Protokoll der Sitzung vom 25.01.2018

Wir haben in zehn Landkreisen nahezu Vollbeschäftigung. Das ist eine wichtige tragende Säule. Wenn wir die guten Beschäftigungszahlen in Niedersachsen weiter fortsetzen und Start-upInitiativen dabei mit einbinden, dann ist das, glaube ich, ein wichtiges Signal.

Zu der zweiten Frage: Wie binden wir Kammern, Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern ein? - Wir stehen mit allen Industrie- und Handelskammern kontinuierlich in Verbindung. Auch zwischen der NBank, den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern gibt es einen ständigen Dialog. Die Gründungsberatung der Industrie- und Handelskammern ist keine Wettbewerbsberatung. Wir stehen also mit unseren Instrumenten nicht mit ihnen im Wettbewerb, sondern das ergänzt sich gegenseitig. Sie kennen die Instrumente des Landes. Sie weisen auf die Instrumente des Landes hin. Wenn ein Existenzgründer sagt: „Ich möchte eine Existenz gründen und brauche dazu Kapital“, dann kann er bei der NBank die entsprechenden Anträge stellen. Ich hoffe, dass wir das Ganze dann unbürokratisch abarbeiten.

Soll ich gleich stehen bleiben? - Nein.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister Dr. Althusmann. - Eine weitere Zusatzfrage stellt der Kollege Thomas Ehbrecht von der CDU-Fraktion. Bitte schön!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! An die Landesregierung gerichtet - Minister Dr. Althusmann hat es soeben schon ausgeführt -: Start-up-Förderung in Niedersachsen. Ich möchte aus der Sicht eines niedersächsischen Unternehmers zum einen die Frage stellen, in welcher Form sich die Rahmenbedingungen für privates Risikokapital in Zukunft verbessern werden. Zum anderen noch die Frage: Plant die Landesregierung eine Zusammenführung öffentlichen und privaten

Risikokapitals für die Start-up-Förderung, damit es in Niedersachsen weiter nach vorne geht?

Danke schön.

Herzlichen Dank, Herr Kollege Ehbrecht. Das waren zwei Fragen. - Herr Minister, bitte schön!

Der in Niedersachsen befindliche Fonds steht allen Investoren offen. Bereits jetzt wird im Rahmen des Beteiligungsfonds auch privates Kapital genutzt. Unter dem Titel „Niedersächsisches Kapital für niedersächsische Unternehmen“ hat u. a. NiedersachsenMetall privates Kapital zur Verfügung gestellt. Es ist deutlich darauf hinzuweisen, dass ein großer Arbeitgeberverband entsprechend unterstützt, um Unternehmen in der Anfangsphase mitzufinanzieren.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme wurde die Niedersachsen Beteiligungs GmbH & Co. KG gegründet. Dies erfolgte auch mit dem Ziel, weitere Mittel für Niedersachsens kleine und mittelständische Unternehmen zu generieren. Zudem können sich große private Investoren auch außerhalb der GmbH & Co. KG an einzelnen Engagements beteiligen. Dies ist bereits erfolgt.

Zu der zweiten Frage: Plant die Landesregierung eine Zusammenführung von öffentlichem und privatem Risikokapital für die Start-up-Förderszene in Niedersachsen? - Ja, es werden bereits jetzt private Mittel in die Förderung im Rahmen des Beteiligungsfonds einbezogen. Die Notwendigkeit einer darüber hinausgehenden Zusammenführung von privaten und öffentlichen Mitteln speziell für Startups wird derzeit nicht gesehen.

Insgesamt bietet die Einbindung privaten Kapitals und privater Investoren in die Ausgestaltung der Beteiligungen viele Vorteile. Dennoch ist darauf hinzuweisen: Aus beihilferechtlichen Gründen gibt es häufig durchaus Probleme. Aus beihilferechtlichen Gründen ist eine Beteiligung privater Investoren interessant und sinnvoll. Dies muss aber mit dem öffentlichen Bereich übereinstimmen. Deswegen werden unsere Förderprogramme auch der Europäischen Union zur beihilferechtlichen Überprüfung vorgelegt.

Risikofinanzierungsmaßnahmen, die dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers entsprechen, beinhalten letztendlich - wenn

sie von Privaten kommen - keine staatliche Beihilfe. Das ist die Randziffer 16 der Risikofinanzierungsleitlinien. Um dies zu gewährleisten, ist insbesondere eine private Kofinanzierung in Höhe von mindestens 30 % unter gleichen Bedingungen erforderlich.

Nach den Risikofinanzierungsleitlinien bedeutet der Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers, dass wirtschaftliche Transaktionen, öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen zu marktüblichen Bedingungen, aus denen kein Vorteil für das betroffene Unternehmen entsteht, nicht als staatliche Beihilfe zu betrachten sind.

Um mehr private Investoren auf niedersächsische kleine und mittelständische Unternehmen in der Start-up- oder Wachstumsphase aufmerksam zu machen, veranstaltet die NBank im Übrigen zusätzlich das NCapital-Forum für Beteiligungskapital. Dort gibt es ein Matching, in dem ausgewählte Unternehmen die Möglichkeit haben, sich vor potenziellen Investoren zu präsentieren. NCapital ist die Plattform der NBank für Beteiligungskapital. NCapital ist außerbörslich organisiert. Zielsetzung: Eigenkapitalbasis von kleinen und mittelständischen Unternehmen durch Beteiligungskapital oder ähnliche Mittel möglichst zu niedrigen Transaktionskosten stärken, Transparenz am Beteiligungsmarkt in Niedersachsen schaffen und den Investitionsstandort Niedersachsen insgesamt stärken.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage vom Kollegen Schatta von der CDU-Fraktion, bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu dem großen Begriff, der sich jetzt auch im Namen eines Ministeriums widerspiegelt, habe ich folgende Frage: Welche Rolle kann die Digitalisierung bei der Stärkung der Startup-Zentren spielen?

(Jörg Hillmer [CDU]: Sehr gute Frage!)

Herzlichen Dank. - Herr Minister, bitte!

Dies ermöglicht mir, einen etwa einstündigen Vortrag über die Bedeutung der Digitalisierung für Niedersachsen zu halten.

(Heiterkeit)

Dann haben Sie aber keine Chance mehr, Fragen zu stellen.

(Zurufe)

- Ja, ich weiß.

(Erneute Zurufe)

- Ja, aber wie gesagt: Ich würde jetzt eine längere Zeit dafür in Anspruch nehmen. Das mache ich jedoch nicht.

Ich glaube, kein Punkt wird unser gesellschaftliches Leben so stark verändern wie die Frage der Digitalisierung, gerade mit Blick auf kleine und mittelständische Unternehmen, gerade mit Blick auf den Digital-Start-up-Bereich.

Betrachtet man die deutschlandweiten Neugründungen durch Start-ups, so sieht man, dass es sich dabei ganz überwiegend um digitalorientierte kleine und mittelständische Start-up-Unternehmen handelt, die irgendwann ganz groß werden. Schauen Sie mal nach Europa! Fragen Sie mal Ihre Kinder! Eines der großen Start-ups, mit dessen Produkt Ihre Kinder - ich selber nicht - Musik hören, ist das aus Schweden kommende ehemalige Start-up Spotify.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Was heißt hier „Kinder“? - Christian Grascha [FDP]: Ich höre auch so! - Eva Viehoff [GRÜNE]: Wir haben einen Familien- Account!)

- Ach so, Sie haben einen Familien-Account. Ich höre nicht so. Möglicherweise habe ich mich da jetzt getäuscht.

Ich will damit nur andeuten, dass für die Start-upSzene - gerade auch mit Blick auf Hannover - die digitale Entwicklung unseres Bundeslandes die entscheidende Voraussetzung ist, damit eine Startup-Kultur gelingt.

Voraussetzung für die Digitalisierung in unserem Bundesland ist ein deutlicher Ausbau der Breitbandinfrastruktur. Wir werden jenseits aller Versuche, uns überzeugen zu wollen, dass auch andere Lösungen machbar und möglich sind, nicht umhin

kommen, das Land Niedersachsen komplett auf Glasfaser, auf Hochleistungsnetze, umzustellen.

Das wird alle Bereiche betreffen: Es wird den Bildungsbereich betreffen, es wird den Hochschulbereich betreffen, es wird die Landwirtschaft betreffen, es wird den Gesundheitssektor betreffen, es wird den Tourismusbereich betreffen, und es wird die Produktion in der Industrie und im mittelständischen Gewerbe betreffen. Es wird Niedersachsen in der gesamten gesellschaftlichen Breite betreffen, sich der Digitalisierung in den nächsten Jahren zu stellen. Damit verbinden viele Menschen auch Sorgen: Ist mein Arbeitsplatz zukünftig durch eine Maschine ersetzbar? Wie wird die Arbeitszeit in Zukunft aussehen?

Wenn man Start-up-Unternehmen in Niedersachsen befragt, die sich auch nach zwei Jahren noch erfolgreich am Markt befinden, sagen die Unternehmer: Die Mitarbeiter, die hier arbeiten, sind im Wesentlichen in der Nacht aktiv. - Die haben ihre Hochleistungsphase offensichtlich in den Nachtstunden. Dort sind sie besonders kreativ. Ob wir mit den Arbeitszeitmodellen, die wir heute noch haben - ohne jetzt irgendetwas vorhersehen zu wollen -, diese neue Arbeitswelt noch werden abbilden können, werden wir gemeinsam mit den Sozialpartnern - Arbeitgebern und Arbeitnehmern - intensiv zu besprechen haben.

Ich kann nur sagen: Wir haben in den letzten Jahren Entwicklungen erlebt, bei denen die Politik immer hinterherhinkte, weil Politik auch bei linearen Steigerungen von Entwicklungen versucht hat, hinterher irgendetwas zu wenden und zu drehen, damit es sich im Sinne einer deutschen Volkswirtschaft positiv entwickelt. Die Digitalisierung - deswegen ist die Frage, die der Abgeordnete Herr Schatta gestellt hat, so wichtig - führt zu einer Entwicklung, die ein exponentielles Wachstum nach sich ziehen wird. Wenn die Politik dann hinterherhinkt, werden wir immer zu spät kommen. Deshalb werden wir uns in Niedersachsen - gerade mit Blick auf Start-ups, aber auch auf den gesamten wirtschaftlichen Bereich - natürlich im Besonderen der Digitalisierung stellen müssen. Zunächst müssen wir die Grundvoraussetzungen schaffen, also Niedersachsen breit aufstellen.

Wir müssen den Breitbandausbau als Aufgabe zuvorderst jetzt schnell - auch planungsrechtlich - in Niedersachsen in die Fläche bekommen, auch um in den nächsten Jahren den ländlichen Raum an Hochleistungsnetze anzuschließen. Auch das ist eine Fürsorgeaufgabe. Deshalb bin ich sehr

dankbar dafür, dass Sie mir die Gelegenheit gegeben haben, auf die grundsätzliche Fragestellung, wie Digitalisierung unser Land verändern wird, zu antworten. Es wird massive Veränderungen geben. Wir als Gesetzgeber, als Politik und als Landesregierung sind aufgefordert, das im Sinne der Menschen dieses Landes vernünftig zu begleiten.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister.

Erlauben Sie mir zwei Hinweise!

Erstens - es war eben angedeutet worden -: Natürlich werden alle Zusatzfragen zu dieser ersten Frage beantwortet. Die Eine-Stunden-Regelung gilt nur für die Frage generell.

Zweitens: Die Saalmikrofone sind funktionsfähig. Sie können und dürfen gerne nach vorne kommen. Sie können aber auch die Saalmikrofone für Ihre Fragen nutzen.

Ich rufe für die nächste Zusatzfrage die Kollegin Viehoff, Bündnis 90/Die Grünen, auf. Bitte schön!

Das passt sehr gut zu Ihrer eben gegebenen Antwort auf die Frage nach den Arbeitsbedingungen. Besonders Ihrem Koalitionspartner SPD und auch uns liegt gute Arbeit am Herzen. Wie wollen Sie sicherstellen, dass in den Start-ups prekäre und problematische Beschäftigungsverhältnisse vermieden werden und nur solche Unternehmen gefördert werden, die ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anständig behandeln und bezahlen?

(Zustimmung von Miriam Staudte [GRÜNE])

Herzlichen Dank. - Herr Minister, bitte schön!

Grundsätzlich gelten die arbeitszeitrechtlichen Regelungen in Deutschland. Wir werden natürlich bei allen Unternehmen, um die es geht, auf die Einhaltung der Arbeitsschutzregelungen drängen; das ist ihnen durchaus bekannt.