Die Botschaft dahinter ist - ich habe es vorhin gesagt -: Es geht nur zusammen mit den Jägern. Deswegen würden wir den Weg gehen, den auch schon Schleswig-Holstein gegangen ist, wo das bisher schon möglich war: Wir wollen über eine Allgemeinverfügung eine rechtliche Grundlage schaffen, die den Jägern eine Entnahme auf freiwilliger Basis ermöglicht.
Ich weiß, dass viele Jäger größte Bedenken haben, in die Verantwortung für etwas genommen zu werden, was nichts anderes ist als rechtsstaatliches Handeln. Das ist nichts anderes, aber trotzdem haben die Jäger - und das ist aus meiner Sicht auch nachvollziehbar - Sorgen mit Blick darauf, was das in der Öffentlichkeit auslösen könnte - ob sie diskreditiert werden, ob sie sich Sorgen um ihre Familie, ihre Kinder und ihr Haus machen müssen. Das ist doch erschreckend, und das meinte ich vorhin damit, als ich sagte, wir dürfen das nicht eskalieren lassen. Es passiert schon genug!
Mit dieser Allgemeinverfügung versuchen wir, einen Rechtsrahmen zu schaffen - der uns heute aber nichts genützt hätte. Denn heute hätten wir den Jäger sozusagen bitten müssen, das einzelne Tier zu erschießen. Aber da hätte der Jäger sicherlich gesagt - ich darf das einmal so ausdrücken -: Du hast ja wohl einen Knall! Wenn wir den Falschen erwischen, dann müssen wir uns dafür rechtlich verantworten.
Die neue Verordnung ermöglicht es uns, dann, wenn es in einer Region Risse gibt, die einem Rudel zuzuordnen sind, nicht mehr eine Individualisierung vornehmen zu müssen, und mit der Allgemeinverfügung wären wir in der Lage, die Jäger zu bitten - mehr ist es im Moment nicht -, uns zu unterstützen, und zwar immer vor dem Hintergrund des Hinweises der Jäger, dass wir absolut sicherstellen müssen, dass sie am Ende nicht für einen Fehlabschuss rechtlich verantwortlich gemacht werden können. Aber dann besteht ja nicht mehr die Situation der einzelnen Individualisierung. - Das ist der Schritt.
Ich kann ja nachvollziehen, dass Sie fragen, warum es die Verordnung noch nicht gibt, obwohl wir schon im März darüber diskutiert haben. Ja, wir haben das im März diskutiert, aber die Entscheidung im Bundestag erfolgt erst in dieser Woche. Ich kann es nicht ändern! Ich kann das kritisieren und anmahnen, aber wir bewegen uns in diesem Ablauf, den ich im März dieses Jahres beschrieben
habe. Wir hoffen, dann handlungsfähiger zu sein. Ich weiß auch, dass das diejenigen, die heute betroffen sind, nicht beruhigt.
Erstens. Bisher hätte es nichts genützt, wenn der Wolf im Jagdrecht gewesen wäre. Auch dann hätten wir den Rodewalder Rüden schießen müssen. Was hätte das an der Stelle genützt?
Zweitens. Wenn wir mit der Allgemeinverfügung zurechtkommen, setzen wir ein ganzes Stück auf Freiwilligkeit. Ich selber kann dazu gar nichts sagen, aber in vielen Gesprächen mit Vertretern der Landesjägerschaft hieß es: „Wir wollen nicht für etwas in Verantwortung genommen werden, für das man uns nur einen begrenzten Handlungsrahmen gibt, während man gleichzeitig immer mit dem Finger auf uns zeigt. Das müssen wir ganz in Ruhe diskutieren.“ Daher kann ich mich hier nicht hinstellen und sagen: „Ich gebe das frei, der Wolf kommt ins Jagdrecht, und dann sollen die Jäger mal damit fertig werden.“
Ich finde, wir sollten den Weg der Allgemeinverfügung gehen. Bei einer Jagdrechtsnovelle kann man gerne darüber diskutieren, was sinnvoll ist - aber, bitte, nicht auf dem Rücken der Jagdausübungsberechtigten und der Jäger, sondern gemeinsam mit ihnen. Wir wollen nicht gegen die Jäger arbeiten, sondern sie sollen unsere Partner dabei sein, einer Herausforderung, vor der wir stehen, konsequent zu begegnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ganze ist schwierig zu vermitteln - vor allem in fünf Minuten. Aber wir sollten dieses Thema hier im Parlament - bei allem Verständnis für die Situation - nicht weiter emotionalisieren.
Sie sollten nicht immer darauf hinweisen, dass wir noch keinen Wolf besendert haben. Das stimmt. Das ärgert auch mich - ehrlich. Aber mehr als einen Auftrag an die Tierärztliche Hochschule zu vergeben, die eine hohe Kompetenz hat, fällt auch mir schwer. Oder glauben Sie, ich gehe selber raus und besendere den Wolf?
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Sie haben das zugesagt! Sie haben nicht gesagt, dass Sie versuchen, jemanden zu be- auftragen!)
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Die politi- sche Botschaft war doch klar! - Weite- re Zurufe von der FDP - Glocke der Präsidentin)
- Ich habe nicht gesagt, dass ich die Wölfe besendere, sondern ich habe gesagt, dass wir sie besendern.
- Ach, Herr Birkner, jetzt fangen Sie schon wieder an! Waren wir uns nicht gerade einig, dass wir es mit etwas mehr Versachlichung versuchen könnten?
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Nur weil ich nichts sage, heißt das nicht, dass ich einverstanden bin! - Zuruf von Christi- an Grascha [FDP])
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann das natürlich kritisieren. Ich habe damit auch gar kein Problem. Kritisieren Sie das! Es stimmt: Wir haben gesagt, dass wir die Rudel besendern wollen. Das stimmt eindeutig. Wir haben den Auftrag vergeben, aber bisher keinen Erfolg gehabt. Das ärgert mich auch persönlich, und das will ich gar nicht leugnen.
Aber wenn Sie die Tatsache, dass wir noch keinen Wolf entnommen haben, mit dem Hinweis „Aber wir haben das damals geschafft!“ versehen, lieber Herr Meyer, kann ich nur sagen: Das war damals ein Wolf, der sich den Menschen genähert hat, der quasi auf sie zugelaufen ist, bei dem sich das Besendern und Entnehmen kaum vermeiden ließ.
- Nun seien Sie doch wenigstens so fair, und betrachten Sie das sauber! Dann kämen wir alle, glaube ich, ein Stück weiter.
a) Clankriminalität ernst nehmen - Lücken im Strafrecht schließen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 18/5373
Erstens die aktuelle Bedrohung von Polizisten und Repräsentanten des Staates durch kriminelle Clanmitglieder. Sie machen noch nicht einmal Halt vor Familien bzw. Kindern. Das ist unfassbar. Deshalb muss unsere Antwort eindeutig sein: Null Toleranz, konsequentes Vorgehen und Lücken im Strafrecht schließen, damit diese unerträglichen Machenschaften in Zukunft härter bestraft werden können.
Zweitens. Die Intensität der Kriminalität nimmt zu. Es geht nicht nur um Zollvergehen in Shisha-Bars - auch diese müssen konsequent verfolgt werden; die Politik der Tausend Nadelstiche ist richtig -, nein, wir haben es mit alldem zu tun, was wir aus der organisierten Kriminalität kennen: Raub, Menschenhandel, Schutzgelderpressung bis hin zu schwerer Körperverletzung.
Die Tatbegehung wird generalstabsmäßig vorbereitet und abgeschottet sowie bestens organisiert von Clans durchgeführt - meistens mit türkischem oder arabischem Hintergrund. Zugegeben: Wir haben viel zu lange weggeschaut, auch aus falsch verstandener Toleranz. Deshalb sind Parallelgesellschaften entstanden, in denen vermeintlich eigenes Recht gilt. Damit muss endgültig Schluss sein.
Der Staat bestimmt das Recht, und das Gewaltmonopol liegt beim Staat - ausschließlich beim Staat! Wir wollen eine weltoffene Gesellschaft, aber wer eine weltoffene Gesellschaft will, der darf nicht wegschauen bei denjenigen, die diese Weltoffenheit für ihre kriminellen Geschäftsmodelle ausnutzen. Die Botschaft muss sein, dass wir uns das nicht gefallen lassen.
Endlich, meine Damen und Herren, wird bundesweit systematisch gegen Clankriminalität vorgegangen. Ich darf schon sagen: Die Treiber sind Nordrhein-Westfalen, aber auch Niedersachsen. Ich will aber auch die Aktivitäten in Berlin durchaus anerkennen.
Wir haben in Niedersachsen im März letzten Jahres die Landesrahmenkonzeption Clankriminalität zwischen Innenministerium und Justizministerium vereinbart. Staatsanwaltschaften und Polizei arbeiten hier eng zusammen.
Aber das muss auch mit Leben erfüllt werden, und dafür ist Personal notwendig - nicht nur bei der Polizei, sondern auch bei der Justiz. Frau Justizministerin, Ihr Konzept, Schwerpunktstaatsanwaltschaften nur für Clankriminalität einzurichten, hat uns überzeugt. Deshalb werden wir morgen Mittag 18 zusätzliche Stellen dafür einrichten - 9 für zusätzliche Staatsanwälte. Das ist die richtige Antwort auf die aktuelle Situation.
Meine Damen und Herren, wir unterstützen die Initiative der Justizministerin, das Strafrecht anzupassen, ausdrücklich. Wer Repräsentanten unseres Staates Gewalt androht, der muss härter bestraft werden - mit mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft. Ich bin sicher, die Große Koalition auf Bundesebene wird das beschließen. Auch das ist eine richtige Antwort auf die Herausforderungen mit Blick auf die Clankriminalität.
Geprüft werden sollte aber auch, ob das geltende Strafrecht mit Blick auf die unfassbaren StalkingAttacken gegenüber Polizisten ausreicht. Ich glaube, hier besteht Handlungsbedarf.
Clankriminalität kann aber nur dann erfolgreich bekämpft werden, wenn wir das Geschäftsmodell zerstören. Das heißt, das Vermögen, das unrechtmäßig erworben worden ist, muss abgeschöpft werden. Dafür werden wir morgen mit dem Haus
halt ebenfalls sieben zusätzliche Stellen beschließen. 2017 ist das Recht angepasst worden. Ob das ausreicht, muss auch evaluiert werden.