Protokoll der Sitzung vom 20.11.2019

Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 17. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/5070 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig. Dann wurde den Empfehlungen gefolgt.

Jetzt gehen wir über zur Behandlung der strittigen Eingaben. Ich rufe die Eingaben aus der 17. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/5070 auf, zu denen die erwähnten Änderungsanträge vorliegen.

Wir treten in die Beratung ein. Zunächst möchte Herr Kollege Dragos Pancescu das Wort zu der Eingabe mit der Nr. 01107/11/18. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie sind blind und erfüllen alle medizinischen Voraussetzungen für die Bewilligung eines Blindenhundes. Sie beantragen dieses Hilfsmittel bei Ihrer Krankenkasse. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung begutachtet Sie und schreibt ein Gutachten mit einer nachweislich falschen Diagnose, die dazu führt, dass Sie den Blindenhund nicht bekommen. Sie sind im Recht und wehren sich gegen die Ablehnung Ihres Antrages. Den Blindenhund und damit Hilfe bekommen Sie trotzdem nicht. Auskünfte über Ihre eingelegte Beschwerde bei der Ärztekammer bekommen Sie auch nicht; die stehen Ihnen nicht zu. Sie sind im Recht und finden sich in einem jahrelangen zermürbenden Verfahren wieder. Letztendlich bekommen Sie zwar den Hund - nach acht Jahren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie fühlen Sie sich damit?

Dem Vater des Petenten ist es genau so passiert. Er ist mit diesem Problem nicht alleine. Dieses Beispiel steht exemplarisch für sehr viele Fälle.

In diesem Fall bitte ich Sie, Ihr Votum zu revidieren. Sie plädieren für „Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage“. Fragen Sie sich einmal selbst! Fragen Sie einmal den Patenten! Er wünscht sich, dass anderen Menschen so etwas nicht passiert. Ich hoffe, dass Sie Ihre Einstellung ändern. Ich bitte, dass Sie dem Votum „Erwägung“ zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Sehr gut!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Pancescu. - Zur gleichen Petition hat sich für die SPD-Fraktion unser Kollege Rüdiger Kauroff gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Pancescu, alles das, was Sie aufgelistet haben, ist vom Prinzip her richtig. Aus meiner Sicht haben Sie nur etwas ganz Entscheidendes dabei vergessen: Der Petent, der diese Petition eingereicht hat, war zu der Zeit, als er den Blindenhund haben wollte, 81 Jahre alt. Eine Forderung war, dass er ein Orientierungs- und Mobilitätstraining macht, um mit dem Blindenhund umgehen zu können. Dieses Orientierungs- und Mobilitätstraining hat er bis zum heutigen Tage

verweigert. Insofern sind auch alle beim Sozialgericht anhängigen Verfahren eingestellt worden. Er hat zwar Einsprüche eingelegt. Darüber ist aber juristisch noch nicht entschieden. Man muss das also noch einmal abwarten.

In der Stellungnahme des Sozialministeriums heißt es zu der Beschwerde über die Ärztekammer Niedersachsen: Die Prüfung des Sozialministeriums hat ganz klar ergeben, dass die Ärztekammer sachgerecht entschieden hat und dass es keine Unregelmäßigkeiten bei der Ärztekammer gegeben hat.

Deswegen bleiben wir bei dem Votum „Sach- und Rechtslage“.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege.

Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordneten Christian Meyer von Bündnis 90/Die Grünen zu der Eingabe 01125/11/18. Worum es geht, erfahren wir von Ihnen. Bitte!

Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Hier geht es um eine Petentin aus Holzminden, die ein Verbot der sogenannten Reichskriegsflagge fordert, weil ihr Nachbar sie bewusst im Garten hisst, rechte Äußerungen tätigt und sich dazu bekennt, dass er damit eine Gesinnung ausdrückt.

Wir schlagen Ihnen vor, das der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen, weil das verfassungswidrige Symbole sind und wir gerade auch in der rechten Szene immer wieder Umdeutungen von Symbolen, Abkürzungen und Kürzeln und deren Verwendung erleben. Es geht ja in diesem Fall darum, die grundgesetzwidrige bzw. verfassungswidrige Gesinnung mit dieser Symbolik zum Ausdruck zu bringen. Er hisst ja in seinem Garten nicht nur die Flagge eines Fußballvereins, sondern er will ja an eine rechte Gesinnung, an eine Reichsbürgerschaft oder an irgendetwas anderes erinnern. Man sollte dem Staat ermöglichen, dagegen vorzugehen. Wenn in einer Dokumentation im Fernsehen solche Symbole gezeigt werden, ist das aber etwas anderes, als wenn jemand etwas mit einer solchen Gesinnung tut.

Uns ist aber auch klar, dass man Möglichkeiten schaffen muss, gegen Nachfolgesymboliken vorzugehen. Es ist ja passiert, dass Rechtsextreme diese auf Demos benutzen, und sie erfinden ja

auch immer wieder neue Symboliken. Das ist in der Bundeskompetenz. Auch deswegen stimmen wir für „Erwägung“. Wir müssen gerade die Bundesregierung auffordern, stärker gegen solche verfassungsfeindlichen Symboliken vorzugehen.

Wir können sehr gut verstehen, dass diese Bürgerin sich daran stört, dass ihr Nachbar ungestört solche Symboliken verwendet, mit denen er auch die Ablehnung dieses Staates, der Menschenrechte und der Grundwerte unserer Verfassung darstellt. Deshalb bitten wir um „Erwägung“.

(Beifall bei den GRÜNEN - Dragos Pancescu [GRÜNE]: Sehr richtig!)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich rufe jetzt Herrn Kollegen Senftleben von der SPD-Fraktion auf.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen der Petentin wäre beachtlich, wenn es keine Eingriffsmöglichkeit für die hiesigen Ordnungsbehörden gäbe. Es ist uneingeschränkt richtig, dass die Verherrlichung von Krieg, Nationalsozialismus oder auch Volksverhetzung keinesfalls hinnehmbar ist. Die Reichskriegsflagge, hier in der Gestalt bis 1935, darf zwar grundsätzlich in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Herr Meyer, Sie haben das eben schon angedeutet. Allerdings wird der Tatbestand der Volksverhetzung unmittelbar dann erfüllt, wenn das Zeigen der besagten Flagge in Verbindung mit dem Verhalten auf nationalsozialistisches Gesinnungsgut schließen lässt. Dann ist eine Untersagung durch die Ordnungsbehörden auch jetzt bereits rechtlich zulässig. Dann ist allerdings auch immer der konkrete Einzelfall zu bewerten.

Dem zuständigen Ministerium sind erfreulicherweise keine Probleme hinsichtlich des Hissens dieser Flagge bekannt. Zudem werden die vorhandenen Normen als ausreichend angesehen. Von daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie an dieser Stelle, den regierungstragenden Fraktionen mit dem Votum „Sach- und Rechtslage“ zu folgen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Senftleben.

Ich schaue noch einmal fragend ins Plenum. - Mir liegen zu den streitigen Eingaben keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir in die Abstimmung eintreten können.

Ich beginne mit der laufenden Nr. 11 der Eingabenübersicht, der Eingabe 00973/11/18. Sie betrifft die statistische Erfassung zu automatischen Kennzeichen-Lesesystemen.

Hierzu gibt es gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP, die auf „Berücksichtigung“ lauten. Wer diesen Änderungsanträgen von Bünd

nis 90/Die Grünen und FDP seine Stimme geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Mit großer Mehrheit sind diese Änderungsanträge abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so befinden möchte, den darf ich um ein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die eindeutige Mehrheit. Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen worden.

Ich rufe die laufende Nr. 27 der Eingabenübersicht, die Eingabe 01096/11/18, auf. Sie betrifft die Vergabe von Fotoaufträgen an Kindergarten- und Schulfotografen unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der auf „Material“ lautet. Wer so befinden möchte, den darf ich um ein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war innerhalb der Grünen-Fraktion etwas unübersichtlich; denn die Reihen sind etwas gemischt besetzt.

(Widerspruch bei den GRÜNEN - Dragos Pancescu [GRÜNE]: Alle wol- len zu uns! Deswegen! - Heiterkeit)

- Ja, das ist der neueste Trend.

Es hilft alles nichts: Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit großer Mehrheit des Hauses abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so entscheiden möchte, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die große Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Ich rufe die laufende Nr. 32 der Eingabenübersicht, die Eingabe 01107/11/18, auf. Sie betrifft die Beschwerde über die Ärztekammer Niedersachsen und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen Niedersachsen.

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der auf „Erwägung“ lautet. Wer so entscheiden möchte, der hebe bitte die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der auf „Erwägung“ lautet, mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so entscheiden möchte, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Ich rufe die laufende Nr. 38 der Eingabenübersicht, die Eingabe 01125/11/18, auf. Sie betrifft das Verbot der Nutzung der sogenannten Reichskriegsflagge.

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, der auf „Erwägung“ lautet. Wer so befinden möchte, der möge die Hand heben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Zweite war die eindeutige Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so entscheiden möchte, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die klare Mehrheit. Somit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Damit sind wir mit den Petitionen - ich habe auch nichts übersehen - durch und können diesen Tagesordnungspunkt verlassen.

Die Tagesordnungspunkte 23 und 24 haben wir bereits heute Mittag erledigt, sodass wir uns jetzt dem Tagesordnungspunkt 25 zuwenden können, den ich hiermit aufrufe

Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung: Baukindergeld auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen öffnen - Antrag der Frak

tion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/5072

Einbringen möchte diesen Antrag für die SPDFraktion Herr Kollege Adomat. Bitte sehr!