Protokoll der Sitzung vom 16.12.2019

(Beifall bei der SPD - Anja Piel [GRÜNE]: Er ist wieder da!)

Ich finde es absolut angemessen, dass der Ministerpräsident hier gerade über Angelegenheiten des Bundesrates berichtet hat. Ich finde es auch angemessen, dass Pressevertreter gelegentlich die Möglichkeit haben, am Rande einer Plenarsitzung mit Ministerinnen und Ministern und auch mit dem Ministerpräsidenten ein Gespräch zu führen. Und was ich noch viel besser finde, ist, dass der Ministerpräsident es beinahe gleichzeitig schafft, auch hier während der Debatte anwesend zu sein.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ein Ham- mertyp!)

Ihrem Antrag zur Änderung der Tagesordnung werden wir deshalb nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Siebels. - Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zur Geschäftsordnung vor.

(Helge Limburg [GRÜNE] gibt eine schriftliche Wortmeldung ab)

- Oder ist das noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung, Herr Kollege? - Nein.

Dann lasse ich über den Antrag abstimmen, die Tagesordnungspunkte 6 - den hatte ich gerade aufgerufen - und 7 zu tauschen. Wer für ein solches Verfahren ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist damit abgelehnt. Wir können also so, wie ursprünglich vorgesehen, verfahren.

Wir treten in die Beratungen ein. Die erste Wortmeldung hat der Kollege Christopher Emden, AfDFraktion, abgegeben. Bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir besprechen heute in abschließender Lesung die Änderungen im Ministergesetz.

Im Sommer hat das öffentlich bekundete Interesse des Herrn Minister Lies, in die Privatwirtschaft - zu einem Lobbyverband - zu wechseln, dazu geführt, dass ein Schlaglicht auf eine Gesetzeslücke geworfen wurde, die wir bisher in Niedersachsen haben. Denn anders als in vielen anderen Bundesländern und auch anders als im Bund gibt es in Niedersachsen bisher - das soll sich ja heute ändern - keine Regelung dahin gehend, dass Regierungsmitglieder eine Karenzzeit abwarten müssen, wenn sie aus ihrem Regierungsamt in die Privatwirtschaft wechseln wollen.

Bisher gibt es nur eine sogenannte freiwillige Selbstverpflichtung vom 1. Februar 2005, wonach Regierungsmitglieder in den ersten sechs Monaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt keine Tätigkeit bei einem Beratungsunternehmen aufnehmen durften, mit dem sie während ihrer Amtsausübung in engerer Verbindung standen - eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Weitere Regelungen gibt es dahin gehend nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die bisherige Regelungslücke birgt einige Gefahren. Sie birgt die Gefahr, dass Regierungsmitglieder ihre privaten und wahrscheinlich über die Amtsdauer gefestigten Verbindungen zu Leitungspersonen ihrer Behörde später - nach ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt, wenn sie in der Privatwirtschaft unterwegs sind - dazu nutzen, besonders gut mit ihrer ehemaligen Behörde kommunizieren zu können. Es droht der Anschein voreingenom

mener Amtsführung im Hinblick auf eine etwaige spätere Tätigkeit in der Privatwirtschaft. Auch die private Verwendung von Amtswissen ist eine Gefahr, die mit einem ungehemmten, sofortigen Wechsel einhergehen kann.

Das alles birgt auch Gefahren für das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung und damit im Endeffekt auch Gefahren für das Selbstverständnis der Politik im Hinblick auf etwaige Politikverdrossenheit, im Hinblick darauf, dass Menschen sich abwenden, weil sie sagen: Da wird sowieso geklüngelt; das ist ein Postengeschacher; das finden wir nicht gut.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb ist es umso wichtiger, eine Regelung zu finden, die genau diesen Bedenken und Gefahren Rechnung trägt. Der Gesetzentwurf der Regierung tut dies nicht; der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion tut dies durchaus. Der entscheidende Unterschied liegt in der Dauer der Wartezeit.

Die Regierung hat in ihren Gesetzentwurf folgende Formulierung aufgenommen:

„Eine Untersagung soll in der Regel die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten.“

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat daraus gemacht:

„Die Untersagung darf die Dauer von einem Jahr nur dann überschreiten, wenn öffentliche Interessen schwer beeinträchtigt werden.“

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung zufolge soll die Untersagung die Dauer von insgesamt 18 Monaten keinesfalls überschreiten dürfen. Im Normalfall soll die Untersagung die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist viel zu wenig. Verbindungen zu dem Ministerium, das man geleitet hat, kühlen nicht innerhalb eines Jahres ab. Die Gefahren, die ich eben aufgezählt habe, bestehen länger. Das heißt, wir müssen eine weitaus größere zeitliche Distanz zwischen dem Verlassen des Amtes und dem Beginn der Aktivitäten in der Privatwirtschaft verlangen. Diese Distanz muss nach unserem Dafürhalten 36 Monate betragen. Denn erst dann ist wirklich gesichert, dass die Zäsur so tief ist, dass die erwähnten Gefahren nicht mehr bestehen und dass das Zutrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Arbeit der Landesregierung - und in die Integrität der Politik im Allgemeinen - nicht verletzt wird.

Insofern können wir dem Gesetzentwurf auch in der vom Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen vorgeschlagenen geänderten Fassung nicht zustimmen. Wir vermissen eine Regelung, die wir hier brauchen - nämlich drei Jahre statt lediglich im Regelfall einem Jahr -, so eklatant, dass wir hier unsere Zustimmung insgesamt verweigern müssen.

Natürlich fordere ich Sie noch einmal auf, hier unserem Gesetzentwurf die Zustimmung zu erteilen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Emden. - Es folgt jetzt die CDU-Fraktion. Frau Dr. Esther Niewerth-Baumann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Karenzzeiten haben zwei Seiten. Es wird dringend Zeit, dass wir in Niedersachsen eine Regelung treffen.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ja, wegen Olaf Lies!)

In der 17. Wahlperiode ist in dieser Hinsicht nichts passiert. Deshalb wird es Zeit, dass wir in der 18. Wahlperiode diesbezüglich tätig werden.

Der Vorschlag der Landesregierung orientiert sich an der Regelung im Bund und in der EU und an den Regelungen der meisten Bundesländer. Dieser Vorschlag ist gut.

Das Problem ist international bekannt. In England und in den USA spricht man in diesem Zusammenhang von einer „revolving door“ und in Japan von „amakudari“ - „vom Himmel herabsteigen“ heißt das. Ob das Ministeramt der Himmel ist und ob der Wechsel vom Ministeramt in die Wirtschaft ein Herabsteigen aus dem Himmel ist, das darf jeder für sich bewerten.

Wir finden die Gesetzesinitiative der Landesregierung richtig. Sie schränkt die Freiheitsrechte des Einzelnen nicht zu sehr ein, sie zeigt aber auch die besondere Verantwortung der Mitglieder der Landesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, ihre auf das Amt folgende Beschäftigung zu erklären.

Die vorliegende Regelung berücksichtigt aber auch etwas anderes ganz Wichtiges. Wir wollen und müssen für Seiteneinsteiger attraktiv bleiben, und attraktiv für Seiteneinsteiger sind wir nur, wenn die Karenzzeit nicht unendlich lang ist.

Und - auch das finde ich besonders hervorhebenswert und wichtig -: Unsere Minister sollen, wenn sie Minister sind, unabhängig sein und ihre berufliche Zukunft nicht vom Wohlwollen der Partei abhängig machen. Wenn ein Minister die ganze Zeit nur daran denkt, dann ist er nicht unabhängig.

Deshalb ist es sinnvoll, eine Karenzzeit mit 18 Monaten überschaubar zu gestalten. Deshalb stimmen wir heute dem Gesetzesvorschlag der Landesregierung zu.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Jetzt ist in der Reihenfolge der Wortmeldungen Kollege Limburg, Bündnis 90/Die Grünen, dran. Bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch zwei Vorbemerkungen zur Geschäftsordnungsdebatte um diesen Tagesordnungspunkt.

Erstens. Herr Kollege Siebels, manchmal ist vermeintliche Stärke eher ein Ausdruck von Schwäche. Dass Sie es selbst bei einer so harmlosen, freundlichen Wortmeldung der Opposition, die dem Ministerpräsidenten entgegenkommen soll, nicht schaffen, von Ihrer großkoalitionären Arroganz herunterzukommen, sagt mehr über Sie und den inneren Zustand Ihrer Koalition aus als über die Opposition.

(Beifall bei den GRÜNEN - Wiard Sie- bels [SPD]: Ich habe Sie noch nicht einmal beschimpft! So böse war das gar nicht von mir!)

Zweitens. Frau Modder und Herr Siebels, ich habe sehr wohl gesehen, dass der Ministerpräsident im Raum war. Und wenn Sie mir zugehört hätten,

(Johanne Modder [SPD]: Habe ich!)

dann hätten Sie gehört, dass ich gar nicht kritisiert habe, dass er diese Pressekonferenz angekündigt hat. Aber ich habe - das ist in der Tat der Lerneffekt - die Presseerklärung des Ministerpräsidenten

ernstgenommen. Das war offensichtlich der Kernfehler als Ausgangspunkt dieser Debatte. Insofern würde ich Sie schon bitten, sich zu überlegen, an welchen Stellen Sie sich in welchem Ausmaß echauffieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Wiard Sie- bels [SPD]: Es wäre schön, wenn Sie noch etwas zur Sache sagen, Herr Kollege!)

Zur Änderung des Ministergesetzes: In der Tat ist es gut, dass es jetzt endlich auch hier in Niedersachsen zu einer Karenzzeit kommt. Wir gehen damit auch im Ländervergleich nicht voran, sondern wir folgen letztlich nur dem Bund und dem Trend in nahezu allen anderen Bundesländern nach.

Die Dauer der Gewährung des Übergangsgeldes ist bereits angesprochen worden. Dabei orientiert sich Niedersachsen am Bund, liegt damit aber deutlich unter einigen Nachbarbundesländern - Schleswig-Holstein, Brandenburg und andere; Sie wissen das -, wo immerhin für 24 Monate eine Anzeigepflicht gilt.