auch wenn es die Vertreterinnen und Vertreter der AfD immer wieder mantraartig bestreiten: Diese Angriffe und diese Hetze kommen nun einmal in der ganz überwiegenden Mehrheit von rechts außen.
Bei diesem Sondertreffen haben wir uns u. a. klar dafür ausgesprochen, den Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern vor Hasskriminalität auf der Grundlage von § 188 StGB zu erweitern - eine Forderung, die wir in der Runde der SPD-Innenminister schon im Vorfeld jenes Treffens gestellt hatten.
Noch etwas, meine Damen und Herren! Wir haben es gerade wieder erlebt: Herr Ahrends hat in der ihm unvergleichlichen Art und Weise die AfD wieder in die Opferrolle bugsiert. Die arme AfD, die als Einzige am Pranger steht! Die arme AfD, die doch gar nichts dafür kann, dass ihre wichtigsten Protagonisten per se und immer wieder die Äußerungen machen - in allen Foren, in Bundestagsdebatten, in Interviews -, die genau das herbeiführen, was wir immer wieder beklagen und was Ausgangspunkt für alle weiteren Entwicklungen war und ist, nämlich die Vergiftung in der Gesellschaft.
Sie können das bestreiten, meine Damen und Herren, aber: Ich kenne keine andere Partei, die sich demokratisch nennt, aus deren Reihen die Pressefreiheit infrage gestellt wird. Ich kenne keine andere Partei, die sich für demokratisch hält, die die Arbeit von Journalisten einschränken möchte und den öffentlichen Rundfunk abschaffen will. Ich kenne keine andere Partei, die sich demokratisch nennt, die Flüchtlinge beschimpft. Ich kenne keine andere Partei, die davon faselt - Entschuldigung! -, dass Schwimmbäder zu Festungen ausgebaut worden sind.
Meine Damen und Herren, ich kenne übrigens - ich sage das, um das zu aktualisieren - auch keine Partei, die sich für demokratisch hält und am Holocaust-Gedenktag, am 27. Januar - in dem Fall war
es der AfD-Kreisverband Wilhelmshaven Stadt -, nicht der Opfer des Holocaust gedenkt, sondern bei Facebook ein Bild von alliierten Bombern postet und der Opfer dieser Angriffe gedenkt.
Meine Damen und Herren, es bleibt dabei: Deswegen ist es wichtig, auch die Strafverfolgung im digitalen Raum zu stärken. Das Internet, das Netz ist kein rechtsfreier Raum und darf es nicht sein. Deswegen ist es wichtig, das Netzdurchgangsgesetz der Bundesjustizministerin zu unterstützen, aber auch - das werden wir noch im Februar tun - um eine Initiative aus Niedersachsen zu ergänzen, mit der wir - erster Punkt - auch die Spieleplattformen in die Pflicht bringen wollen, Meldepflichten zu erfüllen, wie das die anderen Plattformen auch tun müssen. Auch dort wird auf diese Art und Weise kommuniziert.
Der zweite Punkt ist: Jawohl, wir wollen, dass die Plattformbetreiber ihre User identifizieren, sodass die Strafverfolgungsbehörden schneller und effektiver auf diese Daten zugreifen können. Dabei geht es nicht um eine Klarnamenpflicht, um das deutlich zu sagen. Jeder kann sich dort meinetwegen nennen, wie er will. Im Hintergrund aber müssen Daten hinterlegt sein, auf die die Behörden schneller zugreifen können, als das bisher der Fall ist.
Dabei geht es eben nicht um die Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Es geht um die Sicherung der Meinungsfreiheit; denn die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Wer das noch nicht verstanden hat - dazu gehören Sie leider offenbar; sonst würden Sie nicht ständig reklamieren, für Ihre Meinung auch noch gelobt zu werden -, der muss es eben lernen, meine Damen und Herren.
Daran werden wir weiter sehr dynamisch, sehr kraftvoll arbeiten. Es geht nämlich um nicht mehr und nicht weniger, als dieses wunderbare Land, das wir - nebenbei bemerkt - mehr lieben als Sie, weil wir es nämlich so lassen wollen, wie es ist, und nicht zu einem anderen umbauen wollen, und seine Demokratie zu verteidigen.
Meine Damen und Herren, zur Aktuellen Stunde, Tagesordnungspunkt 2, liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir damit die Aktuelle Stunde schließen können.
Staatsvertrag über datenschutzrechtliche Anpassungen am „Dataport-Staatsvertrag“ zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der
Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/5444 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/5626 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/5659
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Dann mag das so geschehen.
- Ich darf um Ruhe und Konzentration bitten und bitte die Gruppe um Herrn Schünemann, sich aufzulösen - das tut sie jetzt auch. Es geht in die Abstimmung. Meine Damen und Herren, Sie sind gefordert. Herr Watermann! Frau Joumaah!
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen möchte, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben. - Sicherheitshalber machen wir eine Gegenprobe: Wer dagegen ist, erhebe sich jetzt. -
Wer sich enthalten möchte, kann sich auch erheben. - Dann darf ich feststellen: Das Gesetz ist somit einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen so beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege - Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drs. 18/5633
Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung: a) Den drohenden Notstand in der ambulanten Pflege verhindern - aufsichtsrechtliche Möglichkeiten nutzen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 18/3649 - b) Ambulante Pflege sichern - Tarifvertrag Soziales zügig realisieren - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/3663 - c) Niedersächsische Pflege
nachhaltig stärken - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/3924 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/5349
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU unverändert anzunehmen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP sowie den Antrag der Fraktion der AfD abzulehnen.
Jetzt treten wir in die Beratung ein. Vorneweg steht der Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 4. Hierzu hat sich für die AfD-Fraktion der Kollege Stephan Bothe gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Werte Damen und Herren! Schlimmer geht’s nimmer! - Weit gefehlt! Wir haben es nicht nur in der vergangenen Stunde erlebt: Schlimmer geht’s immer, und zwar gerade beim Thema niedersächsische Pflegekammer.
Ich habe Ihnen bereits in der vergangenen Haushaltsdebatte im Dezember 2019 vorgehalten, werte Kollegen der CDU, SPD, aber auch der Grünen, dass Sie bei diesem Thema alles falsch gemacht haben, was Sie haben falsch machen können. Und damit nicht genug - Sie toppen das auch noch!
Normalerweise ist es ja so: Man macht einen Fehler, man bemerkt ihn, man korrigiert ihn, und man versucht, ihn nicht noch ein zweites Mal zu machen. Sie jedoch, werte Landesregierung, lassen die Situation um die Kammer weiter eskalieren und nehmen keine Korrekturen vor. Sie gestehen Ihre katastrophalen Fehler nicht ein und versuchen, dieses tote Pferd noch so lange, wie es nur irgend geht, zu reiten.
Mit einer kurzsichtigen und mit der heißen Nadel gestrickten symbolträchtigen Aktion - nicht anders kann man diese 6 Millionen Euro für die Pflegekammer sehen - versuchen Sie, die Gemüter vorübergehend zu beruhigen. Nicht nur, dass dieses Vorgehen eine Verzweiflungstat war - die 6 Millionen Euro über die politische Liste der GroKo reichen hinten und vorne nicht.