Liebe Kollegin Logemann, die Düngeverordnung - da sind wir uns wohl einig - ist von 1991. Die einzige wirklich harte Forderung, die die EU damals erhoben hat, war, dass Werte gemeldet werden sollten, die repräsentativ sind. Das einzige Land, das dies über die Dauer der Zeit nicht gemacht hat, was von der EU auch mehrfach bemängelt wurde, ist Deutschland. Die anderen Länder haben es mehr oder weniger gut hinbekommen. Deutschland hat immer aus Belastungsmessnetzen gemeldet.
Es ist überhaupt nichts gegen Belastungsmessnetze zu sagen, um bestimmte Hotspots im Auge zu haben und da etwas zu verändern. Aber jetzt reden wir darüber, dass man ein, wie die EU fordert, repräsentatives Messstellennetz braucht, um harte Maßnahmen daran zu knüpfen. Das ist die Entwicklung bzw. die Diskussion der letzten Jahre. Dann braucht man zwingend ein wirklich funktionierendes Messnetz.
Mehrfach ist von der von Ihnen so gelobten CDU angemahnt worden - ich hoffe, Sie distanzieren sich nicht auch davon -,
dass wir die Messstellen überprüfen müssen. Vor dem Hintergrund, dass sie in Nordrhein-Westfalen zu 100 % technische Mängel aufweisen, muss ich das nicht weiter kommentieren. An ein nicht funktionierendes Messnetz diese Maßnahmen zu knüpfen, geht eben nicht. Deswegen hoffe ich, dass Sie doch wieder mit uns an einem Strang ziehen, um hier eine faire Grundlage für Maßnahmen, die wir ins Auge fassen wollen, zu schaffen.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Grupe hat für die Fraktion der FDP für den eben diskutierten Antrag in der Drucksache 18/5630 beantragt, die zweite Beratung vorzuziehen, gleich anzuschließen und dann sofort abzustimmen.
Der Landtag kann das beschließen, wenn nicht gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 27 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung mindestens 20 Mitglieder des Landtages für eine Überweisung des Antrages an einen Ausschuss stimmen.
Ich frage entsprechend unserer Geschäftsordnung daher erst einmal, ob Ausschussüberweisung beantragt wird.
(Jens Nacke [CDU]: Das hat die Frau Kollegin schon gemacht! - Wiard Sie- bels [SPD]: Ja, das hat Frau Loge- mann gemacht!)
Insgesamt wären das auch deutlich mehr als 20 Mitglieder. Von daher hat sich dieser Antrag erledigt.
Meine Damen und Herren, somit ist das erforderliche Quorum von 20 Mitgliedern des Landtages für eine Ausschussüberweisung erreicht. Demzufolge ist sie zustande gekommen.
Es wird vorgeschlagen, den Antrag an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer möchte diesem Antrag folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir haben die Tagesordnung für heute Vormittag abgearbeitet. Wir sehen uns um 15 Uhr wieder. Ich wünsche eine angenehme Mittagspause.
Meine Damen, meine Herren! Mit zweieinhalb Minuten Verspätung eröffnen wir die Nachmittagssitzung. Ich freue mich, dass Sie schon so zahlreich hier sind und möchte Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können.
In der Drucksache 18/5590 hat der Petitionsausschuss für das Jahr 2018 erstmals den nach § 54 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung vorgesehenen jährlichen Bericht vorgelegt. Die Fraktionen waren sich im Ältestenrat darüber einig, dem Anliegen des Petitionsausschusses zu folgen und Gelegenheit zur Erörterung dieses Berichts im Plenum zu geben.
Dazu liegen uns die ersten Wortmeldungen vor. Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Sebastian Zinke das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Ganz herzlichen Dank. Sie haben es gesagt: Dies ist der erste Bericht, den der Petitionsausschuss abgibt, der in dieser Form öffentlich im Landtag behandelt wird und den der Landtag heute entgegennimmt. Das ist Teil der Reform, die der Landtag in der vorigen Wahlperiode auf den Weg gebracht hat.
Ich finde es gut, dass wir das machen und dass dieser Bericht hier abgegeben wird, zum einen, weil die Kolleginnen und Kollegen, die anwesend sind, sehen, wie fleißig die Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss sind.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der CDU - Miriam Staudte [GRÜNE]: Das ist wahr!)
Ich muss dazusagen, dass ich das erst seit sehr kurzer Zeit machen darf. Insofern kann ich das hier so sagen.
Zum anderen dient diese Gelegenheit dazu, auch der Öffentlichkeit und der Bevölkerung zu sagen, welches umfassende Recht unsere Verfassung und das Grundgesetz den Bürgerinnen und Bürgern geben. Denn mit diesem Recht sind drei Dinge verbunden.
Erstens kann sich jeder gegen staatliche Entscheidungen wenden und diese Entscheidungen über das Parlament überprüfen lassen.
Zweitens sagt der Staat gleichzeitig mit Artikel 17 des Grundgesetzes und Artikel 26 der Niedersächsischen Verfassung, dass eben auch der Staat nicht unfehlbar ist und dass es Handlungen gibt, die man überprüfen lassen kann. Das ist ein sehr schönes Signal an die Bevölkerung.
Drittens, meine Damen und Herren, bietet das Petitionsrecht den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, der Politik Anregungen für das Verwaltungshandeln, aber auch für konkrete Gesetzesvorhaben und Anträge zu geben. Das zeigt der Bericht eindrucksvoll. In zwei Fällen sind im Jahr 2018 Petitionen mit „Berücksichtigung“ versehen worden, in sechs Fällen mit „Erwägung“ und in 174 Fällen mit „Material“. Das heißt, Petitionen gehen ganz konkret in politisches Handel über. Dem stehen nur wenige Fälle gegenüber, in denen „kein Anlass“ oder „keine Möglichkeit“ gewählt wurde.
Meine Damen und Herren, das Petitionswesen ist also ein erfolgreiches Instrument für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, auch wenn wir beobachten, dass es im Internet inzwischen Plattformen gibt, in denen ein Meinungsaustausch und politische Diskussionen außerhalb des Parlamentes stattfinden. Wenn wir diese Reform demnächst evaluieren werden, werden wir uns, wie ich finde, noch einmal ganz genau anschauen müssen, ob sich das alles bewährt hat oder ob wir als Parlament unsere Beteiligungsmöglichkeiten nicht noch verändern und erweitern müssen, meine Damen und Herren.
„Eingaben aus der Bevölkerung schaffen eine lebendige und direkte Verbindung zwischen Volk und Parlament. Durch sie erfahren die Abgeordneten nicht nur die Sorgen der Menschen, sondern auch, welche ihrer gesetzlichen Regelungen sich im konkreten Fall möglicherweise nicht bewähren. Da auch die gewissenhafteste Behörde nicht unfehlbar ist, das … Gesetz Mängel aufweisen kann und selbst die umfangreichste Verordnung einen bestimmten Sonderfall vielleicht nicht berücksichtigt, ist das Petitionsrecht ein äußerst wichtiges Kontrollinstrument.“
Denjenigen, die diesen Bericht erstellt haben, ganz herzlichen Dank, und Ihnen vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zinke. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Dragos Pancescu das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin Meta JanssenKucz! Meine Damen und Herren! Petitionen sind das Instrument des Landtages, um Bürgernähe deutlich zu entfalten, indem eine Abänderung eines individuell erfahrenen Unrechts erbeten werden kann. Formlos und niederschwellig, inzwischen sogar online kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger direkt an das Landesparlament wenden. Zu jedem Anliegen wird eine Stellungnahme der Landesregierung eingeholt. Alle Fraktionen im Landtag befassen sich mit dieser Eingabe. Wo sonst noch bekommt man einen so tollen Service?
Ich finde aber, wir sollten den Tätigkeitsbericht über unsere Arbeit deutlich zeitnäher vorlegen und ihn, wie im Deutschen Bundestag üblich, mit deutlich mehr Inhalten zu den wichtigsten Inhalten der Petitionen und den darin zum Ausdruck kommenden Problemschwerpunkten in der Gesellschaft, die an den Landtag als Gesetzgebungsorgan herangetragen werden, füllen.
Zu Beginn des Jahres 2020 würde man eigentlich den Bericht für das Jahr 2019 erwarten, um daraus Schlüsse für die in diesem Jahr anstehende Arbeit zu ziehen und den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, dass wir im Petitionsausschuss am Puls der Zeit sind. Diesbezüglich müssen wir uns gemeinsam, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Gedanken darüber machen, wie wir im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes noch besser und noch effektiver werden können.
Ich möchte mich hier und heute für die erhebliche Fleißarbeit in der Verwaltung, im Ausschuss und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Fraktionen ausdrücklich herzlichst bedanken.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss möchte ich noch auf etwas hinweisen: Alternative Petitionsportale wie change.org, openPetition.de oder SumOfUs.org - um nur einige Portale zu nennen - sind viel bekannter und anwenderfreundlicher. Nicht bekannt ist aber den meisten Nutzerinnen und Nutzern, dass die dort eingereichten Eingaben uns oft gar nicht erreichen. Zwar kann man dort leicht und benutzerfreundlich seine Eingaben einstellen und Unterstützer sammeln, aber der entscheidende Schritt ins Parlament fehlt oft.
Ich fände es deshalb besser, wenn wir alle, die Kolleginnen und Kollegen aus den Parlamenten der Länder, des Bundes und der EU mehr auf unser Petitionsangebot aufmerksam machen würden, anstatt dass Petitionen auf den alternativen Portalen für die jeweiligen Facebook-Auftritte zur Generierung von Klicks genutzt werden.