Volker Senftleben
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal darf ich mich für die ausführlichen Erläuterungen des Umweltministers Lies bedanken. Das macht es mir an der Stelle einfach, und ich kann meine Ausführungen entsprechend knapper halten.
Gleichzeitig möchte ich mich an dieser Stelle bei Umweltminister Lies für sein engagiertes Handeln in Berlin bedanken, um auf die aktuelle Novelle des EEG den größtmöglichen Einfluss zu nehmen, damit möglichst alle wichtigen Anpassungen - wir haben eben einen ganzen Strauß an erforderlichen Anpassungen gehört - tatsächlich noch Eingang in das Gesetz finden können.
Aber auch die Arbeit hier vor Ort innerhalb der Zuständigkeit des Landes ist seinerseits hervorragend vorangetrieben worden. Wir haben eben auch schon gehört, mit dem Windenergieerlass wird Niedersachsen Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen gewährleisten und gleichzeitig den erforderlichen Zubau von Windenergie spürbar vorantreiben.
Ganz besonders groß ist meine Freude aber auch darüber, dass wir im Landeshaushalt beträchtliche Summen zur Verfügung stellen, um auch andere Bereiche der erneuerbaren Energien, wie beispielsweise Photovoltaik, schnell und deutlich sichtbar über Förderprogramme voranzutreiben.
Erneuerbare Energien sind für Niedersachsen in mehrfacher Hinsicht von besonderer Bedeutung. Neben einer nachhaltigen und CO2-freien Energieerzeugung wollen wir insbesondere gute Arbeitsplätze in Niedersachsen erhalten und gleichzeitig neue schaffen.
Diese Bedeutung wird angesichts von mehr als 50 000 Arbeitsplätzen allein im Bereich der Windenergie besonders deutlich. Das ErneuerbareEnergien-Gesetz ist bisher Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende in Deutschland gewesen.
Die heutige Fragestunde hat aber auch deutlich gezeigt, dass wichtige Anpassungen auf Bundesebene erforderlich sind. Darum ist an dieser Stelle noch einmal eindringlich festzustellen, dass wir beispielsweise eine mehrjährige Übergangsphase für ausgeförderte Windenergieanlagen brauchen. Wir dürfen nicht riskieren, dass etablierte und akzeptierte Standorte verloren gehen. Wir brauchen auch eine verbindliche Regelung, um die Wertschöpfung vor Ort spürbar zu machen. Nur so können wir nämlich erreichen, dass nachhaltig Akzeptanz in der Fläche bewahrt wird oder auch neu begründet wird. Insofern muss auch eine Beteiligung von Standortkommunen zwingend im EEG festgeschrieben werden.
Wir müssen genauso darauf Wert legen, dass gerade private Haushalte eine Chance haben, ihren Strombedarf zu senken und beispielsweise über kleine Photovoltaikanlagen auch an der Energiewende teilzunehmen. Das darf nicht über eine Überregulierung in eine Unwirtschaftlichkeit gekippt werden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen - ich denke, das ist genau der richtige Moment dafür -: Wir setzen darauf, dass wir in der parlamentarischen Debatte in Berlin auch noch weitere Änderungen am EEG durchsetzen. Wir haben das gehört. Es gehört noch etwas dazu; das muss man ganz deutlich sagen. Wenn der Bundeswirtschaftsminister wirklich eine Energiewende und die Stärkung der Windenergie erreichen will, dann bitten wir ganz konkret darum, dass die Sorgen der Windenergieindustrie ernst genommen werden und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen tatsächlich schnell erreicht und umgesetzt wird.
Mit diesem Appell möchte ich meinen Beitrag schließen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist unstrittig, dass wir zur Erreichung der Zielwerte des Pariser Klimaschutzabkommens auch die CO2-Emissionen im Gebäudebereich deutlich reduzieren müssen. Gerade der Gebäudesektor stellt gepaart mit dem dringenden Bedarf an zusätzlichem bezahlbaren Wohnraum dabei eine besondere Chance für eine nachhaltige Energiewende dar. Heute vorausschauende und verbesserte Fördermodalitäten für energetische Sanierung und die Nutzung von erneuerbarer Wärmeer
zeugung zu schaffen, setzt wichtige Impulse und sorgt für eine Nachhaltigkeit und Akzeptanz.
Für die SPD-Fraktion ist es wichtig, dass das Land Niedersachsen mit gutem Beispiel vorangehen muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich darüber gefreut, dass auch die Grünen-Fraktion in der Ausschussberatung das anerkannt und begrüßt hat, was wir in unserem Änderungsantrag formuliert haben. Daher ist es nicht verwunderlich, dass wir inhaltlich mit unserem Änderungsantrag nicht so weit auseinanderliegen.
Es gibt aber einen wesentlichen Unterschied. Für eine Fraktion mit Regierungsverantwortung ist es unabdingbar, dass wir unsere hier verkündeten Ziele und Maßnahmen auch unter der Maßgabe ihrer Umsetzbarkeit reflektieren. Niemand wird ernsthaft abstreiten wollen, dass damit gerade vor dem Hintergrund einer wirtschaftlich äußerst herausfordernden Zeit eine besondere Verantwortung einhergeht - und die liegt bei uns. Ich bin daher sehr froh, dass mit unserem vorgelegten Änderungsantrag das Themenfeld „Energiewende im Gebäudebereich“ mit der erforderlichen Verantwortung und dennoch mit einer klaren Bitte an die Landesregierung herangetragen wird.
Mein Kollege Dorendorf hat eben schon sehr dezidiert ausgeführt, was in diesem Antrag enthalten ist. Ich möchte dennoch auf einzelne Punkte eingehen:
Mit der konsequenten Sanierung der landeseigenen Liegenschaften unter Berücksichtigung einer Reduktion von Treibhausgasemissionen und dem verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien wird Niedersachsen ein gutes Vorbild liefern. Außerdem werden wir Pilotprojekte zur Nutzung von Solarthermie bei Nahwärmenetzen im Wohnbereich vorantreiben und Kommunen bei kommunalen Wärmeplänen unterstützen. Genauso werden wir durch nachhaltige, also nachwachsende Rohstoffe den Bau- und Sanierungssektor zukunftsweisend gestalten.
Selbstverständlich gilt es, dafür die entsprechenden Rahmen anzupassen und eine Marktdurchdringung dieser Produkte zu ermöglichen. Ich möchte an der Stelle noch auf die Ausführungen des Umweltministers abstellen, der bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt darauf hingewiesen hat, dass gerade die Holzbauweise hier einen wichtigen Beitrag liefern kann.
Natürlich wollen wir weiterhin eine konstruktive Positionierung der Landesregierung auf Bundesebene haben. Wichtige Rahmenbedingungen für eine Wärmewende über die Sektorenkopplung müssen schnell geschaffen werden, damit ohne Zusatzbelastung und ohne rechtliche Hürden die Energie aus Wind und Sonne zur Wärmeerzeugung genutzt werden kann. Dabei - das ist eben auch schon angeklungen - brauchen wir ein Gebäudeenergiegesetz auf Bundesebene, das einheitliche Effizienzstandards bundesweit definiert. Wir müssen also gezielt Schritt für Schritt vorangehen.
Ich bitte Sie alle mit Blick auf eine erfolgreiche Energiewende im Gebäudebereich, dem Antrag in der Fassung des Änderungsvorschlags der Regierungsfraktionen zuzustimmen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sektoren
kopplung ist in der Energiewirtschaft tatsächlich eines der elementaren Zukunftsthemen. Für eine Energiewende sind Instrumente zur Sektorenkopplung, mit denen Strom aus erneuerbaren Energien verstärkt sektorenübergreifend genutzt werden kann, unabdingbar. Unter Berücksichtigung effizienter Speicher und der Möglichkeiten, welche insbesondere die Wasserstofftechnologie schaffen wird, kann Niedersachsen zu einem wesentlichen Energiespeicher Europas werden.
Durch eine netzdienliche Kopplung der Sektoren und die Umwandlung des Stroms aus erneuerbaren Energien in andere Energieträger kann die regenerative Stromerzeugung auch in Phasen effizient genutzt werden, in denen die Erzeugung die verfügbare Netzkapazität übersteigt. Bereits heute gibt es vielversprechende Ansätze zur Umwandlung von regenerativ erzeugtem Strom z. B. in grüne Gase, Kraftstoffe oder Wärme.
Die Technologien „Power to gas“, „Power to liquid“, „Power to heat“, „Power to mobility“ und „Power to chemicals“ werden mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. Sie spielen für die Sektorenkopplung zur Integration erneuerbarer Energien in die Energieversorgung eine wichtige Rolle.
Die Sektorenkopplung bietet gerade für das Energie- und Industrieland Niedersachsen enorme wirtschaftliche Chancen. In Niedersachsen bieten sich die besten Voraussetzungen, um Anwendungen der Sektorenkopplung wie z. B. eine Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien im großen Maßstaben aufzubauen und zu erproben. Niedersachsen verfügt darüber hinaus über eine gut ausgebaute Gasinfrastruktur mit großen
Gasspeicherkapazitäten, die über die Sektorenkopplung verstärkt in die Energiewende eingebunden werden und somit als Stützpfeiler für eine auf erneuerbaren Energien basierende Energieversorgung werden kann.
Zeitgleich bietet die Sektorenkopplung auch große Chancen für Innovation und vor allen Dingen Arbeitsplätze in Niedersachsen.
Die vielfältigen Bestrebungen zu unterstützten, bietet beste Möglichkeiten für eine nachhaltige Energiewirtschaft. Es ist nicht zielführend, die Formen der Energieumwandlung bzw. einzelne Energieträger isoliert zu betrachten. Alle Potenziale und Vorteile werden sich nur realisieren lassen, wenn das gesamte System betrachtet wird. Von der Erzeugung über den Transport bis hin zu Speicherung und Anwendung müssen hierbei Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit die
wesentlichen Handlungsgrundsätze zur Umsetzung der Energiewende sein.
Mit unserer Beschlussempfehlung - das haben Sie richtig erkannt, Frau Byl - unterstreichen wir das bisherige Engagement der Landesregierung und bestätigen bzw. erneuern zugleich unsere Zielsetzung hinsichtlich der bundespolitisch umzusetzenden Rahmenregelungen.
Für die SPD-Landtagsfraktion ist klar, dass eine konsequente Sektorenkopplung den Energie- und Technologiestandort Niedersachsen langfristig
stärken wird.
Abschließend, liebe Frau Byl, lassen Sie mich an der Stelle noch darauf hinweisen, dass wir - wie im Prozess des „Niedersächsischen Weges“ - auch hier entsprechende Maßnahmen folgen lassen werden. Sie werden spätestens dann überrascht sein, wie konsequent wir auch den Weg der Sektorenkopplung begehen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der jetzt diskutierte Antrag ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings bin ich doch erheblich verwundert über die unterschiedlichen Wahrnehmungen. Beim Tagesordnungspunkt 20 zum Thema Energiewende im Gebäudebereich haben wir heute schon vieles gehört und festgestellt, dass auch dort die Regierungsfraktionen und die Oppositionsfraktionen gar nicht so weit auseinanderliegen. „Für das Klima auf die Dächer gehen!“ - das Ziel streben offensichtlich alle an. Mein Kollege Herr Dorendorf hat schon sehr ausführlich über unseren umfassenden Antrag referiert, aber ich möchte noch auf fünf Punkte eingehen.
Anders als die Opposition setzen wir, die regierungstragenden Fraktionen, nicht auf Verbote oder Reglementierungen; wir wollen Anreize setzen. Wir wollen ein Anreizsystem ausbauen und damit nicht das klassische Eigenheim unnötig verteuern und
dem Häuslebauer das Leben erschweren. Ich kann Ihnen versprechen: Wir machen das Thema hier zu einer Erfolgsgeschichte, Frau Byl.
Und weil wir das erreichen wollen und weil wir das machen, werden wir auch ganz gezielt auf PVSpeicher-Förderprogramme setzen, um Private und Kommunen in die Situation zu bringen, aktiv werden zu können. Genauso werden wir - wie ich heute schon bei TOP 20 gesagt habe - als Land Vorbildfunktion einnehmen, entsprechend unsere Liegenschaften vordringlich mit Solarthermie und Photovoltaik ausstatten und alle Potenziale, die bereits ermittelt sind, auch realisieren.
Und ja, wir sprechen uns sehr wohl an einer Stelle für eine Verpflichtung aus, und das ist im Bereich der gewerblichen Nutzung, gerade bei großen Dachflächen. Und wir haben auch die klare Vorstellung, dass man beim Denkmalschutz und auch in verschiedenen Bereichen der Raumordnung aktiv werden muss, um Photovoltaik- und Solarthermieanlagen besser und schneller zu realisieren.
Eine ganz besondere Richtungsentscheidung - da haben wir offensichtlich auch eine gänzlich unterschiedliche Wahrnehmung - ist, die Kommunen zu stärken. Wir wollen nämlich die Kompetenz der Kommunen deutlich ausweiten. Die Kommunen vor Ort sollen entscheiden, ob in ihrer kommunalen Bauleitplanung eine Pflicht zur Nutzung von Solarthermie oder Photovoltaik festgeschrieben werden soll.
Außerdem - das ist ein weiterer Punkt, bei dem wir uns sicherlich allesamt gewundert haben - beschreiben wir in unserem Änderungsantrag die erforderlichen Anpassungsbedarfe auf der Bundesebene deutlich detaillierter und konkreter. Darum bitten wir unsere Landesregierung auch, weiter mit Nachdruck beim Bund dafür einzutreten, dass beispielsweise die Abschaffung der EEGUmlage bei eigengenutztem Strom aus Photovoltaik oder die Abschaffung von Ausbaudeckeln bei der Förderung von Photovoltaikanlagen erfolgt.
Ich bin zuversichtlich, dass wir auch dort ziemlich schnell Ergebnisse produzieren werden, und bitte
an dieser Stelle um Unterstützung unseres Antrages.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu - ich will es nicht verhehlen -, ich habe mit Spannung auf die heutige Aktuelle Stunde geblickt. Ich war ganz neugierig: Wie musst du dann beginnen? Die Frage war: Darf
ich der Opposition - in diesem Fall der Fraktion der Grünen - danken, oder muss ich eher meine Enttäuschung zum Ausdruck bringen? - Ich muss ganz offen gestehen: Leider muss ich hier heute meine Enttäuschung zum Ausdruck bringen.
- Doch, Herr Limburg, das muss ich. Das zeigt schon der übliche vorwurfsvolle Duktus Ihrer Überschrift „Wasser - Dürre - Trockenheit - Wo bleibt eigentlich das Klimagesetz?“ Vor allen Dingen wird auch ein Stück weit ein falsches Bild erzeugt.
- Lieber Herr Kollege Limburg, Verantwortung einer Oppositionspartei ist an der Stelle auch, dass man nicht unnötig Ängste schürt oder Realitäten ausblendet. Das schickt sich aus meiner Sicht auch für gute Oppositionsarbeit nicht.
Außerdem muss man an der Stelle ganz ausdrücklich sagen, dass das eigene Versagen oder das Nichtstun aus der Regierungszeit - oder auch in der Oppositionsrolle - sicherlich nicht dadurch geheilt wird, dass man hier in dem Sinne nach vorne marschiert.
Ich vermute - dieser Eindruck erhärtet sich leider -, dass hier - das hat mein Kollege Herr Bäumer richtigerweise angeführt - vielleicht auch die eigene Enttäuschung zum Ausdruck gebracht wird, dass man nicht schnell genug war und dass man das Thema der Verteilung des Wassers nicht erkannt hat. So muss man nun dem Antrag der SPD und der CDU zum effizienten Wassermanagement und zu einer zukunftsgerichteten Ausgestaltung hinterherlaufen. Das versuchen Sie. Das kommt allerdings zu spät.
Sie wissen ganz genau, dass wir eine sehr gute und informative Anhörung hatten. Unser Anspruch für gute Regierungsarbeit ist tatsächlich, dass die teils guten Hinweise, die dort zutage gekommen sind, auch eingearbeitet werden.
Ich möchte Ihnen das an dem Beispiel des „Niedersächsischen Weges“ noch einmal verdeutlichen. Dabei sollten Sie eigentlich gesehen haben, dass es uns, den regierungstragenden Fraktionen, darauf ankommt, dass man miteinander die Zukunft entwickelt, dass man nachhaltige Kompromisse und vor allen Dingen gesamtgesellschaftliche Kompromisse erarbeitet. Das machen wir nicht nur bei dem „Niedersächsischen Weg“ so, sondern das machen wir auch bei der Erstellung des Klimagesetzes.
Wir befinden uns da zweifelsfrei auf der Zielgeraden, und ich freue mich auch wirklich darüber, dass Sie in absehbarer Zeit - ich denke, Sie werden überrascht sein, wie schnell es dann doch geht - die Gelegenheit haben werden, unser nachhaltiges Gesetz, das Klimagesetz in Niedersachsen, mit verabschieden zu dürfen. Darüber freue ich mich. Ich freue mich auf eine hoffentlich konstruktive weitere Beratung auch unseres Antrages zum Wassermanagement.
Ich darf mich an dieser Stelle für das Aufrufen dieser Aktuellen Stunde und für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion hat heute ein ganz besonderes Thema für diese Aktuelle Stunde aufgerufen: „Jahrhundertchance Wasserstoff - Eckpfeiler für eine saubere und innovative Energiewende!“
Diese Themensetzung ist deshalb so besonders, weil wir damit ein klares Signal verbinden. Der Wasserstoff ist nämlich ein wichtiger, strategischer, unverzichtbarer Baustein in der erfolgreichen
Energiewende. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter. Neben Energieeffizienz, Elektrifizierung und erneuerbaren Energien ist der Wasserstoff der konsequente Folgeschritt zum Erfolg.
Mit Wasserstoff platzieren wir nicht nur einen sauberen Energieträger, sondern zugleich einen echten Innovationsmotor. Kaum ein Land ist so stark in der Weiterentwicklung neuer Technologien wie Deutschland. Es gilt dabei, die bereits erfolgreich erprobten Wasserstoffsysteme - egal, ob in Zügen oder in Schiffen - in eine Alltagstauglichkeit für eine Vielzahl von weiteren Anwendungsbereichen zu katapultieren.
Niedersachsen kann das und wird mit dieser Zielsetzung wirtschaftlich weiter wachsen. Dieses Potenzial hier bei uns müssen wir mit Nachdruck nutzen, um vor allem gute Arbeit - d. h. qualifizierte Jobs mit guten Verdiensten für Menschen hier in Niedersachsen - zu erhalten und neu zu schaffen. Welches Land, wenn nicht Niedersachsen, bringt so enorm gute Standortvoraussetzungen für eine derart nachhaltige Arbeitsplatzstruktur und gleichzeitig für eine nachhaltige Energieproduktion mit?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke an dieser Stelle ganz besonders unserem Umweltminister Olaf Lies, der genau an diesem Punkt immer wieder mit vollem Einsatz ansetzt und so als effektiver Motor agiert. Olaf Lies versteht es dabei wie kein Zweiter, den Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen mit den Anforderungen der Industrie unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zu verbinden.
In Bezug auf die Herstellung von grünem Wasserstoff bedeutet das selbstverständlich, neben der Errichtung eines zwingend erforderlichen Heimatmarktes auch die internationale Zusammenarbeit zu definieren. Dabei muss die Versorgungssicherheit der Industrie mit grünem Wasserstoff von Anfang an und unter Umständen auch durch Brückentechnologien gewährleistet sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu gehört auch, dass wir endlich den Weg für strombasierte grüne Kraftstoffe beispielsweise im Schwerlastverkehr frei machen müssen.
Ich sage „Prost Mahlzeit“, wenn wir es nicht schaffen, uns endlich von vorgeschobenen Debatten über unnötige Energieverlustraten im Rahmen einer Methanisierung oder dergleichen zu lösen. Ich habe größtes Vertrauen in unsere Wissenschaft, dass mit jedem weiteren Schritt in Richtung konkreter Wasserstoffnutzung auch eine Effizienzsteigerung einhergeht.
Wir müssen aber Voraussetzungen schaffen, um diese neuen Technologien am Markt zu etablieren. Das bedeutet, dass definierte Übergangsphasen und Wirtschaftlichkeitslücken kompensiert werden müssen. Vor diesem Hintergrund haben wir im letzten Tagungsabschnitt vor zwei Wochen einen entsprechenden Entschließungsantrag beschlossen, in dem wir die Beseitigung regulatorischer Hemmnisse fordern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller Euphorie über grünen Wasserstoff will ich nicht verhehlen, dass die Realisierung einer halbwegs auskömmlichen Menge nachhaltigen Wasserstoffs uns allen noch einiges abfordern wird. Dieser Aufwand wird sich in einer massiven politischen Unterstützung und Bewerbung, aber gleichzeitig auch in einer Sicherstellung enormer Investitionen zeigen.
Natürlich müssen wir vordringlich und schnell den Ausbau der erneuerbaren Energie, insbesondere der Windenergie - offshore, aber auch onshore -, wieder in Gang bringen. Auch hier müssen wir die bestehenden Konflikte zwischen unterschiedlichen Bereichen - ich nenne den Artenschutz - auflösen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie alle ein, gemeinsam mit uns Wasserstoff als Jahrhundertchance zu ergreifen und Niedersachsen innovativ und sauber in eine erfolgreiche Zukunft zu führen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Petition zielt auf die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung ab. Im Kern ist sie
auch nachvollziehbar. Die Bemessung - das ist von dem Kollegen Limburg bereits richtigerweise erläutert worden - der Wegstreckenentschädigung erfolgt natürlich unter Berücksichtigung der angemessenen und notwendigen Kosten. Naturgemäß unterscheiden sich diese Kosten bei den unterschiedlichen Verkehrsmitteln. Sicherlich mag man da zu anderen Schlüssen kommen, wenn man das sehr subjektiv betrachten möchte. Aber grundsätzlich gilt das Fortbewegungsmittel Fahrrad gegenüber einem Mittelklasse-Personenkraftwagen von den Kosten her sicherlich als niedriger zu bewerten.
Das Land Niedersachsen hat, wie Sie richtigerweise gesagt haben, die Entschädigung für das Fahrrad auf 5 Cent pro Kilometer festgesetzt. Im Vergleich zu anderen Bundesländern - wir haben das ja bei den vorigen Einlassungen Ihrer Fraktion zu einer anderen Petition gehört - liegen wir an der Stelle durchaus im oberen Drittel. Insofern besteht aktuell kein Grund zu der Annahme, dass die zugrunde gelegten Kosten nicht sachgerecht oder zu gering bemessen sein könnten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, daher darf ich darum bitten, dass Sie unserer nur folgerichtigen Beschlussempfehlung „Sach- und Rechtslage“ folgen, weil ich durchaus auch das Vertrauen in die Arbeit dieser Landesregierung unterstellen darf, dass bei gravierenden Änderungen in der Sachlage eine entsprechende Überarbeitung der Rechtsnormen erfolgen wird.
Insofern bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und dafür, dass Sie sich dem anschließen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die regierungstragenden Fraktionen sind mit dieser Entschließung am Puls der Zeit. Der Antrag sieht eine dringend erforderliche Beseitigung regulatorischer Hemmnisse vor, um grünen Wasserstoff als festen Bestandteil unserer Energieversorgung etablieren zu können. Auch wenn es zurzeit vermeintlich ruhig um das Thema „Klimaschutz und Energiewende“ geworden ist, müssen wir mit gleichem Engagement weiter an ihm arbeiten.
Im Januar dieses Jahres haben wir unseren Antrag eingebracht und angekündigt, eine zügige Beratung durchzuführen. Das haben wir auch getan. Wir haben eine überwältigende Zustimmung zu unserem Antrag erhalten. Er untermauert die von Ministerpräsident Weil und seinen Kollegen initiierte Norddeutsche Wasserstoffstrategie.
Die Sektorenkopplung ist für eine erfolgreiche Energiewende bekanntermaßen unverzichtbar.
Grüner Wasserstoff hat enormes Potenzial, sowohl im Bereich der Mobilität als auch im Bereich der industriellen Produktion den CO2-Ausstoß deutlich zu reduzieren. Wasserstoff bleibt einer der wichtigsten Energieträger der Zukunft und kann einen maßgeblichen Beitrag dazu leisten, dass spätestens 2050 ein klimaneutrales Wirtschaften und Leben möglich ist.
Niedersachsen kann hier nicht nur seine Innovationskraft unter Beweis stellen. Niedersachsen wird diesen Wirtschaftszweig nachhaltig gut aufstellen und entsprechende Wertschöpfung generieren. Sowohl unser Ministerpräsident, Stephan Weil, als auch unser Umweltminister, Olaf Lies, sind bereits jetzt sehr aktiv und engagiert auf Bundesebene unterwegs, um für Niedersachsen die erforderlichen Anpassungen regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu erwirken.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Antrag bitten wir die Landesregierung, diese Bemühungen weiter zu verstärken, und zeigen zudem konkreten Handlungsbedarf und bestehende Zwangspunkte auf. Wer eine erfolgreiche Energiewende, einen nachhaltigen Umgang mit unseren Ressourcen und einen aktiven Klimaschutz ernsthaft will, kann dieser Entschließung nur zustimmen.
Abschließend bedanke ich mich noch einmal für die umfänglichen und sehr wertvollen Stellungnahmen im Rahmen der durchgeführten Anhörung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es an dieser Stelle abkürzen: Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und vor allem für die Zustimmung zu dieser Entschließung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der heute hier vorgelegte Antrag thematisiert einzelne Herausforderungen im
Rahmen der Energiewende. Leider suggeriert der Antrag, dass die Energiewende zulasten der Gesundheit der Menschen geht und eine Gefahr für den Wald darstellt. Hinsichtlich der Belegbarkeit dieser Thesen ist allerdings Fehlanzeige festzustellen, und auch die jüngsten Meldungen aus Berlin haben den Antrag in weiten Teilen überholt.
Die SPD-Fraktion steht uneingeschränkt zur Energiewende. Die Energiewende bedeutet, dass wir unseren Energiehunger nachhaltig und im Einklang mit unserer Umwelt befriedigen müssen. Für die SPD-Fraktion ist dabei unstrittig, dass damit keine schädlichen Beeinträchtigungen für die Bevölkerung einhergehen.
Nachhaltigkeit können wir aber nur dann erreichen, wenn wir die Windenergie als wesentlichen Bestandteil der Energiewende akzeptieren und auch realisieren. Die Windkraft bedeutet CO2-freie Energiegewinnung und kann zudem Ausgangspunkt für eine ökologisch sinnvolle Energiespeicherung und Transformation sein. Damit ist Windkraft für Niedersachsen mehr als nur eine Energiequelle. Windkraft stellt in vielfältiger Weise einen Garant für nachhaltigen Wohlstand und gute Arbeitsplätze in Niedersachsen dar.
Windenergie kann für Niedersachsen die Marktführerschaft in eben dieser Branche bedeuten und zudem Ausgangsplattform und Rückgrat für eine zügig zu entwickelnde Wasserstoffinfrastruktur sein. Genau aus diesem Grund sprechen wir uns deutlich gegen eine pauschale Abstandsregelung für Windenergie in Niedersachsen aus.
Der Abstand muss sich an konkreten Beeinträchtigungen für die betroffenen Bereiche orientieren. Nur durch individuelle Anpassung an die tatsächlichen Betroffenheiten - wie beispielsweise Lärm oder eine mögliche optisch bedrängende Wirkung - wird der erforderliche Zubau von Windenergie realisierbar sein. Dabei ist klar, dass die Windenergie für Niedersachsen der wesentliche Block sein wird, um das Bundesziel der 65 % erneuerbaren Energie bis 2030 erreichen zu können.
Hinsichtlich der seitens der Antragsteller skizzierten großflächigen Rodungen von Wäldern in Niedersachsen will ich ganz deutlich sagen: Das ist völlig realitätsfern. Ich will aber auch deutlich sa
gen, dass ein grundsätzliches Tabu von Windenergie im Wald nicht zwingend ist. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen dabei logischerweise nicht über naturnahe, ökologisch wertvolle Wälder. Wir sprechen auch nicht über Wälder mit komplett fehlender und ungeeigneter Wegestruktur.
Wir sprechen dabei über riesige Flächen, wie sie beispielsweise durch flächigen Windbruch oder Schädlingsbefall in den letzten Jahren in bisher unvorstellbaren Dimensionen angefallen sind. Und es spricht auch aus Expertensicht nichts dagegen, diese Flächen während des langsamen Prozesses der Aufforstung und des Aufwuchses eines neuen ökologisch wertvollen Waldes temporär für Windenergiegewinnung zu nutzen.
Ganz im Gegenteil: Warum sollen wir bei der Wiederherstellung von wertvollen Lebensräumen in unserer heimischen Naturlandschaft nicht die finanziellen Vorteile der Windenergie konkret nutzen und die Naturlandschaft profitieren lassen? Ich denke, dass wir in Niedersachsen gerade an einer Schlüsselstelle, ja, sogar an einer ganz besonderen Wegmarke, angelangt sind. Genau jetzt können wir nämlich die Weichen für eine nachhaltige Energiegewinnung stellen. Damit können wir den Menschen in Niedersachsen gute Arbeit und Wohlstand sichern und gleichzeitig an den Herausforderungen durch die Klimafolgenanpassung der heimischen Lebensräume für Flora und Fauna arbeiten.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratungen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ergänzend und vertiefend zu den Ausführungen meines Kollegen von der CDU möchte ich gern noch das eine oder andere Argument bringen.
Die regierungstragenden Fraktionen legen heute einen Antrag zur Beseitigung regulatorischer Hemmnisse vor, um grünen Wasserstoff als festen Bestandteil unserer Energieversorgung zu etablieren. Noch nie haben wir in unserer Gesellschaft so intensiv über die zu anstehenden Herausforderungen des Klimawandels gesprochen. Dieser Diskussion müssen nun die entsprechenden Taten folgen.
Die Sektorenkoppelung ist für eine erfolgreiche Energiewende ein wichtiger Baustein. Genau an dieser Stelle wird dem grünen Wasserstoff künftig besondere Bedeutung zukommen. Grüner Wasserstoff hat sowohl im Bereich der Mobilität als auch im Bereich der industriellen Produktion das Potenzial, den CO2-Ausstoß deutlich zu reduzieren. So können gerade mit grünem Wasserstoff Überkapazitäten bei der Wind- und Solarenergiegewinnung sinnvoll gespeichert und zugleich als Basis synthetischer Kraftstoffe im zukünftigen Kraftstoffmix genutzt werden.
Die Potenziale und die Bereitschaft der Industrie sind tatsächlich überwältigend. Im Rahmen von zwei Fachveranstaltungen zur zukünftigen Verwendung von Wasserstoff wurden uns in der SPDFraktion im abgelaufenen Jahr beeindruckende Projekte vorgestellt. Der Ihnen allen bekannte Wasserstoffzug zwischen Buxtehude und Stade ist dabei nur eine der begeisternden alltagstauglichen Nutzungsoptionen. Darüber hinaus ist mit synthetischen klimaneutralen Treibstoffen auch die Nut
zung in herkömmlichen Verbrennungsmotoren im Schwerlastverkehr eine interessante Option.
Die jüngste Berichterstattung im Handelsblatt zeigt, dass Wasserstoff auch von den Gasnetzbetreibern als realistisches Wirtschaftsfeld bei gleichzeitiger Klimaneutralität erkannt wurde. Rund 6 000 km Wasserstoffverteilnetz sollen regenerative Wasserstoffproduktionsstandorte mit in der Fläche platzierten Speichern und Anwendungsbetrieben verbinden. All diese Ideen und Projekte können nur eine Realisierung erfahren, wenn wir den Weg für grünen Wasserstoff freimachen. Wir müssen daher die Abgaben- und Umlagensystematik auf eine sektorenübergreifende Betrachtung ausrichten. Wir müssen grünes Gas als erneuerbare Energie vollumfänglich anerkennen und beispielsweise eine Grüngasquote festschreiben. Wir müssen aber auch etwaige Erstanbieternachteile durch geeignete Förderinstrumente und Markteinführungsprogramme überbrücken.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit dem vorliegenden Antrag wollen wir darauf hinwirken, dass über den Bundesrat die dringend erforderlichen gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene zeitnah umgesetzt werden. Und wer am gestrigen Abend die Nachrichten aufmerksam verfolgt und auch einen Blick ins Handelsblatt geworfen hat, wird feststellen, dass dieser Antrag genau zur rechten Zeit kommt. Er kommt genau zur richtigen Zeit, weil nämlich am gestrigen Abend ein 31-Punkte-Plan in die Ressortabstimmung auf Bundesebene gegangen ist. Genau das zeigt, dass die niedersächsische Initiative, den Wasserstoff als Medium für eine erneuerbar aufgestellte Energieversorgung einzusetzen, der richtige ist.
Ich freue mich auf eine zügige Beratung im Fachausschuss. Ich gehe davon aus, dass dem alle wesentlichen Fraktionen dieses Hauses zustimmen werden. Wir werden nicht erreichen, dass alle die Fakten wahrnehmen und auch richtig bewerten. Insofern freue ich mich auf die Beratungen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche für die regierungstra
genden Fraktionen ebenfalls zur Petition 1266/ 11/18.
Im Petitionsausschuss am 15. Januar 2020 war diese Petition - - -
Danke, Frau Präsidentin.
Am 15. Januar also war die Petition recht unstrittig - so möchte ich es beschreiben. Der Petitionsausschuss ist nun einmal der Ort, an dem eine ausführliche inhaltliche Diskussion auch über strittige Petitionen erfolgen kann und sollte. Das ist hier leider nicht passiert.
Ich will kurz auf den Kern der Petition eingehen: Es handelt sich dabei um eine Einwendung, die sich im Wesentlichen darauf stützt, dass die Energiewende nicht realisierbar sei und es sich dabei schlicht und ergreifend um eine Irreführung des ganzen Volkes handele. Das wird an vielen kleinen Beispielen festgemacht, so daran, wie sinnhaft doch die Abstandsregelung sei und dass doch die 10-H-Regelung und dergleichen kommen sollten.
Alle diese Details, die in der Eingabe kundgetan werden, würden - wenn sie umgesetzt würden - eine Energiewende letztlich unmöglich machen. Bei Prüfung all der vermeintlichen Sachargumente, die da aufgeführt worden sind, ist festzustellen, dass keines dieser Argumente tatsächlich einer Prüfung standhält. Demzufolge macht es an der Stelle auch nur Sinn, bei dieser Petition, wie es auch im Ausschuss erfolgt ist, mit „Sach- und Rechtslage“ zu votieren, damit der Petent auch über die Fakten aufgeklärt wird, die sich bei uns aktuell widerspiegeln. Es wäre schön, wenn dieses Ergebnis dann auch von allen Ausschussmitgliedern nachgelesen würde, um das auch nachvollziehen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle darf ich für die regierungstragenden Fraktionen darum werben, hier mit „Sach- und Rechtslage“ zu
votieren. Eine andere Empfehlung wäre an der Stelle schlicht und ergreifend nicht logisch.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Petition ist die erste Petition, die es vermocht hat, über 5 000 Mitzeichnungen zu erreichen. Ich darf an dieser Stelle gestehen, dass ich von dem ehrenamtlichen Engagement begeistert bin, das die Initiatoren an den Tag gelegt haben.
An dieser Stelle ist zweifelsohne Dank auszusprechen aus dem Grund, weil - da stimme ich sogar mit der Grünen-Fraktion überein - ein Stück gelebte Demokratie noch verbessert und sozusagen ins Praktische umgesetzt wurde.
Das Römerlager Wilkenburg ist zweifelsfrei ein ganz besonderes Boden- und Kulturdenkmal. Diese Auffassung wird auch von der Denkmalpflege der Region Hannover umfänglich so geteilt. Nach intensiver Befassung u. a. im Rahmen einer öffentlichen Anhörung ist deutlich geworden, dass das Römerlager eine forschungsgeschichtliche Neuheit ist, insbesondere, weil es sich um das erste in Niedersachsen nachgewiesene Marschlager aus augusteischer Zeit handelt.
Entscheidungsträgerin - da stimme ich meiner Kollegin Frau Westmann umfänglich zu - in dem laufenden Genehmigungsverfahren ist die Region Hannover. Ihr obliegt die Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen, den Belangen des Denkmal- sowie des Natur- und Wasserschutzes. Dieses Verfahren ist bis heute nicht abgeschlossen.
Bei aller Sympathie für dieses Verfahren müssen wir allerdings auch sehen, dass in diesem Rechtsstaat jeder Antragsteller einen Anspruch auf ein objektives Genehmigungsverfahren hat. Selbstverständlich muss dieses objektive Verfahren auch eine fach- und sachgerechte Abwägung von kulturhistorischen und denkmalschutzrechtlichen Aspekten gegenüber wirtschaftlichen Interessen gewährleisten. Sicher wäre eine mögliche Genehmi
gung, wenn überhaupt, nur mit Auflagen zur Sicherung des Kulturdenkmals denkbar.
Ich wiederhole an dieser Stelle aber noch einmal: Bisher hat die Region das erforderliche Verfahren leider noch nicht abgeschlossen. Der Landtag muss davon ausgehen, dass das Verfahren ordnungsgemäß und rechtlich einwandfrei von der Region Hannover durchgeführt und abgeschlossen wird. Selbstverständlich steht dabei für alle Beteiligten auch der ordentliche Rechtsweg offen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der GrünenFraktion, es ist schlicht und ergreifend nicht redlich, im Rahmen dieser Petition zu suggerieren, dass ein bereits laufendes Verfahren durch eine nachträgliche Veränderung des Rechtsrahmens beeinflusst werden kann.
Der vorliegende Antrag, Herr Meyer, muss natürlich auf dem aktuell gültigen Landes-Raumordnungsprogramm entschieden werden.
- Ja.
Ich finde es an dieser Stelle insbesondere dann, wenn schon im Vorfeld zur Diskussion Fototermine hier vor dem Hause stattfinden, beachtlich, wenn Sie - das hat Frau Viehoff vorhin auch noch einmal betont - den Kulturschutz vor die wirtschaftlichen Interessen stellen wollen. Dann frage ich mich allen Ernstes aber auch, warum 2015 nach Bekanntwerden dieses historischen Fundes und der entsprechenden wissenschaftlichen Grabung, die im Herbst 2015 stattgefunden hat, nicht schon damals das seinerzeit grün besetzte Ministerium das Verfahren eingeleitet hat, um den Unterschied herauszuarbeiten.
Das Landes-Raumordnungsprogramm ist im September 2017 verabschiedet worden, und da waren Sie, Herr Meyer, der entsprechend zuständige Minister.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie daher an dieser Stelle, der Beschlussempfehlung des Ausschusses mit einem sehr differenzierten und erläuternden Votum zuzustimmen, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen der Petentin wäre beachtlich, wenn es keine Eingriffsmöglichkeit für die hiesigen Ordnungsbehörden gäbe. Es ist uneingeschränkt richtig, dass die Verherrlichung von Krieg, Nationalsozialismus oder auch Volksverhetzung keinesfalls hinnehmbar ist. Die Reichskriegsflagge, hier in der Gestalt bis 1935, darf zwar grundsätzlich in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Herr Meyer, Sie haben das eben schon angedeutet. Allerdings wird der Tatbestand der Volksverhetzung unmittelbar dann erfüllt, wenn das Zeigen der besagten Flagge in Verbindung mit dem Verhalten auf nationalsozialistisches Gesinnungsgut schließen lässt. Dann ist eine Untersagung durch die Ordnungsbehörden auch jetzt bereits rechtlich zulässig. Dann ist allerdings auch immer der konkrete Einzelfall zu bewerten.
Dem zuständigen Ministerium sind erfreulicherweise keine Probleme hinsichtlich des Hissens dieser Flagge bekannt. Zudem werden die vorhandenen Normen als ausreichend angesehen. Von daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie an dieser Stelle, den regierungstragenden Fraktionen mit dem Votum „Sach- und Rechtslage“ zu folgen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal, liebe Kollegin Byl, weiß ich gar nicht, warum Sie so entsetzt darüber sind, dass wir dieses Thema jetzt noch einmal unter diesem Tagesordnungspunkt mit besonderer Aufmerksamkeit behandeln. Ich denke, das ist ganz gut und richtig. Eigentlich sollte diese Gelegenheit dazu dienen, Ihnen ein Stück weit zu signalisieren, dass der eingeschlagene Weg gar kein falscher ist.
Ich bin hoffnungsfroh, dass wir gemeinsam die Windenergie in Niedersachsen sichern und ihr eine dauerhafte Perspektive geben. Der von der Fraktion der Grünen vorgelegte Antrag zeigt, dass uns ein großer Teil der Opposition auf diesem Weg zu einer erfolgreichen Energiewende unterstützen wird.
Ich möchte gerne erst einmal mit meiner Rede fortfahren.
Wir alle wollen einen wirksamen Klimaschutz, wir alle wollen hin zu einer CO2-freien Energieproduktion, wir alle wollen mit einer erfolgreichen Energiewende die negativen Auswirkungen unseres Energiehungers auf das Klima reduzieren. Genau darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es so wichtig, dass wir nun vereint und konsequent die richtigen Schritte vornehmen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Dabei bin ich mir absolut sicher, dass kein Mensch in unserem Land dafür Verständnis hat, wenn Politik sich jetzt unnötigerweise mit Schuldzuweisungen aufhält oder sich gegenseitig blockiert.
Ein besonderer Knackpunkt wird dabei sein, dass wir gewachsene Verfahrensweisen - das haben Sie gerade auch angesprochen - und Genehmi
gungsprozesse kritisch betrachten, analysieren und verschlanken.
So müssen wir für Abwägungsprozesse klare Richtlinien und Maßstäbe vorlegen, die das gesamtgesellschaftliche Interesse an einer erfolgreichen Energiewende, auch gegenüber Einzelbelangen, erkennbar machen. Genau an dieser Stelle wird jeder Einzelne, jedes Unternehmen, jede Kommune, jedes Land, der Bund, jede Bürgerinitiative, jede Jugendbewegung und jede Partei gefordert sein. Wir können es uns schlicht und ergreifend nicht mehr leisten, heute zwar einen schnellen Zubau von Windenergie zu fordern, aber gleichzeitig an anderer Stelle oder auf anderer Ebene konkrete Verfahren zu blockieren oder zu beklagen. Die Zielkonflikte verschiedenster Akteure müssen im Einvernehmen aller Beteiligten und zum Gelingen des Klimaschutzes ausgeräumt werden.
Mit Blick auf Ihren Antrag darf ich Ihnen noch einmal die heutige Regierungserklärung des Ministerpräsidenten und die darin vorgestellte Marschroute ins Gedächtnis rufen. Sehr eindrucksvoll, mit vielen Fakten und Zahlen hinterlegt, wurde der Weg für ein Gelingen der Energiewende und zur Sicherung der Windenergiebranche skizziert. Zudem überschneidet sich übrigens Ihre Entschließung in vielen Punkten mit der bereits in der letzten Woche erfolgten Pressemitteilung des Umweltministers Lies. In dieser hat der Minister bereits die wesentlichen Punkte Ihres nunmehr vorgelegten Antrages aufgezeigt und einen entsprechenden Maßnahmenplan für eine schnelle Stabilisierung der Branche vorgeschlagen.
So ist es unstrittig, dass die pauschale 1000-mAbstandsregelung nicht akzeptabel ist. Ganz offensichtlich wird dies nicht nur vom Ministerpräsidenten und vom Umweltminister so bewertet. Der einstimmige Beschluss der Umweltministerkonferenz am letzten Freitag bestätigt dies eindrucksvoll. Möglicherweise ist hier eine individuelle Bemessung entsprechend der TA Lärm als der sinnvollere Weg anzusehen.
Außerdem sehen wir natürlich die Erforderlichkeit, weitere Flächenpotenziale zu aktivieren, um den Zubau - auch Onshore - spürbar zu erhöhen. Seitens des Bundes müssen dazu in einem ersten Schritt die Abstandsregelungen zu Drehfunkfeuern der Flugsicherung von 15 auf 10 km reduziert werden. Allein damit würden schätzungsweise bundesweit rund 5 GW mehr Windenergie installiert werden können. Selbstverständlich gehören auch
Potenziale wie die Übungs- und Nachtflugkorridore der Bundeswehr hier in den Blick genommen.
Ebenso müssen wir für schnellere Genehmigungsverfahren die Zielkonflikte von Artenschutz und Windenergie auflösen. Es ist nicht hinnehmbar, dass mehr als die Hälfte aller neuen Windenergiekraftanlagen beklagt werden und so unnötig lange Verfahrensdauern von bis zu fünf Jahren entstehen.
Ergänzend wird unter dem Aspekt der Akzeptanz eine europarechtskonforme Fördermöglichkeit für Bürgerwindparks erforderlich werden. Zudem müssen wir etablierte und ertragreiche Standorte der Windenergie erhalten und leichter zum Repowering bringen. Eine direkte finanzielle Beteiligung der Standortkommunen, beispielsweise über Umsatzbeteiligung oder dergleichen, wäre mehr als wünschenswert. Und gerade für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Windenergiebranche müssen wir jetzt handeln. Dabei ist beispielsweise eine branchenbezogene Ausweitung des Kurzarbeitsgeldes wichtig. Auch die Gründung von Transfergesellschaften könnte hilfreich sein.
Zudem wäre mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer hiesigen Unternehmen eine Bereitstellung von Sonderprogrammen für Innovationen wichtig. Hier wäre insbesondere der Bund gefragt, schnell Förderprogramme zur Produktionsoptimierung an den Standorten in Deutschland zu ermöglichen. All dies, meine Kolleginnen und Kollegen, kann dazu beitragen, das Schlimmste zu verhindern. Daher fordere ich Sie auf: Lassen Sie uns gemeinsam hier an einem Strangende ziehen, und packen wir es an!
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute schon ein-, zweimal gehört, aber an dieser Stelle gehört es sich, es noch einmal zu sagen: Heute ist ein guter Tag für Niedersachsen!
Das liegt nicht zuletzt daran, dass die die Regierung tragenden Fraktionen heute einen wegweisenden Gesetzentwurf zum Klimaschutz einbringen.
Bei meiner Rede im Rahmen der Einbringung eines Entwurfs für ein Klimaschutzgesetz der Fraktion der Grünen 2018 habe ich bereits deutlich hervorgehoben, dass der Klimawandel und die daraus resultierenden Folgen vermutlich eine der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft in dieser Zeit sein werden.
Ich habe weiter gesagt, dass wir dieser Herausforderung nur sinnvoll entgegentreten können, wenn wir mit Umsicht möglichst alle Bereiche unseres täglichen Lebens und alle gesellschaftlichen Strukturen und Ebenen in den Prozess mit einbeziehen. Daher ist es gut und richtig, dass dieses überaus bedeutende Thema in den vergangenen Monaten innerhalb unserer Gesellschaft und auch innerhalb der Medienlandschaft solch ein Gewicht bekommen hat.
Nichtsdestotrotz war es genauso wichtig, dass die die Regierung tragenden Fraktionen unter diesem Eindruck nicht einen voreiligen und möglicherweise fehlerhaften Schnellschuss begangen haben. Wir haben sorgfältig Informationen und Fakten gesammelt, ausgewertet und beraten und in einem guten Kompromiss gebündelt.
Es ist ein guter Tag für Niedersachsen; denn mit dem Ihnen heute vorgelegten Gesetzentwurf bringen wir ein rundum stimmiges Paket in die politische Diskussion ein. Unser heutiger Gesetzentwurf schreibt der Anforderung Klimaschutz und der Herausforderung der Anpassung an den Klimawandel die Qualität zu, der es bedarf. Diese Aufgabe wird alle Generationen beschäftigen und alle Lebensbereiche treffen. Genau darum verankern wir diese Aufgabe künftig als Staatsziel in unserer Landesverfassung. Darum ist das wahrlich ein guter Tag für Niedersachsen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Mit dem zweiten Artikel unseres Entwurfs eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, kurz: Niedersächsisches Klimagesetz, legen wir ein wohldurchdachtes und alle Sektoren umfassendes Konzept vor, um der Klimaveränderung zu begegnen. Dabei ist es von größerer Wichtigkeit und Bedeutung gewesen, dass wir neben der Energiewirtschaft und der Industrie gleichermaßen auch die klimarelevanten Sektoren Verkehr, Gebäudewirtschaft, Land- und Forstwirtschaft sowie Abfallwirtschaft in die Pflicht nehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle Sektoren werden ihren Teil dazu beitragen, um die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Bis zum gleichen Zeitpunkt wollen wir zudem die Energiever
sorgung in Niedersachsen vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt haben.
Diese Maßnahmen dienen dann nicht nur dem Klimaschutz. Nein, diese Maßnahmen bieten auch gleich Potenzial, um für das Agrar- und Windenergieland Nummer eins eine große Zukunftschance zu generieren. Nachhaltiger Umgang mit unseren Böden und unserem Grundwasser bedeutet auch Existenzsicherung für nachfolgende Generationen in der Landwirtschaft. Die Vermehrung von Waldflächen als lebende Kohlenstoffspeicher und die Steigerung des Holzzuwachses für eine langfristige stoffliche und auch energetische Nutzung werden zudem den Gebäudesektor sicherlich deutlich verändern und einer Klimaneutralität zuträglich sein.
Gleichzeitig wird der Ausbau der erneuerbaren Energien vorhandene Arbeitsplätze in der Windenergiebranche sichern und viele neue Arbeitsplätze in innovativen Bereichen schaffen. Durch die gezielte Förderung von Forschung und Entwicklung neuer Technologien, z. B. bei der Energiespeicherung und Transformation, werden wir dieses niedersächsische Erfolgspotenzial weiter befördern. Dabei ist an dieser Stelle selbstverständlich auch die niedersächsische Wasserstoffstrategie als wesentlicher Baustein zu nennen.
Es ist ein guter Tag für Niedersachsen, weil wir mit diesem Gesetzentwurf gleichzeitig einen realistischen Handlungsrahmen für das Land schaffen. Denn alle werden ihren Teil zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen leisten müssen. So werden aus dem Gesetzentwurf im Ergebnis ein umfassendes und konkretes Maßnahmenprogramm des Landes zur Erreichung der Klimaschutzziele und eine erfolgreiche Klimaanpassungsstrategie erwachsen.
Dieses Gesetz ist gleichzeitig der Anker für ein kontinuierliches Monitoring als wesentlicher Bestandteil zur Anpassung und als Instrument zur Zielerreichung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe bereits gesagt, dass alle bei der Bewältigung dieser Herausforderungen mithelfen müssen. Dieses Gesetz ergänzt und vervollständigt auch die bereits angelaufenen Maßnahmen aus dem Klimapaket der Großen Koalition in Berlin. So werden wir als Land in unserem Organisationsbereich beispielhaft sowohl im Sektor Mobilität als auch im Bereich der Gebäudestrukturen als Vorbild vorausgehen und zunächst alles auf eine deutliche Reduzierung von Emissionen und schließlich auf eine Emissionsneutralität in 2050 ausrichten.
Gleichzeitig wollen wir die Kommunen auf diesem Weg unterstützen, ohne diese zu überfordern.
Nein, danke.
Daher haben wir mit einer maßvollen Berichtspflicht ein sinnvolles Instrument geschaffen. Ein verhältnismäßiger Aufwand wird dabei sicherlich eine deutliche Verbesserung vor Ort gewährleisten. Dabei ist es uns wichtig, dass wir nicht mit der Brechstange vorgehen, sondern kooperativ unterstützen, begleiten und Eigeninitiativen der Kommunen fördern.
Als Vater von zwei kleinen Kindern freue ich mich besonders, dass wir in unserem Gesetzentwurf auch eine gute Grundlage für eine umfassende Information, Sensibilisierung und Umweltbildung in Sachen Klimaschutz und Veränderung etablieren. Gerade dieser Schritt wird bei den kommenden Maßnahmen und Veränderungsprozessen zu einer wichtigen Akzeptanzsteigerung in allen Altersgruppen unserer Gesellschaft führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle möchte ich auch meinen Dank an unseren Koalitionspartner aussprechen. Wir haben zugegebenermaßen in vielen Bereichen intensiv miteinander gerungen. Aber am Ende zählt nur, dass wir ein wirklich gutes Ergebnis, einen guten Kompromiss vereinbart haben. Den stellen wir Ihnen heute vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Gesetzentwurf nun zügig das weitere Verfahren durchlaufen kann und mit einer überwältigenden Mehrheit realisiert werden wird.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Heute bekommen wir wieder einmal einen besonderen Gesetzentwurf der Grünen zusammen mit einem Antrag vorgelegt. Grundsätzlich freue ich mich darüber, aber über die Qualität dieses Entwurfs und Antrags werden wir noch beraten müssen.
Ich habe heute bereits unter Tagesordnungspunkt 6 erläutert, dass alle Sektoren zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen müssen. Darum werden wir Maßnahmen und Initiativen auch mit Blick auf Förderkulissen und Strategien der Bundesebene entwickeln und vorstellen. Wie bereits erläutert, streben wir damit natürlich auch erforderliche Verbesserungen im Gebäudesektor an. Auch wir erachten neben nachhaltigen
Heizsystemen gerade auch die nachhaltigen Baustoffe für private Hauseigentümer als unabdingbar.
Ihr heute vorgelegter Antrag und Gesetzentwurf war möglicherweise in einem anderen Bundesland zu einem früheren Zeitpunkt der richtige Weg. Für Niedersachsen erachten wir aber diese Lösung als
zu kompliziert und mit einem völlig falschen Tenor versehen. Unsere Prämisse ist nämlich, zu fördern, statt zu fordern. Wir wollen ein Verständnis für Klimaschutz wecken und so einen überzeugten und nicht erzwungenen Klimaschutz betreiben.
Davon unbenommen, bleibt es natürlich erforderlich, dass gewisse Vorgaben beim Neubau gemacht werden müssen, um allein den technischen Entwicklungen gerecht zu werden und standzuhalten.
Es ist aber sicher sinnvoller, die Nutzung von erneuerbaren Energien in Gebäuden wirtschaftlich attraktiv zu gestalten und nicht nur über Gebote und Verbote diese Baumaßnahmen schlicht und einfach zu verteuern oder gar zu verhindern. Das Bestreben der regierungstragenden Fraktionen ist es, über das aus dem Klimagesetz resultierende Maßnahmenprogramm den Gebäudesektor besonders in den Fokus zu nehmen. Ich habe heute Mittag bereits kurz dazu erwähnt: Wir wollen u. a. die langlebige stoffliche Verwendung von Holz und anderen natürlichen Baumaterialien im Gebäudesektor forcieren. Zudem werden wir mit konkreten Maßnahmen auch die erneuerbaren Heizsysteme mittelfristig zum Standard machen.
Ihr heutiger Entwurf soll vermutlich auf einem anderen Weg - aus unserer Sicht einem fraglichen Weg - das gleiche Ziel erreichen.
Der Weg von SPD und CDU verspricht meines Erachtens, eine deutlich höhere Akzeptanz zu erzielen und damit vermutlich auch eher zum Erfolg zu führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe nun den anstehenden Beratungen durchaus gespannt entgegen, bin mir aber auch sicher, dass erkennbar werden wird, welche Aspekte bereits an anderer Stelle von uns Berücksichtigung gefunden haben oder finden werden, und hoffe dennoch auf eine konstruktive und an der Sache orientierte Zusammenarbeit.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fridays for Future - gemeinsam gegen die Klimakrise.
Die Bewegung Fridays for Future geht auf die 16jährige Schülerin Greta Thunberg aus Schweden zurück, die seit Monaten freitags vor dem schwedischen Parlament für mehr Klimaschutz kämpft. Ihre Forderungen hat sie schon vor dem Weltwirtschaftsforum in Davos und der UN-Klimakonferenz im polnischen Katowice deutlich gemacht und hierdurch weltweit Jugendliche animiert, sich auch für dieses Thema stark zu machen.
Auf der Internetseite der deutschen Bewegung von Fridays for Future führen die Schülerinnen und Schüler aus:
„Der Klimawandel ist längst eine reale Bedrohung für unsere Zukunft. Wir werden die Leidtragenden des Klimawandels sein. Gleichzeitig sind wir die letzte Generation, die einen katastrophalen Klimawandel noch verhindern kann. … mit jedem Tag, der ungenutzt verstreicht, setzt ihr unsere Zukunft aufs Spiel!“
1. Was plant die Landesregierung in Bezug auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung in Niedersachsen?
2. Welche sozialen und ökologischen Folgen durch den Klimawandel zeigen sich schon heute in Niedersachsen?
3. Was kann jede bzw. jeder Einzelne tun, damit der Klimakrise gemeinsam begegnet werden kann?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte, bevor ich einsteige, nicht versäumen, meine Enttäuschung zum Ausdruck zu bringen; denn es verwundert mich doch schon erheblich, wie sich hier zumindest Teile des Hauses verhalten haben.
Es gibt Fraktionen, bei denen ich nicht unbedingt damit gerechnet hätte, dass von ihnen eine Frage gestellt wird. Aber speziell an die Adresse der Grünen gerichtet, möchte ich schon meine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen,
dass man das Interesse gegenüber der Jugend und zu diesem Thema Klimaschutz
doch gar nicht so hoch einschätzt und heute einfach Desinteresse zeigt und das Thema tatsächlich nicht weiter bespielt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor zwei Tagen klang das noch anders. Aber das scheint ein Stück weit Geschichte zu sein.
Ich lasse keine Zwischenfragen zu. Es gab genug Gelegenheiten.
Wenn Sie jetzt aufmerksam zuhören, dann - - -
Vielen Dank.
Ich möchte auch gleich noch einmal zum Ausdruck bringen: Ich akzeptiere nicht, dass unser Interesse seitens der SPD-Landtagsfraktion an dem Wort der jungen Menschen hier heute verunglimpft oder in eine Ecke gestellt wird, in die es nicht gehört.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch heute werden unzählige junge Menschen, Schülerinnen und Schüler, wieder ihre Forderungen zum Schutz
unseres Klimas deutlich machen. Die Jugendbewegung Fridays for Future hat weltweit junge Menschen in einer bisher nicht gekannten Zahl und Intensität aktiviert, sich für dieses Thema einzusetzen.
Wir als SPD-Landtagsfraktion schätzen dieses Engagement und freuen uns darüber, dass die junge Generation zugunsten des Klimaschutzes eintritt. Wir nehmen diesen Ruf und die Forderungen der Schülerinnen und Schüler für ein schnelleres Handeln sehr ernst.
Genau deshalb wollen wir möglichst schnell den Klimaschutz in die Verfassung aufnehmen, um den hohen Stellenwert dieser Aufgabe für unsere Gesellschaft klarzustellen.
Außerdem arbeiten wir weiter mit Nachdruck an dem niedersächsischen Klimagesetz. Ja, gerne wären wir an dieser Stelle schon weiter. Aber wir lassen nicht locker, die Forderungen der jungen Schülerinnen und Schüler umzusetzen.
Hier ist ganz klar: Es geht nicht um Klientelpolitik oder Eitelkeiten. Vielmehr steht die Sache im Vordergrund. Dafür treten wir ein.
Wir werden mit diesem Gesetz das Land Niedersachsen mit seinen Ministerien und Betrieben selbst in die Pflicht nehmen, in einer Art Vorbildfunktion voranzugehen. Gleichzeitig werden wir aber auch eine klare Forderung formulieren, dass jeder Wirtschaftsbereich klimabewusst agieren muss. Wir müssen unser Klima und unsere Erde schützen
und werden Wege entwickeln, auch die junge Generation bei diesem Prozess einzubinden. Das werden wir auch von der Landesregierung einfordern. Ich lade alle ein, das ebenso zu tun.
Den Zweiflern an den vom Menschen gemachten Klimaveränderungen sage ich: Ja, Niedersachsen ist nur klein, und wir werden alleine die Erderwärmung nicht aufhalten können. Wir können aber einen Teil dazu beitragen. Greta Thunberg hat beim EU-Gipfel vollkommen richtig gesagt, dass man niemals zu klein ist, um eine Veränderung zu bewirken.
Lassen Sie uns gemeinsam ohne politisches Taktieren nun in der Sache wirken, um unserer Verantwortung auch und gerade gegenüber unseren Kindern gerecht zu werden!