Protokoll der Sitzung vom 18.12.2019

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Ich möchte aber noch eine grundsätzliche Anmerkung machen. Mir erschließt sich eigentlich nicht - darüber müssen wir auch noch einmal reden -, wie wir bei weiterer Förderung fossiler Energieträger die Klimaschutzziele erreichen wollen. Sicherlich hat deutsches und niederländisches Erdgas einen

kleineren CO2-Fußabdruck als norwegisches - ganz sicher -, als russisches ganz bestimmt. US-amerikanisches Fracking-Gas hat mit Sicherheit einen weitaus größeren CO2-Fußabdruck. Wir müssen aufpassen, dass wir da nicht in die Bredouille kommen.

Warum Nord Stream, werden Sie fragen. Unser Umweltminister hat die Antwort gegeben: Weil Russland über die Pipeline zu uns auch aus Biomasse Wasserstoff liefern könnte.

Nachdem der GBD mit dem Gesetzentwurf den notwendigen rechtlichen Rahmen geschaffen hat - seine Vorschläge sind in die nun zu beschließende Vorlage eingeflossen -, ist dieser - so meinen wir - ein Antrag, der angenommen werden kann, zumal er auch besser formuliert ist als der Antrag der Grünen.

Im Änderungsantrag der Grünen haben wir mindestens einen Knackpunkt gesehen: Dort wird in der Anlage 2, Abschnitt 2.3, auch die „Umwandlung von Ödland“ genannt, wozu auch Industriebrachen, Lehmabbauflächen und andere in diese Richtung gedachte Flächen zählen. Mit solchen kurzen Einfügungen, meinen wir, könnten diese einer anderen Nutzung zugeführt werden. Dieser Hinweis leistet somit ökologischen Ideengebungen Vorschub, und da muss man vorsichtig sein; denn, meine Damen und Herren, die Landwirtschaft verliert schon jetzt jeden Tag 66 ha - meist besonders wertvoller - Flächen; das ist der Durchschnittswert von 2012 bis 2015.

Die FDP-Fraktion wird die Beschlussempfehlungen, die uns hier vorgelegt worden sind, mittragen.

Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und Ihnen nachher eine schöne Mittagspause wünschen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kortlang. - Für die AfDFraktion hat sich der Kollege Stefan Wirtz gemeldet. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für mich als letzter Redner vor der Mittagspause besteht natürlich die Gefahr,

etwas zu wiederholen und die Sache unnötig in die Länge zu ziehen.

Die notwendige Anpassung an EU-Vorgaben und an eine Bundesrechtsnovelle wird hier vorgelegt; sie ist auch nötig. Wir werden ihr auch zustimmen - um die Spannung gleich herauszunehmen. Den Änderungsantrag der Grünen werden wir ablehnen. Das Ziel dieser Gesetzgebung ist die größtmögliche Übereinstimmung mit der Bundesebene; denn diese ist maßgeblich. Darum kommen wir nicht herum. Es ist das angesagt, was von der Bundesebene vorgegeben ist.

Die Stellungnahme des GBD in der Vorlage 8 erklärt die Situation recht gut. Aus der Stellungnahme geht hervor, dass ein rein landesrechtlicher Weg nicht beschritten werden kann. Daher ist das, was SPD und CDU hier vorschlagen, das Richtige. Wir werden dem deswegen zustimmen können.

Der Schwerpunkt liegt bei dieser Thematik auf der Öl- und Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten. Wir haben, etwas populistisch, zu Anfang der Debatte von den ersten beiden Rednern gehört, dass es auch um Erdbeben in Erdgasfördergebieten geht. Nun, das alleine werden Sie mit diesen Änderungen nicht ausschließen, erfassen, vermeiden oder verhindern können. So selbstverständlich ist es nicht, dass Sie den Leuten hier versprechen könnten, ab jetzt Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen, und dann können keine Erdbeben mehr vorkommen. Das wird diese Vorlage nicht leisten können.

Wir werden uns hierbei auf den Bereich beschränken müssen, in dem uns die Bundesebene eine Regelungsmöglichkeit lässt. Die Regelungsmöglichkeit ist gegeben, aber es ist keine Regelungslücke vorhanden, wie die Grünen suggerieren. Es gibt auch keine Wild-West-Zustände, sondern wir übernehmen das, was sein muss, auch vonseiten der EU.

Der Antrag zum Vorrang des Trinkwasserschutzes ist auch sehr zustimmungswürdig.

Die Aufforderung, zu der Stakeholderkonferenz - hier „Stakeholderdialog“ genannt - einen Zwischenbericht zu erhalten, ist durchaus vernünftig.

Änderungen der UVP-Regelungen, wie sie eben genannt worden sind, werden der Bundesebene angetragen, wohin das Thema gehört, um hinsichtlich der Förderung von Öl, Gas, Sauergas und Ähnlichem zukünftig weitergehende Regelungen zu finden. Da muss auch ich sagen, Frau Byl: Wir wenden hier tatsächlich die Politik der kleinen

Schritte an. Wir kriegen nicht gleich den ganz großen Wurf hin, sondern können immer nur kleine Fortschritte machen.

Die Erhöhung der Sicherheit der Bohrplätze sollte eigentlich selbstverständlich sein. Das klingt ein bisschen dramatisierend, als wären die Bohrplätze jetzt unsicher. Sicherlich lässt sich dort noch etwas verbessern, aber das sollte man nicht ins ganz große Licht rücken.

Interessant ist, dass Sie vorschlagen, zu prüfen, ob die Vergrößerung der Mindestabstände zwischen Bohrplatz und Bebauung auf 2 000 m notwendig ist. Mindestabstände sind, finde ich, eine gute Idee. Insofern sollten Sie vielleicht auch einmal über andere Anlagen nachdenken,

(Beifall bei der AfD)

ob nicht auch für sie Mindestabstände, die auf der Bundesebene festgelegt werden, zum Erhalt der Gesundheit und der Lebensqualität der Menschen von der Bundesebene übernommen werden können. Sie schlagen hier selbst Mindestabstände vor, die auf Bundesebene einzubringen sind. Das finden wir gut, dem stimmen wir natürlich zu.

Wir sollten aber zusehen, dass das, was wir selbst regeln können, in unserer Hand bleibt. Es ist nicht viel in diesem Fall, aber wir werden trotzdem zustimmen.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Wirtz. - Meine Damen und Herren, für die Landesregierung hat sich Herr Minister Lies zu Wort gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung, die wichtig ist und Grundlage des von uns initiierten Stakeholderdialogs ist:

Brauchen wir erstens eigentlich fossiles Gas, um die Energiewende und den Klimaschutz zu bewerkstelligen? Ich finde, wer darauf die Antwort Nein gibt, müsste mir zumindest erklären, wie er das ohne andere Möglichkeiten schaffen will. Ich glaube, man muss sich dem Sachverhalt von der Seite dieses Verständnisses nähern: Wir brauchen fossiles Gas, um eine Wende auch hin zu grünem Gas zu schaffen. Aber es wird eben nicht ohne gehen.

Dann ist die zweite Frage, die wir uns stellen müssen: Woher kommt das fossile Gas? Kommt es nur von irgendwo? Wir wissen nicht, woher es kommt, und wir können dann damit gut umgehen? Oder kann es auch Erdgasförderung bei uns im Land geben?

Dann ist der dritte Punkt: Wo lassen wir das zu? Und wo wollen wir das nicht?

Ich glaube, so muss man sich schrittweise der Aufgabenstellung nähern. Ansonsten zu sagen, dass wir keine Erdgasförderung in Deutschland wollen, aber sehr wohl bereit sind, dass Erdgas aus allen Teilen der Welt kommt, ist irgendwie nicht anständig und nicht fair.

Damit wiederhole ich das, was ich auch fünf Jahre lang als Wirtschaftsminister gesagt habe - ich glaube, man sollte da in seiner Haltung konsistent bleiben -: Wir brauchen das Bekenntnis, dass wir fossiles Gas benötigen. Aber wir brauchen auch Regelungen, wo wir bestimmte Methoden der Förderung ausschließen wollen.

Ich will daran erinnern, dass eines unserer Ergebnisse der Arbeit der letzten Legislatur - damals gerade Stefan Wenzel als Umweltminister und ich als Wirtschaftsminister - die Klärung der Frage war, ob wir Verpressbohrungen in Schutzgebieten und Frackingmaßnahmen in Schutzgebieten zulassen wollen. Es ist uns gelungen - auch das war nicht ganz leicht; denn das können wir nicht selbst regeln -, dazu Regelungen auf der Bundesebene zu verankern.

Es gab - das ist vorhin gesagt worden - auch auf der Bundesebene einen Antrag zu der Frage, was man machen kann. Der Antrag bezog sich aber darauf, Frackingmaßnahmen in Deutschland insgesamt zu verbieten. Dann sind wir eben nicht mehr an der Stelle, an der man eine abgewogene Entscheidung trifft, wo etwas möglich ist - so wie wir das damals in der Frage gemacht haben, in welchen Gebieten Maßnahmen nicht zugelassen bzw. zugelassen werden -, sondern es geht um eine Pauschalregelung. Das ist der Grund, weshalb dabei nichts herausgekommen ist.

Wir gehen einen anderen Weg, indem wir einen besonderen Fokus auf die Frage legen, wie wir mit unseren Wasserschutzgebieten umgehen und welche Bedeutung der Trinkwasserschutz im Vergleich zu Erdgasförderung hat. Das ist ein differenzierter Weg. Diesen kann man aus meiner Sicht mit vernünftigen Aussichten weiterhin beschreiten.

Herr Minister, jetzt habe ich die Gelegenheit - ich warte seit ca. einer halben Minute darauf -, Sie zu fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Bode zulassen.

Ja, selbstverständlich.

Bitte schön, Herr Kollege Bode!

Vielen Dank, Herr Minister, dass ich die Frage stellen darf.

Ich begrüße es ja sehr, was Sie zum abgestuften Verfahren gesagt haben, wie man Akzeptanz für die Förderung von Gas auch in Niedersachsen schaffen kann. Deshalb habe ich eine Frage zu der jetzt von Ihnen unterstützten Vorgabe, einen Mindestabstand von 2 000 m zwischen Wohnbebauung und Förderanlagen vorzusehen. Zu den Aussagen, die Sie bisher zu einem Mindestabstand bei Windenergieanlagen von 1 000 m gemacht haben, den Sie ablehnen,

(Minister Olaf Lies: Ja!)

weil das Emissionsrecht etc. ausreichend sei, um Abstände zu regeln, möchte ich Sie fragen: Können Sie mir den Widerspruch im Handeln der Landesregierung erklären, dass für Erdgasförderanlagen Mindestabstände eingeführt werden sollen, während das bei Windenergieanlagen aber nicht der Fall sein soll?

Bitte, Herr Minister!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bode, im Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, „zu prüfen, ob eine Erhöhung des Mindestabstands … erforderlich ist“. Das ist der Inhalt der Entschließung der Fraktionen, die auf den Weg gebracht worden ist. Aber gegen Prüfungen spricht ja nichts; das kann man ja gerne machen. Die Frage ist dann, zu welchem Ergebnis man kommt.

Außerdem wird man sicherlich diskutieren müssen, ob die bisher gesetzten 100 bzw. 200 m angemessen sind. Aber ich finde, der Prüfauftrag, der Teil der Entschließung ist, kann von der Landesregierung selbstverständlich mitgetragen werden. Das ist eben nicht die Forderung eines Verbots, sondern die Forderung nach einer sorgfältigen Prüfung; diese finde ich richtig.

Meine Damen und Herren, die Diskussion drehte sich vor allen Dingen um die Frage, ob wir in Wasserschutzgebieten eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung einführen können. Das ist hier, glaube ich, von allen Beteiligten ausreichend besprochen und diskutiert worden. Das eine ist also die Entschließung, die hier vorliegt und die am Ende von uns im Bundesrat vorgebracht werden soll.

Das andere ist das, was mein Kollege Bernd Althusmann und ich auf den Weg gebracht haben. Wir klären über einen Erlass, dass der Beurteilungsspielraum, der der Behörde ja zusteht, - vereinfacht ausgedrückt - so ausgelegt wird, dass sich an die Umweltverträglichkeitsvorprüfung eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung an

schließt. Das ist ein Weg, den die Landesregierung beschreiten kann. Das wird auf dem Wege eines Erlasses an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie geschehen. Insofern haben wir eine Grundlage geschaffen, die zumindest aus meiner Sicht dafür sorgt, dass wir zukünftig in den Wasserschutzgebieten eine gesicherte Umweltverträglichkeitsprüfung haben und eben nicht nur, wie jetzt, die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsvorprüfung.

Das ändert noch nichts daran, dass es danach trotzdem zu entsprechenden Bohrungen kommen wird. Noch einmal: Wir sind immer noch im Teil des Auftrags, den auch der Koalitionsvertrag vorsieht, nämlich zu prüfen, welche Auswirkungen es gibt, welche Sicherheitsstandards es gibt und wie wir zukünftig mit der Frage der Wasserschutzgebiete umgehen; denn das ist aus meiner Sicht ein sehr sensibler Teil. Deswegen will ich auch hier noch einmal sagen, was der Auftrag für den Stakeholderdialog war. Meine Bitte an die Stakeholder - die am Ende nicht zu dem Erfolg geführt hat, den ich mir gewünscht hatte - war: Sagt mir bitte, was ihr zulassen würdet und was ihr nicht mehr zulasset würdet!