Protokoll der Sitzung vom 16.12.2019

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetzentwurf nun seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde das Gesetz mit den Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion angenommen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Wir kommen nun zu den Abstimmungen zu Tagesordnungspunkt 5.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 a - Nr. 1 der Beschlussempfehlung - auf; es geht um den Antrag der Fraktion der FDP.

Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/831 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt und der Antrag der Fraktion der FDP abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 b - Nr. 2 der Beschlussempfehlung - auf.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/3038 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung des Ausschusses mit Mehrheit gefolgt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 c - Nr. 3 der Beschlussempfehlung - auf.

Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/4392 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde der Ausschussempfehlung mit Mehrheit gefolgt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 d - Nr. 4 der Beschlussempfehlung - auf.

Wer der Nr. 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/4393 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde auch dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wir sind damit am Ende der Beratung der Tagesordnungspunkte 3 bis 5 angelangt.

Bevor wir in den Tagesordnungspunkt 6 eintreten: Herr Ministerpräsident Weil hat darum gebeten, hier eine Unterrichtung über das laufende Vermittlungsverfahren zur Klimaschutzgesetzgebung abgeben zu dürfen.

Außerhalb der Tagesordnung: Unterrichtung durch den Ministerpräsidenten zum laufenden Vermittlungsverfahren im Bundesrat zur Klimaschutzgesetzgebung

Nach § 78 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung haben Sie nun das Wort, Herr Ministerpräsident.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin heute schon mehrfach von Abgeordneten dieses Hauses angesprochen und gefragt worden, wie denn der Stand des Vermittlungsverfahrens zur Klimaschutzgesetzgebung sei. Weil ich mich sicherlich in den nächsten Tagen auch immer wie

der öffentlich dazu äußern werde, möchte ich Sie gerne vorab über den Sachstand unterrichten.

Ich muss einen Vorbehalt machen. Derzeit tagt noch eine Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses, und der Vermittlungsausschuss selbst beabsichtigt, übermorgen eine ganztägige Sitzung vorzunehmen, sodass alles das, was ich sage, unter dem Vorbehalt des laufenden Verfahrens zu sehen ist.

Worum geht es bei diesem Vermittlungsverfahren? Das Klimaschutzpaket der Bundesregierung umfasst vier Teile. Drei dieser Gesetzesvorhaben sind bereits durch das Verfahren hindurch und treten in Kraft. Ein viertes befindet sich derzeit im Vermittlungsverfahren. Dort geht es einerseits um die faire Verteilung von Einnahmen und Ausgaben zwischen Bund und Ländern und andererseits um die Frage: In welchem Maße sollen Bürgerinnen und Bürger entlastet werden, die durch Maßnahmen des Klimaschutzes auf der anderen Seite eben auch eine Belastung erfahren?

Ich kann sagen, dass sich eine deutliche Tendenz abzeichnet. Was wird am Ende hoffentlich ein gemeinsamer Weg sein? Einerseits ein höherer Einstiegspreis bei CO2 und andererseits auch eine deutlich höhere Entlastung für Bürgerinnen und Bürger.

Ganz kurz zur Erläuterung: Es ist viel Kritik daran geäußert worden, dass der Einstiegspreis mit 10 Euro pro Tonne CO2 arg niedrig sei. Das kann man meines Erachtens auch verstehen. Wir werden - so zeichnet es sich derzeit deutlich ab - bei etwa 25 Euro als Einstiegspreis landen.

Es ist auch klug, dass man am Ende einer fünfjährigen Einführungsphase mit einem höheren Preis herauskommt, weil danach - darüber besteht überall Konsens - die Regeln des Zertifikatehandels gelten sollen und wir in der zweiten Hälfte des nächsten Jahrzehnts wegen der Verknappung von Zertifikaten insgesamt doch einen deutlich höheren Preis zu erwarten haben. Deswegen ist es richtig, das dann nicht als einen Schock eintreten zu lassen, sondern die Gesellschaft insgesamt zielstrebig darauf hinzuführen.

Das setzt aber - und an dieser Stelle geht es dann um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens - eine faire Verteilung voraus und insbesondere eine Berücksichtigung derjenigen Menschen, die im ländlichen Raum noch sehr viel stärker beispielsweise auf das Auto angewiesen

sind, als das bei Menschen in der Stadt der Fall sein mag.

Was sind die Interessen Niedersachsens? Es geht uns um einen fairen Ausgleich für diese Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für die Pendler, die mit dem Auto fahren müssen, weil sie nun einmal zu ihrem Arbeitsplatz kommen müssen, und es

geht uns - auch daran haben wir als Land ein Interesse - um eine Förderung erneuerbarer Energien.

Ich bin guten Mutes, dass uns dieser faire Ausgleich gelingen kann und womöglich besser gelingen wird, als das bislang vorgesehen war. Vorgesehen ist insbesondere eine deutliche Senkung der EEG-Umlage. Alles das, was jetzt neu an zusätzlichen Belastungen entstehen soll, soll gleichzeitig auf den Cent genau auch als Entlastung bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Das geschieht, wie gesagt, insbesondere durch eine Absenkung der EEG-Umlage, die anschließend so gut wie nicht mehr existent sein wird - diese Absenkung der EEG-Umlage entlastet alle Haushalte -, und obendrein durch eine für den Zeitraum ab 2024 vorgesehene nochmalige Anhebung der Pendlerpauschale mit Rücksicht auf die Situation der Menschen, die, wie ich sagte, darauf angewiesen sind.

Einerseits ist das für uns als Flächenland und für die Menschen, die in dieser Fläche leben, wichtig. Andererseits ist es auch für uns als Land der erneuerbaren Energien wichtig. Denn bis jetzt muss der Strompreis die gesamten Kosten der Energiewende auffangen. Das ist nicht fair. Es sorgt auch dafür, dass erneuerbare Energien einen Nachteil haben, was natürlich im Zeichen des Klimaschutzes nicht wirklich gut nachvollziehbar ist.

(Vizepräsident Bernd Busemann über- nimmt den Vorsitz)

Wenn wir dazu kommen, dass die EEG-Umlage schrittweise der Vergangenheit angehören soll, dann gelangen wir auch damit umgekehrt zu einem Anreiz für erneuerbare Energien. Und das ist gut, insbesondere auch für uns in Niedersachsen.

Ich habe auf dieser Grundlage den Eindruck, dass wir dem Gang der weiteren Beratung durchaus zuversichtlich entgegenblicken dürfen. In einem sind wir uns einig: Wir sollten wirklich versuchen, dieses Verfahren vor Weihnachten mit einem gemeinsamen Abschluss zu beenden. 2019 war das Jahr, in dem unglaublich viel über Klimaschutz diskutiert wurde. Es stünde uns als Politik insgesamt gut an, wenn wir dieses Jahr mit einem brei

ten Konsens über viele Parteigrenzen hinweg abschließen können. Lassen Sie es mich so zusammenfassen: Wir müssen mehr tun für den Klimaschutz, aber wir müssen auch mehr tun für den Zusammenhalt der Bevölkerung und der Gesellschaft bei der Umsetzung des Klimaschutzes. In dieser Hinsicht sehe ich dem weiteren Verfahren optimistisch entgegen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank Herr Ministerpräsident Weil für diese Unterrichtung.

Meine Damen und Herren, es besteht die Möglichkeit der Aussprache. Ich darf zugrunde legen: Der Ministerpräsident hat aufgerundet sechs Minuten gesprochen. Die beiden großen Fraktionen, also SPD und CDU, können jetzt ebenfalls eine Redezeit von sechs Minuten für sich verbuchen. Die drei anderen Fraktionen müssen sich dann die Summe von zwölf Minuten teilen; jede Fraktion kann eine Redezeit von vier Minuten auszufüllen.

Es liegt eine Wortmeldung von Frau Kollegin Piel vor. Ich darf Ihnen das Wort erteilen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank an den Ministerpräsidenten für diese Unterrichtung. Es ist richtig, dass die vorgenommenen Korrekturen richtig sind. Das ist zwar nicht viel, aber es ist immerhin etwas, und es war überfällig.

Wir freuen uns an dieser Stelle sehr, dass der Druck aus den grün mitregierten Ländern und vor allen Dingen der Druck von den Menschen auf der Straße

(Beifall bei den GRÜNEN)

an dieser Stelle ernst genommen wurde. Die Verbesserungen, die erreicht wurden, wurden zum Teil gegen harte Widerstände bei der CDU wie auch bei der SPD durchgesetzt.

Wir wissen auch, dass das, was durchgesetzt worden ist, eigentlich immer noch zu wenig ist. Wir Grüne hätten - das ist auch völlig klar - als Teil einer Bundesregierung oder mit mehr Macht in den Ländern auch mehr durchgesetzt - z. B. den höheren Einstieg bei der CO2-Bepreisung, und zwar diesen auch eher.

Es bleibt dabei: Aus einem viel zu kleinen Klimapäckchen lässt sich im Vermittlungsausschuss kein Klimapaket zurren. Ich stimme Ihnen zu, Herr Weil, wir müssen mehr tun. Der Windenergie hier bei uns in Niedersachsen wird dieses Klimapaket nicht helfen. Von einer Verkehrswende, von einer Agrarwende sind wir noch weit entfernt - im Bund wie auch im Land.

Denn auch das will ich hier herausstellen: Die Verbesserungen im Vermittlungsausschuss sind kein Grund für uns hier in Niedersachsen, bei dem Wenigen zu bleiben, was Sie bisher hier im Landtag präsentiert haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie haben zu Recht und richtig angemerkt, dass die CO2-Bepreisung - anders übrigens als es die Große Koalition geplant hat - nicht nur mit einem Drittel wie bisher, sondern zusätzlich ausgezahlt wird, sodass sich der EEG-Zulagenpreis verringert und die einzelnen Strombezieher dann tatsächlich weniger bezahlen müssen. Auch das ist ein Erfolg dieser nachverhandelten Dinge: die Senkung des Strompreises. Auch die Pendlerpauschale haben Sie angesprochen.

Wir als Grüne haben vor allen Dingen dafür gekämpft, dass sich die Klimawende sozialer gestaltet. Das ist jetzt zwar mit 2021 weit in die Zukunft verschoben, aber immerhin natürlich ein Schritt in die richtige Richtung. Wir freuen uns in diesem Zusammenhang natürlich sehr auf die Unterrichtung durch den Ministerpräsidenten in eigener Sache zum Maßnahmenkatalog für den konkreten Klimaschutz in Niedersachsen, und wir freuen uns auch auf die Debatte, die wir dann mit Ihnen führen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Piel. - Jetzt möchte für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Marcus Bosse das Wort nehmen. Herr Bosse, bitte sehr!