Protokoll der Sitzung vom 25.01.2018

Die Veröffentlichung ist auch der Staatsanwaltschaft bekannt. Ich habe Frau Wagner zitiert. Das ist im Onlinejournal veröffentlicht. Da finden sich eben keine Nachweise über die Einwilligung. Deswegen müssen die Staatsanwaltschaften selbst aktiv werden.

Was die Archive angeht, so ist das nachvollziehbar. Die sind gesichert.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen zu Zusatzfragen zu diesem Punkt liegen jetzt wieder vor. - Doch. Herr Dr. Birkner hat noch eine Frage.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, die Antwort ist unbefriedigend. Meine Frage war: Warum sind bisher keine Ermittlungen eingeleitet worden? Die Landesregierung ist für die Staatsanwaltschaft zuständig. Ich erwarte von Ihnen, von dieser Landesregierung, jetzt eine Erklärung. Die kann auch gern der Innenminister in Vertretung der Justizministerin abgeben. Ich vermute, der Innenminister ist weiterhin der Vertreter der Justizministerin. Das kann also gern der Innenminister machen. Er ist im Moment aber leider nicht anwesend. Auch die Staatssekretärsplätze sowohl vom MJ als auch vom MI sind leider nicht besetzt. Das ist bei einer solchen Debatte bemerkenswert, weil es hier doch um den ganz zentralen Punkt geht, welche Verantwortlichkeiten im Raum stehen. Meine Frage, Frau Ministerin, ist: Sind denn jetzt staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet worden oder nicht, und wenn nicht, warum nicht?

(Beifall bei der FDP)

Die Frau Ministerin antwortet.

Wir haben keine Kenntnisse über aktuelle Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Es gab einmal staatsanwaltschaftliche Ermittlungen; die sind aber eingestellt worden. Jetzt warten alle auf die Ergebnisse der Untersuchung. Ich habe ja dargestellt, was für einen Umfang und was für eine Detailtiefe wir da erwarten.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Jetzt liegen tatsächlich keine weiteren Wortmeldungen für Zusatzfragen mehr vor.

Wir kommen somit vereinbarungsgemäß zu dem

Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung: Medizinische Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/147

Bevor wir mit der Beratung des Antrages beginnen, begrüße ich sehr herzlich unseren langjährigen ehemaligen Vizepräsidenten Klaus-Peter Bachmann in der Loge. Herzlich willkommen!

(Beifall bei der SPD)

Zur Einbringung des Antrags hat sich für die AfDFraktion der Abgeordnete Jens Ahrends gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Gäste auf den Rängen! Albert Einstein wäre begeistert, wenn er erfahren würde, dass in Deutschland Zeitreisen möglich sind. Junge Menschen verlassen ihre Heimatländer im Alter von 25 Jahren, durchreisen bis zu fünf sichere Länder, kommen hier nach Deutschland und sind auf einmal wieder 15.

Möglich ist das, weil die deutschen Behörden bisher kaum ein Interesse daran gezeigt haben, das Alter eines unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbers, eines sogenannten UMAs, festzustellen. Erst durch furchtbare Ereignisse wie z. B. die brutale Vergewaltigung und anschließende Ermordung der 19-jährigen Maria Ladenburger aus Freiburg im Oktober 2016 wurde der Öffentlichkeit diese Problematik bekannt.

Der Ende 2015 im Alter von angeblich 16 Jahren eingereiste mutmaßliche Mörder Hussein Khavari aus Afghanistan stand bereits drei Jahre zuvor im Alter von 17 Jahren dort in einer ähnlichen Sache vor Gericht. Khavaris Vater wurde jetzt im Zuge dieses Verfahrens ausfindig gemacht und nach dem Geburtsdatum seines Sohnes befragt. Die Antwort war: 29. Januar 1984. - Meine Damen und Herren, Hussein Khavari wird am nächsten Montag 34 Jahre alt, und nach unserer Aktenlage ist er 17. Das ist ein Skandal! Der Rechtsstaat blamiert sich an dieser Stelle bis auf die Knochen!

(Beifall bei der AfD)

Auch in Kandel sieht der angeblich 15-jährige mutmaßliche Mörder von Mia V., Abdul Dawodzai aus Afghanistan, eher wie 25 Jahre aus. Oder bei dem 13-jährigen Afghanen in Berlin, der das vierjährige Kind seiner Pflegefamilie vergewaltigt hat, wird das Alter von 13 ebenfalls angezweifelt.

Deren Beispiele hätte ich noch einige. Ich erspare Ihnen das.

Bewiesen ist an dieser Stelle, dass die sogenannte Inaugenscheinnahme, die die Jugendämter durchführen, nicht funktioniert, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Das niedersächsische Sozialministerium gibt an, zwischen 2015 und 2017 157 sogenannte UMAs medizinisch untersucht zu haben. Von denen waren bereits 90 volljährig. Das entspricht ca. 57 %.

Warum ist der Schutzstatus eines UMAs so begehrt? - Das Asylverfahren hat eine größere Chance auf Befürwortung. Minderjährige werden in Deutschland nicht abgeschoben. Gerichtsurteile nach dem Jugendstrafrecht fallen deutlich milder aus. Und die Unterbringung ist wesentlich angenehmer, in der Regel bei Pflegefamilien, und dergleichen Gründe mehr.

Das Phänomen der falschen Altersangabe ist aber kein deutsches allein. In Österreich haben Tests ergeben, dass ca. 50 % der Untersuchten erwachsen waren. In Dänemark waren es sogar 74 %. Wir können also davon ausgehen, dass der Missbrauch des Asylrechts an dieser Stelle keine Ausnahme, sondern eher die Regel ist.

Gemäß aktueller Umfragen vom 6. Januar 2018 - von Civey durchgeführt - sind 78 % der Deutschen für einen verbindlichen Alterstest. Davon sagen 61 %: auf jeden Fall. - Zu denen scheint auch Herr Minister Althusmann zu gehören, wie wir in der HAZ vom 22. Januar 2018 gelesen haben.

Zum Stichtag 9. Februar 2017 lebten knapp 62 000 junge Migranten in Deutschland. Jeder einzelne kostet dem Staat 5 250 Euro jeden Monat. Das sind 175 Euro am Tag. Eine Gesamtsumme von ca. 4 Milliarden Euro pro Jahr! Ein erwachsener Asylbewerber hingegen kostet nur rund ein Fünftel dessen. Wenn wir also durch einen verbindlichen Alterstest feststellen, dass 50 % der Untersuchten schon erwachsen sind, würden wir an dieser Stelle gar 2 Milliarden Euro einsparen können.

Zwischen 2015 und 2017 sind ungefähr 6 800 junge Migranten nach Niedersachsen gekommen. Wenn sich davon aktuell noch 5 000 hier aufhalten, wir diese jungen Leute untersuchen und feststellen, dass 50 % erwachsen sind, dann sparen wir allein für Niedersachsen ca. 125 Millionen Euro ein. Herr Minister Hilbers, Sie haben gesagt: Whatever it takes. - Hier sind Ihre Millionen!

(Beifall bei der AfD)

Diese Millionen können wir an anderer Stelle viel besser gebrauchen. Sie wissen: Wir wollen Polizeikräfte zusätzlich einstellen. Wir brauchen Lehrer. Pflegekräfte könnten besser bezahlt werden. Oder unsere Infrastruktur könnte saniert werden.

Aber es geht nicht nur um Geld. Das korrekte Alter eines UMAs ist ebenso Voraussetzung für rechtsstaatliche Urteile. Die Gerichtsurteile können, wenn sie ausgesprochen werden, für Erwachsene auch zur Abschiebung führen. Außerdem hat bereits 2006 das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden, dass die Anerkennung eines besonderen Schutzstatus nicht auf eine Selbstauskunft begründet sein darf. Was spricht also gegen eine Untersuchung? - Ich sage es Ihnen: objektiv absolut gar nichts.

(Beifall bei der AfD)

Von Gegnern wird angegeben, die Menschenwürde wird verletzt. Das kann ich wirklich nicht feststellen. Es handelt sich um eine ganz normale medizinische Untersuchung, entweder mit dem PRIMSA-Handscanner, der die Handknochen schmerzfrei analysiert, einer DNA-Analyse oder einer Untersuchung der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik, AGFAD. Da wird zunächst durch einen Dolmetscher erklärt, was untersucht werden soll. Man erfasst anthropometrische Daten für eine zahnärztliche Untersuchung, Zahnstatus, Röntgenuntersuchung des Gebisses. Gegebenenfalls wird noch die Hand oder auch das Schlüsselbein mit Röntgendiagnostik untersucht. Die Begutachtung dieser Daten erfolgt dann durch Sachverständige für forensische Altersdiagnostik des Uniklinikums Eppendorf und dient der Bestimmung - ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit! - des Mindestalters.

(Glocke der Präsidentin)

- Okay. Ich muss ein bisschen nach vorne gehen.

Die Möglichkeiten, in Niedersachsen 125 Millionen Euro oder in der Bundesrepublik sogar 2 Milliarden Euro zu sparen, Gerichtsurteile so auszusprechen, dass sie zum einen rechtsstaatlich sind und zum anderen eventuell zur Abschiebung eines Kriminellen führen, um die Sicherheit unserer Bürger zu erhöhen, sind gute Gründe und liegen im Interesse unserer Wähler. Ebenso geben wir hierdurch Ressourcen frei, die anderen Jugendlichen, die wirklich einen Anspruch auf diese Betreuung hätten, eventuell sonst fehlen würden.

Ich bitte Sie nicht nur, unserem Antrag zuzustimmen, sondern ich erwarte einfach von Ihnen, dass Sie im Interesse unserer Wähler unserem Antrag auf obligatorische Altersfeststellung zustimmen.

Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Zuruf von der SPD)

- Es sind auch Ihre Wähler.

(Beifall bei der AfD - Helge Limburg [GRÜNE]: Ihre Wähler sind nicht un- sere Wähler! Ganz bestimmt nicht!)

Herr Abgeordneter Ahrends, noch ein Hinweis: Es ist unüblich, dass die Abgeordneten die Besucher begrüßen. Das darf eigentlich nur das Präsidium. Dies nur für die Zukunft.

(Jens Ahrends [AfD]: Ich wollte nur höflich sein und bitte um Entschuldi- gung! - Man kann nicht alles wissen. Auch ich weiß es erst seit neuerdings. (Heiterkeit)

Jetzt hat sich der Kollege Dr. Christos Pantazis für die SPD-Fraktion gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Beginn der Legislaturperiode gefragt: Womit wird die AfDFraktion in diesem Haus erstmalig initiativ werden? - Potz Blitz! „Medizinische Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge“ lautet Ihre erste Initiative. Wer hätte das gedacht?

Das Jahr war noch keine zwei Tage alt, da machten vor dem Hintergrund des tödlichen Messerangriffs auf die 15-Jährige im rheinland-pfälzischen Kandel mehrere Bundespolitiker die medizinische Altersprüfung junger Flüchtlinge zum Thema, so wie auch Sie heute hier.

Was genau fordern Sie eigentlich von der Landesregierung in dem vorliegenden Antrag? - Ich darf zitieren:

„... jeden bereits ohne Ausweisdokumente eingereisten sowie neu einreisenden unbegleiteten und nach eigenen Angaben minderjährigen Flüchtling... einer medizinischen Untersuchung zur Altersbestimmung zu unterziehen,...“

Wissen Sie eigentlich, was Sie hiermit fordern? - Sie fordern die Landesregierung auf, systematisch gegen geltendes Recht zu verstoßen, nämlich gegen die UN-Kinderrechtskonvention, gegen die EU-Aufnahmerichtlinie und gegen das Grundgesetz.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)