Marcel Scharrelmann

Sitzungen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! In 23 Tagen endet nicht nur das Kalenderjahr 2020, welches uns allen sicherlich deutlicher als so manches der vorangegangenen Jahre in Erinnerung bleiben wird, im Gegenzug aber auch ein Jahr, in dem Wissenschaftler in nie zuvor dagewesener Weise eine
Antwort auf die weltweit wütende Corona
Pandemie gefunden haben, sodass bereits in wenigen Tagen mit den ersten Impfungen bei uns begonnen werden kann.
Aus europäischer Sicht war es zudem ein Jahr, in dem die Bundesrepublik Deutschland mit unserer Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, die EURatspräsidentschaft übernehmen konnte - eine Aufgabe, die nicht nur Chancen und Gestaltungsspielräume bietet, sondern auch Verantwortung gegenüber anderen Mitgliedstaaten und Organen der EU mit sich bringt.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir stolz sein können, dass Deutschland als erster Teil des Dreiervorsitzes in dieser schwierigen Zeit Kurs halten konnte und die langfristigen Ziele, die zu Beginn mit Portugal und Slowenien verabredet wurden, nicht aus den Augen verloren hat. Gerade die Verankerung des Dreiervorsitzes im Vertrag von Lissabon ist dabei eine große Hilfe.
Die dauerhafte Überwindung der Corona-Krise in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht stand ebenso als Ziel fest wie die Weiterentwicklung eines innovativen, gerechten und nachhaltigen Europas, das gemeinsame Werte vertritt, für Sicherheit steht und ein starkes und geschlossenes Auftreten in der Weltgemeinschaft hat.
Auch wenn die letzten Monate von der Bereitstellung von Aufbaufonds und anderen Hilfestellungen zur Bekämpfung der Pandemiefolgen geprägt waren, so konnten trotzdem die vergangenen zwölf Monate für die Weiterentwicklung der Europäischen Union und die Fortführung der von den deutschen Akteuren angeschobenen Initiativen genutzt werden.
Die von der FDP in dem Entschließungsantrag „Erwartungen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft erfüllen“ formulierte Sorge, dass die deutsche EURatspräsidentschaft in Bedeutungs- und Tatenlosigkeit verschwinden könnte, ist daher schon äußerst interessant. In einer Phase, in der die EU millionenfach Impfdosen ordert, Aufbauprogramme auflegt und alles tut, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen, den Eindruck zu erwecken, als hätten die handelnden EU-Staaten nach noch nicht einmal einem Drittel der gemeinsamen Vorsitzzeit alle Ziele aus den Augen verloren und die Arbeit auf wenige Einzelprojekte eingeschränkt,
ist absurd. Liebe Kollegen von der FDP, die Europäische Union arbeitet an zahlreichen Verbesse
rungen und nutzt gerade die von Ihnen angesprochene Digitalisierung zu unser aller Vorteil.
Sie schreiben, dass normalerweise zahlreiche Sitzungen von Experten stattfinden, die jetzt aber aufgrund der Corona-Krise scheinbar nicht mehr tagen können. Der Anschein, den Sie damit erwecken wollen, dass dies aktuell nicht geschieht, ist hingegen falsch. Ein einfacher Blick auf die Homepage der EU-Ratspräsidentschaft hätte gezeigt, dass die Arbeit in vielen Bereichen nahtlos, modern und digital online weitergeht.
Das Projekt Europa ist nur erfolgreich, wenn wir unseren Beitrag dazu leisten, dass Europa bei den großen Themen groß und bei den kleinen Themen auch mal klein sein darf. Das Motto „gemeinsam Europa wieder stark machen“ ist daher nicht nur Leitlinie, sondern auch Ansporn, um nicht nachzulassen.
Deutschland ist nicht nur Anker und Problemlöser, sondern auch weiterhin Motor der Europäischen Union. Diesen Anspruch müssen wir immer wieder geltend machen.
Herzlichen Dank.
Das war eine Punktlandung, nicht wahr?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute einen Antrag, der sich im ersten Moment wie der große Wandel der deutschen und europäischen Politik des zurückliegenden Jahrzehnts liest: Der Niedersächsische Landtag beschließt, und für die Ländergruppen der Schwellen- und Entwicklungsländer, die als Adressat in der Überschrift genannt werden, ändert sich die Welt zum Guten.
Doch ist das wirklich der Inhalt des Antrags?
Die grundsätzlich vorangestellte Äußerung Ihres Forderungskatalogs und die dahinterstehende Zielsetzung, die Flüchtlingspolitik durch die Bekämpfung der Fluchtursachen zu verändern, klingen zunächst nachvollziehbar - sogar so nachvollziehbar, dass kein Demokrat ernsthaft behaupten kann, dass er oder sie etwas dagegen haben könnte, wenn Flüchtlinge vor den gefährlichen Wegen nach Europa geschützt werden.
Es folgt die Aussage, dass dies eine langfristige Daueraufgabe sei und dass es zahlreiche Fluchtursachen gebe. Auch hier können Ihnen die meisten im Saal folgen.
Doch dann folgen Satz für Satz zahlreiche Aufgabenfelder, Forderungen und Aussagen, die man zunächst einmal den unterschiedlichen Ebenen und Zuständigkeiten zuordnen muss. So nennen Sie, Frau Kollegin Viehoff, die Kritik am Export von Rüstungsgütern sowie die Überfischung der Weltmeere und kritisieren zeitgleich die Agrarexporte,
gefolgt von Hinweisen auf den ungleichen Ressourcenverbrauch.
Und was soll nun die Antwort auf all diese Probleme sein? - Wir als Gesetzgeber in Niedersachsen sollen uns dafür einsetzen, die Mechanismen der Rüstungsexportkontrolle weiterzuentwickeln, einen verstärkten Dialog zwischen Politik, Gesellschaft und Unternehmen führen und für die Wiedereinrichtung des Runden Tisches zur Bekämpfung von Fluchtursachen eintreten. Diese Aufgaben sind ausnahmslos in den Zuständigkeiten des Bundes und der Europäischen Union anzusiedeln
und nicht in der Zuständigkeit des Landes. Bei den genannten Themenbereichen sind solche Fragen insbesondere aufgrund der weitreichenden Folgen für die Mitgliedstaaten und die gesamte Bundesrepublik genau dort richtig aufgehoben. Dort wird ihnen auch bereits Aufmerksamkeit beigemessen -
Ich würde gerne erst zu Ende ausführen. - Danke.
- konkret im Auswärtigen Amt, im Innenministerium und nicht zuletzt als Chefaufgabe im Kanzleramt, aber auch in der Kommission und im Parlament in Brüssel, wo zuletzt klare Botschaften der Veränderung gesendet wurden.
Liebe Frau Kollegin Viehoff, Sie fordern drastische Eingriffe, gar einen Paradigmenwechsel in der aktuellen niedersächsischen Politik. Das Beispiel der Einsetzung von Global-Footprint-Analysen als Vergabekriterien im Vergabegesetz ist dabei nur ein Punkt Ihres Antrags - eine Maßnahme, die nicht nur die bürokratischen Prozesse erhöht, sondern auch zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen sowie unsere Verwaltung vor große Herausforderungen stellen würde.
Ihr Antrag greift daher nicht nur beim Adressatenkreis der zuständigen Stellen deutlich zu weit, sondern ist auch in der konkreten Umsetzung alles andere als sozial gerecht.
Eines lassen Sie mich bitte noch hinzufügen: Ihr Entschließungsantrag vermittelt diesem Hause den Eindruck, als sei die Landesregierung hier untätig. Das ist aber mitnichten so. Bereits im Oktober 2018 hat sich unser Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann mit Nachdruck an das Bundeswirtschaftsministerium gewandt und die damalige Entschließung zum Verbot von Rüstungsexporten unterstützt.
- Vielen Dank.
Ebenfalls seit mehreren Jahren wurden die Themen Abrüstung und Rüstungsexporte zu priorisierten Zielen der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik erklärt. Hier sollten wir lieber der Landesregierung für ihr Engagement danken, anstatt ähnliche Entschließungen nach gut einem Jahr nochmals einzubringen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Politik in den Institutionen der Europäischen Union und auch in der Bundesrepublik ist sicherlich nicht in allen Bereichen zufriedenstellend. Es gibt an einigen Stellen Nachholbedarf und Ansatzpunkte zum Handeln. Wir setzen dabei jedoch nicht auf Verbote, Einschränkungen und Panikmache, sondern auf Innovationen, einen in die Zukunft gerichteten Dialog und die Einhaltung der Zuständigkeiten.
Aus unserer Sicht macht es keinen Sinn, nur in Panik zu verfallen und den Versuch zu unternehmen, diese langfristige Daueraufgabe allein lösen zu wollen. Politik entfaltet sich besonders da, wo sie auch zuständig ist. Lassen Sie uns daher gemeinsam an vertraglichen Lösungen in Niedersachsen arbeiten und Ideen für unsere Regionen entwickeln und die aktuellen Probleme gemeinsam angehen!
Herzlichen Dank.
Lieber Kollege Wenzel, da sind wir wieder beim Thema der Zuständigkeiten: Europa, Bund und Land. Aber meines Wissens haben wir gerade für diesen Bereich den Etat vor Kurzem erhöht.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle durften in den letzten Jahrzehnten die Europäische Union als Raum der Freiheit und als Raum der Chancen kennen und schätzen lernen. Die Möglichkeiten der Reisefreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit sind dabei Kernbestandteile des Unionsrechts. Doch eines ist uns allen auch klar: Die Europäische Union ist nicht perfekt. Es muss also unser Anspruch sein, dass wir, wenn wir diese EU besser machen wollen, Probleme lösen, die unseren Bürgerinnen und Bürgern am Herzen liegen.
Der vorliegende Antrag hat genau dies getan. Die Grundintention der A1-Bescheinigung ist richtig; denn unsere Bürger sollen auch im Ausland durch die deutsche Sozialversicherung sorgenfrei abgesichert sein und ihrer beruflichen Verpflichtung nachgehen können. Ebenso kann Schwarzarbeit durch diese Verordnung deutlich erschwert werden - Punkte, die in der Diskussion Berücksichtigung finden müssen.
Die heutige Umsetzung ist allerdings alles andere als zufriedenstellend. Mein Vorredner sprach das an. Wenn Arbeitnehmer bei jeder Besprechung, bei jedem kurzen Workshop oder sogar nur beim Tanken im Ausland während einer Dienstreise kontrolliert werden können, wenn einige EU-Mitgliedstaaten Übersetzungen deutscher Dokumente oder sogar zusätzliche Kopien verlangen, dann ist
die heutige Umsetzung bürokratisch, aufwendig und eine in keinster Weise akzeptable Erschwernis für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.
Ich möchte mich daher bei den Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP für die einstimmige Beschlussempfehlung im Ausschuss bedanken.
Ein besonderer Dank gilt dabei unserem Wirtschaftsminister, Dr. Bernd Althusmann. Er hat den Ball frühzeitig aufgenommen.
Er hat den Ball frühzeitig aufgenommen, er vertritt unsere Zielsetzung des Bürokratieabbaus nachhaltig und auch auf anderen politischen Ebenen - da, wo die Wurzel des Problems angesiedelt ist.
In Zeiten europaweiter Ausschreibungen sind die dem Antrag zugrunde liegenden Vereinfachungen für unsere Unternehmen ein wichtiger Schritt und ein klares Zeichen der Entbürokratisierung. Und dabei, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, geht es nicht nur um die großen Unternehmen in Hannover und Braunschweig. Nein, es geht vielmehr um unsere kleinen Mittelständler und Hidden Champions, die mit ihren Qualitätsprodukten über die Bundesgrenze hinaus erfolgreich sind. Und es gilt auch für den öffentlichen Dienst. Auch hier werden zahlreiche Dienstreisen unternommen, um die europäische Zusammenarbeit und Vernetzung zu stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns diesen Antrag gemeinsam annehmen, eine weitere Hürde unserer Bürokratie abbauen und damit unsere EU noch ein Stückchen besser machen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Niedersachsen, es wird Zeit!“ möchte man mit Blick auf die anderen Bundesländer sagen. Vor ziemlich genau 20 Jahren, im Jahre 1999, wurde in Stuttgart das erste Modellprojekt eines Hauses des Jugendrechts eröffnet. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen folgten - ebenfalls schon vor über zehn Jahren - und entwickelten das
vormalige Probemodell zum gesellschaftlichen Erfolg weiter.
Es war meiner Meinung nach überfällig, dass sich auch die Fraktionen von SPD und CDU im Koalitionsvertrag auf diese wichtige Forderung und eine zeitnahe Umsetzung einigen konnten. Hierbei gilt der Dank im Besonderen unserer Justizministerin Barbara Havliza.
Sie, Frau Ministerin, haben diese Forderung nicht zurückgestellt, sondern das Potenzial gemeinsamer Einrichtungen erkannt - gemeinsamer Einrichtungen, die dabei helfen, jugendliche Straftäter ihrer Strafe zuzuführen, und eine schnelle, fachgerechte Abarbeitung ermöglichen.
Wenn wir uns die Passage im Koalitionsvertrag ansehen, dann können wir zufrieden sein. Die Anzahl der vereinbarten drei Standorte in den Oberlandesgerichtsbezirken wurde bereits jetzt durch die fünf eingerichteten Häuser - das hat meine Vorrednerin bereits erwähnt - in Osnabrück, Göttingen, Hannover, Lüneburg und Salzgitter deutlich übertroffen. Das sind fünf Häuser, deren Arbeit dazu beiträgt, Hürden in der Zusammenarbeit abzubauen, die Kommunikation untereinander zu vereinfachen und den Abstand zwischen Tat und Maßnahme zu verkürzen. Genau dort liegt ein wesentlicher Bestandteil der Häuser des Jugendrechts.
Durch die Einführung dieses Vorhabens ist es in Niedersachsen nun möglich, die Effektivität der Justiz zu steigern. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüße ich ausdrücklich.
Doch nicht nur durch die Abarbeitung der Fälle können Potenziale ausgeschöpft werden. Insbesondere auch in den gemeinsamen Präventionen dürfen wir Verbesserungen erwarten. Durch frühzeitige und vor allem aufeinander abgestimmte Verfahren können junge Straftäter den Weg zurück auf die richtige Bahn finden und im gesellschaftlichen Leben wieder Fuß fassen. Der Anfang ist damit also gemacht.
Doch eines ist für uns auch unbestritten: Jede Neuerung braucht eine gewisse Entwicklungszeit - da sind wir uns, glaube ich, einig, lieber Herr Kollege Limburg -, in der sich die Einrichtungen einspielen und im Bedarfsfall auch Korrekturen vornehmen können. Daher war es uns wichtig, den Häusern diese Entwicklungszeit von einem Jahr zu geben, diese aber auch konstruktiv von Anfang an
zu begleiten. Wir wollen die Ergebnisse der Evaluation gemeinsam nutzen, um Fehlentwicklungen zu erkennen, daraus zu lernen und das Erfolgsmodell gemeinsam weiterzuentwickeln. In diesem Punkt scheinen wir uns alle hier im Haus einig zu sein. Deswegen verstehe ich den von Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Änderungsantrag nicht.
Lieber Helge Limburg, Sie fordern eine umfassende Evaluierung der Häuser des Jugendrechts. Aber genau das ist doch bereits Thema unseres Antrags von SPD- und CDU-Fraktion.
- Nein, nein! Sie können ja gleich noch einmal intervenieren.
Wir fördern mit unserem Antrag kein starres Projekt, sondern eine Zusammenarbeit, die sich flexibel und maßgeschneidert in vielen Regionen umsetzen ließe.
Gerade bei uns in Niedersachsen mit 80 Amtsgerichten und 11 Staatsanwaltschaften haben wir die Chance, einen flächendeckenden Mehrwert für die Justiz und damit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu schaffen.
Die Justiz des Landes ist nicht nur für die Ermittlung, Verurteilung und Unterbringung von Straftätern zuständig. Sie ist in vielen Fällen, gerade für junge Straftäter, Chancengeber für eine resozialisierte Zukunft. Die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften, Polizeiinspektionen und
Jugendgerichtshilfen in den Häusern des Jugendrechts sucht in dieser Form ihresgleichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns mit der Zustimmung zu diesem Antrag die Chance für einen zukunftsfähigen Weg der Zusammenarbeit im Jugendstrafbereich ebnen und das Erfolgsmodell der Häuser des Jugendrechts bei uns in Niedersachsen fortschreiben!
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident Oesterhelweg! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In den frühen Morgenstunden des kommenden Sonntags ist es mal wieder so weit. Die Uhren in Deutschland und in vielen europäischen Ländern werden mal wieder um eine Stunde zurückgedreht, ein Akt, der gerade vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus
Deutschland missfällt und für viele am liebsten mindestens schon vor einem Jahr hätte abgeschafft werden sollen. Gerade vor dem Hintergrund der nun schon seit über zwölf Monaten ausstehenden Umsetzung dieses Beschlusses ist dieser Unmut durchaus nachvollziehbar.
Seit ich vor ca. zwei Jahren in dieses Hohe Haus gewählt wurde, verfolge ich ein klares Ziel. Ich möchte die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und Verbesserungen für unser Land erreichen. Wenn sich in der Europäischen Union im Sommer 2018 mehr als 80 % der Umfrageteilnehmer für eine Abschaffung der Zeitumstellung aussprachen - mein Vorredner hat es gerade erwähnt - und der überwiegende Teil der Teilnehmer auch noch aus Deutschland kommt, dann ist das, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein klares Zeichen: ein Zeichen, ein Auftrag der Bürgerinnen und Bürger, das ernst zu nehmen, was sie mehrheitlich beschließen, die Verpflichtung zu erkennen und die Abschaffung so schnell und so unbürokratisch wie möglich umzusetzen.
Doch eines möchte ich in dieser Debatte nicht unerwähnt lassen. Die Zeitumstellung ist ein Thema, das auf europäischer Ebene durch die Fachminister diskutiert wird. Danach wird diese Änderung von den nationalen Gesetzgebern umgesetzt. Die Zuständigkeit liegt also nicht beim Landesgesetzgeber und somit auch nicht beim Niedersächsischen Landtag.
Zudem steht die Europäische Union auch im Jahre 2019 vor weit größeren Herausforderungen. Die Stärkung der gemeinsamen Werte des Rechtstaatlichkeitsprinzips und die Vorkämpferrolle für den Klimaschutz sind zentrale Herausforderungen, um nur wenige Themen aufzugreifen.
Es gibt also auf europäischer Ebene zahlreiche Themen, die den Entscheidungsprozess in dieser Frage der verträglichen Abschaffung einer Zeitumstellung und die Findung eines innereuropäischen Konsenses verzögern.
Trotz aller Widrigkeiten, Verzögerungen und anderweitiger Zuständigkeit würde ich mich freuen, wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten folgen würden, um vielleicht am kommenden Sonntag das letzte Mal die Uhren zurückzudrehen.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute zu beratende Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen von SPD und CDU zeigt eines ganz deutlich: Das Thema „Bekämpfung von Jugendkriminalität“ ist uns wichtig und wird weiterhin intensiv von uns vorangebracht.
Bereits im Jahre 1953 wurden die Bestrebungen zum schnellen Eingreifen bei Jugendstraftaten in der Begründung zur Einführung des Jugendstraf
gerichtsgesetzes als Ziel benannt. Da gebe ich dem Kollegen Marco Genthe recht: Ja, in den vergangenen Jahren wurden in mehreren Bundesländern bereits Häuser des Jugendrechts initiiert und erfolgreich eingeführt. Wir in Niedersachsen haben deshalb diese Forderung auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen, dort fest verankert, und wir wollen sie mit dem vorliegenden Antrag weiter umsetzen.
Die Verfahren in der niedersächsischen Justiz sollen verbessert werden, und die Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen soll aus einer Hand gewährleistet sein. Ein erster wichtiger Schritt wurde hierbei seit Anfang des Jahres durch die aufgenommenen Planungen und abgeschlossenen Kooperationsverträge für Häuser des Jugendrechts in Göttingen, Hannover, Lüneburg, Osnabrück und Salzgitter gemacht. Die ursprüngliche Forderung von je einem Haus des Jugendrechts pro Oberlandesgerichtsbezirk haben wir damit sogar schon jetzt übertroffen. Hierfür möchte ich mich ganz herzlich bei unserer Justizministerin, Barbara Havliza, und dem Justizministerium bedanken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Häuser des Jugendrechts können zur Verfolgung von straffällig gewordenen Jugendlichen einen wichtigen Beitrag leisten. Die Zusammenarbeit von Staatanwaltschaft, Polizei, Gerichten, Jugendgerichtshilfen und den freien Trägern unter einem gemeinsamen Dach erhöht die effiziente Abarbeitung der Verfahren und eröffnet in der Praxis ganz neue Wege der Zusammenarbeit.
Durch gezielte und abgestimmte Maßnahmen kann es gelingen, präventiv tätig zu werden, Jugendlichen und Heranwachsenden eine Perspektive jenseits von Straftaten aufzuzeigen und das Erfolgsmodell der Begleitung aus einer Hand weiter zu verbessern. Hierbei soll weder dramatisiert noch bagatellisiert, sondern lediglich fokussiert werden; denn eines sollte uns allen bewusst sein: Ein Intensivstraftäter beginnt seine Karriere selten erst mit 25 Jahren.
Gerade den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden, in den Gerichten und Institutionen möchte ich daher an dieser Stelle meinen ganz herzlichen Dank aussprechen. Die dort angestellten Fachkräfte arbeiten nicht nur daran, eine Senkung der Jugendkriminalität in Niedersachsen zu erreichen, sondern insbesondere auch daran, dass vielen Jugendlichen eine neue
Perspektive neben der Jugendstrafanstalt und somit ein eigenständiges Leben in unserer Gesellschaft ermöglicht wird. Der Grundsatz „kurze Wege statt kurzer Prozess“ steht hierbei für alle im Mittelpunkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stärkung der Häuser des Jugendrechts ist eine Chance für die niedersächsische Justiz und auch eine Chance für viele Jugendliche bei uns in Niedersachsen. Lassen Sie uns diese Chance gemeinsam ergreifen. Danach sehen die bisherigen Beratungen und Diskussionen hier heute aus. Lassen Sie uns die verlorene Zeit aufholen und dieses Erfolgsmodell kontinuierlich weiterentwickeln.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU angenommen hat.
Als jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion habe ich in den vergangenen zwei Jahren bereits einige Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren besuchen dürfen. Ich traf stets auf äußerst engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch auf viele dankbare Jugendliche. So war ich nicht nur in meiner Heimatstadt Diepholz in der Jugendwerkstatt zu Gast, sondern habe auch mit meinem Kollegen Volker Meyer die Einrichtung in der Gemeinde Weyhe besucht. Im Zusammenhang mit ihrem landesweiten Aktionstag war ich mit mehreren Kolleginnen und Kollegen aus diesem Hause auch in Lüneburg vor Ort.
Alle drei Werkstätten haben mir ihre unterschiedlichen Konzepte erläutert. In allen drei Werkstätten wurde mir die Wichtigkeit dieser Einrichtungen nicht nur durch die überdurchschnittliche Motivation des Personals deutlich.
Ich bin daher mehr denn je davon überzeugt, dass zu viel auf dem Spiel steht, wenn wir als Land Niedersachsen in Brüssel nicht mit aller Entschlossenheit die benötigten Mittel einfordern,
denn durch den sich immer länger hinziehenden Brexit verzögert sich auch die Verabschiedung des neuen mehrjährigen Finanzrahmens der EU immer weiter.
Die Europäische Kommission hat in einer Pressemitteilung vom 13. Juni dieses Jahres an die europäischen Staats- und Regierungschefs appelliert, einen Fahrplan aufzustellen, damit im Herbst dieses Jahres endlich ein neuer EU-Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027 verabschiedet werden kann. Gestern hat unsere neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die neuen EU-Kommissare benannt, die nun noch vom EU-Parlament bestätigt werden müssen, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen können. Die Aufstellung des neuen EU-Haushalts kann sich so noch weiter verzögern.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Situation wird immer schwieriger.
Auch die bisherige EU-Kommission macht sich ernsthaft Sorgen um den Fortbestand erfolgreicher EU-Programme. Die Pressemitteilung ist ein öffentlicher Hilferuf, der den Verantwortlichen und allen Bürgern aufzeigen soll, wie wichtig die rechtzeitige Verabschiedung des EU-Haushaltsplans für die Europäische Union mit ihren über 500 Millionen Einwohnern ist.
Weitere Verzögerungen in der Aufstellung und Verabschiedung des Haushalts hätten folgenschwere Auswirkungen für alle, die von den EUGeldern profitieren, u. a. Studierende, Landwirte, Forschende, aber auch unsere Jugendwerkstätten. Erfolgreiche Programme müssten bei weiteren Verzögerungen auf Eis gelegt werden und drohen zum Spielball europäischer Politik im Zuge des Brexit zu werden.
Mit unserem Antrag, meine verehrten Kollegen, möchten wir sicherstellen, dass die Jugendwerkstätten in Niedersachsen nicht zum Spielball der EU-Politik werden. Wir wollen Verantwortung dafür übernehmen, dass junge Menschen auch weiter fit für den Arbeitsmarkt gemacht werden, sie bei vielfältigen persönlichen Problemen Unterstützung erhalten und zusätzlich auch die erfolgreiche Integrationsarbeit fortgeführt werden kann. Denn eines ist uns allen bewusst: Wir wollen und können auf keinen von ihnen verzichten. Jeder dieser Jugendlichen mit ihren unterschiedlichen Lebensläufen ist es uns wert, uns für eine nachhaltige Finanzierung stark zu machen.
Und: Wir denken auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse sind in einem Wettbewerb um begehrte Fachkräfte ein großer Nachteil. Kommt noch Ungewissheit bezüglich der eigenen Zukunft hinzu, beispielsweise wie es nach einer Finanzierungsperiode weitergehen soll, laufen wir Gefahr, diese wichtigen, engagierten Mitarbeiter zu verlieren. Und wir werden sie nur sehr, sehr schwer zurückbekommen, wenn wir sie einmal - z. B. wegen mangelnder Finanzierung - verloren haben.
Meine Damen und Herren, mit unserem Antrag setzen wir ein starkes Zeichen für die Arbeit der Jugendwerkstätten und ihrer Mitarbeiter. Lassen Sie uns die erfolgreiche Arbeit nachhaltig fortschreiben, denn - diesen Satz haben meine Vorredner bereits geprägt - kein Mensch darf verloren gehen!
Vielen Dank für die Unterstützung hier in diesem großen Gremium.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine der vier Grundfreiheiten, der Säulen der Europäischen Union, ist der freie Personenverkehr. Ob im Urlaub, ob im Studium oder
der Ausbildung oder im Job: EU-Bürger können in jeden Mitgliedstaat der EU frei reisen, dort wohnen und arbeiten. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU ist eine Errungenschaft, die noch vor Jahren so nicht denkbar gewesen wäre. Und das ist gut so.
Sie bietet den Menschen neue Freiheiten, ihr Leben zu gestalten.
Es ärgert mich, dass der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion, der sich auf einen kleinen Schnipsel in diesem großen Gefüge bezieht, ein solch schlechtes Licht auf die gesamte Arbeitnehmerfreizügigkeit lenkt.
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob euch, liebe Kollegen von der FDP-Fraktion, bewusst ist, welches Signal ihr mit dieser Debatte so kurz vor der Europawahl am Sonntag nächster Woche sendet.
Denn eines sollten wir nicht ausblenden: Diese Regelungen gelten bereits seit 2010, lieber Herr Kollege Birkner.
Es stört mich, dass Probleme in einem vergleichsweise kleinen Anwendungsbereich der A1-Bescheinigung herangezogen werden, um hier einen Missstand zu konstruieren
und die Europäische Union untätig aussehen zu lassen.
- Ich komme gleich noch einmal darauf. Einen kleinen Moment!
Herr Bode, klar ist: Arbeitgeber und Kassen können die Anträge binnen drei Werktagen bearbeiten. Das haben Sie vorhin auch so dargestellt. Ist ein Arbeitnehmer dauernd in mehreren EU-Staaten unterwegs, kann aber auch eine Dauer-A1-Bescheinigung beantragt und bewilligt werden. Frankreich und Österreich, die hier aktuell die höchsten Strafen verhängen, zeigen sich kulant. Sie akzeptieren sogar Antragskopien, bereits vor der endgül
tigen Antragsbewilligung. Diese muss dann lediglich nachgereicht werden.
Problematisch wird es erst - wenn überhaupt - dann, wenn eine Dienstreise sehr kurzfristig angesetzt wird, z. B. wenn jemand krank oder verhindert ist. Erst wenn die Kontrolleure dann nicht kulant sind, entstehen Probleme.
Natürlich hat auch die Landesregierung auf berichtete Probleme bei der technischen Umsetzung hingewiesen. Dabei ging es aber weniger um die Bescheinigung an sich, sondern vielmehr um die praktische Umsetzung in den Betrieben, die auf diese Bestimmung noch nicht hinreichend vorbereitet sind.
Die Digitalisierung von Antragsverfahren wie bei der A1-Bescheinigung verdeutlicht, dass Unternehmen in Mittelstand und Handwerk leider oftmals noch besser bei der Vorbereitung ihrer digitalen Abläufe und Verfahren unterstützt werden müssen. Die technische Ausstattung in den Bereichen Lohn- und Reisekostenabrechnung sowie Terminplanung muss insbesondere im Bereich der digitalen Schnittstellen verbessert werden.
Dies haben auch die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen erkannt. Im Masterplan Digitalisierung ist z. B. der Digitalbonus für den Mittelstand und unser Handwerk zu finden, dessen Umsetzung bis zum Sommer geplant ist. Wir wollen damit erreichen, dass Mittelstand und Handwerk in IT - Soft- und Hardware - investieren und gleichzeitig die IT-Sicherheit stärken können.
Der vorliegende Antrag fällt in ein Muster, dass wir bei Oppositionsanträgen leider häufiger feststellen: Das Land Niedersachsen ist eigentlich kaum oder gar nicht zuständig. Es soll sich aber irgendwie irgendwo dafür einsetzen, dass es irgendwie besser wird.
Und siehe da: Die EU-Kommission hat längst erkannt, dass Handlungsbedarf besteht. In einer Presseerklärung vom 20. März 2019 teilt sie mit, sie wolle die Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in den Mitgliedstaaten vereinfachen. So solle künftig zwischen Dienstreisen und Entsendung unterschieden werden.
Für Dienstreisen ins EU-Ausland solle keine A1Bescheinigung mehr erforderlich sein.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich werden wir uns dafür einsetzen, dass diese Beratungen zügig abgeschlossen werden und die neuen Regeln praxistauglicher werden.
Mit einer Stärkung der digitalen Kompetenzen von Mittelstand und Handwerk mag mehr erreichbar sein. Vor allem aber hat das Land hier wirklich eine Handhabe.
Da, wo die Freizügigkeit für Missbrauch anfällig ist, müssen wir handeln und Zeichen setzen.
Dieser Missbrauch muss unterbunden werden.
Der Antrag der FDP ist daher sicher eine gute Gelegenheit, den Handlungsbedarf noch einmal zu prüfen und Möglichkeiten zu entwickeln, wie wichtige Initiativen bürokratieärmer und praxistauglicher umgesetzt werden können. Hierzu können wir gerne gemeinsam die uns bevorstehenden Ausschussberatungen nutzen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Vorredner bereits betont haben, leisten die Schöffinnen und Schöffen bei uns in den niedersächsischen Strafgerichten eine wichtige ehrenamtliche Arbeit für unser Gemeinwesen. Sie bringen ein hohes Maß an Lebens- und Berufserfahrung in ihre Entscheidungen ein. Schöffen können und müssen unbefangen an die Fälle herangehen. Sie ermöglichen den Berufsrichtern eine andere Sichtweise auf den Fall und sind an der Urteilsfindung gleichberechtigt beteiligt. Das möchte ich einfach noch einmal so ausführlich erwähnen, weil ich diesen Aspekt für sehr wichtig und vor allen Dingen grundlegend halte.
Auch ich möchte allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich dieser ehrenamtlichen Aufgabe stellen, meinen herzlichsten Dank und meine Anerkennung aussprechen.
Wir stellen aber leider fest, dass die Bereitschaft, sich als Schöffe über mehrere Jahre ehrenamtlich zu engagieren, immer weiter abnimmt. Das ist aber leider nicht nur ein Phänomen an unseren Gerichten. Es gilt für das Ehrenamt in unserer Gesellschaft insgesamt, sei es in der Kirche, im Sport und Schützenwesen, in der freiwilligen Feuerwehr oder im sozialen Bereich.
Wir werden diesen gesellschaftlichen Trend nicht per Gesetz einfach umkehren können. Aber Folgendes gilt gerade für die Attraktivität des Ehrenamtes Schöffe: Die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Wir dürfen unsere Schöffinnen und Schöffen mit ihrer Aufgabe nicht alleinlassen. Wir müssen sie in ihrer Arbeit unterstützen. Da sind wir uns, glaube ich, fraktionsübergreifend einig.
Dazu gehören insbesondere die Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen, die ehrenamtliche Richterinnen und Richter auf ihre Arbeit vorbereiten. Die Gerichte bieten hierzu entsprechende Angebote. Hinzu kommen die Fortbildungsangebote der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen im Landesverband Niedersachsen/Bremen.
Das Angebot an Fortbildungsveranstaltungen ist durchaus vielfältig und richtet sich nach dem aktuellen Bedarf. Neben den Einführungsveranstaltungen findet man auch Seminare zu speziellen Fragestellungen des Straf- und des Jugendstrafrechts. Die Vielfalt der Veranstaltungen ist aber regional
sehr unterschiedlich. Neben aktuellen Terminen wird teilweise bei einigen Standorten über die Website des Schöffenverbandes noch auf Einführungsveranstaltungen in Kooperation mit den Volkshochschulen hingewiesen, die bereits 2014 stattgefunden haben.
Zusätzlich ist mir aufgefallen, dass es aktuell auf der Webseite des Verbandes keine Angebote für den westlichen Teil unseres Bundeslandes gibt. Die Regionen Osnabrück/Emsland und Ostfriesland sind weiße Flecken auf der Karte der Fortbildungsangebote. Das, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist so leider nicht tragbar. Wir brauchen ein vielfältiges thematisches Angebot für die Schöffinnen und Schöffen, und wir brauchen es auch in örtlicher Nähe.
Die Koalitionsfraktionen haben deshalb im Haushalt 2019 erstmalig seit Jahren 20 000 Euro für die Weiterentwicklung dieser Fortbildungsangebote bereitgestellt. Herr Prange hat das bereits hervorgehoben. Wir bitten das Justizministerium, auch zu prüfen, ob man durch die Schaffung eines zentralen Ansprechpartners im Niedersächsischen Justizministerium die Unterstützung der Schöffinnen und Schöffen weiter verbessern kann. Ich meine, dass diese Unterstützung nicht nur auf Rechts- und Verfassungsfragen hinauslaufen darf, sondern alle Herausforderungen der Schöffentätigkeit abdecken sollte.
Schöffeninnen und Schöffen haben mir auch berichtet, dass manche Arbeitgeber ihre Tätigkeit nicht unterstützen und sich daraus Konflikte hinsichtlich ihres gesetzlichen Freistellungsanspruchs ergeben. Auch darüber haben wir hier bereits gesprochen. Wir kennen diese Probleme auch aus anderen Bereichen, u. a. von der Feuerwehr oder auch aus der Kommunalpolitik. Deshalb ist es unsere Aufgabe als Landespolitik, weiter intensiv für das Ehrenamt zu werben, damit wir genügend Freiwillige für alle diese wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben finden.
Es ist wichtig, dass nicht nur bestimmte Berufsgruppen für diese Aufgabe infrage kommen; denn auch Schöffinnen und Schöffen stellen einen Querschnitt der Bevölkerung dar. Dazu gehört es auch, die Arbeitgeber für die Einhaltung des gesetzlichen Freistellungsanspruches zu sensibilisieren. Wir müssen deutlich machen, dass Schöffinnen und Schöffen in unserem Land einen wichtigen Dienst für die Gesellschaft übernehmen und dass es auch im Interesse von Unternehmen sein
muss, dass unser Rechtsstaat gut funktioniert. Das haben wir mit der politischen Liste zum Haushalt 2019 so gemacht, und das werden wir in allen Bereichen auch zukünftig so handhaben.
Bitte stimmen Sie für unseren Antrag!
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Jugendwerkstätten in Niedersachsen haben eine lange Tradition. Frau Glosemeyer hat dies bereits deutlich gemacht. Seit 1976 bieten sie leicht zugängliche Angebote für junge Menschen, die ansonsten keinen Zugang zur Ausbildung oder zur Arbeit finden.
Wie wichtig diese Arbeit ist, kann man u. a. auch der Studie von Professor Dr. Gerhard Christe vom Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe entnehmen, die im vergangenen Frühjahr vorgestellt wurde. Denn fit für den Arbeitsmarkt zu werden, bedeutet nicht nur, einen Schulabschluss nachzuholen oder eine Berufsorientierung durch die Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse in den verschiedenen Berufsfeldern zu erhalten. Es bedeutet auch Unterstützung und Beratung bei vielfältigen persönlichen Problemen. Damit meine ich z. B. familiäre Schwierigkeiten, problematische Wohnsituationen, Gesundheits- oder Suchtprobleme oder auch die Schuldenberatung. Diese ergänzenden Angebote werden häufig nachgefragt und beseitigen zusätzliche Hemmnisse auf dem Weg in den Beruf.
Meine Damen und Herren, über 6 000 junge Menschen haben im vergangenen Jahr diese wertvolle Unterstützung durch eine Jugendwerkstatt bei uns in Niedersachsen erhalten. Die Erfolge dieser niedrigschwelligen Hilfe liegen auf der Hand. Viele junge Menschen finden anschließend den Weg in den normalen Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt.
Davon konnte ich mich auch bei uns in Diepholz überzeugen.
In den vergangenen Jahren ist eine neue Schwerpunktsetzung eingetreten. Die Jugendwerkstätten leisten viel bei den Integrationsbemühungen junger Menschen. Sie liefern weitgehende Integrationserfolge und beweisen durch die hohe Akzeptanz von Regeln in den Einrichtungen ihre Expertise. Wir helfen hier erfolgreich nicht nur den jungen Menschen, sondern der gesamten Gesellschaft und treten zusätzlich auch dem Fachkräftemangel entgegen.
Verehrte Kollegen, aktuell gestaltet sich die perspektivische Finanzierung - auch dies hat Frau Glosemeyer bereits erwähnt - besonders im Bereich der Planungssicherheit problematisch. Hintergrund ist, dass alle niedersächsischen Jugendwerkstätten auf die Mittel der Europäischen Union angewiesen sind. Der Finanzierungsanteil beträgt 50 %.
Bereits in meiner letzten Landtagsrede zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union habe ich darauf hingewiesen, dass eine zu späte Verabschiedung des Finanzrahmens durch das Europäische Parlament deutliche Auswirkungen auf die Arbeit der Jugendwerkstätten vor Ort haben wird. Dies wurde mir in zahlreichen Gesprächen immer wieder bestätigt.
Neben den Europamitteln werden die Werkstätten über die Sozialgesetzbücher II, III und VIII, über kommunale Gelder, Spenden und weitere Mittel finanziert. Zusammengefasst bedeutet das einen großen Verwaltungsaufwand für die Träger, da alle diese Finanzierungsquellen ständig neu erschlossen werden müssen. Die einzelnen Programme haben zudem unterschiedliche Laufzeiten - sie sind nicht aufeinander abgestimmt -, was die Planungssicherheit weiter erschwert.
Die wirtschaftlichen Risiken für die Jugendwerkstätten werden allerdings von den Trägern allein getragen. Was bedeutet das konkret? - Als Erstes sehr viel Ungewissheit, vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendwerkstätten. Arbeitsverträge können oftmals leider nur befristet angeboten werden, weil nicht feststeht, ob Gelder von heute auch künftig zur Verfügung stehen. Gehen die Programme nicht ineinander über, droht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeitslosigkeit.
Können solche Arbeitsplätze in der heutigen modernen Zeit attraktiv sein? - Dauerhaft bestimmt
nicht. Wir aber brauchen diese Fachkräfte für unsere Jugendwerkstätten. Nur bekommen wir sie in Zeiten des Fachkräftemangels nur schwer zurück, wenn sie einmal wegen mangelnder Finanzierung entlassen werden mussten.
Für die Fraktionen der SPD und der CDU bedeutet dies, dass wir die Finanzierung der Jugendwerkstätten langfristig sichern und auf solide Beine stellen müssen. Wir brauchen zeitnah ein Konzept, wie wir die Arbeit der Jugendwerkstätten ab 2021 sichern wollen. Wir dürfen nicht mehr darauf warten, wie und wann der neue Mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union verabschiedet wird. Die Laufzeiten der Förderprogramme sollten vereinheitlicht und möglichst verlängert werden. Eine Poolfinanzierung muss geprüft werden. Durch eine Finanzierung aus einer Hand können wir den Trägern der Jugendwerkstätten die Arbeit deutlich erleichtern.
Meine Damen und Herren, wir wollen ein starkes Zeichen für die Arbeit dieser Werkstätten setzen. Wir sind davon überzeugt, dass die Eingliederung benachteiligter junger Menschen in die Arbeitswelt über die Jugendsozialarbeit der Jugendhilfe erfolgen soll. Durch die Änderung von § 13 Abs. 3 SGB VIII können wir dies erreichen und somit die Bedeutung der Jugendwerkstätten auch gesetzlich verankern.
Ich komme dann auch schon zum Schluss.
Nach 40 Jahren erfolgreicher Arbeit können wir die Erfolgsgeschichte nachhaltig fortschreiben.
Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Wirtz, ein kurzer Blick auf die Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung hätte Ihnen gezeigt - vielleicht möchten Sie heute noch mal zuhören; sonst kann ich das auch so erzählen -, welche wesentlichen Motive und Ziele bei der europäischen Einigung eine Rolle gespielt haben: Friedenssicherung, Zugehörigkeit zu einer Wertegemeinschaft, Steigerung des wirtschaftlichen Wohlstands und der Wunsch nach guter Nachbarschaft waren die großen Ziele bei der Gründung der Europäischen Union. Das haben bereits Kant, Stresemann und andere vor langer Zeit in den Vordergrund gestellt. Von daher wollen wir mal ein bisschen korrekt sein, was die historische Betrachtung der Europäischen Union angeht.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Brexit, über den nun das britische Unterhaus abstimmen soll, steckt weiterhin in einer kritischen Phase. Die Kollegen Siemer und Pantazis sind darauf in ihren Redebeiträgen bereits eingegangen. Noch ist alles offen - zumal der Europäische Gerichtshof in seinem aktuellen Urteil auch die Tür für die einseitige Rücknahme der Brexit-Erklärung aufgestoßen hat.
Meine Damen und Herren, wir befinden uns aber auch in der heißen Phase der Beratungen über den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2020 bis 2027. Die Kollegen von der FDP, wie auch die Fraktionen von SPD und CDU, haben dazu einen Antrag verfasst. Die Freien Demokraten fordern in Ihrem Antrag u. a. eine Schwerpunktsetzung in den Bereichen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Sie wollen die Zuständigkeit für den Bereich der Landwirtschaft allein auf Landesebene behalten und setzen sich dafür ein, dass es möglichst wenig bürokratische Hindernisse gibt.
Diese Forderungen hören sich zum Teil gut an und werden sicherlich auch hier bei uns im Niedersächsischen Landtag Gehör finden - gerade wenn es darum geht, die Partnerschaftsvereinbarung mit der EU-Kommission zu begleiten. Doch ich habe den Eindruck, dass dieser Antrag schon Mittel verteilen will, bevor wir überhaupt wissen, wie viel Geld tatsächlich wofür zur Verfügung stehen wird.
Deutschland würde nach heutigem Stand durch den Austritt Großbritanniens einen Rückgang an Fördergeldern in Höhe von 20 % zu verkraften haben. So wird uns allen schmerzlich bewusst,
dass mit dem Vereinigten Königreich ein großer Nettozahler die Europäische Union verlassen wird, der - trotz Britenrabatt - bislang ca. 11 bis 12 Milliarden Euro in den gemeinsamen Topf eingezahlt hat. Das wird er künftig nicht mehr machen.
Wir müssen in einem ersten Schritt dafür kämpfen, dass die geplanten Kürzungen Niedersachsen nicht mit der Heftigkeit, die das aktuell bedeuten würde, treffen werden. Das Zusammenstreichen der förderfähigen Projektfelder von elf auf unter fünf würde bedeuten, dass in den Übergangsregionen, wie beispielsweise Lüneburg, ein Kahlschlag bei den Fördermitteln droht. Neue oder weiterführbare Projekte würden weniger Geld bekommen oder gar nicht mehr möglich sein.
Meine Damen und Herren, das könnten unsere bestehenden Förderstrukturen nicht verkraften. Hier bitte ich die Landesregierung mit unserer Ministerin Frau Honé, als Erstes anzusetzen. Die Menschen vor Ort müssen wahrnehmen können, dass die Europäische Union aktiv etwas für die Angleichung der Lebensverhältnisse und der Wirtschaftskraft tut. Nur so erhalten wir die Akzeptanz der europäischen Idee.
Die Kollegen von der FDP ziehen den Landkreis Lüchow-Dannenberg als Beispiel für eine strukturschwache Region heran und fordern, das Südniedersachsenprogramm weiterzuentwickeln. Verehrte Kollegen, wie Sie auch dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen entnehmen können, haben wir genau das vor: Wir haben das Ziel, auch nach 2020 Regionen besonders fördern und sie wirtschaftlich voranbringen zu können. Dazu gehört insbesondere eine Weiterförderung der Übergangsregionen.
Die geplanten Kürzungen sorgen aber nicht nur bei uns in Niedersachsen, sondern in der gesamten Europäischen Union für Diskussionen. Frau Ministerin Honé hat am 8. November im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten über die Ergebnisse der Oktober-Sitzung des Europäischen Ausschusses der Regionen in Brüssel informiert. Der Ausschuss sieht mit großer Sorge, dass gerade in den sichtbarsten Politikfeldern der EU Mittel gekürzt werden. Die Kürzungen in der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik würden sich äußerst nachteilig auf das Wachstum und die Entwicklung der Regionen auswirken. Hierauf ist der Kollege Siemer bereits eingegangen.
Um es deutlich zu sagen: Wir reden hier über direkte Auswirkungen des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens auf Niedersachsen und auch auf die Akzeptanz gegenüber der Europäischen Union als Institution. SPD und CDU haben das Ziel, dass unser Land im laufenden Beratungsprozess auf europäischer Ebene nicht nur als stiller Zuhörer die Diskussion verfolgt, sondern sich aktiv einmischt - für Niedersachsen, für Deutschland und auch für die anderen Regionen Europas, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen wie wir.
Vielen Dank, meine Damen und Herren. Uns allen nun einen schönen Abend!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der anstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wirft immer stärker seine Schatten voraus, auch auf uns hier in Niedersachsen.
Auch wenn die jüngsten Zeichen der vergangenen Tage noch auf ein Austrittsabkommen hingedeutet haben, wissen wir bis zum heutigen Tag nicht sicher, ob es einen geordneten oder doch einen
ungeordneten Brexit geben wird. Nach dem heutigen Morgen erscheint es - zumindest für mich - als äußerst fraglich, ob es doch noch rechtzeitig eine Einigung geben wird.
Unsere Unternehmen und wir als Politik können uns nur im Groben auf die Folgen einstellen, weil wir die Details und die konkreten Auswirkungen bisher kaum einschätzen können.
Die Folgen des Brexits werden bereits in den Planungen der Europäischen Union deutlich. Der EU fehlen im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen - diese Zahlen haben wir heute bereits mehrfach gehört - bis zu 24 Milliarden Euro. Davon sollen bis zu 9 Milliarden Euro durch Einsparungen hereingeholt werden, 15 Milliarden durch höhere Beiträge der verbleibenden 27 Mitglieder.
Die Europäische Union muss durch den Brexit nicht nur einen jährlichen Einnahmenausfall in Höhe von 14 Milliarden Euro verkraften, sondern sie übernimmt auch neue und erweiterte Aufgaben. Diese liegen in der Grenzsicherung, der europäischen Sicherheitspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit. Insgesamt kosten diese Aufgaben 10 Milliarden Euro pro Jahr, von denen die Mitgliedstaaten 8 Milliarden zu tragen haben. Auch das haben wir bereits gehört. Ich persönlich finde es gut, dass die benötigten Gelder zu einem nicht unerheblichen Teil durch Einsparungen hereingeholt werden sollen. Einsparungen sind immer dann gut, wenn sie dazu beitragen, die Effizienz zu erhöhen, ohne dass die Leistungskraft merklich zurückgeht.
Die Fraktionen von SPD und CDU sehen allerdings mit Sorge, wie gespart werden soll. Die Verordnungsvorschläge der Kommission für die Kohäsionspolitik nach 2020 bedeuten für die Bundesrepublik Deutschland einen Rückgang der Fördergelder um satte 21 %. Im Vergleich zu anderen Ländern ist Deutschland überproportional von den Kürzungen betroffen. Wir halten dies nicht für zielführend, weil viele Ziele der bisherigen Förderung noch nicht erreicht sind. Herr Pantazis hat das vorhin bereits erläutert. So soll z. B. die Region Lüneburg nach dem Vorschlag der Kommission Übergangsregion bleiben. Gleichzeitig wird die dann niedrigere Förderung aber nur noch auf fünf Politikziele konzentriert. Vorher waren es elf. De facto bedeutet dies das Aus für viele heute förderungsfähige Projekte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so geht es nicht! Was ist das für eine Strukturpolitik, wenn förderungswürdige Ziele durch Maßstabverschiebung
von heute auf morgen faktisch für erledigt erklärt werden? Wir möchten, dass sich die Landesregierung dieses Themas mit Hochdruck annimmt. Für die betroffenen Menschen und Regionen bedeuten die vorgeschlagenen Absenkungen einen erheblichen Einschnitt, der für die bestehenden Fördersysteme kaum verkraftbar ist. In Regionen mit vergleichsweise niedriger Förderintensität besteht die Gefahr, dass die Förderung zukünftig generell unattraktiv und europäische Strukturpolitik vor Ort kaum mehr sichtbar wird.
Europa muss weiterhin ein verlässlicher Partner an der Seite seiner Regionen sein.
Die Bürger müssen vor Ort wahrnehmen, dass die Europäische Union aktiv etwas für die Angleichung der Lebensverhältnisse und der Wirtschaftskraft tut. Nur so erhöhen wir die Akzeptanz der europäischen Idee.
Die Vorschläge seitens der EU müssen deshalb nachgebessert werden. Deutschland trägt in besonderer Weise zur Schließung der Einnahmelücke und zur Finanzierung der zusätzlich vereinbarten Aufgaben bei. Überproportionale Kürzungen als weitere Folge hingegen belasten die Akzeptanz europäischer Politik in unserem Land.
Wir bitten die Landesregierung darum, die niedersächsische Förderpolitik mit Blick auf den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen weiterzuentwickeln. Denn alle Kürzungen werden wir sicherlich nicht verhindern können. Gerade deshalb müssen wir Antworten für die betroffenen Regionen und Landwirte entwickelt haben. Weil wir diese schmerzhaften Einschnitte nicht mehr vermeiden können, ist es umso wichtiger, dass der Finanzrahmen für die neue Förderperiode noch vor der Europawahl 2019 verabschiedet wird. Andernfalls wird der mehrmonatige Stillstand der Rechtspflege, den die Findungsphase nach der Europawahl bedeuten wird, durch zusätzliche vorübergehende Ausfälle von Fördermittelzahlungen die Probleme der Programmadressaten noch einmal deutlich potenzieren. Es gehört auch dazu, dass Verlässlichkeit eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Förderperioden nahtlos ineinander übergehen.
Bereits in der laufenden Periode bestand das Problem, dass viele Institutionen ein Jahr ohne Mittel überbrücken mussten. Nicht alle konnten dies. Projekte mussten beendet werden. Fachkräften konnte keine Verlängerung ihrer meist befristeten Arbeitsverträge angeboten werden. Nicht nur in meinem Wahlkreis würde ein Jahr ohne EU-Gelder beispielsweise das Aus für viele Jugendwerkstätten bedeuten, und der Fachkräftemangel würde es quasi unmöglich machen, diese Strukturen ein Jahr später wieder aufzubauen. Deshalb ist es elementar wichtig, dass trotz Brexit und Europawahl der neue Mehrjährige Finanzrahmen noch bis zum Frühjahr 2019 verabschiedet wird. Darauf müssen Landesregierung und Bundesregierung entschlossen dringen.
Eine ganz wichtige Sache noch zum Schluss. Die EU betrachtet auf der Einnahmenseite fast ausschließlich die Beiträge ihrer Mitgliedstaaten. Als zusätzliche Einnahmen kommen fast nur Zölle hinzu. Daran muss sich etwas ändern. Die Europaministerkonferenz, der Bundesrat und das Europäische Parlament haben sich positiv zur Einführung einer gesamteuropäischen Finanztransaktionssteuer geäußert.
Die Diskussion darüber wurde aber seitens der Kommission nicht weiterverfolgt. Bei der Diskussion um die Erschließung neuer Einnahmequellen ist diese Alternative in meinen Augen jedoch zwingend weiter zu prüfen.
Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen. Lassen Sie uns den Menschen in den Förderregionen sagen, dass wir an ihrer Seite stehen. Ich bitte Sie: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung, ob es im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch bereits Verfahren gegeben hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin doch sehr verwundert. Der Antrag der AfD-Fraktion zum Niedersächsischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und die Begründung, die wir eben von Herrn Emden gehört haben, kommen auch mir seltsam bekannt vor.
Vor nicht einmal vier Wochen haben wir über einen quasi inhaltsgleichen Entschließungsantrag von CDU und SPD abgestimmt. Wir waren uns fraktionsübergreifend darüber einig, dass wir die bestehenden Regelungen überprüfen wollen. Ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen haben wir diesen Antrag an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen. Auch ich möchte kurz daran erinnern.
In der ersten Beratung haben dazu Christian Calderone und Ulf Prange für die Regierungskoalition klargestellt, warum wir das bestehende Gesetz
überprüfen wollen. Darauf will ich jetzt nicht weiter eingehen.
Der Kollege Helge Limburg hat in seinem Wortbeitrag angeregt, den therapeutischen Hintergrund im Rahmen der Ausschussberatung stärker in den Entschließungsantrag aufzunehmen. Auch die Kollegen der FDP haben uns zugestimmt, dass sich die monatlichen Ausführungen von Sicherungsverwahrten nicht als Erfolgsmodell herausgestellt haben.
Auch Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der AfD-Fraktion, haben diesem Verfahren zugestimmt. Wir haben den Entschließungsantrag in diesem Hause einstimmig auf den Weg gebracht. Und nun haben wir von Ihnen, liebe Kollegen ganz rechts von mir, erneut einen Antrag dazu auf Tagesordnung, einen Antrag, der sich mit fremden Federn schmückt. Er ist nichts weiter als ein geistiges Wiederkäuen unserer bisherigen Beratung.
Die meisten Mitglieder Ihrer Fraktion werden in ihrem Leben schon wissenschaftliche oder schulische Arbeiten verfasst haben. Wissenschaftliche Arbeiten ohne neuen Erkenntnisgewinn werden in der Schule oder an der Uni mit mangelhaft oder ungenügend bewertet. Ich sage: Ihr Vorgehen ist nicht nur mangelhaft, es ist absolut ungenügend.
Und ich frage mich: Welches Spiel spielen Sie hier? - Vor nicht einmal einem Monat bringen Sie den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen mit auf den Weg, und heute, nicht einmal vier Wochen später, können Sie sich scheinbar noch daran erinnern, aber vielleicht stehen Sie nicht mehr zu diesem Antrag. Ist das Ihr Wunsch nach billiger Profilierung oder einfach nur platte Stimmungsmache?
Die Zustimmung zu einem Antrag der Regierungskoalition können Sie in Ihren Kreisen sicherlich schlecht verkaufen. Die Ablehnung eines eigenen Gesetzentwurfes ist demgegenüber sicherlich ein Leichtes. Sie probieren, sich vor den eigenen Leuten und Wählern als selbsternannte, aber nicht erhörte Kämpfer darzustellen - und das, obwohl es an dieser Stelle völlig falsch ist.
Fangen Sie endlich an, sauber zu arbeiten!
Und vergessen Sie nicht, Ihren Leuten zu erzählen, dass Sie bei der Abstimmung über den Antrag mit uns mitgestimmt haben, dass alle Parteien das bestehende Gesetz überprüfen wollen und dass es eine Gesetzesänderung mit entsprechendem Fundament geben wird!
Die Reform des Niedersächsischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes ist - ganz ohne Ihren Gesetzentwurf - bereits auf einem sehr, sehr guten Weg. Die CDU wird Ihrer Gesetzesvorlage daher nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Was hat Niedersachsen bereits für die aktuelle Förderperiode an Vereinfachungen geschaffen?
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den Beratungen im Ausschuss stimmen wir heute über den Start einer niedersächsischen Bundesratsinitiative „Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen“ ab. Es ist erfreulich, dass es in den vergangenen Wochen zahlreiche positive Stimmen aus der Opposition dazu gab, sodass ich heute auf eine breite, fraktionsübergreifende Mehrheit hoffe.
Lassen Sie mich noch einmal kurz auf die Bedeutung eingehen. Deutschland kann mit der Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz einen jahrzehntelangen Schwebezustand beenden. Schon 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Die Bundesrepublik ratifizierte sie 1992, tat sich aber aufgrund von Vorbehalten mit der rechtlichen Umsetzung bis 2010 schwer. Seitdem gilt sie auch uneingeschränkt in Deutschland. Verfassungsrang haben Kinderrechte aber bis heute nicht.
Trotz dieser langen zeitlichen Verzögerung hat auch die Bundesrepublik in den vergangenen Jahrzehnten die Kinderrechte immer weiter gestärkt. Kinder werden inzwischen als eigene Rechtsträger angesehen. Sie sind, rechtlich gese
hen, nicht mehr nur Objekte, deren Rechte man aus den Rechten der Eltern ableiten musste. Kinder und Jugendliche haben in Deutschland zum Beispiel das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf einen Umgang mit beiden Elternteilen und ein Recht auf Bildung.
Das Recht auf Bildung ist für uns als Landespolitiker eine tägliche Herausforderung. Hier sind wir täglich gefordert, direkt etwas zur Umsetzung eines Kinderrechts beizutragen.
Nur eine hochwertige, qualifizierte Bildung in Kindergärten, Schulen, Hochschulen und Universitäten stellt sicher, dass junge Menschen gute Zukunftschancen erhalten. Man kann auch sagen: Ohne gute Bildung können alle aufgeschriebenen Rechte keine Wirkung entfalten. Mir ist dabei wichtig, dass wir in der Bildungspolitik möglichst viele Schranken auf dem Weg zu guter Bildung wegräumen. Und wir sind in Niedersachsen auf einem sehr guten Weg. Zukünftig werden alle Bildungseinrichtungen kostenfrei - vom Kindergarten, über die Schule bis hin zur Universität. Gleichzeitig müssen wir mehr Erzieher und Lehrer gut ausbilden. Wir müssen allen Einrichtungen genügend Personal und Ausstattung zur Verfügung stellen.