrale für politische Bildung. Sie muss in Ansätzen weiterentwickeln, dass die Jugendlichen die demokratischen Rechte und Pflichten auch wahrnehmen. Die Einführung der Kinderkommission in der letzten Legislaturperiode ist ebenfalls ein Instrument, um schon die Kleinen darauf vorzubereiten, sich in den politischen Prozess einzubringen und ihnen zu verdeutlichen: Deine Stimme hat Gewicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns die Zeit nutzen, um über begleitende Maßnahmen, die für die Wahrnehmung des Wahlrechts erforderlich sind, nachzudenken, um die Bedenken zu entkräften und die Zweifler zu überzeugen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank, Frau Kollegin Glosemeyer. - Jetzt hat sich für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Christopher Emden zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Begründung des Antrags der FDP, das Wahlalter für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre herabzusetzen, ist relativ knapp gefasst. Im Kern geht es, jedenfalls nach Gesetzesbegründung, um zwei Punkte, zum einen darum, die Jugendlichen an demokratische Prozesse heranzuführen, und zum anderen darum, sie ihre Selbstwirksamkeit erfahren zu lassen.
Eine Befassung mit der Überlegung, wie sich mehr Jugendliche dafür gewinnen lassen, sich für Politik zu interessieren und sich bestenfalls auch in der Politik zu engagieren, wird von der AfD uneingeschränkt unterstützt. Wir brauchen in der Politik generell mehr Aufgeschlossenheit gegenüber den Belangen derjenigen, zu deren Wohle wir Politiker uns verpflichtet haben zu handeln.
Da sind die Jugendlichen selbstverständlich eine ganz entscheidende Größe. Die Begründung des Gesetzesentwurfes stimmt aber eher nachdenklich. Meint die FDP ernsthaft, dass die an der Wahl teilnehmenden Jugendlichen durch die Ausübung des aktiven Wahlrechts bereits ab 16 Jahren ihre Selbstwirksamkeit erfahren können? - Dafür reicht eine Wahlrechtsänderung nicht aus. Für die Erfahrung einer Selbstwirksamkeit braucht es vielmehr vor allem eine andere Politik.
Solange sich die Politik zunehmend vom Volk, dem Souverän, entfernt, weil sich Politiker allzu oft für ihre eigenen Interessen,
dem eigenen Fortkommen einsetzen, statt für die Interessen der Menschen in unserem Land, fehlt es zunehmend an einer Erfahrung der Selbstwirksamkeit - und das nicht nur bei Jugendlichen, sondern, sehr geehrte Damen und Herren, auch bei Erwachsenen.